Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Bei Bodenarbeiten an einem Flughafen muss die benötigte Untersuchungsfläche zum vereinbarten Termin erreichbar sein. FONTANA-EOD prüft mit Ihnen, welche Kampfmittelunterlagen den geplanten Eingriff abdecken und wo weiterer Untersuchungsbedarf besteht. Gleichzeitig klären Betreiber und Projektleitung den Zutritt, die verfügbaren Wege und die Zeiten für die Arbeiten.
Land- und Luftseite unterscheiden.
Personal, Geräte und Wege abstimmen.
Untersuchten Bereich für die Bauleitung festhalten.
Bei Flughäfen in Deutschland können Kabelgräben am Frachtgebäude, Entwässerungsrinnen und Fundamente je nach Lage unterschiedliche Zugangsbedingungen haben. Beschreiben Sie deshalb zunächst den konkreten Standort innerhalb des Flughafengeländes. Nach § 10 LuftSiG ist der Zugang zur Luftseite und zu Sicherheitsbereichen ohne Berechtigung verboten. Die erforderliche Zutrittsberechtigung wird vor dem Einsatz gesondert mit dem Betreiber abgestimmt.

Für die Planung werden die tatsächlichen Eingriffe am Frachtgebäude, an der Zufahrt oder im technischen Versorgungsbereich eingezeichnet. Ergänzen Sie Tiefe, Bezugshöhe und den vorgesehenen Bauablauf. Eine allgemeine Bezeichnung als Flughafenbaustelle lässt wesentliche Unterschiede offen. FONTANA-EOD ordnet vorhandene Erkenntnisse der konkreten Bauaufgabe zu und klärt, welche fachliche Frage für den betroffenen Abschnitt noch bearbeitet werden muss.
Leistungen für Bodenarbeiten am Standort wählen
Befestigte Flächen, Leitungen, Einbauten und benachbarte Anlagen gehören zur Vorbereitung der technischen Untersuchung. Benennen Sie bekannte Einschränkungen der Zugänglichkeit und stellen Sie die verfügbaren Bestandsunterlagen bereit. Die geeignete Vorgehensweise wird daraus für den konkreten Eingriff abgeleitet. Ein kurzes Arbeitsfenster ändert nicht von selbst die fachlichen Voraussetzungen. Lässt sich die Aufgabe darin nicht vollständig bearbeiten, wird der weitere Umfang ausdrücklich abgestimmt.
Verfahren nach Bestand und Arbeitsfenster abstimmen
Ein früherer Untersuchungsbericht kann eine wichtige Grundlage sein, wenn sein räumlicher Bezug und seine Aussage bekannt sind. Vergleichen Sie die damaligen Flächen und Tiefen mit dem neuen Plan. Anschlussgruben oder seitlich verschobene Trassen können außerhalb des bisherigen Umfangs liegen. Die Unterlagen werden deshalb vollständig mit ihren Anlagen betrachtet. Die Nähe zu einer bereits bearbeiteten Fläche allein ersetzt den fachlichen Vergleich nicht.
Frühere Ergebnisse mit dem Bauplan abgleichen
Bei einer Erweiterung des Frachtbereichs können Fundamente, Rampen, Entwässerung und Zufahrten unterschiedliche Eingriffe verursachen. Stellen Sie diese Aufgaben gemeinsam dar, auch wenn sie getrennt vergeben werden. Der Übergang zwischen Gebäude und befestigter Außenfläche ist für den räumlichen Abgleich relevant. Bestehende Unterlagen werden jedem Teilbereich zugeordnet. Die spätere Nutzung als zusammenhängende Ladezone bedeutet nicht, dass bereits alle vorgesehenen Bodenarbeiten untersucht sind.
Untersuchungsaufgaben für Frachtgebäude und Ladezonen klären
Kabelgräben, Schächte und Anschlüsse werden mit ihrem vollständigen Verlauf beschrieben. Bei mehreren Betriebsbereichen ist erkennbar zu machen, wo Zuständigkeiten oder Zugangsvoraussetzungen wechseln. Auch kurze Verbindungen zwischen bekannten Anlagen können neue Bodenbereiche betreffen. Leitungsauskunft und Angaben zum Betriebszustand werden gesondert bereitgestellt. Die Kampfmittelprüfung behandelt ihre eigene Fachfrage und wird mit diesen Unterlagen für die anschließende Ausführung zusammengeführt.
Versorgungsleitungen im Bauablauf einordnen
Bei einer Erneuerung von Verkehrsflächen werden Belag, Unterbau und örtliche Vertiefungen unterschieden. Eine Rinne oder ein neuer Schacht kann tiefer reichen als der übrige Flächenabtrag. Ergänzen Sie solche Stellen im Plan und benennen Sie die jeweils vorgesehenen Arbeitstiefen. Die Untersuchung wird auf die tatsächliche Bauaufgabe bezogen. Eine pauschale Flächenbeschreibung würde gerade diese Unterschiede im Ablauf und im erforderlichen Untersuchungsumfang verdecken.
Verfahren für Verkehrsflächen und Vertiefungen wählen
Eine flughafennahe Logistikfläche kann anderen organisatorischen Bedingungen unterliegen als eine Fläche innerhalb eines gesicherten Flughafenbereichs. Beschreiben Sie daher den konkreten Standort und die tatsächlich geltenden Zugänge. Der Bezug zum Flughafen ersetzt diese Klärung nicht. Für die Facharbeit bleiben Lage, Bodenarbeiten, Unterlagen und erreichbare Arbeitsbereiche maßgeblich. Betreiberanforderungen werden nur auf diejenigen Flächen bezogen, für die sie tatsächlich gelten.
Logistikflächen als Gewerbebauaufgabe einordnenMarkieren Sie den Bauabschnitt und benennen Sie die betroffene Einrichtung. Aus der Anfrage sollte hervorgehen, ob besondere Zugangsbedingungen gelten und wer diese erläutert. Ein Flughafenname allein reicht für die Vorbereitung des konkreten Arbeitsbereichs nicht aus.
Geben Sie an, welche Schichten entfernt werden und welche Bauteile entstehen. Unterschiedliche Tiefen und Anschlussstellen werden im Plan kenntlich gemacht. Damit lässt sich vorhandene Dokumentation zielgerichtet mit der vorgesehenen Ausführung vergleichen.
Nennen Sie die vorgesehenen Bauphasen und bereits abgestimmte Arbeitsfenster. Vorläufige Termine bleiben als vorläufig erkennbar. Die Fachfirma kann anschließend klären, wie sich der benötigte Umfang unter diesen Voraussetzungen vorbereiten und durchführen lässt.
Stellen Sie dar, ob Arbeiten am Bestand, neue Medienanschlüsse oder zusätzliche Bauteile geplant sind. Auch ein kleiner Eingriff braucht eine eindeutige Lage und Tiefe. Prüfen Sie vorhandene Berichte darauf, ob sie Lage und Tiefe der vorgesehenen Arbeiten tatsächlich abdecken. Ergebnisse eines anderen Bauabschnitts gelten dafür nicht automatisch.
Benennen Sie den betroffenen Bereich und die zuständige Betreiberstelle. Klären Sie vor dem Einsatz, welche Voraussetzungen für Personen, Geräte und Fahrzeuge gelten. Mit der Zugangsabstimmung wird geklärt, wie Personal und Geräte die Fläche erreichen. Verdachtslage und Messbedingungen werden zusätzlich fachlich geprüft.
Kennzeichnen Sie Baustellenzufahrten und zusätzliche Arbeitsflächen, wenn dort Bodenarbeiten stattfinden sollen. Ein zunächst vorgesehener Zugang kann sich im Bauablauf ändern. Nehmen Sie geänderte Wege in den Plan auf. Für neu hinzukommende Bodenarbeiten wird geprüft, ob die vorhandenen Untersuchungsergebnisse ausreichen.
Ein aktueller Plan zeigt Grenzen, Tiefen und die Verbindung zu benachbarten Bauabschnitten. Varianten werden getrennt gekennzeichnet. So bleibt nachvollziehbar, welche konkrete Ausführung für die fachliche Abstimmung zugrunde gelegt wird.
Frühere Berichte werden mit ihren Anlagen und dem damals geltenden Planstand übermittelt. Auch bekannte Einschränkungen bleiben enthalten. Eine verkürzte Zusammenfassung sollte die räumlichen Grenzen der vorhandenen Erkenntnisse nicht verdecken.
Die zuständige Kontaktperson stellt die für diesen Bereich geltenden Zugangsinformationen bereit. Bekannte Vorgaben für Personen, Fahrzeuge und Arbeitszeiten werden mit der vorgesehenen Tätigkeit abgeglichen. Offene organisatorische Punkte erhalten einen benannten Ansprechpartner.
Ordnen Sie die Untersuchung einem eindeutig bezeichneten Planstand zu. Der Bericht zeigt, welche Bereiche untersucht wurden, welche offenbleiben und welche Einschränkungen für die Ergebnisse gelten. Vereinbarte weitere Schritte werden festgehalten. Das ist besonders hilfreich, wenn mehrere kurze Arbeitsphasen aufeinanderfolgen oder unterschiedliche Firmen an denselben Übergängen arbeiten. Erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Bewahren Sie Zugangsnachweise und fachliche Untersuchungsberichte ihrem jeweiligen Zweck entsprechend auf. Zugangsnachweise und Untersuchungsberichte werden als getrennte Dokumente für Zutrittsorganisation und kampfmitteltechnischen Untersuchungsstand geführt. Luftrechtliche Betriebsentscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen. Bei späteren Umbauten wird geprüft, ob die vorhandenen Berichte die neuen Bodenarbeiten räumlich und in der Tiefe abdecken.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 10 LuftSiG: Zugangsberechtigung · Fraport: Fragen zu Flughafenausweisen · § 8 ArbSchG: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme am Flughafen sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Projektleitung und Betreiber gleichen den geplanten Eingriff mit den nutzbaren Wegen und Arbeitszonen ab. Geben Sie den Stand der erforderlichen Zugangsabstimmung an und benennen Sie eine Kontaktperson, die offene organisatorische Fragen beantworten kann.
Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, müssen die Arbeitgeber in Deutschland nach § 8 ArbSchG beim Arbeitsschutz zusammenarbeiten. Dazu gehören je nach Tätigkeit die gegenseitige Information über Gefahren und die Abstimmung der Schutzmaßnahmen. Für die Untersuchung müssen Zuständigkeiten und Meldewege bekannt sein. Ob Arbeitsbereiche zeitweise getrennt oder Wege umgelegt werden müssen, wird mit dem Betreiber abgestimmt.
Vorhandene Berichte und historische Grundlagen werden dem Eingriff zugeordnet. Boden, Leitungen, Befestigungen und erreichbare Teilflächen bestimmen, welche technische Untersuchung geeignet ist. Verfahren, Arbeitsschutz und gegebenenfalls notwendige Vorarbeiten werden mit Betreiber und Bauleitung vor der Durchführung abgestimmt.
Die beauftragte Untersuchung wird in den abgestimmten Arbeitsbereichen ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Betreiber, Planung und Bauleitung benannt.
Übergeben Sie den dokumentierten Bearbeitungsstand an die Verantwortlichen des nächsten Bauabschnitts. Die kampfmitteltechnische Aussage gilt im beschriebenen Umfang. Die betriebliche Entscheidung zur Nutzung einer Fläche und gegebenenfalls weitere Freigaben bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen.
Stellen Sie vorhandene Kampfmittelberichte, aktuelle Planstände und Bestandsinformationen vor der Terminvereinbarung zusammen. Damit kann geprüft werden, welche Fragen noch offen sind und welche Arbeitsbereiche erreicht werden müssen. Die Dauer eines verfügbaren Zeitfensters allein bestimmt kein geeignetes Untersuchungsverfahren.
Beläge, Bewehrung, Leitungen und angrenzende technische Anlagen können Messbedingungen beeinflussen. Der vorgesehene Bauzustand muss deshalb bekannt sein. Ob eine Oberflächensondierung unter diesen Bedingungen geeignet ist, wird fachlich geprüft. Eine Untersuchung vor dem Rückbau kann eine andere Aussage ermöglichen als nach der Entfernung bestimmter Einbauten; ihr jeweiliger Umfang ist fachlich festzulegen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Ist ein Bereich wegen des Betriebs nicht zugänglich oder nicht ausreichend beurteilbar, wird dieser Stand kenntlich gemacht. Im Bericht werden die tatsächlich untersuchten Bereiche und die Grenzen der Auswertung benannt, auch wenn das verfügbare Zeitfenster kürzer als vorgesehen war. Für die Projektplanung bleibt erkennbar, ob eine ergänzende Untersuchung oder eine andere abgestimmte Vorgehensweise notwendig ist.
Die Untersuchung wird für die tatsächlichen Bodenarbeiten vorbereitet und mit den betrieblichen Zugängen abgestimmt. Maßgeblich bleiben Eingriffsbereich, Tiefe und die Bedingungen, unter denen Messung und Auswertung stattfinden können.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Bei einzelnen Fundament- oder Schachtpunkten werden das zu prüfende Bodenvolumen und die erreichbare Messabdeckung vor der Festlegung eines Bohrpunktrasters abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen festgelegt. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenFONTANA-EOD stimmt den Untersuchungsumfang mit den Bauunterlagen und den verfügbaren Arbeitsbedingungen ab. Dazu gehören die konkrete Fläche, die fachliche Aufgabe und die erreichbaren Zeitfenster. Eine Aufgabenbeschreibung hält diese Angaben zusammen. Während der Vorbereitung werden offene Punkte den zuständigen Beteiligten zugeordnet. So lässt sich später nachvollziehen, welche Tätigkeit vereinbart war und auf welchen Bereich sich das dokumentierte Ergebnis bezieht.
Untersuchungsaufgabe besprechenDer Projektkontakt des Betreibers erläutert die am konkreten Standort geltenden Anforderungen an Personen, Fahrzeuge und gegebenenfalls Begleitung. Diese Angaben werden rechtzeitig mit der vorgesehenen Tätigkeit abgestimmt. Die Zutrittsberechtigung wird gesondert mit dem Betreiber abgestimmt. Wenn Unterlagen oder organisatorische Voraussetzungen noch fehlen, wird dies im Ablauf berücksichtigt. Die Zugangsunterlagen und erforderlichen organisatorischen Entscheidungen werden vor dem Untersuchungstag geklärt.
Die Fachfirma benötigt eine eindeutige Beschreibung des zugänglichen Bereichs. Benachbarte Anlagen und deren betriebliche Bedingungen werden von den verantwortlichen Stellen erläutert. Dabei bleibt erkennbar, welche Informationen verbindlich vorliegen und welche noch geklärt werden müssen. Die Vorbereitung verbindet diese Angaben mit der geplanten Bodenarbeit. Die Durchführbarkeit wird für den jeweiligen Abschnitt anhand seiner Erreichbarkeit und der tatsächlichen Untersuchungsbedingungen geklärt.
Kann eine vereinbarte Tätigkeit wegen geänderter Betriebsbedingungen nicht im vorgesehenen Umfang stattfinden, wird der erreichte Stand festgehalten. Bereits bearbeitete und noch offene Teilbereiche bleiben unterscheidbar. Für eine Fortsetzung werden Zugang und Arbeitsbedingungen erneut abgestimmt. Eine kurze verfügbare Zeitspanne wird nicht als Ersatz für einen fachlich erforderlichen Arbeitsschritt behandelt. Die Dokumentation bildet den tatsächlich ausgeführten Umfang ab.
Bei mehreren Bauphasen erhält jeder Abschnitt einen nachvollziehbaren Bezug zu Bericht und Plananlagen. Die Bauleitung kann damit erkennen, welche Aussage für die nächste konkrete Arbeit vorliegt. Noch offene Anschlussstellen oder Teilflächen bleiben benannt. Eine zusammenfassende Übergabe wird nicht von ihren räumlichen Anlagen getrennt. Für spätere Änderungen wird derselbe Unterlagenstand mit dem neuen Eingriff verglichen und bei Bedarf fachlich ergänzt.
In einer frühen Phase können mögliche Trassen, Erweiterungen oder Anschlussbereiche nebeneinander betrachtet werden. Kennzeichnen Sie Varianten und noch unsichere Tiefen ausdrücklich. Vorhandene Erkenntnisse werden zunächst diesen möglichen Eingriffen zugeordnet. Die fachliche Abstimmung kann klären, welche Angaben für die nächste Planungsentscheidung fehlen. Ein festgelegter Untersuchungsumfang entsteht anschließend aus der konkret ausgewählten Bauaufgabe und den erreichbaren Bedingungen.
Für eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung werden Baugrenzen, Tiefen und betriebliche Voraussetzungen zusammen dargestellt. Stellen Sie vorhandene Fachberichte vollständig bereit. Benennen Sie bekannte Vorgaben zur Zugangsvorbereitung und die zuständige Kontaktstelle des Betreibers. Diese Informationen helfen, Angebote auf dieselbe Aufgabe zu beziehen. Noch offene Voraussetzungen sollten nicht als bereits gesicherte Bedingungen erscheinen, weil sich daraus spätere Änderungen der Durchführung ergeben können.
Die geplante Reihenfolge berücksichtigt sowohl die Bauaufgabe als auch die tatsächliche Verfügbarkeit der Fläche. Vor Beginn wird geklärt, welche Tätigkeit in welchem Bereich vorgesehen ist und wer betriebliche Änderungen mitteilt. Ein Arbeitsfenster ist eine organisatorische Rahmenbedingung. Ob die fachliche Aufgabe darin vollständig ausgeführt werden kann, wird gesondert bewertet. Bei Abweichungen bleiben der erreichte Stand und der weitere Bearbeitungsbedarf nachvollziehbar.
Wird später ein weiterer Schacht vorgesehen oder eine Leitung verlegt, beginnt der Abgleich mit dem neuen Plan und den bisherigen Ergebnisunterlagen. Ein abgeschlossener Bauabschnitt kann weiterhin nutzbare Erkenntnisse enthalten, ohne jede zusätzliche Arbeit abzudecken. Die konkrete Lage und Tiefe entscheiden über die Zuordnung. Die frühere Dokumentation bleibt erhalten; eine notwendige Ergänzung wird als eigener fachlicher Umfang beschrieben.

Neben dem Flughafennamen werden Gebäude, Flächenbezeichnung und die vorgesehene Zufahrt genannt. Ein Lageplan verbindet diese Angaben mit dem tatsächlichen Arbeitsbereich. Bei einer externen Logistikfläche ist deren eigene Betriebsadresse maßgeblich. Die regionale Übersicht unterstützt die Standortzuordnung. Die konkreten Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Betreibers werden unmittelbar für den geplanten Einsatz geklärt.

Vorhandene Auskünfte, Betreiberbedingungen und bereits abgestimmte Auflagen werden zusammen mit ihrem Geltungsbereich bereitgestellt. Achten Sie darauf, ob die Unterlagen dieselbe Fläche und dieselbe Tätigkeit betreffen. Anforderungen eines anderen Flughafenbereichs werden nicht allein wegen desselben Standorts übertragen. Offene Zuständigkeiten werden vor der Durchführung zugeordnet. So erhalten Fachfirma und Bauleitung eine gemeinsame Grundlage für die Vorbereitung.
Die organisatorischen Einzelheiten werden mit dem jeweiligen Betreiber geklärt. Fraport erläutert beispielsweise für Frankfurt getrennte Anforderungen an Flughafenausweise, Fahrzeugausweise und Schulungen. Für andere Flughäfen werden die dort geltenden Anforderungen mit dem jeweiligen Betreiber geklärt. Für eine außerhalb solcher Bereiche liegende Logistikfläche sind deren tatsächliche Betriebsbedingungen maßgeblich.
Zugangsunterlagen organisieren das Betreten und Befahren des jeweiligen Bereichs. Der Untersuchungsbericht beschreibt dagegen die ausgeführte Kampfmittelfacharbeit und ihre räumliche Reichweite. Beide Unterlagen werden im Projekt benötigt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Für eine geplante Bauphase sollten deshalb die zuständigen Ansprechpartner und die zugehörigen Dokumente erreichbar sein. Ein organisatorisch zugänglicher Bereich wird nicht allein dadurch fachlich als vollständig untersucht behandelt.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenEin Bericht wird gemeinsam mit seinen Anlagen und dem zugrunde gelegten Bauplan gelesen. Die geplante Bauarbeit muss sich der beschriebenen Fläche und Tiefe zuordnen lassen. Bei Änderungen der Leitungsführung oder eines Fundaments wird dieser Vergleich erneut vorgenommen. Eine kurze Ergebniszeile kann den räumlichen Umfang nicht ersetzen. Unklare Grenzen werden geklärt, bevor die Aussage für eine abweichende Bauhandlung verwendet wird.
Ergebnisplan und Ausführung nachvollziehbar verbindenDie Anfrage kann mit einer konkreten Bauaufgabe beginnen, auch wenn noch keine Untersuchungsmethode feststeht. Benennen Sie vorhandene Erkenntnisse und die Aussage, die für die nächste Projektentscheidung benötigt wird. Die Leistungsübersicht erläutert unterschiedliche fachliche Tätigkeiten. FONTANA-EOD stimmt daraus einen passenden Umfang ab. Die Standortbedingungen und Zugangsvoraussetzungen werden dabei gemeinsam mit der fachlichen Aufgabe berücksichtigt.
Passende Untersuchungsleistungen auswählenDie Planung beschreibt Bauteile, Lage und Tiefe der vorgesehenen Arbeiten. Änderungen werden eindeutig gegenüber dem vorherigen Stand markiert. Damit erhält die Fachfirma eine belastbare Grundlage für den Abgleich mit bereits vorhandenen Ergebnissen.
Der Betrieb erläutert Erreichbarkeit und organisatorische Voraussetzungen der konkreten Fläche. Die Abstimmung berücksichtigt die tatsächlich vorgesehenen Tätigkeiten und eingesetzten Beteiligten. Die konkreten Zugangsbedingungen werden mit dem Betreiber für den jeweiligen Untersuchungsabschnitt abgestimmt.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Kampfmittelfrage und ordnet das Ergebnis dem ausgeführten Umfang zu. Der Bericht bleibt mit seinen räumlichen Anlagen verbunden. Weitere technische und betriebliche Entscheidungen werden von den hierfür zuständigen Stellen getroffen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
In Deutschland wird ein möglicher Kampfmittelfund unverzüglich der Polizei unter 110 gemeldet. Die zuständigen Stellen veranlassen die Gefahrenabwehr und binden den behördlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst entsprechend dem örtlichen Verfahren ein. Außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Betriebliche Abläufe und vereinbarte private Facharbeit werden in der Projektorganisation gesondert zugeordnet.
Die zuständige Betreiberstelle erläutert die Bedingungen für Zutritt und betriebliche Abstimmung. Der Projektkontakt führt diese Informationen mit der Bauplanung zusammen. Änderungen an Zugängen oder Arbeitsfenstern werden rechtzeitig weitergegeben. Die erforderlichen organisatorischen Entscheidungen bleiben bei den dafür zuständigen Stellen. Die Kampfmittelfachfirma erhält daraus die Rahmenbedingungen, innerhalb derer ihre konkret vereinbarte Aufgabe vorbereitet und durchgeführt werden kann.
Der Bauherr beziehungsweise seine Planung beschreibt Eingriffe und Tiefen. Die ausführenden Unternehmen erhalten die für ihre Arbeit relevanten Unterlagen über die Bauleitung. Ein abweichender Planstand wird vor dem betroffenen Eingriff mit der bisherigen fachlichen Aussage verglichen. Dies gilt auch bei einer kurzfristigen Änderung innerhalb eines engen Arbeitsfensters. Der verfügbare Zeitraum ersetzt die notwendige fachliche Zuordnung nicht.
FONTANA-EOD dokumentiert die vereinbarte und tatsächlich ausgeführte Kampfmittelfacharbeit. Andere betriebliche oder technische Bewertungen werden ihren jeweiligen Verantwortlichen zugeordnet. Für die weitere Bauplanung werden diese Unterlagen mit ihrem jeweiligen fachlichen Gegenstand und den zugehörigen Zuständigkeiten zusammengeführt. Noch offene Teilbereiche bleiben erkennbar. So lässt sich die nächste Projektentscheidung auf den erreichten Fachstand und die tatsächlich vorhandenen betrieblichen Voraussetzungen beziehen.
In Deutschland werden für die vorgesehenen Tätigkeiten die Anforderungen an Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der 1. SprengV geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Regel 113-003 wird ihrem Gegenstand des Zerlegens oder Vernichtens von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und der Beseitigung von Fundmunition entsprechend bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die BFR KMR enthalten Vorgaben für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes; ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme am Flughafen und standortbezogene Anforderungen werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

Vorhandene Luftbilder, ältere Pläne und frühere Bewertungen werden mit ihrem räumlichen Bezug bereitgestellt. Flughafengelände und angrenzende Nutzungen können sich im Laufe der Zeit verändert haben. Bekannte Unterschiede zum heutigen Plan werden kenntlich gemacht. Die fachliche Auswertung ordnet diese Informationen ein. Ein einzelner Bildausschnitt wird nicht als umfassende Aussage über alle aktuellen Bauflächen oder ihre unterschiedlichen Eingriffstiefen verwendet.
Historische Grundlagen vertiefen
Fotos können Befestigungen, Einbauten und die örtliche Erreichbarkeit verdeutlichen. Ihre Erstellung und Weitergabe wird mit den am Standort geltenden Bedingungen abgestimmt. Kennzeichnen Sie den Aufnahmebereich im Lageplan. Die Bilder ergänzen die Vorbereitung, liefern aber allein keine Aussage über den Untergrund. Für den Untersuchungsumfang bleiben die geplanten Bodenarbeiten und die vorhandenen fachlichen Unterlagen maßgeblich.
Dokumentation einordnen
Bericht und Lageplan werden zusammen aufbewahrt, damit spätere Bearbeiter den tatsächlich ausgeführten Umfang nachvollziehen können. Nicht bearbeitete Teilflächen oder Einschränkungen bleiben dabei erkennbar. Eine spätere Bauphase wird mit diesem dokumentierten Stand verglichen. Der Zusammenhang ist besonders hilfreich, wenn mehrere Arbeitsfenster oder getrennte Aufträge zu derselben Flughafenmaßnahme gehören und jeweils unterschiedliche Bereiche betreffen.
Ergebnisunterlagen nachvollziehbar dokumentieren


Flughafenprojekte können Versorgung, Gebäude, Verkehrsflächen und externe Logistik verbinden. Die Übersicht zur kritischen Infrastruktur hilft bei der Zuordnung dieser Aufgaben. Für die Kampfmittelprüfung bleibt der jeweilige Bodeneingriff entscheidend. Eine gemeinsame Projektorganisation ersetzt keine genaue Beschreibung der einzelnen Arbeitsbereiche. Ihre Zugänge, vorhandenen Erkenntnisse und benötigten Ergebnisunterlagen werden deshalb nachvollziehbar voneinander unterschieden.
Kritische Infrastruktur einordnen
Die Leistungsübersicht unterstützt die Abstimmung, wenn unterschiedliche Aufgaben der Vorbereitung, Untersuchung und Dokumentation zusammenkommen. Senden Sie den aktuellen Plan und vorhandene Berichte, bevor ein bestimmter Umfang festgelegt wird. Daraus lassen sich noch offene Fragen ableiten. Die spätere Durchführung und die benötigte Ergebnisdokumentation werden auf den tatsächlich erreichbaren Abschnitt und die dortige Untersuchungsaufgabe bezogen.
Leistungen vergleichenDie Anforderungen richten sich nach der tatsächlichen Lage und dem jeweiligen Zugangsbereich. Nähe zu einem Flughafen allein beantwortet diese Frage nicht. Für die Luftseite und Sicherheitsbereiche in Deutschland gilt das Zugangsverbot ohne Berechtigung nach § 10 LuftSiG.
Klären Sie den Betreiberkontakt, den Zugang und die verfügbare Arbeitsfläche vor der Terminvereinbarung. Der Betreiber teilt mit, welche Unterlagen, Berechtigungen oder Einweisungen für den betroffenen Bereich erforderlich sind.
Der vorhandene Bericht ist mit Lage, Tiefe und Art des neuen Eingriffs abzugleichen. Eine benachbarte Untersuchung deckt den neu geplanten Untergrundraum nicht automatisch ab. Nicht untersuchte Übergänge müssen erkennbar bleiben.
Bloße Sichtbeobachtung des Aushubs ist nach der DGUV keine baubegleitende Kampfmittelsondierung. Welches Vorgehen geeignet ist, wird anhand der Aufgabe und der Untersuchungsbedingungen geprüft. Ein kurzes Zeitfenster allein bestimmt das Verfahren nicht.
Der Bericht behandelt den vereinbarten kampfmitteltechnischen Untersuchungsgegenstand mit seinem Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Aussagegrenzen. Die Beurteilung der betrieblichen Sicherheit und gegebenenfalls erforderliche luftrechtliche Entscheidungen bleiben den jeweils zuständigen Stellen und Verantwortlichen zugeordnet.
Die Kosten richten sich nach Fläche, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Befestigungen und Einbauten, möglichen Störquellen, vorhandenen Erkenntnissen und dem geeigneten Untersuchungsverfahren. Zugangsorganisation, erforderliche Begleitung und verfügbare Arbeitsfenster beeinflussen den Ablauf. Kalkuliert wird der für den konkreten Bauabschnitt abgestimmte Leistungsumfang mit der benötigten Auswertung und Dokumentation.
Bericht und Lageplan unterscheiden den ausgeführten Umfang von offenen Bereichen. Für eine Fortsetzung werden Zugang und Arbeitsbedingungen erneut abgestimmt. Die Bauleitung erhält damit einen nachvollziehbaren Stand für die nächste Bauphase.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Betreiber, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Senden Sie Lageplan, Eingriffsabmessungen und die vorgesehenen Bodenarbeiten mit Tiefen und Bezugshöhen. Ergänzen Sie vorhandene Kampfmittelunterlagen und vollständige Untersuchungsberichte mit ihren Anlagen.
Benennen Sie den Betreiberkontakt, den Zeitraum und die verfügbare Arbeitsfläche. Teilen Sie mit, ob sich der Abschnitt in einem zugangsbeschränkten Bereich befindet und welche Vorgaben für Personen, Fahrzeuge, Geräte und Zutrittsberechtigungen gelten. Die notwendigen Berechtigungen und gegebenenfalls Begleitung oder Einweisungen werden gesondert mit dem Betreiber abgestimmt. Mit diesen Angaben besprechen wir den Untersuchungsbedarf und die Vorbereitung des Einsatzes.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.