Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Beim Platzumbau geht es nicht nur um neues Pflaster. Leitungen, Pflanzgruben und Fundamente können deutlich andere Bodenbereiche betreffen als der Belagsaufbau. FONTANA-EOD klärt mit Ihrer Planung, welcher Untersuchungsbedarf für diese Eingriffe besteht. Dabei stimmen wir ab, wann die einzelnen Flächen zugänglich sind und welche Wege für Anlieger und Lieferverkehr benötigt werden.
Punkte und Tiefen im Platzplan zeigen.
Leitungspläne und bekannte Hindernisse angeben.
Zugänge und noch offene Bereiche im Plan halten.
Unter einer einheitlich gestalteten Fläche können sehr unterschiedliche Arbeiten geplant sein. Ein neuer Baumstandort, ein Schacht oder ein Fundament beansprucht andere Tiefen als der Belagsaufbau. Tragen Sie die jeweiligen Tiefen in den Plan ein. So kann der Untersuchungsbedarf für die einzelnen Arbeiten geprüft werden.

Der Entwurfsplan für einen Stadtplatz zeigt oft eine zusammenhängende Oberfläche. Für die Kampfmittelprüfung werden daraus die tatsächlichen Bodenarbeiten abgeleitet. Neben dem vorgesehenen Belagsaufbau sind Baumgruben, Entwässerung, Schächte und Fundamente mit ihren jeweiligen Tiefen kenntlich zu machen. Ein einheitlicher Platzname oder eine Gesamtfläche ersetzt diese Angaben nicht. Stellen Sie zusätzlich dar, wo vorhandene Schichten entfernt und wo neue Flächen angeschlossen werden. So kann die fachliche Vorbereitung einzelne Eingriffe erfassen, ohne ihnen pauschal denselben Untersuchungsumfang zuzuweisen.
Verfahren nach Aufbau und Tiefpunkten wählen
Frühere Untersuchungen können nur einen Leitungsgraben, einen Bauabschnitt oder bestimmte Tiefen betreffen. Für den neuen Platzumbau werden deshalb die vollständigen Berichte mit ihren Plänen benötigt. Kennzeichnen Sie, welche damaligen Bereiche heute noch zugeordnet werden können und wo sich die Planung geändert hat. Eine Ergebnisangabe zum gesamten Projekt ist ohne diesen Bezug zu ungenau. Der Abgleich klärt, welche Erkenntnisse für den neuen Eingriff nutzbar sind. Eine frühere Untersuchung wird dadurch weder automatisch ungültig noch zur Aussage über sämtliche heutigen Bauarbeiten.
Vorhandene Nachweise räumlich zuordnen
Befestigungen, Leitungen, Schächte, metallische Einbauten und angrenzende Gebäude können für die Untersuchung relevant sein. Benennen Sie bekannte Bedingungen zusammen mit der geplanten Baufolge. Besonders wichtig ist, ob eine Fläche im vorgesehenen Arbeitszeitraum tatsächlich zugänglich sein wird. Die fachliche Auswahl richtet sich nach der benötigten Aussage und diesen Bedingungen. Ein Gerät, das auf einer offenen Fläche verwendet wurde, lässt sich nicht allein wegen einer ähnlichen Flächengröße übertragen. Vorbereitende Arbeiten und ihre eigene fachliche Klärung werden dabei getrennt beschrieben.
Leistungen nach Bestand und Messzugang abstimmen
Bei einer Erneuerung des Platzbelags wird angegeben, welche Schichten erhalten bleiben und welche entfernt oder neu hergestellt werden. Unterschiedliche Aufbauten innerhalb des Platzes werden im Plan unterschieden. Auch Ränder, Übergänge zu Straßen und Anschlüsse an Gebäudeeingänge können eigene Tiefen oder Arbeitsräume besitzen. Der Untersuchungsauftrag bezieht sich auf die geplante Bodenbeanspruchung. Eine reine Gestaltungszeichnung kann dafür ergänzt werden müssen. Klare Angaben verhindern, dass eine flächige Bezeichnung örtliche Vertiefungen oder zusätzliche Randarbeiten verdeckt.
Untersuchungsumfang für Belag und Unterbau klären
Neue Baumstandorte können deutlich andere Bodenräume beanspruchen als der umgebende Belag. Stellen Sie Pflanzgruben, gegebenenfalls verbundene unterirdische Räume und zugehörige Leitungen im Plan dar. Werden Standorte während der Gestaltung verschoben, ist diese Änderung auch für den fachlichen Abgleich kenntlich zu machen. Ein zuvor untersuchter Wegeverlauf deckt einen benachbarten Pflanzbereich nicht automatisch ab. Die Planung benennt den tatsächlichen Eingriff; Belange des vorhandenen Baumbestands und die Kampfmittelfrage werden anschließend mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten koordiniert.
Pflanzgruben und neue Standorte abstimmen
Leuchten, Beschilderung, Überdachungen oder andere dauerhafte Einbauten benötigen unter Umständen eigene Fundamente und Anschlüsse. Ihre sichtbaren Abmessungen beschreiben den Eingriffsraum nur teilweise. Für die Anfrage sind deshalb Gründung, Baugrube und Anschlussleitungen maßgeblich. Werden zunächst nur einzelne Standorte festgelegt, sollten offene Varianten erkennbar bleiben. Die Fachfirma kann den Umfang dann auf diese Planung beziehen. Eine spätere Verschiebung wird vor der Ausführung mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen, statt sie stillschweigend als Teil der gleichen Platzfläche zu behandeln.
Verfahren für Einbauten und Anschlüsse wählen
Schächte, Abläufe und Versorgungsanschlüsse verbinden örtliche Tiefpunkte mit schmalen Leitungsverläufen. Ergänzen Sie im Plan die zugehörigen Baugruben und Anschlüsse an den Bestand. Die jeweiligen Betreiberinformationen und die Kampfmittelunterlagen beantworten unterschiedliche Fragen und werden nicht gegeneinander ausgetauscht. Für den Ablauf ist zudem wichtig, welche Einrichtungen während der Arbeiten nutzbar bleiben sollen. Diese Anforderungen benennt die zuständige Stelle. Die Untersuchung wird daraufhin für die tatsächlich erreichbaren Bereiche und die vereinbarte Fachaufgabe vorbereitet.
Versorgungsleitungen im Platzbereich einordnenErgänzen Sie die Gestaltungszeichnung um Abtragstiefen und vorhandene Schichten. Baumgruben, Schächte und Fundamente werden gesondert dargestellt. So kann der Untersuchungsbedarf anhand der tatsächlichen Bauarbeiten geprüft werden, statt nur den sichtbaren Platzumriss zugrunde zu legen.
Zeigen Sie alte und neue Lage sowie die geplante Tiefe des Bauteils. Stellen Sie dazu die vorhandenen Ergebnisunterlagen bereit. Der Abgleich klärt, ob die Änderung vom dokumentierten Umfang erfasst ist oder eine weitere fachliche Frage auslöst.
Teilen Sie mit, welche Bereiche während des vorgesehenen Zeitraums tatsächlich verfügbar sind. Die Fachfirma beschreibt die Anforderungen ihrer Tätigkeit. Für ausgesparte Flächen wird eine eigene weitere Abstimmung vorgesehen, statt sie einer benachbarten Untersuchung zuzurechnen.
Geben Sie an, welche Schichten entfernt und welche Höhen verändert werden. Neue Gefälle oder abgesenkte Bereiche können andere Bodenbereiche und Tiefen beanspruchen als der vorhandene Aufbau. Auch Randzonen an Gebäuden und Übergänge zu angrenzenden Straßen gehören in die Beschreibung.
Leuchten, Poller, Stadtmöbel, Versorgungsanschlüsse oder Brunnen können einzelne Gruben und Fundamente erfordern. Stellen Sie diese im Plan dar, soweit sie vorgesehen sind. Eine Liste sichtbarer Ausstattungsgegenstände ersetzt keine Angaben zu deren unterirdischen Bauteilen.
Neue Pflanzgruben, Wurzelräume, Wasserleitungen und Abläufe können sich räumlich überlagern. Planen Sie die zugehörigen Tiefen und Arbeitsräume gemeinsam. Später verlegte Leitungen oder neu angeordnete Baumstandorte werden mit dem Untersuchungsstand erneut abgeglichen.
Zugänge, Lieferverkehr und mögliche Veranstaltungen können Bau- und Untersuchungsflächen zeitweise begrenzen. Der Auftraggeber benennt diese Anforderungen. Die Abschnittsfolge sollte erkennen lassen, wann welcher Bereich erreichbar ist und welche Zwischenzustände zusätzliche Arbeiten verursachen.
Der aktuelle Plan enthält die unterschiedlichen Bodenarbeiten und ihre jeweiligen Tiefen. Auch seitliche Anschlüsse und temporäre Flächen werden erkennbar. Die zugehörige Fassung wird als Grundlage der fachlichen Vorbereitung gekennzeichnet und bei Änderungen nachvollziehbar fortgeführt.
Die Ergebnisunterlagen zeigen, welcher Abschnitt tatsächlich bearbeitet wurde. Flächen, Tiefen und Einschränkungen bleiben gemeinsam lesbar. Ein Bericht für eine Platzhälfte wird nicht ohne Abgleich auf die andere Hälfte oder einen neu geplanten Anschluss ausgedehnt.
Bewahren Sie Pläne, Berichte und Anlagen zusammen auf. Für neue Leuchten, Anschlüsse oder Reparaturen wird der jeweilige Bodenraum mit diesem Stand verglichen. Die fertige einheitliche Oberfläche ersetzt nicht den dokumentierten Unterschied zwischen einzelnen früheren Eingriffen.
Nach Abschluss des Umbaus sind frühere Baugrenzen unter dem neuen Belag nicht mehr sichtbar. Bewahren Sie Berichte und Plananlagen so auf, dass untersuchte Bereiche, Tiefen und Einschränkungen später eindeutig zugeordnet werden können. Diese Zuordnung hilft bei späteren Anschlüssen, Reparaturen oder dem Austausch von Einbauten. Erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Dass eine Teilfläche wieder genutzt werden kann, belegt nicht den Untersuchungsumfang im Untergrund. Betreiber, Auftraggeber und Bauleitung benötigen deshalb den aktuellen Bericht mit seinen Plananlagen. Daraus muss hervorgehen, welche Flächen und Tiefen untersucht wurden und welche Bereiche noch offen sind.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung, Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Platzbaumaßnahme sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Abtrag, Leitungen, Einbauten, Pflanzpunkte und Tiefen in einer gemeinsamen Arbeitsgrundlage darstellen.
Vorhandene Pläne und Berichte sowie bekannte Hindernisse mit ihren Lagebezügen bereitstellen. Die vorhandenen Unterlagen werden auf ihren räumlichen und fachlichen Bezug zur geplanten Aufgabe geprüft. Bei noch offenen historischen Fragen werden geeignete Quellen recherchiert und Luftbilder ausgewertet. Die Erkenntnisse werden den heutigen Platz-, Leitungs- und weiteren Eingriffsflächen zugeordnet und in die Untersuchungsplanung einbezogen.
Bauphasen mit Anliegeranforderungen, Untersuchungsflächen und notwendigen Vorarbeiten abstimmen. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird für die jeweiligen Bodeneingriffe und örtlichen Bedingungen festgelegt.
Die beauftragte Untersuchung wird im festgelegten Bereich ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Auftraggeber, Planung und Bauleitung benannt.
Bearbeitete Felder und offene Restflächen auf den jeweils aktuellen Plan beziehen.
Metallische Einbauten, Leitungen und bewehrte Bauteile können die Auswertung einer Oberflächensondierung erschweren. Ihre Lage und die vorhandenen Informationen gehören in die fachliche Vorbereitung. Ein Messverfahren wird erst anhand der Aufgabe und der tatsächlichen Umgebung beurteilt.
Das Entfernen von Pflaster oder alten Fundamenten kann die Untersuchung erleichtern, zugleich aber bereits in den Untergrund eingreifen. Die geeignete Reihenfolge ist deshalb vorab fachlich abzustimmen. Im Bericht muss erkennbar sein, welche Flächen tatsächlich untersucht wurden. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Zwischen provisorischen Wegen, Lagern und Baugrenzen können kleine offene Bereiche zurückbleiben. Diese müssen im Bericht erkennbar sein. Auch kleine Restflächen sind mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang abzugleichen; der Befund einer Nachbarfläche gilt nicht automatisch für sie.
Flächiger Belagsaufbau, Leitungsgräben und einzelne Fundamente stellen unterschiedliche Untersuchungsaufgaben. Die Verfahren werden deshalb den jeweiligen Bauabschnitten zugeordnet und mit den dort vorhandenen Störeinflüssen abgeglichen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenFONTANA-EOD bereitet die Kampfmittelprüfung anhand des vorgesehenen Eingriffs und der verfügbaren Erkenntnisse vor. Bei einer Platzgestaltung ist dafür besonders wichtig, flächige Arbeiten von örtlichen Tiefpunkten zu unterscheiden. Die benötigte Aussage, bekannte Einschränkungen und vorgesehene Bauabschnitte werden gemeinsam besprochen. Das Ergebnis erhält einen klaren räumlichen Bezug. So kann die Bauleitung erkennen, welche Bearbeitung tatsächlich erfolgt ist und für welche veränderten oder noch offenen Teile des Umbaus eine weitere Klärung erforderlich bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEin verschobener Baumstandort oder ein zusätzliches Fundament kann fachlich mehr bedeuten als eine geänderte Oberflächenzeichnung. Stellen Sie solche Änderungen im Plan deutlich heraus und übermitteln Sie den gültigen Stand vor der betroffenen Arbeit. Die Bewertung erfolgt anhand des tatsächlich neu beanspruchten Bodenraums. Eine unveränderte Gesamtfläche ist dafür kein ausreichendes Kriterium. Werden Varianten verworfen, bleiben die bereits erfolgten Untersuchungen trotzdem dokumentiert; ihre Aussage wird nicht ohne Abgleich auf die neu gewählte Variante übertragen.
Ein im Plan eingezeichneter Bereich ist nicht zwangsläufig während der Untersuchung frei zugänglich. Marktstände, Veranstaltungen, Verkehr oder andere Bauarbeiten können zeitliche und räumliche Einschränkungen verursachen. Benennen Sie diese Bedingungen frühzeitig und halten Sie fest, wer den Zugang organisiert. Die Fachfirma beschreibt die Anforderungen ihrer Tätigkeit. Erst die abgestimmte Arbeitsfläche wird zur Grundlage der Durchführung. Muss ein Abschnitt ausgespart werden, bleibt er in der Dokumentation als solcher sichtbar und wird nicht einer benachbarten bearbeiteten Fläche zugerechnet.
Bei mehreren Teilabschnitten sollte die Übergabe erkennen lassen, welcher Bericht zu welchem Bereich gehört. Pläne, Legenden und Angaben zu Einschränkungen werden gemeinsam weitergegeben. Die Bauleitung benötigt diese Zuordnung für die jeweils bevorstehende Arbeit. Eine allgemeine Nachricht zum Abschluss einer Untersuchung kann sie nicht ersetzen. Auch wenn sich die gestalterische Oberfläche später vereinheitlicht, bleiben Unterschiede im bearbeiteten Bodenraum fachlich relevant. Die Unterlagen werden deshalb mit nachvollziehbaren Bezügen zum ursprünglichen Planstand aufbewahrt.
Nicht jede Information muss zu Beginn vollständig vorliegen. Für eine sinnvolle Anfrage ist jedoch wichtig, offene Tiefen, ungeklärte Bestandsleitungen oder noch nicht freigegebene Arbeitsflächen als solche zu benennen. Die weitere Vorbereitung kann sich dann auf diese Lücken beziehen. Angenommene Werte sollten nicht unbemerkt als feste Planung behandelt werden. Sobald belastbare Angaben vorliegen, wird geprüft, ob der vorgesehene Fachumfang weiterhin passt. Die Abstimmung und der Untersuchungsumfang werden der konkreten Bauaufgabe mit ihren Flächen und Tiefen zugeordnet.
In der frühen Planung können verschiedene Belagsaufbauten, Baumstandorte oder Einbauten vorgesehen sein. Für die Anfrage werden feste Eingriffe von Varianten getrennt. Beschreiben Sie, welche Entscheidung als Nächstes benötigt wird und welche Unterlagen bereits vorliegen. Daraus lässt sich eine fachliche Vorbereitungsaufgabe ableiten. Die vorbereitende Einordnung und bereits ausgeführte technische Untersuchungen werden mit ihrem jeweiligen Bearbeitungsstand dokumentiert. Sobald eine Lösung festgelegt ist, wird sie mit ihren tatsächlichen Tiefen und Arbeitsräumen zum konkreten Bezug für den weiteren Untersuchungsumfang.
Bleibt ein Teil des Platzes während der Bauarbeiten in Nutzung, müssen Baugrenzen und Zugänge eindeutig dargestellt sein. Die Untersuchung wird mit den tatsächlich verfügbaren Abschnitten abgestimmt. Eine Grenze kann sich mit dem Baufortschritt verschieben; diese Änderung wird vor dem nächsten Eingriff mitgeteilt. Jeder übergebene Abschnitt behält seinen eigenen Bezug zu Bericht und Plan. Das verhindert, dass eine Aussage für den ersten Bereich unbemerkt auf eine noch nicht bearbeitete Fläche oder einen später hinzukommenden Tiefpunkt ausgedehnt wird.
Das Entfernen von Belägen oder Einbauten kann die Bedingungen einer späteren Untersuchung verändern. Solche Arbeiten sind jedoch selbst Teil des Bauablaufs und werden mit ihrer vorgesehenen Bodenbeanspruchung beschrieben. Die fachliche Reihenfolge wird vor der Ausführung abgestimmt. Die Zulässigkeit vorausgehender Erdarbeiten und ihre Schutzmaßnahmen werden vor Beginn für den jeweiligen Bauzustand geklärt. Entscheidend ist, welche Aufgabe im jeweiligen Zustand geklärt werden muss und welche verantwortliche Stelle die dafür benötigten Informationen oder Entscheidungen bereitstellt.
Im Bauablauf können zusätzliche Anschlüsse, andere Fundamentlagen oder geänderte Entwässerungen erforderlich werden. Die neue Planung wird mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang verglichen, bevor der abweichende Bodenbereich beansprucht wird. Dabei sind Lage und Tiefe ebenso wichtig wie die Änderung selbst. Ein bereits bekannter Auftragstitel oder eine fortbestehende Baustelleneinrichtung ersetzt diesen Abgleich nicht. Die vorhandenen Ergebnisse bleiben Teil der Projektakte; eine ergänzende fachliche Bearbeitung wird ihrem tatsächlichen Anlass und Umfang zugeordnet.

Nennen Sie den Platz, die Stadt und die betroffenen Anschlüsse, fügen Sie aber zusätzlich einen eindeutigen Lageplan bei. Bei angrenzenden Straßen oder mehreren Teilflächen sollte erkennbar sein, welche Bereiche zum Auftrag gehören. Benennungen aus der Gestaltungsplanung und der Bauausführung werden bei Bedarf aufeinander bezogen. Die postalische Adresse dient der Orientierung; die Untersuchung wird dagegen anhand konkreter Flächen, Tiefen und Arbeitsräume vorbereitet. Auch temporäre Bereiche außerhalb der später sichtbaren Platzgrenze werden gesondert angegeben.

Vorhandene Auskünfte und Berichte können sich auf frühere Leitungsarbeiten, Straßenabschnitte oder eine ältere Planung beziehen. Übermitteln Sie deshalb möglichst die vollständigen Unterlagen und kennzeichnen Sie den erkennbaren Bezug zum aktuellen Vorhaben. Offene Zuordnungen werden vor der Verwendung geklärt. Die regionale Übersicht erleichtert die Einordnung des Standorts. Die örtlichen Projektinformationen, Zuständigkeiten und Anforderungen werden für die tatsächliche Maßnahme zusammengeführt; bereits erfolgte Untersuchungen werden anhand ihrer zugehörigen Berichte und Pläne geprüft.
Vorhandene Keller, Leitungen oder frühere Bauwerke können die Zugänglichkeit und technische Untersuchung beeinflussen. Solche Randbedingungen werden mit dem aktuellen Plan abgeglichen. Ob Untersuchungsbedarf besteht, wird anhand der verfügbaren Kampfmittelunterlagen und der geplanten Bodeneingriffe geprüft.
Nach Fertigstellung kann der Platz eine einheitliche Oberfläche besitzen, obwohl darunter unterschiedliche Eingriffe ausgeführt wurden. Die Dokumentation sollte deshalb den untersuchten Umfang auch später verständlich machen. Ein nachträglicher Anschluss kann tiefer oder seitlich außerhalb dieses Bereichs liegen. Für seine Vorbereitung werden Bericht und neuer Eingriffsplan zusammen betrachtet. Die sichtbare Qualität oder Geschlossenheit des Belags sagt nichts darüber aus, ob die neue Arbeit fachlich erfasst ist. Maßgeblich bleiben die dokumentierten Angaben und ihre Grenzen.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenEin Plan mit Bestandsleitungen beschreibt zunächst bekannte Anlagen. Eine Untersuchung des Untergrunds liefert Aussagen im Rahmen ihrer eigenen Aufgabe und Methode. Beide Informationen können für die Vorbereitung wichtig sein, sind aber nicht gleichbedeutend. Bei Unklarheiten sollte benannt werden, welche Frage beantwortet werden muss: die Lage einer Leitung, der Umfang einer früheren Bearbeitung oder eine konkrete Kampfmittelfrage. Eine eindeutige Fragestellung erleichtert die Auswahl des passenden fachlichen Schritts und verhindert die Überdehnung vorhandener Unterlagen.
Leistungsumfang einordnenFür künftige Reparaturen oder Ergänzungen ist hilfreich, wenn die Unterlagen im zuständigen Projektbestand auffindbar bleiben. Bericht, Anlagen und Ausführungsplan werden zusammen zugeordnet. Ein späterer Bearbeiter kann dann erkennen, welche Fläche und welcher Planstand untersucht wurden. Die neue Maßnahme wird trotzdem eigenständig beschrieben. Das gilt auch für kleine Arbeiten an Stadtmöblierung oder Entwässerung. Ihr geringer sichtbarer Umfang allein sagt nichts darüber aus, ob der tatsächlich beanspruchte Bodenraum bereits von einer vorhandenen Aussage abgedeckt wird.
Ergebnisse für spätere Arbeiten dokumentierenDie zuständigen Stellen benennen Bedingungen für Nutzung, Zugang und vorhandene Anlagen. Sie klären die organisatorischen Voraussetzungen für den Platzbetrieb. Diese Entscheidungen werden mit der Bauplanung verbunden und behalten ihren eigenen Verantwortungsbereich.
Die Planung hält Lage, Aufbau und örtliche Tiefpunkte fest. Die Bauleitung koordiniert Abschnitte, Zugänge und beteiligte Unternehmen. Neue oder veränderte Eingriffe werden vor ihrer Ausführung mit dem vorhandenen Untersuchungsumfang verglichen.
FONTANA-EOD beschreibt die vereinbarte Untersuchung und dokumentiert ihre Ergebnisse. Anforderungen oder Entscheidungen zuständiger Behörden werden im konkreten Projekt geklärt. Der Bericht dokumentiert den untersuchten Teilbereich mit seinem Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Aussagegrenzen. Die Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen und die Organisation des Platzbetriebs bleiben den jeweils zuständigen Stellen zugeordnet.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
In Deutschland wird ein möglicher Kampfmittelfund unverzüglich der Polizei unter 110 gemeldet. Die zuständigen Stellen veranlassen die Gefahrenabwehr und binden den behördlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst entsprechend dem örtlichen Verfahren ein. Außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Flächennutzung und vereinbarte private Facharbeit werden in der Projektorganisation gesondert zugeordnet.
Die zuständigen Stellen bestimmen, wie Verkehr, Veranstaltungen oder andere Nutzungen während der Maßnahme organisiert werden. Die Kampfmittelfachfirma beschreibt die Anforderungen ihrer vereinbarten Arbeit. Die Arbeitsanforderungen und betrieblichen Vorgaben werden mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten zusammengeführt. Betriebliche Absperrungen und technisch untersuchte Bereiche werden jeweils mit ihrem Zweck dokumentiert. Die zuständigen Stellen regeln den öffentlichen Betrieb; der fachliche Bericht beschreibt die ausgeführte Untersuchung. Bei veränderten Nutzungsbedingungen werden die tatsächlich verfügbaren Arbeitsbereiche und die geplante Durchführung erneut abgestimmt.
Arbeiten mehrere Unternehmen im gleichen Bereich, sind ihre Tätigkeiten und die benötigten Flächen aufeinander abzustimmen. Die Bauleitung hält erkennbar, welche Schritte vor dem nächsten Bodeneingriff erforderlich sind. Zugänge, Einbauten und kurzfristige Planänderungen werden an die zuständigen Beteiligten weitergegeben. Ein enger Terminplan verändert den fachlichen Umfang einer vorhandenen Aussage nicht. Für die Verwendung der Untersuchungsergebnisse ist deshalb wichtig, dass die jeweilige Arbeit eindeutig mit dem dokumentierten Bereich und seinen Grenzen verglichen wird.
Baugrund, Leitungsbestand, Entwässerung, Baumschutz und Kampfmittel betreffen unterschiedliche Fragen des Platzumbaus. Ihre Informationen werden in der Planung mit ihrem jeweiligen fachlichen Gegenstand berücksichtigt. Für jede offene Frage wird festgelegt, welche Stelle oder Fachplanung sie bearbeitet. Der Untersuchungsbericht bleibt auf seine vereinbarte Aufgabe bezogen. Werden bei der Umsetzung andere Bedingungen festgestellt, wird die betroffene Fragestellung gezielt erneut aufgenommen. Die einzelnen fachlichen Ergebnisse bilden die Grundlage der jeweils zugehörigen Projektentscheidung durch die zuständigen Verantwortlichen.
In Deutschland werden für die vorgesehenen Tätigkeiten die Anforderungen an Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der 1. SprengV geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Regel 113-003 wird ihrem Gegenstand des Zerlegens oder Vernichtens von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und der Beseitigung von Fundmunition entsprechend bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die BFR KMR enthalten Vorgaben für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes; ihre Anwendung auf die konkrete Platzbaumaßnahme und standortbezogene Anforderungen werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

Vorhandene historische Unterlagen werden mit dem heutigen Lageplan verbunden. Wenn Gebäudegrenzen, Straßenverläufe oder Platzbezeichnungen verändert wurden, sind diese Unterschiede für die Zuordnung hilfreich. Ein einzelner Bildausschnitt wird nicht ohne Zusammenhang als Aussage über den aktuellen Eingriff verwendet. Die Auswertung beschreibt ihre eigene Erkenntnisgrundlage. Für die weitere Vorbereitung bleibt zu klären, welche technische Untersuchung oder ergänzende Information für den heutigen Bodenraum erforderlich ist. Alte und aktuelle Pläne behalten dabei ihren jeweiligen Stand.
Historische Grundlagen vertiefen
Aufnahmen des Platzes können Einbauten, Zugänge und Engstellen zeigen. Kennzeichnen Sie im Lageplan, welchen Bereich sie darstellen. Eine Aufnahme während eines freien Platzbetriebs kann andere Bedingungen zeigen als der spätere Untersuchungszeitraum. Teilen Sie deshalb bekannte Veränderungen mit. Die Fotos dienen der ergänzenden Beschreibung; sie ersetzen keine Tiefenangaben und keine Unterlagen zum Untergrund. Aus einem sichtbaren Messgerät oder einer offenliegenden Fläche lässt sich zudem kein abgeschlossener Untersuchungsumfang oder bestimmtes Ergebnis ableiten.
Dokumentation einordnen
Die Bauleitung erhält die fachlichen Ergebnisse zusammen mit den notwendigen Anlagen. Bei einer abschnittsweisen Umsetzung ist erkennbar, welcher Stand zu welchem Teil des Platzes gehört. Offene Restbereiche und abweichende Tiefpunkte werden nicht in einer allgemeinen Abschlussbezeichnung verborgen. Für die nächste Arbeit kann so geprüft werden, ob die benötigte Aussage tatsächlich vorliegt. Die Zusammenstellung dient einer nachvollziehbaren Verwendung der Ergebnisse; sie ersetzt keine gesonderten Entscheidungen zu Verkehr, Betrieb oder anderen Fachbelangen.
Ergebnisunterlagen nachvollziehbar dokumentieren


Ein Platzumbau kann mit angrenzenden Straßen, Gehwegen oder Leitungsanschlüssen verbunden sein. Die kommunale Übersicht unterstützt die Abstimmung dieser unterschiedlichen Teilaufgaben. Für den Untersuchungsumfang bleiben ihre konkreten Eingriffe getrennt erkennbar. Die Zugehörigkeit zu einer gemeinsamen Maßnahme bedeutet nicht, dass jeder Bereich bereits durch denselben Bericht beschrieben ist. Bei der Anfrage wird deshalb erläutert, welche Flächen zusammen organisiert werden und welche fachlichen Aussagen für die einzelnen Arbeiten benötigt werden.
Kommunale Vorhaben einordnen
Die Leistungsübersicht erläutert unterschiedliche Aufgaben von der Unterlagenprüfung bis zur Durchführung von Facharbeiten. Nutzen Sie diese Einordnung zusammen mit Ihrer Beschreibung des Platzumbaus. Wenn das geeignete Verfahren noch nicht feststeht, ist die gewünschte Entscheidung wichtiger als ein vorab gewählter Gerätename. Lage, Tiefe, Bestand und Baufolge ermöglichen eine konkrete Abstimmung. Die daraus vereinbarte Leistung wird mit ihrem tatsächlichen Umfang dokumentiert und nicht allein anhand einer allgemeinen Flächenbezeichnung beschrieben.
Leistungen vergleichenDer Umriss ist ein Ausgangspunkt, beschreibt aber noch nicht die unterschiedlichen Tiefen. Fundamente, Schächte, Pflanzgruben und Leitungen müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Die erforderliche Aufgabe wird aus der konkreten Planung und Verdachtslage abgeleitet.
Das hängt von Arbeitsbereichen, Zugänglichkeit und organisatorischer Trennung ab. Betreiber und Bauleitung benennen die benötigten Wege und Nutzungszeiten. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und wann Untersuchungsarbeiten parallel möglich sind.
Sind sie nicht zugänglich, wird dies dokumentiert und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Nach dem fachlich abgestimmten Freiräumen kann eine noch offene Untersuchung erforderlich sein. Eine verdeckte Teilfläche gilt nicht allein wegen der umliegenden Untersuchung als mitbearbeitet.
Sie können relevant werden, wenn neue Fundamentpunkte, Leitungswege oder Tiefen hinzukommen. Der geänderte Plan wird dann dem vorhandenen Untersuchungsnachweis gegenübergestellt. Reine Änderungen ohne neuen Bodeneingriff sind davon zu unterscheiden.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Betreiber, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Neben der Fläche zählen insbesondere unterschiedliche Tiefpunkte, Bodenaufbau, Störquellen, vorhandene Befestigungen und Einbauten, die Unterlagenlage sowie die tatsächliche Zugänglichkeit. Ein gestalterisch einheitlicher Platz kann mehrere fachliche Teilaufgaben enthalten. Der Leistungsumfang und seine Kosten werden deshalb mit dem konkreten Eingriffsplan und den benötigten Fachleistungen abgestimmt.
Sie benötigt den Bericht zusammen mit den zugehörigen Plänen und Angaben zu Grenzen oder Einschränkungen. Bei mehreren Abschnitten muss die Zuordnung eindeutig bleiben. Für die nächste Bauhandlung wird geprüft, ob deren Lage und Tiefe vom dokumentierten Umfang erfasst sind.
Die vorgesehene Reihenfolge und die Bodenbeanspruchung der vorbereitenden Arbeiten werden vorab fachlich geklärt. Vorausgehende Erdarbeiten werden mit ihrem eigenen Eingriffsbereich und den erforderlichen Schutzmaßnahmen in die Prüfung einbezogen. Planer und Fachfirma stimmen die Aufgabe anhand des jeweiligen Bauzustands ab.
Übermitteln Sie den Ausbau- und Höhenplan mit den unterirdischen Bauteilen, dem Leitungsbestand und den geplanten Höhenänderungen. Ergänzen Sie Einbau- und Pflanzplanung, vorhandene Kampfmittelunterlagen und bekannte Einschränkungen.
Kennzeichnen Sie Bauphasen, benötigte Anliegerwege und nur zeitweise verfügbare Flächen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Untersuchungen für die tatsächliche Baufolge und die unterschiedlichen Bodeneingriffe erforderlich sind.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.