Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Beim Bau eines Rückhaltebeckens können Einläufe, Schächte und Fundamente tiefer reichen als der flächige Bodenabtrag. Für die Kampfmittelprüfung kommt es deshalb auf die Lage und Tiefe jedes Eingriffs an. FONTANA-EOD gleicht Ihre Pläne mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen ab und klärt, welcher Untersuchungsbedarf besteht. Dabei berücksichtigen wir auch Arbeitsflächen und Bauzustände, die sich während der Ausführung ändern.
Bestand, Abtrag und fertige Sohle zeigen.
Gruben und Fundamente im Plan ergänzen.
Temporäre und endgültige Flächen erfassen.
Für die Untersuchung ist nicht nur die spätere Geländeform maßgeblich. Während der Herstellung können Arbeitsräume, Gründungen oder Leitungsgräben tiefer reichen und außerhalb der fertigen Sohle liegen. Kennzeichnen Sie diese Bereiche im Eingriffsplan, damit ihr Untersuchungsbedarf vor den jeweiligen Arbeiten geklärt werden kann.

Für ein Rückhaltebecken werden der heutige Geländeaufbau und die geplante Form in einem nachvollziehbaren Zusammenhang dargestellt. Benötigt werden nicht nur die spätere Sohle, sondern auch Böschungen, Abtragsgrenzen und örtliche Vertiefungen. Die verwendeten Höhenbezüge müssen aus den Unterlagen erkennbar sein. Ein Lageplan ohne Profile kann die tatsächliche Bodenbeanspruchung nur unvollständig beschreiben. Stellen Sie deshalb dar, welche Bereiche in welcher Bauphase bearbeitet werden. Die Untersuchung wird auf diesen Eingriff bezogen vorbereitet und nicht pauschal aus der späteren Wasserfläche abgeleitet.
Verfahren für Beckenprofile und Abtrag wählen
Ein vorhandener Bericht kann sich auf die heutige Geländeoberfläche, einen früheren Bauzustand oder nur einzelne Bauwerke beziehen. Für die neue Maßnahme wird sein räumlicher und tiefenbezogener Umfang mit den geplanten Profilen verglichen. Übermitteln Sie Bericht und Anlagen möglichst vollständig. Sind frühere Bezugspunkte nicht mehr vorhanden, sollte dies kenntlich sein. Die Fachplanung kann dann klären, welche Angaben für eine eindeutige Zuordnung benötigt werden. Eine bekannte Grundstücksgrenze oder ein gleicher Projektname genügt nicht, um jede neue Abtrags- oder Gründungsfläche als erfasst anzusehen.
Frühere Ergebnisse mit den Profilen abgleichen
Eine frei begehbare Fläche, eine Böschung und ein wasserbedeckter Bereich stellen unterschiedliche Bedingungen für die Durchführung dar. Beschreiben Sie den erwarteten Zustand im vorgesehenen Untersuchungszeitraum und bekannte Veränderungen im Bauablauf. Die Fachfirma prüft, welche geeignete Leistung für die vereinbarte Aufgabe in Betracht kommt. Eine Tätigkeit an Land wird nicht automatisch zu einer Zusage für Arbeiten im Wasser erweitert. Besondere Zugangsbedingungen und ein gegebenenfalls erforderlicher spezieller Leistungsumfang werden vor der Beauftragung ausdrücklich geklärt, statt sie aus der Bezeichnung Hochwasserschutz abzuleiten.
Leistungen nach Wasserstand und Zugang abstimmen
Die spätere Beckensohle beschreibt nur einen Teil des herzustellenden Bodenraums. Für die Vorbereitung werden Abtrag, Böschungsprofile und mögliche örtliche Vertiefungen dargestellt. Ändert sich die Geometrie während der Planung, wird auch die Abweichung zur bisherigen Fassung erkennbar gemacht. Eine gleiche Fläche im Lageplan kann mit einer anderen Tiefe einen veränderten fachlichen Bedarf auslösen. Der Untersuchungsauftrag bleibt deshalb an Lage und Höhenbezug gebunden. Randbereiche werden nicht allein aufgrund ihrer Nähe zur Sohle in eine vorhandene Aussage einbezogen.
Untersuchungsumfang für Sohle und Böschungen klären
Bauwerke an Zu- und Abläufen können Fundamente, Gruben, Leitungen und erforderliche Arbeitsräume besitzen. Ihre Lage und Tiefe werden getrennt von der großflächigen Geländemodellierung beschrieben. Bei einem Ersatzbau ist zudem der vorgesehene Rückbau erkennbar zu machen. Bestehende Unterlagen zu einem einzelnen Bauwerk werden mit dem tatsächlich neu beanspruchten Bereich verglichen. Die technisch erforderliche Untersuchung richtet sich nach dieser Aufgabe. Ein Bericht zur offenen Fläche daneben beantwortet die Frage nach einer tieferen Bauwerksgründung nicht automatisch.
Tiefere Bauwerksgründungen untersuchen
Bei einer Aufschüttung können vor ihrem Aufbau zusätzliche Bodenarbeiten erforderlich sein. Für die Anfrage werden diese vorbereitenden Eingriffe ebenso dargestellt wie Gründungen oder Anschlüsse an vorhandene Anlagen. Die spätere Dammhöhe allein sagt nicht aus, welche Bodenbereiche während der Herstellung beansprucht werden. Werden verschiedene Bauabschnitte miteinander verbunden, bleibt der Übergang im Plan nachvollziehbar. Die fachliche Aussage wird auf die tatsächlich bearbeitete Aufgabe bezogen. Fragen zu Standsicherheit, hydraulischer Funktion und Kampfmitteln behalten ihre unterschiedlichen fachlichen Zuständigkeiten.
Bearbeitete Abschnitte nachvollziehbar dokumentieren
Die Herstellung kann temporäre Wege, Arbeitsplattformen oder Materialflächen außerhalb des fertigen Beckens erfordern. Beschreiben Sie, ob dafür Abtrag, Befestigungen oder andere Bodeneingriffe vorgesehen sind. Auch diese Flächen werden mit den vorhandenen Unterlagen abgeglichen. Ihre spätere Wiederherstellung ist kein Ersatz für die Vorbereitung der vorherigen Arbeiten. Für die Durchführung sind außerdem Zugang und erreichbare Arbeitsbereiche zu klären. Ein auf dem Plan dargestellter Weg darf dabei nicht ohne weitere Angaben als bereits hergestellte oder fachlich bewertete Zufahrt vorausgesetzt werden.
Baustraßen und Geräteflächen abstimmenStellen Sie den Unterschied zwischen bisherigem und neuem Profil mit eindeutiger Lage und Höhe dar. Der vorhandene Bericht wird mit diesem Eingriff verglichen. Eine unveränderte Wasserfläche im Lageplan bedeutet nicht automatisch einen unveränderten Untersuchungsumfang.
Ergänzen Sie Fundament, Baugrube und Arbeitsraum in den Unterlagen. Ordnen Sie die neue Aufgabe dem vorgesehenen Bauabschnitt zu. Die Untersuchung der angrenzenden Fläche wird nicht allein aufgrund der räumlichen Nähe auf die zusätzliche Gründung übertragen.
Teilen Sie den erwarteten Zustand und bekannte Änderungen mit. Die geeignete Durchführung wird für die konkrete Aufgabe abgestimmt. Eine für Landflächen vereinbarte Tätigkeit wird nicht stillschweigend als Leistungszusage für wasserbedeckte Bereiche behandelt.
Stellen Sie vorhandenes Gelände und geplanten Abtrag in geeigneten Profilen dar. Bereiche mit unterschiedlichen Abtragshöhen werden erkennbar getrennt. Eine durchschnittliche Beckentiefe reicht dafür nicht aus: Sie zeigt nicht, wo einzelne Gruben oder Fundamente tiefer reichen.
Bauwerke und Anschlussleitungen können eigene Gruben, Fundamente oder Verbaubereiche benötigen. Diese werden mit Sohlen und Arbeitsräumen ergänzt. Eine flächige Untersuchung für den regulären Abtrag deckt zusätzliche Tiefpunkte nicht ohne fachlichen Abgleich ab. Ob für einzelne Tiefpunkte eine Tiefensondierung geeignet ist, wird gesondert fachlich geprüft.
Die Planung kann Abtrag, Aufschüttung und Gründungen miteinander verbinden. Entscheidend ist, welche vorhandenen Bodenbereiche dabei beansprucht werden. Arbeitsflächen oder vorbereitende Leitungen werden genauso benannt wie die später sichtbaren Bauteile.
Baustraßen, Zwischenlager und vorübergehende Wasserführung können die Zugänglichkeit beeinflussen oder eigene Erdarbeiten erfordern. Planen Sie die Untersuchung so, dass die benötigten Flächen vor den jeweiligen Erdarbeiten zugänglich sind. Geänderte Bauzustände müssen mit den bereits vorliegenden Ergebnissen abgeglichen werden.
Lageplan und Profile werden mit ihren verwendeten Höhenbezügen zusammen bereitgestellt. Die Zuordnung einzelner Schnitte zum Projektgebiet bleibt nachvollziehbar. So lässt sich später erkennen, auf welchen Bodenraum sich die Vorbereitung und die vereinbarte Untersuchung bezogen haben.
Der Bericht beschreibt bearbeitete Teilbereiche und bestehende Einschränkungen. Unterschiedliche Bauzustände werden ihrem jeweiligen Umfang zugeordnet. Eine geplante Gesamtfläche im Entwurf ist nicht automatisch gleichbedeutend mit der tatsächlich untersuchten Fläche.
Neue Eingriffe werden mit den damaligen Unterlagen verglichen. Dafür bleiben Anlagen und Bezugspunkte im Zusammenhang erhalten, auch wenn die ursprüngliche Geländeform nicht mehr sichtbar ist. Offene Fragen zur Zuordnung werden vor der Verwendung des Ergebnisses geklärt.
Bei einer späteren Reparatur am Auslauf muss erkennbar sein, ob der frühere Nachweis auch diesen Bauwerksbereich und die betreffende Tiefe erfasste. Die Dokumentation sollte deshalb flächige Sohle, einzelne Bauwerke und offene Restbereiche unterscheiden. So lässt sich bei späteren Arbeiten prüfen, ob ihr Eingriffsbereich bereits erfasst wurde oder noch Untersuchungsbedarf besteht. Erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Hydraulische Funktion, Standsicherheit und behördliche Zulassung bleiben eigenständige Aufgaben. Die kampfmitteltechnischen Unterlagen beschreiben den vereinbarten Untersuchungsumfang, die Ergebnisse und die Aussagegrenzen. Anforderungen an das Hochwasserschutzsystem werden mit den dafür zuständigen Fachverantwortlichen und Stellen geklärt.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung, Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · §68 WHG: Planfeststellung und Plangenehmigung
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Hochwasserschutzmaßnahme sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Geländeprofile, geplante Sohle und Bauwerkspläne mit eindeutigem Höhenbezug bereitstellen. Vorhandene Pläne und Untersuchungsberichte werden auf den betroffenen Bereich, den Planstand und die Aussagegrenzen geprüft. Bei noch offenen historischen Fragen werden geeignete Quellen recherchiert und Luftbilder ausgewertet. Die Erkenntnisse werden den heutigen Eingriffsflächen und Höhenbezügen zugeordnet und in die Untersuchungsplanung einbezogen.
Arbeitsräume, Anschlüsse, Fundamente und temporäre Bauflächen außerhalb des regulären Abtrags erfassen.
Festhalten, wann die einzelnen Flächen zugänglich sind und welche Arbeiten davor stattfinden sollen. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird für die jeweiligen Bodeneingriffe, Höhenbezüge und örtlichen Bedingungen festgelegt.
Die beauftragte Untersuchung wird im festgelegten Bereich ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Höhenbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Auftraggeber, Planung und Bauleitung benannt.
Ergebnisse, Höhenbezüge und Einschränkungen nachvollziehbar in Plan und Bericht zuordnen.
Planer und Fachfirma benötigen nachvollziehbare Bezugshöhen für Gelände, Untersuchungsaufgabe und Bauteile. Wenn der Boden vor einer weiteren Untersuchung verändert wird, muss dieser neue Zustand dokumentiert sein. Aussagen dürfen nicht unbemerkt auf eine andere Ausgangshöhe übertragen werden. In der Dokumentation werden untersuchte Flächen und Tiefen mit ihren Bezugshöhen sowie den Einschränkungen der Aussage festgehalten.
Böschungen, Wasser, weicher Boden, Einbauten und Auffüllungen können die technische Durchführung begrenzen. Die Methodenwahl erfolgt anhand der konkreten Bedingungen. Eine bestimmte erreichbare Prüftiefe wird nicht allein aus der Größe des Beckens abgeleitet. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Ob das Vorhaben als Gewässerausbau einzuordnen ist und welche Zulassung erforderlich wird, ist mit den zuständigen Stellen zu klären. § 68 WHG regelt die Planfeststellung und Plangenehmigung beim Gewässerausbau. Wasserrechtliche Einordnung und wasserbauliche Fachplanung werden in ihren jeweiligen Zuständigkeiten eigenständig bearbeitet.
Die Untersuchung einer flächigen Sohle beantwortet andere Fragen als die Vorbereitung eines tiefen Auslaufbauwerks. Der Methodenvergleich wird auf diese Teilbereiche bezogen, damit Aussage und Grenzen der Ergebnisse nachvollziehbar bleiben.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenFONTANA-EOD stimmt die Kampfmittelprüfung anhand der geplanten Eingriffe, vorhandenen Erkenntnisse und erreichbaren Bedingungen ab. Bei Hochwasserschutzmaßnahmen sind die verwendeten Höhenbezüge und Bauzustände wesentliche Teile dieser Beschreibung. Die tatsächliche Bearbeitung wird mit ihrem räumlichen Umfang dokumentiert. Planung und Bauleitung können anschließend erkennen, für welche Aufgabe eine Aussage vorliegt. Veränderungen am Profil, zusätzliche Bauwerke oder neu beanspruchte Nebenflächen werden mit dieser Grundlage verglichen, bevor daraus Anforderungen für weitere Facharbeiten abgeleitet werden.
Untersuchungsaufgabe besprechenWenn mehrere Profile oder Varianten im Umlauf sind, sollte der gültige Stand eindeutig bezeichnet sein. Stellen Sie geänderte Tiefen, verschobene Bauwerke und abweichende Arbeitsräume gezielt heraus. Die Fachfirma benötigt nicht nur das Datum der neuen Zeichnung, sondern auch die für ihren Umfang relevante Änderung. Ein früherer Plan bleibt als Bezug der damaligen Untersuchung erhalten. Dadurch kann später nachvollzogen werden, weshalb eine vorhandene Aussage verwendbar ist oder für einen neu vorgesehenen Bodenbereich ergänzend geprüft werden muss.
Zugang, Wasserverhältnisse oder die Beschaffenheit einer Arbeitsfläche können bei der Durchführung anders sein als während der Planung. Solche Unterschiede werden vor der betreffenden Tätigkeit besprochen. Es wird geprüft, ob die vorgesehene Methode und Organisation weiterhin zur Aufgabe passen. Die ursprüngliche Terminplanung allein beantwortet diese Frage nicht. Nicht erreichbare Bereiche bleiben ausdrücklich dokumentiert. Der Bericht grenzt die untersuchten zugänglichen Teilflächen und Bauwerke von offenen Bereichen der geplanten Anlage ab.
Bei einer abschnittsweisen Umsetzung erhält jeder bearbeitete Bereich einen nachvollziehbaren Bezug zu Plan und Bericht. Die Übergabe macht deutlich, welche Fläche und Tiefe erfasst wurden und welche Einschränkungen bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn später Gelände abgetragen oder überbaut wird und ursprüngliche Bezugspunkte verschwinden. Eine kurze Abschlussmeldung kann die zugehörigen Anlagen nicht ersetzen. Die Bauleitung benötigt den dokumentierten Umfang für die konkrete nächste Arbeit, nicht nur die Information, dass im Projekt bereits Facharbeiten stattgefunden haben.
Die Kampfmittelprüfung ist ein bestimmter Teil der Vorbereitung eines Hochwasserschutzvorhabens. Baugrund, Wasserbau, Naturschutz und weitere Belange können ebenfalls zu bearbeiten sein. Ihre Ergebnisse werden in der Projektplanung mit ihrem jeweiligen fachlichen Gegenstand zusammengeführt. FONTANA-EOD beschreibt die Bedingungen der vereinbarten Kampfmittelfacharbeit. Entscheidungen über andere Aufgaben bleiben bei den dafür Verantwortlichen und werden für den gemeinsamen Bauablauf mit den nötigen Informationen verbunden.
Wenn Lage oder Profil des Beckens noch nicht endgültig feststehen, werden die Varianten mit ihrem jeweiligen Eingriffsraum kenntlich gemacht. Die Anfrage benennt den vorhandenen Kenntnisstand und die nächste anstehende Planungsentscheidung. Daraus kann eine fachliche Vorbereitung entwickelt werden. Die vorbereitende Betrachtung und ausgeführte technische Untersuchungen werden mit ihrem jeweiligen Bearbeitungsstand dokumentiert. Nach Auswahl der Lösung wird der konkrete Plan mit Lage, Tiefe und Nebenflächen zugrunde gelegt. Offene Angaben bleiben sichtbar, bis sie fachlich ausreichend bestimmt sind.
Während der Herstellung kann das Gelände mehrfach verändert werden. Für die Abstimmung werden die vorgesehenen Zwischenzustände und die dazugehörigen Bodenarbeiten beschrieben. Eine Untersuchung wird auf den tatsächlichen Zustand und ihre vereinbarte Aufgabe bezogen. Die fachliche Reihenfolge ist vor dem jeweiligen Eingriff zu klären. Vorausgehende Erdarbeiten werden mit ihrem eigenen Eingriffsbereich und den erforderlichen Schutzmaßnahmen in die Prüfung einbezogen. Die Bauplanung benennt deshalb, welcher Schritt zunächst ausgeführt werden soll und welche Erkenntnis dafür benötigt wird.
Ein- oder Auslaufbauwerke können in einer anderen Reihenfolge entstehen als die umgebende Beckenfläche. Die zugehörigen Baugruben und Arbeitsräume werden im Ablauf eigenständig betrachtet. Für die Untersuchung ist wichtig, wann diese Bereiche zugänglich sind und welcher Planstand gelten soll. Eine Aussage für die benachbarte Fläche wird nicht ohne Abgleich auf das Bauwerk übertragen. Werden Lage oder Gründung geändert, wird der Unterschied vor der Ausführung mitgeteilt. Die ergänzende Bearbeitung erhält einen eigenen Bezug zum tatsächlichen Anlass.
Nach Fertigstellung können Reparaturen, neue Leitungen oder Anpassungen an Bauwerken einen anderen Bodenraum beanspruchen als die ursprüngliche Maßnahme. Für die Vorbereitung werden die neuen Eingriffe mit der damaligen Dokumentation verglichen. Ein Bericht über den Neubau ist nicht allein wegen des gleichen Anlagennamens umfassend anwendbar. Benötigt werden der räumliche Bezug, die Tiefe und die Aussagegrenzen. Die Unterlagen bleiben vollständig erhalten, damit spätere Bearbeiter zwischen ursprünglicher Planung, tatsächlich ausgeführten Facharbeiten und neuer Aufgabenstellung unterscheiden können.

Nennen Sie Projektort und Anlage und markieren Sie die betroffenen Grundstücke sowie die Zugänge. Der Übersichtsplan wird mit den Detailprofilen und Bauwerksplänen verbunden. Bei mehreren Teilflächen sollte eindeutig sein, welches Profil zu welchem Abschnitt gehört. Eine großräumige Darstellung allein genügt für die Beschreibung einzelner Eingriffe nicht. Umgekehrt benötigt ein Detail ohne Lagebezug eine verständliche Zuordnung. Diese Zusammenstellung unterstützt die fachliche Vorbereitung und macht Unterschiede zwischen geplanter Gesamtanlage und tatsächlich beauftragtem Bereich sichtbar.

Auskünfte, Berichte und bereits vorliegende Anforderungen werden mit ihrem ursprünglichen Anlass und Geltungsbereich bereitgestellt. Kennzeichnen Sie, welche Unterlagen den aktuellen Planstand betreffen und welche aus früheren Maßnahmen stammen. Nicht jede Aussage zum Gewässer oder zum Grundstück umfasst sämtliche neuen Bauwerke. Die zuständigen Stellen und Ansprechpartner bleiben für die jeweilige Aufgabe benannt. Die regionale Zuordnung erleichtert den Einstieg; konkrete Projektinformationen und die für das Vorhaben geltenden Anforderungen werden anschließend mit den jeweils zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Bei Aufschüttungen und Abträgen verändern sich zudem die Höhenbezüge. Eine Tiefe unter heutiger Geländeoberkante bedeutet etwas anderes als dieselbe Angabe unter der späteren Beckensohle. Pläne und Untersuchungsauftrag müssen den verwendeten Bezug eindeutig benennen.
Eine Tiefenangabe ist nur zusammen mit ihrem Höhenbezug verständlich. Nach Geländeänderungen kann dieselbe Zahlenangabe einen anderen Bodenraum bezeichnen. Lesen Sie deshalb die entsprechende Beschreibung im Bericht und die zugehörigen Plananlagen mit. Für einen neuen Eingriff wird geprüft, wie dessen Höhe und Lage zum dokumentierten Untersuchungsumfang stehen. Unklare Bezugssysteme werden vor der Verwendung geklärt. Eine verkürzte Ergebnisnotiz sollte nicht zu einer pauschalen Aussage für die spätere Beckensohle oder für benachbarte Bauwerke erweitert werden.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenDer Entwurfsplan kann die gesamte Anlage zeigen, während ein Untersuchungsbericht nur bestimmte Teilbereiche beschreibt. Für die weitere Verwendung müssen diese Umfänge getrennt erkennbar bleiben. Kennzeichnen Sie offene Bereiche und erhalten Sie die Verweise auf Anlagen. Eine spätere Zusammenstellung darf nicht den Eindruck erzeugen, dass jede dargestellte Fläche tatsächlich bearbeitet wurde. Bei einem Wechsel der Bauleitung oder des ausführenden Unternehmens wird diese Zuordnung gemeinsam übergeben. Der neue Arbeitsschritt wird anschließend mit dem dokumentierten Stand verglichen.
Geplante und untersuchte Bereiche dokumentierenEine technische Untersuchung liefert Ergebnisse im Rahmen ihrer Aufgabe und ihrer Bedingungen. Für die weitere Planung werden diese Ergebnisse zusammen mit ihrer fachlichen Bewertung und den beschriebenen Grenzen gelesen. Einzelne Darstellungen oder Markierungen sind dafür nicht ausreichend. Wenn eine Aussage für einen bevorstehenden Eingriff unklar bleibt, wird die konkrete Frage mit Lage und Tiefe benannt. Die weitere Abstimmung kann dann gezielt erfolgen. Eine allgemeine Bezeichnung als Hochwasserschutzmaßnahme ersetzt keine nachvollziehbare Beschreibung des benötigten Erkenntnisziels.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenDie Bauherrschaft stellt die Projektaufgabe und vorhandenen Unterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt Bedingungen für Zugang und spätere Nutzung. Offene Informationen werden den zuständigen Ansprechpartnern zugeordnet, damit die fachliche Vorbereitung auf einem verständlichen Stand erfolgen kann.
Die Planung beschreibt Profile, Bauwerke und Herstellungsphasen. Die Bauleitung verbindet diese Angaben mit dem vorgesehenen Ablauf. Veränderte Höhen, zusätzliche Arbeitsräume und abweichende Zugänge werden vor der betreffenden Facharbeit mitgeteilt.
FONTANA-EOD bearbeitet die konkret vereinbarte Kampfmittelfachleistung. Anforderungen der zuständigen Stellen werden für das tatsächliche Vorhaben geklärt. Die technische Dokumentation beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Aussagegrenzen. Die Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Wasserrechtliche Entscheidungen und bautechnische Bewertungen bleiben den jeweils zuständigen Stellen und Fachverantwortlichen zugeordnet.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
In Deutschland wird ein möglicher Kampfmittelfund unverzüglich der Polizei unter 110 gemeldet. Die zuständigen Stellen veranlassen die Gefahrenabwehr und binden den behördlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst entsprechend dem örtlichen Verfahren ein. Außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Betriebliche Abläufe und vereinbarte private Facharbeit werden in der Projektorganisation gesondert zugeordnet.
Die Projektplanung führt die Anforderungen der verschiedenen Fachbereiche zusammen. Bereits vorliegende Entscheidungen und projektbezogene Unterlagen werden mit ihrem Umfang bereitgestellt. Die Kampfmittelprüfung beschreibt eine bestimmte fachliche Aufgabe innerhalb dieses Zusammenhangs. Die für andere Belange benannten Verantwortlichen bewerten die jeweils zugehörigen Fachfragen. Bei Änderungen des Vorhabens wird geklärt, welche bisherigen Grundlagen betroffen sind. Eine Aussage für einen bestimmten Bauabschnitt wird nicht allein deshalb auf die gesamte Anlage erweitert, weil alle Arbeiten unter dem gleichen Projekttitel geführt werden.
Für die Durchführung werden Zugang, Arbeitsbereich und die zeitliche Abstimmung mit anderen Tätigkeiten geklärt. Die zuständige Bauleitung und die jeweiligen Fachverantwortlichen benennen ihre Anforderungen. Ändern sich Wasserverhältnisse, Gelände oder verfügbare Flächen, wird die betreffende Tätigkeit erneut abgestimmt. Ein im Terminplan vorgesehenes Zeitfenster ist keine Bestätigung geeigneter örtlicher Bedingungen. Die tatsächlich erreichte Bearbeitung wird anschließend dokumentiert. Offene Teilbereiche oder Einschränkungen bleiben nachvollziehbar, damit die weitere Bauausführung auf den vorhandenen Kenntnisstand bezogen werden kann.
Ein Bericht zur Kampfmittelprüfung bleibt mit seinem Auftrag, dem angewandten Verfahren und den beschriebenen Grenzen verbunden. Seine Aussage wird gemeinsam mit Lage- und Höhenplänen gelesen. Fragen anderer Fachbereiche behalten ihre eigenen Verantwortlichen. Werden zusätzliche Erdarbeiten notwendig, wird deren Bezug zum bisherigen Umfang geprüft. Die zuständigen Beteiligten erhalten dazu die geänderte Planung und die vorhandenen Ergebnisunterlagen. Für weitere Arbeiten werden die jeweiligen Flächen und Tiefen mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang und seinen Aussagegrenzen abgeglichen.
In Deutschland werden für die vorgesehenen Tätigkeiten die Anforderungen an Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der 1. SprengV geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Regel 113-003 wird ihrem Gegenstand des Zerlegens oder Vernichtens von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und der Beseitigung von Fundmunition entsprechend bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die BFR KMR enthalten Vorgaben für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes; ihre Anwendung auf die konkrete Hochwasserschutzmaßnahme und standortbezogene Anforderungen werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

Vorhandene ältere Pläne oder Luftbilder werden mit dem heutigen Verlauf und dem aktuellen Projektgebiet verbunden. Veränderungen von Gelände, Bauwerken oder Grundstücksbezeichnungen können für diese Zuordnung wichtig sein. Die Auswertung behandelt ihre eigene Erkenntnisgrundlage und wird nicht mit einer technischen Untersuchung gleichgesetzt. Stellen Sie bekannte Unterschiede offen dar. Für den späteren Auftrag bleibt maßgeblich, welche heutige oder geplante Bodenbeanspruchung fachlich zu klären ist und welche Informationen dafür tatsächlich verfügbar sind.
Historische Grundlagen vertiefen
Aktuelle Aufnahmen können Böschungen, Zugänge und den sichtbaren Bauzustand veranschaulichen. Ordnen Sie die Aufnahmerichtung einem Planabschnitt zu und teilen Sie bekannte Veränderungen seit der Aufnahme mit. Ein Foto ersetzt keine belastbaren Höhenangaben oder Profile. Es zeigt auch nicht, welcher Bodenraum bereits untersucht wurde. Für die Vorbereitung wird es deshalb zusammen mit den Fachunterlagen genutzt. Ergänzen Sie die vorgesehenen Bodenarbeiten und die zugehörigen Unterlagen.
Dokumentation einordnen
Nach Herstellung können frühere Geländekanten oder Arbeitsflächen nicht mehr sichtbar sein. Die Dokumentation muss ihren ursprünglichen Lagebezug deshalb verständlich behalten. Bewahren Sie Berichte, Anlagen und die zugehörigen Planstände zusammen auf. Bei der Übergabe ist erkennbar, welche Aussage sich auf welchen Bauzustand bezieht. Für spätere Unterhaltung wird diese Grundlage mit dem neuen Eingriff verglichen. Die tatsächlich ausgeführte Anlage und der damalige Untersuchungsumfang werden dabei nicht allein aufgrund einer gleichen Projektbezeichnung gleichgesetzt.
Ergebnisunterlagen nachvollziehbar dokumentieren


Ein Rückhaltebecken kann mit Gewässerumbau, Durchlässen oder Maßnahmen an angrenzenden öffentlichen Flächen verbunden sein. Die übergeordneten Projektbereiche helfen, diese Aufgaben organisatorisch zuzuordnen. Fachlich bleiben ihre jeweiligen Eingriffe und Bedingungen getrennt zu beschreiben. Eine zusammenhängende Planung bedeutet nicht, dass alle Bereiche mit dem gleichen Verfahren untersucht werden können. Besonders Land-, Ufer- und Wasserbereiche werden anhand der tatsächlichen Aufgaben betrachtet. Die Abstimmung beginnt mit den vorhandenen Unterlagen und den konkret benötigten Ergebnissen.
Kommunale Vorhaben einordnen
Für eine Anfrage müssen nicht bereits sämtliche technischen Einzelheiten feststehen. Entscheidend ist, dass Bauaufgabe, Planstand und offene Fragen verständlich beschrieben sind. Die Leistungsübersicht unterstützt die Einordnung möglicher Facharbeiten. Daraus wird anschließend ein für die konkreten Bedingungen geeigneter Umfang abgestimmt. Benennen Sie insbesondere die benötigte Entscheidung für den nächsten Bodeneingriff. Eine pauschale Flächenbeauftragung kann Unterschiede zwischen Sohlenabtrag, Bauwerksgründung und temporärer Zufahrt sonst unzureichend abbilden.
Leistungen vergleichenNein. Zusätzlich sind vorhandene Höhen, örtliche Vertiefungen, Bauwerksgruben, Leitungen und Arbeitsräume relevant. Die fachliche Aufgabe muss erkennen lassen, welcher Bodenbereich tatsächlich beansprucht wird und auf welche Bezugshöhe sich eine Tiefenangabe bezieht.
Sie können andere Sohlen, Fundamente und Arbeitsräume haben als die reguläre Beckenfläche. Der Untersuchungsnachweis muss diese Unterschiede abbilden. Eine Aussage zum flächigen Abtrag wird nicht automatisch auf tiefere Einzelbauwerke übertragen.
Das ist durch einen Abgleich zu klären. Verschobene Bauwerke, tiefere Sohlen oder neue Leitungen können zusätzliche Bereiche beanspruchen. Ein neuer Planstand sollte deshalb vor seiner Ausführung mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen werden.
Nein. Zugänglichkeit und Untersuchungsbedingungen können deutlich abweichen. Der geeignete Leistungsumfang wird projektspezifisch geklärt. Aus einer Untersuchung trockener Teilflächen lässt sich keine automatische Aussage für unter Wasser liegende Bereiche ableiten.
Der Bericht beschreibt die vereinbarte kampfmitteltechnische Leistung mit ihrem Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Aussagegrenzen. Wasserrechtliche Entscheidungen, hydraulische Bemessung und bautechnische Bewertung verbleiben in den jeweiligen Zuständigkeiten.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Betreiber, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Relevant sind der tatsächliche Bodenraum, Bauwerke, Höhenbezüge, Bodenaufbau, Störquellen, vorhandene Erkenntnisse und die erreichbaren Arbeitsbedingungen. Wasserbedeckte und begehbare Bereiche können unterschiedliche Aufgaben darstellen. Der geeignete Leistungsumfang und seine Kosten werden anhand dieser Angaben und der benötigten Fachleistungen abgestimmt.
Sie bleiben in Plan und Dokumentation als offene Bereiche erkennbar. Die Untersuchung benachbarter Flächen wird nicht auf sie übertragen. Sobald geeignete Bedingungen vorliegen, wird die weitere fachliche Bearbeitung für den konkreten Eingriff abgestimmt.
Senden Sie Lageplan, Profile und Bauwerkspläne mit vorhandenen sowie geplanten Höhen, ergänzt um Ein- und Auslaufbauwerke und Anschlussleitungen. Fügen Sie vorhandene Kampfmittelberichte mit ihren Anlagen und Untersuchungsergebnissen bei.
Beschreiben Sie die geplante Baufolge, zeitweise Wasserverhältnisse, temporäre Zufahrten und Arbeitsflächen. Kennzeichnen Sie offene Varianten und fehlende Angaben. Mit diesen Unterlagen klären wir mit Ihnen, für welche Flächen und Tiefen eine Untersuchung benötigt wird und wie sie sich in die Baufolge einfügt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.