Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Ihre neue Baugrube liegen bereits Bodenanalysen vor? Die Kampfmittelprüfung benötigt einen eigenen Untersuchungsauftrag, der zu den geplanten Erdarbeiten passt. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Fachplanung und Bauleitung in Reutlingen bei der Vorbereitung der vereinbarten Fachleistungen. Senden Sie die vorhandenen Gutachten mit Lageanlagen und den aktuellen Plan der vorgesehenen Eingriffe.
Untersuchungsziele auseinanderhalten.
Neue Eingriffe vorab abstimmen.
Ergebnisse mit ihren Grenzen weitergeben.
Vor Bauaushub, Bohrungen oder Leitungsarbeiten in Reutlingen wird geklärt, welche Kampfmittelbewertung für die betroffenen Flächen und Tiefen vorliegt. Baugrund- und Altlastenberichte liefern Angaben zu anderen Untersuchungsfragen und zu den örtlichen Bedingungen. Offene Kampfmittelfragen werden durch historische Auswertung und geeignete technische Untersuchungen bearbeitet; Ergebnisse und Grenzen gehen in die weitere Bauplanung ein.

Die Begründung vom 2. Februar 2022 enthält Aussagen zur Entsorgungsrelevanz und gesondert zur damaligen Kampfmittelbewertung. Beide betreffen den dort beschriebenen Planungsfall. Für Ihre Bauaufgabe werden die eigenen Berichte entsprechend nach ihrem Zweck und Umfang betrachtet. Die Reutlinger Onlineplanauskunft unterstützt die Orientierung; vollständige relevante Unterlagen bleiben für den konkreten Abgleich erforderlich. Reutlingen ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Reutlingen, Regierungsbezirk Tübingen, in Baden-Württemberg. Das amtliche Gemeindeverzeichnis weist diese Ebenen aus. Benennen Sie für die Anfrage die Projektadresse, die betroffenen Flurstücke und die örtlich zuständigen Ansprechpartner. Bei einem Standort außerhalb des Stadtgebiets werden die Unterlagen der jeweiligen Gemeinde zugeordnet. Für die staatliche Vorerkundung ist der landesweit tätige KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart Ansprechpartner. Weitere Projektorte sind im Regionenbereich erreichbar.
Die Begründung zum Bebauungsplan Egelhaafgelände vom 2. Februar 2022 behandelt beide Themen getrennt. Für Bodenmaterial nennt sie weiteren Untersuchungsbedarf im Hinblick auf Entsorgung und Deponierung. Die Luftbildauswertung hatte dagegen innerhalb des untersuchten Gebiets keine Anhaltspunkte für Bombenblindgänger ergeben. Maßgeblich bleiben die damalige Planung, das untersuchte Gebiet sowie die Quellen und Aussagegrenzen der Luftbildauswertung.
Beim Luftangriff am 1. März 1945 wurden in Reutlingen unter anderem das Rathaus und das Bahnhofsgebäude zerstört. Die historische Dokumentation des Stadtarchivs beschreibt die Angriffe und die Schäden im Umfeld von Bahnhof und Listplatz. Mit dem Rathaus gingen große Teile der städtischen Registratur verloren. Dezentral verwahrte Unterlagen der Bauämter blieben dagegen erhalten, wie die Bestandsübersicht des Stadtarchivs erläutert. Erhaltene Bauakten, Pläne und Luftbilder können deshalb unterschiedliche Teile der Grundstücksgeschichte erschließen. Für die Kampfmittelbewertung werden die tatsächlich verfügbaren Quellen auf die betreffende Fläche bezogen.
Für Ihr Grundstück lässt sich daraus vor allem eine praktische Frage ableiten: Welche Untersuchungen liegen vor, und welche Bodenarbeiten decken sie ab? Ein Laborbefund zur Verwertung von Aushub ersetzt keine Kampfmittelbewertung. Umgekehrt beantwortet ein Kampfmittelbericht keine Frage zur chemischen Beschaffenheit des Bodens. Die Fachplanungen sollten ihre Ergebnisse deshalb auf denselben Lageplan beziehen, bevor Bohrungen, Schürfe oder Aushub beginnen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Planbegründung zum Egelhaafgelände vom 2. Februar 2022 behandelt die damaligen Altlasten- und Kampfmittelfragen für das abgegrenzte Gebiet. Die Reutlinger Hinweise zur Bebauungsplanauskunft erläutern die Nutzung und die Aussagegrenzen des Onlineangebots. Für das eigene Vorhaben werden die einschlägigen Pläne und Fachunterlagen vollständig zusammengeführt.
Die BFR KMR zur Räumplanung unterstützen die fachliche Strukturierung des Auftrags. Die Hinweise zur Geophysik verbinden Untersuchungsziel und Messbedingungen, die zur Dokumentation den ausgeführten Umfang mit dem Ergebnisnachweis. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern Fragen zum geeigneten Arbeitsablauf und zum Arbeitsschutz. Die Landesinformationen Baden-Württemberg beschreiben die staatlichen Aufgaben.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart nimmt seine Aufgaben landesweit in Baden-Württemberg wahr. Bei einer vorgesehenen Vorerkundung werden Antrag und Lageplan nach seinen Unterlagen vorbereitet. Der private Fachauftrag wird mit Untersuchungsziel, Umfang und Ergebnisübergabe beschrieben. Bei einem tatsächlichen Fund ist die Polizei zu verständigen; sie veranlasst das weitere Vorgehen mit den zuständigen Fachkräften. Für die Bauakte werden behördliche Vorgaben und fachtechnische Untersuchungsergebnisse jeweils mit Ansprechpartner und Planstand geführt. Die Bauleitung berücksichtigt die daraus folgenden Aufgaben im konkreten Bauabschnitt.
Zuerst wird bestimmt, welche Kampfmittelfrage vor dem geplanten Eingriff offen ist. Dazu werden historische Erkenntnisse und vorhandene Ergebnisse gelesen. Weitere Bodenberichte können Angaben zu den örtlichen Bedingungen liefern. Das technische Vorgehen wird fachlich auf diese konkrete Aufgabe abgestimmt; ein Altlastenhinweis allein legt kein bestimmtes Kampfmittelverfahren fest.
Verfahren nach der konkreten Kampfmittelfrage wählenLeitungen und bauliche Reste können die Auswertbarkeit einzelner Bereiche beeinflussen. Die Untersuchung beschreibt ihre tatsächlichen Bedingungen und Grenzen. Wenn eine erforderliche Aussage nicht erreicht wird, bleibt der weitere Bedarf kenntlich. Ein positives Ergebnis einer anderen Fachuntersuchung schließt die offene Kampfmittelfrage nicht automatisch.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Ordnen Sie jeden Bericht seinem Auftrag und den untersuchten Bereichen zu. Historische Kampfmittelhinweise, Baugrunddaten und chemische Analysen können dieselbe Planung unterstützen, beantworten aber unterschiedliche Fragen. Vollständige Anlagen erleichtern den Vergleich. Eine kurze Aussage wie Boden untersucht lässt ohne diesen Zusammenhang offen, welche Frage tatsächlich bearbeitet wurde.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Bohrungen und Schürfe für weitere Gutachten gehören mit Lage und Tiefe in die Planung. Auch wenn sie zeitlich vor der Baugrube liegen, können sie eine eigene fachliche Vorbereitung erfordern. Die Kampfmittelfrage wird anhand der vorhandenen Erkenntnisse geprüft. Die geringe Größe eines einzelnen Untersuchungspunktes ersetzt diesen Abgleich nicht.
Fachleistungen vergleichen
Vor den vorgesehenen Erdarbeiten benötigt die Bauleitung den passenden Unterlagenstand. Fachliche Aussagen werden mit ihrem Zweck, Bereich und ihren Grenzen übergeben. Eine festgelegte Entsorgung von Bodenmaterial beantwortet keine noch offene Kampfmittelfrage. Neue Flächen oder veränderte Tiefen werden vor der Ausführung mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Teilen Sie den benötigten Entscheidungstermin mit.
Umfang und Termin besprechenOrdnen Sie vorhandene Gutachten nach ihrer Aufgabe. Ging es um Tragfähigkeit, Schadstoffe, Entsorgung oder Kampfmittel? Lesen Sie die Anlagen mit: Dort stehen häufig die untersuchten Punkte und Flächen. Ein Berichtstitel allein sagt wenig darüber aus, welche Teile des jetzigen Baufelds tatsächlich erfasst wurden. Fehlende Anlagen sollten vor der fachlichen Bewertung beschafft werden.
Für die Angebotsanfrage ist hilfreich, die benötigten Ergebnisse ausdrücklich zu benennen: Geht es um eine historische Vorerkundung, die Untersuchung einer zusätzlichen Fläche, den Bereich einer neuen Baugrube oder bestimmte Bohrpunkte? Die Fachfirma benötigt außerdem die vorhandenen Ergebnisberichte und die geplanten Arbeitsphasen. Für eine Bohrlochfreigabe werden Lage, Tiefenbereich und dokumentierter Leistungsumfang bezeichnet. Eine erforderliche Tiefensondierung oder Flächenräumung wird aus der fachlichen Aufgabe und den örtlichen Bedingungen abgeleitet. Bei gemeinsam geplanten Leistungen werden die Untersuchungsaufgaben einzeln nachvollziehbar beschrieben.
Auch eine Erkundung für ein Bodengutachten greift in den Untergrund ein. Geben Sie die vorgesehenen Bohr- und Schürfpunkte mit Lage und Tiefe an die Kampfmittelfachplanung weiter. Diese prüft den erforderlichen Umfang der Vorerkundung und gegebenenfalls weiterer Maßnahmen. Die kleine Fläche eines einzelnen Aufschlusses ist kein ausreichender Grund, die Frage zu übergehen.
Eine größere Baugrube oder ein verlegter Kanal kann andere Bodenbereiche betreffen als die bisherige Untersuchung. Zeichnen Sie die Änderung ein und geben Sie sie an beide Fachplanungen weiter. So können die vorhandenen Ergebnisse gezielt abgeglichen werden. Ob Ergänzungen erforderlich sind, hängt vom neuen Eingriff und den Grenzen der bisherigen Nachweise ab.
Reutlingen stellt qualifizierte Bebauungspläne im Geoportal bereit. Die Stadt weist darauf hin, dass das Onlineangebot nicht vollständig und nicht rechtsverbindlich ist. Ein Kartenausschnitt kann bei der Zuordnung helfen; für Ihr Vorhaben benötigen Sie jedoch die einschlägigen Unterlagen einschließlich der darin genannten Gutachten. Aus dem Fehlen eines Hinweises im Onlineplan folgt keine Aussage zur Kampfmittelbelastung.
Prüfen Sie, ob die zu einem Bericht gehörenden Lagepläne und Untersuchungsangaben vorliegen. Ohne sie kann die räumliche Zuordnung erschwert sein. Benennen Sie, wer die fehlenden Unterlagen beschafft, und berücksichtigen Sie dies im Ablauf. Eine unvollständige Zusammenfassung wird nicht als Ersatz für den vollständigen Nachweis behandelt.
Eine vergrößerte Baugrube kann den Bedarf für mehrere Untersuchungen verändern. Stellen Sie Lage und Tiefe der Änderung eindeutig dar und geben Sie dieselbe Fassung weiter. Jede Fachplanung bewertet sie im eigenen Aufgabenbereich. Die Ergebnisse werden anschließend für den gemeinsamen Bauablauf zusammengeführt, ohne ihren jeweiligen Zweck zu vermischen. Bei ausgeführten Räumarbeiten gehört das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen, Verfahren, Befunden und offenen Aufgaben in diese Zusammenstellung; es ersetzt keine Ergebnisse der anderen Fachplanung.
Übermitteln Sie die vorgesehenen Aufschlusspunkte mit Lage und Tiefe sowie die vorhandenen Kampfmittelunterlagen. Die Fachplanung prüft, welche Voraussetzungen vor diesen Eingriffen erforderlich sind. Der weitere Gutachtenauftrag und seine zeitliche Einordnung werden dabei berücksichtigt. So wird bereits die vorbereitende Bodenarbeit in den gemeinsamen Ablauf aufgenommen.
Stellen Sie die aktuelle Planung den tatsächlich vorhandenen Ergebnissen gegenüber. Ergänzte Flächen oder tiefere Bereiche werden eindeutig bezeichnet. Fachlich wird bestimmt, welche Aussagen weiter nutzbar sind und welche Ergänzung benötigt wird. Die Bauleitung erhält die Unterlagen mit ihren Grenzen und den noch offenen Aufgaben.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung liefert eine Grundlage für die Bewertung möglicher Kampfmittelbelastungen. Sie muss sich auf den benötigten Bereich beziehen. Frühere Nutzungen und spätere Bodenveränderungen können für die Fachbewertung relevant sein, ersetzen aber kein Untersuchungsergebnis. Eine Aussage zu einem benachbarten Planungsgebiet darf nicht ungeprüft für die eigene Baugrube übernommen werden.
Bei einer früheren Gewerbefläche werden die damaligen Grundstücksgrenzen und Gebäudestellungen mit dem heutigen Eingriff verglichen. Ein ehemaliger Hallenstandort kann heute von mehreren Bauabschnitten oder Flurstücken überlagert sein. Für die Recherche werden verfügbare Luftbilder und ergänzende Akten mit ihrem jeweiligen Bezugsgebiet ausgewertet. Zugleich werden aktenkundige Rückbauten, Verfüllungen und spätere Bodenbewegungen erfasst. Soll eine Kampfmittelverdachtsfläche in Reutlingen geprüft werden, bezeichnet der Auftrag die offene Frage und den benötigten Bodenraum. Die örtliche Kriegsgeschichte und das Ergebnis einer konkreten Grundstücksuntersuchung werden dabei jeweils mit ihrer eigenen räumlichen Aussage geführt.
Bei einer Sondierung können bauliche Reste, Leitungen und andere Störeinflüsse die Auswertung begrenzen. Teilen Sie bekannte Einbauten und Zugangsprobleme mit. Die Auswahl des Verfahrens muss zum Untersuchungsziel und zu den örtlichen Bedingungen passen. Ein unklarer Messbereich darf im späteren Bericht nicht so erscheinen, als sei er ohne Einschränkung untersucht worden.
Die Methodenauswahl berücksichtigt auch die geplanten vorbereitenden Arbeiten: Wo liegen Bodenproben, Grundwassermessstellen oder spätere Bohrpunkte? Welche Bereiche sind befahrbar, und wo befinden sich dokumentierte Leitungen, Fundamente oder metallische Einbauten? Diese Angaben werden mit den erwarteten Zielobjekten und dem erforderlichen Untersuchungsbereich zusammengeführt. Bei begrenzter Messbarkeit wird fachlich bestimmt, ob ein anderes Verfahren oder eine angepasste Untersuchungsfolge geeignet ist. Im Bericht bleiben tatsächlich ausgewertete Bereiche und offene Flächen unterscheidbar. Die Befunde werden nach dem Verfahren bewertet, mit dem sie gewonnen wurden. Die Sondierung wird auf dieses Untersuchungsziel abgestimmt.
Ein Räumkonzept kann festlegen, welche Maßnahmen für die vorgesehenen Arbeiten benötigt werden und wie mit begrenzter Messbarkeit umzugehen ist. Eine reine Sichtbeobachtung beim Aushub ersetzt keine fachgerechte Untersuchung. Ob eine baubegleitende Kampfmittelräumung geeignet ist, muss für das Vorhaben begründet werden; sie ergibt sich nicht automatisch aus vorhandenen Altlasten.
Für eine vorgesehene Begleitung werden Arbeitsbereiche, Untersuchungsschritte, Zuständigkeiten und Unterbrechungen im Ablauf beschrieben. Die Bauleitung erhält vor dem betroffenen Eingriff die dafür maßgeblichen Unterlagen. Erfordert ein Befund eine weitere Bearbeitung, wird der nächste Schritt mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt und dokumentiert. Eine Bauaushubüberwachung oder baubegleitende Kampfmittelräumung erhält einen fachlich bestimmten Auftrag; ihre Eignung richtet sich nach Verdachtslage, Bauverfahren und Untersuchungsmöglichkeiten. Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei einem tatsächlichen Fund folgen dem behördlichen Melde- und Einsatzweg. Bodenmaterialuntersuchung und Kampfmittelfacharbeit behalten ihre jeweiligen Verantwortlichen.
Für den Abgleich der Berichte ist eine nachvollziehbare Planfassung hilfreich. Die Fachplanungen können darin ihre jeweiligen Untersuchungsbereiche zuordnen. Unterschiedliche Höhenbezüge oder Grundstücksbezeichnungen sollten vor der Ausführung geklärt werden. So wird sichtbar, wo sich Ergebnisse räumlich ergänzen und wo noch eine Frage offen ist. Beim Erstkontakt werden Projektort, bevorstehende Bodenarbeiten und die benötigte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet Berichte und Anlagen den betroffenen Flächen zu und benennt fehlende Grundlagen.
Halten Sie fest, worauf sich Höhenangaben beziehen. Eine Aushubtiefe ab heutiger Geländeoberkante lässt sich mit einer älteren Untersuchung nur vergleichen, wenn deren Höhenbezug nachvollziehbar ist. Kennzeichnen Sie bekannte Aufhöhungen, frühere Baugruben und veränderte Geländestände im Plan. Bei mehreren Untersuchungen werden deren Umgriffe getrennt eingezeichnet und mit den jeweiligen Berichten verbunden. Eine seitliche Erweiterung und eine Vertiefung können unterschiedliche Bodenräume betreffen. Die gemeinsame Darstellung ermöglicht der Fachplanung, den erforderlichen Ergänzungsumfang gezielt zu bestimmen und gegenüber der Bauleitung zu erläutern.
Wenn vor einer Bodenprobe oder dem Aushub noch eine fachliche Klärung erforderlich ist, muss sie im Ablauf eingeplant werden. Eine bereits vorgesehene Entsorgungsroute ersetzt diese Klärung nicht. Benennen Sie, welche Entscheidung noch aussteht und wer die fehlenden Unterlagen beschafft. Der vereinbarte Termin sollte diese Voraussetzungen berücksichtigen. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung für das Untersuchungsgebiet durchgeführt. Für die Methodenauswahl werden Verdachtslage, Zielobjekte, Bodenraum, Störquellen und Zugänglichkeit zusammen bewertet.
Für das Leistungsverzeichnis werden die verfügbaren Unterlagen, Flächen, geplanten Tiefen und bekannten Störeinflüsse an alle Beteiligten mit demselben Stand weitergegeben. Beschreiben Sie die Zugänglichkeit, mögliche Arbeitsabschnitte und Abhängigkeiten von anderen Gewerken. Auch die Vorbereitung von Untersuchungsflächen und die Übergabe der Ergebnisse gehören in den vereinbarten Ablauf. Eine veränderte Entsorgungsplanung kann andere Lager- oder Aushubbereiche erfordern; diese Änderung wird mit dem Kampfmittelfachauftrag abgeglichen. So erhalten Untersuchungsaufwand und Bauablauf denselben räumlichen Bezug. Eine erforderliche Bergung wird mit ihrem Bearbeitungsbereich und der jeweiligen Zuständigkeit abgestimmt.
Die Dokumentation sollte Fläche, Tiefe, Verfahren und verbleibende Einschränkungen erkennen lassen. Geben Sie diese Angaben vollständig an die Bauleitung weiter. Eine verkürzte Zusammenfassung wie Boden geprüft lässt offen, welches Thema und welcher Bereich gemeint sind. Verweisen Sie stattdessen auf den konkreten Bericht mit seinen Anlagen. Die vereinbarte Sondierung oder fachlich geeignete Begleitung wird für die festgelegten Bereiche ausgeführt. Die Auswertung bewertet die Befunde mit ihren Mess- und Aussagegrenzen und gleicht sie mit den geplanten Arbeiten ab.
Zur Übergabe gehören der Fachbericht, die zugehörigen Lageanlagen und die nachvollziehbare Zuordnung zur ausgeführten Untersuchung. Für offene Bereiche wird benannt, welche Aussage noch benötigt wird und wer den weiteren Schritt veranlasst. Ein Räumprotokoll dokumentiert die tatsächlich ausgeführte Räumleistung und ihren Umfang. Die Bauleitung führt die maßgeblichen Unterlagen in der Projektakte und gibt sie bei einem Wechsel der ausführenden Firma weiter. Änderungen an Baugrube, Leitungen oder Gründung werden mit diesem dokumentierten Stand verglichen, bevor sie ausgeführt werden. Die Freigabedokumentation hält den dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang fest.
Wird die Gründung tiefer oder kommt ein weiterer Leitungsgraben hinzu, ist der Bezug zu den vorhandenen Ergebnissen erneut zu prüfen. Daraus folgt nicht zwingend eine Wiederholung aller Untersuchungen. Die Fachplanung kann anhand der Änderung bestimmen, welche vorhandenen Aussagen weiterhin tragen und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Bericht und Lageanlagen dokumentieren den ausgeführten Umfang. Die Anschlussentscheidung beschreibt die erforderlichen weiteren Untersuchungen oder Abstimmungen für offene Bereiche; die verantwortlichen Beteiligten erhalten die maßgeblichen Ergebnisse.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit zuständig. Er übernimmt unter anderem Entschärfung, Transport geborgener Kampfmittel und Vernichtung. Suche und Bergung haben Grundstückseigentümer zu veranlassen; der Dienst kann sie im Rahmen seiner Kapazitäten gegen Kostenerstattung übernehmen. Andernfalls sind private Fachunternehmen zu beauftragen.
FONTANA-EOD unterstützt die projektbezogene Kampfmittelprüfung und die Abstimmung der vereinbarten Fachleistungen. Für eine Anfrage sind der aktuelle Bauplan und die bereits vorliegenden Untersuchungen hilfreich. Die zuständigen staatlichen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen. Die BFR KMR dienen außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs als fachliche Orientierung.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Wenn eine Auswertung keine Anhaltspunkte nennt, bleibt maßgeblich, welche Quellen und welches Gebiet sie untersucht hat. Lesen Sie die zugehörigen Einschränkungen und Anlagen mit. Für den heutigen Eingriff wird die Aussage fachlich eingeordnet. Ein fremdes Untersuchungsergebnis wird nicht allein wegen räumlicher Nähe auf das eigene Grundstück übertragen.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine Kartendarstellung kann helfen, die passenden Planunterlagen zu finden. Sie zeigt jedoch nicht automatisch sämtliche für das Vorhaben relevanten Gutachten. Die Stadt weist auf die Grenzen ihres Onlineangebots hin. Fehlende Informationen werden daher gezielt beschafft und nicht als Nachweis dafür verstanden, dass eine fachliche Frage bereits geklärt sei.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die dafür benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Anforderungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Es untersucht andere Eigenschaften und Risiken des Bodens. Entscheidend ist, ob eine gesonderte Kampfmittelbewertung für die geplanten Eingriffe vorliegt und welche Grenzen sie hat. Klären Sie den Untersuchungsbedarf vor den betroffenen Bodenarbeiten, einschließlich vorbereitender Bohrungen. Für eine Vorerkundung des KMBD werden Antrag und Lageplan nach dessen Unterlagen eingereicht; technische Fachleistungen werden mit der beauftragten Fachfirma abgestimmt.
Nein. Die Aussage gehört zum dort untersuchten Gebiet und zur damaligen Planung. Für ein anderes Grundstück sind dessen eigene Unterlagen und geplante Eingriffe zu bewerten.
Ja. Die vorgesehenen Aufschlusspunkte und Tiefen gehören in die Vorbereitung, weil auch dabei in den Boden eingegriffen wird. Welche Maßnahmen vorab nötig sind, ist anhand der vorhandenen Erkenntnisse fachlich zu klären.
Senden Sie vorhandene Kampfmittelunterlagen einschließlich Plänen und Anlagen sowie relevante Baugrund- und Altlastenberichte. Ergänzen Sie den aktuellen Plan der vorgesehenen Bodenarbeiten und kennzeichnen Sie Änderungen gegenüber früheren Untersuchungen. Die Unterlagenprüfung bestimmt den weiteren Recherche- und Untersuchungsbedarf. Nach der vereinbarten Untersuchung werden die Ergebnisse bewertet und mit ihren Grenzen dokumentiert.
Stoppen Sie die Arbeiten, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und halten Sie andere fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110 und befolgen Sie deren Anweisungen.
Er lässt Untersuchungszweck, Fläche und Aussagegrenzen offen. Die konkreten Berichte und Anlagen müssen dem geplanten Eingriff zugeordnet werden.
Kennzeichnen Sie die bisherige und die neu geplante Tiefe im aktuellen Plan. Vergleichen Sie den zusätzlichen Eingriff mit dem tatsächlich dokumentierten Untersuchungsumfang. Ein bestehender Bericht bleibt mit seiner Aussage erhalten; ob für den geänderten Bodenraum weitere Untersuchungen benötigt werden, wird fachlich bestimmt. Die Eignung eines Verfahrens hängt auch von Bodenaufbau, Störeinflüssen und Zugänglichkeit ab. Der Fachbericht dokumentiert die untersuchten Bereiche und verbleibenden Messgrenzen.
Der Aufwand richtet sich nach Recherchebedarf, Untersuchungsflächen und Tiefen, Zugänglichkeit, Störeinflüssen sowie der vereinbarten Auswertung und Dokumentation. Weitere Befundbearbeitung und notwendige Arbeitsabschnitte werden im fachlichen Auftrag berücksichtigt. Vorhandene vollständige Unterlagen helfen, den tatsächlich benötigten Umfang zu beschreiben. Leistungen und Kosten des KMBD werden getrennt von privaten Fachaufträgen betrachtet.
Kampfmittel-, Baugrund- und Altlastenunterlagen vollständig senden.
Bohrpunkte, Schürfe und Baugrube mit Lage und Tiefe kennzeichnen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.