Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Ein allgemeiner Risikobereich und eine frühere entlastende Luftbildauswertung können denselben Standort betreffen. Bauherrschaften, Planung und Bauleitung benötigen die vollständigen Unterlagen, um Datum, Flächengrenzen und tatsächliche Aussage gemeinsam einzuordnen. FONTANA-EOD unterstützt den fachlichen Abgleich und den daraus bestimmten Untersuchungsauftrag. Senden Sie beide Angaben mit dem aktuellen Eingriffsplan. Vorhandene verwendbare Erkenntnisse bleiben erhalten; fehlende Informationen und tatsächlich zusätzlich benötigte Untersuchungen werden für die betroffenen Bodenräume benannt.
Die Herkunft der Angabe feststellen.
Das konkrete Ergebnis nachlesen.
Den nötigen Fachauftrag abgrenzen.
Allgemeiner Gebietshinweis und konkreter Untersuchungsbericht werden mit ihrem jeweiligen Maßstab, Datum und Flächenbezug gemeinsam gelesen. Entscheidend ist, welche Aussage die geplanten Bodenarbeiten tatsächlich betrifft. Fehlende Berichte oder Anlagen werden gezielt beschafft. Weitere Maßnahmen richten sich nach den Fragen, die nach diesem Abgleich noch offen sind.

Die Planfassung von 2010/2011 nennt einen Risikobereich und zugleich die konkrete entlastende Luftbildauswertung. Beide Angaben werden zusammen berücksichtigt. Für neue Arbeiten werden die eigenen Flächen und die vollständigen Unterlagen benötigt. Der örtliche Planfall liefert damit einen Recherchebezug, keine pauschale Aussage für andere Ravensburger Grundstücke.
Ravensburg ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Ravensburg und Regierungsbezirk Tübingen in Baden-Württemberg, Deutschland. Für einen Fachauftrag werden die konkrete Projektadresse und die tatsächliche Gemeinde benannt. Bei Vorhaben im Umland richtet sich der örtliche Zuständigkeitsweg nach dem jeweiligen Ort. Die damalige Bewertung zur Metzgerstraße/Möttelinstraße wird von anderen Grundstücken unterschieden. Für diese werden ihre eigenen Unterlagen und vorgesehenen Bodenarbeiten gemeinsam eingeordnet.
Die Ravensburger Begründung zum Bebauungsplan „Metzgerstraße/Möttelinstraße“ in der Fassung vom 29. November 2010 beziehungsweise 11. Februar 2011 enthält beide Angaben: Das Plangebiet liegt in einem Kampfmittelrisikobereich beziehungsweise einer Pufferzone. Zugleich nennt sie eine Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ohne Anhaltspunkte für Bombenblindgänger. Insoweit wurden dort keine weiteren Maßnahmen für erforderlich gehalten.
Wer nur den allgemeinen Gebietshinweis liest, übersieht damit eine wesentliche Information. Umgekehrt lässt sich die damalige Aussage nicht auf ganz Ravensburg übertragen. Für eine neue Anfrage gehören der vollständige örtliche Bericht und die Planung des eigenen Baufelds zusammen. Bei abweichenden Grenzen oder unklaren Aussagen sollte erst der Sachverhalt geklärt werden, bevor eine technische Maßnahme festgelegt wird.
Die Planbegründung beschreibt für diesen Standort eine frühere Seifenfabrik von 1903 bis 1972 und einen Schlachthof von 1903 bis 1993 sowie Auffüllungen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Diese örtliche Nutzungs- und Bodengeschichte kann für die heutigen Planungsunterlagen relevant sein. Aussagen zu Altlasten und zur Kampfmittelfrage bleiben dabei getrennte Fachbewertungen. Die im Plan berichtete Luftbildauswertung wird mit ihrer eigenen Aufgabe und ihrem damaligen Ergebnis gelesen.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Für die konkreten Aufgaben und Schnittstellen werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit passend zu den vorgesehenen Tätigkeiten zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Ravensburg: Metzgerstraße/Möttelinstraße, Planfassung 2010/2011 · Stadt Ravensburg: Bauleitpläne und Satzungen.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Regierungspräsidium Stuttgart: Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Prüf-, Untersuchungs- und Dokumentationsumfang im jeweils erforderlichen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen. Der Bericht benennt die tatsächlich bearbeiteten Räume und seine Grenzen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen öffentlichen Stellen. In Baden-Württemberg ist der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Einen möglichen Fund melden Sie der zuständigen Ortspolizeibehörde oder der nächsten Polizeidienststelle; diese verständigt den KMBD. Die Identifizierung und weitere Behandlung des Fundes bleibt nach dessen Verhaltensregeln den Expertinnen und Experten des KMBD vorbehalten. Erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen werden mit den zuständigen Stellen geklärt.
Ein allgemeiner Risikohinweis und eine entlastende Auswertung werden fachlich zusammen eingeordnet. Daraus folgt kein pauschaler Auftrag für eine neue Messung. Zunächst wird bestimmt, welche Frage für das heutige Vorhaben offen bleibt. Erst anschließend werden erforderliche Ergänzungen und geeignete Verfahren für die konkrete Aufgabe abgestimmt.
Ergänzende Verfahren nach der offenen Aufgabe bestimmenIst eine Untersuchung vor Ort erforderlich, müssen Zugänge, bauliche Einbauten und mögliche Störeinflüsse bekannt sein. Ergänzen Sie Bestandspläne und die vorgesehene Baufolge. Der erreichbare Untersuchungsumfang wird fachlich bewertet. Nicht ausreichend untersuchte Teilbereiche werden dokumentiert und vor den betroffenen Arbeiten weiter geklärt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Legen Sie Karte, Planbegründung und vorhandenen Fachbericht zusammen vor. Notieren Sie Datum und Herausgeber, soweit erkennbar. Eine allgemeine Übersicht kann einen anderen Erkenntnisstand abbilden als eine konkrete Auswertung. Die fachliche Prüfung klärt diesen Zusammenhang, bevor aus einer einzelnen Markierung ein Untersuchungsauftrag abgeleitet wird.
Prüfen Sie, ob spätere Ergänzungen oder Stellungnahmen zu derselben Fläche vorliegen. Eine heutige Eingriffszeichnung kann andere Grenzen haben als der damalige Auftrag. Die zuständigen Beteiligten klären den für die Verwendung benötigten Erkenntnisstand. Noch fehlende Anlagen werden gezielt angefordert. Für eine technische Untersuchung wird erst die tatsächlich offene Frage bestimmt; verwendbare ältere Erkenntnisse bleiben mit ihrem ursprünglichen Bezug Teil der Grundlage.
Herkunft und Aussageumfang der Unterlagen zuordnen
Ein Plantext kann auf eine frühere Auswertung hinweisen und deren Ergebnis zusammenfassen. Für den genauen Abgleich werden der vollständige Bericht und die Anlagen benötigt. Darin müssen das untersuchte Gebiet und die zugrunde gelegte Aufgabe erkennbar sein. Eine kurze Wiedergabe ersetzt nicht alle Angaben, die für eine heutige Verwendung erforderlich sind.
Legen Sie auch die Legende und bekannte spätere Ergänzungen bei. Wird eine größere Umgebung in die Auswertung einbezogen, bleibt sie von der beauftragten Fläche unterscheidbar. Die Bedeutung der Grenzen wird aus dem jeweiligen Bericht entnommen. Für den neuen Eingriff werden die benötigten Räume mit diesen Angaben verbunden. Eine offene Zuordnung wird als konkrete Rückfrage an die zuständigen Beteiligten weitergegeben.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Berichte und Karten werden gemeinsam mit der aktuellen Eingriffsplanung übergeben. Halten Sie erkennbar, welche Aussage für welche Fläche gilt. Weitere Aufgaben werden gesondert benannt. So bleibt auch bei einer späteren Planungsrunde nachvollziehbar, warum ein allgemeiner Hinweis und ein konkretes Ergebnis unterschiedlich formuliert sein können.
Notieren Sie die jeweils verwendete Fassung und den Bezug zum Bauabschnitt. Bei mehreren Fachuntersuchungen bleibt erkennbar, welche Frage der einzelne Bericht beantwortet. Ändert sich die Planung, wird sie an die betroffenen Fachplanungen weitergegeben. Neue Rückmeldungen erhalten denselben räumlichen Bezug. Offene Aufgaben werden mit Lage und benötigter Aussage benannt, damit sie vor dem betreffenden Bodeneingriff bearbeitet werden können.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag wird zuerst die noch offene Frage bestimmt. Eine Risikokarte kann einen anderen Bearbeitungsstand und eine andere räumliche Genauigkeit haben als ein Untersuchungsbericht. FONTANA-EOD prüft im vereinbarten Fachauftrag die vorhandenen Grundlagen und den Bezug zur heutigen Bauaufgabe. Eine entlastende Auswertung wird mit ihrem tatsächlichen Umfang berücksichtigt. Weitere Fachleistungen richten sich nach den danach verbleibenden Informations- oder Untersuchungslücken. Benennen Sie deshalb die nächste Bodenarbeit, statt allein aus einer farbigen Gebietsmarkierung ein bestimmtes Verfahren zu beauftragen.
Fachaufgabe einordnenDie Planung stellt Gründungen, Leitungsanschlüsse und erforderliche Vorarbeiten mit Lage und Tiefe dar. Vorhandene Berichte werden auf ihre Abdeckung dieser Räume geprüft. Bei einem zusätzlichen Arbeitsraum oder einer verschobenen Zufahrt kann ein eigener Abgleich notwendig sein. Bekannte Einbauten und eingeschränkte Zugänge werden mitgeteilt. Die Beteiligten klären benötigte Untersuchungen und Schutzmaßnahmen vor vorbereitenden Bodeneingriffen. Der erreichbare Bereich und noch offene Teilflächen bleiben für die nächste Phase nachvollziehbar, auch wenn ein anderer Bauabschnitt bereits ausreichend bearbeitet wurde.
Vorarbeiten im Ablauf klärenFür die Ausführung wird festgehalten, welcher Bericht welche konkrete Arbeit betrifft. Allgemeine Gebietsinformationen und gebietsbezogene Bewertungen bleiben mit ihrer Herkunft erhalten. Ein noch offener Randbereich erhält einen nachvollziehbaren fachlichen Bearbeitungsbedarf. Neue Untersuchungen werden nur für die tatsächlich benötigte Aussage abgestimmt. Die Bauleitung bekommt die vollständigen Ergebnisse mit den zugehörigen Karten. Ändern sich Lage oder Tiefe, wird der neue Bodenraum vor der betreffenden Arbeit mit dem bisherigen Stand verglichen und erforderlichenfalls ergänzend bearbeitet.
Umfang und Termin besprechenHalten Sie fest, aus welcher Karte, Planbegründung oder Auskunft die Risikoeinstufung stammt. Eine Übersicht und eine detaillierte Untersuchung haben nicht zwingend denselben Maßstab oder Erkenntnisstand. Wenn die Herkunft einer Markierung unbekannt ist, sollte sie zunächst geklärt werden; die Farbe allein beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsauftrag.
Nennt ein Bebauungsplan eine bereits erfolgte Luftbildauswertung, fragen Sie nach dem vollständigen Fachbericht. So lassen sich die betrachtete Fläche und mögliche Einschränkungen prüfen. Eine in der Begründung wiedergegebene Schlussfolgerung kann dabei helfen, die richtige Unterlage zu finden, ist aber nicht immer eine vollständige Wiedergabe aller Einzelheiten.
Ein Verzeichnis kann für die Suche nach einem Bericht hilfreich sein. Fragen Sie nach den zugehörigen Lageanlagen und benennen Sie, falls eine Fassung unvollständig ist. Für den heutigen Abgleich wird auch der aktuelle Eingriffsplan beigefügt. Noch ungeklärte Grenzen bleiben erkennbar. Eine fachlich beschriebene Aussage wird mit ihrer ursprünglichen Aufgabe aufbewahrt; ihre Verwendung für zusätzliche Räume wird gesondert geprüft.
Ravensburg führt sein Onlineangebot ausdrücklich als Bestand rechtskräftiger Bauleitpläne und Satzungen ab dem 1. Januar 2018. Daneben ist die Einsicht beim Stadtplanungsamt im Technischen Rathaus vorgesehen. Für ältere Vorgänge kann deshalb eine gezielte Anfrage nötig sein. Ein fehlender Onlineeintrag belegt weder, dass nie untersucht wurde, noch dass bereits ausreichende Erkenntnisse vorliegen.
Nennen Sie bei der Anfrage die frühere Planbezeichnung, den bekannten Zeitraum und den Grundstücksbezug. Auch ein alter Bericht kann wichtige Erkenntnisse enthalten. Für eine heutige Verwendung werden seine vollständigen Anlagen und der Bezug zur aktuellen Bauaufgabe benötigt. Ein nicht abrufbares Dokument bleibt eine Beschaffungsfrage. Daraus allein wird weder ein entlastendes Ergebnis noch der Umfang einer zusätzlich erforderlichen Untersuchung abgeleitet.
Verorten Sie Gründungen, Leitungsanschlüsse und andere Bodeneingriffe im Lageplan. Benennen Sie auch die beabsichtigten Tiefen. Damit kann der Fachauftrag auf die Bereiche bezogen werden, die tatsächlich beansprucht werden sollen. Die Bezeichnung eines ganzen Baugebiets ist dafür häufig zu ungenau, besonders wenn Ihr Vorhaben nur einen Teil davon betrifft.
Das städtische Onlineangebot nennt rechtskräftige Bauleitpläne und Satzungen ab 2018. Für ältere Vorgänge kann deshalb die Einsicht beim Stadtplanungsamt erforderlich sein. Geben Sie Planbezeichnung und Grundstücksbezug an. Ein fehlender Onlineeintrag wird als Anlass zur Recherche behandelt und nicht als Aussage zum damaligen Untersuchungsstand.
Zeigen Sie Gründungen, Leitungen und vorbereitende Bodenarbeiten mit Lage und Tiefe. Eine allgemeine Gebietsbezeichnung kann mehrere unterschiedlich bewertete Bereiche umfassen. Die Fachplanung vergleicht die tatsächlich betroffenen Flächen mit den vorhandenen Aussagen. Neue oder seitlich anschließende Eingriffe werden dabei ausdrücklich berücksichtigt.
Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen in der Projektakte geführt.
Übermitteln Sie beide Unterlagen und beschreiben Sie die offene Frage. Legen Sie den Plan der vorgesehenen Eingriffe bei. Der Abgleich kann so Unterschiede in Maßstab, Flächengrenze oder Untersuchungszweck berücksichtigen. Fehlende Anlagen werden gezielt nachgefordert, bevor ein weitergehender Leistungsumfang festgelegt wird.
Nach der Sichtung wird bestimmt, welche Informationen oder Untersuchungen noch erforderlich sind. Die Beauftragung benennt die betroffenen Bereiche und die benötigte Aussage. Ergebnisse werden mit den weiterhin verwendeten Unterlagen zusammen übergeben. Eine spätere Änderung der Planung wird vor ihrer Ausführung erneut abgeglichen.
Eine vorhandene historische Luftbildauswertung wird mit ihrem Untersuchungsgebiet, den Bildgrundlagen und ihren Schlussfolgerungen gelesen. Ihr Bezug zum allgemeinen Risikohinweis wird anhand von Datum, Quelle und räumlichem Umfang geklärt. Bleiben historische Erkenntnisfragen offen, wird die erforderliche Recherche oder ergänzende Luftbildauswertung tatsächlich durchgeführt. Neue Erkenntnisse werden dem heutigen Baufeld zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet. Ein günstiges früheres Ergebnis wird dabei innerhalb seiner dokumentierten Grenzen berücksichtigt. Noch fehlende Grundlagen bleiben als konkrete Frage für die weitere Bearbeitung erkennbar.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Die magnetische Wirkung eines Objekts ist für seine Erkennbarkeit maßgeblich; elektrische Leitfähigkeit allein genügt dafür nicht. Bekannte Leitungen, Bewehrungen und weitere magnetisch wirksame Einbauten werden bei der Verfahrenswahl berücksichtigt. Voraussetzung ist eine konkrete Untersuchungsfrage für den betreffenden Bodenraum. Der allgemeine Risikoeintrag allein bestimmt noch keinen Messauftrag. Die tatsächlichen Messbedingungen und Störungen gehen in die Auswertung ein. Bearbeitete Bereiche bleiben mit der erreichten Aussage und den noch offenen Aufgaben dokumentiert.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, werten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte aus. Ihre Eignung richtet sich nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen. Metallische Einbauten und Leitungen werden in die Vorbereitung einbezogen. Für eine zusätzliche Gründung oder Anschlussleitung wird der benötigte Bodenraum abgegrenzt. Vorliegende Messergebnisse werden mit ihrer Auswertung und den zugehörigen Flächen geprüft. Ein früheres entlastendes Luftbildergebnis und eine technische Messung bleiben unterschiedliche Fachnachweise. Welche Ergänzung nötig ist, folgt aus der konkret noch offenen Frage.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Auffälligkeiten im Untergrund liefern. Bodenaufbau, Feuchtigkeit, Einbauten und Untersuchungsziel beeinflussen den fachlich sinnvollen Einsatz. Erkannte Strukturen benötigen fachliche Interpretation; ein Messbild allein identifiziert kein Kampfmittel. Die für die Bauplanung benötigte Information wird vor der Untersuchung benannt. Bei älteren Karten oder Berichten wird geklärt, welcher Raum und welche Fragestellung erfasst waren. Die weitere Verwendung richtet sich nach der dokumentierten Aussage; Unsicherheiten werden vor dem betroffenen Eingriff mit der Fachplanung abgestimmt.
Georadar und AussagegrenzenFür tiefe Fundamente, Bohrungen und Schächte wird bestimmt, welche Aussage in der vorgesehenen Tiefe benötigt wird. Eine erforderliche Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung wird mit Punktlage, Tiefe und Bezugshöhe abgestimmt. Leitungen und andere bekannte Einbauten bleiben berücksichtigt. Die Bohrlochfreigabe beziehungsweise der technische Nachweis gilt für den tatsächlich untersuchten Raum. Ein verschobener Punkt wird vor der Ausführung mit dem Ergebnis abgeglichen. Die Beteiligten erhalten die nutzbaren Erkenntnisse und die noch offenen Bereiche mit einem gemeinsamen Planstand.
Tiefe Eingriffe vorbereitenKann eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig erfolgen, wird die weitere fachgerechte Bearbeitung für den betroffenen Bereich geplant. Eine baubegleitende Kampfmitteluntersuchung kann Untersuchung, erforderlichen lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen verbinden. Zugänge und Bauzustände werden dafür abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung genügt als Detektion nicht. Ergebnisse werden auf die tatsächlich bearbeiteten Bodenräume bezogen. Ein solcher ergänzender Auftrag folgt aus dem fachlich bestimmten Bedarf und nicht allein daraus, dass eine ältere Karte einen allgemeinen Risikobereich zeigt.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine vorhandene historische Luftbildauswertung kann den allgemeinen Risikohinweis für ihr Untersuchungsgebiet konkretisieren. Für das weitere Vorgehen sind ihre tatsächlichen Aussagen maßgeblich. Ein entlastender Befund führt nicht automatisch zu einer neuen Messung; ebenso darf eine ungeklärte Frage nicht durch die Auswahl eines günstigen einzelnen Satzes übergangen werden.
Ist eine Sondierung erforderlich, werden Ziel, Fläche und technische Voraussetzungen abgestimmt. Oberflächenzustand und störende Einbauten können die Untersuchung beeinflussen. Die gewählte Methode muss für die jeweilige Fragestellung geeignet sein. Verbleibende Einschränkungen gehören in die Dokumentation, damit sie bei der späteren Bauausführung berücksichtigt werden können.
Für eine abschnittsweise Bearbeitung wird festgehalten, welche Fläche tatsächlich zugänglich und untersucht war. Ein später freier Bereich bleibt zunächst als eigene Aufgabe benannt. Bekannte Messstörungen werden mit ihrem Bezug zur erreichten Aussage dokumentiert. Die nächste Bauphase erhält den verfügbaren Stand und die noch benötigten Erkenntnisse. Ein gemeinsamer Lageplan verbindet diese Angaben, ohne die Grenzen der einzelnen Ergebnisse zu erweitern.
Ein erforderliches Räumkonzept soll erkennbar machen, welche Untersuchung oder Räumung den jeweiligen Bodenarbeiten vorausgehen muss. Auch vorbereitender Abtrag kann dafür relevant sein. Eine ausschließlich beobachtende Begleitung eines gewöhnlichen Aushubs ist kein gleichwertiger Ersatz. Die Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelräumung wird für den konkreten Auftrag geprüft.
Eine erforderliche Flächenräumung wird für den vereinbarten Bodenraum vorbereitet. Befunde und ein möglicher Bergungsbedarf werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und der bearbeitete Umfang bleiben für die Ergebnisübergabe nachvollziehbar.
Senden Sie die Risikokarte und die Unterlage mit dem konkreten Ergebnis gemeinsam. Beschreiben Sie kurz, worin Sie den Widerspruch sehen. Das erleichtert die fachliche Einordnung und verhindert, dass eine Seite der Unterlagenlage bei der ersten Abstimmung fehlt. Fehlende Anlagen sollten als solche benannt werden. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Die vorhandene Vorerkundung des KMBD wird mit ihrem Bezug zum beantragten Vorhaben berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Im nächsten Schritt werden die vorhandenen Aussagen der vorgesehenen Eingriffsfläche zugeordnet. Unterschiede können aus verschiedenen Gebietsgrenzen oder unterschiedlichen Fragestellungen entstehen. Erst wenn diese Zuordnung nachvollziehbar ist, lässt sich entscheiden, welche Information noch fehlt und ob weitere fachliche Arbeit erforderlich wird. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Der Auftrag richtet sich nach den Fragen, die nach der Sichtung noch offen sind. Dazu können die Ergänzung der Vorerkundung oder eine technische Untersuchung gehören. Behördliche Vorgaben bleiben zu beachten. Für die Terminplanung müssen notwendige Vorleistungen und der Zugang zum Untersuchungsbereich rechtzeitig abgestimmt werden.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Stellen Sie der Bauleitung die maßgeblichen Berichte und Karten zur Verfügung. Es sollte klar erkennbar sein, welche Flächen ausreichend beurteilt wurden und welche Bereiche noch nicht bearbeitet werden dürfen. Werden anschließend weitere Eingriffe geplant, ist deren Abdeckung erneut zu prüfen; eine frühere Aussage wird dadurch nicht automatisch erweitert.
Auch für Ravensburg ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Seine landesweiten Aufgaben umfassen Beratung, Suche und Bergung im Rahmen der verfügbaren Kapazität gegen Kostenerstattung. Wenn er diese Arbeiten nicht übernehmen kann, sind private Fachunternehmen einzuschalten. Geborgene Kampfmittel entschärft der staatliche Dienst.
Mit FONTANA-EOD stimmen Sie die Fachleistungen für die noch offenen Fragen Ihres Vorhabens ab. Die Einordnung berücksichtigt Herkunft, Genauigkeit und tatsächlichen Aussageumfang einer Risikomarkierung und des vorhandenen Berichts. Die BFR KMR gelten in ihrem bundesbezogenen Anwendungsbereich und können außerhalb dessen fachliche Orientierung für die Planung bieten. Die jeweils geltenden örtlichen Anforderungen werden für das konkrete Vorhaben mit den zuständigen Stellen geklärt.
FONTANA-EOD prüft im vereinbarten Fachauftrag die vorhandenen Erkenntnisse und den daraus folgenden Bearbeitungsbedarf. Benennen Sie die nächste Bauphase und die dafür benötigte Aussage. Eine Risikomarkierung wird mit dem konkreten Ergebnis und dem heutigen Eingriff zusammen eingeordnet. Der Auftrag unterscheidet Dokumentenbeschaffung, erforderliche ergänzende Vorerkundung und technische Untersuchung. Vorhandene nutzbare Ergebnisse bleiben mit ihren Anlagen verfügbar. Die Bauleitung erhält den erreichten Stand und die vor der betreffenden Arbeit noch zu klärenden Aufgaben.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Fachplanung bestimmt den noch offenen Untersuchungsbedarf anhand von Lage, Tiefe und tatsächlichen Erkenntnisgrenzen. Eine allgemeine Übersicht und ein einzelner Ergebnissatz werden dazu mit ihren vollständigen Grundlagen gelesen. Das geeignete Verfahren richtet sich nach der benötigten Aussage und den Messbedingungen im Baufeld. Zusätzliche Untersuchungen werden räumlich abgegrenzt und mit ihren Voraussetzungen vereinbart. Die für den Auftrag zuständigen Beteiligten erhalten diese gemeinsame Grundlage vor den betroffenen Vorarbeiten und Bodenarbeiten.
Lässt sich eine Markierung zunächst nicht eindeutig zuordnen, werden Quelle, Legende und frühere Bearbeitungsstände angefordert. Nicht erreichbare oder nicht ausreichend untersuchte Bodenräume bleiben mit ihrer Lage dokumentiert. Die Art der Lücke bestimmt die nächste Fachaufgabe. Ein fehlender Berichtsteil kann durch die vollständige Unterlage geklärt werden; eine tatsächlich noch offene Untersuchungsfläche benötigt die dafür bestimmte weitere Bearbeitung. Die Bauleitung kann diese Fälle im übergebenen Stand voneinander unterscheiden.
Ändern sich Baugrube, Anschlussweg oder erforderliche Tiefe, wird der neue Plan vor dem Eingriff mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen. Kennzeichnen Sie die zusätzliche Aufgabe und die gültige Fassung. FONTANA-EOD stimmt den ergänzenden Untersuchungsumfang mit Ihnen ab. Frühere Ergebnisse bleiben auf ihren ursprünglichen Raum bezogen. Neue Bewertungen werden mit ihren Bereichsgrenzen nachgeführt, sodass beim Wechsel der Ausführungspartner die nutzbaren Nachweise und die noch offenen Aufgaben nachvollziehbar erhalten bleiben.
Für die Ausführung werden Risikoinformation, vollständiger Fachbericht und aktueller Eingriffsplan gemeinsam bereitgestellt. Benennen Sie die Empfänger bei Fachplanung und Bauleitung. Eine Zusammenfassung wird zusammen mit ihren Grundlagen verwendet. Bei einer späteren Erweiterung werden die neuen Räume mit dem dokumentierten Stand verglichen. Karten und Berichte bleiben mit ihren Fassungen in der Projektakte. Noch benötigte Untersuchungen und dafür erforderliche Voraussetzungen werden den nächsten Beteiligten mit ihrer konkreten Lage übergeben.
Die Bedeutung einer Risikomarkierung ergibt sich aus der Karte und ihren Erläuterungen. Sie ist von einem bestätigten Fund und vom Ergebnis einer konkreten Untersuchung zu unterscheiden. Lesen Sie deshalb die zugrunde liegenden Unterlagen vollständig. Die weitere Planung richtet sich nach dem fachlich eingeordneten Erkenntnisstand für das eigene Baufeld.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine günstige Aussage wird mit ihrer damaligen Aufgabe und Gebietsgrenze übernommen. Die fachliche Prüfung klärt, ob sie für den heutigen Eingriff verwendbar ist. Fehlende oder abweichende Bereiche bleiben gesondert zu bearbeiten. Weder ein allgemeiner Hinweis noch ein einzelner Ergebnissatz ersetzt diesen vollständigen Abgleich.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Ein Gebietshinweis ist von einem konkreten Fund und von der fachlichen Bewertung des einzelnen Baufelds zu unterscheiden. Prüfen Sie die zugehörigen Unterlagen und die darin beschriebene Aussage.
Die damalige Begründung verweist auf eine Luftbildauswertung ohne Anhaltspunkte für Bombenblindgänger und leitet daraus diese Aussage ab. Sie gilt in ihrem beschriebenen Zusammenhang und ist keine allgemeine Bewertung aller Ravensburger Grundstücke.
Die Stadt hält Bauleitpläne und Satzungen beim Stadtplanungsamt im Technischen Rathaus bereit. Das bezeichnete Onlineangebot umfasst rechtskräftige Unterlagen ab dem 1. Januar 2018; fragen Sie ältere Vorgänge gezielt an.
Das lässt sich nicht pauschal verlangen. Die vorhandene Bewertung wird mit dem geplanten Eingriff und den geltenden Anforderungen abgeglichen. Eine technische Untersuchung ist auf den daraus verbleibenden Bedarf auszurichten.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Die vollständige Karte, ihre Legende, Datum und Herkunft sowie der aktuelle Lageplan ermöglichen eine gezielte Einordnung.
Die Zusammenfassung enthält nicht immer alle Angaben zu Auftrag, untersuchter Fläche und Aussagegrenzen.
Für den Aufwand zählen die Beschaffung vollständiger Karten und Berichte, die Klärung ihrer Herkunft und Flächenbezüge, noch offene historische Fragen, Größe und Tiefe der betroffenen Eingriffe, Zugänge und Vorarbeiten, geeignete Verfahren und Störeinflüsse sowie Auswertung und Dokumentation. Der Auftrag richtet sich nach dem tatsächlich verbleibenden Bedarf. Eine allgemeine Risikomarkierung löst nicht automatisch eine neue Messung aus. Zusätzliche Flächen und zunächst nicht erreichbare Bereiche werden mit ihrem konkreten Umfang abgestimmt.
Risikokarte und konkreten Fachbericht mit Anlagen beilegen.
Ordnen Sie jeder Angabe Datum, Herausgeber und den bekannten räumlichen Bezug zu. Legen Sie Bericht und Anlagen vollständig bei und kennzeichnen Sie fehlende Teile. Senden Sie die aktuelle Eingriffszeichnung mit Tiefen und Bezugshöhen. Für die Anfrage werden die nächste Bauphase, die benötigte Aussage und die koordinierende Ansprechperson benannt. Bekannte Einbauten und Einschränkungen des Zugangs werden mitgeteilt, damit die weitere Fachaufgabe konkret abgestimmt werden kann.
Betroffenen Eingriff mit Lage und Tiefe im aktuellen Plan zeigen.
Markieren Sie zusätzliche Arbeitsräume und vorbereitende Eingriffe. Noch offene Varianten werden von der vorgesehenen Ausführung unterschieden. Ein vorhandener Untersuchungsbericht wird mit seinem tatsächlich erreichten Ergebnis übergeben. Für neue Arbeiten werden Aufgabe, Bereich und benötigte Voraussetzungen getrennt benannt. Die Beteiligten erhalten denselben Planstand und die für die nächste Bodenarbeit noch benötigten Informationen. Fachliche Ergänzungen werden auf die dabei offenbleibenden Räume und Fragen bezogen. Benennen Sie den Projektort in Baden-Württemberg oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.