Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Kommunen, Erschließungsträger und Projektentwickler benötigen vor Straßenbau, Leitungsbau und Parzellenübergabe einen nachvollziehbaren Untersuchungsstand. FONTANA-EOD gleicht vorhandene Kampfmittelunterlagen mit den geplanten Flächen, Trassen und Eingriffstiefen ab und plant die erforderlichen Sondierungen und Nachweise. Senden Sie Lage- und Parzellierungspläne mit Tiefen, Bauabschnitten und vorhandenen Auflagen, damit der Untersuchungsbedarf vor Vergabe oder Erdarbeiten festgelegt werden kann.
Straßen, Schächte und Leitungen prüfen.
Prüfstand je Teilfläche dokumentieren.
Begleitung und Nachweise abstimmen.
Bei der Erschließung eines Gewerbegebiets wird anhand vorhandener Verdachtshinweise geklärt, welche Kampfmitteluntersuchungen für Straßen, Leitungstrassen, Rückhaltung und spätere Bauparzellen benötigt werden. Jede Teilfläche wird mit Lage, Tiefe und vorgesehenem Bauverfahren betrachtet. Frühere Ergebnisse werden nur übernommen, soweit sie die geplanten Eingriffe tatsächlich abdecken. Die Dokumentation ordnet Befunde, Messgrenzen und offene Aufgaben den jeweiligen Bauabschnitten zu.
Prüfbereiche und Ergebnisse werden nach Teilflächen, Trassen, Eingriffstiefen und den benötigten Nachweisen gegliedert.
Eine Verdachtsfläche ist ein Bereich, für den historische Nutzung, Luftbildbefund, Altunterlagen oder Fundumstände eine fachliche Prüfung nahelegen.
Begriff im Projektkontext klärenDer Teilflächenbezug sorgt dafür, dass Erschließungstrassen, Parzellen und spätere Hochbauflächen nicht in einer unklaren Gesamtaussage vermischt werden.
Begriff im Projektkontext klärenDie Prüftiefe richtet sich nach Leitungsgraben, Schacht, Regenrückhaltung, Bohrpunkt, Gründung oder Aushub und muss vor Ausführung festgelegt werden.
Begriff im Projektkontext klärenOberfläche, Zugänglichkeit, Auffüllung, Leitungsbestand, Störkörper und Bodenaufbau beeinflussen, welches Verfahren fachlich sinnvoll ist.
Begriff im Projektkontext klärenVor Arbeitsbeginn wird festgelegt, wie Arbeiten unterbrochen und Auffälligkeiten gemeldet werden. Bei einem verdächtigen Gegenstand gilt der unmittelbare Notrufweg.
Begriff im Projektkontext klärenEin Vergabenachweis beschreibt Prüfbereich, Methode, Grenzen und Ergebnis so, dass Leistungsumfang und Bauablauf nachvollziehbar bleiben.
Begriff im Projektkontext klärenBei Gewerbegebieten ist entscheidend, welche frühere Nutzung für die konkrete Parzelle, Trasse oder Erschließungsfläche belegt oder plausibel prüfbar ist.
Unterlagen zu früheren Betrieben, Lagerflächen und technischen Anlagen werden auf Hinweise geprüft, die für das neue Vorhaben relevant sind.
Straßen, Bahnanschlüsse, Ladeflächen und Rangierbereiche sind für die Einordnung relevant, wenn sie mit dem aktuellen Baufeld zusammenfallen.
Gewerbegebiete wachsen oft abschnittsweise. Frühere Leitungs- oder Straßenbaumaßnahmen können den Bodenaufbau und die Dokumentationslage verändern.
Aufschüttungen, Bodenumlagerungen und Fremdmaterial beeinflussen sowohl den Verdacht als auch die technische Sondierbarkeit.
Altlasten- oder Baugrundunterlagen können wertvolle Anhaltspunkte zu Schichten, Auffüllungen, Störkörpern und früheren Eingriffen liefern.
Historische Hinweise werden den betroffenen Parzellen oder Trassen zugeordnet. Noch offene Fragen werden für spätere Bauphasen festgehalten.
Luftbilder werden mit aktuellem Lageplan, Baufeldgrenzen und Tiefenplanung abgeglichen, statt losgelöst interpretiert zu werden.
Wenn Quellen fehlen oder uneindeutig sind, wird die Unsicherheit als fachlicher Prüfpunkt in die weitere Planung übernommen.
Wenn Erschließung, Leitungsbau und spätere Hochbauprojekte zeitlich versetzt laufen, werden Untersuchungen und Ergebnisse den jeweiligen Abschnitten zugeordnet.

Straßen, Leitungen, Schächte und Regenwasseranlagen führen oft zu linearen Eingriffen mit unterschiedlichen Tiefen und Bauabschnitten.
Verfahren für Erschließungsräume auswählen
Bei mehreren Gewerbeparzellen muss klar sein, welche Teilflächen bereits geprüft wurden, welche noch offen sind und wie Nachweise je Bauabschnitt geführt werden.
Nachweise je Teilfläche vorbereiten
Frühere gewerbliche, industrielle oder verkehrliche Nutzung kann Verdachtsbereiche begründen, die vor Erschließung fachlich eingeordnet werden sollten.
Nutzungsgeschichte prüfen lassen
Wenn Aushubarbeiten starten, braucht die Bauleitung klare Zuständigkeiten, Meldewege und Dokumentation für Verdachtsmomente.
Zuständigkeiten und Befunddokumentation abstimmen
Bei Erweiterungen im Bestand treffen neue Bauabschnitte auf alte Leitungen, Auffüllungen, Fundamente und eingeschränkte Sondierflächen.
Bestandsfläche fachlich einordnen
Fachlich bewertete Messanomalien erhalten eine gezielte Anschlussuntersuchung oder Freilegung. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten sofort einstellen, den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen, den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den zuständigen Stellen.
Befunde und Anschlussmaßnahmen dokumentierenBei Gewerbegebieten hängt die Kampfmittelprüfung von Bundesland, Kommune, Flurstück, Verdachtslage, Trassenführung und Bauabschnitt ab.

Kommunen, Erschließungsträger und Projektentwickler benötigen einen klaren Lagebezug für Teilflächen, Trassen und spätere Baugrundstücke.
Projektregion prüfen
Auflagen, Altunterlagen, Luftbildauswertung, Baugrunddaten und Leitungspläne werden mit dem tatsächlichen Gewerbegebiet abgeglichen.
Unterlagen fachlich einordnen lassen
Regionale Abstimmungen sollten berücksichtigen, ob Erschließung, Parzellierung und Hochbau zeitlich getrennt laufen.
Bauabschnitte dokumentieren
Bei Projekten mit Luxemburg-Bezug oder grenznaher Projektkommunikation werden Unterlagenanforderungen, Zuständigkeiten und Meldewege mit den Beteiligten am Projektort abgestimmt.
Einsatzraum klärenDie Untersuchungsplanung benennt für jeden Bauabschnitt die betroffenen Flächen, Tiefen und benötigten Ergebnisse.
Früh vorhandene Lagepläne, Altunterlagen, Luftbilder und bekannte Auflagen helfen, Verdachtsbereiche räumlich einzugrenzen. Daraus kann abgeleitet werden, welche Projektteile vor Ausschreibung, Baugrunduntersuchung oder Erschließung vorrangig geprüft werden sollten.
Verdachtslage fachlich prüfenTiefe und Breite der Leitungstrassen ergeben sich aus der konkreten Planung. Die Kampfmittelprüfung muss sich an Achse, Breite, Tiefe, Querungen, Bestandsleitungen und geplanter Bauweise orientieren, nicht nur an der Gesamtfläche des Gewerbegebiets.
Geeignete Untersuchung für Kanal- und Leitungsbau bestimmenBaustraßen, Erschließungsstraßen, Wendeanlagen und Stellflächen können große Aushub- und Verdichtungsbereiche erzeugen. Entscheidend ist, ob die Flächen vorab sondierbar sind oder ob die Prüfung abschnittsweise mit dem Bauablauf geführt werden muss. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen bei Aufbruch, Rückbau, Leitungsfreilegung oder Herstellen von Zufahrten und Arbeitsflächen eingeplant.
Verfahrenswahl mit den Verkehrsflächen abstimmenWenn einzelne Grundstücke später an Nutzer übergeben werden, sollte die Dokumentation klar zeigen, welche Teilflächen betrachtet wurden, welche Tiefen geprüft sind und welche Anschlussfragen für spätere Hochbauprojekte offen bleiben können.
Nachweise je Parzelle abstimmenBestehende Gewerbegebiete enthalten häufig frühere Bauzustände, Nachverdichtungen, Leitungsänderungen und technische Einbauten. Für Umbauten muss deshalb die aktuelle Planung mit früheren Nutzungen, vorhandenen Unterlagen und örtlicher Sondierbarkeit verbunden werden.
Branchenlage fachlich einordnenVor Beginn werden Arbeitsunterbrechung, Meldewege und die Information der Bauleitung abgestimmt. Bei einem verdächtigen Gegenstand darf die interne Weitergabe den Notruf nicht verzögern.
Befundkommunikation vor Arbeitsbeginn klärenUntersuchungen und Ergebnisse werden den jeweiligen Erschließungstrassen, Parzellen und späteren Bauvorhaben zugeordnet.
Kanäle, Straßen, Regenrückhaltung, Medienleitungen und Versorgungsachsen starten häufig vor den Hochbauprojekten der späteren Nutzer. Deshalb sollte die Kampfmittelprüfung früh zwischen Gesamtareal, Erschließungstrassen, Verkehrsflächen und einzelnen Parzellen unterscheiden. So entstehen Nachweise, die dem tatsächlichen Bauablauf entsprechen.
Untersuchungsaufgaben der Erschließung unterscheidenEin Gewerbegebiet kann unterschiedliche Nutzungsgeschichten, Auffüllungen, Störkörper und Eingriffstiefen innerhalb derselben Gesamtfläche enthalten. Für spätere Grundstücksübergaben ist wichtig, welche Teilfläche geprüft wurde, welche Methode eingesetzt wurde und welche Grenzen für spätere Nutzer oder Hochbauplanungen bestehen.
Parzellennachweise vorbereitenRammkernsondierungen, Bohrungen und Gründungsuntersuchungen greifen früh in den Boden ein. Wenn Verdachtslage oder Auflagen bestehen, sollten diese Punkte vor Beginn kampfmitteltechnisch bewertet werden. Der Abgleich von Bohrpunktliste, Solltiefe und Lageplan ist dafür ein zentraler Baustein.
Tiefenprüfung vor Baugrunduntersuchungen abstimmenIn der Ausschreibung werden Untersuchungsflächen, Tiefen, Zugänglichkeit und benötigte Nachweise beschrieben. Noch offene Angaben und Leistungen, deren Umfang erst nach der Untersuchung feststeht, werden ausdrücklich benannt.
Vergabeunterlagen vorbereitenErgebnisse der ersten Untersuchungen werden mit eindeutigen Flächen- und Tiefenangaben für spätere Erschließung, Parzellenübergabe, Nutzerwechsel und Hochbauvorhaben dokumentiert.
Erschließung, Leitungsbau, Straßenbau, Retention, Parzellenübergabe und Hallenneubau finden oft zeitlich versetzt statt. Die Dokumentation sollte deshalb zeigen, welcher Schritt betrachtet wurde und welche späteren Eingriffe eigenständig bewertet werden müssen.
Entwicklungsetappen dokumentierenSpätere Nutzer eines Gewerbegebiets planen häufig eigene Hallen, Zufahrten, Fundamente, Medienanschlüsse oder Erweiterungen. Vorhandene Kampfmittelunterlagen werden mit den Flächen und Tiefen dieser neuen Vorhaben abgeglichen.
Nutzeranforderungen vorbereitenBei Gewerbegebieten können Kommune, Erschließungsträger, Projektentwickler, Bauunternehmen und spätere Nutzer unterschiedliche Nachweisinteressen haben. Für jeden Bauabschnitt wird festgehalten, wer die Grundlagen bereitstellt, wer beauftragt und wer die Ergebnisse erhält.
Rollen fachlich einordnenBei geänderten Trassen, Parzellengrenzen oder Bauzeiten wird geprüft, ob der bisherige Untersuchungsumfang noch zum Vorhaben passt. Dafür braucht es eindeutige Pläne, eine nachvollziehbare Begründung der Verfahren und eine saubere Fortschreibung der Ergebnisse.
Pläne und Untersuchungsergebnisse nachvollziehbar fortschreibenBei Gewerbegebieten liegt der fachliche Schwerpunkt auf Teilflächen, Trassen, Parzellen, Bauabschnitten und der Frage, welcher Nachweis vor Vergabe oder Aushub benötigt wird.
Vor Straßen-, Leitungs- und Schachtbau wird geklärt, welche Kampfmitteluntersuchungen für die betroffenen Flächen und Tiefen benötigt werden.
Erschließung fachlich prüfen lassenProjektentwickler und Kommunen benötigen nachvollziehbare Aussagen zu geprüften Flächen, offenen Bereichen und Dokumentationsstand.
Nachweise für Parzellen vorbereitenErweiterungen treffen auf alte Leitungen, Fundamente, Auffüllungen und Betriebsflächen. Die Sondierbarkeit muss projektbezogen bewertet werden.
Bestandsfläche einordnen lassenBaugrundaufschlüsse und Pfahlgründungen benötigen eine tiefer bezogene Kampfmittelprüfung, wenn Verdachtslage und Eingriff dies nahelegen.
Bohrpunkte und Solltiefe abstimmenVor dem Aushub sollten Zuständigkeiten, Prüfbereiche, Verdachtswege und Dokumentation für die Bauleitung geklärt sein.
Prüfbereiche und Dokumentation mit der Bauleitung abstimmenKlare Leistungsgrenzen reduzieren Unschärfen in Ausschreibung, Nachtragssituation und Bauablauf.
Leistungsgrenzen vorbereitenGewerbegebiete werden oft in Abschnitten geplant. Die Kampfmittelprüfung muss deshalb Trassen, Parzellen, Erschließung, Hochbauflächen und spätere Nachweisanforderungen voneinander abgrenzen.
Straßen, Schächte und Leitungen sind oft die ersten Eingriffe. Die Prüfung sollte diese Trassen früh mit Tiefe und Bauabschnitt erfassen.
Verfahren für frühe Erschließungseingriffe wählenEinzelne Grundstücke können verschiedene Planungsstände haben. Dokumentation und Lagebezug müssen je Teilfläche eindeutig sein.
Teilflächen strukturiert prüfen lassenHinweise aus alten Gewerbe-, Industrie-, Bahn- oder Lagerflächen werden auf ihre Bedeutung für die geplante Parzelle und den Bodeneingriff geprüft.
Nutzungsgeschichte einordnenAuffüllungen, Fremdmaterial, Leitungen und Schrott können Messungen beeinflussen. Die Methodik muss diese Randbedingungen berücksichtigen.
Sondierbedingungen prüfen lassenWenn Erdarbeiten beginnen, braucht die Bauleitung klare Prüfbereiche, Befundwege und eine fachlich vorbereitete Dokumentation.
Befundwege und Ergebnisübergaben vorbereitenFür öffentliche und private Auftraggeber sind nachvollziehbare Leistungsgrenzen, Berichte und Lagepläne wichtig.
Vergabeunterlagen fachlich vorbereitenDie Untersuchungsplanung unterscheidet zwischen Erschließungstrassen, Parzellen und den Arbeitsräumen späterer Bauvorhaben.
Leitungsgräben, Straßenprofile, Schächte und Regenwasseranlagen müssen mit Breite, Tiefe und Bauabschnitt beschrieben werden.
Parzellen, Verkehrsflächen, Grünflächen und technische Infrastruktur sollten nicht pauschal zusammengefasst werden, wenn unterschiedliche Eingriffe geplant sind.
Bewuchs, Befestigung, Lagerflächen, Zäune, Leitungen und Geländeprofil beeinflussen, welche Mess- oder Begleitverfahren realistisch sind.
Auffüllungen, Fremdmaterial, Feuchte, bindige Schichten oder Schotterkörper können die technische Aussage und die Wahl der Methode verändern.
Abschnittsweise Erschließung verlangt eine Dokumentation, die geprüfte und noch offene Bereiche für spätere Bauphasen trennt.
Für Käufer, Bauleitung oder Tiefbauunternehmen müssen Lagebezug, Prüftiefe, Grenzen und Ergebnis verständlich dokumentiert sein.
Gewerbegebiete benötigen eine Dokumentation, die nicht nur den aktuellen Auftrag beschreibt, sondern auch spätere Teilflächen, Nutzer und Bauphasen nachvollziehbar unterstützt.
Bei Gewerbegebieten sollte dokumentiert werden, welche Erschließungsabschnitte, Verkehrsflächen, Leitungsgräben, Parzellen oder Baugrundbereiche geprüft wurden. Ergebnisse gelten für die beschriebenen Flächen und Tiefen. Für andere Abschnitte wird gesondert geprüft, ob die vorhandenen Erkenntnisse ausreichen.
Eine belastbare Ausschreibung braucht klare Angaben zu Fläche, Tiefe, Verfahren, Zugänglichkeit, Störkörpern, Bauzeiten und Dokumentationsziel. Wenn diese Punkte fachlich vorbereitet werden, lassen sich Positionen für Sondierung, Bohrlochprüfung, Aushubüberwachung oder Befundkommunikation deutlich präziser beschreiben.
Bei Gewerbeparks wechseln Teilflächen häufig später den Nutzer oder Bauherrn. Die Dokumentation sollte deshalb verständlich zeigen, welche Bereiche geprüft wurden, welche Aussagegrenzen bestehen und welche Informationen für spätere Hochbau-, Leitungs- oder Erweiterungsmaßnahmen erneut betrachtet werden müssen.
Baugrunduntersuchungen liefern wichtige Angaben, erzeugen aber selbst Eingriffe. Für Bohrpunkte, Sondierungen und Probenahmen wird anhand vorhandener Verdachtshinweise und Anforderungen geklärt, ob vor dem Eingriff eine Kampfmitteluntersuchung benötigt wird.
Strom-, Wasser-, Abwasser-, Glasfaser-, Wärme- und Gasleitungen können unterschiedliche Grabenprofile und Baugruben erfordern. Für die Kampfmittelprüfung zählt der tatsächliche Eingriff: Achse, Breite, Tiefe, Querungen, Start- und Zielpunkte sowie die Frage, ob die Trasse vorab zugänglich und sondierbar ist.
Für Bereiche mit begrenzter Voruntersuchung wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Arbeitsbereiche, Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Befundweg und Dokumentation werden mit Bauleitung und Geräteführer vor Beginn festgelegt.
Befundort, Arbeitsunterbrechung, Meldung und weitere Anweisungen werden dokumentiert. Dafür nicht an einen verdächtigen Gegenstand annähern; der Notruf hat Vorrang. Diese Unterlagen sind für Bauleitung, Auftraggeber, zuständige Stellen und spätere Projektentscheidungen wichtig, weil sie den Verlauf der Maßnahme und die vereinbarten nächsten Schritte festhalten.
Ein Gewerbegebiet entwickelt sich oft über längere Zeit. Deshalb sollten Ergebnisse so strukturiert werden, dass sie bei neuen Parzellen, Nachträgen, zusätzlichen Leitungen oder späteren Hallenneubauten weiterverwendet werden können. Die Projektakte hält den untersuchten Planstand und spätere Änderungen fest.
Für Gewerbegebiete zählt eine Dokumentation, die Teilflächen, Trassen, Bauabschnitte und spätere Anschlussentscheidungen klar voneinander trennt.
Adresse, Flurstücke, Lageplan, Baufeld, Trassen, Bauabschnitt, geplante Tiefe und Projektziel bilden die Grundlage der fachlichen Einordnung.
Luftbilder, Archivdaten, Altpläne, Nutzungsgeschichte, frühere Bebauung und bekannte Verdachtsmomente werden in einen räumlichen Bezug gebracht.
Fläche, Raster, Bohrpunkte, Tiefen, Zugänglichkeit, Störkörper und Messgrenzen müssen so beschrieben sein, dass Auswertung und Bauleitung sie nachvollziehen können.
Sondierergebnisse, Anomalien, Befundstellen, Räum- oder Begleitmaßnahmen und fotografische Dokumentation werden dem Projektstand zugeordnet.
Die Bewertung beschreibt, welche Flächen für den nächsten Schritt betrachtet wurden, wo Grenzen bestehen und welche Maßnahme fachlich anschließt.
Berichte, Pläne und Protokolle müssen für Auftraggeber, Bauleitung, Betreiber, Planer und zuständige Schnittstellen verständlich strukturiert sein. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Bei Gewerbegebieten muss die Dokumentation zeigen, welche Abschnitte geprüft sind, welche Tiefen gelten und welche Unterlagen an Bauleitung oder Käufer übergeben werden können.
Lagebezug für einzelne Grundstücke, Erschließungstrassen, Regenrückhaltung und Hochbauflächen.
Darstellung der geprüften Leitungsgräben, Schächte, Straßenprofile, Bohrpunkte und Solltiefen.
Einordnung von Oberfläche, Zugänglichkeit, Störkörpern, Bodenaufbau und möglichen Messgrenzen.
Nachvollziehbare Zuordnung von Verdachtsmomenten, Sondierpunkten, Begleitmaßnahmen und Anschlussentscheidungen.
Strukturierte Informationen für Leistungsverzeichnis, Bauleitung, Projektakte und spätere Bauabschnitte.
Der Ablauf folgt der Frage, welche Flächen, Trassen und Tiefen vor Erschließung oder Hochbau fachlich bewertet werden müssen.
Parzellen, Erschließungsstraßen, Leitungsachsen, Baugruben und geplante Tiefen werden in einem prüfbaren Lagebezug zusammengeführt.
Luftbilder, Altpläne, frühere Nutzung, vorhandene Gutachten und Auflagen werden mit der aktuellen Planung abgeglichen.
Sondierung, Bohrlochprüfung, Aushubüberwachung oder weitere Einordnung werden nach Zugänglichkeit, Tiefe und Bauablauf priorisiert.
Die Prüfung wird auf Erschließung, Trassen, Parzellen oder einzelne Eingriffe zugeschnitten, damit der Bauablauf nachvollziehbar bleibt.
Messdaten, Verdachtsmomente, Störbereiche und bewertete Prüftiefen werden so dokumentiert, dass Bauleitung und Auftraggeber sie verwenden können.
Die Ergebnisse werden in eine Empfehlung für weitere Prüfung, Aushubbegleitung, Bergung oder Dokumentation überführt.
In Gewerbegebieten werden lineare Erschließung, Parzellen und spätere Hochbauflächen mit ihren unterschiedlichen Eingriffstiefen getrennt geplant und dokumentiert.
Vor der Ausschreibung werden vorhandene Verdachtshinweise mit den geplanten Straßen, Leitungen und Bauflächen abgeglichen.
Die technische Einordnung beginnt mit der geplanten Nutzung der Fläche. Eine Erschließungsstraße, ein Leitungsgraben, ein Regenrückhaltebecken, eine Halle oder eine spätere Pfahlgründung erzeugen unterschiedliche Prüfbereiche. FONTANA-EOD hält die benötigten Untersuchungen für Baufelder, Trassen und Parzellen im Untersuchungsplan fest. Oberflächenzustand, Bodenaufbau, Störquellen und geplante Tiefen werden dabei berücksichtigt. Der Plan zeigt, wo weitere historische Erkenntnisse benötigt werden und welche technischen Verfahren für die vorgesehenen Flächen und Tiefen geeignet sind.
Erschließungsachsen werden mit Verlauf, Breite, Tiefe und Anschlussflächen beschrieben.
Einzelne Gewerbegrundstücke werden so dokumentiert, dass spätere Bauherren und Planer den Prüfstand nachvollziehen können.
Versiegelung, Auffüllung, Fremdmaterial und Leitungsbestand beeinflussen die Methodenauswahl.
Leistungsgrenzen, Prüfbereiche und Befundwege werden so formuliert, dass sie in Bauablauf und Ausschreibung verwendbar sind.

Verdachtsunterlagen und frühere Ergebnisse werden mit Straßenachsen, Mediengräben, Rückhalteanlagen und Bauparzellen verbunden. Für jede Teilfläche werden Lage, Tiefe und Bauverfahren angegeben. Daraus wird erkennbar, welcher Untersuchungsbedarf für die aktuelle Erschließungsphase besteht.
Vorhandene Nachweise nach Teilfläche und Eingriff abgleichen
Eine Untersuchung für den Erschließungsgraben deckt tiefe Schächte oder spätere Hallengründungen nicht automatisch ab. Vergleichen Sie diese Arbeitsräume mit den dokumentierten Flächen und Tiefen. Ergänzende Verfahren werden nach Bodenbedingungen, technischen Einbauten und Zugänglichkeit ausgewählt.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenErschließung, Parzellierung, Baugrunduntersuchungen und spätere Hochbauten greifen in unterschiedliche Flächen und Tiefen ein. Die Untersuchung richtet sich nach diesen Arbeitsräumen und den benötigten Ergebnissen für Vergabe und Bauleitung.
Straßen, Kanäle, Hausanschlüsse, Regenrückhaltung und Medienleitungen greifen oft vor dem Hochbau in den Boden ein. Die Kampfmittelprüfung muss diese frühen Eingriffe separat betrachten, damit spätere Parzellenentscheidungen nicht auf einer zu allgemeinen Flächenbewertung beruhen.
Untersuchungsbedarf für die Erschließung bestimmenGewerbegebiete werden häufig abschnittsweise entwickelt. Verdachtslage, Sondierbarkeit und Nachweise sollten daher nach Bauabschnitten, Parzellen, Verkehrsflächen und Leitungstrassen gegliedert werden, damit die Dokumentation später der tatsächlichen Nutzung und Vergabe entspricht.
Teilflächen dokumentierenBaugrunduntersuchungen, Rammkernsondierungen, Pfähle und Gründungen können tiefer reichen als die spätere Flächenbearbeitung. Für die Bohrpunkte werden Lage und Solltiefe mit den vorhandenen Verdachtshinweisen abgeglichen, bevor die Eingriffe beginnen.
Bohrpunkte abstimmenBestehende Gewerbeflächen enthalten häufig Leitungen, Schächte, Fundamente, Stahlreste, Auffüllungen und befestigte Oberflächen. Diese Randbedingungen beeinflussen die Wahl des Verfahrens und müssen im Vorfeld mit Lageplänen und örtlicher Zugänglichkeit abgeglichen werden.
Störfelder fachlich einordnenFür vorab nicht ausreichend untersuchbare Bereiche wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Nach technischer Sondierung und Bewertung der jeweiligen Arbeitslage folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Arbeitsbereiche, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation stehen vor Beginn fest.
Aushubüberwachung vorbereitenFür Vergabeunterlagen muss erkennbar sein, welche Flächen geprüft werden, welche Tiefen relevant sind, welche Verfahren in Betracht kommen und welche Grenzen bestehen. Zu grobe Leistungsbeschreibungen führen häufig zu Nachfragen im Bauablauf.
Leistungsgrenzen vorbereitenBei Gewerbegebieten unterscheiden sich Erschließungstrassen, Parzellen und Hochbauflächen deutlich. Die Methodik muss diese Abschnitte trennen und zugleich als Gesamtprojekt dokumentieren.
Sinnvoll zur räumlichen Einordnung von Verdachtsbereichen, früherer Nutzung, Angriffsspuren, Lagerflächen und Umgestaltungen vor der technischen Sondierung.
Geeignet für zugängliche Flächen, wenn Oberfläche, Störkörper und Bodenaufbau eine ausreichende Messqualität erwarten lassen.
Geomagnetik erfasst ferromagnetische Anomalien auf zugänglichen Flächen. Leitungen, Schienen, Bewehrung, Fundamentreste, Schrott und Fahrzeuge können die Messdaten im Gewerbegebiet überlagern. Auswertbare Bereiche und Messgrenzen werden getrennt dokumentiert.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielobjekt, Bodenleitfähigkeit, benötigte Tiefe und technische Infrastruktur bestimmen die Eignung auf der jeweiligen Teilfläche.
Georadar bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann Leitungen oder Einbauten ergänzend untersuchen. Boden, Feuchte, Oberflächenkopplung und Bewehrung beeinflussen die Datentiefe. Eine Reflexion identifiziert ein Kampfmittel nicht eindeutig.
Relevanter Baustein bei Pfählen, Baugruben, Verbau, tiefen Leitungen und Eingriffen, die über oberflächennahe Aussagebereiche hinausgehen.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn festgelegt.
Messauffälligkeiten erhalten eine fachliche Anschlussuntersuchung oder Freilegung. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand gelten Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung.
Je früher Trassen, Parzellen und Tiefen fachlich geordnet werden, desto besser lassen sich Ausschreibung und Bauablauf vorbereiten.
Straßen, Leitungen, Schächte und Regenwasseranlagen sollten mit Verlauf und Tiefe in die Prüfung gehen.
Passende Fachleistungen für Erschließungstrassen wählenWenn Grundstücke nacheinander entwickelt werden, braucht jede Teilfläche einen nachvollziehbaren Lagebezug.
Nachweise je Parzelle abstimmenVor Ausschreibung und Tiefbau sollte die Nutzungsgeschichte fachlich bewertet werden.
Verdachtslage fachlich einordnenBei begrenzter Voruntersuchung werden geeignete ergänzende Verfahren geprüft, darunter eine baubegleitende Kampfmittelsondierung.
Aushubüberwachung in den Bauablauf einplanenBauleitung, Auftraggeber und zuständige Schnittstellen benötigen klare Wege bei Verdachtsmomenten.
Befundwege und Zuständigkeiten gemeinsam festlegenEine Anfrage sollte Fläche, Bauabschnitt, Trassen, Tiefen, Unterlagen und gewünschte Entscheidung enthalten.
Gewerbefläche fachlich prüfen lassenBei Gewerbegebieten steht die nachvollziehbare Zuordnung von Teilflächen, Trassen, Tiefen und Bauabschnitten im Vordergrund.
FONTANA-EOD prüft die Erschließungspläne, plant geeignete Sondierungen und dokumentiert die tatsächlich untersuchten Flächen und Tiefen. Fehlende Angaben zu Fläche, Tiefe und Störquellen werden vor der Ausführung benannt. Die Abstimmungswege am Projektort werden geklärt. Für spätere Bauphasen wird festgehalten, welche Erkenntnisse vorliegen und welche Flächen oder Tiefen noch untersucht werden müssen.
Nicht jede Fläche braucht dasselbe Verfahren. Der Leistungsumfang wird aus Verdacht, Eingriff, Oberfläche, Tiefe und Nachweisziel abgeleitet.
Störkörper, Bewehrung, Versiegelung, Leitungen und Bodenaufbau werden nicht übergangen, sondern in die Bewertung aufgenommen.
Bauherr, Betreiber, Planung, Bauleitung, HSE und zuständige Stellen erhalten klar trennbare Rollen und Kommunikationswege.
Prüfung, Sondierung und Aushubbegleitung werden so geplant, dass sie in Bauabschnitte, Sperrfenster und Vergabe passen.
Berichte und Pläne werden auf die Verwendung in Projektakte, Bauleitung, Betreiberkommunikation und Nachweisführung ausgerichtet.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten sofort einstellen, den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen, den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen.
Auftraggeber, Planung, Bauleitung und Fachfirma stimmen ihre Aufgaben vor Beginn ab. Behördliche Melde- und Entscheidungswege richten sich nach dem Projektort.
FONTANA-EOD prüft Unterlagen, führt beauftragte Sondier- und Begleitleistungen aus, bewertet Ergebnisse fachlich und erstellt projektbezogene Dokumentation.
Der Auftraggeber stellt Projektgrundlagen bereit, definiert Bauziel, Fläche, Zeitfenster und Nachweisbedarf und koordiniert Entscheidungen im Projekt.
Planer und Bauleitung benötigen klare Prüfbereiche, Leistungsgrenzen, Befundwege und Dokumentationsstände für Ausschreibung und Ausführung.
Ausführende Unternehmen benötigen geordnete Arbeitsbereiche, Stoppwege bei Verdachtsmomenten und eine klare Schnittstelle zur fachlichen Begleitung.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen, Ansprechpartner und Meldewege werden den betroffenen Erschließungsabschnitten und Parzellen zugeordnet.
Bei Industrie- und Gewerbeflächen fließen betriebliche Sicherheitsanforderungen, Sperrbereiche, Zugänge und interne Kommunikationswege in die Projektabstimmung ein.
Der Regelungsrahmen wird projektbezogen betrachtet: Qualifikation, Arbeitsschutz, technische Arbeitshilfen, Meldewege und Dokumentation müssen zum konkreten Eingriff passen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei der Erschließung von Gewerbegebieten wird die erforderliche Qualifikation dem konkreten Untersuchungs- oder Räumauftrag zugeordnet.
Die DGUV Information 201-027 betrifft Schutzmaßnahmen bei Arbeiten der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Für Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen gelten Anforderungen an Erlaubnis, Befähigung und Verantwortung. Auftraggeber sollten Qualifikation und Zuständigkeiten vorab klären.
Gefährdungsbeurteilung, Baustellenorganisation, Absperrung, Unterweisung, Maschineneinsatz und Verhalten bei Verdachtsmomenten gehören in die Projektplanung.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Erschließungsprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend Auftraggeber und Bauleitung informieren; die interne Mitteilung darf den Notruf nicht verzögern.
Ein einzelner Befund oder eine einzelne Messung ersetzt nicht die projektbezogene Bewertung von Fläche, Tiefe, Methode und Aussagegrenze.
Dokumente sollten genau beschreiben, welche Bereiche, Tiefen, Verfahren und Ergebnisse betrachtet wurden.
Zuständige Stellen und behördliche Wege können je Standort und Projektlage unterschiedlich eingebunden sein.
Für Erschließung und spätere Bauvorhaben werden vorhandene Unterlagen geprüft, geeignete Untersuchungen geplant und deren Ergebnisse dokumentiert.

Ausgangspunkt für eine projektbezogene Kampfmittelprüfung mit Baufeld-, Betriebs- und Nachweisbezug.
Projektfläche prüfen lassen
Luftbild- und Unterlagenprüfung hilft, Verdachtsbereiche vor der technischen Ausführung räumlich einzugrenzen.
Historische Unterlagen prüfen
Für Gründungen, Schächte und Medienkanäle wird geprüft, welche Verfahren den benötigten Tiefenraum erfassen können.
Tiefe und Bohrpunkte klären
Bei geeigneter baubegleitender Kampfmittelsondierung werden die Aushublagen vor dem Abtrag technisch untersucht und dokumentiert.
Aushubüberwachung abstimmen

Historische Unterlagen, Messverfahren und tiefenbezogene Untersuchungen werden für jeden Erschließungsabschnitt aufeinander abgestimmt. Weitere Bauaufgaben finden Sie in der Branchenübersicht.

Branchenseite für gewerbliche Projektflächen, Bestandsareale, Betriebsschnittstellen und typische Prüfentscheidungen.
Branchenlage einordnen
Vorprüfung von Nutzungsgeschichte, Verdachtsflächen, Altunterlagen und räumlichen Verdachtsmomenten.
Verdachtslage prüfen lassen
Prüfung von Bohrpunkten, Leitungsgräben, Schächten, Pfählen und tieferen Eingriffen.
Bohrpunkte abstimmen
Eignung und Ablauf einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für verbleibende Aushubbereiche klären.
Aushubüberwachung einplanen
Dokumentation für Vergabe, Bauleitung, Projektakte und spätere Bauabschnitte vorbereiten.
Nachweise für Vergabe vorbereiten
Planunterlagen, Trassen, Teilflächen, Tiefen und gewünschtes Nachweisziel übermitteln.
Gewerbefläche prüfen lassenVor Erschließung, Bohrung und Bebauung wird anhand vorhandener Verdachtshinweise, Unterlagen und örtlicher Anforderungen geklärt, welche Kampfmitteluntersuchungen für die geplanten Flächen und Tiefen benötigt werden.
Typisch sind Erschließungsstraßen, Mediengräben, Schächte, Regenrückhalteanlagen, Gewerbeparzellen, Logistikflächen, Gründungsbereiche, Rückbauflächen und Randbereiche mit früherer Nutzung. Jeder Bereich kann andere Prüftiefen und Verfahren erfordern.
Hilfreich sind Übersichtsplan, Parzellierungsplan, Baufeldgrenzen, Trassenverlauf, Bohrpunkte, geplante Tiefen, Bauzeiten, Bestandsleitungen, vorhandene Gutachten, Luftbildauswertungen, Altunterlagen und die gewünschte Nachweisform für Vergabe oder Bauleitung. Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt.
Je nach Fläche und Eingriff können historische Luftbildauswertung, Oberflächensondierung, Georadar, Geomagnetik, TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Flächenräumung oder Bauaushubüberwachung eingesetzt werden. Die Auswahl richtet sich nach Zugänglichkeit, Störkörpern, Bodenaufbau und Prüftiefe. Messgrenzen werden für die untersuchten Teilflächen und Tiefen ausgewiesen; Ergebnisse einer Erschließungstrasse decken spätere Gründungen nicht automatisch ab.
Die Untersuchungen werden den Bauabschnitten, Trassen oder Parzellen zugeordnet. Die Dokumentation zeigt den jeweiligen Prüfstand. Für spätere Eingriffe wird geprüft, ob die vorhandenen Ergebnisse ausreichen oder weitere Untersuchungen benötigt werden.
Kommunen, Projektentwickler und Planer stellen Projektgrundlagen und Nachweisziele bereit; Bauunternehmen benötigen klare Prüfbereiche, Arbeitsfenster und Befundwege. Zuständige Stellen bleiben für ihre jeweiligen Melde- und Entscheidungswege eingebunden.
Früh festgelegte Untersuchungsflächen und Tiefen helfen, den Leistungsumfang für Angebot und Ausschreibung zu beschreiben. Noch offene Angaben und mögliche weitere Untersuchungen werden gesondert benannt. Aufwand und Kosten hängen von Fläche, Tiefe, Verfahren, Zugänglichkeit und Unterlagenlage ab.
Die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Auftraggeber und Bauleitung informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Zur Übergabe gehören die untersuchten Flächen und Tiefen, Ergebnisse und verbleibenden Einschränkungen. Für spätere Tiefbauarbeiten muss erkennbar sein, welche Fragen noch offen sind.
Die Dokumentation muss erkennen lassen, welche Baufelder, Straßenachsen, Leitungszonen, Regenrückhalteflächen oder Erweiterungsbereiche Bestandteil der Prüfung waren. Bei der Vermarktung einzelner Grundstücke werden die Unterlagen den jeweiligen Parzellen zugeordnet und an die Beteiligten weitergegeben.
Nachweise für Projektakte abstimmenEin Gewerbegebiet enthält unterschiedliche Eingriffstiefen: flache Planien, Gräben für Versorgungsleitungen, Schächte, Fundamente, Bohrpunkte, Baugrundaufschlüsse und mögliche Rückbauzonen. Die Kampfmittelprüfung sollte diese Eingriffe getrennt betrachten, damit aus einer geprüften Teilfläche keine zu weit reichende Aussage für andere Arbeiten abgeleitet wird.
Verfahren für unterschiedliche Bodeneingriffe auswählenNach der Ersterschließung folgen häufig Hallenbau, Außenanlagen, Medienanschlüsse, Ladeinfrastruktur oder spätere Erweiterungen. Eine belastbare Dokumentation ordnet deshalb nicht nur den aktuellen Bauabschnitt ein, sondern hält auch fest, welche Unterlagen für spätere Nutzungsänderungen, Grundstücksverkäufe oder Bauanträge erneut herangezogen werden können.
Unterlagen für Gewerbegebiet prüfen lassenFür Gewerbegebiete sind Lage, Parzellen, Trassen, Bauabschnitte, geplante Tiefen und der gewünschte Nachweis für Vergabe oder Bauleitung zentral.
Übersichtsplan, Parzellen, Trassen, Erschließungsabschnitte und Baufeldgrenzen.
Leitungsgräben, Schächte, Straßenbau, Regenrückhaltung, Bohrpunkte und Hochbauflächen.
Luftbildauswertung, Altunterlagen, Baugrunddaten, Bestandsleitungen und Auflagen.
Vergabe, Bauleitung, Parzellenübergabe, Aushubstart oder technische Anschlussentscheidung.
Senden Sie die vorhandenen Unterlagen möglichst vollständig. Auch unvollständige Daten können eingeordnet werden, wenn Projektort, Fläche, geplanter Eingriff und gewünschter nächster Schritt erkennbar sind. FONTANA-EOD prüft, welche Untersuchungen benötigt werden, welche Verfahren geeignet sind und welche Angaben noch fehlen.
+49 (0) 6843 - 999 499 7
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Lageplan, Tiefe, Bauphase, Verdachtslage
Bauleitung, Planung, HSE oder Projektsteuerung
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.