Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine Kanalsanierung kann im vorhandenen Rohr stattfinden oder erhebliche neue Erdarbeiten auslösen. Schachtumbauten, Anschlussgruben und grabenlose Erneuerungen werden deshalb mit ihren jeweiligen Arbeitsbereichen beschrieben. FONTANA-EOD klärt anhand von Verfahrensbeschreibung, Lageplan und Tiefenangaben, welche Bodenbereiche untersucht werden sollen.
Sanierung und Erneuerung unterscheiden.
Lage, Sohle und Arbeitsraum angeben.
Netzbetrieb und Baufolge abstimmen.
Bei einer Kanalsanierung wird zunächst unterschieden, welche Arbeiten im vorhandenen Rohr bleiben und welche neuen Bodenbereiche beanspruchen. Gruben, Schächte, Verbau und Provisorien werden dafür mit Lage und Tiefe dargestellt. FONTANA-EOD leitet mit der Fachplanung daraus die konkrete Untersuchungsaufgabe ab und berücksichtigt den vorhandenen Kenntnisstand.

Für die Einordnung ist entscheidend, ob ausschließlich innerhalb eines bestehenden Rohres gearbeitet wird oder Boden außerhalb des Bestandsquerschnitts betroffen ist. Auch bei einer überwiegend grabenlosen Maßnahme können Start- und Zielgruben, neue Anschlüsse, provisorische Ableitungen oder der Austausch eines Schachts erforderlich sein.
Untersuchungsbedarf für tatsächliche Bodeneingriffe bestimmen
Beschreiben Sie daher die Sanierung abschnittsweise und mit dem vorgesehenen Bauverfahren. Eine Kamerabefahrung zeigt den Rohrzustand, liefert aber keine allgemeine Aussage über Kampfmittel im umgebenden Boden. Ebenso belegt eine bestehende Kanaltrasse nicht automatisch den Untersuchungsstand für eine größere oder tiefere neue Baugrube.
Ergebnisse und Aussagegrenzen je Sanierungsabschnitt dokumentieren
Arbeiten im vorhandenen Rohr werden anhand der tatsächlichen Verfahrensbeschreibung betrachtet. Wenn das Hauptverfahren keinen zusätzlichen Boden beansprucht, können dennoch Zugänge, Schachtarbeiten oder Provisorien eigene Eingriffe auslösen. Diese werden getrennt aufgeführt. Für die fachliche Abstimmung ist deshalb eine vollständige Beschreibung hilfreicher als die bloße Bezeichnung der Sanierungstechnik. Eine Rohrkameraaufnahme zeigt den Zustand des Kanals, beantwortet aber nicht die Untersuchungsfrage für seitlich oder darunter liegende neue Arbeitsbereiche.
Sanierungsverfahren und zusätzliche Eingriffe klären
Bei einer offenen Erneuerung werden Graben, Schachtgruben, Verbau und Arbeitsräume in Lage und Höhe beschrieben. Die neue Geometrie kann vom früheren Bauzustand abweichen, auch wenn die Haltung an derselben Stelle verbleibt. Vorhandene Unterlagen werden deshalb auf ihre räumliche und fachliche Reichweite geprüft. Ein Nachweis für die alte Schachtsohle erfasst nicht automatisch eine tiefere Grube oder zusätzliche Verbauelemente. Die benötigte Aussage richtet sich nach dem geplanten neuen Eingriff.
Verfahren für neue Gräben und Schachtgruben auswählen
Bei grabenlosen Verfahren können Start- und Zielgruben besonders ausgeprägte örtliche Eingriffe darstellen. Hinzu kommen die vom gewählten Verfahren tatsächlich beanspruchten Bodenbereiche. Diese Abgrenzung liefert die Fachplanung zusammen mit dem ausführenden Unternehmen. Eine pauschale Untersuchung nur der später sichtbaren Schächte kann am Bedarf vorbeigehen. Ebenso wird nicht automatisch der gesamte Bereich zwischen ihnen als gleichartige Aufgabe behandelt. Maßgeblich sind das Bauverfahren, die Verdachtsgrundlage und die erreichbaren Untersuchungsbedingungen.
Untersuchung tiefer Arbeitsgruben abstimmenDie möglichen Eingriffsbereiche werden zunächst als Varianten beschrieben. Eine abschließende Untersuchungsaufgabe setzt voraus, dass Lage, Tiefe und Bodenbeanspruchung der gewählten Ausführung ausreichend bestimmt sind. Solange über das Sanierungsverfahren noch nicht entschieden ist, werden die davon abhängigen Eingriffe als offen benannt. Bei einer im Rohr geführten Maßnahme können andere Bodenbereiche betroffen sein als bei einer Ausführung mit zusätzlichen Gruben oder Anschlüssen. Maßgeblich ist die tatsächlich geplante Aufgabe einschließlich Nebenarbeiten. Die Fachfirma erhält dafür eine Beschreibung, die erkennen lässt, wo der Boden berührt oder verändert werden soll. Varianten werden nicht zu einem fiktiven einheitlichen Eingriff vermischt. Wird nach einer ersten Abstimmung eine andere Ausführung gewählt, werden deren Lage und Tiefe erneut mit den vorhandenen Erkenntnissen verglichen. Die Untersuchungsplanung folgt damit der festgelegten Bauaufgabe und ihren noch offenen Fragen.
Neue Sohle, Arbeitsraum und Verbau werden gegenüber dem bisherigen Zustand dargestellt. Der zusätzliche Tiefenbereich wird mit vorhandenen Erkenntnissen abgeglichen; eine frühere Nutzung des Schachts ersetzt diese Bewertung nicht. Für eine Schachtvertiefung wird der geplante Zustand mit dem bisherigen Bauwerk und den dafür verfügbaren Unterlagen abgeglichen. Betroffen sein können neben der Sohle auch seitliche Arbeitsräume oder Verbaubereiche. Deren räumliche Ausdehnung wird im Plan erkennbar gemacht, damit ein vorhandener Bericht nicht allein auf die Schachtbezeichnung bezogen wird. Entscheidend ist, welchen Bereich und welche Eingriffsaufgabe die frühere Untersuchung tatsächlich erfasst hat. Nicht zugängliche Teilflächen und fehlende Tiefenangaben bleiben offen. Vor einer geänderten Herstellung erhält die Fachfirma den neuen Planstand zur Einordnung. Das gilt auch, wenn sich der Anschluss oder die Grubenabmessung erst während der weiteren Planung verschiebt.
Pumpenaufstellung, Befestigungen und provisorische Leitungen werden auf eigene Bodeneingriffe geprüft. Die betrieblich notwendige Überleitung ist kein automatisch im Hauptauftrag enthaltener Untersuchungsbereich. Für eine Überleitung werden daher auch die geplanten Aufstell- und Anschlussflächen im Lageplan kenntlich gemacht. Werden Befestigungen, Leitungsgräben oder sonstige bodenbeanspruchende Arbeiten benötigt, werden sie mit ihrer tatsächlichen Aufgabe beschrieben. Der Netzbetreiber benennt die betrieblichen Randbedingungen und die erreichbaren Bereiche. Die Bauleitung gleicht diese Angaben mit dem Untersuchungsauftrag und den vorgesehenen Bauphasen ab. Eine fachliche Aussage zu einer Arbeitsgrube wird nicht ohne Prüfung auf eine seitlich angeordnete Pumpenfläche übertragen. Ändert sich das Provisorium, wird die Änderung vor dem entsprechenden Eingriff weitergegeben. Damit können erforderliche Ergänzungen in die Projektabstimmung eingehen, statt erst bei der Ausführung als bislang nicht erfasste Fläche aufzufallen.
Wenn keine neuen Bodenbereiche beansprucht werden, ist das eine andere Aufgabe als eine offene Erneuerung. Beschreiben Sie den Zugang und alle Nebenarbeiten trotzdem vollständig. Bei der Kampfmittelprüfung werden auch diese Nebenarbeiten berücksichtigt; die Bezeichnung des Hauptverfahrens allein reicht dafür nicht aus.
Schachtfundamente, veränderte Sohlen oder seitliche Arbeitsräume können über den alten Baugrubenbereich hinausgehen. Lage, Tiefe und Verbau gehören in den Plan. Auch einzelne Anschlussgruben zwischen den Hauptschächten werden separat erfasst. Ob eine Tiefensondierung zur Aufgabe passt, wird anhand des Eingriffsraums und der örtlichen Bedingungen geklärt.
Wird der Rohrquerschnitt verändert oder der umgebende Boden beansprucht, stellen Fachplanung und ausführendes Unternehmen diese Bereiche in Lage und Tiefe dar. Auf dieser Grundlage wird geklärt, welcher Untersuchungsbedarf für das gewählte Bauverfahren besteht.
Überleitungen, Pumpenstandorte, Leitungsbefestigungen und Baustellenzugänge können zusätzliche Erdarbeiten verursachen. Die dabei betroffenen Bodenbereiche werden vor den Arbeiten mit der Kampfmittelfachfirma abgestimmt. Der Kanalbetrieb und notwendige Umschaltungen werden mit der Reihenfolge der Facharbeiten abgestimmt. Dazu gehören etwa Gruben oder Fundamentabbau. Fachuntersuchung und Vorarbeiten werden gemeinsam geplant, damit die gewünschte Zugänglichkeit nicht durch einen ungeklärten Bodeneingriff entsteht. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen liegen vor Bodeneingriffen beim Aufbruch, Roden oder Herstellen von Arbeitsflächen und Zuwegungen; später zugängliche Bereiche werden vor den Folgeeingriffen untersucht.
Gelände, Bestandssohle und geplante Grubensohle erhalten einen verständlichen Höhenbezug. Der Haltungsplan verbindet diese Angaben mit den einzelnen Arbeitsstellen. Angaben wie tief oder oberflächennah ersetzen die konkreten Planwerte nicht. Bei mehreren Schächten oder Arbeitsgruben wird erläutert, welche Bezugsebene die Höhenangaben verwenden und wie sie mit den örtlichen Plananlagen verbunden sind. Ein älterer Bericht kann nur dann auf eine neue Aufgabe bezogen werden, wenn seine tatsächlichen räumlichen Grenzen nachvollziehbar sind. Eine größere geplante Tiefe oder eine veränderte Oberfläche wird deshalb ausdrücklich mitgeteilt. Widersprüchliche Höhenangaben werden vor der Festlegung der Untersuchungsaufgabe geklärt oder als offene Voraussetzung benannt. Die Dokumentation hält die verwendeten Planstände gemeinsam mit den Ergebnissen fest. So kann auch eine später hinzukommende Bauleitung erkennen, welche Tiefe und welcher Arbeitsbereich der fachlichen Aussage zugrunde lagen.
Die Beschreibung nennt neben der Rohrbearbeitung auch Gruben, Verbau, Anschlüsse und bodenbeanspruchende Provisorien. Damit wird der Untersuchungsbedarf nicht nur aus dem Hauptverfahren abgeleitet. Änderungen werden vor der betroffenen Ausführung mitgeteilt. Die Zuordnung von Hauptverfahren und Nebenarbeiten bleibt über die einzelnen Bauphasen hinweg erkennbar. Für jede Grube oder zusätzliche Anschlussstelle ist nachvollziehbar, welche Unterlagen den vorgesehenen Eingriff beschreiben. Noch nicht festgelegte Ausführungsdetails werden nicht durch angenommene Maße ersetzt. Nach einer Planungsentscheidung wird der betroffene Bereich zur fachlichen Einordnung weitergegeben. Auch die Vorbereitung von Untersuchungszugängen wird mit ihrem tatsächlichen Bodeneingriff abgestimmt. Ein für den Netzbetrieb notwendiges Vorgehen begründet für sich noch keine Aussage über den Kampfmittelverdacht im betroffenen Boden. Technische Netzaufgabe und Untersuchungsfrage werden deshalb miteinander verbunden, ohne die Zuständigkeiten oder Ergebnisse der beteiligten Fachplanungen gleichzusetzen.
Der Bericht ordnet Ergebnisse und Einschränkungen den tatsächlichen Arbeitsgruben oder untersuchten Haltungsbereichen zu. Offene Flächen bleiben erkennbar. Eine Zusammenfassung für die Projektakte wird zusammen mit den detaillierten Plananlagen aufbewahrt. Für die Übergabe wird deutlich, welche Arbeitsstelle ein Ergebnis betrifft und welche Fragen dort beantwortet wurden. Nicht untersuchte Randbereiche und erforderliche Ergänzungen bleiben im Plan erkennbar. Wird eine Grube vergrößert oder ein Anschluss verlegt, erhält die Fachfirma diese Änderung zur Einordnung. Die frühere Bewertung wird nicht stillschweigend auf die veränderte Aufgabe übertragen. Nach einer zusätzlichen Untersuchung bleibt nachvollziehbar, auf welchen offenen Punkt sich der neue Berichtsteil bezieht. Der Netzbetreiber erhält die für die Projektakte bestimmten Unterlagen mit ihren Anlagen und Einschränkungen. Bei einer späteren Reparatur oder weiteren Sanierung kann damit gezielt geprüft werden, ob die damalige Untersuchung die neue Bauaufgabe tatsächlich abdeckt.
Für jede Haltung werden Sanierungsverfahren, geplante Arbeitsgruben und Nebenarbeiten zusammengeführt. Schacht- und Haltungsnummern ermöglichen die Zuordnung, brauchen aber einen Lage- und Höhenbezug. Sind einzelne Planangaben noch vorläufig, wird dies bei der Abstimmung benannt. So lässt sich erkennen, welche Untersuchung vor dem ersten Abschnitt vorbereitet werden kann und welche Bereiche erst nach Festlegung des Bauverfahrens ausreichend beschrieben sind. Ergebnisse werden anschließend genau diesen Aufgaben und nicht pauschal dem gesamten Netz zugeordnet.
Betriebsunterbrechungen, Überleitungen und Zugänge können den zeitlichen Ablauf erheblich bestimmen. Der Netzbetreiber beschreibt diese Anforderungen; Planung und Bauleitung bringen sie mit der fachlichen Untersuchungsfolge zusammen. Dabei wird unterschieden, welche Vorarbeiten bereits Boden beanspruchen und welche nur die organisatorische Zugänglichkeit herstellen. Die Untersuchung allein sagt nichts über die Betriebsbereitschaft des Kanalnetzes aus. Notwendige Umschaltungen und technische Betriebsentscheidungen bleiben deshalb mit den dafür zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Erweist sich ein Schacht größer, wird ein Anschluss versetzt oder ein Verbau anders geplant, wird die neue Geometrie vor den zusätzlichen Eingriffen beschrieben. Vorhandene Untersuchungsergebnisse werden anhand dieses Unterschieds geprüft. Die Änderung darf nicht allein unter derselben Haltungsnummer in der Dokumentation verschwinden. Lage, Tiefe und Planstand machen nachvollziehbar, ob eine Ergänzung benötigt wird und welche Teile weiterhin durch frühere Erkenntnisse beschrieben sind. Das erleichtert auch spätere Reparaturarbeiten.
Haltungs- und Schachtnummern sind nützlich, sollten aber mit Lageplan, Höhen und Untersuchungsumfang verbunden werden. So kann eine spätere Reparatur unterscheiden, ob ein früherer Bericht nur eine Startgrube oder einen größeren Bereich erfasst hat. Auch veränderte Anschlusspunkte müssen im Abschlussstand erkennbar bleiben. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Wird eine baubegleitende Kampfmittelsondierung erforderlich, werden Verfahren und Meldewege vorab abgestimmt. Die reine Sichtbeobachtung eines Aushubs ersetzt keine notwendige Sondierung. Bei verdächtigen Gegenständen gilt ein sofortiger Arbeitsstopp; die zuständigen Stellen bestimmen die weiteren Maßnahmen.
Rohrabschnitte, Sanierungsart und geplante Nebenarbeiten mit Bestands- und Entwurfsunterlagen benennen. Für noch offene historische Fragen werden geeignete Quellen recherchiert und Luftbilder für die betroffenen Bereiche ausgewertet. Die Erkenntnisse werden den heutigen Gruben, Schächten und weiteren Eingriffen räumlich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung genutzt.
Gruben, Schächte, Verbau und bodenbeanspruchende Verfahrensbereiche getrennt in Lage und Tiefe darstellen.
Vorhandene Untersuchungen, Zugänge, Netzbetrieb und notwendige Provisorien gemeinsam betrachten. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird für die jeweiligen Bodeneingriffe und örtlichen Bedingungen festgelegt. Vorhandene Untersuchungsberichte werden auf Planstand, abgedeckte Flächen und Tiefen sowie offene Fragen zur heutigen Bauaufgabe geprüft.
Die beauftragte Untersuchung wird im festgelegten Bereich ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Planung und Bauleitung benannt.
Dokumentation den Haltungen, Schächten und zusätzlichen Eingriffen zuordnen; offene Restbereiche festhalten.
Eine Schachttiefe ohne Höhenbezug kann missverständlich sein. Nutzen Sie einen eindeutigen Bezug für Gelände, vorhandene Sohle und geplante Grubensohle. Ändern sich die geplanten Höhen, wird geprüft, ob die Untersuchung die neuen Eingriffstiefen noch abdeckt.
Im Straßenraum liegen oft weitere Ver- und Entsorgungsleitungen. Sie beeinflussen Zugang, Grubengeometrie und geophysikalische Bedingungen. Die Kampfmittelprüfung ersetzt keine Leitungserkundung; beide Informationen müssen für die Planung zusammengeführt werden.
Bauwerke, Metallteile, Wasserverhältnisse und begrenzte Zugänglichkeit können die Untersuchung einschränken. Diese Grenzen werden dokumentiert und in das weitere Vorgehen einbezogen. Eine nicht untersuchbare Stelle erhält dadurch keine pauschale Freigabe.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenFONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihrem Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Aussagegrenzen. Die Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden dem betroffenen Bauvorhaben zugeordnet.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Kanalsanierungen wird die benötigte Qualifikation anhand der konkret übertragenen Untersuchungs- oder Räumaufgaben an Gräben, Schächten und weiteren Bodeneingriffen bestimmt.
Die DGUV Information 201-027 betrifft Schutzmaßnahmen bei Arbeiten der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden Arbeiten im betroffenen Bereich eingestellt; die zuständigen Stellen legen die weiteren Maßnahmen fest. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden. Erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung, Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete kommunale Kanalsanierung sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.

Geben Sie den tatsächlichen Projektstandort mit Lageplan und betroffenen Grundstücken an. Vorhandene Auskünfte, Auflagen und Berichte werden diesem Bereich zugeordnet. Regionale Anforderungen sind für das konkrete Vorhaben zu klären; aus der Darstellung eines Einsatzgebiets folgt keine Zusage einer bestimmten Behördenleistung oder einer bereits erfolgten Untersuchung. Die regionale Übersicht unterstützt die Orientierung, während der Lageplan und die Projektunterlagen die fachliche Aufgabe bestimmen.
Eine Aussage ist nur zusammen mit ihrer Untersuchungsaufgabe verständlich. Beachten Sie, welche Fläche und Tiefe beschrieben werden, welche Verfahren eingesetzt wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein Berichtstitel oder eine Ergebniszeile allein ist dafür zu knapp. Für neue Arbeiten werden diese Angaben mit dem aktuellen Plan verglichen. So lässt sich fachlich begründet unterscheiden, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche Frage noch offen ist.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenUnterlagenprüfung, Sondierung, baubegleitende Facharbeit und Bergung bezeichnen unterschiedliche Aufgaben. Für eine Anfrage muss nicht vorab das richtige Verfahren feststehen. Hilfreich ist stattdessen eine genaue Beschreibung des geplanten Eingriffs und der benötigten Entscheidung. Auf dieser Grundlage wird der passende fachliche Umfang geklärt. Dadurch wird vermieden, dass ein allgemeiner Begriff in Planung, Vergabe und Ausführung jeweils etwas anderes meint.
Leistungsumfang einordnen
Für die Vorbereitung werden Lageplan und vorhandene Erkenntnisse zusammen betrachtet. Die Auswertung historischer Unterlagen beantwortet eine andere Aufgabe als eine technische Untersuchung des heutigen Untergrunds.
Historische Grundlagen vertiefen
Untersuchungsumfang, Planbezug und Einschränkungen werden gemeinsam dokumentiert. Die Bauleitung kann daraus erkennen, welche konkrete Aussage für den nächsten Eingriff vorliegt.
Dokumentation einordnen


Andere kommunale Vorhaben können zusätzliche Eingriffe und Schnittstellen enthalten. Die Übersicht unterstützt die Zuordnung, ohne die Untersuchung eines konkreten Standorts vorwegzunehmen.
Kommunale Vorhaben einordnen
Unterlagenauswertung, Sondierung, Begleitung und Bergung werden nach ihrem jeweiligen Zweck unterschieden. Eine fachlich begründete Auswahl verbindet die gewünschte Erkenntnis mit den tatsächlichen Bedingungen.
Leistungen vergleichenEntscheidend ist, ob ausschließlich im Bestandsrohr gearbeitet wird oder zusätzliche Bodeneingriffe für Zugänge, Schächte oder Anschlüsse vorgesehen sind. Diese Arbeiten werden zusammen mit den vorhandenen Erkenntnissen bewertet. Allein die Bezeichnung Inlinersanierung reicht für eine Beurteilung nicht aus.
Nicht automatisch. Der Untersuchungsumfang folgt der Verdachtslage und den tatsächlich beanspruchten Bodenbereichen. Bei punktuellen Arbeiten können andere Aufgaben entstehen als bei einem offenen Graben über die gesamte Haltung.
Der zusätzliche Tiefenbereich und die neue Baugrubengeometrie sind ausdrücklich anzugeben. Ein alter Nachweis für den bisherigen Schacht oder die Oberfläche lässt sich nicht ohne fachlichen Abgleich auf die veränderte Tiefe übertragen.
Nein. Kampfmittelprüfung und Feststellung vorhandener Leitungen haben verschiedene Aufgaben. Leitungsinformationen sind allerdings eine wichtige Randbedingung für die sichere Planung und die Beurteilung möglicher Störeinflüsse bei einer Sondierung.
Maßgeblich sind Lage, Fläche, Tiefe und Geometrie der Arbeitsgruben und untersuchten Haltungsbereiche, Bodenaufbau, Wasserverhältnisse, Leitungsdichte, metallische Störkörper und Zugänglichkeit. Hinzu kommen Bauphasen, Netzbetrieb, erforderliche Provisorien, vorhandene Erkenntnisse, geeignete Untersuchungsverfahren und Dokumentationsumfang. Die Kalkulation bezieht sich auf den beauftragten Untersuchungsraum und die tatsächlich benötigten Leistungen.
Das ist anhand des dokumentierten Bereichs, der Tiefe und der Untersuchungsaufgabe zu prüfen. Kanalgräben, Schächte und Verbau können über den Umfang einer früheren Straßenuntersuchung hinausgehen. Die Berichte werden deshalb mit der konkreten Kanalplanung verglichen und nicht allein wegen derselben Straßenadresse übernommen.
Lage, Tiefe und Arbeitsraum der neuen Grube werden gegenüber der zuvor betrachteten Geometrie dargestellt. Der vorhandene Untersuchungsstand wird damit abgeglichen. Eine gleichbleibende Bezeichnung des Bauverfahrens reicht nicht aus, wenn sich die beanspruchten Bodenbereiche tatsächlich ändern.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Benennen Sie, ob es um eine frühe Planung, die Vorbereitung einer Vergabe oder einen bereits bevorstehenden Bodeneingriff geht. Der Termin, zu dem eine fachliche Aussage benötigt wird, hilft bei der Abstimmung. Noch offene Angaben werden ausdrücklich mitgeteilt, statt durch angenommene Werte ersetzt zu werden. Hilfreich sind Haltungsplan, Schacht- und Höhenangaben, Sanierungsverfahren, Gruben- und Verbauplanung sowie bestehende Fachberichte. Benennen Sie auch noch offene Entscheidungen zum Bauverfahren. Ergänzen Sie provisorische Ableitungen, Anschlüsse und mögliche Erweiterungen des Eingriffs. Geben Sie an, welche Ausführung bereits feststeht und welche Variante noch geprüft wird. Für die Aufwandseinschätzung werden tatsächliche Arbeitsstellen, vorgesehene Tiefen, erreichbare Flächen und verfügbare Einsatzfenster benötigt. Benennen Sie außerdem den Kontakt, der Planänderungen erläutern und den aktuellen Stand des Netzbetriebs zuordnen kann. Unterschiedliche Fristen für Angebot, Ergebnisübergabe und Bodeneingriff bleiben voneinander unterscheidbar. So lässt sich die zunächst erforderliche fachliche Aussage auf den richtigen Projektstand beziehen. Noch fehlende Voraussetzungen werden gemeinsam geklärt, bevor eine konkrete Ausführung eingeplant wird.
Senden Sie Lageplan und verfügbare Berichte mit den zugehörigen Anlagen. Bei mehreren Bauabschnitten ist kenntlich zu machen, welche Unterlage zu welchem Bereich gehört. Fotos ergänzen die Beschreibung von Zugang und Bestand; sie ersetzen keine Angaben zu unterirdischen Bauteilen oder geplanten Tiefen. Bei mehreren Berichten wird vermerkt, welcher Haltungsabschnitt oder welche Arbeitsgrube jeweils gemeint ist. Zugehörige Pläne und Anlagen sind für diesen Abgleich ebenso wichtig wie die zusammenfassende Bewertung. Eine Übersicht hilft, ältere Schachtnummern mit den heutigen Bezeichnungen zu verbinden. Unklare Zuordnungen werden als offene Fragen benannt. Auch Unterlagen für Anschlüsse oder Provisorien werden beigefügt, soweit sie bereits vorliegen. Die Fachfirma kann dadurch erkennen, welche Grundlagen für die geplante Aufgabe nutzbar sind und welche räumlichen oder fachlichen Lücken noch geklärt werden müssen. Ein einzelner Planstand wird nicht ohne Erläuterung mit abweichenden älteren Anlagen vermischt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.