Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Bei einer Klinikerweiterung können neben der Baugrube auch Leitungsanschlüsse und neue Zufahrten Bodenarbeiten erfordern. FONTANA-EOD klärt mit Ihrer Planung, welche Bereiche untersucht werden müssen und wie sie zugänglich sind. Die Klinik legt fest, welche betrieblichen und hygienischen Vorgaben für die Arbeiten gelten. Diese Vorgaben werden bei der Vorbereitung der Kampfmitteluntersuchung berücksichtigt.
Baugruben und Anschlüsse im Plan zeigen.
Zugänge für Patienten und Versorgung mit der Klinik abstimmen.
Kampfmittelbericht und Klinikvorgaben getrennt prüfen.
Bei Neu- und Umbauten an Kliniken ist zu klären, ob vorhandene Kampfmittelunterlagen die geplanten Bodeneingriffe abdecken. Baugruben, Versorgungsanschlüsse und zusätzliche Eingriffe für Provisorien werden dazu mit Lage und Tiefe erfasst. FONTANA-EOD stimmt die Kampfmittelbearbeitung mit der technischen Projektleitung ab; betriebliche und hygienische Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Stellen.

Stellen Sie Hauptbaugrube, Versorgungsanschlüsse und zusätzliche Erdarbeiten für Provisorien gemeinsam dar. Die später sichtbare Gebäudegrenze kann kleiner sein als der während der Bauzeit beanspruchte Bereich. Vorhandene Berichte werden deshalb mit den tatsächlichen Eingriffen verglichen. Unterschiedliche Tiefen und Bauphasen bleiben erkennbar, damit die fachliche Aussage einer bestimmten Arbeit zugeordnet werden kann.
Leistungen für Baugrube und Nebenarbeiten wählen
Leitungen, Bewehrung, befestigte Flächen und benachbarte Bauwerke können die Vorbereitung der Untersuchung beeinflussen. Die Fachfirma benötigt die verfügbaren Bestandsunterlagen und den tatsächlich erreichbaren Bereich. Die Auswahl einer Methode richtet sich nach Untersuchungsziel und örtlichen Bedingungen. Die betriebliche Bedeutung einer Fläche ersetzt keine Bewertung ihrer fachlichen Auswertbarkeit.
Verfahren unter den Bestandsbedingungen abstimmen
Wird eine provisorische Versorgung anders geführt oder ein zusätzlicher Zugang hergestellt, werden die damit verbundenen Bodenarbeiten im Plan nachgeführt. Auch zeitlich begrenzte Lösungen können neue Eingriffe auslösen. Die vorhandene Untersuchung wird mit Lage und Tiefe verglichen. Eine Bezeichnung als Provisorium allein sagt noch nichts darüber aus, ob der bisherige Umfang die Arbeit erfasst.
Geänderte Provisorien mit den Unterlagen abgleichenEin Klinikprojekt umfasst häufig mehr als den Grundriss eines neuen Gebäudes. Die Versorgung muss angeschlossen, die Baustelle erreicht und der bestehende Betrieb berücksichtigt werden. Für die Untersuchung zählt, wo Boden geöffnet oder durchdrungen wird und welche Flächen lediglich organisatorisch genutzt werden.

Neben der Bauwerksfläche werden Arbeitsraum und gegebenenfalls Verbaupunkte betrachtet. Eine Untersuchung für eine frühere flache Außenanlage beantwortet nicht automatisch die Frage für eine tiefere Baugrube. Der Entwurf muss deshalb Kontur und zusätzliche Eingriffspunkte erkennen lassen.
Tiefensondierung für Baugrube und Verbau einordnen
Leitungsanschlüsse, Schächte und Fundamente technischer Einrichtungen können außerhalb der Gebäudefläche liegen. Sie werden mit ihren eigenen Tiefen erfasst. Ein gemeinsamer Projekttitel ersetzt nicht die Zuordnung der Untersuchung zu den einzelnen Eingriffen.
Kampfmittelprüfung für Leitungs- und Energiebau
Vorübergehende Anlagen und Wege sind einzubeziehen, wenn zusätzliche Bodeneingriffe geplant sind. Reine organisatorische Nutzung einer Ausweichfläche löst dagegen nicht automatisch eine neue Untersuchung aus. Maßgeblich bleibt die tatsächliche Bauaufgabe.
Untersuchungsaufgaben für Provisorien klärenBetriebliche Zeitfenster werden mit Untersuchungsziel, Zugänglichkeit und Störeinflüssen abgeglichen. Das geeignete Verfahren wird unter Berücksichtigung dieser tatsächlichen Arbeitsbedingungen festgelegt.
Baugrube, Tiefen und technische Anschlüsse werden in einem gemeinsamen Plan dargestellt. Frühere Berichte lassen sich darauf bezogen lesen. Die nächste Entscheidung betrifft die bislang nicht abgedeckten Flächen oder Tiefen. Für die Abgrenzung werden der neue Baukörper, seine Gründungen und die Verbindungen zum Bestand getrennt kenntlich gemacht. Zusätzlich benötigte Arbeitsräume und vorgezogene Leitungsarbeiten gehören zu den beschriebenen Eingriffen. Die technische Projektleitung erläutert, welche Teile der Planung bereits feststehen und wo noch Varianten offen sind. Die Fachfirma kann vorhandene Ergebnisse dadurch auf den tatsächlichen Umfang beziehen. Ändert sich der Entwurf, wird der neue Lage- und Tiefenbezug zur Einordnung weitergegeben. Auch ein später erreichbarer Teilbereich bleibt als offene Aufgabe sichtbar. Bericht und Plananlagen benennen schließlich die bearbeiteten Flächen und Einschränkungen, damit die anschließende Bauphase auf den zutreffenden Ergebnissen aufbauen kann.
Auch bei gleichen Start- und Endpunkten kann eine neue Trasse außerhalb des untersuchten Bereichs verlaufen. Teilen Sie Änderungen vor dem Öffnen des Bodens mit. Der alte Bericht bleibt für seinen tatsächlichen Umfang erhalten. Die geänderte Trasse wird deshalb mit ihrem tatsächlichen Verlauf und den benötigten Anschluss- oder Arbeitsgruben dargestellt. Aus einem älteren Bericht wird zunächst ermittelt, welche Abschnitte er räumlich und tiefenbezogen abdeckt. Verbleibende Lücken werden der neuen Aufgabe zugeordnet. Planung und Bauleitung stimmen ab, wann diese Bereiche erreichbar sind und welche fachliche Aussage vor dem Eingriff benötigt wird. Die dafür zuständigen Klinikverantwortlichen benennen die betrieblichen Randbedingungen. Nach einer ergänzenden Untersuchung bleibt nachvollziehbar, auf welche Änderung sich der neue Berichtsteil bezieht. Der Bericht ordnet die tatsächlich ausgeführte Untersuchung und weiterhin offene Fragen dem aktuellen Planstand zu; die zugehörigen Anlagen werden gemeinsam übergeben.
Beschreiben Sie Eingriffe und bekannte Standortbedingungen. Betriebsfenster, Zugänge und Abstimmungswege gehören als Randbedingungen dazu. Der Leistungsumfang benennt die zu untersuchenden Flächen, Tiefen und bekannten Einschränkungen. Für die technische Aufgabenbeschreibung werden untersuchbare Teilflächen, noch offene Angaben und erforderliche Vorleistungen getrennt benannt. Die Abstimmung klärt, wer die aktuellen Plananlagen erläutern kann und wer den Zugang zum jeweiligen Arbeitsbereich organisiert. Ein gewünschtes Einsatzfenster wird mit diesen tatsächlichen Voraussetzungen verbunden. Die Fachfirma beschreibt den dafür vorgesehenen Untersuchungsumfang und die erreichbare Aussage. Bei einer geänderten Bauphase wird geprüft, ob die bisherige Aufgabe noch zur Ausführung passt. Der vereinbarte Ergebnisumfang umfasst die bearbeiteten Bereiche, zugehörige Plananlagen und fachliche Grenzen. Die technische Projektleitung erhält dadurch die für ihre nächste Entscheidung benötigten Informationen, während betriebliche Entscheidungen bei den dafür zuständigen Verantwortlichen bleiben.
Ein Neubau kann auf dem Lageplan außerhalb des bisherigen Gebäudes liegen und dennoch Anschlüsse oder Zuwegungen im genutzten Klinikbereich benötigen. Zeigen Sie deshalb auch die vorgesehenen Anschlüsse und Wege zwischen dem Neubau und den genutzten Gebäuden. Tragen Sie die geplanten Erdarbeiten ein und kennzeichnen Sie daneben die Bereiche, deren Nutzung während der Maßnahme berücksichtigt werden muss.
Die hygienischen Anforderungen werden gesondert von der Kampfmittelprüfung geklärt. Nach § 23 IfSG muss die Klinikleitung in Deutschland unter anderem für die erforderlichen Maßnahmen zur Infektionsprävention und für Hygienepläne sorgen. Klinikleitung und zuständige Hygieneverantwortliche beurteilen die für das Vorhaben maßgeblichen hygienischen Fragen.
Beschreiben Sie die neue Baugrube einschließlich seitlicher Arbeitsräume und tatsächlich vorgesehener Tiefpunkte. Wird das Vorhaben mit einem bestehenden Gebäude verbunden, markieren Sie die betreffenden Eingriffe gesondert. Prüfen Sie, ob ein vorhandener Bericht die neuen Eingriffe tatsächlich erfasst. Ein gemeinsamer Klinikstandort allein genügt dafür nicht.
Erfassen Sie geplante Leitungswege zwischen Neubau und Bestand, zugehörige Schächte sowie zusätzliche Fundamentpunkte. Die Anfrage sollte erkennen lassen, welche unterirdischen Anlagen erhalten bleiben und wo Informationen fehlen. Ein bekanntes Leitungsnetz hilft bei der Vorbereitung, ist aber kein Nachweis über den Kampfmittelstatus des umgebenden Bodens.
Benennen Sie gemeinsam mit dem Krankenhaus die für Patienten, Personal, Rettungsdienst und Versorgung relevanten Zugänge. Für die Kampfmittelplanung zählt zusätzlich, ob eine vorgesehene Umleitung selbst Bodenarbeiten erfordert. Geben Sie an, ob lediglich vorhandene Wege anders genutzt oder neue Zufahrten mit Erdarbeiten angelegt werden.
Für Bauarbeiten an Krankenhäusern und Kliniken muss nachvollziehbar bleiben, auf welche Eingriffe sich ein Ergebnis bezieht. Die Dokumentation führt die Ausgangsdaten, die tatsächlich ausgeführte Untersuchung und ihre Schlussfolgerungen zusammen. Eine Grundstücksbezeichnung oder ein kurzer Abschlussvermerk genügt nicht, um spätere Änderungen am Bauvorhaben beurteilen zu können.
Vorliegende Lagepläne, historische Bewertungen und frühere Untersuchungsberichte werden mit Datum und Anlagen bereitgestellt. Bei Baugruben, Leitungsgräben und einzelnen Fundamentpunkten sind Lage- und Höhenbezug wichtig. Nicht dokumentierte Annahmen werden als offene Angaben geführt. So bleibt bei der Methodenauswahl erkennbar, welche Aussagen auf Unterlagen beruhen und welche Bedingungen noch zu klären sind.
Die untersuchten Bereiche, eingesetzten Verfahren und festgestellten Abweichungen werden dem ausgeführten Planstand zugeordnet. Eine nicht zugängliche Fläche oder ein nicht auswertbarer Bereich wird nicht als erledigt zusammengefasst. Auch Änderungen während der Feldarbeit gehören in die Ergebnisunterlagen. Dadurch lässt sich die Aussage des Berichts von einer ursprünglich vorgesehenen, aber nicht ausgeführten Untersuchung unterscheiden.
Die Übergabe benennt den untersuchten Raum, die geltenden Bedingungen und verbleibende Fragen. Eine Verlegung der Versorgungstrasse oder eine geänderte Baugrubentiefe ist anschließend mit diesem Umfang abzugleichen. Die Beteiligten müssen erkennen können, ob vorhandene Erkenntnisse weiterhin passen oder ergänzende Bearbeitung nötig wird. Eine Aussage zur untersuchten Fläche darf nicht ohne Prüfung auf weitere Flächen oder größere Eingriffstiefen erweitert werden.
Benötigt werden technische und organisatorische Angaben, keine Patientendaten. Der Dossierumfang folgt den Bedingungen für Lage, Ausführung, Zugang und Übergabe der Bodeneingriffe.
Baugruben-, Leitungs- und Bestandspläne werden der jeweiligen Fachplanung zugeordnet. Offene Anschlusspunkte bleiben gekennzeichnet. So ist erkennbar, für welche Geometrien bereits eine Bearbeitung vorbereitet werden kann.
Die Klinik benennt Zugänge, Zeitfenster und Abstimmungswege. Hygienische Anforderungen werden von den dafür Verantwortlichen festgelegt. Die Kampfmittelbearbeitung wird eingebunden, ohne diese fachlichen Entscheidungen zu ersetzen.
Der Bericht benennt den untersuchten Bauabschnitt mit seinen Flächen- und Tiefengrenzen. Bearbeitete und offene Bereiche bleiben unterscheidbar. Die nachfolgenden Gewerke erhalten den für ihre Aufgabe passenden Stand. Für erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen wird der betroffene Bereich benannt. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Stellen Sie den aktuellen Bauplanausschnitt, Tiefenangaben, relevante Bestandsleitungen und alte Kampfmittelberichte bereit. Für diese Aufgabe sind keine Patientendaten erforderlich. Beschreiben Sie in der Projektanfrage offene bauliche Fragen und bereits vereinbarte betriebliche Bedingungen. Fehlen historische Erkenntnisse zur aktuellen Bauaufgabe, werden geeignete Quellen recherchiert und Luftbilder für den betroffenen Bereich ausgewertet. Die Ergebnisse werden den heutigen Eingriffsflächen zugeordnet und für die weitere Untersuchungsplanung genutzt.
Gleichen Sie nutzbare Arbeitsflächen, vorgesehene Baufolge und betriebliche Vorgaben ab. Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, arbeiten die Arbeitgeber in Deutschland nach § 8 ArbSchG beim Arbeitsschutz zusammen. Welche Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen gelten, wird für die konkrete Tätigkeit geklärt.
Übergeben Sie den fachlichen Bearbeitungsstand für genau die Fläche, in der anschließend gearbeitet werden soll. Verschiebt sich ein Anschluss oder verändert sich eine Baugrube, erfolgt ein neuer Abgleich mit dem Bericht. Kennzeichnen Sie Teilbereiche, die der Bericht nicht erfasst. Vor den dort geplanten Arbeiten wird geklärt, welche weiteren Erkenntnisse benötigt werden.
Fachliche Reihenfolge und betriebliche Zugangsorganisation werden gemeinsam abgestimmt. Änderungen an Baustelleneinrichtung oder Versorgungsanschlüssen werden vor der jeweiligen Feldarbeit mitgeteilt.
Fachplanungen liefern Eingriffe und Tiefen. Die Klinik benennt die betrieblichen Ansprechpartner. Vorhandene Erkenntnisse werden auf den geplanten Umfang bezogen geprüft.
Metallische Leitungen, Einbauten und verfügbare Arbeitsräume beeinflussen die Verfahrenswahl. Ein erreichbarer Bereich ist nicht automatisch uneingeschränkt auswertbar.
Die Methode wird anhand von Verdachtsgrundlage, Boden, Eingriffstiefe, Störeinflüssen und erreichbaren Bereichen ausgewählt. Technische Projektleitung und Fachfirma stimmen die erforderlichen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen mit Baufolge und Klinikvorgaben ab.
Die beauftragte Untersuchung wird in den abgestimmten Baugruben-, Leitungs- und Fundamentbereichen ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für technische Projektleitung, Planung und Bauleitung benannt.
Bewertete Ergebnisse und Bedingungen werden mit dem tatsächlich bearbeiteten Raum dokumentiert. Bei geänderter Planung wird geprüft, ob diese Grundlage noch ausreicht.
Für die erste Abstimmung sind insbesondere Bauleitung, technischer Betrieb und die für betroffene Nutzungsbereiche Verantwortlichen zu benennen. Hygienische Anforderungen werden innerhalb der dafür vorgesehenen Krankenhausorganisation geklärt. Übermitteln Sie der Fachfirma die für ihren Arbeitsbereich geltenden Vorgaben. Medizinische Abläufe werden weiterhin von den zuständigen Stellen der Klinik beurteilt.
Stahlbeton, metallische Leitungen und andere Einbauten können die Aussagefähigkeit geophysikalischer Verfahren einschränken. Stellen Sie den aktuellen Bauzustand dar, einschließlich geplanter Rückbauschritte. Ob eine Oberflächensondierung oder ein anderes Verfahren für den Eingriff geeignet ist, wird anhand dieser Bedingungen geprüft. Auch unter einer freien Oberfläche können Einbauten die Messung beeinflussen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Mit dem Betreiber wird vereinbart, wann die Fläche für die Untersuchung bereitsteht. Welche Aussage möglich ist, hängt zusätzlich von den fachlichen Untersuchungsbedingungen ab. Wenn der vorgesehene Bereich nur teilweise zugänglich ist, muss der Auftrag diese Grenze berücksichtigen. Planen Sie noch erforderliche fachliche Klärungen deshalb auch bei einem knappen Bauzeitplan ein.
Im Gebäude- und Leitungsumfeld einer Klinik können metallische Einbauten die Messung beeinflussen. Die Verfahrenswahl muss den Eingriff, die Störeinflüsse und die benötigte Aussage gemeinsam betrachten.
Die Auswertung historischer Luftbilder und weiterer Unterlagen dient der Einordnung des Kampfmittelverdachts. Sie betrachtet die frühere Nutzung und erkennbare Hinweise im Untersuchungsbereich. Damit wird eine Grundlage für die Entscheidung über weitere Maßnahmen geschaffen. Sie ersetzt keine technische Untersuchung des Bodens und kann nicht jede spätere Auffüllung oder nachträgliche Veränderung beschreiben.
Historische Luftbildauswertung für das BaufeldGeomagnetische Messungen und elektromagnetische Verfahren erfassen unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Leitungen, Stahlteile, Bewehrung und metallhaltige Auffüllungen können die Auswertung beeinflussen. Ein Signal ist zunächst ein Messbefund, noch keine gesicherte Objektbestimmung. Die Verfahrenswahl muss deshalb die erwarteten Zielobjekte, das Umfeld und die tatsächliche Auswertbarkeit zusammen betrachten. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper.
Geomagnetik und Standortbedingungen Elektromagnetische Sondierung einordnenGeoradar ergänzt die Betrachtung, wenn die Fragestellung und die Bodenverhältnisse dafür geeignet sind. Die erkennbare Tiefe und die Unterscheidbarkeit von Strukturen hängen unter anderem vom Untergrund und von vorhandenen Einbauten ab. Es ist kein universeller Ersatz für andere Sondierverfahren. Ob eine Kombination Erkenntnisgewinn bringt, wird anhand des konkreten Untersuchungsziels entschieden.
Georadar und seine EinsatzgrenzenBei tieferen Eingriffen kann eine Untersuchung ausgehend von geeigneten Bohr- oder Sondierpunkten in Betracht kommen. Lage, Tiefe und technische Ausführung dieser Punkte müssen geplant werden. Eine Aussage für einen Punkt oder einen begrenzten Bereich lässt sich nicht allein aufgrund räumlicher Nähe auf die nächste Baugrube übertragen. Der Bericht muss den tatsächlich untersuchten Raum erkennen lassen. Für einzelne Verbau- oder Fundamentpunkte werden das zu prüfende Bodenvolumen und die erreichbare Messabdeckung vor der Festlegung eines Bohrpunktrasters abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen bestimmt. Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation werden auf Aufgabe und örtliche Bedingungen abgestimmt.
Tiefen- und Bohrlochsondierung abstimmenEine baubegleitende Bearbeitung wird nicht allein dadurch erforderlich oder ausreichend, dass ein Bagger auf der Fläche arbeitet. Ihr Einsatz wird im Verhältnis zu den vorherigen Untersuchungen, zum Verdacht und zum Bauablauf festgelegt. Unklare Bereiche, störende Einbauten und vorgesehene Eingriffstiefen müssen vor Beginn besprochen werden. Eine notwendige Befundbearbeitung ist gesondert zu planen. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.
Bauaushubüberwachung für den geplanten Abschnitt Kampfmittelbergung nach fachlicher KlärungFür Bauarbeiten an Krankenhäusern und Kliniken zählt eine nachvollziehbare Bearbeitung der konkreten Eingriffe. FONTANA-EOD beschreibt den vereinbarten Untersuchungsumfang und die Grenzen der eingesetzten Verfahren. Die Schlussfolgerung wird aus den tatsächlich vorliegenden Unterlagen und Ergebnissen abgeleitet. Ungeklärte Angaben oder eingeschränkte Messbedingungen bleiben dem betroffenen Untersuchungsbereich zugeordnet.
Die vorgesehenen Eingriffe werden in einem abgestimmten Lageplan geführt. Bei Änderungen wird festgehalten, welcher Stand ersetzt wurde. Damit arbeitet die Fachfirma nicht versehentlich auf einer älteren Geometrie, während die Bauausführung bereits einen anderen Eingriff vorbereitet.
Ein auffälliges Signal ist zunächst ein Befund, der fachlich einzuordnen ist. Umgekehrt kann eine erschwerte oder nicht belastbare Auswertung nicht als negatives Ergebnis gewertet werden. Welche weitere Bearbeitung sinnvoll ist, wird unter Berücksichtigung der Untersuchungsfrage und der örtlichen Bedingungen entschieden.
Die technische Projektleitung des Krankenhauses erhält die für die nächste Entscheidung erforderlichen Ergebnisse und Einschränkungen. Bei offenen Teilbereichen wird geklärt, welche Information oder Maßnahme noch fehlt. Die Projektbeteiligten behalten dadurch einen erkennbaren Übergabepunkt zwischen Untersuchung, Bewertung und weiterer Ausführung.
Die Beteiligten müssen wissen, wer eine Änderung meldet und wer ihre Auswirkungen auf Betrieb, Schutzmaßnahmen und Untersuchung beurteilt.
Die Klinik organisiert den Betrieb und benennt technische sowie hygienische Ansprechpartner. Die Planer liefern Lage, Tiefe und Ausführung der Eingriffe.
Sie koordinieren die Arbeiten mit dem übergebenen Untersuchungsstand. Abweichende Eingriffe und unerwartete Hindernisse werden vor weiterer Ausführung fachlich abgestimmt.
FONTANA-EOD bearbeitet den vereinbarten Kampfmittelumfang. Behördliche Auskünfte und Fundverfahren folgen den örtlichen Zuständigkeiten. Betriebliche und hygienische Entscheidungen treffen die zuständigen Verantwortlichen der Klinik.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Klinikbetrieb, Arbeitsschutz und Kampfmittelbearbeitung haben eigene Anforderungen. Die jeweiligen Verantwortlichen stimmen diese für die konkrete Baustellensituation aufeinander ab. Die Infektionsrisiken beurteilen die dafür zuständigen Hygienefachstellen der Klinik.
Bei Bodenarbeiten an Krankenhausstandorten in Deutschland richtet sich der erforderliche Erlaubnis- und Befähigungskontext nach dem Sprengstoffgesetz, insbesondere §§ 7 und 20, soweit diese für die konkrete Tätigkeit einschlägig sind. Auftraggeber und Fachfirma klären vor der Ausführung, welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und entsprechenden Nachweise zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Welche Erlaubnisse und Befähigungen für eine Tätigkeit in Deutschland erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Auftrag. Der sprengstoffrechtliche Rahmen und die Anforderungen der 1. SprengV werden deshalb nicht durch eine allgemeine Bezeichnung wie „Bodenprüfung“ ersetzt. Leistungsumfang, verantwortliche Fachkräfte und die vorgesehenen Arbeitsschritte gehören in die Auftragsklärung. Behördliche Entscheidungen werden durch die jeweils zuständigen Stellen getroffen.
Erlaubnisse und Befähigungen einordnenDie Gefährdungsbeurteilung muss die jeweilige Tätigkeit und ihre Umgebung berücksichtigen. Kampfmittelbezogene Gefährdungen treten neben die Risiken des Bohrens, Aushubs, Verkehrs oder Betriebs. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Vorbereitung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die für das Vorhaben maßgeblichen Vorgaben und Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit den beteiligten Verantwortlichen abzustimmen.
Unterlagen und Randbedingungen für die VorbereitungDie BFR KMR beschreiben ein strukturiertes Vorgehen auf Bundesliegenschaften. Ihre Methoden- und Dokumentationsgrundsätze können bei der fachlichen Planung helfen. Ihre Anwendung auf das Klinikvorhaben, örtliche Verfahren und Zuständigkeiten werden projektbezogen geklärt. Bei einem tatsächlichen Fund oder konkreten Verdacht bleiben die vorgesehenen Melde- und Sicherungswege maßgeblich.
Ergebnisse und Grenzen nachvollziehbar dokumentierenDie Dokumentation soll die untersuchten Flächen, ihren Höhen- und Tiefenbezug sowie Einschränkungen nachvollziehbar darstellen. Für die Bauleitung ist entscheidend, welcher geplante Eingriff damit bewertet werden kann. Ein Bericht über einen Anschlussgraben gilt nur für seinen dokumentierten Untersuchungsumfang. Andere Gebäude und Freiflächen sind dadurch nicht automatisch erfasst.
Ordnen Sie fachliche Ergebnisse und betriebliche Entscheidungen getrennt in der Projektakte zu. Eine hygienische Bewertung, die Festlegung eines Patientenwegs und der Bericht zur Kampfmittelmaßnahme erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Für spätere Bauphasen wird jeweils geprüft, ob vorhandene Unterlagen anwendbar sind oder zusätzliche Erkenntnisse benötigt werden.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 23 IfSG: Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen · § 8 ArbSchG: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Klinikbaumaßnahme sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Gebäude und Anschlüsse können räumlich auseinanderliegen. Auch tiefe Einzelpunkte und spätere Gräben müssen daher im Erkundungs- und Ausführungsplan erkennbar bleiben.

Einzelne Untersuchungspunkte mit Lage, Tiefe und Ausführung beschreiben.
Bohrpunkte und Aufschlüsse
Versorgungsanschlüsse und die zugehörigen Eingriffsflächen abstimmen.
Leitungs- und Energiebau

Eine historische Einordnung, die technische Sondierung und die Bearbeitung eines Befunds haben unterschiedliche Aufgaben. Die Auswahl folgt dem konkreten Eingriff und dem bisherigen Erkenntnisstand.

Die historische Grundlage für das geplante Baufeld prüfen und erkennbare Hinweise auf Kampfmittelverdacht mit ihren Auswertungsgrenzen einordnen.
Historische Luftbildauswertung
Tiefere Eingriffe mit ihrer Lage, Ausführung und erforderlichen räumlichen Untersuchung betrachten.
Tiefen- und Bohrlochsondierung
Eine gegebenenfalls erforderliche baubegleitende Bearbeitung mit den Voruntersuchungen und dem vorgesehenen Aushubablauf abstimmen.
BauaushubüberwachungIn der frühen Planung werden mögliche Bauflächen und Anschlüsse als Varianten gekennzeichnet. Die verfügbaren Erkenntnisse lassen sich damit gezielt der nächsten Entscheidung zuordnen. Ein verbindlicher Untersuchungsumfang entsteht aus der ausgewählten Bauaufgabe. Die Abstimmung hält fest, welche Angaben bereits feststehen und welche vor der weiteren Durchführung noch ergänzt werden müssen.
Für einen abgegrenzten Abschnitt werden aktuelle Pläne, Tiefen und vorhandene Fachberichte zusammen bereitgestellt. Klinikbetrieb und technische Projektleitung erläutern Zugänge und organisatorische Bedingungen. Die Fachfirma beschreibt die Anforderungen ihrer Untersuchung. Der konkrete Ablauf wird anhand des Untersuchungsziels, der erreichbaren Arbeitsflächen und der betrieblichen Vorgaben abgestimmt.
Die nächste Phase wird mit dem tatsächlich dokumentierten Umfang der früheren Facharbeit verglichen. Offene Anschlussstellen oder bislang nicht erreichbare Bereiche bleiben erkennbar. Die früheren Ergebnisunterlagen werden vollständig weitergegeben. Für neue Eingriffe wird gezielt geklärt, welche Erkenntnisse verwendbar sind und wo eine Ergänzung benötigt wird.

Nennen Sie Standort, Gebäude und den betroffenen Bauabschnitt. Auf einem größeren Klinikgelände helfen einheitliche interne Bezeichnungen und eine eingezeichnete Baustellenzufahrt. Die regionale Übersicht unterstützt die Orientierung. Für die Fachplanung werden zusätzlich die konkreten Bodenarbeiten und die Ansprechpartner für technische sowie betriebliche Fragen benötigt.

Projektbezogene Auskünfte und frühere Berichte werden mit ihren Anlagen und ihrem Geltungsbereich übermittelt. Eine Unterlage zu einem früheren Gebäude kann einen anderen räumlichen Umfang haben als die neue Versorgungstrasse. Die zuständigen Stellen bleiben für Rückfragen benannt. So lassen sich örtliche Anforderungen und vorhandene Erkenntnisse auf denselben Planstand beziehen.
Die Kampfmitteldokumentation beschreibt die vereinbarte Facharbeit am Untergrund. Betriebliche und hygienische Entscheidungen behandeln andere Aufgaben und bleiben den zuständigen Stellen zugeordnet. Die Projektorganisation führt diese Unterlagen für die Bauausführung zusammen. Der räumliche Umfang jeder Aussage wird dem untersuchten Bauteil und der zugehörigen Bauphase zugeordnet.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenFür eine zusätzliche Anschlussgrube oder veränderte Baugrenze werden Lage und Tiefe dem bisherigen Ergebnisplan gegenübergestellt. Bericht und Anlagen bleiben zusammen. Die frühere Teiluntersuchung bleibt ihrem dokumentierten Flächen- und Tiefenumfang zugeordnet. Der Abgleich zeigt, welche Grundlage weiterhin passt und welche zusätzliche Fachfrage noch bearbeitet werden muss.
Planänderungen mit vorhandenen Ergebnissen vergleichenDas ist anhand des tatsächlichen Arbeitsbereichs, der Untersuchungsmethode und der betrieblichen Vorgaben zu klären. Die zuständigen Verantwortlichen stimmen Zugang und Arbeitsbedingungen ab. Erforderliche betriebliche Anpassungen werden mit der Klinikorganisation vor dem Einsatz abgestimmt.
Diese Fragen werden durch die verantwortliche Krankenhausorganisation und die zuständigen Hygienefachstellen beurteilt. Die Kampfmitteluntersuchung betrifft den vereinbarten Bodenbereich.
Ja, wenn deren Bodenarbeiten zum Vorhaben gehören, sollten Lage, Tiefe und Anschlussbereiche in den Unterlagen enthalten sein. Ob bestehende Untersuchungsergebnisse dafür anwendbar sind, wird anhand ihres dokumentierten Umfangs geprüft.
Nur soweit dessen Untersuchungsumfang und Aussage auf den neuen Eingriff anwendbar sind. Benachbarte Flächen, tiefere Baugruben oder veränderte Anschlüsse sind nicht allein durch die frühere Baumaßnahme mit abgedeckt.
Hilfreich sind ein Lageplan der Bauphase, die vorgesehenen Bodenarbeiten und Tiefen, relevante Bestandsinformationen sowie vorhandene Kampfmittelberichte. Ergänzen Sie den Betreiberkontakt und bekannte Vorgaben für Zugang und Nutzung. Patientendaten gehören nicht zu diesen Projektunterlagen.
Die Kosten richten sich nach Fläche und Tiefe der geplanten Bodenarbeiten, Bodenaufbau, vorhandenen Erkenntnissen und dem geeigneten Verfahren. Leitungen, Stahlbeton und andere Einbauten beeinflussen die Untersuchung. Hinzu kommen verfügbare Arbeitsflächen, betriebliche Zeitfenster sowie die Abstimmung von Patienten-, Rettungs- und Versorgungswegen mit der Klinik. Kalkuliert wird der vereinbarte Untersuchungsumfang mit fachlicher Auswertung und Dokumentation.
Relevant sind Arbeitsbereich, Zugänge, betriebliche Zeitfenster, Leitungsbestand und fachliche Ansprechpartner. Erst zusammen mit dem Untersuchungsumfang lässt sich die Feldarbeit einordnen.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Klinikorganisation, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Ein erster Kontakt ist auch mit vorläufigen Unterlagen möglich. Kennzeichnen Sie, welche Angaben feststehen und welche noch geplant oder unklar sind. Beschreiben Sie die nächste benötigte Projektentscheidung; das geeignete Verfahren wird anhand des Eingriffs und der Untersuchungsbedingungen gemeinsam abgestimmt.
Übermitteln Sie Adresse beziehungsweise Region sowie einen Lageplan mit Baugruben, Leitungsgräben und einzelnen Fundamentpunkten. Ergänzen Sie die geplanten Eingriffstiefen, gegebenenfalls Bezugshöhen und das vorgesehene Bauverfahren. Auch Arbeitsräume und zusätzliche Bodeneingriffe außerhalb der eigentlichen Bauwerkskontur sollten erkennbar sein. Bei Varianten muss feststehen, welche bereits ausgewählt ist und welche nur als mögliche Alternative betrachtet wird.
Senden Sie vollständige Kampfmittelunterlagen mit Anlagen sowie relevante Bestands- und Leitungspläne. Hinweise zu Auffüllungen, metallischen Einbauten oder eingeschränktem Zugang helfen bei der Einordnung. Ein Auszug ohne Lageplan kann die räumliche Aussage eines Berichts verdecken. Bekannte Lücken oder widersprüchliche Angaben sollten deshalb bereits in der Anfrage genannt werden.
Benennen Sie den geplanten Ausführungszeitraum und die technische Projektleitung des Krankenhauses. Beschreiben Sie, ob eine Ausschreibung vorbereitet, ein konkreter Eingriff abgestimmt oder ein vorhandener Bericht auf eine Änderung bezogen werden soll. Aus diesen Angaben wird der nächste fachliche Schritt entwickelt. Eine feste Aussage zu Aufwand oder Termin setzt eine ausreichende Abgrenzung der Aufgabe voraus.
Senden Sie den betroffenen Bauplanausschnitt und die vorhandenen Untergrundunterlagen. Beschreiben Sie die Anschlüsse zum Bestand und benennen Sie die zuständige technische Projektleitung. Auf dieser Grundlage besprechen wir den Untersuchungsbedarf und die für ein Angebot noch offenen Punkte.
Für die Zuordnung Ihrer Anfrage: Branchen und Anwendungsfälle. Region des Vorhabens.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.