Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für verschiedene Teile eines Baufelds können unterschiedliche Kampfmittelbefunde vorliegen. FONTANA-EOD unterstützt in Gütersloh die beauftragte Prüfung, welche Angaben für die geplanten Bodenarbeiten gelten. Dazu werden Karten, Berichte und Baupläne verglichen: Wo wurde bereits untersucht, welche Einschränkungen bestehen, und welche Fragen sind noch offen?
Die Aussage der richtigen Fläche zuordnen.
Abweichende Ergebnisse im Arbeitsplan festhalten.
Lage und Tiefe mit den Unterlagen vergleichen.
Ein Planungsgebiet kann mehrere Bereiche mit verschiedenen Befunden und Anforderungen enthalten. Für Ihr Gütersloher Vorhaben vergleichen wir Karten, Berichtstext und die Lage der geplanten Eingriffe. Die Bedeutung einer Farbe ergibt sich aus der zugehörigen Legende und Aussage; zusätzliche Fachfragen werden mit ihren eigenen Unterlagen betrachtet.

Die Begründung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans vom August 2024 beschreibt unterschiedliche Kampfmittelbefunde und nennt den Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg sowie den Fachbereich Ordnung. Sie betrifft ein konkretes Planungsgebiet. Für Ihr Vorhaben werden die betroffenen Flächen mit den zugehörigen aktuellen Unterlagen und der geplanten Bodenarbeit abgeglichen. Gütersloh ist eine Stadt im gleichnamigen Kreis, Regierungsbezirk Detmold, in Nordrhein-Westfalen. Benennen Sie die genaue Projektadresse und die betroffenen Bereiche. Für ein Vorhaben in einer anderen Gemeinde des Kreises wird die jeweilige örtliche Zuständigkeit gesondert geklärt. Die räumliche Zuordnung verbindet den Standort mit den maßgeblichen Unterlagen und den zuständigen Stellen.
Die Begründung zur 13. Änderung des Gütersloher Flächennutzungsplans vom August 2024 behandelt Kampfmittel in Abschnitt 2.5. Sie unterscheidet innerhalb des Änderungsbereichs mehrere gekennzeichnete Flächen. Für einen Bereich werden Sondierungen genannt; für einen anderen enthält die Begründung eine andere Bewertung und einen Hinweis zum Verhalten bei Funden. Diese Angaben gehören zu diesem bestimmten Planverfahren.
Für Ihr Vorhaben benötigen Sie Unterlagen, die die tatsächlich betroffene Fläche und die aktuelle Planung erfassen. Die Planbegründung von 2024 gibt keine allgemeine Auskunft über Grundstücke in Gütersloh. Übertragen Sie die Bewertung einer Teilfläche deshalb nicht ungeprüft auf das gesamte Baufeld.
Eine Aufnahme in der Zeitzeugenbroschüre des Stadtarchivs zeigt Bombenschäden am Alten Kirchplatz im Jahr 1945. Historische Bebauung, Kriegszerstörung und späterer Wiederaufbau werden für die Vorerkundung mit ihren verfügbaren räumlichen Angaben betrachtet. Die damaligen Zustände werden anschließend von späteren Bodenveränderungen und heutigen Bauplänen unterschieden. Für eine bestimmte Teilfläche zählt, welche Erkenntnisse ihr tatsächlich zugeordnet werden können und welche Untersuchung für den geplanten Eingriff noch benötigt wird.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen und ordnet Aufgaben und Entscheidungen den jeweils zuständigen Beteiligten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Gütersloh: Begründung zur 13. FNP-Änderung, August 2024, Abschnitt 2.5 · KampfmittelVO NRW: insbesondere § 3.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Innenministerium NRW: Explosives Erbe
Die BFR KMR dienen als fachliche Orientierung. Für das Vorhaben sind außerdem die örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Arbeiten gelten die KampfmittelVO-Ausnahmen und die Voraussetzungen des amtlichen Leitfadens. Die Ausnahmen betreffen insbesondere Bohrlochdetektionen im Rahmen von Spezialtiefbau und baubegleitende Kampfmittelräumung unter den gesetzlich bestimmten Bedingungen. Eine private baubegleitende Kampfmittelräumung setzt dabei voraus, dass die vorherige Untersuchung mit anerkannten Kampfmittelerkennungsverfahren nicht möglich ist. Maßgeblich ist dabei auch die Einschätzung des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes, dass auf der betreffenden Fläche keine konkreten Belastungshinweise vorliegen. Sämtliche weiteren räumlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden für die konkrete Tätigkeit geklärt. Zuständige Stellen entscheiden über die behördliche Beauftragung.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten zulässigen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen.
Die örtliche Ordnungsbehörde ist für die Gefahrenabwehr am Projektort zuständig. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet die staatlichen Kampfmittelaufgaben für den Regierungsbezirk Detmold. Die Gütersloher Planbegründung von 2024 nennt den Fachbereich Ordnung als Kontakt für die dort beschriebenen weiteren Maßnahmen. Für das eigene Vorhaben werden die zuständigen Anlaufstellen und Anforderungen anhand des aktuellen Verfahrens geklärt. Die zuständigen Stellen treffen ihre Entscheidungen in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich.
Eine Gebietskarte kann unterschiedliche Erkenntnisse zusammenfassen. Prüfen Sie für die konkret betroffene Fläche den Berichtstext, vorhandene Untersuchungsergebnisse und deren Grenzen. Aus einem allgemeinen Planungsgebiet ergibt sich kein einheitlicher Untersuchungsbedarf. Die weitere Fachaufgabe wird anhand der jeweiligen Aussage und des tatsächlich vorgesehenen Eingriffs formuliert.
Historische Unterlagen auswertenDer dokumentierte Kenntnisstand, technische Bedingungen und behördliche Anforderungen werden gemeinsam betrachtet. Unterschiedliche Bereiche können verschiedene nächste Schritte benötigen. Die Auswahl erfolgt nicht allein nach einer Kartenfarbe. Für eine private Beauftragung werden die Voraussetzungen der konkreten Tätigkeit in NRW vor einer Vereinbarung gesondert geprüft.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Farben und Schraffuren werden nur mit der zugehörigen Legende und dem Berichtstext verwendet. Gleiche Farben können in verschiedenen Dokumenten etwas anderes bedeuten. Ein Kartenbild allein ersetzt daher keine fachliche Aussage. Geben Sie die vollständige Quelle mit Datum und räumlichem Bezug weiter, damit ihre Bedeutung überprüfbar bleibt.
Enthält eine Unterlage mehrere Kartenausschnitte, benennen Sie die zugehörige fachliche Aussage für den betreffenden Bereich. Eine vereinfachte Übersicht für den Bauablauf behält den Bezug auf die verwendete Legende und Berichtsfassung. Werden Angaben aus verschiedenen Dokumenten zusammengeführt, müssen ihre unterschiedlichen Untersuchungszwecke erkennbar bleiben. Fehlende Erläuterungen werden beim jeweiligen Herausgeber angefragt. Die Fachbeteiligten können dann anhand der vollständigen Angaben klären, welche Aussage auf die konkrete Bodenarbeit anwendbar ist.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Eine Baugrube oder Trasse kann mehrere unterschiedlich bewertete Teilflächen berühren. Ordnen Sie den gesamten geplanten Eingriff den dokumentierten Grenzen zu. Eine Aussage für einen Bereich wird nicht auf den benachbarten übertragen. Wenn die Zuordnung unklar ist, wird sie vor der davon abhängigen Entscheidung mit den fachlich Beteiligten geklärt.
Bei einer Leitung gehören beispielsweise auch Anschlusspunkte, Schächte und die seitlichen Arbeitsräume zu der räumlichen Beschreibung. Diese Teile können eine andere Bewertungsfläche betreffen als die zunächst betrachtete Trasse. Geben Sie deshalb für die einzelnen Abschnitte die vorgesehene Tiefe mit dem maßgeblichen Gelände- oder Höhenbezug an. Die vorhandenen Ergebnisse werden genau diesen Bodenräumen zugeordnet. Für unklare Übergänge werden die noch benötigten Angaben benannt und vor den betroffenen Arbeiten geklärt.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Angaben zu Altlasten, Baugrund oder Wasser beantworten andere Fragen als die Kampfmittelbewertung. Mehrere Themen können dieselbe Fläche betreffen und gemeinsam in der Planung relevant sein. Ihre Ergebnisse bleiben mit dem jeweiligen Zweck erkennbar. Eine unauffällige Aussage in einem Fachgebiet ersetzt keine noch fehlende Untersuchung in einem anderen.
Führen Sie beispielsweise ein Bodengutachten, eine Bewertung von Schadstoffen und einen Kampfmittelbericht mit ihrem jeweiligen Bearbeitungsbereich auf. Ein Laborbefund zu einer Bodenprobe und das Ergebnis einer technischen Sondierung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Bauleitung benötigt die für den nächsten Eingriff maßgeblichen Angaben aus jedem betroffenen Fachgebiet. Welche Voraussetzung durch welche Unterlage belegt wird, bleibt in der Vorbereitung nachvollziehbar. Noch offene Untersuchungen oder behördliche Rückmeldungen werden der zugehörigen Fachaufgabe gesondert zugeordnet.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenHistorische Vorerkundung, technische Untersuchung und baubegleitende Facharbeit beantworten unterschiedliche Projektfragen. Die zulässige private Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren wird mit dem Erkenntnisziel und der erforderlichen behördlichen Einbindung vor einer Vereinbarung geklärt.
Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Umfang und Termin besprechenOrdnen Sie jede Aussage dem zugehörigen Kartenausschnitt zu. Der Maßstab muss erkennen lassen, wo der bewertete Bereich endet. Liegt die geplante Bodenarbeit an dieser Grenze, werden auch die Angaben zur angrenzenden Fläche benötigt.
Notieren Sie, aus welchem Bericht oder welcher behördlichen Rückmeldung ein Befund stammt. Eine historische Auswertung ist etwas anderes als eine Messung vor Ort oder ein Hinweis in einer Planbegründung. Diese Grundlagen müssen auch in der Arbeitsvorbereitung unterscheidbar bleiben.
Lesen Sie die Erläuterungen und Einschränkungen zu den markierten Flächen. Bewahren Sie diese Angaben auch auf, wenn Sie eine vereinfachte Übersicht für die Baustelle erstellen. Was eine Farbe bedeutet, ergibt sich aus der jeweiligen Legende; andere Pläne können dieselbe Farbe anders verwenden.
Zeichnen Sie die geplante Arbeit ein und ergänzen Sie Tiefe und Bauweise. Verläuft sie durch mehrere bewertete Bereiche, müssen die jeweiligen Befunde berücksichtigt werden. Beschreiben Sie die Untersuchungsaufgabe für die betroffenen Abschnitte anhand dieser Unterschiede.
Führen Sie die verwendete Kartendarstellung zusammen mit dem zugehörigen Text und der aktuellen Bauplanung. Bezeichnen Sie die maßgeblichen Fassungen nachvollziehbar. Ein später geänderter Eingriff wird mit den vorhandenen Grenzen erneut verglichen. Die Projektakte soll erkennen lassen, welche Aussage für welchen Teil des tatsächlichen Vorhabens herangezogen wurde.
Benennen Sie bei einem neuen Ausführungsplan die ersetzte Fassung und die tatsächlich geänderten Flächen. Ein versetztes Fundament oder ein zusätzlicher Graben kann einen anderen Bewertungsbereich berühren. Auch veränderte Oberflächen nach Abtrag oder Auffüllung werden mitgeteilt, damit sich die Tiefenangaben der Berichte zuordnen lassen. Die Fachbeteiligten gleichen die vorhandenen Ergebnisse mit diesem Planstand ab. Bei einer gezielten Rückfrage werden die betreffende Karte, ihre Legende und die noch unklare Lage angegeben.
Wenn mehrere Bereiche betroffen sind, müssen ihre jeweiligen Voraussetzungen verständlich bleiben. Die Bauleitung erhält vollständige Unterlagen und eine nachvollziehbare Zuordnung zu den geplanten Arbeiten. Eine vereinfachte Übersicht darf relevante Unterschiede nicht verdecken. Noch offene Klärungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet und vor dortigen Arbeiten abgestimmt.
Für getrennt beauftragte Bauabschnitte wird festgehalten, welcher Bericht für welche Arbeiten verwendet werden soll. Eine Firma, die erst später auf die Fläche kommt, erhält die dazugehörigen Plananlagen und die erkennbaren Ergebnisgrenzen. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird auch das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Bauabschnitt und der maßgeblichen Planfassung zugeordnet. Änderungen der Zugänglichkeit, neue Bauteile oder weiter benötigte Bodenarbeiten werden bei der Übergabe benannt. Die erforderlichen Ergänzungen werden mit ihrem zulässigen Umfang abgestimmt. Vor vorbereitenden Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt; offene Voraussetzungen bleiben dem betroffenen Abschnitt zugeordnet.
Ordnen Sie geplante Baugruben, Trassen und weitere Eingriffe den vorhandenen Befunden zu. Berücksichtigen Sie Grenzbereiche und unterschiedliche Tiefen. Die Einteilung des Bauablaufs kann damit die fachlich relevanten Unterschiede sichtbar halten. Eine organisatorische Abschnittsgrenze ersetzt jedoch nicht die in den Untersuchungsunterlagen dokumentierte Abgrenzung.
Eine andere Nutzung oder ein veränderter Eingriff wird mit den bisherigen Aussagen verglichen. Stellen Sie die betroffenen Bereiche und die neue Planung nachvollziehbar dar. Vorhandene Ergebnisse bleiben mit ihrem tatsächlichen Umfang erhalten. Weitere fachliche Bearbeitung und behördliche Abstimmung richten sich nach der konkreten Änderung und den offenen Fragen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung gilt für den in ihr beschriebenen Bereich. Lesen Sie Karte und Ergebnistext gemeinsam. Eine Fläche ohne Markierung ist nicht automatisch untersucht oder vollständig bewertet. Dafür sind die Legende und die Erläuterungen maßgeblich.
Prüfen Sie bei einer älteren Darstellung zusätzlich, welcher Bauzustand und welcher zeitliche Erkenntnisstand beschrieben wurden. Nach Rückbau oder Nutzungsänderung kann eine neue Aufgabe auf derselben Grundstücksadresse entstehen. Für den Abgleich werden Lage, Tiefe und erforderlicher Arbeitsraum der heutigen Planung dargestellt. Frühere Erkenntnisse bleiben nutzbar, soweit ihr dokumentierter Umfang zu dieser Aufgabe passt. Weitere fachliche Bearbeitung richtet sich nach den tatsächlich offenen Fragen und den vor Ort gegebenen Untersuchungsbedingungen.
Wird eine Sondierung erforderlich, werden Fläche und Untersuchungsziel festgelegt. Zugänglichkeit und örtliche Störeinflüsse müssen berücksichtigt werden. Die Farbe in einer Befundkarte sagt weder, welches Messverfahren geeignet ist, noch ob die Messung vor Ort auswertbar sein wird. Bei eingeschränkter Messbarkeit werden geeignete ergänzende Untersuchungen oder eine zulässige Baubegleitung fachlich abgestimmt. Das gewählte Verfahren und seine Aussagegrenzen werden dem konkreten Auftrag zugeordnet.
Das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung legt fest, wie die einzelnen Bereiche bearbeitet werden sollen. Noch offene Flächen werden ausdrücklich benannt. Werden Ergebnisse später in einem Plan zusammengeführt, müssen die Grenzen und Einschränkungen der einzelnen Untersuchungen erkennbar bleiben. Die Ergebnisdokumentation hält die tatsächliche Bearbeitung fest.
Eine neue Untersuchung hält fest, welche Punkte oder Flächen tatsächlich bearbeitet wurden und welche Einschränkungen dabei bestanden. Bezieht sie sich nur auf einen Teil des Vorhabens, bleibt dieser Umfang auch in einer späteren Gesamtübersicht erkennbar. Die Ergebnisse werden mit den vereinbarten Plananlagen und dem maßgeblichen Höhenbezug zusammengeführt. Für eine anschließende Beauftragung wird benannt, welche zusätzliche Fachleistung benötigt wird. Die Projektakte verbindet die passenden älteren und neuen Unterlagen, während die noch offenen Aufgaben unterscheidbar bleiben.
Beschaffen Sie die Berichte mit allen Anlagen. Eine weitergeleitete Kartengrafik allein genügt nicht. Ohne Datum und Erläuterung lässt sich unter Umständen nicht mehr erkennen, welche Frage untersucht wurde und welche Aussage die Karte erlaubt. Übermitteln Sie Projektadresse, Untersuchungsfrage und die vollständigen vorhandenen Unterlagen. Auswertungen und Berichte werden auf Stand, räumliche Übereinstimmung und Lücken geprüft. Bei offenen historischen Fragen werden die erforderliche Quellenrecherche und Luftbildauswertung durchgeführt und dem heutigen Eingriff zugeordnet.
Vergleichen Sie die vorgesehenen Bodenarbeiten mit den bewerteten Bereichen im Plan. Markieren Sie Grenzen, deren Lage noch unklar ist, und klären Sie sie vor der Ausführung. Verwenden Sie ungeprüfte Annahmen nicht als feststehende Flächenangaben. Das geeignete Verfahren wird nach Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Leitungen und Messbedingungen abgestimmt. Zuständigkeiten und Ausführungsvoraussetzungen werden vor der Arbeit geklärt.
Klären Sie mit den zuständigen Beteiligten, welche Fragen offen sind und ob weitere Untersuchungen benötigt werden. Behördliche Anforderungen werden mit der zuständigen Stelle abgestimmt. Beschreiben Sie anschließend konkret, welche Aufgaben die beauftragte Fachfirma übernehmen soll. In der Beauftragung werden der zulässige Leistungsumfang, benötigte Ergebnisunterlagen und Ausführungsvoraussetzungen festgehalten.
Die nach den nordrhein-westfälischen Vorgaben beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Weiterverwendete ältere Ergebnisse und neu untersuchte Bereiche werden unterscheidbar festgehalten. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen.
Übergeben Sie die Ergebnisse mit den zugehörigen Karten und dem zutreffenden Planstand. Für die nachfolgenden Arbeiten muss erkennbar sein, welche Abschnitte untersucht wurden und wo noch Fragen offen sind. Diese Unterschiede gehören auch in eine Zusammenfassung.
Die Gütersloher Planbegründung behandelt Altlasten und Kampfmittel im selben Abschnitt, beschreibt aber getrennte Sachverhalte und Anforderungen. Bewahren Sie die zugehörigen Fachunterlagen auch für die Baustelle getrennt auf. Ein Befund zu Schadstoffen im Boden beantwortet keine Kampfmittelfrage. Umgekehrt ersetzt ein Kampfmittelbericht kein Altlastengutachten.
Die BFR Kampfmittelräumung können für Planung und Dokumentation als fachliche Orientierung dienen. Die geltenden NRW-Regelungen und behördlichen Entscheidungen bleiben maßgeblich. FONTANA-EOD übernimmt die rechtlich zulässigen, vereinbarten Fachaufgaben. Die Anwendbarkeit der Ergebnisse wird jeweils mit den konkreten Bodenarbeiten abgeglichen.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine grüne oder gelbe Fläche wird erst durch Legende und Text eindeutig erklärt. Auch der Bearbeitungsstand und die Aufgabe der Karte gehören zur Interpretation. Übernehmen Sie deshalb keine Bedeutung aus einer anderen Unterlage. Bei fehlender Legende oder unklarer Aussage wird die Bedeutung beim zuständigen Herausgeber geklärt.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine Fläche kann zugleich bodenschutzrechtliche, geotechnische und kampfmittelbezogene Fragen aufwerfen. Jede Bewertung wird mit ihrer eigenen Grundlage und ihrem jeweiligen Geltungsbereich gelesen. Die gemeinsame Lage macht die Ergebnisse nicht austauschbar. Für die Planung werden die verschiedenen Anforderungen zusammengeführt, während die fachlichen Zuständigkeiten und Nachweise erkennbar bleiben.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden die offene Aufgabe, betroffene Flächen und Tiefen sowie die benötigten Ergebnisse beschrieben. Der zulässige Leistungsumfang wird mit den tatsächlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNur wenn die Unterlage tatsächlich das gesamte Gebiet und die vorgesehene Aufgabe abdeckt. Prüfen Sie die eingezeichnete Fläche, das Untersuchungsziel und die Einschränkungen. Eine gemeinsame Projektbezeichnung erweitert den Geltungsbereich eines Ergebnisses nicht.
Lesen Sie die Farbe zusammen mit der Legende und dem Bericht. Fehlen diese Angaben, müssen Sie die Bedeutung beim Herausgeber klären. In einem anderen Plan kann dieselbe Farbe für etwas anderes stehen.
Ordnen Sie die geplanten Bodenarbeiten den einzelnen Bereichen zu. Unterschiedliche Befunde und offene Fragen müssen in der Untersuchungsplanung berücksichtigt werden. Welche Maßnahmen nötig sind, wird anhand des Vorhabens und der maßgeblichen Anforderungen abgestimmt.
Die Begründung betrifft den damaligen Bereich der 13. Flächennutzungsplanänderung. Prüfen Sie anhand der Lage und aktueller Unterlagen, ob ihre Angaben für Ihr Grundstück und Ihre Bauarbeiten verwendbar sind. Eine allgemeine Auskunft über Gütersloh ist sie nicht.
Stellen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich ein, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und nehmen Sie Abstand. Halten Sie Unbeteiligte fern. Benachrichtigen Sie unverzüglich die örtliche Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei über 110 und folgen Sie den behördlichen Anweisungen.
Ja. Der gesamte geplante Verlauf wird mit den dokumentierten Grenzen und Aussagen abgeglichen. Die Bedingungen eines Teilbereichs werden nicht pauschal auf alle übrigen Abschnitte übertragen.
Die vollständige Unterlage oder eine eindeutige Erläuterung wird beim Herausgeber angefragt. Die Bedeutung einer Farbe wird nicht aus anderen Karten oder allgemeinen Annahmen übernommen.
Altlasten- und Kampfmittelbewertungen beantworten unterschiedliche Fachfragen und werden mit ihren eigenen Unterlagen geführt. Auch auf derselben Fläche bleibt jeder Nachweis seinem Zweck zugeordnet. Für den Aufwand der beauftragten Kampfmittelarbeiten sind nutzbare Vorunterlagen, Zugänge und Vorarbeiten, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe von Untersuchungspunkten, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation maßgeblich. Noch erforderliche Fachleistungen werden mit ihrem konkreten Umfang angeboten.
Senden Sie Bericht, Karten und Legenden mit Datum sowie die betroffenen Teilflächen. Geben Sie außerdem die Projektadresse und die Frage an, die mit der nächsten Fachleistung geklärt werden soll. Zu den Unterlagen gehören vollständige Ergebnisberichte und behördliche Rückmeldungen mit ihren räumlichen Anlagen. Nennen Sie fehlende Fassungen oder unklare Bezüge, damit diese in der Vorbereitung nachgeführt werden können. Ein aktueller Lageplan zeigt die vorgesehenen Bauteile und Arbeitsbereiche mit den jeweils geplanten Tiefen.
Beschreiben Sie Lage, Tiefe und Bauweise und legen Sie relevante Unterlagen zu anderen Bodenthemen mit ihrem Zweck bei. Bei mehreren Bauabschnitten wird beschrieben, welche Fläche zuerst zugänglich ist und welche Arbeiten anschließend folgen. Kennzeichnen Sie zusätzliche Eingriffe für Leitungen, Zufahrten oder weitere Nebenanlagen. Die Fachfirma kann die vorhandenen Angaben damit auf den gewünschten zulässigen Auftrag beziehen. Für eine Flächenräumung oder Bergungsaufgabe werden der konkrete Umfang und die zulässige Beauftragung mit der zuständigen Stelle abgestimmt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.