Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Werksplanung, HSE und Bauleitung benötigen für neue Fundamente, Leitungen und Anschlussflächen einen Untersuchungsstand mit eindeutigem Flächen- und Tiefenbezug. FONTANA-EOD gleicht frühere Untersuchungen mit dem Erweiterungsplan, Bestandsleitungen und den örtlichen Messbedingungen ab. Senden Sie Erweiterungsgrenze, Eingriffstiefen, Bestandspläne und Betriebsfenster, damit erforderliche Sondierungen, Zugänge und Nachweise vor den Bodeneingriffen abgestimmt werden können.
Anschlüsse und Leitungen klären.
Fläche und Tiefe abgrenzen.
Zugang und Arbeitszeiten abstimmen.
Vor einer Werkserweiterung wird geklärt, welche Kampfmitteluntersuchungen für neue Fundamente, Baugruben, Medienanschlüsse und weitere Bodeneingriffe benötigt werden. Der aktuelle Erweiterungsplan wird dazu mit vorhandenen Verdachtshinweisen und früheren Untersuchungsergebnissen abgeglichen. Bestandsleitungen, Fundamente und Betriebsabläufe bestimmen mit, welche Zugänge und Verfahren möglich sind. Ergebnisse und offene Bereiche bleiben eindeutig der Bestandsgrenze, dem neuen Baufeld und den jeweiligen Tiefen zugeordnet.
Erweiterungsfläche, Bestandsanschluss und Betriebsfenster bezeichnen unterschiedliche Aufgaben in der Untersuchungsplanung.
Die Erweiterungsfläche beschreibt den konkreten Bereich des neuen Eingriffs. Sie kann Hallenachsen, Außenanlagen, Tiefbau, Medien, Baustraßen und Anschlussflächen umfassen.
Erweiterungsfläche im Projekt klärenBestandsanschlüsse verbinden neue Bauwerke mit vorhandenen Leitungen, Fundamenten, Schächten oder Betriebsflächen. Für die Untersuchung werden der neue Eingriff und die vorhandenen Einbauten gemeinsam betrachtet.
Bestandsanschluss bewerten lassenBetriebsfenster sind mit dem Betreiber abgestimmte Zeiten für Untersuchungen oder Bauarbeiten. Dabei werden Produktion, Werksverkehr und erforderliche Sperrungen berücksichtigt.
Betriebsfenster abstimmenStörumfeld meint Bewehrung, Leitungen, Schrott, Fundamentreste, Stahlbauteile, Auffüllungen oder Maschinenfundamente, die Messdaten und Methodenauswahl beeinflussen können.
Störumfeld fachlich prüfenDie Eingriffstiefe beschreibt, wie weit eine Gründung, Bohrung oder Baugrube in den Boden reicht. Sie wird mit ihrem Höhenbezug angegeben und bei der Verfahrenswahl berücksichtigt.
Eingriffstiefe klärenDas Nachweisziel legt fest, ob Unterlagen für Vergabe, Bauleitung, HSE, Betreiberakte oder eine konkrete Anschlussentscheidung im Bauablauf benötigt werden.
Nachweisziel festlegenDie kampfmitteltechnische Fragestellung entsteht bei Werkserweiterungen aus dem Zusammenspiel von früherer Nutzung, bestehender Anlage, neuer Planung und dem tatsächlichen Bodeneingriff.
Anschlüsse an vorhandene Gebäude und Anlagen gehören zum Untersuchungsplan. Neue Fundamente, Schächte, Medienachsen und Verkehrsflächen treffen auf vorhandene Leitungen, alte Bauzustände und Betriebseinrichtungen. Der beauftragte Prüfbereich benennt auch diese Übergänge zum Bestand.
Produktion, Instandhaltung, Logistik, Mitarbeitendenwege und Sicherheitsbereiche bestimmen, wann und wie Prüfungen praktisch ausgeführt werden können. Arbeitsfenster, Zufahrten, Sperrflächen und Ansprechpartner werden vor der Untersuchung vereinbart. Ergebnisse und Einschränkungen bleiben auch bei eng getakteten Bauphasen dokumentiert.
Strom, Wasser, Gas, Druckluft, Abwasser, Löschwasser, Daten, Erdung und Prozessmedien verlaufen auf Werksflächen oft in dichten Bündeln. Für die Prüfung zählen Leitungsverlauf, Tiefe, Bauzustand und mögliche Störwirkung auf Messverfahren.
Neue Stützenachsen, Maschinenfundamente, Verbau, Pfahlgründungen oder Pumpenschächte können deutlich tiefer eingreifen als die spätere Oberflächenbefestigung. Diese Punkte benötigen einen eigenen Tiefenbezug und sollten vor Ausführung mit der Sondierungsplanung abgeglichen werden.
Alte Bodenplatten, Schächte, Fundamente, Kanäle und Rückbaukanten können den Untergrund stark verändern. Sie beeinflussen nicht nur den Bauablauf, sondern auch Sondierbarkeit, Messqualität und die Frage, ob Aushubarbeiten fachkundig begleitet werden sollten. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen bei Rückbau, Aufbruch, Leitungsfreilegung oder Herstellen von Arbeitsflächen eingeplant.
Bei aktiven Standorten ist die Kampfmittelprüfung Teil der Sicherheitsorganisation. Zutritt, Unterweisung, Sperrflächen, Fundkommunikation, Maschineneinsatz und Übergabe an die Bauleitung müssen vor Beginn mit den betrieblichen Abläufen zusammengeführt werden.
Eine Werkserweiterung umfasst häufig Neubaufeld, Anschlussgraben, Medienumlegung, Baustraße, Lagerfläche und Außenanlage. Diese Teilflächen unterscheiden sich bei Tiefe, Störumfeld und Nachweisbedarf und sollten getrennt dokumentiert werden.
Werksflächen werden oft mehrfach umgebaut. Die Dokumentation weist untersuchte Bereiche und Tiefen auch für spätere Medien, Fundamentänderungen, Instandhaltung und Betreiberkommunikation aus.
Die praktische Prüfung richtet sich nach dem Eingriff. Erweiterungsflächen, Bestandsleitungen, Fundamente, Medien, Aushub und Dokumentation brauchen unterschiedliche fachliche Schwerpunkte.

Das neue Baufeld wird mit Bestand, Altunterlagen, Baugrenzen und vorgesehenen Tiefen abgeglichen. Daraus entsteht die Grundlage für historische Auswertung, technische Sondierung oder baubegleitende Kontrolle.
Erweiterungsfläche mit vorhandenen Unterlagen abgleichen
Anschlüsse an Gebäude, Leitungen und Schächte werden mit ihrer Lage und Tiefe erfasst. Vorhandene Einbauten können die Untersuchung begrenzen.
Geeignete Untersuchung für Bestandsanschlüsse wählen
Pfahlachsen, Bodenverbesserung, Verbau und Maschinenfundamente benötigen Lage, Solltiefe und Bohrverfahren. Die Prüfung wird auf diese technischen Daten bezogen.
Bohrpunkte abstimmen
Für Leitungsgräben, Baugruben, Schächte und Rückhaltebauwerke mit begrenzter Voruntersuchung wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist. Technische Untersuchung und Bewertung der jeweiligen Arbeitslage werden vor dem kontrollierten Abtrag eingeplant.
Aushubüberwachung einplanen
Messanomalien werden fachlich bewertet und mit Lagebezug dokumentiert. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand haben Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung Vorrang; in Deutschland an die Polizei unter 110, außerhalb Deutschlands über den örtlichen Notrufweg. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen.
Befundkommunikation und Lagebezug dokumentieren
Die Ergebnisunterlagen müssen für Vergabe, Bauleitung, HSE und Betreiberakte nutzbar sein. Benannt werden untersuchte Bereiche, Verfahren, Ergebnisse und verbleibender Untersuchungsbedarf.
Nachweise vorbereitenAuch kleine Anschlussbereiche werden mit Lage, Tiefe und vorgesehenem Bauzeitpunkt angegeben. Ungeklärte Übergänge zum Bestand können den Ablauf des betroffenen Bauabschnitts beeinflussen.
Vor Ausschreibung werden Baufeld, Bauphasen, Tiefen und vorhandene Unterlagen geprüft. So kann die Kampfmittelposition im Leistungsverzeichnis fachlich klarer beschrieben werden.
Vergabeunterlagen prüfen lassenPfahlgründungen, Baugrundbohrungen und Verbauachsen müssen mit Lage, Solltiefe, Bohrverfahren und Sondierbarkeit abgestimmt werden.
Bohrpunkte fachlich klärenNeue Leitungstrassen, Querungen und Anschlussgruben werden im Plan mit den vorhandenen Leitungen verglichen. Eingriffstiefen und mögliche Störeinflüsse werden vor Ausführung berücksichtigt.
Verfahren für Medienumlegungen abstimmenWo neue Bauwerke an alte Fundamente, Schächte oder Bodenplatten anschließen, muss die technische Aussage auf den tatsächlichen Eingriff begrenzt bleiben.
Untersuchungsaussagen auf den tatsächlichen Eingriff beziehenErdarbeiten neben Produktionsbereichen brauchen klare Arbeitsfenster, Sperrflächen, Befundwege und Dokumentation für HSE und Bauleitung.
Arbeitsfenster und Befundwege nachvollziehbar abstimmenBei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Messanomalien werden anhand der Messdaten fachlich bewertet und einer gezielten Anschlussuntersuchung zugeordnet.
Befunde für weitere Entscheidungen dokumentierenDer Erweiterungsplan wird mit früheren Untersuchungen und den Bedingungen vor Ort verglichen. Offene Fragen werden vor dem betroffenen Bodeneingriff geklärt.
Entwurfsplan, Ausführungsplanung und tatsächlicher Bauabschnitt müssen zusammenpassen. Verschieben sich Hallenkante, Medien, Gräben oder Bohrpunkte, muss die kampfmitteltechnische Bewertung nachgeführt werden.
Planstand fachlich prüfen lassenFrühere Nutzung, Luftbilddaten, Altpläne, Rückbauunterlagen und vorhandene Gutachten können einzelne Anschlussflächen betreffen. Eine historische Einordnung grenzt den technischen Prüfbedarf ein.
Verdachtslage auswerten lassenBewehrung, Stahl, alte Leitungen, Fundamente, Schächte und Betriebseinbauten können geophysikalische Messungen überlagern. Bei Verfahrenswahl und Auswertung werden diese Störeinflüsse berücksichtigt.
Passende Leistung bestimmenPfahlgründungen, Verbauachsen, Pumpenschächte, Medienkanäle und Maschinenfundamente können eine tiefenbezogene Sondierung erforderlich machen.
Eingriffstiefe abstimmenFür vorab nicht ausreichend untersuchbare Bereiche wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden mit dem Betriebsablauf vor Beginn abgestimmt.
Aushub im Betrieb einplanenHSE und Bauleitung benötigen einen Plan mit den untersuchten Arbeitsbereichen, Ergebnissen, Einschränkungen und noch offenen Fragen.
Nachweise für HSE vorbereitenUntersuchte Flächen und Tiefen werden mit Bestand, Betrieb und den benötigten Nachweisen verknüpft. Planstand, tatsächliche Ausführung und spätere Übergabe werden aufeinander bezogen. Ändern sich Achsen, Tiefen, Bauphasen oder Medienverläufe, wird geprüft, ob die bisherige Untersuchung den neuen Eingriff noch abdeckt.
Bei Werkserweiterungen sollte die Bewertung nicht als pauschale Standortbetrachtung angelegt werden. Hallenbereiche, Bohrpunkte, Medienachsen, Aushubbereiche, Zufahrten, Rückbauzonen und spätere Anschlussflächen können unterschiedliche Tiefen, Störfelder und Nachweisziele haben. Die Dokumentation benennt die untersuchten Arbeitsräume und ihre jeweiligen Aussagegrenzen.
Die geplanten Eingriffe werden mit ihren Solltiefen im Untersuchungsplan festgehalten. Eine Bodenplatte, ein Kabelgraben, ein Pumpenschacht, eine Pfahlgründung und eine Baugrundbohrung erzeugen unterschiedliche Anforderungen. Deshalb werden Bauziel, Solltiefe und Prüfverfahren vor der Ausführung gemeinsam betrachtet.
Bestandsleitungen, Schächte, alte Fundamente, Bewehrung, Stahlreste, Schotter, Recyclingmaterial und frühere Bauzustände können Messergebnisse beeinflussen. Diese Faktoren sind nicht nur bautechnische Randbedingungen, sondern bestimmen auch, welche Methode fachlich tragfähig ist und welche Grenzen im Bericht benannt werden.
Auf Industrie- und Gewerbestandorten entscheiden Zufahrt, Schichtfenster, Sicherheitsbereiche, Werksverkehr, Fremdfirmenkoordination und HSE-Anforderungen mit über die praktische Ausführung. Eine fachliche Prüfung muss diese Punkte aufnehmen, ohne den Prüfbereich oder die Aussagegrenze unklar zu machen.
Vor Aushub, Bohrung oder Rückbau sollte feststehen, wie bei Verdachtsmomenten kommuniziert wird, wer informiert wird, welche Arbeiten unterbrochen werden und welche Angaben dokumentiert werden. Ein unerwarteter verdächtiger Gegenstand erfordert sofortigen Arbeitsstopp und unverzügliche Meldung über den örtlichen Notrufweg; in Deutschland an die Polizei unter 110.
Die spätere Projektakte muss auch für Personen verständlich sein, die nicht bei der Ausführung anwesend waren. Deshalb sollten Lagebezüge, Pläne, Methode, Randbedingungen, Befundbewertung und Empfehlungen so aufgebaut werden, dass Bauleitung, HSE, Betreiber und spätere Fachplanungen damit weiterarbeiten können.
Industrie- und Gewerbeprojekte verändern sich häufig zwischen Entwurf, Vergabe, Arbeitsvorbereitung und Ausführung. Wenn sich Achsen, Bohrpunkte, Medienverläufe, Baugrenzen, Höhen oder Bauphasen ändern, sollte auch die kampfmitteltechnische Einordnung nachgeführt werden, damit Bericht, Planstand und tatsächlicher Eingriff zusammenpassen.
Projektsteuerung, Bauleitung, HSE, Planung und Ausführung verwenden den vereinbarten Planstand und dieselben Arbeitsgrenzen. Dazu gehören klare Ansprechpartner, eindeutige Lagebezüge, verständliche Arbeitsgrenzen und eine Dokumentation, die auch bei Personalwechsel oder späteren Bauphasen noch nachvollzogen werden kann.
Nach der fachlichen Prüfung müssen Tiefbau, Bohrunternehmen, Rückbau, Leitungsbau und Hallenbau wissen, welche Bereiche betrachtet wurden und welche Randbedingungen bestehen. Pläne, Ergebnisse und Einschränkungen werden den Folgegewerken für ihre Arbeitsvorbereitung übergeben.
Industrieflächen werden oft mehrfach angepasst. Eine heutige Prüfung kann später für weitere Leitungen, Hallenänderungen, Maschinenstandorte oder Außenanlagen wichtig werden. Deshalb sollte die Dokumentation so aufgebaut sein, dass spätere Projektbeteiligte Fläche, Methode, Tiefe, Randbedingungen und Aussagegrenze ohne Rückgriff auf mündliche Absprachen verstehen.
Messqualität, Arbeitssicherheit und Nachweisfähigkeit hängen von der konkreten Bauausführung, vom Bestand und von der Zugänglichkeit ab.
Dicht liegende Leitungen können die sichere Ausführung und die Auswertbarkeit der Messungen beeinflussen. Leitungslage, Tiefe, Schutzabstände und Zugänglichkeit sollten vor der Sondierung bekannt sein.
Alte Fundamente, Bodenplatten und Schächte können technische Messdaten beeinflussen und den Aushubablauf steuern. Sie werden als Randbedingung dokumentiert.
Punktuelle Tiefeneingriffe benötigen eine klare Lage- und Tiefenangabe. Ohne Solltiefe ist die fachliche Aussage für den Eingriff zu ungenau.
Zugänge, Schichtbetrieb, Produktion, Lieferverkehr und HSE-Vorgaben bestimmen, wann Prüfungen und Begleitungen ausgeführt werden können.
Bewehrung, Stahlbauteile, Geländer, Maschinenfundamente und Schrott können Messsignale überlagern. Die Methodenauswahl muss dies berücksichtigen.
Die Übergabe benennt untersuchte Bereiche, Ergebnisse und verbleibende Einschränkungen. Bauleitung und Betreiber gleichen diese Angaben mit dem vorgesehenen Eingriff ab.
Die Dokumentation benennt untersuchte Flächen und Tiefen, Verfahren, Ergebnisse und Einschränkungen für Vergabe, HSE, Bauleitung und Projektakte.
Verwendbar werden Nachweise erst, wenn Lageplan, Baufeldgrenzen, Bauabschnitt, Bestandsleitungen, geplante Tiefen und vorhandene Unterlagen eindeutig zusammengeführt sind. Bei Werkserweiterungen sollten Teilflächen und Eingriffe klar getrennt werden.
Luftbilder, Altpläne, frühere Nutzungen, Rückbauunterlagen, Altlastendaten und vorhandene Gutachten werden nicht isoliert betrachtet. Entscheidend ist, ob sich daraus eine projektbezogene Prüf- oder Anschlussfrage ergibt.
Die eingesetzten Verfahren müssen zu Oberfläche, Störkörpern, Bodenaufbau, Zugang, Messbarkeit und Tiefe des Eingriffs passen. Für Bestandsanschlüsse, neue Fundamente, Leitungsumlegungen und Baugruben in der Nähe laufender Anlagen kann deshalb eine Kombination aus Vorerkundung, Sondierung und baubegleitender Kontrolle erforderlich werden.
Anomalien, Störfelder und Befunde werden mit Lagebezug, Methode, Einschränkungen und Anschlussentscheidung beschrieben. So bleibt nachvollziehbar, ob eine Fläche weiterbearbeitet, vertieft geprüft oder im Bauablauf begleitet wird.
Die Dokumentation muss für Auftraggeber, Bauleitung, HSE, Planer und spätere Betreiber verständlich sein. Sie beschreibt Ergebnis, Prüfbereich, Methode, Grenzen und noch erforderliche Schritte.
Vor dem Eingriff sollten Bauleitung und Ausführung wissen, welche Bereiche betrachtet wurden, welche Grenzen gelten, wer bei Verdachtsmomenten informiert wird und welche Unterlagen während der Bauphase benötigt werden.
Dokumentation ist nur belastbar, wenn Fläche, Tiefe, Verfahren, Randbedingungen und Anschlussentscheidung eindeutig beschrieben sind.
Planstand, Revisionsnummern, Bauabschnitte, Koordinatenbezug und vorgesehene Tiefen werden festgehalten, damit die spätere Aussage zum tatsächlichen Eingriff passt.
Der betrachtete Bereich wird nicht nur textlich, sondern räumlich beschrieben. Teilflächen, Bohrpunkte, Trassen, Baugruben und offene Anschlussbereiche müssen erkennbar bleiben.
Historische Auswertung, Oberflächensondierung, Tiefenprüfung, Bohrlochsondierung oder Aushubüberwachung werden so dokumentiert, dass Methode und Aussagegrenze nachvollziehbar sind.
Versiegelung, Bewehrung, Leitungsbestand, Schrott, Auffüllungen, Betriebseinschränkungen und Zugang werden als Einflussfaktoren benannt, statt die Aussage zu überdehnen.
Befunde werden fachlich eingeordnet und mit Lagebezug, Messkontext und vorgeschlagenem Anschluss verbunden. So kann die Projektleitung weitere Schritte geordnet veranlassen.
Die Unterlagen werden für Projektakte, Vergabe, Bauleitung und spätere Eingriffe so vorbereitet, dass sie nicht nur als Einzelbericht, sondern als belastbare Entscheidungsgrundlage dienen.
Der Ablauf folgt der Projektlage: Unterlagen, Verdacht, Methode, Ausführung, Bewertung und Dokumentation werden schrittweise zusammengeführt.
Zu Beginn werden Lageplan, Bauziel, Teilflächen, frühere Nutzung, Leitungsdaten, Baugrundangaben, vorhandene Gutachten und geplante Tiefen für die Werkserweiterung zusammengeführt.
Es wird festgelegt, ob eine Unterlage für Vergabe, Bauleitung, HSE, Betreiber, Bohrpunkte, Aushub oder eine konkrete Anschlussentscheidung benötigt wird.
Historische Auswertung und vorhandene Angaben werden mit dem geplanten Eingriff abgeglichen. Daraus ergibt sich, welche Bereiche fachlich vertieft betrachtet werden sollten.
Oberflächenprüfung, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Aushubüberwachung oder eine Kombination werden nach Oberfläche, Tiefe, Störfeldern und Bauablauf eingeordnet.
Zugang, Sperrflächen, Betriebsfenster, Geräteeinsatz, Leitungen, Ansprechpartner und Sicherheitsorganisation werden vor Beginn mit den Projektbeteiligten abgestimmt.
Die beauftragte Prüfung wird mit Lagebezug, Messdaten, Befundaufnahme und baubegleitender Kommunikation durchgeführt, soweit dies für den Projektstand erforderlich ist.
Messdaten, Verdachtsmomente, Störkörper und Einschränkungen werden fachlich bewertet. Bei Bedarf werden Anschlussmaßnahmen oder weitere Abstimmungen vorbereitet.
Die Dokumentation beschreibt Prüfbereich, Methode, Randbedingungen, Ergebnis und nächsten fachlichen Schritt für Bauleitung, Vergabe, HSE und Projektakte.
Die technische Qualität hängt von Oberfläche, Tiefe, Zugang, Bestand, Leitungen und Störkörpern ab. Diese Randbedingungen bestimmen die Aussagegrenze.
Erweiterungen an bestehenden Werksflächen verbinden neue Eingriffe mit alten Bauzuständen, laufendem Betrieb und vielen technischen Schnittstellen.
Ein Hallenbereich, eine Bohrung, ein Mediengraben, eine Baugrube und eine Verkehrsfläche können unterschiedliche Anforderungen an Verfahren, Tiefe und Dokumentation haben. Die technische Bewertung trennt diese Bereiche, damit die spätere Aussage zur tatsächlichen Bauhandlung passt. Lageplan, Bauzustand, Störumfeld und geplanter Eingriff bilden die Grundlage der technischen Bewertung. Ein bereits versiegelter Bereich kann wegen Bewehrung, Leitungen oder Auffüllungen anders zu bewerten sein als eine offene Erweiterungsfläche. Ein punktueller Tiefeneingriff an einer Stützenachse kann wiederum andere Nachweise erfordern als ein flächiger Oberbodenabtrag oder ein kurzer Medienanschluss. Deshalb wird der Prüfbereich so beschrieben, dass Bauleitung, HSE, Planung und Ausführung erkennen können, welche Teilfläche betrachtet wurde, welche Randbedingungen galten und welche Anschlussentscheidung für den nächsten Bauabschnitt fachlich tragfähig ist.
Befestigte Flächen, Asphalt, Beton, Schotter, Bewuchs, Rückbauzustand und Zwischenlager beeinflussen, ob eine technische Vorprüfung für Werkserweiterungen zuverlässig ausgeführt werden kann.
Pfahlgründungen, Schächte, Mediengräben, Retentionsanlagen, Maschinenfundamente und Baugruben können tiefer reichen als oberflächennahe Prüfungen. Die Solltiefe muss vorab bekannt sein.
Bewehrung, Stahlreste, Schrott, alte Fundamente, Betriebseinbauten und Leitungen können Messsignale überlagern. Diese Faktoren gehören in die Methodenauswahl und Bewertung.
Erdung, Strom, Wasser, Gas, Medien, Entwässerung und Kommunikationstrassen sind Sicherheits- und Messfaktoren zugleich. Leitungspläne sollten vor der Ausführung geprüft werden.
Betrieb, Zufahrten, Sicherheitsbereiche, Lagerflächen, Maschinenstandorte und Schichtfenster bestimmen, wann und wie Prüfleistungen praktisch ausgeführt werden können.
Der Bericht muss erkennen lassen, welche Teilfläche betrachtet wurde, welche Methode eingesetzt wurde und welche Grenzen für spätere Bauphasen bestehen bleiben.

Der Erweiterungsplan zeigt Fundamente, Baugruben, Medienanschlüsse und vorübergehende Arbeitsflächen mit ihren Tiefen. Diese Räume werden mit vorhandenen Untersuchungsergebnissen verglichen. Überlagerungen mit dem Bestand und bislang nicht erfasste Flächen werden getrennt beschrieben.
Neue Gründungen mit vorhandenen Ergebnissen vergleichen
Bestehende Leitungen, Fundamente und betriebliche Wege können Messung und Ausführung beeinflussen. Geeignete Verfahren werden deshalb mit den tatsächlich verfügbaren Arbeitsflächen und Bauzuständen abgestimmt. Später erreichbare Anschlussbereiche bleiben im Untersuchungsablauf ausdrücklich sichtbar.
Verfahrenswahl mit verfügbaren Arbeitsflächen verbindenDie Verfahrenswahl richtet sich nach Verdachtslage, Untersuchungsziel, erforderlicher Tiefe und Messbedingungen. Für jeden Bauabschnitt wird festgelegt, welche Aussage die Untersuchung liefern soll.
Sie ordnet frühere Nutzung, erkennbare Verdachtsmomente, Altbestand und Flächenhistorie ein. Sie ersetzt keine technische Prüfung, kann den Prüfbereich aber deutlich präzisieren.
Sie eignet sich für zugängliche und ausreichend messbare Bereiche. Versiegelung, Bewehrung, Leitungen und Schrott können die Aussage beeinflussen und müssen berücksichtigt werden.
Geomagnetik erfasst ferromagnetische Anomalien auf zugänglichen Flächen. Bewehrung, Stahlreste, Leitungen, Erdungsnetze und Maschinenfundamente können die Messdaten im Werkumfeld überlagern. Auswertbare Bereiche und Messgrenzen werden getrennt dokumentiert.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielobjekt, Bodenleitfähigkeit, benötigte Tiefe und elektrische Infrastruktur bestimmen die Eignung für die jeweilige Erweiterungsfläche oder den Bestandsanschluss.
Georadar bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann Leitungen oder Einbauten ergänzend untersuchen. Boden, Feuchte, Oberflächenkopplung und Bewehrung beeinflussen die Datentiefe. Eine Reflexion identifiziert ein Kampfmittel nicht eindeutig.
Bei Bohrungen, Pfählen, Schächten und tieferen Gründungen wird geprüft, ob eine Sondierung von der Oberfläche den benötigten Tiefenbereich ausreichend erfasst oder eine Tiefensondierung erforderlich ist. Lage und Solltiefe sind dafür anzugeben.
Sie kann für definierte Bohrpunkte oder tiefe Eingriffe relevant sein. Entscheidend sind Lage, Durchmesser, Bohrverfahren, Abstand, Verrohrung und Dokumentationsziel.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn festgelegt.
Messauffälligkeiten erhalten eine gezielte Anschlussuntersuchung oder Freilegung. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang und örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt. Ein unerwarteter verdächtiger Gegenstand wird nicht eigenständig weiter freigelegt; Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung haben Vorrang.
Je nach Projektstand kann der nächste Schritt eine Unterlagenprüfung, eine technische Sondierung, eine Aushubbegleitung oder eine Nachweisabstimmung sein.
Lageplan, Bauabschnitt, Tiefe, Bestand und vorhandene Gutachten werden vor Ausschreibung gebündelt. So kann der Leistungsumfang fachlich sauberer beschrieben werden.
Projektunterlagen prüfen lassenFrühere Nutzung, Luftbilddaten und Altunterlagen werden mit dem geplanten Eingriff verbunden, statt nur eine allgemeine Flächenaussage zu treffen.
Vornutzung auswerten lassenBohrpunkte, Pfähle, Schächte, Fundamente und Trassen brauchen einen eigenen Tiefenbezug. Die Sondierung sollte vor Ausführung darauf abgestimmt werden.
Eingriffstiefe und Prüfbereich klärenWenn Messbarkeit, Bestand oder Störkörper die Vorprüfung begrenzen, kann eine fachkundige Begleitung definierter Erdarbeiten sinnvoll werden.
Aushubüberwachung einplanenDie Unterlagen ordnen Ergebnisse, Einschränkungen und offene Untersuchungen den jeweiligen Bauabschnitten zu.
Nachweise vorbereitenWeitere Informationen zur Kampfmittelprüfung bei Logistikprojekten, auf Konversionsflächen und an Altstandorten finden Sie im Bereich Industrie und Gewerbe.
Industrie und GewerbeWerksplanung, FONTANA-EOD und Bauleitung stimmen den Planstand und die Untersuchungsgrenzen vor dem Eingriff ab.
Die Bewertung beginnt mit Lageplan, Nutzung, Bauziel, Tiefe, Störumfeld und vorhandenen Unterlagen. Auf dieser Grundlage werden Untersuchungsbereiche und geeignete Verfahren festgelegt.
Oberfläche, Bestandsleitungen, Bewehrung, Auffüllungen, Schrott, Bauzustand und Zugänglichkeit können die Aussage beeinflussen. Diese Grenzen werden in der Bewertung und Dokumentation berücksichtigt.
Bauleitung, Fachplanung, HSE, Betreiber und ausführende Unternehmen erhalten eine gemeinsame Grundlage für Arbeitsgrenzen, Ansprechpartner und Anschlussentscheidungen.
Berichte, Lagebezüge, Befunde und Empfehlungen werden so aufgebaut, dass sie für Vergabe, Bauleitung, Projektakte und spätere Eingriffe nutzbar bleiben.
Sondierung, Aushubüberwachung, Befundbewertung und Dokumentation werden an Terminfenster, Zugang, Sperrbereiche und tatsächliche Bauphasen angepasst.
Auf aktiven Industrie- und Gewerbestandorten werden Zufahrten, Produktion, Sicherheitsbereiche, Schichtfenster und HSE-Anforderungen in die Ablaufplanung aufgenommen.
Industrie- und Gewerbeprojekte benötigen klare Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber, Betreiber, Planung, HSE, Bauleitung, Fachfirma und zuständigen Stellen.
FONTANA-EOD übernimmt die projektbezogene fachliche Prüfung, ordnet Unterlagen, Sondierbarkeit, Eingriffstiefe und Bauablauf ein und erstellt nachvollziehbare Dokumentation für den beauftragten Leistungsumfang.
Auftraggeber und Betreiber stellen Standortdaten, Pläne, Bauziel, Zeitfenster, Ansprechpartner und vorhandene Unterlagen bereit und treffen auf dieser Grundlage Projektentscheidungen.
Planung und Projektsteuerung verbinden Bauphasen, Vergabe, Bohrpunkte, Tiefbau, Terminplan, Leitungsbestand und Dokumentationsbedarf mit der Kampfmittelprüfung.
Ausführende Unternehmen benötigen klare Arbeitsgrenzen, abgesprochene Meldewege, Befundkommunikation und Informationen darüber, welche Bereiche vor welchem Eingriff betrachtet wurden.
HSE-Verantwortliche betrachten Zutritt, Absperrung, Maschineneinsatz, Fundverhalten, Unterweisung und Kommunikation innerhalb der betrieblichen Sicherheitsorganisation.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen, Ansprechpartner und Meldewege werden den tatsächlichen Erweiterungsflächen und Anschlüssen an den Bestand zugeordnet.
Vor der Ausführung werden Qualifikation, Arbeitsschutz, Meldewege und die erforderliche Dokumentation geklärt.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Werkserweiterungen wird die erforderliche Qualifikation anhand der tatsächlich beauftragten Tätigkeiten und der vorgesehenen Arbeitsbereiche bestimmt.
Die DGUV Information 201-027 betrifft Schutzmaßnahmen bei Arbeiten der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Bei Tätigkeiten an Kampfmitteln sind die Anforderungen an Befähigung, Erlaubnis, Verantwortung und sichere Ausführung zu beachten. Auftraggeber klären vor dem Eingriff Leistungsumfang, Ansprechpartner und Dokumentation.
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Sperrflächen, Maschineneinsatz, Meldewege und Zutritt müssen zum tatsächlichen Bauablauf passen. Das gilt besonders auf Betriebsstandorten mit parallelen Bau- und Produktionsprozessen.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung bei der konkreten Werkserweiterung wird gesondert geklärt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Nicht für Fotos oder weitere Angaben zum Gegenstand zurückkehren.
Prüfbereich, Tiefe, Methode, Sondierbarkeit, Einschränkungen und Dokumentationsziel sollten so beschrieben werden, dass Auftraggeber, Bieter und Bauleitung dieselbe technische Ausgangslage verstehen.
Nach einem Arbeitsstopp beachten die Beteiligten die Anweisungen der zuständigen Stellen. Bauleitung und Betreiber werden informiert; eine Fortsetzung der Arbeiten wird nicht eigenständig aus einem Foto oder einer Messanomalie abgeleitet.
Berichte beschreiben den beauftragten Bereich, die eingesetzte Methode, die Randbedingungen und die fachliche Anschlussentscheidung. Nicht betrachtete Bereiche werden nicht in eine pauschale Aussage einbezogen.
Bauherr, Planung, HSE, Bauleitung, Fachfirma und zuständige Stellen benötigen dieselben Lage- und Projektdaten. Diese Abstimmung reduziert Missverständnisse im Bauablauf.
Mit Projektadresse, Lageplan und vorhandenen Unterlagen lassen sich die örtlichen Ansprechpartner und benötigten Angaben klären.

Adresse, Flurstücke, Lageplan, Baufeldgrenzen und Bauabschnitte sind Grundlage für die regionale Einordnung. Ohne eindeutigen Standort lassen sich Unterlagen, Zuständigkeiten und vorhandene Akten nicht belastbar zuordnen.
Projektort übermitteln
Je nach Bundesland unterscheiden sich Abläufe, Ansprechpartner und Verfahrenswege. FONTANA-EOD bereitet die fachlichen Projektdaten so auf, dass sie zu Standort, Bauphase und Kommunikationsweg passen.
Projektregion prüfen
Bei Bauantrag, Erschließung, Rückbau, Verkehrssicherung oder öffentlicher Infrastruktur können kommunale Schnittstellen früh relevant werden. Die Kampfmittelprüfung sollte die benötigten Angaben strukturiert bereitstellen.
Schnittstellen vorbereiten
Zufahrten, Nachbarschaft, bestehende Nutzung, Arbeitsfenster und Baustellenlogistik beeinflussen die praktische Ausführung. Diese Punkte gehören in die Planung von Sondierung, Aushub und Dokumentation.
Bauphase abstimmen
Industrie- und Gewerbestandorte verfügen häufig über ältere Gutachten, Leitungsdaten, Baugrundinformationen oder frühere Auswertungen. Diese Daten sollten standortbezogen geprüft werden, bevor neue Maßnahmen geplant werden.
Bestandsdaten aus Vorprojekten nachvollziehbar prüfen
Die Unterlagen nennen Standort, Bauabschnitt, Untersuchungsverfahren, zuständige Ansprechpartner und noch erforderliche Schritte.
Nachweise zuordnenJe früher Prüfbereich, Tiefe, Verfahren, Randbedingungen und Nachweisziel beschrieben werden, desto besser lässt sich die Kampfmittelprüfung in Arbeitsvorbereitung und Bauausführung integrieren.
Die Leistungsbeschreibung sollte Prüfbereiche, Tiefen, Methoden, Randbedingungen und Nachweise eindeutig benennen. Unklare Pauschalpositionen erschweren später die Ausführung.
Zufahrten, Sperrbereiche, Bohrpunkte, Leitungen, Gerätezugang, Ansprechpartner und Betriebsfenster werden vor Ort und anhand der Projektunterlagen abgestimmt.
Sondierung, Bewertung, Erdarbeiten und Dokumentation müssen zur Taktung von Rückbau, Tiefbau, Hallenbau, Medienanschluss und Produktionsbetrieb passen.
Die Bauleitung benötigt klare Grenzen, Meldewege und Dokumente. Sie muss erkennen können, welche Arbeiten unter welchen Voraussetzungen ausgeführt werden können.
HSE benötigt verlässliche Angaben zu Arbeitsbereichen, Verhalten bei Verdachtsmomenten, Absperrung, Unterweisung, Maschineneinsatz und Kommunikation.
Für Auftraggeber und Betreiber zählt eine nachvollziehbare Akte mit Fläche, Methode, Randbedingungen, Befundbewertung, Einschränkungen und Anschlussentscheidung.
Bestandsleitungen, Schächte, Erdungen, Kabeltrassen und Entwässerung müssen als Sicherheits- und Messfaktoren in der Planung geführt werden.
Ändern sich Baugrenzen, Tiefen, Bohrpunkte oder Trassen, sollte auch die kampfmitteltechnische Bewertung nachgeführt werden. Sonst passen Bericht und Ausführung nicht mehr zuverlässig zusammen.
Baugrund-, Altlasten-, Vermessungs- und Rückbaudaten können die Kampfmittelprüfung verbessern, wenn sie früh geteilt und mit den geplanten Eingriffen abgeglichen werden.
Fragen zu Prüftiefe, Dokumentation, Störfeldern, Zugang, Arbeitsfenstern und Anschlussleistungen sollten fachlich beantwortbar sein, bevor die Ausführung beginnt.
Unklare Prüfbereiche, fehlende Tiefenangaben und nicht berücksichtigte Störfelder können später zu Bauzeit- und Leistungsdiskussionen führen.
Vor Beginn sollten Pläne, Prüfbereiche, Ansprechpartner, Befundwege und Nachweisanforderungen in der Arbeitsvorbereitung vorliegen.
Vorhandene Unterlagen und technische Untersuchungsergebnisse werden der Erweiterungsfläche und ihren Anschlüssen an den Bestand zugeordnet.

Vorhandene Untersuchungen werden mit den neuen Baufeldern und Anschlüssen verglichen.
Branchenlage einordnen
Frühere Nutzung, Luftbildbefunde, Altpläne und vorhandene Verdachtsmomente werden vor der technischen Prüfung zusammengeführt.
Vornutzung auswerten
Bohrpunkte, Gründungen, Verbauachsen und tiefe Leitungsgräben verlangen eine Prüfung, die Solltiefe und Bauverfahren berücksichtigt.
Bohrpunkte abstimmen
Für verbleibende Bereiche wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist. Die Aushublagen werden vor dem Abtrag technisch untersucht.
Aushub einplanen
Berichte, Lagebezüge, Befunde und Anschlussentscheidungen werden für Bauleitung, HSE, Betreiber und Vergabe aufbereitet. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Nachweise vorbereiten
Mit Lageplan, Tiefen und Bauphasen lässt sich klären, welche Untersuchungen und weiteren Unterlagen benötigt werden.
Projektunterlagen senden

Vor Rückbau, Bohrung und Aushub werden die geeigneten Untersuchungen und benötigten Nachweise für den jeweiligen Arbeitsraum festgelegt. Weitere Bauaufgaben finden Sie in der Branchenübersicht.

Informationen zur Kampfmittelprüfung für weitere gewerbliche Bauvorhaben und Bestandsflächen.
Industrieprojekt einordnen
Überblick über Luftbildauswertung, Sondierung, Bauaushubüberwachung, Kampfmittelbergung und Dokumentation.
Leistung einordnen
Grundlage für Verdachtsklärung, Vornutzungsbewertung und fachliche Eingrenzung der Prüfbereiche.
Verdachtslage prüfen
Fachseite für Bohrlochsondierung, Bohrpunkte, tiefere Eingriffe und punktuelle Prüfbereiche.
Eingriffstiefe klären
Fachseite für Erdarbeiten, Störfelder, laufende Baustellen und baubegleitende Kontrolle.
Aushub überwachen lassen
Ablauf, Dokumentation, Projektakte und Nachweisführung für Auftraggeber, Bauleitung und Betreiber.
Projektakte vorbereitenEine Prüfung ist sinnvoll, sobald Fundamente, Bohrpunkte, Leitungsgräben, Verbau, Baugruben, Verkehrsflächen oder Geländeanpassungen in eine bisher nicht ausreichend bewertete Teilfläche eingreifen. Maßgeblich sind Verdachtslage, Eingriffstiefe, Bestandsleitungen, Störfelder, Bauphase und Nachweisziel.
Hilfreich sind Lageplan, Erweiterungsgrenze, Flurstücke, Bestandspläne, Leitungspläne, geplante Tiefen, Bohrpunkte, Bauzeiten, frühere Gutachten, Luftbildauswertungen, Rückbauunterlagen und Angaben zu HSE- oder Betriebsfenstern. Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Je nach Projektlage können historische Luftbildauswertung, Oberflächensondierung, Geomagnetik, TDEM, Georadar, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung oder Kampfmittelbergung relevant werden. Die Auswahl richtet sich nach Oberfläche, Störfeldern, Bodenaufbau, Prüftiefe und Bauablauf.
Prüfbereiche, Sperrflächen, Zufahrten, Betriebsfenster, Medienachsen, Ansprechpartner und HSE-Vorgaben werden in die Planung aufgenommen. Werksleitung und Bauleitung stimmen diese Bedingungen vor der Untersuchung mit den beteiligten Fachleuten ab.
Bestandsleitungen und alte Fundamente können sicherheitsrelevant sein und Messdaten beeinflussen. Sie sollten deshalb vor der Methodenauswahl mit Lage, Tiefe, Material, Zugänglichkeit und geplantem Eingriff abgeglichen werden.
Typische Nachweise sind Lagebezüge, Unterlagenstand, Messdokumentation, Befundbewertung, Einschränkungen, Fotodokumentation und fachliche Empfehlungen für den nächsten Projektschritt. Die Form richtet sich nach Leistungsumfang und Projektphase.
Maßgeblich sind Flächengröße, Zugänglichkeit, Versiegelung, Störkörper, Leitungsbestand, Bodenaufbau, Eingriffstiefe, Bauphase, Betriebsfenster, Unterlagenlage, erforderliche Verfahren und Dokumentationsumfang.
Legen Sie den Erweiterungsplan und vorhandene Bestandsunterlagen nebeneinander. Markieren Sie neue Eingriffe, Anschlüsse und offene Angaben.
Adresse, Flurstücke, Lageplan, Baufeldgrenzen, Teilflächen, Bestandsbereiche und betroffene Bauabschnitte.
Aushub, Bohrpunkte, Pfähle, Fundamente, Schächte, Leitungsgräben, Rückbau und geplante Solltiefen.
Leitungspläne, Medienachsen, Erdung, Schächte, Bewehrung, Altbestand, Sperrflächen und Zufahrten.
Luftbildauswertung, Altpläne, Baugrunddaten, Altlastenunterlagen, Rückbaupläne, frühere Gutachten und Auflagen.
Planungsstand, Ausschreibung, Vergabe, Arbeitsvorbereitung, Bauzeiten, Schichtfenster und parallele Gewerke.
Vergabe, Bauleitung, Projektakte, HSE, Betreiberkommunikation, Anschlussentscheidung oder Abstimmung mit zuständigen Stellen.
Senden Sie die vorhandenen Unterlagen möglichst vollständig. Auch unvollständige Daten können eingeordnet werden, wenn Standort, Baufeld, geplanter Eingriff, Tiefe, Bauphase und gewünschtes Nachweisziel erkennbar sind. Besonders hilfreich sind getrennte Angaben zu Hallenfläche, Außenanlage, Mediengraben, Bohrpunkt, Rückbauzone und späteren Anschlussbereichen. Dadurch kann FONTANA-EOD früh prüfen, ob eine historische Auswertung, eine technische Sondierung, eine Tiefenprüfung oder eine Aushubbegleitung für den nächsten Schritt fachlich naheliegt. Wenn sich Planstand, Baugrenze oder Solltiefe später ändern, sollte die Einordnung nachgeführt werden, damit Dokumentation und tatsächliche Ausführung zusammenpassen. Für Produktionsstandorte, Werkserweiterungen und Hallenneubauten ist außerdem wichtig, ob während der Prüfung parallel Betrieb, Lieferverkehr, Schichtwechsel, Rückbau, Tiefbau oder Montage stattfinden. Diese Angaben beeinflussen Zugang, Sperrbereiche, Maschineneinsatz, Kommunikationswege und die praktische Umsetzbarkeit der gewählten Methode. Sinnvoll ist außerdem eine kurze Zuordnung, welche Beteiligten die Ergebnisse verwenden: Auftraggeber, Projektsteuerung, Bauleitung, Betreiber, HSE, Fachplanung oder ausführendes Unternehmen. So kann die Ergebnisform bereits in der Anfrage an den späteren Verwendungszweck angepasst werden. Ergänzend sollten offene Entscheidungen zu Methode, Termin, Zugang, Sperrbereich und Anschlussleistung benannt werden, damit die erste fachliche Rückmeldung nicht an fehlenden Projektgrundlagen hängen bleibt.
+49 (0) 6843 - 999 499 7
info@fontana-eod.de
Lageplan, Tiefe, Bauphase, Verdachtslage
Bauleitung, Planung, HSE oder Projektsteuerung
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.