Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Projektentwickler, Eigentümer und Planung benötigen für Rückbau, Erschließung und Neubau einen Untersuchungsstand mit eindeutigen Flächen- und Tiefenangaben. FONTANA-EOD gleicht die geplanten Bodeneingriffe mit den Erkenntnissen zur früheren Nutzung ab und plant geeignete Untersuchungen unter den vorhandenen Messbedingungen. Senden Sie Lageplan, Teilflächen, Rückbau- und Bauphasen, Eingriffstiefen und vorhandene Unterlagen, damit Untersuchungen und Nachweise vor Vergabe oder Erdarbeiten festgelegt werden können.
Altunterlagen und Verdacht klären.
Rückbauzustand und Messzugang prüfen.
Nachweise für Vergabe vorbereiten.
Beim Nutzungswechsel einer Fläche werden vorhandene Kampfmittelunterlagen mit Rückbau, Erschließung und den künftigen Bodeneingriffen abgeglichen. Frühere militärische, industrielle oder bahnbezogene Nutzung ist dabei eine zu prüfende Grundlage und kein pauschaler Belastungsnachweis. Kampfmittel, Altlasten und Baugrund bleiben getrennte Fachaufgaben, deren Untersuchungen im Bauablauf aufeinander abgestimmt werden. Für Teilflächenübergaben muss erkennbar bleiben, welche Bereiche und Tiefen bearbeitet wurden und welche Aufgaben die nachfolgende Planung noch klären muss.
Bei Konversionsflächen müssen Projektentwicklung, Planung, Umwelt-/Baugrundfachleute, Bauleitung und Ausführung dieselben Flächen-, Tiefen- und Nachweisbezüge verwenden.
Die Nutzungsgeschichte beschreibt frühere bauliche, gewerbliche, militärische oder infrastrukturelle Nutzungen, die für Kampfmittelverdacht, Auffüllungen und Sondierbarkeit relevant sein können.
Begriff im Projektkontext klärenVerdachtslage entsteht aus historischen Daten, Luftbildern, Fundumständen, Altplänen, Auflagen oder baulichen Spuren. Sie wird nicht pauschal aus der heutigen Oberfläche abgeleitet.
Begriff im Projektkontext klärenSondierbarkeit hängt von Versiegelung, Bewuchs, Schutt, Schrott, Leitungen, Fundamentresten, Bodenaufbau, Zugänglichkeit und geplanter Prüftiefe ab.
Begriff im Projektkontext klärenDie Eingriffstiefe beschreibt, wie tief Bohrungen, Gründungen, Verbau, Leitungsgräben, Baugruben oder Sanierungsarbeiten in den Untergrund reichen.
Begriff im Projektkontext klärenMetallische oder bauliche Objekte können Messsignale beeinflussen, etwa Bewehrung, Schienen, Fundamentreste, Schrott, Kabel, Rohre oder Einbauteile. Auch Schlacken und heterogene Auffüllungen können die Messbedingungen verändern. Diese Störquellen werden bei Planung und Auswertung berücksichtigt.
Begriff im Projektkontext klärenDas Nachweisziel legt fest, ob Unterlagen für Vergabe, Projektakte, Bauleitung, Sanierungsplanung, Betreiberkommunikation oder eine konkrete Anschlussentscheidung benötigt werden.
Begriff im Projektkontext klärenUntersucht werden die für Rückbau, Erschließung und Neubau vorgesehenen Arbeitsräume. Vorhandene Erkenntnisse und der aktuelle Zustand der Fläche bestimmen die weitere Planung.
Konversionsflächen können mehrere Nutzungsphasen überlagern. Frühere technische Anlagen, Verkehrsachsen, Lagerflächen, Werkstätten, Schächte, Gleise oder militärisch geprägte Nutzungen werden nicht pauschal bewertet, sondern anhand verfügbarer Unterlagen räumlich eingeordnet. Dabei ist wichtig, zwischen gesicherten Informationen, plausiblen Verdachtsmomenten und offenen Unterlagenlücken zu unterscheiden.
Bei älteren Standorten sind Leitungsverläufe, Rückbauzustände, frühere Erdbewegungen, Altpläne oder Dokumentationen oft nicht vollständig. Fehlende Unterlagen werden benannt. Für den geplanten Eingriff wird geprüft, ob weitere historische Erkenntnisse oder technische Untersuchungen benötigt werden.
Abbruch, Entsiegelung, Fundamentrückbau, verfüllte Keller, Schächte und Bodenplatten verändern die technische Ausgangslage. Ein zurückgebauter Standort ist nicht automatisch frei messbar. Bewehrung, Metallreste, Fremdmaterial und unklare Verfüllungen können Messdaten beeinflussen. Deshalb muss der Rückbauzustand vor Methodenauswahl und Vergabe fachlich beschrieben werden.
Wohnen, Gewerbe, Logistik, öffentliche Infrastruktur oder Mischquartiere erzeugen unterschiedliche Eingriffe. Bohrpunkte, Baugruben, Gründungen und Erschließungsachsen werden mit Lage, Tiefe und Bauphase in den Untersuchungsplan aufgenommen. Eine reine Betrachtung der früheren Nutzung reicht für die neue Bauaufgabe nicht aus.
Konversionsflächen werden oft abschnittsweise vermarktet, geplant und bebaut. Nachweise müssen erkennen lassen, welcher Abschnitt, welche Tiefe und welche Methode betroffen waren. Nur so können spätere Käufer, Bauherren, Planer und Bauunternehmen nachvollziehen, welche Aussage für ihre konkrete Teilfläche gilt und welche Fragen offen bleiben.
Baugrund, Altlasten und Kampfmittelverdacht berühren häufig dieselben Bohrpunkte oder Aushubbereiche. Die fachliche Projektorganisation trennt die Prüffragen, koordiniert aber Unterlagen, Bohransätze, Aushubfenster und Dokumentation. Abweichende Anforderungen werden vor der Ausführung mit den jeweils beauftragten Fachstellen geklärt.
Baugrundaufschlüsse, Grundwassermessstellen und Umweltbohrungen sind häufig frühe Eingriffe in den Untergrund. Sie benötigen genaue Lage, Tiefe, Verfahren und Umfeldangaben. Erst dann kann bewertet werden, ob eine Bohrlochsondierung, Tiefensondierung oder weitere fachliche Maßnahme vor der Bohrung in Betracht kommt.
Für neue Straßen, Leitungsgräben, Schächte und Entwässerungsanlagen werden flächige, linienförmige oder punktuelle Arbeitsräume benötigt. Diese Achsen sollten nicht in der Gesamtfläche verschwinden, sondern als eigene Prüfbereiche beschrieben werden. Trassenbreite, Prüftiefe, Leitungsbestand und Bauabschnitt bestimmen den fachlichen Rahmen.
Alte Medien, stillgelegte Schächte, Kanäle, Kabeltrassen oder technische Reste können Sondierdaten beeinflussen. Leitungspläne, Ortskenntnisse und Rückbauinformationen erhöhen die Aussagekraft der Methodenauswahl. Ohne diese Informationen können Fehlinterpretationen, unnötige Nacharbeiten oder unklare Leistungsgrenzen entstehen.
Zäune, Restbebauung, Bewuchs, abgesperrte Bereiche, instabile Oberflächen oder laufende Rückbauarbeiten können die praktische Prüfung begrenzen. Zugänglichkeit und Arbeitssicherheit müssen vor dem Einsatz bewertet werden, damit keine Verfahren geplant werden, die unter realen Baustellenbedingungen nicht sinnvoll umsetzbar sind.
Ausschreibungen für Rückbau, Erschließung und Hochbau benötigen klare Leistungsgrenzen. Die kampfmitteltechnischen Anforderungen sollten so beschrieben werden, dass Bieter wissen, welche Unterlagen, Tiefen, Flächen, Begleitmaßnahmen und Dokumentationspflichten gemeint sind. Unklare Beschreibungen führen häufig zu Rückfragen im Bauablauf.
Projektentwickler benötigen eine durchgehende Akte über Verdachtslage, Unterlagen, Prüfbereiche, Befunde und Anschlussentscheidungen. Diese Akte begleitet nicht nur die erste Bauphase, sondern oft auch Vermarktung, Teilflächenübergabe, spätere Erschließung und Nachverdichtung. Die Projektakte hält den untersuchten Planstand und spätere Änderungen fest.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Befundort, Arbeitsunterbrechung, Meldung und weitere Anweisungen werden dokumentiert. Dafür nicht an den Gegenstand annähern; der Notruf hat Vorrang.
Der Bericht benennt Ergebnisse, noch fehlende Unterlagen und Untersuchungen, die vor Bohrung, Aushub, Erschließung oder Hochbau benötigt werden. Diese Angaben werden der nächsten Bauphase zugeordnet.
Konversionsflächen bestehen häufig aus sehr unterschiedlichen Teilflächen. Die Kampfmittelprüfung muss deshalb Projektfunktion, Eingriffstiefe und technische Störquellen getrennt betrachten.

Kasernen-, Lager-, Werkstatt-, Bahn-, Industrie- oder Betriebsflächen können unterschiedliche Verdachts- und Störkörperlagen aufweisen. Für die heutige Planung zählt die räumliche Zuordnung zu Teilflächen.
Nutzungsgeschichte prüfen lassen
Vor Abriss, Entsiegelung oder Freimachung müssen Eingriffstiefe, Störkörper, alte Fundamente, Leitungen und mögliche Befundwege eingeordnet werden.
Geeignete Untersuchung vor Rückbau und Freimachung wählen
Straßen, Leitungen, Schächte, Regenwasser, Energie und Telekommunikation erzeugen lange Trassen mit wechselnden Tiefen und vielen Schnittstellen.
Verfahren für Erschließung und Medienräume auswählen
Geotechnische Bohrungen, Altlastenbohrungen und Gründungspunkte sollten vor Ausführung kampfmitteltechnisch eingeordnet werden, wenn Verdacht oder unklare Vornutzung bestehen.
Bohrpunkte prüfen lassen
Fachlich bewertete Messanomalien erhalten eine gezielte Anschlussuntersuchung oder Freilegung. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand gelten Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung.
Befundablauf abstimmen
Konversionsprojekte benötigen prüffähige Unterlagen für Vergabe, Bauleitung, Projektsteuerung, Eigentümer, Kommune und spätere Nutzung.
Nachweise für Entwicklung vorbereitenBei Konversionsflächen entscheidet die frühe Einordnung darüber, ob Unterlagen, Sondierung, Bohrpunktprüfung, Aushubbegleitung oder Befundbehandlung zum aktuellen Projektstand passen.
Vor Erwerb, Entwicklung oder städtebaulicher Neuordnung kann eine erste Unterlagensichtung klären, ob Teilflächen kampfmitteltechnisch relevant werden.
Projektunterlagen prüfen lassenGebäudeabbruch, Entsiegelung und Freimachung können alte Fundamente, Leitungen und Auffüllungen freilegen. Die Kampfmittelprüfung sollte vor Eingriffen eingeplant werden.
Untersuchungsbedarf vor Rückbau und Neubau bestimmenErkundungsbohrungen greifen gezielt in den Untergrund ein. Bei Verdachtslage sollten Bohrpunkte und Solltiefen vorher fachlich abgestimmt werden.
Bohrpunkte und Solltiefe abstimmenNeue Straßen, Leitungen, Schächte und Entwässerungstrassen verändern den Boden in langen Abschnitten. Prüfbereiche sollten mit Trassenplan und Tiefe vorbereitet werden.
Passende Fachleistung für Erschließungstrassen wählenLeistungsverzeichnisse benötigen klare Angaben zu Prüfbereich, Tiefe, Methode, Befundwegen und Dokumentation, damit Nachträge und Stillstände reduziert werden.
Nachweise für Vergabe vorbereitenBei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Befundkommunikation und Dokumentation vorbereitenDer fachliche nächste Schritt ergibt sich aus Verdachtsmomenten, Unterlagenlage, Zugänglichkeit, Tiefeneingriff, Störkörpern und Dokumentationsbedarf.
Konversionsflächen können mehrfach überprägt sein. Alte Gebäude, Erdbewegungen, Lagerflächen oder technische Anlagen müssen mit heutiger Planung und Eingriffstiefe zusammengeführt werden.
Nutzungsgeschichte auswerten lassenSchutt, Schlacken, Fundamentreste, Stahlteile, Kabel, Rohre und Fremdmaterial können Verdachtslage und Messqualität gleichzeitig beeinflussen.
Passende Prüfung bestimmenGeotechnische Bohrungen, Pfähle, Verbau, Schächte oder Baugruben können Prüfbereiche erreichen, die oberflächennah nicht ausreichend bewertbar sind.
Bohrpunkte und Solltiefe abstimmenWenn Altlastenerkundung, Bodenaustausch oder geotechnische Untersuchung geplant sind, sollte der kampfmitteltechnische Bezug vor dem Eingriff geklärt werden.
Baugrundschnittstelle prüfenFür vorab nicht ausreichend untersuchbare Bereiche wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird vor kontrolliertem Abtrag technisch sondiert und bewertet. Lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle wechseln mit erneuter technischer Prüfung bis zur vereinbarten Sohle. Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn festgelegt.
Aushubüberwachung einplanenDie Ergebnisse müssen zeigen, welcher Bereich geprüft wurde, welche Grenzen bestehen und welche Anschlussentscheidung fachlich begründet ist.
Nachweise vorbereitenMessqualität, Arbeitssicherheit und Nachweisfähigkeit hängen von Oberfläche, Untergrund, Bestandsanlagen, Eingriffstiefe und Zugänglichkeit ab.
Asphalt, Beton, Bewehrung, Aufbruchkanten und frühere Bodenplatten beeinflussen Messbarkeit und können eine abschnittsweise Methodik erforderlich machen.
Unvollständige Leitungsdaten, alte Kanäle, Kabel, Erdungen und Schächte sind technische Störquellen und sicherheitsrelevante Randbedingungen.
Schlacken, Bauschutt, Schrott, Tragschichten und heterogene Auffüllungen können Messsignale verändern und Befundbewertungen erschweren.
Erkundungsbohrungen, Baugrundaufschlüsse und Bodenaustauschflächen benötigen exakte Lage-, Tiefen- und Zugänglichkeitsangaben.
Konversionsflächen werden häufig abschnittsweise entwickelt. Prüfbereich, Bauphase und Dokumentationsstand müssen daher eindeutig getrennt werden.
Messdaten werden mit Luftbildern, Altplänen, Gutachten, Bauziel und Störquellen zusammengeführt, bevor eine Anschlussentscheidung entsteht.
Für Konversionsflächen ist eine Dokumentation erforderlich, die nicht nur eine Einzelmessung beschreibt, sondern Verdachtslage, Methode, Prüfgrenze und Anschlussentscheidung nachvollziehbar macht.
Adresse, Flurstücke, Lageplan, Baufeldgrenzen, Bauabschnitte, geplante Nutzung, Trassen und Eingriffstiefen werden dem Prüfbereich zugeordnet.
Luftbilder, Altpläne, frühere Nutzungen, Rückbauinformationen, vorhandene Gutachten und bekannte Auflagen werden fachlich zusammengeführt.
Die Unterlage beschreibt, warum Kampfmittelprüfung, Tiefenprüfung, Aushubüberwachung oder weitere Prüfung für den konkreten Abschnitt eingesetzt wurde.
Versiegelung, Bewuchs, Schutt, Schrott, Bewehrung, Leitungen, Fundamentreste und Bodenaufbau werden als Einflussfaktoren dokumentiert.
Verdachtsmomente und Befunde werden räumlich nachvollziehbar beschrieben, damit Bauleitung und Projektsteuerung den nächsten Schritt einordnen können.
Die Dokumentation unterstützt die Entscheidung, ob Bohrung, Aushub, weitere Sondierung, Bergung oder Baufortführung fachlich anschließt.
Bei Konversionsflächen muss die Dokumentation häufig für mehrere Beteiligte nutzbar bleiben: Projektentwicklung, Planung, Umweltfachleute, Bauleitung, Eigentümer, Investoren und spätere Betreiber.
Prüfbereiche werden nach Teilflächen, geplanten Nutzungen, Bauphasen, Tiefen und Zugänglichkeit getrennt beschrieben.
Historische Daten, Luftbilder, Altpläne, Gutachten, Lagepläne und Leitungsdaten werden so dokumentiert, dass die fachliche Ableitung nachvollziehbar bleibt.
Die Unterlage beschreibt, welche Methode eingesetzt wurde, welche Aussage sie trägt und welche technischen Grenzen bei der Bewertung zu beachten sind.
Anomalien, Verdachtsmomente und Funde werden mit Lagebezug, Ansprechpartnern, Zuständigkeitswegen und Bauablauf verknüpft.
Die Ergebnisse dienen als Grundlage für weitere Erkundung, Bauausführung, Aushubbegleitung, Bergung oder die nächste Projektentscheidung.
Ein belastbarer Ablauf verhindert, dass Kampfmittelthemen erst im Aushub, bei Bohrungen oder während der Vergabe ungeordnet behandelt werden.
Lageplan, Flurstücke, Bauabschnitte, geplante Eingriffe, Tiefen, Bestand, Zugänglichkeit und Ansprechpartner werden zusammengeführt.
Luftbilder, Altpläne, Nutzungsgeschichte, vorhandene Gutachten, Rückbauinformationen und mögliche Auflagen werden fachlich gesichtet.
Für Bohrungen, Gründungen, Leitungsgräben, Baugruben, Sanierung oder Flächenvorbereitung wird die passende Prüfung eingeordnet.
Messung, Bohrlochsondierung, Tiefensondierung oder Aushubüberwachung werden mit Bauablauf, Sperrflächen und Zugänglichkeit abgestimmt.
Anomalien, Verdachtsmomente und freigelegte Befunde werden räumlich zugeordnet und in den abgestimmten Kommunikationsweg überführt.
Berichte, Pläne, Fotos und fachliche Bewertung werden für Projektakte, Bauleitung und nächste Bauphase zusammengestellt.
Die technische Planung verbindet Unterlagen, Eingriffstiefe, Sondierbarkeit, Bauablauf und Nachweisziel.
Rückbau, Erschließung und spätere Baufelder werden mit ihren jeweiligen Arbeitsräumen und Tiefen in den Untersuchungsplan aufgenommen.
Für die Methodenwahl werden Vornutzung, Rückbauzustand, Auffüllungen, Bestandsleitungen, Zugänglichkeit, Eingriffstiefe und die benötigte Aussage festgehalten. FONTANA-EOD gleicht Unterlagenlage, Sondierbarkeit und Messgrenzen mit Bauablauf und Dokumentationsziel ab. Die Ergebnisse zeigen, welche Arbeitsräume untersucht wurden und welche weiteren Prüfungen vor Bohrung, Aushub oder Befundbehandlung benötigt werden.
Frühere Nutzung, Umbauten, Rückbau und Auffüllungen werden mit der heutigen Planung abgeglichen.
Bohrungen, Gründungen, Schächte und Leitungsgräben werden nach Solltiefe und Bauverfahren bewertet.
Schrott, Bewehrung, Leitungen, Fundamentreste und Fremdmaterial werden vor der Methodenauswahl berücksichtigt.
Sondierung, Befundbewertung und Dokumentation werden in Projektphasen, Zufahrten und Sperrbereiche eingebunden.

Vorhandene Kampfmittelunterlagen werden nach Teilfläche, untersuchter Tiefe und damaligem Bauzustand ausgewertet. Rückbau, neue Erschließung und künftige Gründungen werden dagegen abgegrenzt. Der Nutzungswechsel allein belegt weder eine Belastung noch die Eignung früherer Ergebnisse für jeden neuen Eingriff.
Frühere Ergebnisse mit neuen Eingriffen abgleichen
Versiegelungen, Fundamente und technische Einbauten können die Untersuchung begrenzen. Für solche Bereiche werden geeignete Verfahren und Untersuchungszeitpunkte vor oder nach dem Rückbau abgestimmt. Offene Kampfmittelaufgaben werden getrennt von Boden- und Schadstoffuntersuchungen geführt.
Verfahren mit Rückbauzustand und Messzugang abstimmenVor der Ausführung werden Unterlagen, Teilflächen, Tiefen, Störquellen, Arbeitszeiten und die benötigten Nachweise festgehalten.
Für die Untersuchung einer Konversionsfläche werden vorhandene Unterlagen mit dem aktuellen Bauvorhaben abgeglichen. Lageplan, Luftbilder, Altpläne, Gutachten, Leitungsdaten, Rückbauinformationen, Bauphasen und geplante Tiefen werden so miteinander abgeglichen, dass prüfbare Teilbereiche entstehen. Fehlen Unterlagen, wird dies im Projektkontext berücksichtigt und nicht durch pauschale Annahmen ersetzt.
Unterlagen und Teilbereiche nachvollziehbar zuordnenKonversionsflächen werden häufig abschnittsweise entwickelt. Ein Eingriff an einer Trasse, ein Bohrpunktfeld, ein Rückbaubereich und eine spätere Hochbaufläche können unterschiedliche Prüfziele haben. Deshalb werden Teilflächen, Bauabschnitte, Tiefen und Anschlussentscheidungen getrennt beschrieben, damit Bauleitung und Planung nicht mit unscharfen Gesamtflächen arbeiten müssen.
Teilflächen sauber abgrenzenBewuchs, Haufwerke, Versiegelung, Schutt, Bauzäune, Container, Bestandsverkehr oder laufender Rückbau bestimmen, ob eine Fläche technisch erreichbar ist. Die Zugänglichkeit beeinflusst Messraster, Geräteeinsatz, Arbeitssicherheit und Terminplanung. Vor der Ausführung sollte deshalb geklärt werden, welche Bereiche frei zugänglich sind und welche erst nach Rückbau oder Freimachung bewertet werden können. Notwendige Prüfungen und Schutzmaßnahmen gehen bereits den Bodeneingriffen bei Rückbau oder Freimachung voraus.
Zugänglichkeit abstimmenStahlreste, Bewehrung, Leitungen, Schienen, Fundamentteile, Schlacken, Schrott, Recyclingmaterial und elektromagnetische Einflüsse können Messdaten verändern. Diese Störquellen werden bei Methodenauswahl und Auswertung berücksichtigt. So bleibt nachvollziehbar, welche Aussage ein Verfahren tragen kann und wo eine ergänzende Prüfung erforderlich wird.
Methodik fachlich einordnenGeotechnische Bohrungen, Pfähle, Verbau, Schächte, Pumpensümpfe, Gruben und Leitungsgräben greifen gezielt in den Untergrund ein. Für diese Punkte reicht eine allgemeine Flächenbetrachtung häufig nicht aus. Lage, Durchmesser, Solltiefe, Bauverfahren und Abweichungstoleranz müssen bekannt sein, damit die kampfmitteltechnische Prüfung fachlich passend geplant werden kann.
Bohrpunkte und Solltiefe klärenWenn Erdarbeiten bereits terminlich festgelegt sind, müssen Sondierung, Befundbewertung, Freilegung, Dokumentation und mögliche Wartezeiten realistisch in den Bauablauf passen. Eine frühe Abstimmung erleichtert die Koordination von Tiefbau, Projektsteuerung, Fachfirma und zuständigen Schnittstellen. Sie hilft auch, unklare Leistungsgrenzen vor dem Start der Arbeiten zu reduzieren.
Fachliche Übergaben in den Bauablauf einordnenKampfmitteltechnische Themen berühren Zutritt, Maschinenführung, Sperrbereiche, Unterweisung, Ansprechpartner und Meldewege. Für die Ausführung ist wichtig, wer Entscheidungen auf der Baustelle trifft, wie Verdachtsmomente kommuniziert werden und welche Dokumente der Bauleitung vorliegen müssen. Diese Aufgaben werden vor Beginn mit Bauleitung und Ausführung abgestimmt.
Kommunikationswege vorbereitenAm Ende der Prüfung muss erkennbar sein, welcher nächste Schritt für den beauftragten Bereich fachlich anschließt. Das kann weitere Sondierung, eine tiefenbezogene Prüfung, Bauaushubüberwachung, Befundbehandlung, Dokumentation oder eine Abstimmung mit zuständigen Stellen sein. Entscheidend ist, dass die Entscheidung räumlich, methodisch und projektbezogen nachvollziehbar bleibt.
Anschlussentscheidung dokumentierenProjektentwicklung, Planung, Vergabe, Bauleitung und Fachgutachter erhalten die für ihre Aufgaben benötigten Pläne, Ergebnisse und Untersuchungsgrenzen. Für spätere Nutzungen wird der bearbeitete Planstand dokumentiert.
In der frühen Entwicklung werden vorhandene Verdachtshinweise auf die geplanten Bodeneingriffe bezogen. Eine fachliche Ersteinschätzung kann zeigen, welche Unterlagen fehlen, welche Teilflächen Priorität haben und welche Leistungen vor Vergabe, Ankauf oder Bauantrag vorbereitet werden sollten.
Planer benötigen belastbare Angaben zu Prüfbereichen, Eingriffstiefen und Methodengrenzen, damit Bohrungen, Gründungen, Trassen, Baugruben und Rückbauleistungen koordiniert werden können. Die erforderlichen Untersuchungen werden vor den betroffenen Bodeneingriffen eingeplant.
Für Ausschreibung und Leistungsverzeichnis sind klare Beschreibungen zu Fläche, Tiefe, Methode, Störquellen, Dokumentation und Befundwegen entscheidend. Unklare Formulierungen erzeugen in der Ausführung oft Nachfragen, Terminverschiebungen oder fehlende Zuständigkeiten.
Während der Ausführung braucht die Bauleitung nachvollziehbare Prüfgrenzen, Ansprechpartner, Kommunikationswege und Unterlagenstand. Besonders bei Aushub, Rückbau, Bohrungen und Trassenbau muss erkennbar sein, welche Bereiche bereits bewertet wurden und wo weitere Abstimmung erforderlich ist.
Altlasten-, Baugrund- und Kampfmittelthemen können dieselbe Fläche betreffen, beantworten aber unterschiedliche Fragen. Für Bohrungen, Sanierung, Bodenaustausch und Entsorgung ist es hilfreich, die kampfmitteltechnische Einordnung vor dem Eingriff sauber mit den anderen Fachdisziplinen zu verbinden.
Eigentümer und spätere Betreiber benötigen Unterlagen, die auch nach der Bauphase verständlich bleiben. Lagebezug, Methode, Prüftiefe, Grenzen, Befunde und Anschlussentscheidungen sollten so dokumentiert werden, dass spätere Umbauten oder Erweiterungen nicht wieder bei null beginnen.
Für die Untersuchungsplanung werden Flächen, Tiefen, vorhandene Erkenntnisse und die Bedingungen auf dem Baufeld benötigt.
Für die Untersuchung einer Konversionsfläche wird neben der Adresse der tatsächliche Arbeitsbereich benötigt. Wichtig ist, welcher Bauabschnitt, welche Teilfläche, welcher Trassenabschnitt oder welcher Bohrpunktbereich tatsächlich betroffen ist. Unterschiedliche Bereiche können verschiedene Vornutzungen, Tiefen, Störquellen und Zugänge haben. Eine klare Flächenabgrenzung verhindert, dass die spätere Dokumentation zu grob bleibt.
Aushub, Bohrung, Gründung, Rückbau, Leitungsbau, Bodenaustausch, Sanierung und Flächenvorbereitung erzeugen unterschiedliche Anforderungen. Für die Kampfmittelprüfung zählt nicht nur, dass in den Boden eingegriffen wird, sondern wie tief, mit welchem Gerät, in welcher Reihenfolge und mit welchem bautechnischen Ziel gearbeitet werden soll.
Die geplante Tiefe wird zusammen mit Untersuchungsziel, Boden und Störquellen bei der Verfahrenswahl berücksichtigt. Oberflächennahe Messung, Bohrlochsondierung, Tiefensondierung oder Aushubüberwachung decken unterschiedliche Projektsituationen ab. Ohne Solltiefe, Bohrdurchmesser, Gründungssystem, Verbauangaben oder Aushubtiefe bleibt die Methodenauswahl unscharf und kann für Vergabe oder Bauleitung zu wenig belastbar sein.
Lageplan, Altplan, Luftbildauswertung, Baugrundgutachten, Altlastenbericht, Leitungsplan, Rückbaudokumentation, frühere Sondierung und behördliche Schreiben können wichtige Anknüpfungspunkte liefern. Entscheidend ist nicht, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen, sondern dass vorhandene Daten gebündelt und mit der aktuellen Planung abgeglichen werden.
Metallische Einbauten, Fundamente, Bewehrung, Schienen, Schrott, Leitungen, Schlacken, Recyclingmaterial, Containerflächen, Zäune und Maschinen können die technische Aussage einer Messung beeinflussen. Störquellen sind deshalb nicht nur ein Ausführungsproblem, sondern bereits eine Planungsfrage für Methodik, Zeitbedarf und Dokumentation.
Rückbau, Vermessung, Baugrundbohrungen, Leitungsverlegung, Baustraßenbau, Kampfmittelprüfung und Aushub können sich räumlich und zeitlich überschneiden. Der Ablauf sollte so vorbereitet werden, dass Prüfbereiche zugänglich bleiben, Ansprechpartner feststehen und Befundkommunikation nicht zwischen Gewerken verloren geht.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Vor Beginn werden Ansprechpartner, Stoppsignal und Dokumentation der Anweisungen festgelegt.
Vergabe, Bauleitung, Eigentümer, Projektsteuerung, Fachgutachter und spätere Betreiber benötigen teilweise unterschiedliche Nachweise. Deshalb sollte vor Ausführung geklärt werden, ob Lagebezug, Messdaten, Fotodokumentation, Befundbewertung, Methodengrenzen oder eine zusammenfassende Anschlussentscheidung im Vordergrund stehen.
Bewuchs, Versiegelung, Bebauung oder fehlende Zufahrt können Untersuchungen begrenzen. Schon vor Bodeneingriffen bei Rodung, Entsiegelung, Rückbau oder Herstellen einer Baustraße werden die dafür notwendigen Prüfungen und Schutzmaßnahmen eingeplant. Nach Freimachung zugängliche Bereiche werden in einer weiteren Untersuchungsphase erfasst. Die Planung unterscheidet bereits bewertete Arbeitsräume und noch offene Flächen und Tiefen.
Geotechnische, umwelttechnische oder gründungsbezogene Bohrungen benötigen Koordinaten, Durchmesser, Solltiefe, Bohrverfahren und Bauzeitfenster. Wenn ein Kampfmittelverdacht besteht, sollten diese Angaben vor Ausführung fachlich geprüft werden, damit Bohrpunkte nicht isoliert von der Verdachtslage betrachtet werden.
Für Bereiche mit begrenzter Voruntersuchung wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Arbeitsbereiche, Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Kommunikation und Dokumentation stehen vor Beginn fest.
Der Bericht hält Ergebnisse und noch offene Aufgaben für den nächsten Projektschritt fest: weitere Unterlagenprüfung, ergänzende Sondierung, Bauaushubüberwachung, Befundbehandlung, Baufortführung im geprüften Bereich oder Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Die Auswahl richtet sich nach Untersuchungsziel, benötigter Tiefe, Boden und vorhandenen Störquellen. Unterlagenprüfung, technische Untersuchung und Befundbewertung werden aufeinander abgestimmt; Ergebnisse und Messgrenzen werden je Arbeitsraum dokumentiert.
Geeignet zur Einordnung von Verdachtsbereichen, früherer Nutzung, Kriegseinwirkungen, Altbebauung und räumlichen Schwerpunkten.
Sinnvoll auf zugänglichen Flächen, wenn Oberfläche, Störkörper und Bodenaufbau eine belastbare Messung erwarten lassen.
Geomagnetik erfasst ferromagnetische Anomalien auf zugänglichen Flächen. Schienen, Stahlreste, Bewehrung, Leitungen und Fundamentreste können die Messdaten am Altstandort überlagern. Auswertbare Bereiche und Messgrenzen werden getrennt dokumentiert.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielobjekt, Bodenleitfähigkeit, benötigte Tiefe und technische Einbauten bestimmen die Eignung auf der jeweiligen Teilfläche.
Georadar bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann Leitungen oder Einbauten ergänzend untersuchen. Boden, Feuchte, Oberflächenkopplung und Bewehrung beeinflussen die Datentiefe. Eine Reflexion identifiziert ein Kampfmittel nicht eindeutig.
Relevant bei tiefen Bohrungen, Pfählen, Baugruben, Verbau und Eingriffen, die über oberflächennahe Aussagebereiche hinausgehen.
Für Bereiche mit begrenzter Voruntersuchung wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Arbeitsbereiche, Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Kommunikation und Dokumentation stehen vor Beginn fest.
Fachlich bewertete Messanomalien erhalten eine gezielte Anschlussuntersuchung oder Freilegung. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand gelten Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung.
Je nach Projektstand unterscheidet sich der richtige Einstieg. Entscheidend ist, ob zunächst Unterlagen geprüft, Bohrpunkte vorbereitet, Aushub begleitet oder Nachweise strukturiert werden sollen.
Verdachtslage, Altunterlagen und geplante Nutzung vor Ankauf, Planung oder Vergabe fachlich einordnen.
Konversionsfläche prüfen lassenLuftbilder, Altpläne, frühere Nutzung und vorhandene Gutachten für Teilflächen zusammenführen.
Altunterlagen auswerten lassenGeotechnische Bohrungen, Pfahlachsen, Verbau und tiefe Eingriffe vor Ausführung bewerten.
Bohrpunkte fachlich abstimmenEignung und Ablauf einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für verbleibende Aushubbereiche klären.
Aushubüberwachung terminierenPrüfbereiche, Dokumentationsziel und Schnittstellen für Ausschreibung und Bauleitung strukturieren.
Vergabeunterlagen vorbereitenRegionale Zuständigkeitswege, Einsatzplanung und Projektort für die Anfrage vorbereiten.
Projektregion prüfenFONTANA-EOD prüft die Bauunterlagen, begründet die Verfahrenswahl und dokumentiert Ergebnisse und Untersuchungsgrenzen.
FONTANA-EOD plant die Untersuchung anhand der vorgesehenen Eingriffe, vorhandenen Verdachtshinweise, Messbedingungen und benötigten Nachweise. Bei Konversionsflächen wird die Prüfung so vorbereitet, dass Projektentwicklung, Fachplanung, Bauleitung, Umwelt- und Baugrundschnittstellen sowie spätere Betreiber mit denselben Flächen- und Tiefenbezügen arbeiten können.
Projektangaben prüfen lassenPrüfbereiche werden nach Teilflächen, Bauabschnitten, Trassen, Bohrpunkten und geplanten Nutzungen getrennt betrachtet.
Messgrenzen durch Bewuchs, Schutt, Bewehrung, Leitungen, Stahlreste oder Auffüllungen werden in die Planung aufgenommen.
Sondierung, Befundbewertung und Aushubüberwachung werden mit Terminplan, Zufahrten, Sperrflächen und Ansprechpartnern abgestimmt.
Bauleitung, Projektsteuerung, Umweltfachleute, Betreiber und zuständige Stellen erhalten nachvollziehbare Kommunikationswege.
Berichte und Pläne werden so strukturiert, dass sie für Vergabe, Projektakte und Anschlussentscheidungen nutzbar sind.
Die Ergebnisse führen zu einem fachlich begründeten nächsten Schritt für Bohrung, Aushub, weitere Prüfung oder Befundbehandlung.
Konversionsflächen haben häufig viele Beteiligte. Fachliche Prüfung, Projektentscheidung, Ausführung, Behördenwege und Dokumentation sollten deshalb klar zugeordnet werden.
FONTANA-EOD übernimmt projektbezogene Prüfung, Sondierung, Begleitung, Befundbewertung und Dokumentation im vereinbarten Leistungsumfang.
Auftraggeber stellen Unterlagen bereit, definieren Bauziel, Eingriffstiefen, Nachweisbedarf und koordinieren Vergabe sowie Projektentscheidungen.
Planer und Bauleitung führen Ergebnisse in Ausführungsplanung, Bauablauf, Leistungsverzeichnis und Kommunikation auf der Baustelle über.
Altlasten-, Baugrund- und Kampfmittelthemen müssen bei Bohrung, Aushub, Sanierung und Dokumentation sachlich getrennt und koordiniert werden.
Ausführende Unternehmen benötigen klare Prüfbereiche, Stoppwege, Ansprechpartner und Dokumentationsanforderungen vor Beginn der Erdarbeiten.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen, Ansprechpartner und Meldewege werden den betroffenen Teilflächen und Bauabschnitten zugeordnet.
Kampfmittelprüfung Konversionsflächen berührt technische, organisatorische und arbeitsschutzbezogene Anforderungen. Die konkrete Einordnung richtet sich nach Projektort, Verdachtslage, Eingriff und zuständigen Schnittstellen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Bei Konversionsflächen richtet sich die erforderliche Qualifikation nach der konkret beauftragten Untersuchung oder Räumung, dem vorgesehenen Bauzustand und der Verantwortungsverteilung.
Die DGUV Information 201-027 betrifft Schutzmaßnahmen bei Arbeiten der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Bei Tätigkeiten an Kampfmitteln sind die Anforderungen des Sprengstoffrechts an Erlaubnis, Befähigung und Verantwortung zu beachten.
Gefährdungsbeurteilung, Zutritt, Sperrbereiche, Unterweisung, Maschineneinsatz und Kommunikationswege müssen zur Baustellenorganisation passen.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Konversionsprojekt wird gesondert geklärt.
Behördliche Auflagen und Abstimmungswege richten sich nach Projektort und Sachlage. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand haben Arbeitsstopp, Verlassen des unmittelbaren Bereichs und unverzügliche Meldung Vorrang; in Deutschland an die Polizei unter 110, außerhalb Deutschlands über den örtlichen Notrufweg. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen.
Sprengstoffrechtliche Anforderungen, 1. SprengV, Arbeitsschutz, DGUV-Bezüge, BFR KMR und zuständige Schnittstellen werden projektbezogen eingeordnet, soweit sie für Prüfung, Ausführung, Befundkommunikation und Dokumentation relevant sind.
Regelungs- und Nachweisfragen vorbereitenHistorische Unterlagen, technische Untersuchungen und die Dokumentation der Ergebnisse werden auf Rückbau, Erschließung und spätere Baufelder abgestimmt.

Historische Unterlagen helfen, Verdachtsbereiche und frühere Nutzung der Projektfläche einzugrenzen.
Historische Nutzung und Verdachtsgrundlage prüfen
Bohrpunkte, Pfahlachsen und Baugruben benötigen einen klaren Tiefen- und Lagebezug.
Gründungen und Baugruben tiefenbezogen untersuchen
Für verbleibende Bereiche wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist. Die Aushublagen werden vor dem Abtrag technisch untersucht.
Aushub beim Nutzungswechsel begleiten
Eine planbare Befundbearbeitung wird mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Für einen verdächtigen Gegenstand gelten Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung.
Befunde und weitere Maßnahmen zuordnen
Berichte, Pläne und Fotodokumentation unterstützen Bauleitung, Vergabe und Projektakte. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Teilflächenübergaben nachvollziehbar dokumentieren
Mit Lageplan, Tiefen und Bauphasen lässt sich klären, welche Untersuchungen und weiteren Unterlagen benötigt werden.
Konversionsunterlagen zur Prüfung senden

Je nach Projektstand führt der nächste Schritt in Unterlagenprüfung, Tiefensondierung, Bauaushubüberwachung, Dokumentation oder direkte Projektanfrage. Weitere Bauaufgaben finden Sie in der Branchenübersicht.

Untersuchungen für weitere gewerbliche Bauvorhaben und Bestandsflächen planen.
Industrieprojekt fachlich einordnen
Verdachtslage aus Luftbildern, Altplänen und Nutzungsgeschichte vorbereiten.
Verdachtslage auswerten lassen
Bohrpunkte, Pfahlgründungen und tiefe Eingriffe fachlich abstimmen.
Eingriffstiefe klären
Eignung und Ablauf der baubegleitenden Kampfmittelsondierung klären.
Aushubüberwachung planen
Dokumentation für Vergabe, Bauleitung und Projektakte strukturieren.
Nachweise vorbereiten
Standort, Lageplan, Tiefe, Bauphase und Unterlagen übermitteln.
Projektunterlagen senden
Nennen Sie Projektort, Flurstücke, frühere Nutzungsbereiche und die geplanten Entwicklungsabschnitte. Rückbau- und Neubaupläne müssen ihren Stand erkennen lassen. Vorhandene Anforderungen und Berichte werden den betroffenen Teilflächen zugeordnet, damit ihre Bedeutung bei Eigentums- oder Nutzerwechsel nachvollziehbar bleibt.
Für die Untersuchungsplanung werden Arbeitsbereiche, Eingriffstiefen, Bauphasen, Störquellen und die benötigten Nachweise angegeben.
Eine belastbare Anfrage beschreibt den betroffenen Bereich möglichst konkret. Flurstück, Baufeldgrenze, Trassenachse, Bohrpunktliste oder Bauabschnitt sind hilfreicher als ein großflächiger Suchradius. So kann die Prüfung auf den tatsächlichen Eingriff bezogen werden.
Angaben im Projekt prüfen lassenDie gleiche Fläche kann oberflächennah, tiefenbezogen oder baubegleitend zu prüfen sein. Der Unterschied entsteht durch Gründung, Bohrung, Schacht, Leitung, Rückbau oder Baugrube. Deshalb sollte die geplante Tiefe immer mit genannt werden.
Angaben im Projekt prüfen lassenDie Kampfmittelprüfung ist besser planbar, wenn klar ist, ob das Projekt vor Ankauf, Planung, Ausschreibung, Rückbau, Bohrung oder Aushub steht. Jede Phase benötigt andere Unterlagen, Entscheidungen und Zeitfenster.
Angaben im Projekt prüfen lassenBestandsleitungen, Bewehrung, Beton, Schutt, Stahl, Schlacken, Gleisreste oder Haufwerke sollten früh benannt werden. Sie beeinflussen nicht nur die Ausführung, sondern auch die Aussagekraft der eingesetzten Verfahren.
Angaben im Projekt prüfen lassenVor Beginn sollte geklärt werden, wofür das Ergebnis benötigt wird. Ein Nachweis für Vergabe, Bauleitung, Betreiberakte, Bohrpunktentscheidung, Aushubplanung oder Anschlussentscheidung kann unterschiedliche Tiefe und Struktur verlangen.
Angaben im Projekt prüfen lassenProjektentwicklung, Planung, Umweltfachleute, Baugrundgutachter, Tiefbau, Betreiber und zuständige Stellen benötigen abgestimmte Informationen. Eine klare Schnittstellenstruktur erleichtert die spätere Kommunikation auf der Baustelle.
Angaben im Projekt prüfen lassenBereits vor der Ausführung sollte geklärt sein, wie bei Verdachtsmomenten oder auffälligen Gegenständen vorgegangen wird. Ansprechpartner, Arbeitsunterbrechung, Dokumentation und Zuständigkeitskommunikation sollten im Bauablauf bekannt sein.
Angaben im Projekt prüfen lassenDie Projektunterlagen halten für spätere Bauphasen fest, welche Fläche untersucht wurde, welche Methode angewendet wurde, welche Grenzen bestehen und welcher nächste Schritt fachlich begründet ist.
Angaben im Projekt prüfen lassenEine Prüfung ist sinnvoll, sobald Rückbau, Entsiegelung, Bohrungen, Leitungsgräben, Gründungen, Baugruben, Erschließung oder Sanierung auf einer Fläche mit unklarer Vornutzung geplant werden. Entscheidend sind Nutzungsgeschichte, Verdachtslage, Eingriffstiefe, Störkörper, Bauphase und Nachweisziel.
Hilfreich sind Lageplan, Flurstücke, Teilflächen, geplante Nutzung, Rückbau- und Bauphasen, Bohrpunkte, Eingriffstiefen, Leitungspläne, Altpläne, Luftbildauswertungen, Baugrund- und Altlastenunterlagen, vorhandene Gutachten und bekannte Auflagen. Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt.
Frühere militärische, industrielle, bahnbezogene oder gewerbliche Nutzung kann Verdachtslage, Störkörper, Auffüllungen und Sondierbarkeit beeinflussen. Sie wird fachlich eingeordnet, ohne aus der heutigen Oberfläche allein eine belastbare Aussage abzuleiten.
Altlasten, Baugrund und Kampfmittel betreffen unterschiedliche Fachfragen, greifen im Projektablauf aber oft ineinander. Bohrungen, Bodenaustausch und Sanierungsflächen sollten deshalb mit der kampfmitteltechnischen Einordnung abgestimmt werden.
Je nach Projektlage können historische Luftbildauswertung, Oberflächensondierung, Geomagnetik, TDEM, Georadar, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung relevant werden. Die Auswahl richtet sich nach Oberfläche, Störkörpern, Prüftiefe, Zugänglichkeit und Bauziel.
Für jede Teilfläche werden untersuchter Planstand, Fläche, Tiefe, Methoden, Ergebnisse und Messgrenzen angegeben. Die Unterlagen kennzeichnen noch offene Arbeitsräume für Rückbau, Erschließung und Neubau. Käufer, Planer und Bauleitung können damit vorhandene Ergebnisse mit ihren konkreten Eingriffen vergleichen.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. FONTANA-EOD unterstützt als private Fachfirma die projektbezogene Prüfung, Sondierung, Dokumentation und Kommunikation im Rahmen der beauftragten Leistung.
Maßgeblich sind Flächengröße, Zugänglichkeit, Versiegelung, Störkörper, Bodenaufbau, Eingriffstiefe, Unterlagenlage, Bauphase, erforderliche Verfahren und Dokumentationsumfang. Eine belastbare Einschätzung entsteht erst nach Sichtung der Projektdaten.
Geben Sie an, welche Teilflächen betroffen sind, welcher Eingriff geplant ist und welche Entscheidung ansteht. Termine für Bohrung, Rückbau, Aushub oder Vergabe werden mitgeteilt. FONTANA-EOD prüft die Angaben und benennt fehlende Unterlagen und noch offene Abstimmungen.
Der Projektort ist für Einsatzplanung, zuständige Schnittstellen und regionale Einordnung wichtig. Straße, Gemeinde, Flurstück oder Koordinaten sollten zusammen mit Ansprechpartnern und Baustellenzugang übermittelt werden.
Ob eine Fläche erst entwickelt, bereits ausgeschrieben, im Rückbau, in der Baugrunduntersuchung oder kurz vor Erdarbeiten steht, verändert die fachliche Priorität und die benötigte Reaktionsform.
Aushubtiefe, Bohrtiefe, Leitungssohle, Baugrubenabmessung, Verbau, Pfahlraster und Bauverfahren bestimmen, welche Prüfung für den konkreten Eingriff sinnvoll ist.
Die Anfrage sollte benennen, ob eine Einschätzung für Planung, Vergabe, Bauleitung, Bohrpunkte, Aushubbegleitung, Betreiberakte oder eine weitere Abstimmung benötigt wird.
Für die erste Prüfung werden Lageplan, Teilflächen, neue Nutzung, Tiefen, Rückbau- und Bauphasen sowie vorhandene Unterlagen benötigt.
Adresse, Flurstücke, Lageplan, Baufeldgrenzen, Teilflächen, Bestandsnutzung und geplante Neunutzung.
Bohrungen, Gründungen, Leitungsgräben, Baugruben, Rückbau, Bodenaustausch, Bauverfahren und Solltiefen.
Luftbildauswertung, Altpläne, Leitungspläne, Baugrunddaten, Altlastenunterlagen, vorhandene Gutachten und bekannte Auflagen.
Ausschreibung, Terminfenster, Bauleitung, Projektakte, HSE, Vergabe oder konkrete Anschlussentscheidung.
Senden Sie die verfügbaren Unterlagen möglichst zusammenhängend. Entscheidend sind Projektort, Fläche, geplante Nutzung, Eingriff, Tiefe, Bauphase und gewünschter nächster Schritt. FONTANA-EOD prüft den Untersuchungsbedarf, geeignete Verfahren und noch fehlende Angaben.
+49 (0) 6843 - 999 499 7
info@fontana-eod.de
Lageplan, Tiefe, Bauphase, Verdachtslage
Bauleitung, Planung, HSE oder Projektsteuerung
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.