Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Das Baugrundgutachten liefert Grundlagen für die Gründung. Ob die geplanten Bohrungen, Schürfe und späteren Bauarbeiten auf Kampfmittel untersucht werden müssen, ist gesondert zu klären. FONTANA-EOD gleicht dazu die vorgesehenen Eingriffe mit Ihren vorhandenen Kampfmittelunterlagen ab und stimmt die Untersuchung mit der geotechnischen Fachstelle ab.
Baugrundfrage und geplanten Eingriff benennen.
Profile mit Lage und Höhenbezug bereitstellen.
Baugrund- und Kampfmittelberichte unterscheiden.
Ein Baugrundgutachten und eine Kampfmitteluntersuchung haben unterschiedliche Untersuchungsziele. Vor geotechnischen Aufschlüssen werden Lage, Tiefe und Ausführung mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen abgeglichen. FONTANA-EOD stimmt den Kampfmittelumfang mit der Geotechnik ab; Bodenbewertung und Gründungsempfehlung bleiben beim dafür beauftragten Fachbüro.

Das geotechnische Büro stellt das vorgesehene Programm mit eindeutigen Punktnummern bereit. Lage, Tiefe und geplante Ausführung werden nachvollziehbar angegeben. Diese Daten bilden die Grundlage des Kampfmittelabgleichs. Eine allgemeine Beauftragung eines Bodengutachtens allein beschreibt noch nicht, welcher Untergrund tatsächlich beansprucht werden soll.
Untersuchungsleistungen für das Erkundungsprogramm wählen
Bestandsleitungen, Befestigungen und bekannte Einbauten werden zusammen mit dem Lageplan übermittelt. Die erreichbare Arbeitsfläche wird benannt. Die Kampfmittelfachfirma berücksichtigt diese Bedingungen bei der Verfahrenswahl. Fachliche Auswertbarkeit und organisatorischer Zugang sind dabei unterschiedliche Voraussetzungen, die beide für die Vorbereitung benötigt werden.
Verfahren nach Bestand und Messzugang abstimmen
Die Untersuchung einzelner Erkundungspunkte wird nicht automatisch zur Aussage über alle späteren Bauwerksfundamente. Wenn die Gründungsplanung vorliegt, werden ihre Eingriffe mit der vorhandenen Dokumentation verglichen. Frühere Ergebnisse können eine Grundlage liefern. Zusätzliche Flächen und Tiefen werden als eigene Fachfrage nachvollziehbar abgegrenzt.
Aufschlüsse und spätere Gründung dokumentarisch abgleichenDie Geotechnik benötigt Informationen über den Baugrund. Die dafür geplanten Aufschlüsse sind zugleich konkrete Bodeneingriffe. Für die spätere Bauausführung können weitere Flächen und Tiefen relevant werden, die das Erkundungsprogramm noch nicht umfasst.

Bohrungen und Schürfe werden mit Punktlage, Tiefe und Ausführung übergeben. Auch der Bezug zur Geländeoberfläche muss nachvollziehbar sein. Die Kampfmittelbearbeitung orientiert sich am tatsächlichen Eingriff, nicht allein an der geotechnischen Bezeichnung des Versuchs.
Kampfmittelprüfung für Bohrpunkte und Baugrundaufschlüsse
Schichtenverzeichnisse und frühere Aufschlüsse können Hinweise auf Bodenaufbau und Einbauten liefern. Sie ersetzen keine Kampfmittelbewertung. Ihre Herkunft und räumliche Zuordnung bleiben für die Planung erkennbar.
Kampfmittelprüfung für Umweltbüros und Geotechnik
Die Fundamente oder Baugruben eines neuen Bauwerks können einen anderen Raum als die Erkundung betreffen. Ein Bericht für die Aufschlusspunkte wird deshalb nicht pauschal als Nachweis für die gesamte Gründung verwendet.
Berichtsgrenzen für die spätere Gründung nachvollziehenErkundungsprogramm, Kampfmittelunterlagen und Terminplanung werden zusammen betrachtet. Die Anzahl der Bohrpunkte allein beschreibt weder deren Eingriffsraum noch die möglichen technischen Randbedingungen.
Übergeben Sie Punktliste, Lageplan, Tiefen und Verfahren. Damit lässt sich prüfen, ob frühere Kampfmitteluntersuchungen den vorgesehenen Raum abdecken oder eine zusätzliche Bearbeitung erforderlich ist. Geben Sie an, ob Bohrungen, geotechnische Sondierungen oder Schürfe vorgesehen sind und welche Teile des Programms bereits feststehen. Das geotechnische Fachbüro legt seine Aufschlüsse für die benötigten Baugrundinformationen fest. Die Kampfmittelfachplanung bezieht ihre Aufgabe auf den dafür vorgesehenen Eingriffsraum. Auch Arbeitsflächen, erforderliche Hilfsgruben und mögliche Ersatzpunkte werden benannt, soweit hierfür Bodeneingriffe geplant sind. Eine fortlaufende Punktliste kennzeichnet Änderungen und den jeweils gültigen Stand. Für die Ausführung müssen Lage, Ansatzhöhe und geplante Tiefe demselben Punkt eindeutig zugeordnet sein.
Die darin enthaltenen Baugrundinformationen werden fachlich zugeordnet. Für die Kampfmittelfrage sind entsprechende Unterlagen mit ihren Untersuchungsgrenzen nötig. Baugrundbewertung und Kampfmittelprüfung werden mit ihrer jeweiligen Fragestellung und Datengrundlage geführt. Prüfen Sie, ob das Bodengutachten frühere Kampfmittelberichte lediglich als Grundlage nennt oder ob diese mit ihren Anlagen tatsächlich beigefügt sind. Für den räumlichen Vergleich werden die zugrunde liegenden Ergebnispläne benötigt. Schichtenverzeichnisse können Hinweise auf Auffüllungen und veränderte Geländeoberflächen geben; ihre geotechnische Bewertung bleibt beim beauftragten Fachbüro. Für die Kampfmittelplanung wird geklärt, welchen Einfluss die belegten Standortbedingungen auf die Untersuchungsaufgabe haben. Ungeklärte Herkunftsangaben oder fehlende Anlagen werden mit ihrem konkreten Bezug benannt, statt eine pauschale Vollständigkeit anzunehmen.
Neue Fundamente oder größere Tiefen werden mit dem bisherigen Kampfmittelumfang verglichen. Die geotechnische Empfehlung und die kampfmitteltechnische Aussage bleiben getrennt, müssen aber auf dieselbe Bauplanung bezogen sein. Bei einer geänderten Gründung werden neben der neuen Endtiefe auch seitliche Arbeitsräume und weitere vorgesehene Bodeneingriffe betrachtet. Teilen Sie mit, welche Punkte oder Flächen gegenüber dem bisherigen Entwurf hinzugekommen sind. Vorhandene Erkenntnisse werden für diese Bereiche fachlich eingeordnet. Eine Empfehlung zur Tragfähigkeit beschreibt die geotechnische Aufgabe; die kampfmitteltechnische Vorbereitung benennt die hierfür benötigten Untersuchungen und Ergebnisse. Die abgestimmte Fassung gelangt vor der betroffenen Arbeit an Fachbüros, Bauleitung und ausführende Unternehmen. Offene Punkte bleiben im Arbeitsablauf eindeutig zugeordnet.
Die Bundesanstalt für Wasserbau unterscheidet bei geotechnischen Felduntersuchungen direkte Aufschlüsse wie Bohrungen und Schürfe von indirekten Verfahren. Diese Untersuchungen ermöglichen Aussagen zum Aufbau und zu Eigenschaften des Baugrunds. Die Bezeichnung „Sondierung“ allein bedeutet deshalb noch nicht, dass eine Fläche auf Kampfmittel untersucht wurde.
Für die Zusammenarbeit ist zunächst festzulegen, welche geotechnische Aussage benötigt wird und welche Bodenarbeiten dafür vorgesehen sind. Für die Kampfmittelprüfung werden die vorhandenen Kampfmittelhinweise und die geplanten Eingriffe gesondert bewertet. Prüfen Sie vor der Übernahme vorhandener Ergebnisse, ob Methode und Auswertung die benötigte Aussage zum Kampfmittelverdacht überhaupt ermöglichen.
Beschreiben Sie, welche Baugrundfrage die Fachplanung klären will und welche Aufschlüsse dafür vorgesehen sind. Übergeben Sie die geplanten Bereiche und Tiefen zusammen mit dem betreffenden Bauvorhaben. Die geotechnische Fachstelle legt ihr Erkundungsprogramm fest. Die Kampfmittelfachplanung prüft dazu die Voraussetzungen für die vorgesehenen Bodeneingriffe.
Schichtenbeschreibungen und Angaben zu Auffüllungen können helfen, örtliche Untersuchungsbedingungen zu verstehen. Ihre Verwendung setzt einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug voraus. Ein Baugrundprofil beschreibt jedoch den jeweiligen Aufschluss und seine fachliche Auswertung. Ein solches Profil belegt für sich genommen keine Kampfmitteluntersuchung des umliegenden Bodens.
Legen Sie fest, welche Kampfmittelaussage für die Vorbereitung der geotechnischen Arbeiten benötigt wird und wie sie übergeben werden soll. Ein Lageplan, die Zuordnung zum vereinbarten Eingriff und erkennbare Grenzen erleichtern die weitere Nutzung. Der Bericht muss erkennen lassen, welche Flächen und Tiefen untersucht wurden und welche Einschränkungen bestehen.
Für geotechnische Erkundungen und Bodengutachten muss nachvollziehbar bleiben, auf welche Eingriffe sich ein Ergebnis bezieht. Die Dokumentation führt die Ausgangsdaten, die tatsächlich ausgeführte Untersuchung und ihre Schlussfolgerungen zusammen. Eine Grundstücksbezeichnung oder ein kurzer Abschlussvermerk genügt nicht, um spätere Änderungen am Bauvorhaben beurteilen zu können.
Vorliegende Lagepläne, historische Bewertungen und frühere Untersuchungsberichte werden mit Datum und Anlagen bereitgestellt. Bei Bohrpunkten, Schürfen, Ansatzhöhen und vorgesehenen Aufschlusstiefen sind Lage- und Höhenbezug wichtig. Nicht dokumentierte Annahmen werden als offene Angaben geführt. So bleibt bei der Methodenauswahl erkennbar, welche Aussagen auf Unterlagen beruhen und welche Bedingungen noch zu klären sind. Bei übernommenen Punktlisten ist der verwendete Koordinaten- und Höhenbezug anzugeben. Eine lokale Baustellenhöhe und ein früherer Geländebezug dürfen nicht stillschweigend als identisch behandelt werden. Kann eine alte Punktlage nicht sicher in die aktuelle Planung eingeordnet werden, wird dies mit den Bearbeitern geklärt. Notieren Sie auch, ob die angegebene Tiefe vom geplanten Ansatzpunkt oder von einer früheren Oberfläche aus gemessen wurde. Der maßgebliche Planstand wird zusammen mit den Berichten aufbewahrt, damit die räumliche Zuordnung später nachvollziehbar bleibt.
Die untersuchten Bereiche, eingesetzten Verfahren und festgestellten Abweichungen werden dem ausgeführten Planstand zugeordnet. Eine nicht zugängliche Fläche oder ein nicht auswertbarer Bereich wird nicht als erledigt zusammengefasst. Auch Änderungen während der Feldarbeit gehören in die Ergebnisunterlagen. Dadurch lässt sich die Aussage des Berichts von einer ursprünglich vorgesehenen, aber nicht ausgeführten Untersuchung unterscheiden. Zusammengehörige Messdaten, Punktlisten und Plananlagen werden so bezeichnet, dass sie demselben Bearbeitungsstand eindeutig zugeordnet werden können. Für jeden bearbeiteten Abschnitt werden die zugehörigen Lagebezüge und Ergebnisanlagen zusammen bereitgestellt. Wurde ein Aufschluss ausgelassen oder verlegt, ist die Abweichung im weiteren Programm zu berücksichtigen. Ein Bericht kann Teilflächen oder einzelne Punkte abdecken; sein Umfang muss für die anschließende geotechnische Feldarbeit erkennbar sein. Die Bauleitung stimmt den nächsten Einsatz auf dieser Grundlage ab und klärt, welche Rückmeldung zu noch offenen Bereichen vor der Ausführung benötigt wird.
Die Übergabe benennt den untersuchten Raum, die geltenden Bedingungen und verbleibende Fragen. Eine geänderte Aufschlusstiefe oder ein verschobener Erkundungspunkt ist anschließend mit diesem Umfang abzugleichen. Die Beteiligten müssen erkennen können, ob vorhandene Erkenntnisse weiterhin passen oder ergänzende Bearbeitung nötig wird. Eine Aussage zur untersuchten Fläche darf nicht ohne Prüfung auf weitere Flächen oder größere Eingriffstiefen erweitert werden.
Ein gemeinsamer Lage- und Höhenbezug erleichtert die Abstimmung zwischen Feldteams, Geotechnik und Kampfmittelfachfirma. Die Dokumentation muss dabei die jeweilige Untersuchungsfrage weiterhin erkennen lassen.
Die Bezeichnungen im Programm, im Gelände und in den Ergebnisunterlagen werden eindeutig aufeinander bezogen. Eine unveränderte Nummer darf eine geänderte Lage oder Tiefe nicht verdecken.
Vorhandene Profile werden mit Herkunft und Standortzuordnung bereitgestellt. Nicht dokumentierte Schichten oder Einbauten werden nicht als gesicherter Bestand angenommen.
Die Geotechnik bewertet ihre Aufschlüsse; die Kampfmittelfachfirma beschreibt ihren Untersuchungsumfang. Für die folgende Gründungsplanung wird geprüft, welche zusätzlichen Eingriffe entstehen. Erforderliche Anschlussuntersuchungen und Freilegungen werden den betroffenen Bereichen zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Benennen Sie die Stelle, die das Erkundungsprogramm plant und das Baugrundgutachten erstellt. Lassen Sie erläutern, welche Angaben bereits feststehen und wo noch Alternativen bestehen. Klären Sie im direkten Austausch, welche Aufschlüsse tatsächlich vorgesehen sind. Danach lässt sich der erforderliche Umfang der Kampfmittelprüfung bestimmen. Im Erstkontakt werden auch historische Unterlagen und vorhandene Luftbildauswertungen mit ihrem Untersuchungsraum erfasst. Gegebenenfalls noch erforderliche Auswertungen werden in die weitere Untersuchungsplanung aufgenommen. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.
Prüfen Sie gemeinsam, welche Bereiche und Tiefen bereits dokumentiert sind und wie diese zur geplanten Erkundung passen. Fehlende Unterlagen oder nicht abgedeckte Eingriffe werden als offene Aufgaben benannt. Halten Sie fest, welche Ergebnisse verwendet werden können, welche Rückfragen offen sind und wo weitere Untersuchungen benötigt werden.
Eine für einzelne Erkundungsarbeiten ausgeführte Prüfung beantwortet nicht automatisch alle Fragen der späteren Gründung. Wenn das Baugrundgutachten zu einer veränderten Bauweise oder anderen Eingriffstiefen führt, ist dieser neue Bedarf mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen abzugleichen. Stimmen Sie solche Änderungen erneut zwischen Baugrund- und Kampfmittelfachplanung ab.
Die fachliche Reihenfolge richtet sich nach dem vorhandenen Erkenntnisstand und den geplanten Eingriffen. Bohrtermine berücksichtigen die benötigten Voruntersuchungen und die Reihenfolge der Arbeiten.
Die Geotechnik benennt Aufschlüsse, Verfahren, Tiefen und Bezugshöhen. Vorhandene Kampfmittelunterlagen werden darauf bezogen geprüft.
Die Methode wird anhand von Verdachtsgrundlage, Bodenaufbau, Eingriffstiefe, Störeinflüssen und erreichbaren Bereichen ausgewählt. Geotechnik und Kampfmittelfachfirma stimmen Punktlage, Ansatzhöhe und zu untersuchenden Bodenraum für die geplanten Aufschlüsse ab.
Zugänglichkeit, Leitungen, Einbauten und Arbeitsraum werden mit dem geplanten Verfahren verglichen. Änderungen an Punkten werden vor ihrer Ausführung mitgeteilt.
Die beauftragte Untersuchung wird an den abgestimmten Aufschlusspunkten ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Punktkennung, Lage-, Höhen- und Tiefenbezug aufgenommen.
Die Ergebnisse werden mit ihren jeweiligen fachlichen Grenzen übergeben. Für spätere Gründungseingriffe erfolgt ein neuer Abgleich mit dem dann maßgeblichen Planstand. Die Kampfmittelfachfirma wertet Messdaten und Befunde aus und dokumentiert den erreichten Untersuchungsumfang. Offene Bereiche und erforderliche Anschlussmaßnahmen werden für die nächste Projektentscheidung benannt.

Die BFR KMR nennen Bodenverhältnisse, Auffüllungen, Leitungen und andere Störkörper als wichtige Randbedingungen geophysikalischer Untersuchungen. Verfügbare geotechnische Angaben können diese Vorbereitung unterstützen. Eignung und erreichbare Untersuchungstiefe werden für die konkrete Untersuchungsaufgabe und die örtlichen Bodenbedingungen beurteilt.
Die BAW beschreibt geophysikalische Methoden unter anderem zur Erstellung von Baugrundmodellen und zur Erkundung von Störungszonen. Ob vorhandene Daten zugleich eine konkrete Kampfmittelfrage unterstützen, hängt von der eingesetzten Methode, den Messbedingungen, der Auflösung und der fachlichen Auswertung ab. Dass Daten geophysikalisch erhoben wurden, belegt allein noch keine Untersuchung auf Kampfmittel.
Für geotechnische Aufschlüsse können neben der Kampfmittelfrage weitere Voraussetzungen bestehen, etwa im Zusammenhang mit Gefahrstoffen oder behördlichen Verfahren. Die in Deutschland angewandte TRGS 524 behandelt Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen innerhalb ihres eigenen Anwendungsbereichs. Die zuständigen Beteiligten klären diese Anforderungen und stimmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen mit der Kampfmittelbearbeitung ab. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor bodeneingreifenden Vorbereitungsarbeiten wie Rodung, Rückbau, Aufbruch oder dem Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen festgelegt. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Geotechnische Sondierungen untersuchen Eigenschaften des Baugrunds; sie sind nicht mit Kampfmittelsondierungen gleichzusetzen. Welche Kampfmittelmethode geeignet ist, hängt von Ziel, Tiefe, Untergrund und Störeinflüssen ab. Baugrundinformationen liefern dazu Angaben zu Schichten, Auffüllungen und örtlichen Randbedingungen.
Die Auswertung historischer Luftbilder und weiterer Unterlagen dient der Einordnung des Kampfmittelverdachts. Sie betrachtet die frühere Nutzung und erkennbare Hinweise im Untersuchungsbereich. Damit wird eine Grundlage für die Entscheidung über weitere Maßnahmen geschaffen. Sie ersetzt keine technische Untersuchung des Bodens und kann nicht jede spätere Auffüllung oder nachträgliche Veränderung beschreiben.
Historische Luftbildauswertung für das BaufeldGeomagnetische Messungen und elektromagnetische Verfahren erfassen unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Leitungen, Stahlteile, Bewehrung und metallhaltige Auffüllungen können die Auswertung beeinflussen. Ein Signal ist zunächst ein Messbefund, noch keine gesicherte Objektbestimmung. Die Verfahrenswahl muss deshalb die erwarteten Zielobjekte, das Umfeld und die tatsächliche Auswertbarkeit zusammen betrachten. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper.
Geomagnetik und Standortbedingungen Elektromagnetische Sondierung einordnenGeoradar ergänzt die Betrachtung, wenn die Fragestellung und die Bodenverhältnisse dafür geeignet sind. Die erkennbare Tiefe und die Unterscheidbarkeit von Strukturen hängen unter anderem vom Untergrund und von vorhandenen Einbauten ab. Es ist kein universeller Ersatz für andere Sondierverfahren. Ob eine Kombination Erkenntnisgewinn bringt, wird anhand des konkreten Untersuchungsziels entschieden.
Georadar und seine EinsatzgrenzenBei tieferen Eingriffen kann eine Untersuchung ausgehend von geeigneten Bohr- oder Sondierpunkten in Betracht kommen. Lage, Tiefe und technische Ausführung dieser Punkte müssen geplant werden. Eine Aussage für einen Punkt oder einen begrenzten Bereich lässt sich nicht allein aufgrund räumlicher Nähe auf die nächste Baugrube übertragen. Der Bericht muss den tatsächlich untersuchten Raum erkennen lassen. Für einzelne Bohr- oder Fundamentpunkte werden das zu prüfende Bodenvolumen und die erreichbare Messabdeckung vor der Festlegung eines Bohrpunktrasters abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen bestimmt. Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation werden auf Aufgabe und örtliche Bedingungen abgestimmt.
Tiefen- und Bohrlochsondierung abstimmenIhr Einsatz wird im Verhältnis zu den vorherigen Untersuchungen, zum Verdacht und zum Bauablauf festgelegt. Unklare Bereiche, störende Einbauten und vorgesehene Eingriffstiefen müssen vor Beginn besprochen werden. Eine notwendige Befundbearbeitung ist gesondert zu planen. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.
Bauaushubüberwachung für den geplanten Abschnitt Kampfmittelbergung nach fachlicher KlärungFür geotechnische Erkundungen und Bodengutachten zählt eine nachvollziehbare Bearbeitung der konkreten Eingriffe. FONTANA-EOD beschreibt den vereinbarten Untersuchungsumfang und die Grenzen der eingesetzten Verfahren. Die Schlussfolgerung wird aus den tatsächlich vorliegenden Unterlagen und Ergebnissen abgeleitet. Ungeklärte Angaben und eingeschränkte Messbedingungen werden dem betroffenen Untersuchungsbereich zugeordnet.
Die vorgesehenen Eingriffe werden in einem abgestimmten Lageplan geführt. Bei Änderungen wird festgehalten, welcher Stand ersetzt wurde. Damit arbeitet die Fachfirma nicht versehentlich auf einer älteren Geometrie, während die Bauausführung bereits einen anderen Eingriff vorbereitet.
Ein auffälliges Signal ist zunächst ein Befund, der fachlich einzuordnen ist. Umgekehrt kann eine erschwerte oder nicht belastbare Auswertung nicht als negatives Ergebnis gewertet werden. Welche weitere Bearbeitung sinnvoll ist, wird unter Berücksichtigung der Untersuchungsfrage und der örtlichen Bedingungen entschieden.
Die beauftragte Geotechnik und die Projektleitung erhalten die für die nächste Entscheidung erforderlichen Ergebnisse und Einschränkungen. Bei offenen Teilbereichen wird geklärt, welche Information oder Maßnahme noch fehlt. Die Projektbeteiligten behalten dadurch einen erkennbaren Übergabepunkt zwischen Untersuchung, Bewertung und weiterer Ausführung.
Die Beteiligten arbeiten mit derselben Eingriffsplanung, beantworten aber unterschiedliche Fragen. Änderungen werden deshalb an beide Fachstellen weitergegeben.
Sie legt das Erkundungsprogramm für ihre Fragestellung fest und bewertet die Baugrundverhältnisse. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen sind eigenständige geotechnische Leistungen.
Sie benennen das Bauvorhaben und die nächste Entscheidung. Spätere Gründungsänderungen werden mit den vorhandenen Untersuchungen abgeglichen und an die Fachstellen kommuniziert.
FONTANA-EOD bearbeitet den vereinbarten Kampfmittelumfang. Der Ergebnisbericht beschreibt den untersuchten Raum und seine Grenzen. Baugrundgutachten und Gründungsempfehlungen erstellt die dafür beauftragte Geotechnik.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Die Vorbereitung verbindet Anforderungen an die jeweilige Erkundung mit der Kampfmittelfrage. Zuständigkeiten für Baugrundbewertung, Arbeitsschutz, behördliche Verfahren und Kampfmittelbearbeitung bleiben erkennbar getrennt.
Für die Kampfmittelbearbeitung vor geotechnischen Erkundungen in Deutschland richtet sich der erforderliche Erlaubnis- und Befähigungskontext nach dem Sprengstoffgesetz, insbesondere §§ 7 und 20, soweit diese für die konkrete Tätigkeit einschlägig sind. Auftraggeber und Fachfirma klären vor der Ausführung, welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und entsprechenden Nachweise zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Welche Erlaubnisse und Befähigungen für eine Tätigkeit in Deutschland erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Auftrag. Die einschlägigen Anforderungen der 1. SprengV werden bei den konkret beauftragten Arbeiten berücksichtigt. Leistungsumfang, verantwortliche Fachkräfte und die vorgesehenen Arbeitsschritte gehören in die Auftragsklärung. Behördliche Entscheidungen werden durch die jeweils zuständigen Stellen getroffen.
Erlaubnisse und Befähigungen einordnenDie Gefährdungsbeurteilung muss die jeweilige Tätigkeit und ihre Umgebung berücksichtigen. Kampfmittelbezogene Gefährdungen treten neben die Risiken des Bohrens, Aushubs, Verkehrs oder Betriebs. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Vorbereitung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die für das Vorhaben maßgeblichen Vorgaben und Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit den beteiligten Verantwortlichen abzustimmen.
Unterlagen und Randbedingungen für die VorbereitungDie BFR KMR beschreiben ein strukturiertes Vorgehen auf Bundesliegenschaften. Ihre Methoden- und Dokumentationsgrundsätze können bei der fachlichen Planung helfen. Für die Arbeiten bei geotechnischen Erkundungen werden ihre Anwendung, örtliche Verfahren und Zuständigkeiten projektbezogen geklärt. Bei einem tatsächlichen Fund oder konkreten Verdacht bleiben die vorgesehenen Melde- und Sicherungswege maßgeblich.
Ergebnisse und Grenzen nachvollziehbar dokumentierenDas Baugrundgutachten und die Kampfmitteldokumentation sollten mit ihren Verfassern, Datengrundlagen und räumlichen Bezügen verfügbar bleiben. Verweisen die Berichte aufeinander, muss weiterhin erkennbar bleiben, wer die jeweilige Fachbewertung verantwortet. Besonders bei unterschiedlichen Planständen muss klar sein, auf welche Fassung sich eine Aussage bezieht.
FONTANA-EOD dokumentiert die vereinbarte Kampfmitteluntersuchung mit ihrem Umfang und ihren Grenzen. Baugrundmodelle, Gründungsempfehlungen und Laborprüfungen sind eigenständige Leistungen. Halten Sie im Auftrag fest, welche Fachstelle welche Aufgabe übernimmt.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Bundesanstalt für Wasserbau: Geotechnische Feldversuche · BAuA: TRGS 524 – Ausgabe Juli 2026
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme bei geotechnischen Erkundungen sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Erkundungspunkte und Umweltfragen können dieselbe Fläche betreffen. Eine eindeutige Zuordnung verhindert, dass ein Ergebnis für eine andere fachliche Aufgabe verwendet wird.

Punktnummern, Tiefen und Planänderungen nachvollziehbar führen.
Bohrpunkte und Baugrundaufschlüsse
Die verschiedenen Untersuchungsaufgaben aufeinander abstimmen.
Umwelt und Geotechnik
Eine historische Einordnung, die technische Sondierung und die Bearbeitung eines Befunds haben unterschiedliche Aufgaben. Die Auswahl folgt dem konkreten Eingriff und dem bisherigen Erkenntnisstand.

Die historische Grundlage für das geplante Baufeld prüfen und erkennbare Hinweise auf Kampfmittelverdacht mit ihren Auswertungsgrenzen einordnen.
Historische Luftbildauswertung
Tiefere Eingriffe mit ihrer Lage, Ausführung und erforderlichen räumlichen Untersuchung betrachten.
Tiefen- und Bohrlochsondierung
Eine gegebenenfalls erforderliche baubegleitende Bearbeitung mit den Voruntersuchungen und dem vorgesehenen Aushubablauf abstimmen.
BauaushubüberwachungStellen Sie das geplante Programm und vorhandene Kampfmittelunterlagen gemeinsam bereit. Noch nicht festgelegte Punkte werden als Varianten gekennzeichnet. Die Abstimmung klärt die für die Durchführung benötigten Angaben. Die jeweiligen Fachaufgaben bleiben unterscheidbar, auch wenn Zugang und Termine gemeinsam organisiert werden.
Muss ein Aufschluss verlegt werden, erhält die Fachplanung die neue Position und die geplante Tiefe. Der bisherige Nachweis wird mit dieser Änderung verglichen. Eine frühere Untersuchung bleibt dokumentiert. Ihre Aussage wird nicht allein durch die Beibehaltung derselben Punktnummer auf den neuen Eingriffsraum übertragen.
Die konkret geplanten Baugruben und Gründungen werden den bisherigen Erkenntnissen gegenübergestellt. Das Bodengutachten behandelt seine geotechnische Fragestellung; der Kampfmittelbericht seinen Untersuchungsumfang. Die Projektorganisation führt beide Grundlagen zusammen. Zusätzliche Untersuchungen werden aus den noch offenen Fragen der neuen Bauhandlung abgeleitet.

Nennen Sie Standort und betroffene Grundstücksbereiche. Die Punktnummern im Plan stimmen mit der Liste des geotechnischen Büros überein. Ergänzen Sie die zuständigen Projektkontakte. Bei größeren Grundstücken helfen Abschnittsbezeichnungen und eine eingezeichnete Zufahrt, den vorgesehenen Arbeitsbereich eindeutig zuzuordnen.

Kampfmittelunterlagen und geotechnische Vorinformationen werden mit ihren Anlagen bereitgestellt. Die Fachstellen können dadurch unterscheiden, welche Fläche und welche Frage jeweils behandelt wurden. Veraltete Planstände bleiben gekennzeichnet. Unklare Höhen- oder Lagebezüge werden vor einer abweichenden Verwendung der Ergebnisse geklärt.
Ein Bodengutachten beschreibt geotechnische Erkenntnisse und deren fachliche Bewertung. Der Kampfmittelbericht dokumentiert die vereinbarte Untersuchung mit ihren Grenzen. Gemeinsame Punktkennungen erleichtern die Zuordnung. Die Aussagen werden jedoch innerhalb ihres jeweiligen Gegenstands verwendet und ersetzen einander nicht.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenFür zusätzliche Aufschlüsse oder eine veränderte Gründung werden Lage, Tiefe und Bauhandlung mit den vorhandenen Unterlagen verglichen. Offene Bereiche bleiben erkennbar. Die ursprünglichen Berichte werden vollständig erhalten, damit die Planung verstehen kann, welche Erkenntnisse weiterhin passen und welche ergänzende Fachfrage zu bearbeiten ist.
Zusätzliche Eingriffe den vorhandenen Berichten zuordnenNicht allein aufgrund der Bezeichnung. Untersuchungsziel, Verfahren und Auswertung müssen erkennen lassen, welche Aussage tatsächlich getroffen wird. Eine Baugrunderkundung ersetzt keinen passenden Kampfmittelnachweis.
Ja, nachvollziehbare Angaben zum Bodenaufbau und zu Auffüllungen können die fachliche Vorbereitung unterstützen. Die Eignung einer Kampfmitteluntersuchung wird dennoch anhand ihrer eigenen Aufgabenstellung und Randbedingungen beurteilt.
Das beauftragte geotechnische Fachbüro bewertet den Baugrund und erarbeitet die vereinbarten Gründungsempfehlungen. FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarte Kampfmittelaufgabe.
Nur soweit der spätere Eingriff tatsächlich von der dokumentierten Aussage erfasst wird. Gründungen, Baugruben und zusätzliche Leitungen können andere Bodenräume betreffen und müssen entsprechend abgeglichen werden.
Hilfreich sind das Untersuchungsziel, das vorgesehene Erkundungsprogramm, Lage- und Tiefenangaben sowie vorhandene Profile und relevante Bestandsunterlagen. Offene Varianten und der aktuelle Planstand sollten erkennbar sein. Für die kampfmittelbezogene Leistungs- und Kostenabgrenzung zählen außerdem Anzahl und räumlicher Untersuchungsumfang der Punkte, Arbeitszugang, Störeinflüsse, geeignete Verfahren und Dokumentationsbedarf.
Das muss die dafür zuständige Fachplanung beurteilen. Für die Kampfmittelbearbeitung bleibt erkennbar, auf welchen Punkt und welche Unterlagen eine Annahme gestützt ist. Unbekannte Bereiche werden nicht ohne Grundlage als gleichartig behandelt.
Sie hilft, die geplante Tiefe räumlich eindeutig zuzuordnen. Wenn Gelände verändert oder mit unterschiedlichen Bezugshöhen gearbeitet wird, kann eine reine Meterangabe missverständlich sein. Plan und Ergebnis müssen denselben nachvollziehbaren Bezug verwenden.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung, Auftraggeber und geotechnische Fachstelle informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Ein erster Kontakt ist auch mit vorläufigen Unterlagen möglich. Kennzeichnen Sie, welche Angaben feststehen und welche noch geplant oder unklar sind. Beschreiben Sie die nächste benötigte Projektentscheidung; das geeignete Verfahren wird anhand des Eingriffs und der Untersuchungsbedingungen gemeinsam abgestimmt.
Übermitteln Sie Adresse beziehungsweise Region sowie einen Lageplan mit Bohrpunkten, Schürfen, Ansatzhöhen und vorgesehenen Aufschlusstiefen. Ergänzen Sie die geplanten Eingriffstiefen, gegebenenfalls Bezugshöhen und das vorgesehene Bauverfahren. Auch Arbeitsräume und zusätzliche Bodeneingriffe außerhalb der eigentlichen Bauwerkskontur sollten erkennbar sein. Bei Varianten muss feststehen, welche bereits ausgewählt ist und welche nur als mögliche Alternative betrachtet wird.
Senden Sie vollständige Kampfmittelunterlagen mit Anlagen sowie relevante Bestands- und Leitungspläne. Hinweise zu Auffüllungen, metallischen Einbauten oder eingeschränktem Zugang helfen bei der Einordnung. Ein Auszug ohne Lageplan kann die räumliche Aussage eines Berichts verdecken. Bekannte Lücken oder widersprüchliche Angaben sollten deshalb bereits in der Anfrage genannt werden.
Benennen Sie den geplanten Ausführungszeitraum sowie die Ansprechpartner bei der beauftragten Geotechnik und der Projektleitung. Beschreiben Sie, ob eine Ausschreibung vorbereitet, ein konkreter Eingriff abgestimmt oder ein vorhandener Bericht auf eine Änderung bezogen werden soll. Aus diesen Angaben wird der nächste fachliche Schritt entwickelt. Eine feste Aussage zu Aufwand oder Termin setzt eine ausreichende Abgrenzung der Aufgabe voraus.
Senden Sie das geotechnische Erkundungsprogramm und die vorhandenen Kampfmittelunterlagen gemeinsam mit dem aktuellen Lageplan. Benennen Sie die zuständige geotechnische Fachstelle und den nächsten vorgesehenen Bodeneingriff. Wir gleichen die geplanten Aufschlüsse mit den vorhandenen Ergebnissen ab und klären, welche Angaben oder Untersuchungen noch benötigt werden.
Für die Zuordnung Ihrer Anfrage: Branchen und Anwendungsfälle. Region des Vorhabens.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.