Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Netzbetreiber, Kommunen, Planung und Tiefbau müssen Leitungsgräben, Schächte, Pumpwerke und Querungen auf die vorhandene Verdachtslage beziehen. FONTANA-EOD plant geeignete Untersuchungen nach Bauwerksgeometrie, Tiefe, Leitungsbestand und Wasserhaltung. Senden Sie Netz- und Bauwerkspläne, Querschnitte, Tiefen und Bauphasen, damit Leistungen und Nachweise vor den jeweiligen Bodeneingriffen festgelegt werden können.
Leitungen, Schächte und Anlagen zuordnen.
Graben, Baugrube und Bohrpfad prüfen.
Untersuchte und noch offene Bereiche dokumentieren.
Vor dem Wasser- und Kanalbau wird anhand vorhandener Verdachtshinweise und geplanter Bodeneingriffe geklärt, welche Kampfmitteluntersuchung benötigt wird. Berücksichtigt werden Leitungsgräben, Hausanschlüsse, Schächte, Pumpwerke, Regenbecken und Querungen. Maßgeblich sind Lage, Tiefe, Baugrubenabmessung, Verbau, Wasserhaltung und der tatsächliche Arbeitsraum des Tiefbaus.
Wasser- und Abwasserprojekte reichen vom flachen Hausanschluss bis zur tiefen Kanalbaugrube. Schächte, Pumpwerke, Regenwasseranlagen und Querungen verändern Fläche, Tiefe und technische Messbarkeit.
Die Kampfmittelprüfung folgt dem ausführungsreifen Leitungs- und Bauwerksplan. Frühere Bestandstrassen oder allgemeine Straßenbewertungen werden nicht pauschal auf neue, tiefere oder seitlich versetzte Eingriffe übertragen.
Bauabschnitte und Netzübergaben werden in einer gemeinsamen Lage- und Statusstruktur geführt, damit Tiefbau, Betrieb und spätere Erweiterungen auf denselben Bearbeitungsstand zugreifen.
Die Kampfmittelprüfung folgt daher nicht allein der Leitungsachse. Regelgraben, Schacht, Pumpwerk, Start- und Zielbaugrube, Becken, Böschung und temporäre Arbeitsfläche werden nach ihrer tatsächlichen Geometrie und Bauphase getrennt erfasst.

Der Arbeitsraum umfasst Leitungstrasse, Graben, Böschung oder Verbau, Bettung, seitliche Montageflächen und Anschlusspunkte.
Nennweite, Überdeckung und Bauweise beeinflussen Tiefe und Arbeitsbreite.
Die Prüfgeometrie wird auf den tatsächlichen Rohrgraben und den aktuellen Planstand bezogen.
Wasserleitungsgraben prüfen
Freigefällekanäle können tiefe Gräben, breite Verbauten und umfangreiche Wasserhaltung erfordern.
Sohltiefe, Schachtabstände, Gefälle und Arbeitsraum verändern sich entlang des Abschnitts.
Tiefe und technisch eingeschränkte Zonen werden gesondert in die Methodik aufgenommen.
Tiefe Kanalabschnitte prüfen
Schachtbauwerke, Pumpensümpfe, Rückhalte- und Überlaufbauwerke besitzen größere Grundrisse und komplexe Gründungen.
Pfähle, Verbau, Baugrubensohle, Leitungsanschlüsse und Nebenflächen werden getrennt erfasst.
Der Nachweis folgt der konkreten Bauwerksgeometrie und nicht nur der Kanalachse.
Schacht- und Anlagenbauwerk einordnen
Kurze Anschlussgräben verlaufen häufig zwischen Bestandsleitungen, Fundamenten, Kellern und Verkehrsflächen.
Eine frühere Untersuchung der Haupttrasse deckt seitlich abweichende Anschlüsse nicht automatisch ab.
Lage, Tiefe und Zugänglichkeit werden für jeden Anschluss- oder Verdichtungskorridor geprüft.
Hausanschluss und Netzverdichtung prüfen
Grabenlose Bauweisen erzeugen tiefe Bohrpfade, Start- und Zielgruben, Zwischenbauwerke und mögliche Lagekorridore.
Gewässer, Straßen oder Bahnlinien bringen zusätzliche Betreiber- und Bauphasenanforderungen mit sich.
Der gesamte Arbeitsraum wird dreidimensional beschrieben. Für seine Untersuchung werden geeignete Verfahren ausgewählt.
Querungs- und Bohrkorridor prüfen
Erneuerung im Bestand, Kanalersatz, Umverlegung und dringende Reparaturen greifen in mehrfach überbaute Böden ein.
Zeitdruck ändert nicht die fachliche Notwendigkeit, Verdachtslage, Arbeitsraum und Zuständigkeiten zu klären.
Vorhandene Berichte werden auf neue Tiefe, Lage und Bauweise geprüft, bevor sie weiterverwendet werden.
Bestandsnachweise für den neuen Eingriff prüfenWasser- und Abwasserprojekte entwickeln sich von Netzkonzept und Trassenkorridor zu konkreten Rohrgräben, Schächten und Bauwerken. Die Kampfmittelprüfung wird mit der Planungstiefe fortgeschrieben.
Kommunale Auftraggeber, Netzbetrieb, Planung und Bauleitung benötigen eindeutige Abschnitts-, Tiefen- und Nachweisgrenzen, damit bauliche und betriebliche Entscheidungen nicht vermischt werden.
Wasserhaltung, Verbau, vorhandene Leitungen und wechselnde Sohltiefen können die Zugänglichkeit während der Ausführung verändern. Nicht vorab erreichbare Bereiche werden im Plan gekennzeichnet. Für sie werden geeignete ergänzende Verfahren und spätere Messzugänge geprüft.
Historische Datengrundlagen werden auf mögliche Trassen, Bauwerksstandorte und sensible Querungen bezogen.
Die frühe Bewertung unterstützt Variantenwahl, Priorisierung und Beschaffung weiterer Unterlagen.
Die frühe Bewertung klärt den weiteren Untersuchungsbedarf. Eine erforderliche technische Untersuchung bezieht sich auf den später festgelegten Leitungsverlauf.
Leitungsvarianten historisch bewertenLeitungsachse, Grabenquerschnitt, Schächte, Pumpwerke, Hausanschlüsse und Querungen werden als konkrete Prüfbereiche beschrieben.
Bestandspläne und Vermessung müssen denselben Lagebezug verwenden.
Planänderungen werden gegen den vorhandenen Bearbeitungsstatus geprüft.
Ausführungstrasse fachlich abstimmenBohrungen, Sondierungen und Grundwassermessstellen greifen vor dem Hauptbau in den Untergrund ein.
Koordinaten, Solltiefe, Gerätezugang und Leitungsfreiheit werden mit dem Kampfmittelprüfbedarf verbunden.
Änderungen der Punktlisten werden mit Planstand und Datum dokumentiert.
Erkundungspunkte vorab prüfenFlächen, Tiefen, Verbau, Wasserhaltung, Verfahren, Stopppunkte und geschuldete Unterlagen werden eindeutig ausgeschrieben.
Pauschale Positionen ohne Bauwerks- oder Abschnittsbezug erschweren Kalkulation und Abnahme.
Ergänzungsleistungen erhalten klare Auslösekriterien.
Leistungsbeschreibung und Nachweise festlegenBestandsleitungen, Schächte, Auffüllungen und Bauwerke können vorgelagerte Untersuchungen einschränken.
Für verbleibende Bereiche wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
Der Status gilt nur für den tatsächlich begleiteten Arbeitsraum.
Baubegleitende Bearbeitung vorbereitenMessanomalien und freigelegte Gegenstände werden mit Lage, Tiefe und Bauzustand dokumentiert.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Die Fortsetzung der Arbeiten richtet sich nach den Anweisungen der zuständigen Stellen.
Auffälligkeiten und Zuständigkeiten dokumentierenHistorische Ausgangslage, technische Messbarkeit und der tatsächliche Tiefbauquerschnitt werden separat bewertet. Danach werden die für den jeweiligen Abschnitt geeigneten Untersuchungen ausgewählt.
Ein flacher Wasserleitungsabschnitt kann mit anderen Verfahren bearbeitet werden als ein tiefer Kanal, ein Pumpwerk oder eine grabenlose Querung.
Die Aussage für einen flachen Trinkwassergraben lässt sich nicht auf einen tiefen Schacht oder einen gesteuerten Vortrieb übertragen. Projektunterlagen und Nachweise müssen diese unterschiedlichen Arbeitsräume klar voneinander abgrenzen.
Luftbilder, Karten, Archive und vorhandene Projektunterlagen werden auf Leitungsachse und Bauwerksflächen bezogen.
Verdachtsbereiche und Datenlücken werden abschnittsbezogen dargestellt.
Das Ergebnis legt Prioritäten für die technische Erkundung fest.
Verdachtslage entlang der Leitung klärenAuf ausreichend freien Flächen kann eine flächige geophysikalische Untersuchung sinnvoll sein.
Verfahren und Messraster richten sich nach Zielobjekt, Tiefe, Boden und Oberfläche.
Störzonen bleiben im Lageplan sichtbar. Für sie werden geeignete ergänzende Verfahren und Messzugänge geprüft.
Flächenverfahren für den Graben auswählenKanäle, Rohre, Kabel, Schächte, Bewehrung und Fahrzeuge können Messdaten überlagern.
Bekannte Einbauten werden aus Bestandsplänen und örtlicher Erkundung in die Bewertung aufgenommen.
Nicht ausreichend auswertbare Bereiche werden im Plan ausgewiesen. Für sie werden geeignete ergänzende Verfahren und Messzugänge geprüft.
Bestands- und Störbereich bewertenBaugruben, Pfähle, Verbauachsen und tiefe Sohlen können über den oberflächennah erfassten Bereich hinausreichen.
Punkt-, Linien- und Volumengeometrien werden mit Solltiefe und Bauverfahren beschrieben.
Der Nachweis bleibt an diese Geometrie gebunden.
Tiefe Bauwerksbereiche prüfenVerbau, Bestandsleitungen, Auffüllungen oder fehlender Zugang können eine vorgelagerte Untersuchung begrenzen.
Für den verbleibenden Arbeitsraum wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Lage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
Nicht begleitete Tiefen bleiben außerhalb der Aussage.
Aushubfolge und Kontrollschritte abstimmenPlan, Messdaten, Punktstatus, Befunde, Einschränkungen und offene Maßnahmen werden je Abschnitt und Bauwerk zusammengeführt.
Teilübergaben beschreiben Fläche, Tiefe und Planstand.
Spätere Erweiterungen können gezielt an diesen Status anknüpfen.
Abschnittsstatus und Übergabe festlegenDie Dokumentation verbindet Netzplan, Bauabschnitt, Leitungs- und Bauwerksgeometrie, Feldleistung und nächste Projektentscheidung.
Sie muss sowohl für die laufende Baustelle als auch für späteren Netzbetrieb, Sanierung und Erweiterung verständlich bleiben.
Für Netzbetreiber und Bauleitung werden Leitungsstationierung, Schachtkennung, Soll- und Isttiefe, Bauabschnitt sowie Bearbeitungsstatus in einer gemeinsamen Struktur geführt. Dadurch bleiben auch Notumplanungen und zusätzliche Anschlussstellen nachvollziehbar.
Bei Mischwasser-, Regenwasser- und Schmutzwassersystemen können unmittelbar benachbarte Haltungen unterschiedliche Sohltiefen, Querschnitte und Bauverfahren besitzen. Der Bearbeitungsstatus wird deshalb nicht allein nach Straßenzug oder Bauabschnitt geführt, sondern zusätzlich nach Haltung, Schacht und Sonderbauwerk. So lässt sich bei einer Planänderung erkennen, welcher Tiefenraum bereits erfasst wurde und welcher neu bewertet werden muss.
Für spätere Instandhaltung und Netzbetrieb wird zusätzlich dokumentiert, ob ein Bereich nur historisch bewertet, technisch sondiert, im Aushub begleitet oder als Bauwerk vollständig bearbeitet wurde. Diese Statusarten werden getrennt geführt, damit eine spätere Reparatur oder ein neuer Anschluss nicht versehentlich auf eine weitergehende Aussage gestützt wird, als die ursprüngliche Leistung tatsächlich liefert.
Trinkwasserleitung, Kanal, Schächte, Pumpwerk, Regenanlage, Querungen und Nebenflächen werden mit eindeutiger Geometrie geführt.
Planrevisionen und Achsänderungen bleiben nachvollziehbar.
Betriebs- und Prüfstatus werden nicht verwechselt.
Luftbilder, Karten, bekannte Funde, vorhandene Schreiben und Altunterlagen werden mit Quelle und Geltungsbereich dokumentiert.
Datenlücken bleiben sichtbar.
Die historische Bewertung wird auf den aktuellen Eingriff bezogen.
Verfahren, Raster, Punktkoordinaten, Prüftiefen, Boden, Wasser, Oberfläche, Leitungsbestand und Störquellen werden abschnittsbezogen erfasst.
Tatsächlich erreichte Bereiche bleiben von Sollwerten unterscheidbar.
Abweichungen werden begründet.
Messanomalien, technische Störkörper, Freilegungen und tatsächliche Funde erhalten stabile Kennungen.
Lage, Tiefe, Bewertung und Anschlussmaßnahme bleiben miteinander verbunden.
Änderungen werden fortgeschrieben.
Nicht zugängliche Bereiche, Leitungsbündel, Verbau, Bauwerke und nicht erreichte Tiefen werden kartiert.
Für jede Zone wird ein nächster fachlicher Schritt festgelegt.
Die Abschlussaussage wird nicht über diese Grenzen hinaus erweitert.
Berichte, Lagepläne, Statuslisten, Befunde und offene Maßnahmen werden je Bauabschnitt und für das Gesamtprojekt gebündelt.
Die Übergabe nennt den tatsächlich bearbeiteten Flächen- und Tiefenraum.
Spätere Netzarbeiten können diesen Status gezielt prüfen.
Die Projektakte enthält historische Grundlagen, Leitungs- und Bauwerkspläne, Messdaten, Tiefenpunkte, Befunde und Teilübergaben.
Einheitliche Kennungen und Planstände ermöglichen es, spätere Sanierungen oder Erweiterungen gegen den ursprünglichen Bearbeitungsumfang zu prüfen.
Leitungsachsen, Schächte, Pumpwerke, Regenanlagen, Querungen und Nebenflächen erhalten eindeutige Geometrien.
Diese Struktur verbindet Planung, Feldleistung und Netzbetrieb.
Verwendete Planstände, Bestandspläne, Vermessungsdaten und deren Aktualität werden dokumentiert.
Abweichungen zwischen Plan und örtlicher Lage bleiben erkennbar.
Messlinien, Raster, Bohrpunkte, Baugrundaufschlüsse und Kontrollflächen erhalten stabile Kennungen.
Rohdaten, Auswertung und Projektentscheidung bleiben zuordenbar.
Jede Auffälligkeit und offene Zone erhält Bearbeitungsstatus, Ergebnis und Anschlussmaßnahme.
Bauleitung und Netzbetrieb erkennen dadurch offene Voraussetzungen je Abschnitt.
Teilflächen werden mit Planstand, Tiefe, Verfahren und Einschränkung übergeben.
Inbetriebnahme und fachliche Schlussfolgerung bleiben in ihrer Funktion getrennt.
Teilberichte, Karten, Register und Schlussfolgerungen werden zu einer fortschreibbaren Projektakte gebündelt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Spätere Anschlüsse und Sanierungen können den vorhandenen Status gezielt ergänzen.
Die Bearbeitung folgt Planungsstand, Bauwerksgeometrie und Tiefbauphase. Die benötigten Ergebnisse werden mit den Terminen für Vergabe und Bodeneingriffe abgestimmt.
Lineare Leitungsabschnitte, tiefe Schächte und grabenlose Querungen werden getrennt bearbeitet und anschließend in einer gemeinsamen Projektakte verbunden.
Bei langen Netzabschnitten werden Haltungen, Schachtbauwerke und Sonderanlagen in eine belastbare Ausführungsreihenfolge gebracht. Jeder Übergabestand enthält Leitungsachse, Schachtkennung, bearbeitete Tiefe, nicht zugängliche Zonen und die fachlich erforderliche Anschlussmaßnahme für den nächsten Bauzustand.
Leitungsart, Trasse, Schächte, Anlagen, Querungen, Bauabschnitte und benötigte Entscheidung werden beschrieben.
Frühe und baureife Bereiche erhalten unterschiedliche Bearbeitungstiefen.
Lagepläne, historische Grundlagen, Leitungsbestand, Baugrunddaten und Punktlisten werden auf ein einheitliches Koordinatensystem bezogen.
Fehlende oder widersprüchliche Grundlagen werden je Abschnitt erfasst.
Historische Verdachtsbereiche werden mit Leitungsgraben, Schächten und Anlagenflächen verschnitten.
Daraus entstehen technische Prüfbereiche und Datenlücken.
Flächige Sondierung, Tiefenpunkte, spätere Zugänglichkeit und baubegleitende Bearbeitung werden nach Bauweise ausgewählt.
Verbau und Wasserhaltung werden in die Reihenfolge einbezogen. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen bei Rückbau, Leitungsfreilegung oder Herstellen einer Arbeitsebene eingeplant.
Messungen, Tiefenprüfungen oder ergänzende Erkundungen werden mit Abschnitts- und Bauwerkskennung ausgeführt.
Störzonen und Abweichungen werden unmittelbar in der Projektgeometrie fortgeschrieben.
Messwerte und Feldbeobachtungen werden mit Verdachtsgrundlage, Leitungsbestand und geplanter Tiefe plausibilisiert.
Offene Punkte erhalten eine konkrete weitere Maßnahme.
Bericht, Plan, Statusregister und Einschränkungen werden für Tiefbau, Bauleitung und Netzbetrieb bereitgestellt.
Der nächste Arbeitsschritt bezieht sich auf den dokumentierten Bearbeitungsumfang.
Neue Schächte, veränderte Achsen, zusätzliche Anschlüsse oder tiefere Eingriffe werden gegen die vorhandene Aussage geprüft.
Erforderliche Ergänzungen werden als neuer Bearbeitungsschritt dokumentiert.
Die Leitungsachse allein beschreibt den kampfmittelrelevanten Eingriff nicht vollständig. Grabensohle, Arbeitsbreite, Verbau, Schachtbaugruben, Querungen und Anlagenflächen bestimmen die Prüfgeometrie.
Flache, tiefe und erst im Bauzustand zugängliche Bereiche werden getrennt erfasst, damit jede Methode nur für ihren tatsächlichen Wirkungsbereich verwendet wird.
Wasserleitungen und Kanäle unterscheiden sich in Tiefe, Gefälle, Nennweite, Bettung und Bauweise. Böschung, Verbau, Wasserhaltung und seitliche Leitungen verändern die erreichbare Fläche und die spätere Baugrubengeometrie.
Schächte, Pumpwerke, Regenbecken und Querungen werden als eigene Bauwerke betrachtet. Pfähle, Spundwände, tiefe Sohlen und Bohrpfade benötigen einen gesonderten Punkt-, Linien- oder Volumenbezug.
Bei Sanierung im Bestand wird geprüft, ob vorhandene Berichte denselben Arbeitsraum und dieselbe Tiefe abdecken. Frühere Leitungsverlegung allein ist kein ausreichender Nachweis für neue oder tiefer reichende Eingriffe.
Bei Freigefällekanälen werden die Sohltiefen entlang der Haltung im Längsschnitt erfasst; Schächte und Sonderbauwerke erweitern den Arbeitsraum seitlich. Die technische Prüfung muss daher Längsschnitt und Lageplan gemeinsam abbilden. Für Vortriebe werden Start- und Zielschacht sowie der tiefe Bohr- oder Vortriebskorridor jeweils gesondert betrachtet.
Bei Reparaturen und Erneuerungen unter Betrieb entstehen häufig provisorische Leitungsführungen, Bypässe oder zusätzliche Arbeitsgruben. Diese temporären Flächen werden in die kampfmitteltechnische Planung einbezogen, sofern dort Erdarbeiten, Verankerungen, Pumpensümpfe oder Geräteaufstellungen mit Bodeneingriff vorgesehen sind.
Stationierung, Bauabschnitt, Leitungsart und Planrevision bilden die gemeinsame räumliche Referenz.
Übergänge zwischen Abschnitten werden geschlossen dokumentiert.
Sohltiefe, Grabenbreite, Böschung oder Verbau, Bettung und Arbeitsräume bestimmen die flächige Prüfgeometrie.
Gefälle und Tiefenwechsel werden im Längsschnitt geführt.
Grundriss, Sohltiefe, Fundamente, Pumpensumpf, Verbau und Leitungsanschlüsse werden als eigenes Baufeld beschrieben.
Tiefe punktuelle Bodeneingriffe erhalten separate Koordinaten.
Start- und Zielgrube, Bohrpfad, Schutzrohr, Aufweitung und mögliche Lageabweichung bilden einen dreidimensionalen Arbeitsraum.
Eine oberflächennahe Untersuchung reicht nur aus, wenn sie den benötigten Tiefenraum tatsächlich erfasst.
Altkanäle, Rohre, Kabel, Schächte, Bewehrung und Fahrzeuge können Messdaten überlagern.
Bekannte Einbauten werden räumlich dokumentiert und methodisch berücksichtigt.
Brunnen, Filter, Drainagen, Pumpensümpfe und Verbau erzeugen zusätzliche Eingriffe und verändern die Zugänglichkeit.
Die Prüfplanung folgt der tatsächlichen Bau- und Wasserhaltungsphase.

Wasser- und Abwassertrassen verlaufen häufig in vorhandenen Straßen, überformten Auffüllungen oder kommunalen Infrastrukturräumen mit dichter Leitungsbelegung. Metallische Einbauten, Kanäle, Schächte, Fundamente und frühere Aufgrabungen können einzelne Messverfahren begrenzen.
Untersuchung nach technischen Einbauten auswählen
Tiefe Kanalgräben und Schachtbauwerke unterscheiden sich deutlich von oberflächennahen Wasseranschlüssen oder offenen Leitungsabschnitten. Jede Geometrie benötigt eine eigene Bewertung, obwohl sie zum selben Netzprojekt gehört.
Passende Verfahren für Gräben und Bauwerke bestimmenDie Methoden erfassen unterschiedliche physikalische Eigenschaften und Tiefenräume. Ihre Kombination folgt Verdachtslage, Leitungsbestand, Bauwerk und tatsächlicher Zugänglichkeit.
Ordnet mögliche Verdachtsbereiche entlang von Leitungstrassen und Anlagenflächen ein.
Sie beantwortet nicht, welche Objekte sich heute im Baugrund befinden.
Erfasst ferromagnetische Anomalien auf zugänglichen Flächen und offenen Trassenabschnitten.
Kanäle, Leitungen, Bewehrung und Fahrzeuge können die Messbarkeit begrenzen.
Misst elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann in geeigneten Bereichen ergänzende Informationen liefern.
Boden, Zielobjekt, Feuchte und technische Infrastruktur bestimmen die Aussagefähigkeit.
Kann Schichten, Leitungsstrukturen und diskrete Reflexionsbereiche unter geeigneten Oberflächen abbilden.
Eine Reflexion erlaubt keine automatische Kampfmittelbestimmung; Datentiefe und Auswertung sind standortabhängig.
Prüft Schächte, Pumpwerke, Verbaupunkte, Pfähle, Bohrpfade und tiefe Baugrundaufschlüsse.
Der Nachweis gilt für die dokumentierte Punkt- oder Korridorgeometrie.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Dokumentation werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Wasser- und Abwasserprojekte verbinden lineare Gräben mit tiefen Bauwerken und wechselnden Bauzuständen. Planung, Fachfirma und Bauleitung stimmen deshalb die zu untersuchenden Bereiche, Zugänge und Termine aufeinander ab.
Jeder Abschnitt bekommt einen Status, der Geometrie, Tiefe, Methode, Bauphase und offene Bereiche eindeutig beschreibt.
FONTANA-EOD bezieht Verdachtslage und Untersuchung auf Leitung, Kanal, Schacht, Pumpwerk oder Querung. Eine allgemeine Straßen- oder Grundstücksaussage wird nicht auf abweichende Tiefen übertragen.
Die Verfahren werden nach Messziel und Bedingungen vor Ort ausgewählt. Wasser, Boden, Leitungsbestand, Verbau und technische Anlagen fließen in die Eignungsprüfung ein.
Änderungen an Achse, Tiefe, Bauwerk oder Bauphase werden gegen den vorhandenen Bearbeitungsstatus geprüft. Zusätzliche Arbeitsräume erhalten eine dokumentierte Ergänzung.
Auffälligkeiten, Restbereiche und Bauunterbrechungen werden mit stabilen Kennungen und klaren Verantwortlichkeiten kommuniziert.
Bei der Übergabe wird festgehalten, welche Flächen und Tiefen untersucht wurden und welche Aufgaben vor dem nächsten Tiefbau- oder Anlagenbauschritt noch offen sind.
Bestandsabweichungen sind im Wasser- und Abwasserbau häufig erst nach Öffnung der Oberfläche oder Freilegung bestehender Leitungen vollständig erkennbar. Ändert sich dadurch Grabenlage, Schachtposition oder Verbaugeometrie, wird der neue Arbeitsraum vor der Fortsetzung mit dem vorhandenen Nachweis abgeglichen.
Graben, Schacht, Pumpwerk und Querung werden vor der Methodenauswahl vollständig beschrieben.
Leitungs- und Kanalpläne werden hinsichtlich Lage, Aktualität und Arbeitsbezug bewertet.
Pfähle, Verbau, Schächte und Bohrpfade erhalten eigene Prüfgeometrien.
Rückbau, Verbau, Wasserhaltung und geänderte Zugänglichkeit werden in die Projektakte übernommen.
Stopppunkte, Meldewege und örtliche Zuständigkeiten werden vor der Feldarbeit festgelegt.
Bericht und Pläne bleiben für Bauleitung, Netzbetrieb und spätere Erweiterung nutzbar.
Grabenlose Verfahren, Düker, Pressungen und HDD-Querungen erzeugen Start- und Zielgruben sowie tiefe Korridore. Eine oberflächennahe Prüfung entlang der Achse deckt diese Räume nur dann ab, wenn Messreichweite und Geometrie nachweislich zusammenpassen.
FONTANA-EOD beschreibt anhand dieser Angaben die zu untersuchenden Flächen und Tiefen sowie die benötigten Nachweise je Bauabschnitt. Der Abschluss zeigt, welche Flächen und Tiefen bearbeitet wurden, welche Bereiche offenbleiben und welcher fachliche Schritt vor dem nächsten Bodeneingriff folgt.
Wasser- und Abwasserprojekte verbinden Netzbetreiber, Kommune, Planung, Bauleitung, Tiefbau, Fachfirma und örtlich zuständige Stellen. Rollen und Informationswege werden für jeden Bauabschnitt festgelegt.
Definieren Netzmaßnahme, Bauabschnitte, Prioritäten, Zeitplan und benötigten Nachweis.
Sie stellen vorhandene Netz- und Projektdaten bereit und beauftragen die erforderlichen Fachleistungen.
Überführt das Vorhaben in Achse, Graben, Schächte, Anlagen, Querungen, Baugrundpunkte und Bauphasen.
Planänderungen werden mit Revision und räumlicher Auswirkung weitergegeben.
Koordiniert Kampfmittelprüfung mit Zugängen, Wasserhaltung, Verbau, Umschlüssen, Parallelgewerken und Teilübergaben.
Offene Bereiche und Stopppunkte bleiben im Projektstatus sichtbar.
Setzt Gräben, Schächte, Pumpwerke, Querungen und Nebenflächen nach dem abgestimmten Planstand um.
Abweichungen von Leitungsachse, Sohltiefe, Schachtlage oder Bauverfahren werden vor der Fortsetzung mit dem vorhandenen Bearbeitungsstand verglichen.
Prüft Verdachtslage und Methodeneignung, führt die beauftragte Untersuchung aus und dokumentiert Ergebnis, Grenzen und weitere Maßnahmen.
Die Aussage bleibt auf den vereinbarten Arbeitsraum und Planstand beschränkt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden den tatsächlichen Haltungen, Schächten und Anlagen zugeordnet; Meldewege werden vor Beginn festgelegt.
Tätigkeit, Projektort, Baugrubentiefe, Betriebszustand und mögliche Fundlage bestimmen den organisatorischen Rahmen. Leistungsbeschreibung, Gefährdungsbeurteilung und Zuständigkeiten werden auf Haltung, Schacht oder Anlagenbereich bezogen.
Technische Regeln für Gräben, Verbau, Wasserhaltung und Netzbetrieb ergänzen die kampfmitteltechnische Planung; die Aufgaben bleiben über klare Flächen-, Tiefen- und Nachweisgrenzen unterscheidbar.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung verbindet tiefe Gräben, Verbau, Wasserhaltung, Leitungsbestand, schwere Geräte, Arbeitsräume, Rettungswege und Kommunikation mit dem kampfmitteltechnischen Vorgehen.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Wasser- und Abwasserprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend Bauleitung und Netzverantwortliche informieren.
Netzbetriebliche Freigabe, Bauabnahme und behördliche Fundentscheidung erfüllen unterschiedliche Funktionen und werden in der Projektakte getrennt geführt.
Trinkwasserhygiene, Abwasserbetrieb, Wasserhaltung und kampfmitteltechnische Gefährdungsbeurteilung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Projektorganisation verbindet diese Anforderungen, ohne aus einer betrieblichen Freigabe eine weitergehende Aussage über nicht untersuchte Flächen oder Tiefen abzuleiten.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Im Wasser- und Abwassernetz wird die erforderliche Qualifikation dem konkreten Untersuchungs- oder Räumauftrag zugeordnet.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Unternehmen, verantwortliche Personen und konkrete Aufgabe müssen zusammenpassen.
Graben, Verbau, Wasser, Leitungen, Geräte, Personal und Meldewege werden abschnittsbezogen bewertet.
Verdachtslage, Räumziel, Methode, Qualität und Abnahmegrundlage werden vor dem Tiefbau beschrieben.
Leitungsabschnitt, Tiefe, Befunde, Einschränkungen und weitere Maßnahmen bleiben nachvollziehbar.
Bauabschnitt, Leitungs- oder Bauwerksgeometrie, Qualifikation, Datenformat und geschuldete Nachweise werden eindeutig beschrieben.
Ergänzungsleistungen erhalten einen fachlichen Auslöser und eine prüfbare Abrechnungsgrundlage.
Zugänge, Leitungsfreiheit, Vermessung, Verbau, Wasserhaltung, Arbeitsbereiche und Ansprechpartner werden mit dem aktuellen Planstand abgeglichen.
Änderungen werden vor Mobilisierung in die Aufgabenstellung übernommen.
Arbeiten sofort einstellen, den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen, den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen bei einer Fundlage. Bauleitung und Netzverantwortliche erhalten den Lagebezug und die für den Abschnitt geltenden Anweisungen.
Die Projektunterlagen verbinden Leitungsachse, Längsschnitt, Schächte, Pumpwerke, Tiefenpunkte und Baufortschritt. Pläne und Statuslisten beziehen sich auf denselben Ausführungsstand und Arbeitsraum.
Historische Bewertung, technische Prüfung, Bauaushubbegleitung und Befundbearbeitung bleiben fachlich getrennt und werden über den konkreten Netzabschnitt nachvollziehbar zusammengeführt.
Die Netzübersicht ordnet Haltungen, Schächte, Pumpwerke, Becken und Vortriebsbereiche ihrem jeweiligen Flächen- und Tiefenstatus zu.
Wasser- und Kanalnetz im Leitungsprojekt einordnen
Verdachtsbereiche werden auf Leitungsachse, Schachtstandorte und Anlagenflächen übertragen; unklare Bereiche erhalten eine konkrete Anschlussprüfung.
Historische Hinweise an der Netztrasse prüfen
Für tiefe Haltungen, Schächte und Vortriebskorridore dokumentiert der Nachweis Prüfraum, erreichte Tiefe, technische Bedingungen und offene Restbereiche.
Schächte und Anlagen tiefenbezogen untersuchen
Nur die tatsächlich begleiteten Grabenlagen, Schachtbaugruben und zugänglichen Sohlen fließen in die baubegleitende Aussage ein.
Kanal- und Leitungsgrabenaushub begleiten
Feldbeobachtung, technischer Störkörper, Kampfmittelbefund und weiterer Bearbeitungsbedarf werden über Haltung, Schacht oder Anlagenkennung getrennt zugeordnet.
Befunde dem Netzabschnitt nachvollziehbar zuordnen
Die Projektakte fasst Netzgeometrie, ausgeführte Fachleistungen, Aussagegrenzen und erforderliche Folgeschritte je Bauabschnitt zusammen.
Abschnittsberichte und Übergabe dokumentieren

Historische Verdachtsklärung, Tiefenprüfung, baubegleitende Bearbeitung, Befundkommunikation und Projektakte werden dem betroffenen Leitungs-, Schacht- oder Anlagenabschnitt eindeutig zugeordnet.
Der nächste fachliche Schritt ergibt sich aus Netzart, Gefälle, Schachttiefe, Bauverfahren, Bestandsumfeld und dem Termin, zu dem eine belastbare Entscheidung vorliegen muss.
Kampfmittelprüfungen für Verkehrs-, Leitungs-, Energie- und andere Infrastrukturprojekte nach den jeweiligen Bodeneingriffen planen.
Projektumfeld fachlich einordnen
Leitungskorridore, Querungen, Fundamente und Anlagenflächen nach Bauverfahren und Eingriffstiefe unterscheiden.
Leitungs- und Energieprojekt einordnen
Historische Hinweise und Datenlücken entlang der geplanten Wasser- oder Abwassertrasse auswerten.
Historische Verdachtslage klären
Untersuchungen für tiefe Schächte, Pumpwerke, Querungen und Baugrundpunkte vorbereiten.
Tiefe Arbeitsräume prüfen
Eignung und Ablauf einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für verbleibende Aushubbereiche klären.
Aushubablauf vorbereiten
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Befundbearbeitung abstimmen
Leistungsbeschreibung, Datenformate und Abschnittsübergaben für den Wasser- und Kanalbau vorbereiten.
Vergabe und Nachweise vorbereiten
Projektort, Bundesland und örtliche Schnittstellen für Planung und Fundkommunikation bei Wasser- und Abwasserleitungen berücksichtigen.
Regionale Zuständigkeit einordnen
Netzplan, Bauwerkspläne und Termine für eine Projekteinschätzung einreichen.
Wasser- oder Kanalprojekt fachlich prüfen lassen
Wasser- und Abwassernetze unterscheiden sich in Leitungsverlauf, Tiefe und Bauwerken. Trinkwasserleitungen verlaufen überwiegend als Druckleitungen; bei Freigefällekanälen ergeben sich die Sohltiefen aus dem Gelände- und Leitungsverlauf; Schächte und Tiefpunkte werden gesondert erfasst. Pumpwerke, Regenbecken, Stauraumkanäle und Vortriebe erweitern den linearen Leitungsraum um eigenständige Baugruben und Gründungen.
Für die räumliche Zuordnung werden Projektort, Abschnitts- und Schachtkennungen mit dem aktuellen Leitungsplan verbunden. Zuständige Projektbeteiligte und vorhandene Anforderungen bleiben dem jeweiligen Bauwerk zugeordnet.
Prüfen Sie, ob Untersuchungsraum und dokumentierte Tiefe auch Verbau, Schachtaufweitung und Wasserhaltung des geplanten Bauzustands erfassen. Der Verlauf einer untersuchten Leitungsachse allein beschreibt diese zusätzlichen Arbeitsräume nicht.
Nachweise am Eingriff prüfenGeänderte Hausanschlüsse, Sohltiefen oder Startgruben werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Halten Sie den geänderten Planstand und die betroffenen Bauabschnitte fest, damit ergänzende Untersuchungen vor dem jeweiligen Eingriff geklärt werden können.
Fachliche Grundlagen vertiefenNetzbetreiber, Kommunen und Bauleitung benötigen vor jedem Bauabschnitt Angaben zu untersuchten Flächen und noch offenen Aufgaben. Maßgeblich bleiben Leitungsart, Bauwerksgeometrie, Tiefe, Bestand und tatsächlicher Bauzustand.
Die Einordnung sollte beginnen, sobald Leitungsverlauf, Bauwerke und wesentliche Bauweisen belastbar beschrieben sind. Vor Baugrundaufschlüssen, Rohr- oder Kanalgräben, Schächten, Pumpwerken und grabenlosen Querungen müssen die konkreten Arbeitsräume mit Lage und Tiefe feststehen.
Trinkwasserleitungen, Freigefällekanäle, Schächte und Pumpwerke können unterschiedliche Graben- und Baugrubentiefen erfordern. Tiefe, Verbau, Wasserhaltung und Arbeitsraum bestimmen die geeignete Kampfmittelprüfung.
Grundriss, Sohltiefe, Fundamente, Verbau, Pfähle und Leitungsanschlüsse werden als eigene Bauwerksgeometrie erfasst. Welche flächigen oder tiefenbezogenen Untersuchungen benötigt werden, wird anhand der Verdachtslage, des Bauverfahrens und der Messbedingungen festgelegt.
Rohre, Kanäle, Kabel, Schächte, Bewehrung und Fahrzeuge können Messungen beeinflussen und den Zugang begrenzen. Bestandspläne werden mit der örtlichen Situation abgeglichen. Nicht ausreichend auswertbare Zonen werden im Plan ausgewiesen. Für sie werden geeignete ergänzende Verfahren und Messzugänge geprüft.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Für nicht vollständig voruntersuchte Bereiche wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Weisungswege, Stopppunkte und Dokumentation stehen vor Beginn fest. Nicht erfasste Bereiche bleiben offen.
Hilfreich sind Lage- und Netzpläne, Leitungsart, Bauabschnitte, Grabenquerschnitte, Schächte, Pumpwerke, Querungen, maximale Tiefen, Baugrundpunkte, Bestandsleitungen, historische Auswertungen, Bauzeiten und das gewünschte Nachweisziel.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Einfluss haben Trassenlänge, Grabentiefe, Zahl und Größe der Schächte, Bauwerks- und Querungsgeometrie, Leitungsdichte, Boden, Wasserhaltung, Zugänglichkeit, erforderliche Verfahren, Auswertung und Dokumentationsumfang. Klare Mengen und Planstände ermöglichen eine belastbare Kalkulation.
Eine erste Anfrage kann auf Vorplanung oder Entwurf beruhen. Erkennbar sein sollten Leitungsart, priorisierte Abschnitte, typische Tiefen, Bauwerke, Querungen und der Termin der nächsten Entscheidung.
Bei mehrjährigen Netzprogrammen ist eine eindeutige Abschnitts- und Planbenennung wichtig, damit spätere Sanierungen und Anschlüsse an den vorhandenen Bearbeitungsstatus anknüpfen können.
Für mehrteilige Netzmaßnahmen sollten Prioritäten, Bauabschnitte, geplante Außerbetriebnahmen und betriebliche Übergaben benannt werden. Dadurch lässt sich die kampfmitteltechnische Bearbeitung so staffeln, dass dringende Haltungen oder Bauwerke zuerst eine verwendbare Entscheidungsgrundlage erhalten.
Auch vorhandene Kamerabefahrungen, Bestandsprofile, Schachtaufmaße und Baugrundunterlagen können die räumliche Einordnung unterstützen. Sie ersetzen keine Kampfmittelprüfung, helfen aber, Tiefenwechsel, Bauwerksabmessungen und praktisch erreichbare Arbeitsbereiche vor dem Einsatz genauer zu beschreiben.
Übermitteln Sie Lage- oder Netzpläne mit Achse, Stationierung, Bauabschnitten, Flurstücken und Planrevision.
Kennzeichnen Sie offene Varianten, seitliche Anschlüsse und Flächen außerhalb des Regelgrabens.
Bei mehreren Losen sollte die vorgesehene Abschnittskennung erkennbar sein.
Beschreiben Sie Leitungsart, Grabenquerschnitt, Sohltiefe, Verbau, Schächte, Pumpwerke, Regenanlagen, Pressungen und HDD-Bereiche.
Nennen Sie Grundrisse, Tiefen, Bohrpfade, Pfähle und Baugrundpunkte.
Wasserhaltung und temporäre Anlagen werden als eigene Eingriffe berücksichtigt.
Fügen Sie Leitungs- und Kanalpläne, historische Unterlagen, Baugrund- und Grundwasserdaten, frühere Berichte und bekannte Störzonen bei.
Geben Sie Bauzeiten, Zugänge, Verkehrsführung, Datenformate und Übergabetermine an.
Benennen Sie, ob die Unterlage für Planung, Vergabe, Bauleitung oder Netzbetrieb benötigt wird.
Für den Einstieg genügen häufig Lageplan, Leitungsart, typische und maximale Tiefe, Bauwerke, geplanter Zeitraum und vorhandene Verdachtsunterlagen.
FONTANA-EOD prüft anhand Ihrer Unterlagen, welche Untersuchungen für die einzelnen Bauabschnitte benötigt werden.
Für Kalkulation und Ausführung werden anschließend Mengen, Punktlisten, Zugänge, Bauzustände, Datenformate und geschuldete Nachweise konkretisiert.
Für die erste Prüfung sind Leitungsart, Nennweite, Stationierung, Sohltiefen, Schachtliste, Bauverfahren und vorhandener Netzbestand besonders wichtig. Bei Sanierungsmaßnahmen wird zusätzlich geklärt, welche Bereiche bereits geöffnet, überbaut oder durch Bestandsanlagen technisch beeinflusst sind.
Bei Projekten mit mehreren Haltungen, Schachtgruppen oder Anlagenstandorten sollte auch die vorgesehene Reihenfolge der Bauausführung benannt werden. Daraus lässt sich ableiten, welche Abschnitte frühzeitig eine vollständige Prüfgrundlage benötigen und welche Bereiche erst nach Rückbau, Leitungsfreilegung oder Herstellung einer neuen Arbeitsebene belastbar untersucht werden können. Auch vor diesen vorbereitenden Bodeneingriffen werden die notwendigen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen eingeplant.
Achse, Stationierung, Bauabschnitte, Planrevision und Grundstücksbezug.
Graben, Schächte, Pumpwerke, Querungen, Pfähle und maximale Tiefe.
Leitungen, Kanäle, Verbau, Wasserhaltung, Oberfläche und Zugänglichkeit.
Unterlage für Planung, Vergabe, Bauleitung, Netzbetrieb oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.