Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Auf welche Oberfläche bezieht sich die geplante Eingriffstiefe? Für Bauherrschaft, Fachplanung und Bauleitung in Marl prüft FONTANA-EOD die vorhandenen Gelände- und Höhenangaben im beauftragten Umfang und gleicht sie mit den vorgesehenen Bodenarbeiten ab. Nach Auffüllungen oder Geländeabtrag können alte Angaben und der heutige Zustand voneinander abweichen. Senden Sie vorhandene Vermessungen, ältere Pläne und die vorgesehenen Eingriffstiefen für die Abstimmung der Untersuchungsaufgabe.
Datum und Bezug der Vermessung festhalten.
Belegte Schichten von ungeklärten Angaben trennen.
Den verwendeten Höhenbezug im Plan angeben.
Eine Tiefe unter der heutigen Oberfläche kann nach einer Geländeänderung einen anderen Bereich beschreiben als früher. Für Ihr Marler Vorhaben ordnen wir Vermessung, Angaben zur Geländeentwicklung und geplante Eingriffe einander zu. Unbekannte Höhen oder Auffüllungen bleiben ausdrücklich offen und werden vor der weiteren Festlegung geklärt.

Marl liegt in Nordrhein-Westfalen im Kreis Recklinghausen und im Regierungsbezirk Münster. Die örtliche Ordnungsbehörde wird durch den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt. Für erdeingreifende Bauvorhaben beschreibt die Stadt zunächst den Antrag auf Luftbildauswertung. Bei entsprechenden Erkenntnissen wird vor Baubeginn die weiterführende Kampfmitteluntersuchung beantragt. Für Bauaushub, Erschließung oder Flächensanierung werden Projektfläche, geplante Eingriffe und tatsächlicher Geländestand gemeinsam angegeben. Die Fachleistungen werden mit diesem Verfahrensstand und der konkreten Untersuchungsaufgabe abgestimmt.
Der von Marl verlinkte Antrag auf operative Kampfmittelbeseitigung fragt, ob das heutige Bodenniveau dem Stand vom Mai 1945 entspricht. Bei Abweichungen sind Angaben zu Nachkriegsauffüllungen vorgesehen. Das Formular weist darauf hin, dass falsche Angaben zur Mächtigkeit dieser Auffüllungen die Lokalisierung von Kampfmitteln beeinträchtigen können. Der aktuelle Antrag unterscheidet die Oberflächendetektion von der Untersuchung eines Blindgängerverdachtspunktes oder eines Verdachtsmomentes. Die vorgesehene Maßnahme und das zugehörige Aktenzeichen der Luftbildauswertung werden angegeben. Als Anlage verlangt Marl eine Liegenschaftskarte oder vergleichbare Karte mit sichtbaren Flurstücksgrenzen, mindestens zwei leserlichen Straßennamen und eindeutig abgegrenztem Untersuchungsgebiet. Für eine weitergehende Bearbeitung werden die Unterlagen daher auf dieselbe Fläche bezogen. Der Antrag enthält außerdem Angaben zu vorhandenen Leitungen, bekannten Altlasten und der vorgesehenen Flächenvorbereitung.
Stellen Sie für Ihr Vorhaben deshalb die vorhandenen Informationen zur Geländeentwicklung zusammen. Das Formular sagt nicht, dass Ihr Grundstück aufgefüllt oder belastet ist. Verwenden Sie die belegten Angaben zur betreffenden Fläche und kennzeichnen Sie, was noch unbekannt ist. Die auf der städtischen Website veröffentlichte Erinnerungsbroschüre zum Alten Friedhof Brassert beschreibt den Luftangriff vom 22. Juni 1943 auf die Chemischen Werke Hüls und betroffene Wohngebiete. Für die heutige Untersuchungsplanung werden historische Erkenntnisse der konkreten Projektfläche zugeordnet. Die tatsächliche Geländeentwicklung wird zusätzlich anhand verfügbarer Pläne, Vermessungen und weiterer Unterlagen betrachtet. Frühere Oberflächen sowie später aufgebrachtes oder abgetragenes Material werden mit ihrem jeweiligen zeitlichen und räumlichen Bezug beschrieben.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Marl: Kampfmittelbeseitigung – örtliches Verfahren · Stadt Marl: Antrag auf operative Kampfmittelbeseitigung – Angaben zu Gelände und Untersuchung · KampfmittelVO NRW: insbesondere § 3.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Innenministerium NRW: Explosives Erbe
Die BFR KMR dienen als fachliche Orientierung. Für das Vorhaben sind außerdem die örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW werden die Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens auf die Bauaufgabe bezogen. Die eng begrenzten Ausnahmen betreffen Bohrlochdetektionen im Spezialtiefbau und baubegleitende Kampfmittelräumung unter den jeweils geltenden Bedingungen. Vor einer Vereinbarung werden die erforderlichen staatlichen Flächenbedingungen, Berechtigungen und Abstimmungen geklärt. Konkrete Belastungshinweise werden auf dem zuständigen staatlichen Weg bearbeitet. Erforderliche sprengstoffrechtliche Anzeigen bleiben zusätzlich zu beachten.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Vergleichen Sie geplante Tiefe, Höhenbezug und vorhandene Kampfmittelunterlagen. Angaben zu Auffüllungen sind dabei eine relevante Grundlage, aber keine alleinige Verfahrensentscheidung. Auch die tatsächlichen Messbedingungen und das Untersuchungsziel werden bewertet. Nicht belegte Geländeangaben werden nicht als sichere Voraussetzung in die Planung übernommen.
Historische Unterlagen auswertenFehlende Schicht- oder Höheninformationen werden mit den zuständigen Beteiligten bearbeitet. Ein dafür erwogener Aufschluss oder Abtrag kann selbst einen Bodeneingriff darstellen und benötigt die entsprechenden Voraussetzungen. Die Vorbereitung wird deshalb vor ihrer Durchführung konkret abgestimmt. Private Tätigkeiten bleiben an die einschlägigen NRW-Regeln und den behördlichen Kenntnisstand gebunden.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Eine Vermessung beschreibt den Zustand zu ihrem Aufnahmezeitpunkt. Späterer Materialauftrag oder Abtrag kann diesen Zustand verändern. Geben Sie bekannte Änderungen mit ihrem Bereich und Zeitpunkt an. Die ältere Aufnahme bleibt als Unterlage erhalten, wird aber nicht ohne Abgleich als vollständige Beschreibung der heutigen Ausgangshöhe verwendet. Führen Sie die Aufnahme mit ihrem Datum und dem verwendeten Höhensystem auf. Geben Sie an, ob die Planung bereits den vermessenen Zustand verwendet oder eine erst vorgesehene Geländegestaltung zeigt. Die Fachbeteiligten können so den tatsächlichen Aufnahmezustand von der künftigen Bauplanung unterscheiden. Bei einer erneuten Vermessung bleiben die ältere Aufnahme und der dokumentierte Änderungsstand der betroffenen Fläche zugeordnet.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Eine relative Tiefe unter Gelände und eine absolute Höhenangabe erfüllen unterschiedliche Zwecke. Benennen Sie den jeweiligen Bezug so, dass die Fachbeteiligten ihn eindeutig zuordnen können. Unklare oder widersprüchliche Angaben werden vor der weiteren Bewertung geklärt. Ein scheinbar gleicher Zahlenwert beschreibt nicht zwingend denselben Bereich im Untergrund. In der Planung werden die Ausgangshöhen und die vorgesehenen Endlagen der Eingriffe erkennbar dargestellt. Das betrifft beispielsweise Aushubsohlen, Leitungsgräben oder die Ansatzpunkte geplanter Bohrungen. Die Lagebezeichnung und das Datum der Unterlage gehören zu diesen Angaben. Bei mehreren Planständen wird benannt, welche Fassung für die aktuelle Untersuchungsaufgabe maßgeblich ist.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Wenn vorhandene Unterlagen unterschiedliche Auffüllungen oder Geländeänderungen beschreiben, werden die betroffenen Bereiche einzeln zugeordnet. Ein Wert aus einer Teilfläche wird nicht ungeprüft auf das ganze Grundstück übertragen. Benennen Sie auch, wo Angaben fehlen. Die weitere Untersuchung berücksichtigt die tatsächlichen Informationsgrundlagen und ihre räumlichen Grenzen.
Fachleistungen und UntersuchungsaufgabenDie folgenden Fachthemen erläutern mögliche Untersuchungsaufgaben. Welche Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren privat beauftragt werden kann, wird vor einer Vereinbarung gesondert geklärt.
Für den Marler Auftrag werden die geplanten Bodenarbeiten zusammen mit ihrer Bezugshöhe beschrieben. Ein Wert unter der heutigen Oberfläche und eine Tiefe aus einem älteren Bericht können nach Geländeänderungen verschiedene Bodenräume betreffen. Legen Sie daher die vorhandenen Vermessungen, Geländepläne und früheren Untersuchungsergebnisse mit ihrem Datum vor. Aus dem Vergleich wird bestimmt, ob zunächst Angaben zu klären, zusätzliche Flächen zu untersuchen oder bereits bewertete Befunde weiterzubearbeiten sind. Die Anfrage nennt Lage, Tiefe und Erkenntnisstand; die vereinbarten Ergebnisunterlagen müssen diesen räumlichen Zusammenhang später erkennen lassen.
Fachaufgabe einordnenVor einer Messung wird festgehalten, welchen tatsächlichen Geländestand die Planung zugrunde legt und welche Arbeitsflächen erreichbar sind. Leitungsunterlagen, Flächenzugänge und die Abstimmung mit anderen Gewerken werden dem benötigten Untersuchungsbereich zugeordnet. Das gewählte Verfahren bestimmt die fachlichen Anforderungen an Messbedingungen und Vorarbeiten. Ein Aufbringen oder Abtragen von Material kann den Bezug verändern und wird deshalb vorab mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Auch vorbereitender Aufbruch oder neue Untersuchungszugänge werden fachlich geplant; sie werden nicht allein zur Herstellung günstiger Messbedingungen eigenmächtig ausgeführt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Termin wird auf einen bezeichneten Plan- und Geländestand sowie die tatsächlich zugänglichen Bereiche bezogen. Falls zunächst nur einzelne Teilflächen untersucht werden können, bleibt die Aufteilung im Leistungsumfang erkennbar. Die Abstimmung berücksichtigt Feldarbeit, Auswertung und Übergabe, damit die benötigte Bauentscheidung auf einem nachvollziehbaren Ergebnis beruht. Kosten und Termine werden anhand dieses Umfangs und der noch offenen Voraussetzungen vereinbart. Wird die Oberfläche bis zur Ausführung verändert, erhält die Fachplanung die neuen Angaben vor den betroffenen Arbeiten zur Prüfung des Untersuchungsauftrags.
Umfang und Termin besprechenGeben Sie an, wann die Geländeoberfläche vermessen wurde und welchen Zustand die Aufnahme zeigt. Wurde danach Material aufgebracht oder abgetragen, dokumentieren Sie diese Änderung. Die alte Aufnahme darf dann nicht ungeprüft als heutiger Zustand verwendet werden.
Ordnen Sie ältere Pläne und Berichte der richtigen Fläche und dem jeweiligen Datum zu. Trennen Sie belegte Höhen von Vermutungen. Ist der frühere Zustand unbekannt, kennzeichnen Sie diese Lücke; ein geschätzter Wert darf nicht als bestätigte Angabe erscheinen. Nennen Sie die Herkunft jeder verwendeten Angabe, etwa eine frühere Vermessung, einen Bestandsplan oder einen fachlichen Bericht. Unterschiedliche Angaben werden mit ihren jeweiligen Flächen und Bearbeitungsständen an die zuständigen Fachbeteiligten übergeben. Die weitere Klärung kann dann an der tatsächlich fehlenden Grundlage ansetzen. Erforderliche Untersuchungen oder neue Aufschlüsse werden mit der vorgesehenen Bauaufgabe und ihren Sicherheitsvoraussetzungen abgestimmt.
Geben Sie bei jeder geplanten Tiefe an, worauf sie sich bezieht. Eine Tiefe unter der heutigen Oberfläche ist von einer absoluten Höhe im Plan zu unterscheiden. Stimmen Sie die verwendeten Höhenbezüge aufeinander ab, damit Planung und Untersuchung denselben Bereich beschreiben.
Halten Sie fest, wenn die Unterlagen für verschiedene Teilflächen unterschiedliche Gelände- oder Schichtverhältnisse nennen. Übertragen Sie einen Einzelwert nicht ohne Beleg auf das gesamte Gebiet. Zeichnen Sie die Unterschiede ein, damit sie bei der Untersuchungsplanung berücksichtigt werden.
Ältere Pläne, Vermessungen und andere Berichte werden mit Datum und Herausgeber zusammengeführt. Gesicherte Angaben bleiben von Vermutungen unterscheidbar. Ein ausgefülltes Formular bestätigt nicht selbst die Richtigkeit einer unbekannten Schichtmächtigkeit. Offene Fragen werden deshalb in der Vorbereitung benannt und mit den geeigneten Fachbeteiligten geklärt.
Der Bericht und seine Anlagen müssen den zugrunde gelegten Höhenbezug erkennen lassen. Die Bauleitung erhält diese Angaben gemeinsam mit den Ergebnissen. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit den bearbeiteten Flächen, dem Räumumfang und den Ergebnissen zusammen mit dem zugehörigen Lage- und Höhenbezug in der Projektakte abgelegt. Bei späteren Veränderungen wird deren Bedeutung vor neuen Eingriffen geprüft. Eine geänderte Geländeoberfläche erweitert oder ersetzt den dokumentierten Untersuchungsumfang nicht automatisch.
Stellen Sie aktuelle Vermessung, ältere Geländeangaben und die geplanten Eingriffe zusammen. Kennzeichnen Sie Widersprüche und nicht belegte Annahmen. Die offene Frage wird dem betroffenen Bereich zugeordnet. So kann die weitere Bearbeitung auf nachvollziehbaren Grundlagen geplant werden, ohne fehlende Werte durch ungeprüfte Schätzungen zu ersetzen. Im operativen Antrag werden Antragsteller, Eigentumsverhältnisse und die beantragte Maßnahme angegeben. Ist die antragstellende Person nicht Eigentümerin des Grundstücks, verlangt das Formular die Einwilligung des Grundstückseigentümers. Die Leitungsangaben werden mit den für die konkrete Untersuchung erforderlichen Unterlagen abgeglichen. Der Antrag beschreibt zusätzlich die Bescheinigung über das Vorhandensein von Leitungen, die nach der Antragstellung bereitgestellt wird. Ihre Bearbeitung und die notwendige Einweisung werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Geben Sie Bereich, Zeitpunkt und Art der Veränderung an die fachlich Beteiligten weiter. Bestehende Planung und Ergebnisse werden auf die neue Ausgangssituation bezogen. Die erforderliche Anpassung wird vor weiteren betroffenen Arbeiten geklärt. Maßgeblich ist der tatsächliche dokumentierte Umfang und nicht allein ein unveränderter Projektname.
Historische Aufnahmen und Altunterlagen werden für das Marler Vorhaben mit ihrem Datum und der erfassten Fläche zusammengestellt. Sie können Hinweise auf Kriegseinwirkungen und frühere Nutzungen räumlich einordnen; entscheidend bleiben Verfügbarkeit und Aussagefähigkeit des Materials. Eine spätere Auffüllung oder ein Abtrag wird zusätzlich anhand geeigneter Unterlagen betrachtet. Die Luftbildbewertung ist weder eine heutige Untergrundmessung noch ein gemessener Nachweis der Schichtmächtigkeit. Auch bei fehlendem erkennbarem Hinweis bleibt die benötigte technische Aussage für die aktuellen Eingriffe gesondert zu klären. Historische Erkenntnisse unterstützen dabei die Verfahrensplanung.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Für einen Bereich mit veränderter Geländeoberfläche wird die Eignung anhand der erwarteten Objekte, des Untergrunds und der tatsächlich zu untersuchenden Tiefe geprüft. Verfügbare Angaben zu Auffüllungen und Einbauten gehören deshalb in die Vorbereitung. Leitungen, Zäune oder vorhandene Bauwerke können Messung und Auswertung beeinflussen. Eine Auffälligkeit oder ihre Signalstärke identifiziert für sich allein kein Kampfmittel. Die Fachplanung verbindet Messung, Bewertung und weitere Klärung mit der konkreten Höhen- und Flächenzuordnung, statt Ergebnisse zwischen unterschiedlich dokumentierten Bereichen zu übertragen.
Geomagnetik fachlich abgrenzenBei elektromagnetischen Untersuchungen wird die Eignung für metallische Zielobjekte unter den tatsächlichen Standortbedingungen begründet. Die Planung benötigt für jeden Teilbereich die geplanten Eingriffe, erreichbare Messflächen und die verfügbaren Angaben zum Geländeaufbau. Störende Einbauten werden mit ihrem bekannten Lagebezug berücksichtigt. Eine Gerätebezeichnung ersetzt diese Zuordnung nicht. Messbedingungen und Ergebnisse werden so dokumentiert, dass die Bauleitung den verwendeten Geländestand nachvollziehen kann. Ob ein ergänzendes Verfahren erforderlich ist, wird aus der Fachbewertung und der für die vorgesehene Bodenarbeit noch offenen Aussage abgeleitet.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Strukturen und Reflexionen im Boden erfassen. Für die Untersuchungsplanung werden Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit und Einbauten mit dem Erkenntnisziel betrachtet. Bei Geländeänderungen ist außerdem zu prüfen, welchen Oberflächenstand ein früherer Radarbericht zugrunde legt. Eine auffällige Reflexion ist noch kein identifiziertes Kampfmittel; eine unauffällige Darstellung belegt keine beliebige Untersuchungstiefe. Die Ergebnisse benötigen eine fachliche Interpretation mit ihren Grenzen. Ein für andere Zwecke erstellter Bericht wird anhand des ursprünglichen Auftrags eingeordnet, bevor seine Aussage für die aktuelle Kampfmittelfrage verwendet wird.
Georadar und AussagegrenzenFür einen tieferen Eingriff wird zunächst dargestellt, von welcher Ansatzhöhe und welchem Geländestand die geplante Tiefe ausgeht. Die Fachplanung prüft, ob eine Oberflächenuntersuchung dafür ausreicht oder eine Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung benötigt wird. Lage, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören ebenso zu den Grundlagen wie die geeignete Herstellung der Untersuchungszugänge. Ein Standardraster oder eine allgemeine Meterangabe ersetzt diese Planung nicht. Die Ergebnisse bleiben an das tatsächlich eingesetzte Verfahren und die erfassten Bodenräume gebunden. Bei Bohrpunkten werden Ansatzhöhe, Lage und vorgesehener Tiefenbezug zusammen dargestellt. Änderungen zwischen dem Planungsstand und dem tatsächlichen Ansatzpunkt werden vor dem betroffenen Eingriff geklärt. Die kampfmittelbezogene Untersuchungsaufgabe und die geotechnische Fragestellung werden mit ihren jeweiligen Nachweiszielen zugeordnet.
Tiefe Eingriffe vorbereitenIst ein Teilbereich vorab nicht vollständig untersuchbar, wird für die geplanten Arbeiten eine geeignete baubegleitende Vorgehensweise fachlich geprüft. Dabei bleiben der tatsächliche Geländestand und die noch offene räumliche Aussage erkennbar. Die Untersuchung wird mit Auswertung und Befundkommunikation in den Bauablauf eingebunden. Reine Sichtbeobachtung beim Aushub ersetzt eine erforderliche Sondierung nicht. Für die Bauleitung wird beschrieben, wann Facharbeiten stattfinden, wie neue Erkenntnisse übermittelt werden und welche Bereiche eingeschränkt oder noch nicht beurteilt sind. Eine nachträgliche Geländeänderung wird vor ihrer weiteren fachlichen Verwendung mitgeteilt.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung und weitere Unterlagen werden mit der aktuellen Planung verglichen. Eine spätere Geländeänderung hebt historische Erkenntnisse nicht auf. Es muss aber geklärt werden, wie die damaligen Angaben zur heutigen Fläche und Höhe passen.
Eine Sondierung wird nach Untersuchungsziel und örtlichen Bedingungen geplant. Angaben zu Auffüllungen sind dabei wichtig, bestimmen aber nicht allein das Verfahren. Auch Störeinflüsse und Zugang müssen bewertet werden. Eine bestimmte erreichbare Untersuchungstiefe lässt sich daraus nicht pauschal zusagen.
Im Räumkonzept beziehungsweise in der Untersuchungsplanung werden die Höhen- und Tiefenbezüge angegeben. Ändert sich die Geländeoberfläche vor der Arbeit, muss geprüft werden, ob die Planung noch passt. Ein früherer Ergebnisplan gilt nicht ohne Prüfung für eine andere Ausgangshöhe.
Stellen Sie aktuelle Vermessungsunterlagen, ältere Geländepläne und Berichte mit Quelle und Datum zusammen. Halten Sie widersprüchliche Angaben getrennt fest, bis sie fachlich geklärt sind. Fassen Sie sie nicht ungeprüft zu einem gemeinsamen Wert zusammen. Für die erste Projektanfrage werden Bauaufgabe, Flächen, Tiefen und die nächste benötigte Entscheidung besprochen. Neben den neuen Gebäuden werden Rückbau, Anschlüsse und vorübergehende Bauzustände einbezogen. Bekannte Leitungen und der jeweils aktuelle Planstand werden zugeordnet.
Benennen Sie, welche Höhen- oder Schichtangaben fehlen, und stimmen Sie die Klärung mit den Fachbeteiligten ab. Beginnen Sie dafür keine eigenmächtigen Bodenarbeiten. Vor einem Aufschluss oder Materialabtrag muss die erforderliche Gefährdungsabklärung erfolgen. Auskünfte, Luftbildauswertungen und Untersuchungsberichte werden auf Planstand, räumliche Abdeckung, Tiefenbezug und offene Fragen zur heutigen Aufgabe geprüft. Maßgeblich ist der tatsächlich dokumentierte Umfang. Fehlende oder widersprüchliche Angaben werden mit ihrem Bezug zum geplanten Eingriff benannt.
Die erforderliche staatliche Luftbildauswertung wird über den örtlich vorgesehenen kommunalen Verfahrensweg veranlasst. Bei ergänzungsbedürftiger Erkenntnislage wird weitere historische Recherche für die konkrete Fragestellung durchgeführt. Verfügbare Luftbilder, Karten und Nutzungsunterlagen werden fachlich ausgewertet und dem heutigen Baufeld zugeordnet. Die Erkenntnisse fließen in die weitere Untersuchungsplanung ein.
Marl beschreibt bei erdeingreifenden Vorhaben zunächst die Luftbildauswertung und bei entsprechenden Erkenntnissen weitere Untersuchungen. Stimmen Sie die nötige Vorbereitung der Fläche mit den zuständigen Stellen ab. Geplanter Auftrag oder Abtrag von Material gehört vorab in diese Abstimmung. Die Fachfirma wählt das technisch geeignete Vorgehen anhand von Untersuchungsziel, Verdachtsgrundlage, Bodenaufbau, Störeinflüssen und Zugänglichkeit aus. Vorleistungen und zulässiger Tätigkeitsumfang werden geklärt. Untersuchungsbereiche und Schnittstellen werden mit der Baufolge abgestimmt.
Im vereinbarten und zulässigen Umfang werden die festgelegten Flächen oder Punkte mit dem geeigneten Verfahren untersucht. Die erhobenen Daten werden mit Lage, Tiefenbezug und örtlichen Bedingungen erfasst. Das Fachpersonal bewertet die Ergebnisse und Auffälligkeiten anhand von Untersuchungsziel, Verfahren und Störeinflüssen. Eine Messanomalie ist noch kein identifiziertes Kampfmittel. Weiterer Klärungsbedarf und nicht ausreichend bearbeitete Bereiche werden benannt; bei einem Fund gelten die örtlichen Meldewege.
Geben Sie Bericht und Ergebnispläne gemeinsam an die Bauleitung weiter. Die Unterlagen müssen Gelände- und Planungsstand erkennen lassen. Für spätere Bodenarbeiten ist der darin dokumentierte Umfang maßgeblich; der Grundstücksname allein genügt nicht für die Zuordnung. Die ausgeführten Arbeiten und ihre fachliche Bewertung werden in einem Bericht mit zugehörigen Lage- und Plananlagen dokumentiert. Verfahren, bearbeitete Bereiche, Tiefenbezüge und Aussagegrenzen bleiben nachvollziehbar. Auftraggeber und Planung gleichen diesen Stand mit der nächsten Bauphase ab. Zusätzliche Facharbeiten oder behördliche Schritte werden vor den davon betroffenen Eingriffen benannt.
Ein Ergebnis ist später nur richtig verwendbar, wenn seine Fläche, Tiefe und Bezugshöhe erkennbar bleiben. Waren Geländeangaben unvollständig oder nur für Teilflächen vorhanden, muss diese Einschränkung erhalten bleiben. Ein ausgefülltes Formular belegt noch nicht, dass alle darin genannten Angaben durch eine Untersuchung bestätigt wurden. Bewahren Sie den Bericht mit den zugehörigen Lageplänen und Anlagen auf. Die Dokumentenübersicht benennt Aussteller, Datum und den verwendeten Planstand. Angaben aus früheren Untersuchungen werden mit dem damaligen Untersuchungsziel und den dokumentierten Grenzen abgelegt. Bei einer späteren Weitergabe erhält die neue Planung auch die noch offenen Gelände- oder Schichtfragen. Sie kann den belegten Ergebnisstand dadurch der nächsten Bauphase zuordnen.
FONTANA-EOD dokumentiert die beauftragte Untersuchungsaufgabe und deren Ergebnisse. Die BFR Kampfmittelräumung geben fachliche Orientierung; außerhalb ihres unmittelbaren Geltungsbereichs sind sie keine pauschale örtliche Rechtsvorschrift. Behördliche Entscheidungen und nach NRW-Recht vorbehaltene Tätigkeiten bleiben davon getrennt.
FONTANA-EOD verbindet beim Marler Vorhaben den vereinbarten Untersuchungsumfang mit den nachvollziehbaren Gelände- und Höhenangaben. Vor der Ausführung werden Erkenntnisziel, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt. Für unterschiedliche Teilflächen werden belegte Zustände und noch fehlende Informationen getrennt benannt. Ändert sich die Oberfläche, wird geprüft, was dies für den Auftrag und die bereits verfügbaren Ergebnisse bedeutet. Der Bericht nennt die tatsächlich ausgeführte Bearbeitung und ihre Grenzen. Die Bauleitung erhält damit die Grundlage, um die Aussage auf den vorgesehenen Bodenraum zu beziehen und erforderliche weitere Klärungen zuzuordnen.
Untersuchungsaufgabe besprechenVor der Gerätewahl steht die Frage, welcher Bodenraum mit welchem Höhenbezug untersucht werden soll. Die Fachplanung begründet das Verfahren anhand dieses Erkenntnisziels und der tatsächlichen Bedingungen. Eine vergleichbare Nachbarbaustelle oder ein verfügbares Messgerät begründen die Auswahl allein nicht. Bei fehlenden Geländedaten wird zunächst festgehalten, welche Grundlage für die Verfahrensentscheidung noch benötigt wird.
Sind Teile einer Fläche nicht erreichbar oder nur eingeschränkt auswertbar, werden sie mit ihrem Lage- und Höhenbezug kenntlich gemacht. Die Bauleitung kann dadurch die tatsächlich bearbeiteten Bereiche von noch offenen Aufgaben unterscheiden. Ein Ergebnis aus einer gut dokumentierten Teilfläche wird nicht ungeprüft auf eine Fläche mit anderem oder unbekanntem Geländeaufbau übertragen. Für den nächsten Abschnitt wird abgestimmt, welche weitere Klärung und welcher Zugang dafür benötigt werden.
Neue Lage, größere Tiefe oder ein anderes Bauverfahren werden vor dem betroffenen Eingriff mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Bei einer Aufschüttung oder einem Abtrag werden außerdem Bereich, Zeitpunkt und verfügbare Höhenangaben weitergegeben. Die Fachplanung prüft deren Bedeutung für die Untersuchungsaufgabe. Der Vorgang bleibt mit dem maßgeblichen Planstand dokumentiert, auch wenn der Projektname und die Grundstücksadresse unverändert bleiben.
Zum Bericht gehören die Pläne mit dem verwendeten Geländestand, den räumlichen Bezügen und den jeweiligen Aussagegrenzen. Eine kurze Zusammenfassung kann auf diese Grundlagen verweisen, ersetzt aber ihren dokumentierten Umfang nicht. Bei einem Wechsel von Bauleitung oder Unternehmen werden vollständige Unterlagen und offene Höhen- beziehungsweise Bestandsfragen gemeinsam weitergegeben. Die nächste Fachplanung kann dadurch erkennen, welche Angaben für die vorgesehene Bodenarbeit bereits belegt sind und welche zunächst geklärt werden müssen.
Ist eine frühere Geländehöhe nicht belegt, wird diese Unsicherheit ausdrücklich weitergegeben. Eine genaue Zahl wirkt zwar eindeutig, kann aber ohne Grundlage eine falsche Voraussetzung schaffen. Vorhandene Unterlagen werden deshalb mit ihrer Herkunft geprüft. Wie die Lücke weiter bearbeitet wird, wird fachlich und im erforderlichen behördlichen Zusammenhang abgestimmt.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine Tiefenangabe wird erst mit ihrem Bezug eindeutig. Der Bericht sollte zeigen, auf welche Oberfläche oder Höhe sich die Aussage bezieht. Für eine spätere Bauplanung werden diese Angaben mit dem neuen Zustand verglichen. Aus einer Geländeänderung allein folgt weder die automatische Fortgeltung noch die vollständige Unbrauchbarkeit eines früheren Ergebnisses.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden Untersuchungsziel, vorhandene Ergebnisse und offene Entscheidungen der passenden Fachaufgabe zugeordnet.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDas Formular vergleicht das heutige Bodenniveau mit dem Stand vom Mai 1945. Diese Angaben dienen der Vorbereitung der Untersuchung. Falsche Angaben zu Auffüllungen können die Lokalisierung von Kampfmitteln beeinträchtigen. Tragen Sie deshalb Vermutungen nicht als gesicherte Werte ein. Die Stadt sieht vor erdeingreifenden Bauvorhaben zunächst den Antrag auf Luftbildauswertung über das Ordnungsamt vor. Bei entsprechendem Verdacht wird die weitere Kampfmitteluntersuchung vor Baubeginn beantragt. Die Geländeangaben werden für die Vorbereitung dieser konkreten Maßnahme benötigt.
Kennzeichnen Sie die fehlende Angabe und stellen Sie vorhandene Pläne und Berichte bereit. Klären Sie mit den zuständigen Stellen und Fachbeteiligten, wie die Lücke bearbeitet werden soll. Ein unbelegter Schätzwert ersetzt diese Klärung nicht.
Lesen Sie im Bericht nach, welche Bereiche und Bezugshöhen untersucht wurden. Vergleichen Sie die spätere Veränderung mit diesem Umfang. Daraus ergibt sich, ob noch Fragen offen sind. Weder eine neue Untersuchung noch die unveränderte Verwendung des alten Ergebnisses ist automatisch richtig.
Klären Sie die Bodenarbeiten und ihre Voraussetzungen vorher mit den zuständigen Beteiligten. Auch ein Abtrag, der nur die spätere Untersuchung erleichtern soll, erfordert die nötige Gefährdungsabklärung. Ob er zulässig ist und unter welchen Bedingungen, muss für die konkrete Fläche festgelegt werden.
Arbeiten einstellen, den Gegenstand nicht berühren oder bewegen und den betroffenen Bereich verlassen. Halten Sie andere Personen fern. Marl nennt das Ordnungsamt und außerhalb der Dienstzeiten Polizei 110 oder Feuerwehr 112 als Meldestellen. Folgen Sie den behördlichen Anweisungen.
Weil die Aufnahme einen bestimmten Zustand beschreibt. Spätere Auffüllungen oder Abträge können den Vergleich mit heutigen Eingriffen beeinflussen und werden deshalb zusätzlich dokumentiert.
Nur soweit sein räumlicher Geltungsbereich tatsächlich belegt ist. Abweichende Teilflächen und fehlende Angaben werden gesondert bezeichnet.
Die Stadt bezeichnet die Luftbildauswertung grundsätzlich als kostenlos. Sie nennt mögliche Kosten bei konkreten Verdachtspunkten und erschwerten Umständen; vorbereitende, begleitende und nachbereitende Arbeiten werden gesondert berücksichtigt. Der operative Antrag beschreibt auch Mehrkosten etwa für Spezialverfahren, Wasserhaltung oder erneute Anfahrten. Für bundeseigene oder ehemalige bundeseigene Flächen ist die vorgesehene Verwaltungsvereinbarung mit dem KBD zu klären. Private Fachleistungen werden nach Fläche, Tiefe, Verfahren, Zugänglichkeit, Vorleistungen, Auswertung und Dokumentation vereinbart.
Senden Sie Vermessungen und Tiefenangaben mit Datum, Ausgangshöhe und erkennbarer räumlicher Zuordnung. Ordnen Sie jeden Plan dem tatsächlich dargestellten Zustand zu. Für die erste Projektbesprechung werden vorhandene Kampfmittelunterlagen, der geplante Eingriff und der maßgebliche Gelände- und Höhenstand gemeinsam betrachtet. Geben Sie an, welche Angaben durch Unterlagen belegt sind und welche noch geklärt werden müssen. Vorhandene Aktenzeichen und die jeweils betroffene Teilfläche helfen, die kommunale Bearbeitung und die fachliche Vorbereitung aufeinander abzustimmen.
Markieren Sie belegte Auffüllungen, Abträge und unbekannte Bereiche sowie noch nicht geklärte widersprüchliche Angaben. Für eine Geländeänderung werden der betroffene Bereich, Art und Zeitpunkt der Änderung sowie vorhandene Vermessungen und Berichte mit ihrem Höhenbezug bereitgestellt. Daraus wird die weitere fachliche Prüfung abgeleitet. Benennen Sie außerdem bekannte Altlasten oder Kontaminationen und bereits vorliegende Schutzplanung. Die erforderlichen fachlichen Schutzunterlagen werden für die tatsächlich vorgesehene Arbeit mit den Zuständigen geklärt. Termin und Umfang etwaiger Vorarbeiten werden vor deren Beauftragung abgestimmt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.