FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

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Fachpersonal mit Tablet an einer abgesteckten Baustelle vor einem Gebäudekomplex.

Kampfmittelsondierung für Parks und Grünanlagen

Neue Baumstandorte, abgesenkte Mulden, Wege und Leitungen beanspruchen unterschiedliche Bodenbereiche. FONTANA-EOD klärt mit Landschaftsplanung und Bauleitung, welche vorhandenen Kampfmittelunterlagen dafür nutzbar sind und wo vor den Erdarbeiten Untersuchungsbedarf besteht.

Eingriffe markieren

Pflanzpunkte und Flächenarbeiten trennen.

Geländehöhen vergleichen

Vorhandene und geplante Höhen vergleichen.

Zugang organisieren

Nutzung und Untersuchungsflächen abstimmen.

Kommunale Projektübersicht

Einordnung

Geplante Arbeiten in Lage und Tiefe darstellen

Bei Arbeiten in Parks und Grünanlagen werden Pflanzgruben, Wege, Leitungen und Geländeabtrag nach Lage und Tiefe unterschieden. Vorhandene Kampfmittelunterlagen werden mit diesen Eingriffen und den tatsächlichen Zugangsbedingungen verglichen. FONTANA-EOD klärt mit Landschaftsplanung und Bauleitung, welche Untersuchung für die einzelnen Teilaufgaben fachlich geeignet ist.

Untersuchungsaufgabe

Vorhandene Erkenntnisse und neue Eingriffe abgleichen

Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Geplante Bodenarbeiten abgrenzen

Eine Pflegeleistung ohne Bodeneingriff ist anders zu beurteilen als eine neue Pflanzgrube, ein Wegeunterbau oder das Absenken einer Fläche. Zeigen Sie im Plan, welche Arbeiten lediglich an der Oberfläche stattfinden und wo Boden entfernt, durchbohrt oder neu geformt wird.

Untersuchungsleistungen nach Bodenarbeiten wählen
Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen mit Luftbildern und Karten sowie ausgedruckten Unterlagen auf dem Tisch.

Vorhandene Aussagen passend zuordnen

Frühere Aufschüttungen, verfüllte Anlagen oder veränderte Wege können im heutigen Gelände kaum sichtbar sein. Vorhandene Altpläne und die historische Luftbildauswertung können Hinweise auf frühere Nutzungen liefern. Diese Erkenntnisse helfen, den Bedarf und Umfang technischer Untersuchungen festzulegen. Alte Parkpläne können frühere Wege, Bauwerke, Leitungen oder Geländeänderungen zeigen. Ein alter Plan allein weist keine Kampfmittelfreiheit nach.

Historische Nutzungen der Grünfläche auswerten
Projektarten

Pflanzstellen, Wege und neue Geländeprofile

Projektanfrage für Kampfmittelprüfung und Sondierung.

Neue Baumstandorte und Pflanzflächen

Die Planung neuer Bäume beschreibt neben dem Pflanzpunkt auch Grubengeometrie, mögliche Wurzelsperren und unterirdische Einrichtungen. Benachbarte Bewässerungsleitungen oder Verankerungen können den Eingriffsbereich erweitern. Für die Kampfmittelprüfung werden diese Arbeiten gemeinsam angegeben, ohne daraus eine pauschale Untersuchung des gesamten Parks abzuleiten. Vorhandene Erkenntnisse werden punkt- und flächenbezogen verglichen. Wird ein Standort wegen Leitungen oder Baumbestand verschoben, ist die neue Lage vor der Erdarbeit mitzuteilen.

Pflanzgruben und neue Standorte abstimmen
Zwei Personen mit Messwagen auf einer Straßenbaustelle neben einer bestehenden Fahrbahn.

Wegeumbau mit technischer Ausstattung

Eine neue Wegeführung kann bisher nicht bearbeitete Randbereiche beanspruchen. Beleuchtung, Einfassungen und Entwässerung besitzen eigene Fundamente oder Gräben. Der Untersuchungsplan folgt daher nicht allein der fertigen Wegedecke. Er beschreibt auch Abtrag, Unterbau und zusätzliche Arbeitsräume. Alte Parkpläne können helfen, frühere Bauwerke oder Wege zuzuordnen; ihr bloßes Vorhandensein ist jedoch kein Ergebnis einer Kampfmitteluntersuchung. Die verfügbaren Unterlagen werden deshalb mit der aktuellen Ausführung zusammen betrachtet.

Wege und zugehörige Tiefbauarbeiten einordnen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Mulden und geänderte Geländehöhen

Für eine Mulde oder eine Geländemodellierung werden vorhandene und geplante Höhen im selben Bezug dargestellt. Örtliche Tiefpunkte und Anschlüsse können von einer mittleren Abtragstiefe abweichen. Auch Arbeitsflächen für die Herstellung werden berücksichtigt, soweit dort Boden beansprucht wird. Die Untersuchung muss erkennen lassen, welches Geländeprofil ihr zugrunde liegt. Eine spätere Aufschüttung oder neue Oberflächengestaltung verändert nicht rückwirkend die Reichweite eines früheren Ergebnisses.

Verfahren für Geländeabtrag und Tiefpunkte abstimmen
Entscheidung vorbereiten

Den nächsten Arbeitsschritt fachlich vorbereiten

Pflege oder neue Erdarbeit

Zunächst wird beschrieben, ob eine Tätigkeit lediglich die Oberfläche betrifft oder Boden entfernt, durchbohrt oder umgeformt wird. Diese Unterscheidung vermeidet eine pauschale Gleichbehandlung sehr verschiedener Arbeiten. Für die Vorbereitung werden die einzelnen Arbeiten aus dem Gestaltungsentwurf in eine nachvollziehbare Eingriffsübersicht übertragen. Dazu können Pflanzgruben, Fundamente, Leitungsgräben, Wegeaufbau oder eine Veränderung des Geländeprofils gehören. Die Planung ordnet jeder vorgesehenen Arbeit ihre Fläche oder ihren Standort und den benötigten Tiefenbezug zu. Bereits bekannte Untersuchungsergebnisse lassen sich anschließend gezielt auf diese Aufgaben beziehen. Bei einer Pflege- oder Unterhaltungsmaßnahme wird ebenfalls die tatsächliche Tätigkeit beschrieben. Eine spätere Erweiterung des Arbeitsumfangs erhält eine neue fachliche Einordnung, soweit sie den bisher betrachteten Bereich oder die beschriebenen Eingriffe verändert. Damit folgt die Abstimmung der konkreten Bodenarbeit und bleibt auch bei mehreren räumlich getrennten Maßnahmen verständlich.

Zugang durch Vegetation begrenzt

Bewuchs, Wurzelbereiche und Schutzanforderungen werden vor der Verfahrenswahl aufgenommen. Vorarbeiten werden mit der Kampfmittelfachfirma und den zuständigen Projektverantwortlichen abgestimmt. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen erfolgen vor Bodeneingriffen bei Rodung, Wurzelentnahme, Aufbruch oder Herstellen von Arbeitsflächen und Zuwegungen. Später zugängliche Bereiche werden vor den Folgeeingriffen untersucht. Für die Einsatzvorbereitung werden vorhandene Wege, erreichbare Teilflächen und zu erhaltende Vegetationsbereiche im Plan verbunden. Die zuständigen Projektverantwortlichen erläutern, welche Schutzanforderungen und Nutzungsbedingungen am jeweiligen Arbeitsort bestehen. Die Fachfirma gleicht diese Angaben mit der vorgesehenen Untersuchungsaufgabe ab und benennt noch offene Voraussetzungen. Für eine zunächst nicht erreichbare Fläche bleibt die weitere Bearbeitung als eigene Aufgabe sichtbar. Ändert sich ein Zugang oder eine vorbereitete Arbeitsfläche, wird auch der Untersuchungsablauf auf diesen Zustand bezogen. Vorarbeiten erhalten eine nachvollziehbare Zuordnung zu den betroffenen Eingriffen und Zuständigkeiten. So können Grünflächenplanung, Bauleitung und Fachfirma ihre jeweiligen Aufgaben abstimmen, bevor eine veränderte Ausführung eingeplant wird.

Pflanzpunkt wird verschoben

Der geänderte Punkt wird mit den vorhandenen Untersuchungsgrenzen verglichen. Ein Ergebnis an einem benachbarten Standort gilt nicht automatisch für die neue Lage oder eine veränderte Grubentiefe. Bei einer verlegten Pflanzstelle werden alter und neuer Standort im Plan unterscheidbar dargestellt. Auch die erforderliche Grubengröße und vorgesehene Tiefe werden dem geänderten Punkt zugeordnet. Die Fachfirma kann dann prüfen, welcher Teil der vorhandenen Erkenntnisse für die neue Aufgabe nutzbar ist und wo zusätzlicher Klärungsbedarf besteht. Gleiches gilt für ein verschobenes Fundament oder einen anders geführten Bewässerungsanschluss. Maßgeblich bleibt die tatsächlich vorgesehene Bodenarbeit. Die Planänderung wird mit Datum und eindeutigem Bezug zur bisherigen Planung weitergegeben. Nach einer ergänzenden Untersuchung erhalten Ergebnis und ursprünglicher Bericht einen erkennbaren Zusammenhang. Für die Bauleitung bleibt damit nachvollziehbar, welche konkrete Aufgabe der aktuelle Stand abdeckt.

Projektbezogene Aufgaben

Pflanzgruben, Wege und Geländeänderungen erfassen

01

Neue Baum- und Pflanzstandorte

Pflanzgruben, Wurzelsperren, unterirdische Verankerungen oder Bewässerungseinrichtungen können punktuelle Eingriffe auslösen. Geben Sie Lage und geplante Tiefe an. Der sichtbare Pflanzpunkt allein beschreibt noch nicht den erforderlichen Arbeitsraum im Boden.

02

Wege, Plätze und Ausstattung

Neue Wegeachsen, Einfassungen, Beleuchtung oder Möblierung können außerhalb alter Baulinien liegen. Beschreiben Sie den Aufbau und die Fundamente der Einbauten. Eine bestehende Wegefläche ist kein Nachweis für den gesamten künftig erweiterten Bereich.

03

Mulden und Geländemodellierung

Bei Geländeabtrag oder neuen Entwässerungsformen werden heutige und geplante Höhen gegenübergestellt. Auch Übergänge und tiefere Anschlussstellen gehören dazu. Eine mittlere Abtragstiefe kann örtliche Vertiefungen verdecken und sollte den konkreten Profilplan nicht ersetzen.

04

Vegetation und öffentliche Wege

Bewuchs, Wurzelbereiche, Böschungen und weiter genutzte Wege beeinflussen Zugang und Befahrbarkeit. Fachplanung, Grünflächenverantwortliche und Untersuchungsfirma klären geeignete Arbeitsbedingungen. Schutzvorgaben für Bestand und Nutzer werden dabei nicht durch die Kampfmittelprüfung aufgehoben.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen verbinden Auftrag und Ergebnis

Freiflächenplan mit Eingriffen

Ein Gestaltungsplan wird um Gruben, Leitungen, Fundamente und Abtragsbereiche ergänzt. Die Untersuchung bezieht sich auf diese Bodenarbeiten. Vegetations- und Wegeplanung bleiben als wichtige Randbedingungen sichtbar, ersetzen aber nicht die Angaben zur Tiefe. Für eine Geländeänderung ergänzen passende Schnitte den Freiflächenplan. Sie zeigen, welche vorhandene Oberfläche und welche geplante Höhe der Aufgabe zugrunde liegen. Wege, Pflanzbereiche und technische Einbauten erhalten eine Zuordnung zu den jeweiligen Eingriffen. Dabei werden auch voneinander getrennte Arbeitsorte auf der Gesamtfläche erkennbar gemacht. Werden Varianten noch geprüft, bleibt der Entscheidungsstand im Plan nachvollziehbar. Nach der Festlegung einer Variante kann die Fachfirma den dafür benötigten Untersuchungsumfang auf den aktuellen Stand beziehen. Die verwendeten Anlagen werden mit dem Bericht aufbewahrt. Eine spätere Planungsänderung lässt sich dadurch auf die tatsächlichen Untersuchungsergebnisse und deren räumliche Grenzen beziehen.

Bestand und Erreichbarkeit

Bekannte Einbauten, frühere Wege und nicht zugängliche Bereiche werden im Plan oder durch zuordenbare Fotos erläutert. Diese Angaben unterstützen die Vorbereitung. Aus einem Foto allein wird weder eine unterirdische Struktur noch ein Kampfmittelbefund abgeleitet. Beobachtungen aus Bestandsaufnahme und Unterhaltung werden mit ihrem jeweiligen räumlichen Bezug übergeben. Bei einem alten Weg oder einer bekannten Auffüllung wird kenntlich gemacht, aus welcher Unterlage oder Beobachtung diese Angabe stammt. Ungeklärte Ausdehnungen bleiben als solche benannt. Die Fachfirma kann diese Informationen mit den übrigen Erkenntnissen und den geplanten Arbeiten abgleichen. Vorhandene Fotos erhalten eine nachvollziehbare Zuordnung zum Lageplan oder zu einem benannten Arbeitsort. Bei einer späteren Veränderung des Bestands bleibt erkennbar, welchen Zustand die Aufnahme gezeigt hat. Für die Untersuchungsvorbereitung werden dadurch hilfreiche Anhaltspunkte von noch zu klärenden Fragen unterscheidbar, ohne aus dem sichtbaren Zustand weitergehende Befunde abzuleiten.

Nachweis für die Unterhaltung

Ergebnisse erhalten einen eindeutigen Bezug zu Punkten, Flächen und Planstand. Die zuständige Stelle kann dadurch bei späteren Arbeiten erkennen, was bereits erfasst wurde. Untersuchte Teilbereiche werden nicht als pauschale Aussage über den gesamten Park zusammengefasst. Die für Unterhaltung und spätere Umgestaltungen zuständige Stelle erhält die Berichte mit den zugehörigen Plananlagen. Eine Übersicht verbindet einzelne Pflanzpunkte, Wegeabschnitte und technische Einbauten mit den tatsächlich untersuchten Bereichen. Für eine spätere neue Arbeit wird zunächst geprüft, welchen Eingriff die damalige Untersuchung beantwortet hat. Neue Tiefen oder verschobene Standorte werden der Fachfirma zur Einordnung vorgelegt. Auch noch offene Teilflächen bleiben in den Unterlagen sichtbar. Nach einer ergänzenden Bearbeitung wird festgehalten, welche frühere Frage damit beantwortet wurde. Die Sammlung bleibt auf diese Weise als konkrete Ausgangsbasis nutzbar, während die fachlichen Grenzen der einzelnen Ergebnisse erhalten bleiben.

Bauphasen

Bauphasen und Änderungen nachvollziehbar bearbeiten

Untersuchung einer Pflanzmaßnahme

Für eine begrenzte Pflanzmaßnahme werden die einzelnen Punkte mit den vorgesehenen Gruben und Nebenarbeiten beschrieben. Damit kann geprüft werden, ob eine punktbezogene Untersuchung die gesamte Aufgabe erfasst. Müssen Leitungen, Verankerungen oder größere Arbeitsräume zusätzlich berücksichtigt werden, gehören sie in dieselbe Abstimmung. Die Dokumentation hält anschließend fest, welche Stellen tatsächlich bearbeitet wurden. Bei einer späteren Nachpflanzung wird die neue Aufgabe mit diesen Angaben verglichen und nicht allein anhand der Baumbezeichnung zugeordnet.

Wegebau bei weiter genutztem Park

Öffentliche Wege und untersuchbare Flächen können sich im Bauablauf mehrfach verändern. Planung und Betreiber benennen, welche Verbindungen erhalten bleiben sollen. Die Fachuntersuchung wird mit diesen Anforderungen und der realen Erreichbarkeit abgestimmt. Für das Ergebnis ist jedoch die untersuchte Bodenfläche maßgeblich, nicht nur eine organisatorische Absperrgrenze. Werden Lagerplätze, Zufahrten oder Abtragflächen verschoben, wird geprüft, ob zusätzliche Eingriffe entstehen oder sich die vereinbarten Untersuchungsbedingungen ändern.

Unterlagen für spätere Grünflächenpflege

Nach dem Umbau sollte die unterhaltende Stelle Pläne und Berichte gemeinsam erhalten. Einzelne untersuchte Pflanzpunkte bleiben von flächigen Untersuchungen unterscheidbar. Auch nicht zugängliche Bereiche und andere Einschränkungen werden erhalten. Das hilft bei späteren Leitungsreparaturen, versetzten Bänken oder neuen Baumgruben. Eine langfristige Nutzung als Grünanlage ersetzt den Abgleich des neuen Eingriffs nicht. Die vorhandenen Erkenntnisse ermöglichen vielmehr, spätere Fragen gezielt und räumlich nachvollziehbar zu stellen.

Nachweise

Ergebnisse für spätere Arbeiten im Park nutzbar machen

Ergebnisse dem Vorhaben zuordnen

Grünanlagen verändern sich auch nach einer größeren Baumaßnahme. Neue Leitungen, versetzte Bänke oder nachgepflanzte Bäume können zusätzliche Bodeneingriffe erfordern. Ein aussagekräftiger Bestandsplan hält deshalb untersuchte Punkte und Flächen fest, statt lediglich den Park als Ganzes zu benennen. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.

Aufgaben und weitere Arbeiten abstimmen

Für Besucherführung und Baustellenabgrenzung bleiben die jeweiligen Projektverantwortlichen zuständig. Eine technische Untersuchung ist keine allgemeine Zusage gefahrloser Nutzung. Bei verdächtigen Gegenständen gilt ein sofortiger Arbeitsstopp; die zuständigen Stellen bestimmen die weiteren Maßnahmen.

Nächste Schritte

Untersuchung vor den Erdarbeiten vorbereiten

01

Eingriffsplan erstellen

Pflanzstellen, Wege, Leitungen, Fundamente und Geländeprofile mit den vorgesehenen Tiefen zusammenstellen.

02

Altpläne und Untersuchungsberichte ergänzen

Frühere Nutzungen, Auffüllungen, Einbauten und vorhandene Untersuchungen räumlich zuordnen. Bei offenen historischen Fragen werden geeignete Quellen recherchiert und Luftbilder für die betroffenen Bereiche ausgewertet. Die Ergebnisse werden auf die heutigen Pflanz-, Wege- und weiteren Eingriffsflächen bezogen und unterstützen die Festlegung der Untersuchung.

03

Arbeitsbedingungen abstimmen

Zugang, Vegetation, öffentliche Nutzung und erforderliche Vorarbeiten mit den Projektverantwortlichen klären. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird für die jeweiligen Bodeneingriffe und örtlichen Bedingungen festgelegt.

04

Untersuchung ausführen

Die beauftragte Untersuchung wird im festgelegten Bereich ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.

05

Ergebnisse bewerten

Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Planung und Bauleitung benannt.

06

Berichte für spätere Arbeiten aufbewahren

Untersuchte Bereiche und ihre Grenzen im Bestandsplan festhalten und mit den Berichten aufbewahren.

Fachliche Einordnung

Grünflächen sind nicht automatisch frei messbar

Bewuchs und Oberfläche

Eine offene Rasenfläche bietet andere Zugänge als dichter Gehölzbestand oder ein stark geneigter Bereich. Die geeignete Vorgehensweise hängt von der tatsächlich erreichbaren Fläche ab. Nötige vorbereitende Maßnahmen sind vor ihrer Ausführung fachlich abzustimmen.

Person in orangefarbener Warnweste mit einem weißen Messwagen auf einer Wiese; im Hintergrund stehen eine weitere Person und ein Fahrzeug.

Auffüllungen und metallische Einbauten

Zäune, alte Leitungen, Bauschutt oder versteckte Bauteile können die Auswertung einer Oberflächensondierung erschweren. Bestandsinformationen helfen bei der Interpretation. Ein Verfahren wird deshalb nach der Untersuchungsaufgabe und dem Standort ausgewählt, nicht allein nach der Bezeichnung Grünanlage.

Untersuchungen für Pflanzstellen und Flächen unterscheiden

Eine Untersuchung einzelner Pflanzstellen beantwortet eine andere Frage als die Untersuchung eines flächigen Geländeabtrags. Die Dokumentation muss diesen Unterschied zeigen. Erkenntnisse werden nicht ungeprüft auf benachbarte Bäume, Wege oder spätere Planänderungen übertragen.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren und TDEM

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Eine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.

Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihrem Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Aussagegrenzen. Die Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.

In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden dem betroffenen Bauvorhaben zugeordnet.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

Grafisch dargestellte Deutschlandkarte mit Ortsmarkierungen auf einer Baustellenfläche.

Standort und vorhandene Anforderungen

Geben Sie den tatsächlichen Projektstandort mit Lageplan und betroffenen Grundstücken an. Vorhandene Auskünfte, Auflagen und Berichte werden diesem Bereich zugeordnet. Regionale Anforderungen sind für das konkrete Vorhaben zu klären; aus der Darstellung eines Einsatzgebiets folgt keine Zusage einer bestimmten Behördenleistung oder einer bereits erfolgten Untersuchung. Die regionale Übersicht unterstützt die Orientierung, während der Lageplan und die Projektunterlagen die fachliche Aufgabe bestimmen.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Ergebnis und Geltungsbereich gemeinsam lesen

Eine Aussage ist nur zusammen mit ihrer Untersuchungsaufgabe verständlich. Beachten Sie, welche Fläche und Tiefe beschrieben werden, welche Verfahren eingesetzt wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein Berichtstitel oder eine Ergebniszeile allein ist dafür zu knapp. Für neue Arbeiten werden diese Angaben mit dem aktuellen Plan verglichen. So lässt sich fachlich begründet unterscheiden, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche Frage noch offen ist.

Ergebnisse und Begriffe vertiefen

Begriffe im Projekt eindeutig verwenden

Unterlagenprüfung, Sondierung, baubegleitende Facharbeit und Bergung bezeichnen unterschiedliche Aufgaben. Für eine Anfrage muss nicht vorab das richtige Verfahren feststehen. Hilfreich ist stattdessen eine genaue Beschreibung des geplanten Eingriffs und der benötigten Entscheidung. Auf dieser Grundlage wird der passende fachliche Umfang geklärt. Dadurch wird vermieden, dass ein allgemeiner Begriff in Planung, Vergabe und Ausführung jeweils etwas anderes meint.

Leistungsumfang einordnen
Unterlagen und Ausführung

Unterlagen und Untersuchung im Zusammenhang betrachten

Zwei Monitore mit Luftbildern und Karten; auf dem Schreibtisch liegen weitere Luftbildausdrucke.

Unterlagen räumlich zuordnen

Für die Vorbereitung werden Lageplan und vorhandene Erkenntnisse zusammen betrachtet. Die Auswertung historischer Unterlagen beantwortet eine andere Aufgabe als eine technische Untersuchung des heutigen Untergrunds.

Historische Grundlagen vertiefen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Ergebnisse für die Bauplanung nutzen

Untersuchungsumfang, Planbezug und Einschränkungen werden gemeinsam dokumentiert. Die Bauleitung kann daraus erkennen, welche konkrete Aussage für den nächsten Eingriff vorliegt.

Dokumentation einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Fragen aus der Planung

Häufige Fragen zu Arbeiten in Grünanlagen

Ist für jede Grünpflege eine Kampfmittelsondierung erforderlich?

Nicht jede Pflegearbeit erfordert eine Sondierung. Der Untersuchungsbedarf richtet sich nach der Verdachtslage und dem tatsächlichen Eingriff. Oberflächliche Pflege wird dabei von Pflanzgruben, Rodungsarbeiten mit Bodeneingriff, Leitungsbau oder Geländeänderungen unterschieden.

Können nur die neuen Baumstandorte untersucht werden?

Das kann eine geeignete Aufgabenabgrenzung sein, wenn sie zur Verdachtslage und zur gesamten Maßnahme passt. Zusätzliche Bewässerungsleitungen, Verankerungen und Arbeitsräume müssen dabei mit beschrieben sein. Die Aussage bleibt auf den dokumentierten Umfang begrenzt.

Muss vor der Untersuchung Vegetation entfernt werden?

Das hängt vom Standort und vom vorgesehenen Verfahren ab. Erforderliche Vorarbeiten werden mit der Kampfmittelfachfirma und den zuständigen Projektverantwortlichen abgestimmt. Sind dabei Bodeneingriffe vorgesehen, wird deren Untersuchungsbedarf vor Beginn geklärt.

Was ist bei einem verdächtigen Gegenstand während der Erdarbeiten zu tun?

Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.

Wie werden spätere Ergänzungen der Anlage berücksichtigt?

Vergleichen Sie neue Pflanzpunkte, Leitungen oder Fundamente mit den dokumentierten Untersuchungsbereichen. Gehen die Arbeiten darüber hinaus, wird geprüft, ob zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind. Dafür sollten Berichte und Plananlagen bei der für die Unterhaltung zuständigen Stelle verfügbar bleiben.

Kann eine neue Leitung durch bereits untersuchte Baumstandorte geführt werden?

Die geplante Leitung wird mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang verglichen. Einzelne untersuchte Punkte decken einen verbindenden Graben nicht automatisch ab. Tiefe, Arbeitsraum und Zwischenbereiche gehören deshalb in die zusätzliche Aufgabenklärung, bevor die Leitung hergestellt wird.

Wovon hängen Aufwand und Kosten der Untersuchung ab?

Maßgeblich sind Lage, Fläche, Tiefe und Geometrie der Pflanzgruben, Wege, Leitungen und Geländeänderungen, Bodenaufbau, metallische Störkörper, Bewuchs und Zugänglichkeit. Hinzu kommen Schutzanforderungen an Bäume und Natur, öffentliche Nutzung, Bauphasen, vorhandene Erkenntnisse, geeignete Untersuchungsverfahren und Dokumentationsumfang. Die Kalkulation bezieht sich auf den beauftragten Untersuchungsraum und die tatsächlich benötigten Leistungen.

Wie werden Natur- und Baumschutzbelange berücksichtigt?

Die für das Vorhaben zuständigen Beteiligten benennen bestehende Schutzanforderungen und zulässige Zugänge. Die Untersuchungsplanung wird damit abgestimmt. Daraus wird geprüft, welche Fläche mit welchem Verfahren erreichbar ist und welche Fragen gegebenenfalls offen bleiben. Die fachliche Untersuchung ersetzt keine Entscheidung über Eingriffe in geschützten Bestand.

Projektanfrage

Freiflächenplan mit Eingriffstiefen senden

Planstand und Entscheidungstermin

Benennen Sie, ob es um eine frühe Planung, die Vorbereitung einer Vergabe oder einen bereits bevorstehenden Bodeneingriff geht. Der Termin, zu dem eine fachliche Aussage benötigt wird, hilft bei der Abstimmung. Noch offene Angaben werden ausdrücklich mitgeteilt, statt durch angenommene Werte ersetzt zu werden. Markieren Sie auf dem Freiflächenplan alle Arbeiten mit Bodeneingriff und ergänzen Sie Höhen beziehungsweise Tiefen. Geben Sie an, welche öffentlichen Wege oder Nutzungsbereiche während der Maßnahme erhalten bleiben sollen. Für die erste Einordnung helfen außerdem die vorgesehenen Bauphasen und die tatsächlich erreichbaren Arbeitsorte. Benennen Sie die Ansprechperson, die Veränderungen an Gestaltung, Bewuchs oder Zugängen erläutern kann. Für eine Aufwandseinschätzung sind Verteilung und Größe der Eingriffsbereiche, geplante Tiefen, bestehende Oberflächen und verfügbare Einsatzfenster relevant. Bereits festgelegte Arbeiten werden von noch offenen Varianten getrennt beschrieben. Geben Sie auch an, welche fachliche Aussage zunächst für Planung oder Vergabe benötigt wird und wann der erste betroffene Bodeneingriff vorgesehen ist. Diese Angaben ermöglichen eine Abstimmung auf die tatsächliche Maßnahme und ihre betrieblichen Randbedingungen.

Unterlagen räumlich zuordnen

Senden Sie Lageplan und verfügbare Berichte mit den zugehörigen Anlagen. Bei mehreren Bauabschnitten ist kenntlich zu machen, welche Unterlage zu welchem Bereich gehört. Fotos ergänzen die Beschreibung von Bewuchs, Zugängen und sichtbaren Einbauten; sie ersetzen keinen Lageplan und keine Angaben zu unterirdischen Bauteilen, geplanten Eingriffen und Tiefen. Auch die Reichweite früherer Untersuchungen lässt sich aus den Fotos allein nicht bestimmen. Bei älteren Berichten werden die zugehörigen Lagepläne und Anlagen mit übergeben. Ist deren räumliche Zuordnung unklar, wird diese Frage bereits bei der Anfrage benannt. Eine Übersicht kann frühere Wegebezeichnungen oder andere Abschnittsnamen mit der heutigen Planung verbinden. Für getrennt liegende Pflanz- und Fundamentpunkte helfen eindeutige Kennzeichnungen. Ergänzen Sie bekannte Einschränkungen und nennen Sie Teilflächen, die zunächst nicht erreichbar sind. So lassen sich vorhandene Grundlagen gezielt auf die aktuelle Aufgabe beziehen. Die Fachfirma kann anschließend erläutern, welche Angaben für eine belastbare Untersuchungsplanung noch benötigt werden und welche offenen Punkte vor der vorgesehenen Ausführung zu klären sind.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

Fontana EOD white

FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

Kontakt:

Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
Backoffice - E-Mail: office@fontana-eod.de

Verbandsmitgliedschaften

 Zentrale Rufnummer +49 (0) 6843 - 999 499 7   Am Kaninchenberg 5, D-66453 Gersheim und Bonner Straße 72, D-50389 Wesseling

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