FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

Kein Treffer. Suchen Sie allgemeiner, etwa nach „Sondierung“, „Georadar“, „Region“, „Kosten“ oder „Kontakt“.
Fachpersonal mit Tablet an einer abgesteckten Baustelle vor einem Gebäudekomplex.

Kampfmittelprüfung für Hochwasserschutz und Rückhaltebecken

Beim Bau eines Rückhaltebeckens können Einläufe, Schächte und Fundamente tiefer reichen als der flächige Bodenabtrag. Für die Kampfmittelprüfung kommt es deshalb auf die Lage und Tiefe jedes Eingriffs an. FONTANA-EOD gleicht Ihre Pläne mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen ab und klärt, welcher Untersuchungsbedarf besteht. Dabei berücksichtigen wir auch Arbeitsflächen und Bauzustände, die sich während der Ausführung ändern.

Höhen vergleichen

Bestand, Abtrag und fertige Sohle zeigen.

Tiefpunkte ergänzen

Gruben und Fundamente im Plan ergänzen.

Bauzustände trennen

Temporäre und endgültige Flächen erfassen.

Kommunale Projektübersicht

Einordnung

Auch unterhalb und neben der Beckensohle planen

Für die Untersuchung ist nicht nur die spätere Geländeform maßgeblich. Während der Herstellung können Arbeitsräume, Gründungen oder Leitungsgräben tiefer reichen und außerhalb der fertigen Sohle liegen. Kennzeichnen Sie diese Bereiche im Eingriffsplan, damit ihr Untersuchungsbedarf vor den jeweiligen Arbeiten geklärt werden kann.

Untersuchungsaufgabe

Höhen und Bauzustände vor der Untersuchung zusammenführen

Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Bestand und geplantes Gelände vergleichen

Für ein Rückhaltebecken werden der heutige Geländeaufbau und die geplante Form in einem nachvollziehbaren Zusammenhang dargestellt. Benötigt werden nicht nur die spätere Sohle, sondern auch Böschungen, Abtragsgrenzen und örtliche Vertiefungen. Die verwendeten Höhenbezüge müssen aus den Unterlagen erkennbar sein. Ein Lageplan ohne Profile kann die tatsächliche Bodenbeanspruchung nur unvollständig beschreiben. Stellen Sie deshalb dar, welche Bereiche in welcher Bauphase bearbeitet werden. Die Untersuchung wird auf diesen Eingriff bezogen vorbereitet und nicht pauschal aus der späteren Wasserfläche abgeleitet.

Verfahren für Beckenprofile und Abtrag wählen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Frühere Untersuchungen mit den Profilen abgleichen

Ein vorhandener Bericht kann sich auf die heutige Geländeoberfläche, einen früheren Bauzustand oder nur einzelne Bauwerke beziehen. Für die neue Maßnahme wird sein räumlicher und tiefenbezogener Umfang mit den geplanten Profilen verglichen. Übermitteln Sie Bericht und Anlagen möglichst vollständig. Sind frühere Bezugspunkte nicht mehr vorhanden, sollte dies kenntlich sein. Die Fachplanung kann dann klären, welche Angaben für eine eindeutige Zuordnung benötigt werden. Eine bekannte Grundstücksgrenze oder ein gleicher Projektname genügt nicht, um jede neue Abtrags- oder Gründungsfläche als erfasst anzusehen.

Frühere Ergebnisse mit den Profilen abgleichen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Landflächen und wasserbeeinflusste Bereiche unterscheiden

Eine frei begehbare Fläche, eine Böschung und ein wasserbedeckter Bereich stellen unterschiedliche Bedingungen für die Durchführung dar. Beschreiben Sie den erwarteten Zustand im vorgesehenen Untersuchungszeitraum und bekannte Veränderungen im Bauablauf. Die Fachfirma prüft, welche geeignete Leistung für die vereinbarte Aufgabe in Betracht kommt. Eine Tätigkeit an Land wird nicht automatisch zu einer Zusage für Arbeiten im Wasser erweitert. Besondere Zugangsbedingungen und ein gegebenenfalls erforderlicher spezieller Leistungsumfang werden vor der Beauftragung ausdrücklich geklärt, statt sie aus der Bezeichnung Hochwasserschutz abzuleiten.

Leistungen nach Wasserstand und Zugang abstimmen
Projektarten

Beckenfläche, Bauwerke und Nebenflächen getrennt erfassen

Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Sohle und Böschungen

Die spätere Beckensohle beschreibt nur einen Teil des herzustellenden Bodenraums. Für die Vorbereitung werden Abtrag, Böschungsprofile und mögliche örtliche Vertiefungen dargestellt. Ändert sich die Geometrie während der Planung, wird auch die Abweichung zur bisherigen Fassung erkennbar gemacht. Eine gleiche Fläche im Lageplan kann mit einer anderen Tiefe einen veränderten fachlichen Bedarf auslösen. Der Untersuchungsauftrag bleibt deshalb an Lage und Höhenbezug gebunden. Randbereiche werden nicht allein aufgrund ihrer Nähe zur Sohle in eine vorhandene Aussage einbezogen.

Untersuchungsumfang für Sohle und Böschungen klären
Person neben einem Messgerät auf einem Baufeld; dahinter steht ein Radbagger mit Bohrgerät.

Einlauf, Auslauf und Durchlässe

Bauwerke an Zu- und Abläufen können Fundamente, Gruben, Leitungen und erforderliche Arbeitsräume besitzen. Ihre Lage und Tiefe werden getrennt von der großflächigen Geländemodellierung beschrieben. Bei einem Ersatzbau ist zudem der vorgesehene Rückbau erkennbar zu machen. Bestehende Unterlagen zu einem einzelnen Bauwerk werden mit dem tatsächlich neu beanspruchten Bereich verglichen. Die technisch erforderliche Untersuchung richtet sich nach dieser Aufgabe. Ein Bericht zur offenen Fläche daneben beantwortet die Frage nach einer tieferen Bauwerksgründung nicht automatisch.

Tiefere Bauwerksgründungen untersuchen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Dämme und Anschlüsse an den Bestand

Bei einer Aufschüttung können vor ihrem Aufbau zusätzliche Bodenarbeiten erforderlich sein. Für die Anfrage werden diese vorbereitenden Eingriffe ebenso dargestellt wie Gründungen oder Anschlüsse an vorhandene Anlagen. Die spätere Dammhöhe allein sagt nicht aus, welche Bodenbereiche während der Herstellung beansprucht werden. Werden verschiedene Bauabschnitte miteinander verbunden, bleibt der Übergang im Plan nachvollziehbar. Die fachliche Aussage wird auf die tatsächlich bearbeitete Aufgabe bezogen. Fragen zu Standsicherheit, hydraulischer Funktion und Kampfmitteln behalten ihre unterschiedlichen fachlichen Zuständigkeiten.

Bearbeitete Abschnitte nachvollziehbar dokumentieren
Projektanfrage für Kampfmittelprüfung und Sondierung.

Baustraßen und Geräteflächen

Die Herstellung kann temporäre Wege, Arbeitsplattformen oder Materialflächen außerhalb des fertigen Beckens erfordern. Beschreiben Sie, ob dafür Abtrag, Befestigungen oder andere Bodeneingriffe vorgesehen sind. Auch diese Flächen werden mit den vorhandenen Unterlagen abgeglichen. Ihre spätere Wiederherstellung ist kein Ersatz für die Vorbereitung der vorherigen Arbeiten. Für die Durchführung sind außerdem Zugang und erreichbare Arbeitsbereiche zu klären. Ein auf dem Plan dargestellter Weg darf dabei nicht ohne weitere Angaben als bereits hergestellte oder fachlich bewertete Zufahrt vorausgesetzt werden.

Baustraßen und Geräteflächen abstimmen
Entscheidung vorbereiten

Profiländerungen und Zugangsfragen gezielt klären

Die Beckensohle wird verändert

Stellen Sie den Unterschied zwischen bisherigem und neuem Profil mit eindeutiger Lage und Höhe dar. Der vorhandene Bericht wird mit diesem Eingriff verglichen. Eine unveränderte Wasserfläche im Lageplan bedeutet nicht automatisch einen unveränderten Untersuchungsumfang.

Ein Bauwerk kommt hinzu

Ergänzen Sie Fundament, Baugrube und Arbeitsraum in den Unterlagen. Ordnen Sie die neue Aufgabe dem vorgesehenen Bauabschnitt zu. Die Untersuchung der angrenzenden Fläche wird nicht allein aufgrund der räumlichen Nähe auf die zusätzliche Gründung übertragen.

Wasserverhältnisse beeinflussen den Zugang

Teilen Sie den erwarteten Zustand und bekannte Änderungen mit. Die geeignete Durchführung wird für die konkrete Aufgabe abgestimmt. Eine für Landflächen vereinbarte Tätigkeit wird nicht stillschweigend als Leistungszusage für wasserbedeckte Bereiche behandelt.

Projektbezogene Aufgaben

Flächen und Bauwerke des Vorhabens getrennt erfassen

01

Beckensohle und Geländeabtrag

Stellen Sie vorhandenes Gelände und geplanten Abtrag in geeigneten Profilen dar. Bereiche mit unterschiedlichen Abtragshöhen werden erkennbar getrennt. Eine durchschnittliche Beckentiefe reicht dafür nicht aus: Sie zeigt nicht, wo einzelne Gruben oder Fundamente tiefer reichen.

02

Einläufe, Ausläufe und Schächte

Bauwerke und Anschlussleitungen können eigene Gruben, Fundamente oder Verbaubereiche benötigen. Diese werden mit Sohlen und Arbeitsräumen ergänzt. Eine flächige Untersuchung für den regulären Abtrag deckt zusätzliche Tiefpunkte nicht ohne fachlichen Abgleich ab. Ob für einzelne Tiefpunkte eine Tiefensondierung geeignet ist, wird gesondert fachlich geprüft.

03

Böschungen, Dämme und Schutzbauwerke

Die Planung kann Abtrag, Aufschüttung und Gründungen miteinander verbinden. Entscheidend ist, welche vorhandenen Bodenbereiche dabei beansprucht werden. Arbeitsflächen oder vorbereitende Leitungen werden genauso benannt wie die später sichtbaren Bauteile.

04

Zugänge und zeitweise Bauzustände

Baustraßen, Zwischenlager und vorübergehende Wasserführung können die Zugänglichkeit beeinflussen oder eigene Erdarbeiten erfordern. Planen Sie die Untersuchung so, dass die benötigten Flächen vor den jeweiligen Erdarbeiten zugänglich sind. Geänderte Bauzustände müssen mit den bereits vorliegenden Ergebnissen abgeglichen werden.

Projektunterlagen

Höhenbezüge und Bearbeitungsstand dokumentieren

Bestand und Entwurf

Lageplan und Profile werden mit ihren verwendeten Höhenbezügen zusammen bereitgestellt. Die Zuordnung einzelner Schnitte zum Projektgebiet bleibt nachvollziehbar. So lässt sich später erkennen, auf welchen Bodenraum sich die Vorbereitung und die vereinbarte Untersuchung bezogen haben.

Tatsächliche Durchführung

Der Bericht beschreibt bearbeitete Teilbereiche und bestehende Einschränkungen. Unterschiedliche Bauzustände werden ihrem jeweiligen Umfang zugeordnet. Eine geplante Gesamtfläche im Entwurf ist nicht automatisch gleichbedeutend mit der tatsächlich untersuchten Fläche.

Spätere Reparatur oder Erweiterung

Neue Eingriffe werden mit den damaligen Unterlagen verglichen. Dafür bleiben Anlagen und Bezugspunkte im Zusammenhang erhalten, auch wenn die ursprüngliche Geländeform nicht mehr sichtbar ist. Offene Fragen zur Zuordnung werden vor der Verwendung des Ergebnisses geklärt.

Nachweise

Den Untersuchungsumfang auch bei späteren Reparaturen prüfen

Untersuchungsumfang zuordnen

Bei einer späteren Reparatur am Auslauf muss erkennbar sein, ob der frühere Nachweis auch diesen Bauwerksbereich und die betreffende Tiefe erfasste. Die Dokumentation sollte deshalb flächige Sohle, einzelne Bauwerke und offene Restbereiche unterscheiden. So lässt sich bei späteren Arbeiten prüfen, ob ihr Eingriffsbereich bereits erfasst wurde oder noch Untersuchungsbedarf besteht. Erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.

Weitere Arbeiten abstimmen

Hydraulische Funktion, Standsicherheit und behördliche Zulassung bleiben eigenständige Aufgaben. Die kampfmitteltechnischen Unterlagen beschreiben den vereinbarten Untersuchungsumfang, die Ergebnisse und die Aussagegrenzen. Anforderungen an das Hochwasserschutzsystem werden mit den dafür zuständigen Fachverantwortlichen und Stellen geklärt.

Fachliche Einordnung

Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung, Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · §68 WHG: Planfeststellung und Plangenehmigung

Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Hochwasserschutzmaßnahme sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.

Nächste Schritte

Untersuchung mit Geländeprofilen und Bauwerksplänen vorbereiten

01

Bestand und geplante Höhen im Plan zeigen

Geländeprofile, geplante Sohle und Bauwerkspläne mit eindeutigem Höhenbezug bereitstellen. Vorhandene Pläne und Untersuchungsberichte werden auf den betroffenen Bereich, den Planstand und die Aussagegrenzen geprüft. Bei noch offenen historischen Fragen werden geeignete Quellen recherchiert und Luftbilder ausgewertet. Die Erkenntnisse werden den heutigen Eingriffsflächen und Höhenbezügen zugeordnet und in die Untersuchungsplanung einbezogen.

02

Zusätzliche Eingriffe markieren

Arbeitsräume, Anschlüsse, Fundamente und temporäre Bauflächen außerhalb des regulären Abtrags erfassen.

03

Baufolge und Untersuchung abstimmen

Festhalten, wann die einzelnen Flächen zugänglich sind und welche Arbeiten davor stattfinden sollen. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird für die jeweiligen Bodeneingriffe, Höhenbezüge und örtlichen Bedingungen festgelegt.

04

Untersuchung ausführen

Die beauftragte Untersuchung wird im festgelegten Bereich ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Höhenbezug aufgenommen.

05

Ergebnisse bewerten

Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Auftraggeber, Planung und Bauleitung benannt.

06

Untersuchte Flächen und Tiefen dokumentieren

Ergebnisse, Höhenbezüge und Einschränkungen nachvollziehbar in Plan und Bericht zuordnen.

Fachliche Einordnung

Höhen, Wasserstand und Zugang für die Untersuchung klären

Höhen im Plan und im Bericht eindeutig benennen

Planer und Fachfirma benötigen nachvollziehbare Bezugshöhen für Gelände, Untersuchungsaufgabe und Bauteile. Wenn der Boden vor einer weiteren Untersuchung verändert wird, muss dieser neue Zustand dokumentiert sein. Aussagen dürfen nicht unbemerkt auf eine andere Ausgangshöhe übertragen werden. In der Dokumentation werden untersuchte Flächen und Tiefen mit ihren Bezugshöhen sowie den Einschränkungen der Aussage festgehalten.

Verfahren nach den Bedingungen vor Ort wählen

Böschungen, Wasser, weicher Boden, Einbauten und Auffüllungen können die technische Durchführung begrenzen. Die Methodenwahl erfolgt anhand der konkreten Bedingungen. Eine bestimmte erreichbare Prüftiefe wird nicht allein aus der Größe des Beckens abgeleitet. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.

Wasserrechtliche Anforderungen gesondert klären

Ob das Vorhaben als Gewässerausbau einzuordnen ist und welche Zulassung erforderlich wird, ist mit den zuständigen Stellen zu klären. § 68 WHG regelt die Planfeststellung und Plangenehmigung beim Gewässerausbau. Wasserrechtliche Einordnung und wasserbauliche Fachplanung werden in ihren jeweiligen Zuständigkeiten eigenständig bearbeitet.

Verfahrenswahl

Verfahren für Beckenflächen und einzelne Bauwerke auswählen

Die Untersuchung einer flächigen Sohle beantwortet andere Fragen als die Vorbereitung eines tiefen Auslaufbauwerks. Der Methodenvergleich wird auf diese Teilbereiche bezogen, damit Aussage und Grenzen der Ergebnisse nachvollziehbar bleiben.

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren und TDEM

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Arbeitsweise

Die Fachleistung an einen eindeutigen Bauzustand binden

Aufgabe, Geländeprofil und Bericht zusammenhalten

FONTANA-EOD stimmt die Kampfmittelprüfung anhand der geplanten Eingriffe, vorhandenen Erkenntnisse und erreichbaren Bedingungen ab. Bei Hochwasserschutzmaßnahmen sind die verwendeten Höhenbezüge und Bauzustände wesentliche Teile dieser Beschreibung. Die tatsächliche Bearbeitung wird mit ihrem räumlichen Umfang dokumentiert. Planung und Bauleitung können anschließend erkennen, für welche Aufgabe eine Aussage vorliegt. Veränderungen am Profil, zusätzliche Bauwerke oder neu beanspruchte Nebenflächen werden mit dieser Grundlage verglichen, bevor daraus Anforderungen für weitere Facharbeiten abgeleitet werden.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Planstände nachvollziehbar kennzeichnen

Wenn mehrere Profile oder Varianten im Umlauf sind, sollte der gültige Stand eindeutig bezeichnet sein. Stellen Sie geänderte Tiefen, verschobene Bauwerke und abweichende Arbeitsräume gezielt heraus. Die Fachfirma benötigt nicht nur das Datum der neuen Zeichnung, sondern auch die für ihren Umfang relevante Änderung. Ein früherer Plan bleibt als Bezug der damaligen Untersuchung erhalten. Dadurch kann später nachvollzogen werden, weshalb eine vorhandene Aussage verwendbar ist oder für einen neu vorgesehenen Bodenbereich ergänzend geprüft werden muss.

Veränderte örtliche Bedingungen mitteilen

Zugang, Wasserverhältnisse oder die Beschaffenheit einer Arbeitsfläche können bei der Durchführung anders sein als während der Planung. Solche Unterschiede werden vor der betreffenden Tätigkeit besprochen. Es wird geprüft, ob die vorgesehene Methode und Organisation weiterhin zur Aufgabe passen. Die ursprüngliche Terminplanung allein beantwortet diese Frage nicht. Nicht erreichbare Bereiche bleiben ausdrücklich dokumentiert. Der Bericht grenzt die untersuchten zugänglichen Teilflächen und Bauwerke von offenen Bereichen der geplanten Anlage ab.

Teilabschnitte mit ihren Grenzen übergeben

Bei einer abschnittsweisen Umsetzung erhält jeder bearbeitete Bereich einen nachvollziehbaren Bezug zu Plan und Bericht. Die Übergabe macht deutlich, welche Fläche und Tiefe erfasst wurden und welche Einschränkungen bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn später Gelände abgetragen oder überbaut wird und ursprüngliche Bezugspunkte verschwinden. Eine kurze Abschlussmeldung kann die zugehörigen Anlagen nicht ersetzen. Die Bauleitung benötigt den dokumentierten Umfang für die konkrete nächste Arbeit, nicht nur die Information, dass im Projekt bereits Facharbeiten stattgefunden haben.

Fachfragen getrennt behandeln

Die Kampfmittelprüfung ist ein bestimmter Teil der Vorbereitung eines Hochwasserschutzvorhabens. Baugrund, Wasserbau, Naturschutz und weitere Belange können ebenfalls zu bearbeiten sein. Ihre Ergebnisse werden in der Projektplanung mit ihrem jeweiligen fachlichen Gegenstand zusammengeführt. FONTANA-EOD beschreibt die Bedingungen der vereinbarten Kampfmittelfacharbeit. Entscheidungen über andere Aufgaben bleiben bei den dafür Verantwortlichen und werden für den gemeinsamen Bauablauf mit den nötigen Informationen verbunden.

Bauphasen

Die Untersuchung mit den Herstellungsphasen abstimmen

Vorplanung mit Varianten

Wenn Lage oder Profil des Beckens noch nicht endgültig feststehen, werden die Varianten mit ihrem jeweiligen Eingriffsraum kenntlich gemacht. Die Anfrage benennt den vorhandenen Kenntnisstand und die nächste anstehende Planungsentscheidung. Daraus kann eine fachliche Vorbereitung entwickelt werden. Die vorbereitende Betrachtung und ausgeführte technische Untersuchungen werden mit ihrem jeweiligen Bearbeitungsstand dokumentiert. Nach Auswahl der Lösung wird der konkrete Plan mit Lage, Tiefe und Nebenflächen zugrunde gelegt. Offene Angaben bleiben sichtbar, bis sie fachlich ausreichend bestimmt sind.

Abtrag und Zwischenzustände

Während der Herstellung kann das Gelände mehrfach verändert werden. Für die Abstimmung werden die vorgesehenen Zwischenzustände und die dazugehörigen Bodenarbeiten beschrieben. Eine Untersuchung wird auf den tatsächlichen Zustand und ihre vereinbarte Aufgabe bezogen. Die fachliche Reihenfolge ist vor dem jeweiligen Eingriff zu klären. Vorausgehende Erdarbeiten werden mit ihrem eigenen Eingriffsbereich und den erforderlichen Schutzmaßnahmen in die Prüfung einbezogen. Die Bauplanung benennt deshalb, welcher Schritt zunächst ausgeführt werden soll und welche Erkenntnis dafür benötigt wird.

Bauwerke vor der Flächenfertigstellung

Ein- oder Auslaufbauwerke können in einer anderen Reihenfolge entstehen als die umgebende Beckenfläche. Die zugehörigen Baugruben und Arbeitsräume werden im Ablauf eigenständig betrachtet. Für die Untersuchung ist wichtig, wann diese Bereiche zugänglich sind und welcher Planstand gelten soll. Eine Aussage für die benachbarte Fläche wird nicht ohne Abgleich auf das Bauwerk übertragen. Werden Lage oder Gründung geändert, wird der Unterschied vor der Ausführung mitgeteilt. Die ergänzende Bearbeitung erhält einen eigenen Bezug zum tatsächlichen Anlass.

Unterhaltung und spätere Veränderung

Nach Fertigstellung können Reparaturen, neue Leitungen oder Anpassungen an Bauwerken einen anderen Bodenraum beanspruchen als die ursprüngliche Maßnahme. Für die Vorbereitung werden die neuen Eingriffe mit der damaligen Dokumentation verglichen. Ein Bericht über den Neubau ist nicht allein wegen des gleichen Anlagennamens umfassend anwendbar. Benötigt werden der räumliche Bezug, die Tiefe und die Aussagegrenzen. Die Unterlagen bleiben vollständig erhalten, damit spätere Bearbeiter zwischen ursprünglicher Planung, tatsächlich ausgeführten Facharbeiten und neuer Aufgabenstellung unterscheiden können.

Projektstandort

Anlagenstandort und betroffene Grundstücke zuordnen

Grafisch dargestellte Deutschlandkarte mit Ortsmarkierungen auf einer Baustellenfläche.

Übersicht und Detailprofile gemeinsam bereitstellen

Nennen Sie Projektort und Anlage und markieren Sie die betroffenen Grundstücke sowie die Zugänge. Der Übersichtsplan wird mit den Detailprofilen und Bauwerksplänen verbunden. Bei mehreren Teilflächen sollte eindeutig sein, welches Profil zu welchem Abschnitt gehört. Eine großräumige Darstellung allein genügt für die Beschreibung einzelner Eingriffe nicht. Umgekehrt benötigt ein Detail ohne Lagebezug eine verständliche Zuordnung. Diese Zusammenstellung unterstützt die fachliche Vorbereitung und macht Unterschiede zwischen geplanter Gesamtanlage und tatsächlich beauftragtem Bereich sichtbar.

Grafisch dargestellte Deutschlandkarte mit Ortsmarkierungen auf einer Baustellenfläche.

Vorhandene projektbezogene Anforderungen einordnen

Auskünfte, Berichte und bereits vorliegende Anforderungen werden mit ihrem ursprünglichen Anlass und Geltungsbereich bereitgestellt. Kennzeichnen Sie, welche Unterlagen den aktuellen Planstand betreffen und welche aus früheren Maßnahmen stammen. Nicht jede Aussage zum Gewässer oder zum Grundstück umfasst sämtliche neuen Bauwerke. Die zuständigen Stellen und Ansprechpartner bleiben für die jeweilige Aufgabe benannt. Die regionale Zuordnung erleichtert den Einstieg; konkrete Projektinformationen und die für das Vorhaben geltenden Anforderungen werden anschließend mit den jeweils zuständigen Beteiligten abgestimmt.

Ergebnisse verstehen

Höhenbezogene Ergebnisse richtig weiterverwenden

Untersuchungstiefe mit ihrem Bezug lesen

Bei Aufschüttungen und Abträgen verändern sich zudem die Höhenbezüge. Eine Tiefe unter heutiger Geländeoberkante bedeutet etwas anderes als dieselbe Angabe unter der späteren Beckensohle. Pläne und Untersuchungsauftrag müssen den verwendeten Bezug eindeutig benennen.

Eine Tiefenangabe ist nur zusammen mit ihrem Höhenbezug verständlich. Nach Geländeänderungen kann dieselbe Zahlenangabe einen anderen Bodenraum bezeichnen. Lesen Sie deshalb die entsprechende Beschreibung im Bericht und die zugehörigen Plananlagen mit. Für einen neuen Eingriff wird geprüft, wie dessen Höhe und Lage zum dokumentierten Untersuchungsumfang stehen. Unklare Bezugssysteme werden vor der Verwendung geklärt. Eine verkürzte Ergebnisnotiz sollte nicht zu einer pauschalen Aussage für die spätere Beckensohle oder für benachbarte Bauwerke erweitert werden.

Ergebnisse und Begriffe vertiefen

Geplante und bearbeitete Flächen unterscheiden

Der Entwurfsplan kann die gesamte Anlage zeigen, während ein Untersuchungsbericht nur bestimmte Teilbereiche beschreibt. Für die weitere Verwendung müssen diese Umfänge getrennt erkennbar bleiben. Kennzeichnen Sie offene Bereiche und erhalten Sie die Verweise auf Anlagen. Eine spätere Zusammenstellung darf nicht den Eindruck erzeugen, dass jede dargestellte Fläche tatsächlich bearbeitet wurde. Bei einem Wechsel der Bauleitung oder des ausführenden Unternehmens wird diese Zuordnung gemeinsam übergeben. Der neue Arbeitsschritt wird anschließend mit dem dokumentierten Stand verglichen.

Geplante und untersuchte Bereiche dokumentieren

Messbefund und Projektentscheidung verbinden

Eine technische Untersuchung liefert Ergebnisse im Rahmen ihrer Aufgabe und ihrer Bedingungen. Für die weitere Planung werden diese Ergebnisse zusammen mit ihrer fachlichen Bewertung und den beschriebenen Grenzen gelesen. Einzelne Darstellungen oder Markierungen sind dafür nicht ausreichend. Wenn eine Aussage für einen bevorstehenden Eingriff unklar bleibt, wird die konkrete Frage mit Lage und Tiefe benannt. Die weitere Abstimmung kann dann gezielt erfolgen. Eine allgemeine Bezeichnung als Hochwasserschutzmaßnahme ersetzt keine nachvollziehbare Beschreibung des benötigten Erkenntnisziels.

Ergebnisse und Begriffe vertiefen
Zusammenarbeit

Wasserbauplanung und Fachleistung klar zuordnen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft stellt die Projektaufgabe und vorhandenen Unterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt Bedingungen für Zugang und spätere Nutzung. Offene Informationen werden den zuständigen Ansprechpartnern zugeordnet, damit die fachliche Vorbereitung auf einem verständlichen Stand erfolgen kann.

Fachplanung und Bauleitung

Die Planung beschreibt Profile, Bauwerke und Herstellungsphasen. Die Bauleitung verbindet diese Angaben mit dem vorgesehenen Ablauf. Veränderte Höhen, zusätzliche Arbeitsräume und abweichende Zugänge werden vor der betreffenden Facharbeit mitgeteilt.

Fachfirma und zuständige Behörden

FONTANA-EOD bearbeitet die konkret vereinbarte Kampfmittelfachleistung. Anforderungen der zuständigen Stellen werden für das tatsächliche Vorhaben geklärt. Die technische Dokumentation beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Aussagegrenzen. Die Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Wasserrechtliche Entscheidungen und bautechnische Bewertungen bleiben den jeweils zuständigen Stellen und Fachverantwortlichen zugeordnet.

In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.

Unterlagen und Ausführung

Geländeveränderung und Dokumentation nachvollziehbar halten

Zwei Monitore mit Luftbildern und Karten; auf dem Schreibtisch liegen weitere Luftbildausdrucke.

Historische Grundlagen räumlich zuordnen

Vorhandene ältere Pläne oder Luftbilder werden mit dem heutigen Verlauf und dem aktuellen Projektgebiet verbunden. Veränderungen von Gelände, Bauwerken oder Grundstücksbezeichnungen können für diese Zuordnung wichtig sein. Die Auswertung behandelt ihre eigene Erkenntnisgrundlage und wird nicht mit einer technischen Untersuchung gleichgesetzt. Stellen Sie bekannte Unterschiede offen dar. Für den späteren Auftrag bleibt maßgeblich, welche heutige oder geplante Bodenbeanspruchung fachlich zu klären ist und welche Informationen dafür tatsächlich verfügbar sind.

Historische Grundlagen vertiefen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Fotos als ergänzende Zustandsbeschreibung

Aktuelle Aufnahmen können Böschungen, Zugänge und den sichtbaren Bauzustand veranschaulichen. Ordnen Sie die Aufnahmerichtung einem Planabschnitt zu und teilen Sie bekannte Veränderungen seit der Aufnahme mit. Ein Foto ersetzt keine belastbaren Höhenangaben oder Profile. Es zeigt auch nicht, welcher Bodenraum bereits untersucht wurde. Für die Vorbereitung wird es deshalb zusammen mit den Fachunterlagen genutzt. Ergänzen Sie die vorgesehenen Bodenarbeiten und die zugehörigen Unterlagen.

Dokumentation einordnen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Bericht und ausgeführten Zustand gemeinsam bewahren

Nach Herstellung können frühere Geländekanten oder Arbeitsflächen nicht mehr sichtbar sein. Die Dokumentation muss ihren ursprünglichen Lagebezug deshalb verständlich behalten. Bewahren Sie Berichte, Anlagen und die zugehörigen Planstände zusammen auf. Bei der Übergabe ist erkennbar, welche Aussage sich auf welchen Bauzustand bezieht. Für spätere Unterhaltung wird diese Grundlage mit dem neuen Eingriff verglichen. Die tatsächlich ausgeführte Anlage und der damalige Untersuchungsumfang werden dabei nicht allein aufgrund einer gleichen Projektbezeichnung gleichgesetzt.

Ergebnisunterlagen nachvollziehbar dokumentieren
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Häufige Fragen zu Rückhaltebecken und Hochwasserschutz

Ist die geplante Beckentiefe als einzige Angabe ausreichend?

Nein. Zusätzlich sind vorhandene Höhen, örtliche Vertiefungen, Bauwerksgruben, Leitungen und Arbeitsräume relevant. Die fachliche Aufgabe muss erkennen lassen, welcher Bodenbereich tatsächlich beansprucht wird und auf welche Bezugshöhe sich eine Tiefenangabe bezieht.

Warum werden Ein- und Ausläufe getrennt betrachtet?

Sie können andere Sohlen, Fundamente und Arbeitsräume haben als die reguläre Beckenfläche. Der Untersuchungsnachweis muss diese Unterschiede abbilden. Eine Aussage zum flächigen Abtrag wird nicht automatisch auf tiefere Einzelbauwerke übertragen.

Gilt die Untersuchung auch nach einer veränderten Geländeplanung?

Das ist durch einen Abgleich zu klären. Verschobene Bauwerke, tiefere Sohlen oder neue Leitungen können zusätzliche Bereiche beanspruchen. Ein neuer Planstand sollte deshalb vor seiner Ausführung mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen werden.

Sind wasserbedeckte Bereiche wie trockene Flächen zu behandeln?

Nein. Zugänglichkeit und Untersuchungsbedingungen können deutlich abweichen. Der geeignete Leistungsumfang wird projektspezifisch geklärt. Aus einer Untersuchung trockener Teilflächen lässt sich keine automatische Aussage für unter Wasser liegende Bereiche ableiten.

Wie sind Kampfmittelprüfung und wasserrechtliche oder bautechnische Entscheidungen zugeordnet?

Der Bericht beschreibt die vereinbarte kampfmitteltechnische Leistung mit ihrem Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Aussagegrenzen. Wasserrechtliche Entscheidungen, hydraulische Bemessung und bautechnische Bewertung verbleiben in den jeweiligen Zuständigkeiten.

Was ist bei einem verdächtigen Gegenstand während der Erdarbeiten zu tun?

Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Betreiber, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.

Wovon hängen Untersuchungsaufwand und Kosten bei einem Rückhaltebecken ab?

Relevant sind der tatsächliche Bodenraum, Bauwerke, Höhenbezüge, Bodenaufbau, Störquellen, vorhandene Erkenntnisse und die erreichbaren Arbeitsbedingungen. Wasserbedeckte und begehbare Bereiche können unterschiedliche Aufgaben darstellen. Der geeignete Leistungsumfang und seine Kosten werden anhand dieser Angaben und der benötigten Fachleistungen abgestimmt.

Wie werden nicht zugängliche Teilbereiche behandelt?

Sie bleiben in Plan und Dokumentation als offene Bereiche erkennbar. Die Untersuchung benachbarter Flächen wird nicht auf sie übertragen. Sobald geeignete Bedingungen vorliegen, wird die weitere fachliche Bearbeitung für den konkreten Eingriff abgestimmt.

Projektanfrage

Lageplan und Höhenprofile für Ihre Anfrage senden

Lageplan und Höhenprofile

Senden Sie Lageplan, Profile und Bauwerkspläne mit vorhandenen sowie geplanten Höhen, ergänzt um Ein- und Auslaufbauwerke und Anschlussleitungen. Fügen Sie vorhandene Kampfmittelberichte mit ihren Anlagen und Untersuchungsergebnissen bei.

Baufolge und Wasserverhältnisse

Beschreiben Sie die geplante Baufolge, zeitweise Wasserverhältnisse, temporäre Zufahrten und Arbeitsflächen. Kennzeichnen Sie offene Varianten und fehlende Angaben. Mit diesen Unterlagen klären wir mit Ihnen, für welche Flächen und Tiefen eine Untersuchung benötigt wird und wie sie sich in die Baufolge einfügt.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

Fontana EOD white

FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

Kontakt:

Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
Backoffice - E-Mail: office@fontana-eod.de

Verbandsmitgliedschaften

 Zentrale Rufnummer +49 (0) 6843 - 999 499 7   Am Kaninchenberg 5, D-66453 Gersheim und Bonner Straße 72, D-50389 Wesseling

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