Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Planen Sie eine neue Leitung am Terminal, den Umbau einer Zufahrt oder ein Fundament nahe der Kaikante? FONTANA-EOD klärt mit Ihnen, welcher Untersuchungsbedarf für die vorgesehenen Bodenarbeiten besteht. Dafür gleichen wir Lage und Tiefe der Eingriffe mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen ab. Arbeiten auf der Landfläche, am Uferbauwerk und im Wasser werden gesondert betrachtet und beauftragt.
Bodenarbeiten und Betriebswege im Plan zeigen.
Arbeiten am Uferbauwerk getrennt erfassen.
Untersuchte Flächen und Tiefen dokumentieren.
Für die erste Abstimmung kommt es auf die vorgesehenen Arbeiten an: Wird nur ein Belag erneuert, darunter ausgekoffert oder ein tieferes Bauteil hergestellt? Zeigen Sie im Plan, wo und wie weit die Arbeiten in den Boden reichen. Benennen Sie die Bezugshöhe für Tiefenangaben. Bestehende Berichte sind daraufhin zu prüfen, ob sie diesen Bereich tatsächlich behandeln.

Ob Kampfmittelverdacht besteht, wird anhand der verfügbaren Erkenntnisse zum konkreten Standort geprüft.
Ein Terminalplan zeigt häufig Nutzungsbereiche, aber noch nicht die tatsächlich beanspruchten Bodenvolumen. Ergänzen Sie die geplanten Leitungsgräben, Fundamente, Entwässerungsanlagen und Arbeitsräume. Unterschiedliche Tiefen werden mit einer eindeutigen Bezugshöhe angegeben. FONTANA-EOD kann damit vorhandene Erkenntnisse der Bauaufgabe zuordnen und offene Untersuchungsfragen benennen. Auch kleine Vertiefungen innerhalb einer großen befestigten Fläche gehören zu dieser Beschreibung, wenn dort bislang andere Voraussetzungen zugrunde lagen.
Leistungen nach Eingriffsraum und Tiefe wählen
Befestigungen, Schienen, unterirdische Leitungen und benachbarte Stahlkonstruktionen können die technische Vorbereitung beeinflussen. Stellen Sie Bestandspläne und verfügbare Angaben zum Aufbau der Fläche bereit. Die Auswahl einer Untersuchung richtet sich nach der konkreten Aufgabe und den erreichbaren Bedingungen. Eine pauschale Gerätefestlegung für das gesamte Terminal würde Unterschiede zwischen freier Fläche, Anschlussbereich und dicht belegtem Bestand übergehen. Unklare Randbedingungen werden deshalb vor der Durchführung besprochen.
Verfahren nach Untergrund und Einbauten abstimmen
Wenn der Auftrag landseitige Bodenarbeiten betrifft, werden seine Grenzen zur Kaikonstruktion und zum Wasserbereich im Plan erkennbar gehalten. Anker, Baugruben oder Leitungen können über eine zunächst eingezeichnete Fläche hinausreichen. Beschreiben Sie solche Bauteile mit ihrer räumlichen Ausdehnung. Eine weiterführende Aufgabe wird gesondert fachlich und organisatorisch geklärt. Die Untersuchung einer Verkehrsfläche wird dadurch nicht stillschweigend zu einer Aussage über das gesamte Hafenbecken erweitert.
Landseitigen Untersuchungsumfang dokumentieren
Bei der Erneuerung eines Stellplatzes ist zwischen Oberflächeninstandsetzung und einem Eingriff in den Unterbau zu unterscheiden. Geben Sie an, welche Schichten entfernt werden und wo zusätzliche Vertiefungen entstehen. Entwässerung, Beleuchtung und Randanschlüsse können über die eigentliche Stellfläche hinausreichen. Für die fachliche Vorbereitung werden diese Teilaufgaben gemeinsam dargestellt. Der spätere Flächenname allein beschreibt weder die Arbeitstiefe noch die Grenzen der benötigten Untersuchung.
Untersuchungsaufgaben an Schwerlastflächen klären
Ein Anschlussvorhaben kann Kabelgräben, Schächte und Fundamente innerhalb verschiedener Betriebsbereiche umfassen. Stellen Sie die gesamte Verbindung im Plan dar, auch wenn einzelne Abschnitte durch unterschiedliche Auftragnehmer hergestellt werden. Der Übergang zwischen bereits untersuchtem und neu beanspruchtem Boden bleibt erkennbar. Angaben zum Leitungsbestand und zu betrieblichen Freischaltungen werden von den jeweils zuständigen Stellen bereitgestellt und zusammen mit der Kampfmittelfachplanung in den Ablauf eingebunden.
Landstrom und Leitungsanschlüsse einordnen
Bei einer Kranbahn oder einem tragenden Bauteil werden Gründung, zugehörige Erdarbeiten und vorübergehende Arbeitsräume beschrieben. Eine sichtbare Achse im Lageplan genügt hierfür häufig nicht. Ergänzende Schnitte verdeutlichen unterschiedliche Höhen und Tiefen. Vorhandene Berichte werden auf diese konkrete Bauaufgabe bezogen gelesen. Eine Aussage zur benachbarten Verkehrsfläche wird erst dann verwendet, wenn ihre räumlichen und fachlichen Grenzen zum vorgesehenen Eingriff passen.
Tiefere Gründungsbereiche untersuchen
Neue Rinnen, Schächte oder Anschlüsse können kleine, aber gegenüber einer Flächenerneuerung tiefere Eingriffe auslösen. Kennzeichnen Sie diese Stellen einzeln und ordnen Sie ihnen den jeweiligen Planstand zu. Bei Umbauten im Bestand sind auch Rückbau und erforderliche Zwischenzustände relevant. So lässt sich vermeiden, dass eine örtliche Vertiefung in einer allgemeinen Beschreibung der Oberflächenarbeiten untergeht und erst unmittelbar während der Ausführung fachlich geklärt werden muss.
Örtliche Entwässerungseingriffe abstimmenBeschreiben Sie, welches Bauteil hergestellt oder verändert wird, und zeigen Sie den zugehörigen Bereich im Terminalplan. Bei einer Flächenerneuerung sind örtliche Vertiefungen gesondert kenntlich zu machen. Dadurch kann die erste Abstimmung direkt an den tatsächlichen Bodenarbeiten ansetzen.
Benennen Sie verfügbare Arbeitszeiten, Zugänge und den zuständigen Kontakt des Betreibers. Noch ungeklärte Bedingungen bleiben als offen erkennbar. Die fachliche und die betriebliche Vorbereitung lassen sich damit parallel auf dieselbe Maßnahme beziehen.
Senden Sie bestehende Berichte mit ihren vollständigen Anlagen. Datum, Planstand und Bezugshöhe helfen beim Vergleich mit der aktuellen Planung. Ein früherer Auftragstitel allein beantwortet noch nicht, ob ein neuer Graben oder ein geändertes Fundament erfasst ist.
Zeichnen Sie die vorgesehene Baugrenze in den Terminalplan ein. Ergänzen Sie mögliche Leitungsgräben, Entwässerung, Fundamentpunkte und die dafür vorgesehenen Tiefen. Benötigte Fahrgassen oder Stellflächen werden als betriebliche Randbedingungen kenntlich gemacht. Eine bloße Flächenzahl lässt diese Unterschiede nicht erkennen.
Bei einem Vorhaben an der Kaikante sind Lage und Ausdehnung des jeweiligen Eingriffs entscheidend. Trennen Sie Arbeiten hinter dem Bauwerk, an seinen Gründungselementen und im Gewässer. Vorhandene Verankerungen, Spundwände oder andere metallische Bauteile gehören in die Unterlagen zur Methodenwahl.
Eine Untersuchung an Land deckt eine benachbarte Gewässersohle nicht automatisch ab. Für dortige Verdachtsflächen beschreiben die BFR KMR besondere Untersuchungsbedingungen. Wasserseitige Arbeiten brauchen deshalb einen gesondert abgegrenzten Auftrag und dafür geeignete Fachleistungen; Umfang und ausführende Stelle sind vor Beauftragung zu klären.
Ein übersichtlicher Plan stellt die Baugrenzen, Tiefen und Anschlussstellen dar. Mehrere Bauphasen werden unterscheidbar gekennzeichnet. Ergänzende Schnitte sind hilfreich, wenn die Lage eines tieferen Bauteils aus der Draufsicht nicht deutlich wird.
Pläne zu Leitungen, Befestigungen und vorhandenen Bauwerken ergänzen die Bauplanung. Kennzeichnen Sie bekannte Unklarheiten, damit eine ungesicherte Angabe nicht als verbindlicher Bestand übernommen wird. Die zuständigen Ansprechpartner bleiben für Rückfragen benannt.
Berichte und Lagepläne werden ihrem jeweiligen Teilauftrag zugeordnet. Die Projektakte bewahrt den Zusammenhang zwischen geplanter Tätigkeit und tatsächlich ausgeführter Facharbeit. Für eine spätere Nutzung wird dieser Umfang mit dem neuen Vorhaben verglichen.
Übergeben werden die vereinbarte fachliche Bewertung und die zugehörigen Pläne. Bearbeitete Flächen müssen von ausgesparten oder nicht ausreichend beurteilbaren Bereichen unterscheidbar sein. Untersuchungszeitpunkt, Höhenbezug und Einschränkungen helfen, den Bericht bei späteren Änderungen richtig einzuordnen. Die Anwendbarkeit auf weitere Bauarbeiten wird anhand ihres jeweiligen Eingriffsbereichs mit diesem dokumentierten Umfang abgeglichen. Erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Vereinbaren Sie außerdem, wo Betreiber und Bauleitung die maßgebliche Fassung finden. Betriebliche Nutzungserlaubnis und dokumentierter Untersuchungsumfang werden mit ihren jeweiligen Aufgaben getrennt bezeichnet. Für einen Arbeitsschritt können sowohl die betriebliche Erlaubnis als auch der Untersuchungsbericht relevant sein; beide sollten in der Projektakte eindeutig bezeichnet bleiben.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Hamburg Port Authority: Hafenbehörde · § 8 ArbSchG: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Hafenmaßnahme sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Übergeben Sie einen aktuellen Plan mit Baugrenze, Zufahrt und angrenzenden Betriebsflächen. Kennzeichnen Sie vorübergehend benötigte Zonen, wenn dort ebenfalls Bodenarbeiten vorgesehen sind. Vermerken Sie ungeklärte Punkte ausdrücklich, statt sie als bereits untersuchte Fläche darzustellen.
Klären Sie die Ansprechpartner für Terminalbetrieb, Bauleitung und Kampfmittelmaßnahme. Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, verpflichtet § 8 ArbSchG die Arbeitgeber in Deutschland zur Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz. Welche Wege, Arbeitszeiten und Schutzmaßnahmen für die konkrete Tätigkeit gelten, ist vor Ort abzustimmen.
Vorhandene Berichte und historische Grundlagen werden dem Eingriff zugeordnet. Boden, Leitungen, Stahlbauteile und erreichbare Teilflächen bestimmen, welche technische Untersuchung geeignet ist. Verfahren, Arbeitsschutz und gegebenenfalls notwendige Vorarbeiten werden mit Betreiber und Bauleitung vor der Durchführung abgestimmt.
Die beauftragte Untersuchung wird in den abgestimmten Terminalbereichen ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Höhenbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Terminalbetrieb, Planung und Bauleitung benannt.
Vereinbaren Sie die Zuordnung von Ergebnissen zu den vorgesehenen Bauabschnitten. Eine verlegte Leitung oder ein zusätzliches Fundament wird gegen den dokumentierten Umfang geprüft. Benennen Sie gegenüber der Projektleitung die noch offenen Bereiche und die dort vor weiteren Arbeiten zu klärenden Fragen.
Armierter Beton, Leitungen und metallische Einbauten können geophysikalische Ergebnisse beeinflussen. Ob eine Oberflächensondierung für die geplanten landseitigen Arbeiten geeignet ist, wird anhand dieser Bedingungen geprüft. Teilen Sie mit, welche Oberflächen bleiben und welche im Bauablauf entfernt werden sollen. Die Auswahl eines Verfahrens berücksichtigt den Untersuchungszweck und die tatsächlich erreichbaren Bereiche; aus einer Gerätebezeichnung folgt keine feste Untersuchungstiefe. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Beschreiben Sie im Arbeitsplan, welche Bereiche während eines vorgesehenen Termins verfügbar sind. Container, abgestellte Fahrzeuge oder Material können den Zugang einschränken. Diese organisatorische Frage sollte vor der Terminabstimmung beantwortet werden. Im Bericht muss erkennbar sein, welche Bereiche tatsächlich untersucht wurden und welche offenbleiben. Benachbarte Messergebnisse gelten nicht automatisch für eine ausgesparte Zone.
Ein Tragfähigkeitsnachweis für eine Verkehrsfläche beantwortet eine andere Frage als die Kampfmitteluntersuchung. Ebenso sind Schadstoffuntersuchungen eigene Fachaufgaben. Führen Sie die jeweiligen Berichte in der Projektakte zusammen, erhalten Sie aber deren Untersuchungsgegenstand, Grenzen und Verfasser. So kann die Bauleitung die passende Aussage dem jeweiligen Arbeitsschritt zuordnen.
Verkehrsflächen, Leitungsarbeiten und neue Gründungen werden anhand ihrer Eingriffstiefen und ihres Bestandsumfelds betrachtet. Die Auswahl eines Verfahrens ist mit der Erreichbarkeit der Fläche und den vorgesehenen Arbeitsphasen abzustimmen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenFONTANA-EOD stimmt die Kampfmittelfacharbeit auf die vorgesehenen Bodenarbeiten und die tatsächlich erreichbaren Teilflächen ab. Grundlage sind die Projektunterlagen, verfügbare Erkenntnisse und die mit dem Betreiber abgestimmten Arbeitsbedingungen. Der vereinbarte Umfang bleibt in Angebot, Durchführung und Ergebnis nachvollziehbar. Änderungen an Bauteilen oder Tiefen werden rechtzeitig nachgeführt, damit die fachliche Aussage mit dem aktuellen Bauvorhaben verbunden bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenFür die Vorbereitung werden die Bauplanung und die für den Terminalbetrieb zuständige Kontaktperson benötigt. Die Planung erläutert Eingriffe und Planstände, der Betrieb die Zugänge und Nutzungsbedingungen. Bei größeren Vorhaben können weitere Fachstellen hinzukommen. Halten Sie fest, wer eine offene Angabe liefert und wer über das betreffende Arbeitsfenster entscheidet. Diese Zuordnung erleichtert die Abstimmung zwischen fachlicher Aufgabe und örtlicher Durchführung.
Container, abgestellte Fahrzeuge oder laufender Umschlag können beeinflussen, welche Bereiche zu einem vereinbarten Zeitpunkt erreichbar sind. Eine nicht bearbeitete Teilfläche bleibt in den Unterlagen erkennbar. Sie wird nicht allein aufgrund derselben Terminalbezeichnung dem Untersuchungsergebnis zugerechnet. Für die weitere Planung wird beschrieben, welcher Bereich offen ist und welche organisatorischen Voraussetzungen für seine spätere Bearbeitung benötigt werden.
Verschiebt sich eine Entwässerungsrinne oder wird ein Fundament anders gegründet, erhält die Fachfirma den geänderten Plan. Eine markierte Änderung erleichtert den Vergleich mit dem bisherigen Untersuchungsumfang. Die fachliche Rückmeldung bezieht sich auf die tatsächlich veränderte Bauaufgabe. Die Bezeichnung als kleine Anpassung oder kurzfristige Umplanung ersetzt diesen Abgleich nicht, insbesondere wenn andere Tiefen oder bislang nicht bearbeitete Randflächen betroffen sind.
Bei einer etappenweisen Durchführung werden Berichte und Anlagen eindeutig den bearbeiteten Bereichen zugeordnet. Die Bauleitung sollte erkennen können, welche Teilaufgabe abgeschlossen ist und welche Bereiche noch eine weitere Klärung benötigen. Eine zusammenfassende Nachricht bleibt mit den zugehörigen Plänen verbunden. Für die spätere Nutzung werden Datum, Planstand und räumlicher Bezug aufbewahrt, damit ein neuer Auftrag nicht allein auf einer früheren Flächenbezeichnung aufbaut.
Solange Varianten für Verkehrsflächen oder Anschlüsse untersucht werden, kann die Anfrage die bekannten Randbedingungen und die noch offenen Entscheidungen benennen. Kennzeichnen Sie mögliche Trassen und Gründungen als Varianten. Die fachliche Vorbereitung zeigt, welche Unterlagen für die weitere Eingrenzung benötigt werden. Erst mit der ausgewählten Lösung wird der konkrete Untersuchungsumfang festgelegt. So bleibt erkennbar, auf welche Planungsannahmen sich die Abstimmung bezieht.
Für die Ausschreibung sollten die vorgesehenen Eingriffe und ihre örtlichen Bedingungen zusammenhängend beschrieben sein. Unterschiedliche Zugänge oder Arbeitsfenster können für einzelne Bereiche maßgeblich sein. Stellen Sie vorhandene Untersuchungsunterlagen vollständig mit ihren Anlagen bereit. Die Leistungsbeschreibung kann darauf aufbauen und noch offene Aufgaben abgrenzen. Eine bloße Quadratmeterzahl bietet für einen Vergleich von Angeboten weniger Klarheit als ein eindeutig zugeordneter Eingriffsplan.
Die Reihenfolge der Untersuchung wird mit den geplanten Bauarbeiten und dem Terminalbetrieb abgestimmt. Benennen Sie verfügbare Flächen, Verkehrswege und die zuständigen Ansprechpartner für Änderungen. Ob eine Tätigkeit unter den jeweiligen Bedingungen ausgeführt werden kann, wird konkret geklärt. Der Betreiber klärt die für die Facharbeit erforderlichen Betriebsanpassungen und Arbeitsfenster. Verschiebt sich ein Arbeitsfenster, werden seine Auswirkungen auf die vereinbarte Facharbeit erneut besprochen.
Bei einem weiteren Anschluss oder einer veränderten Nutzung werden der damalige Bericht und die neue Bauplanung zusammen betrachtet. Maßgeblich sind die tatsächlichen Grenzen und Tiefen der früheren Facharbeit. Ein bereits bekannter Standort kann neue Bodenbereiche enthalten. Die vorhandene Dokumentation bleibt als Grundlage erhalten; zusätzliche Fragen werden als eigener Umfang zugeordnet. Damit bleibt nachvollziehbar, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden und welche Ergänzung noch erforderlich ist.

Nennen Sie Hafen, Terminal, betroffenen Abschnitt und eine erreichbare Projektkontaktperson. Ergänzen Sie einen Lageplan, wenn Betriebsbezeichnungen von postalischen Adressen abweichen. Bei mehreren Zufahrten wird die für die geplante Tätigkeit vorgesehene Einfahrt benannt. Die regionale Zuordnung erleichtert die Vorbereitung, ersetzt aber keine Beschreibung der eigentlichen Bodenarbeiten. Auch räumlich benachbarte Terminals können unterschiedliche organisatorische Bedingungen und getrennte Projektunterlagen haben.

Behördliche Auskünfte, Betreiberanforderungen und frühere Fachberichte werden mit ihrem jeweiligen Projektbezug bereitgestellt. Eine landseitige Maßnahme kann andere Abstimmungen benötigen als eine Veränderung am Wasserbauwerk. Die konkrete Zuständigkeit wird deshalb für den Standort und die vorgesehene Tätigkeit geklärt. Bewahren Sie die vollständigen Anlagen auf, damit räumliche Einschränkungen einer Auskunft auch bei späteren Planänderungen erkennbar bleiben.
Für Bauvorhaben im Hafen können mehrere Fachstellen zuständig sein. Im Hamburger Hafen führt die Hamburg Port Authority unter anderem Kontakte zu Bodenschutz und Kampfmittelthemen. Für Ihren Standort werden die zuständige Stelle und bereits vorliegende Auflagen gesondert geklärt. Geben Sie vorhandene Auskünfte und Bescheide deshalb mit den Projektunterlagen weiter.
Eine Ergebnisformulierung wird gemeinsam mit dem Lageplan und der beschriebenen Aufgabe betrachtet. Entscheidend ist, ob der geplante Eingriff innerhalb dieses Umfangs liegt. Bei einer Kaikante können zusätzliche Schnitte erforderlich sein, um unterschiedliche Ebenen zuzuordnen. Untersuchte und offene Bereiche bleiben getrennt erkennbar. So kann die Bauleitung die erhaltene Aussage mit den jeweils untersuchten Flächen und Tiefen auf die bestimmte Arbeit beziehen.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenWird ein Projekt um einen wasserseitigen Abschnitt erweitert, werden dessen Aufgabe, Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten ausdrücklich ergänzt. Unterlagen einer landseitigen Verkehrsfläche können Hintergrundinformationen liefern, beschreiben aber nicht automatisch die neue Tätigkeit. Für die Anfrage ist hilfreich, die Schnittstelle im Plan zu markieren und die vorgesehenen Bauhandlungen zu erläutern. Auf dieser Grundlage lässt sich der zusätzliche fachliche Abstimmungsbedarf nachvollziehbar festlegen.
Leistungsumfang einordnenUnterlagenauswertung, technische Untersuchung und baubegleitende Facharbeit erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Beschreiben Sie zunächst die geplante Bauhandlung und die dafür benötigte Aussage. Die Leistungsübersicht unterstützt die anschließende Einordnung. Eine Methodenbezeichnung allein sollte weder die Standortbedingungen noch bereits vorhandene Erkenntnisse verdrängen. FONTANA-EOD klärt den geeigneten Umfang auf dieser Grundlage mit den für Planung und Ausführung zuständigen Beteiligten.
Passende Untersuchungsleistungen auswählenDie Planung beschreibt den Eingriff; die Bauleitung koordiniert die darauf aufbauende Ausführung. Änderungen werden der Fachfirma mit dem neuen Planstand übermittelt. Diese Aufgabe bleibt auch dann wichtig, wenn der Terminalbetrieb nur kurze Arbeitsfenster ermöglicht.
Die betriebliche Kontaktperson erläutert Zugänge, Verkehrswege und die organisatorischen Voraussetzungen. Sie stimmt Änderungen im verfügbaren Arbeitsbereich mit den Projektbeteiligten ab. Die Fachplanung kann damit beurteilen, welche vereinbarte Tätigkeit unter den geänderten Bedingungen erreichbar bleibt.
FONTANA-EOD klärt die fachliche Aufgabe anhand der verfügbaren Erkenntnisse und der konkreten Bodenarbeiten. Die Dokumentation ordnet das Ergebnis dem vereinbarten Umfang zu. Behördenentscheidungen und betriebliche Maßnahmen bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
In Deutschland wird ein möglicher Kampfmittelfund unverzüglich der Polizei unter 110 gemeldet. Die zuständigen Stellen veranlassen die Gefahrenabwehr und binden den behördlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst entsprechend dem örtlichen Verfahren ein. Außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Betriebliche Abläufe und vereinbarte private Facharbeit werden in der Projektorganisation gesondert zugeordnet.
Der Betreiber beschreibt die betrieblichen Bedingungen und die Zugangsorganisation. Der Bauherr beziehungsweise seine Planung stellt die vorgesehenen baulichen Eingriffe dar. Beide Angaben werden für die Vorbereitung benötigt. Zugangserlaubnis und fachlicher Untersuchungsstand werden getrennt dokumentiert. Der Untersuchungsbericht wird mit den betrieblichen Vorgaben zusammen verwendet, wenn die anschließende Bauausführung vorbereitet wird.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Kampfmittelfachaufgabe. Die ausführenden Unternehmen erhalten die für ihre Bauarbeiten maßgeblichen Unterlagen über die Projektorganisation. Bei Abweichungen wird geklärt, ob der neue Eingriff weiterhin von der vorhandenen Aussage erfasst ist. Der abgestimmte Informationsweg sollte deshalb bereits vor Beginn feststehen. Zusätzliche Bodenarbeiten werden mit ihrem eigenen Lage- und Tiefenumfang mit der vereinbarten Fachaufgabe abgeglichen.
Bodenschutz, Bauplanung, Wasserbau und betriebliche Sicherheit können jeweils eigene Anforderungen an ein Hafenprojekt stellen. Die für den konkreten Standort geltenden Entscheidungen werden mit ihrem Gegenstand und ihrer Reichweite zugeordnet. Die Kampfmitteldokumentation liefert dazu ihren fachlichen Beitrag. Die für diese Belange benannten Stellen und Fachverantwortlichen treffen die jeweils zugehörigen Entscheidungen. Welche Stelle einzubeziehen ist und welche Unterlagen sie benötigt, wird für Standort und Vorhaben geklärt. Offene Anforderungen bleiben für die nächste Bauphase ausdrücklich erkennbar.
In Deutschland werden für die vorgesehenen Tätigkeiten die Anforderungen an Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der 1. SprengV geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Regel 113-003 wird ihrem Gegenstand des Zerlegens oder Vernichtens von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und der Beseitigung von Fundmunition entsprechend bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die BFR KMR enthalten Vorgaben für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes; ihre Anwendung auf die konkrete Hafenmaßnahme und standortbezogene Anforderungen werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

Ältere Luftbilder und Pläne können sich auf andere Geländeformen oder Nutzungen beziehen. Stellen Sie die verfügbaren Unterlagen vollständig bereit und kennzeichnen Sie bekannte Veränderungen. Eine heutige Terminalgrenze muss nicht mit einer früheren Fläche übereinstimmen. Die fachliche Auswertung ordnet den räumlichen Bezug ein. Aus einem einzelnen historischen Bildausschnitt wird dabei keine allgemeine Aussage über das gesamte heutige Hafenprojekt abgeleitet.
Historische Grundlagen vertiefen
Aktuelle Fotos können Befestigungen, Zufahrten und örtliche Engstellen verdeutlichen. Geben Sie den Standort der Aufnahme im Plan an und beschreiben Sie, welcher Bereich für die Untersuchung verfügbar sein soll. Die Bilder unterstützen die organisatorische Vorbereitung. Tiefen, unterirdische Einbauten und die fachliche Aussage einer Untersuchung lassen sich daraus allein nicht bestimmen. Für diese Fragen werden die jeweiligen Plan- und Ergebnisunterlagen herangezogen.
Dokumentation einordnen
Ergebnispläne und Berichte werden gemeinsam in der Projektakte abgelegt. Für spätere Umbauten sollte sich nachvollziehen lassen, welcher Bauabschnitt und welcher Planstand behandelt wurden. Eine einzelne Abschlussseite kann diese Zuordnung verlieren, wenn die Anlagen fehlen. Bewahren Sie deshalb auch erkennbare Grenzen und dokumentierte Einschränkungen auf. Sie sind für den Vergleich mit einer späteren Leitung, Gründung oder Flächenerweiterung relevant.
Ergebnisunterlagen nachvollziehbar dokumentieren


Hafenprojekte können technische Versorgung, Verkehrsflächen und unterschiedliche Betreiberbereiche verbinden. Die Übersicht zur kritischen Infrastruktur unterstützt die Einordnung der Beteiligten und der organisatorischen Schnittstellen. Für die Kampfmittelprüfung bleibt jeder konkrete Bodeneingriff maßgeblich. Eine gemeinsame Betriebsbezeichnung führt nicht automatisch zu einem gemeinsamen Untersuchungsumfang. Teilprojekte werden deshalb mit ihrer Lage, Aufgabe und vorhandenen Dokumentation nachvollziehbar zugeordnet.
Kritische Infrastruktur einordnen
Die Leistungsübersicht erläutert die fachlichen Tätigkeiten, aus denen sich ein projektbezogener Auftrag zusammensetzen kann. Übermitteln Sie die verfügbaren Berichte und nennen Sie die offenen Baufragen. Daraus lässt sich klären, welche Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisdokumentation benötigt werden. Die Abstimmung verbindet die tatsächlich erreichbare Terminalfläche und den vorgesehenen Ablauf mit konkreten Untersuchungszielen und nachvollziehbaren Aussagegrenzen.
Leistungen vergleichenDer Bedarf richtet sich nach Verdachtslage, Vorhaben und geltenden Anforderungen. Für die Anfrage werden die tatsächlichen Eingriffsbereiche beschrieben. Daraus folgt keine pauschale Untersuchung aller Betriebsflächen.
Nur wenn dessen Auftrag und dokumentierter Untersuchungsumfang den betreffenden Bereich ausdrücklich abdecken. Ein Bericht über eine Landfläche lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Gewässersohle übertragen.
Das hängt von Zugänglichkeit, Arbeitsbedingungen und Untersuchungsverfahren ab. Mit dem Betreiber wird geklärt, welche Flächen und Wege verfügbar sind und ob Arbeitsbereiche zeitweise getrennt werden müssen. Ob der Umschlag parallel weiterlaufen kann, wird für die konkrete Maßnahme geprüft.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Terminalbetrieb, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Die Kosten richten sich nach Untersuchungsfläche, Eingriffstiefen und Bodenvolumen, Bodenaufbau, Befestigungen, Leitungen und metallischen Störquellen, vorhandenen Unterlagen und dem geeigneten Verfahren. Hinzu kommen die erreichbaren Arbeitsbereiche und abgestimmten Betriebsfenster. Die Kalkulation bezieht sich auf den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang; zusätzliche Aufgaben am Ufer oder im Wasser werden vor Beauftragung mit dafür geeigneten Fachstellen geklärt.
Geben Sie die geplanten Eingriffstiefen mit einer eindeutigen Bezugshöhe an. Bei mehreren Ebenen helfen ergänzende Schnitte. So kann die Fachfirma die vorgesehenen Arbeiten mit den Tiefen und Grenzen vorhandener Untersuchungsunterlagen vergleichen.
Eine nicht bearbeitete Teilfläche bleibt in Plan und Dokumentation erkennbar. Für ihre spätere Untersuchung werden Zugang und Arbeitsbedingungen erneut abgestimmt. Die Aussage zu benachbarten Bereichen wird nicht allein wegen derselben Terminalbezeichnung auf sie übertragen.
Die neue Leitungsführung wird mit dem früheren Bericht und seinen Anlagen verglichen. Lage, Tiefe und Anschlussgruben zeigen, ob vorhandene Erkenntnisse passen oder eine ergänzende Fachaufgabe zu klären ist.
Senden Sie den betroffenen Planausschnitt mit Lage- und Bestandsplänen, vorgesehenen Bodenarbeiten und Eingriffstiefen mit eindeutiger Bezugshöhe. Ergänzen Sie Angaben zum Uferbauwerk sowie vorhandene Kampfmittelunterlagen und vollständige Untersuchungsberichte mit Anlagen.
Benennen Sie den zuständigen Betreiberkontakt, verfügbare Arbeitsflächen, Bauzeiten und benötigte Verkehrswege. Kennzeichnen Sie landseitige und wasserseitige Arbeitsanteile jeweils gesondert. Wir besprechen mit Ihnen, welche landseitigen Untersuchungen benötigt werden und welche Arbeiten am Ufer oder im Wasser mit den dafür beauftragten Fachstellen abzustimmen sind.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.