Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Liegt eine Leitung im Bereich eines geplanten Untersuchungspunkts, muss das vor dem Eingriff geklärt werden. Für Vorhaben in Recklinghausen unterstützt FONTANA-EOD die beauftragte Vorbereitung und Dokumentation der Kampfmitteluntersuchung. Dazu werden vorhandene Leitungsangaben mit den vorgesehenen Arbeitsbereichen abgeglichen. Ein Leitungsplan ersetzt dabei keinen Kampfmittelnachweis.
Herkunft, Datum und noch offene Angaben festhalten.
Flächen ohne zulässigen Bodeneingriff vor Ort kennzeichnen.
Prüfen, ob die Untersuchung ihre Aufgabe noch erfüllt.
Bekannte Leitungen können beeinflussen, wo eine Untersuchung durchgeführt werden kann. Für Ihr Recklinghäuser Vorhaben gleichen wir die vorgesehenen Eingriffe mit den verfügbaren Kampfmittel- und Leitungsunterlagen ab. Ausgeschlossene Bereiche und noch offene Fragen bleiben erkennbar, damit die konkrete Fachaufgabe vor einer Vereinbarung feststeht.

Die Stadt Recklinghausen nennt die örtliche Ordnungsbehörde und den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg für das Verfahren. Das bereitgestellte Dokument zur Leitungssituation trennt diese ausdrücklich von der Kampfmitteluntersuchung. Für Ihr Vorhaben werden die erforderlichen Angaben zusammengeführt, ohne Leitungsfreiheit aus einem Kampfmittelergebnis abzuleiten.
Die Projektadresse wird mit Flurstück, Lageplan und betroffenen Untersuchungspunkten verbunden. Markierungen vor Ort erhalten denselben Bezug wie die Darstellung im Plan. Gehören mehrere Teilflächen oder Bauabschnitte zum Vorhaben, werden sie eindeutig bezeichnet. Die örtliche Zuordnung erleichtert den Abgleich der Leitungsunterlagen mit dem geplanten Bodeneingriff. Ändert sich ein Ansatzpunkt, wird der neue Standort mit den hierfür verfügbaren Auskünften gesondert betrachtet. Für ein Grundstück in einer anderen Gemeinde bleibt deren eigener Verfahrensweg maßgeblich. Weitere Projektlagen sind im Regionenbereich eingeordnet.
Für Bauvorhaben mit Bodeneingriff beschreibt Recklinghausen zunächst den Antrag auf Luftbildauswertung. Bei entsprechenden Hinweisen ist vor Baubeginn ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung erforderlich. Die Stadt stellt dazu ein eigenes Dokument zur Erklärung der Leitungssituation bereit. Kampfmittelunterlagen und Leitungsangaben werden getrennt benötigt.
Die Stadtchronik Recklinghausens beschreibt die Zerstörung des Hauptbahnhofs und größerer Teile des Nordviertels beim Luftangriff vom 23. März 1945. Für die Untersuchung einer konkreten Fläche werden geeignete historische Aufnahmen und Akten mit ihrem tatsächlichen Lagebezug ausgewertet. Sie helfen, frühere Bebauung, Verkehrsflächen und spätere Veränderungen nachzuvollziehen. Der heutige Leitungsbestand wird zusätzlich über die dafür geeigneten aktuellen Auskünfte geklärt. Die historische Auswertung und die Bestandsklärung liefern jeweils eigene Informationen für die Vorbereitung der Bodenarbeiten.
Die Erklärung verlangt, Bereiche ohne zulässigen Bodeneingriff vor Ort eindeutig zu kennzeichnen, etwa wegen vorhandener Leitungen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe ermittelt die Leitungssituation nach diesem Dokument nicht selbst. Sein Ansprechpartner dafür ist die örtliche Ordnungsbehörde. Die nötigen Leitungsangaben müssen daher vor der Untersuchung geklärt sein.
Bei früheren Betriebs-, Lager-, Bahn- oder Gewerbeflächen werden dokumentierte Umgestaltungen mit den vorgesehenen Eingriffen abgeglichen. Kriegsschäden, Wiederaufbau, Rückbau, Auffüllungen und Abgrabungen können die Geländeentwicklung geprägt haben, soweit die Unterlagen dies für die betroffene Fläche belegen. Frühere Leitungslagen werden mit dem aktuellen Bestand verglichen. Neu verlegte Trassen oder verfüllte Abschnitte bleiben mit ihrem jeweiligen Zeitstand unterscheidbar. Für eine Untersuchung werden historische Hinweise, heutige Einbauten und die geplante Aufgabe zusammen betrachtet; eine Nutzungsbezeichnung allein legt den Untersuchungsbedarf nicht fest.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Stadt Recklinghausen beschreibt die Anträge vor geplanten Bodeneingriffen. Ihre Erklärung der Leitungssituation bestimmt die örtlichen Kennzeichnungspflichten und die zugehörige Dokumentation. Die KampfmittelVO NRW regelt staatliche Aufgaben und die Voraussetzungen bestimmter privater Tätigkeiten.
Die Grundsätze der Räumplanung verbinden die Untersuchung mit ihrer weiteren Bearbeitung. Die Geophysik der BFR KMR unterstützt die fachliche Verfahrenswahl. Die Dokumentationsanforderungen beziehen Ergebnisse auf die bearbeiteten Bereiche. Das Innenministerium NRW erläutert die staatliche Kampfmittelbeseitigung.
Die BFR KMR beschreiben die fachliche Bearbeitung auf Liegenschaften des Bundes. Für das Recklinghäuser Vorhaben werden die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten gesondert bestimmt.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW sind die konkreten Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens zu beachten. Der private Auftrag verbindet die fachliche Eignung mit dem gesetzlich vorgesehenen Anwendungsbereich. Der behördliche Kenntnisstand und die für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen werden vor einer Vereinbarung geprüft.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Die Stadt Recklinghausen ist die örtliche Anlaufstelle für die Kampfmittelklärung bei Bodeneingriffen. Sie bindet den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg ein. Für ihn ist die örtliche Ordnungsbehörde Ansprechpartnerin zur Leitungssituation. Die verantwortliche Person klärt die Angaben der Leitungserklärung vor ihrer Bestätigung. Zulässige private Fachaufgaben werden mit ihrem konkreten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang vereinbart. Bei Projektlagen außerhalb des Stadtgebiets wird die zuständige Kommune anhand der tatsächlichen Adresse bestimmt. Ein Bedarf an Kampfmittelbergung wird mit der zulässigen Aufgabe und den zuständigen Stellen abgestimmt.
Aus dem aktuellen Bauvorhaben ergeben sich die benötigten Aussagen zu Leitungen und Kampfmitteln. Prüfen Sie, welche vorhandene Unterlage welche Frage beantwortet. Eine historische Luftbildauswertung beschreibt keinen aktuellen Leitungsverlauf. Die Auswahl der weiteren Untersuchung folgt dem verbleibenden fachlichen Bedarf und den tatsächlichen Bedingungen auf der Fläche.
Historische Unterlagen auswertenBekannte Einbauten können die Durchführung und Auswertbarkeit einer Untersuchung begrenzen. Diese Bedingungen werden vor der Leistungsfestlegung betrachtet. Erforderliche Ergänzungen und verbleibende Lücken werden nachvollziehbar beschrieben. Zusätzlich werden für einen privaten Auftrag die Voraussetzungen der konkreten Tätigkeit in NRW und der behördliche Kenntnisstand geprüft.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Stellen Sie verfügbare Leitungspläne mit Herausgeber, Datum und räumlichem Umfang zusammen. Bekannte Abweichungen zwischen Plan und örtlicher Situation werden zusätzlich benannt. Eine fehlende Eintragung ersetzt keine Klärung des tatsächlichen Bestands. Die Beteiligten müssen erkennen können, welche Angaben gesichert vorliegen und wo noch eine Auskunft oder Abstimmung fehlt.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Flächen, in denen kein Bodeneingriff erfolgen darf, werden in den Unterlagen und vor Ort nachvollziehbar zugeordnet. Halten Sie fest, worauf die Abgrenzung beruht und wer offene Fragen klärt. Eine markierte Einschränkung ist keine Aussage über die Kampfmittelsituation. Sie beschreibt zunächst eine Voraussetzung, die bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt werden muss.
Ablauf und Aufgaben abstimmen
Wenn ein vorgesehener Punkt wegen einer Leitung geändert werden soll, wird die fachliche Auswirkung vor der Ausführung geklärt. Ein benachbarter Punkt beantwortet nicht automatisch dieselbe Frage. Dokumentieren Sie ursprüngliche Lage, vorgesehene Änderung und den Grund dafür. Die daraus erreichbare Aussage wird mit dem tatsächlichen Untersuchungsziel abgeglichen.
Lageänderungen und Aussagegrenzen dokumentierenVor der Beauftragung werden die benötigte Untersuchung, die verfügbaren Leitungsangaben und die für das Recklinghäuser Vorhaben zulässige Aufgabe bestimmt. Beschreiben Sie Eingriff, Arbeitsfläche und noch offene Auskünfte gemeinsam.
Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenNotieren Sie Herkunft und Stand jedes Plans und jeder Auskunft. Kennzeichnen Sie Widersprüche und fehlende Angaben. Wenn Sie mehrere Auskünfte in einer Übersicht zusammenführen, müssen die ursprünglichen Unterlagen weiterhin zugeordnet werden können.
Tragen Sie Lage und Tiefe der geplanten Bodenarbeiten ein. Bei einzelnen Untersuchungspunkten oder Teilflächen reicht eine Grundstücksumrandung nicht aus. Zeigen Sie, wo Leitungen oder andere Einschränkungen die vorgesehenen Arbeiten betreffen.
Zeichnen Sie die Bereiche ein, in denen nicht eingegriffen werden darf. Plan und Kennzeichnung vor Ort müssen zusammenpassen. Bleibt eine Fläche deshalb ununtersucht, muss das auch im Ergebnisplan erkennbar sein.
Legen Sie fest, wer offene Leitungsfragen klärt und Änderungen weitergibt. Unbestätigte Annahmen in einem Plan dürfen nicht als Erklärung eines anderen Verantwortlichen behandelt werden. Benennen Sie die zuständigen Personen vor der Untersuchung.
Leitungsinformationen und Kampfmittelberichte haben unterschiedliche Aufgaben. Beide gehören mit ihrem jeweiligen Stand in die Vorbereitung. Eine gemeinsame Übersicht erleichtert die räumliche Zuordnung, ersetzt aber nicht die zugrunde liegenden Dokumente. Unbekannte Verläufe oder fehlende Angaben werden gesondert erfasst und vor betroffenen Arbeiten mit den zuständigen Beteiligten geklärt.
Die von Recklinghausen bereitgestellte Leitungserklärung verlangt, Flächen ohne zulässigen Bodeneingriff zum Zeitpunkt der Arbeiten vollständig und eindeutig vor Ort zu kennzeichnen. Die bestätigende Person muss die dazu benötigte Bestandsklärung und die örtliche Zuordnung vorbereiten. Fehlen die geforderten Kennzeichnungen, dürfen die Arbeiten nach dem Dokument nicht aufgenommen werden. Die Kennzeichnungen werden zusammen mit den Bodeneingriffen fotografisch dokumentiert. Das Foto wird dem verwendeten Plan und Arbeitsabschnitt zugeordnet, damit sein Zweck später erkennbar bleibt.
Im Formular werden Flächen, Verdachtsmomente und Blindgängerverdachtspunkte unterschieden. Vorhandene Nummern werden mit dem Lageplan und den dafür maßgeblichen Untersuchungsangaben verbunden. Die örtlich zu klärende Leitungssituation bezieht sich auf diesen tatsächlichen Arbeitsbereich. Die verantwortlichen Beteiligten stimmen ab, wer die benötigten Auskünfte beschafft und die Kennzeichnung auf ihren aktuellen Stand bringt. Vor einem geänderten Eingriff wird dieser Bezug erneut geprüft. Planänderungen werden an die Personen weitergegeben, die den Zugang, die örtliche Einweisung und die Ausführung vorbereiten. Für den Arbeitsbeginn müssen alle Beteiligten dieselbe eindeutig bezeichnete Fassung verwenden können.
Veränderte Punkte, ausgeschlossene Flächen und ausgefallene Untersuchungen müssen im Ergebnis nachvollziehbar bleiben. Die Bauleitung erhält den tatsächlichen Bearbeitungsstand und die zugehörigen Grenzen. Eine frühere Planung wird nicht als Ausführungsnachweis verwendet. Für noch offene Bereiche wird der erforderliche nächste Schritt ausdrücklich benannt und abgestimmt.
Vor der Ergebnisübergabe wird der geplante Umfang mit dem tatsächlich ausgeführten Umfang verglichen. Ausgefallene Messungen, verschobene Punkte und eingeschränkt auswertbare Teilflächen werden kenntlich gemacht. Die fachliche Auswertung beschreibt, welche Frage beantwortet wurde und welche weitere Bearbeitung benötigt wird. Vollständige Karten und Anlagen bleiben mit dem Bericht verbunden. Nach ausgeführten Räumarbeiten ergänzt das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und Aussagegrenzen die Nachweiskette für die tatsächlich bearbeiteten Punkte oder Flächen und die zugehörige Planfassung. Wird die Bauplanung nachträglich geändert, vergleicht die Bauleitung den neuen Eingriff mit diesen Angaben. Eine neue Bauphase übernimmt die vorhandenen Ergebnisse für ihren dokumentierten Bereich und klärt zusätzliche Anforderungen gesondert.
Übergeben Sie Lageplan, vorgesehene Eingriffe und verfügbare Leitungsinformationen gemeinsam. Benennen Sie nicht bearbeitbare Bereiche sowie ausstehende Auskünfte. Stimmen Sie ab, wer die örtliche Zuordnung und offene Voraussetzungen klärt. Die Terminplanung baut auf diesen Angaben auf und behandelt ungeklärte Punkte nicht als bereits erledigt.
Eine veränderte Leitungssituation oder ein neuer Untersuchungsort wird an die fachlich Beteiligten weitergegeben. Der tatsächliche Ablauf wird mit dem ursprünglichen Auftrag verglichen. So kann die Dokumentation unterscheiden, welche Frage beantwortet wurde und welche offen bleibt. Zusätzliche Arbeiten werden vor ihrer Ausführung fachlich und organisatorisch abgestimmt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann den Anlass für eine Untersuchung liefern. Für deren Ausführung müssen zusätzlich die Bedingungen vor Ort bekannt sein. Ein Leitungsplan trifft keine Aussage über Kampfmittel; ein historischer Hinweis beschreibt keine genaue Leitungsposition.
Zu jedem Untersuchungspunkt werden seine Kennzeichnung im Plan, die vorgesehene Tiefe und der Anlass der Untersuchung angegeben. Die zugehörigen Leitungsunterlagen behalten Herkunft und Datum. Bestehen Widersprüche zwischen den Auskünften oder zur erkennbaren örtlichen Situation, werden sie vor dem Eingriff mit den Verantwortlichen geklärt. Ein aktueller Planstand wird an die Fachfirma und die Bauleitung übergeben. Die historische Kampfmittelfrage bleibt neben der für die sichere Ausführung benötigten Bestandsklärung ausdrücklich erkennbar.
Bei einer Sondierung können metallische Einbauten und vorhandene Infrastruktur das Verfahren oder die Auswertbarkeit beeinflussen. Prüfen Sie deshalb, welche Bedeutung die bekannten Leitungen für die konkrete Untersuchung haben. Das lässt sich nur anhand der Aufgabe und der örtlichen Bedingungen beurteilen.
Metallische Leitungen, Bewehrung und andere Einbauten können Messdaten beeinflussen. Welche Bedeutung dies hat, hängt vom Verfahren, dem Zielobjekt, dem Abstand und den örtlichen Bedingungen ab. Die Untersuchungsplanung beschreibt, welche Aussage unter diesen Bedingungen erreichbar ist. Lassen sich Bereiche nur eingeschränkt auswerten, werden deren Lage und verbleibende Fragen dokumentiert. Ein geeignetes ergänzendes Verfahren oder ein anderer Untersuchungsschritt wird anhand dieses konkreten Bedarfs geprüft. Die Auswahl bleibt mit der fachlichen Bewertung und den landesrechtlichen Voraussetzungen verbunden.
Muss ein Untersuchungspunkt entfallen oder verschoben werden, ist zu prüfen, ob die Aufgabe weiterhin erfüllt werden kann. Das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung muss die Änderung festhalten. Ein zugänglicher Ersatzpunkt liefert nicht zwangsläufig dieselbe Aussage wie der ursprünglich vorgesehene Punkt.
Bei einer notwendigen Punktänderung werden ursprüngliche und neue Position im gleichen Lageplan dargestellt. Der Grund und die fachlich bewertete Auswirkung auf das Untersuchungsziel werden festgehalten. Bei einem Verdachtspunkt muss die Untersuchung weiterhin auf dessen tatsächliche Lage und die dafür benötigte Aussage bezogen bleiben. Zugang und Leitungsbestand am Ersatzort werden gesondert geklärt. Ein ausgelassener Bereich bleibt im Ergebnisplan sichtbar. Die Bauleitung erhält den tatsächlichen Bearbeitungsstand, damit sie noch erforderliche Schritte vor den dort geplanten Bodenarbeiten einordnen kann.
Beschreiben Sie beim Erstkontakt die geplanten Bodenarbeiten und die noch offene Kampfmittelfrage. Verfügbare Kampfmittelberichte, behördliche Mitteilungen und Leitungsunterlagen werden vollständig mit Herkunft und Datum zusammengestellt. Fehlen historische Grundlagen, wird die erforderliche Luftbildauswertung über die örtliche Ordnungsbehörde veranlasst. Bei offenen Nutzungs- oder Geländeangaben werden ergänzende Akten und Aufnahmen recherchiert und fachlich ausgewertet. Informationslücken werden dem betroffenen Untersuchungsbereich zugeordnet.
Lage und Tiefe der vorgesehenen Eingriffe werden mit den verfügbaren Leitungsinformationen abgeglichen. Ausgeschlossene Bereiche erhalten eine eindeutige Zuordnung im Plan und vor Ort. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird nach Boden, Zielobjekten, Störeinflüssen und Zugänglichkeit bestimmt. Amtliche Maßnahmen und zulässige private Aufgaben werden den jeweiligen Zuständigkeiten zugeordnet. Die verantwortliche Person klärt die benötigten Angaben der Leitungserklärung. Erforderliche Vorarbeiten werden vor dem Untersuchungstermin benannt.
Die vorgesehene Sondierung oder fachlich geeignete ergänzende Begleitung wird unter den festgelegten Bedingungen ausgeführt. Änderungen der Punkte oder der örtlichen Voraussetzungen werden abgestimmt und im Plan nachgetragen. Messdaten und Beobachtungen werden fachlich ausgewertet und den bearbeiteten Bereichen zugeordnet. Die Bewertung lässt erkennen, welche Aussage erreicht wurde und wo weitere Untersuchungen oder Abstimmungen erforderlich sind. Kennzeichnungen und Bodeneingriffe werden entsprechend der Leitungserklärung fotografisch dokumentiert.
Der Ergebnisplan unterscheidet untersuchte, eingeschränkt auswertbare und ausgelassene Bereiche. Bericht, Karten und relevante Änderungen werden vollständig an die weitere Planung übergeben. Vor dem nächsten Eingriff vergleicht die Bauleitung die vorgesehenen Arbeiten mit dem dokumentierten Umfang und dem behördlichen Stand. Offene Aufgaben erhalten einen eindeutigen räumlichen Bezug und einen zuständigen Bearbeiter. Geänderte Flächen, Tiefen oder Untersuchungspunkte werden vor ihrer Ausführung erneut abgeglichen.
Die Leitungserklärung verlangt, Kennzeichnungen zusammen mit den Bodeneingriffen fotografisch zu dokumentieren. Ordnen Sie die Bilder dem verwendeten Plan zu. Fotos ersetzen weder die Leitungsangaben noch die fachliche Auswertung der Kampfmitteluntersuchung.
Die BFR Kampfmittelräumung dienen als fachliche Orientierung für Planung und Dokumentation. Für private Tätigkeiten gelten die Grenzen der KampfmittelVO NRW. FONTANA-EOD unterstützt die im jeweiligen Fall zulässige beauftragte Aufgabe. Behördenentscheidungen und Erklärungen der für Leitungen verantwortlichen Personen bleiben davon getrennt.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine sichtbare Kennzeichnung kann unterschiedliche Aufgaben haben. Aus ihrer Farbe oder Lage allein ergibt sich keine fachliche Bedeutung. Ordnen Sie Markierungen dem zugehörigen Plan und der verantwortlichen Stelle zu. Fotos können den Zustand festhalten, ersetzen aber weder die Leitungsinformation noch die Bewertung der geplanten Untersuchung.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenWenn eine Stelle wegen einer Leitung nicht bearbeitet werden konnte, wird sie mit ihrer Lage und dem Grund dokumentiert. Ein Ergebnis benachbarter Bereiche wird darauf nicht pauschal übertragen. Für die Bauplanung zählt, welche Aussage tatsächlich vorliegt. Der noch erforderliche Umgang mit der offenen Stelle wird gesondert geklärt.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie bei Ihrer Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die Erkenntnisse, die Sie für deren Vorbereitung benötigen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Nach der von Recklinghausen verlinkten Erklärung ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe dafür nicht verantwortlich. Sein Ansprechpartner für Leitungsfragen ist die örtliche Ordnungsbehörde. Stimmen Sie vor den Eingriffen ab, welche Angaben und Unterlagen Ihr Projekt bereitstellen muss. Klären Sie diese Voraussetzungen frühzeitig vor den geplanten Bodenarbeiten, damit die erforderlichen Anträge, Vorarbeiten und Untersuchungen im Bauablauf berücksichtigt werden.
Die Erklärung fordert zusätzlich eine eindeutige Kennzeichnung vor Ort: Bereiche, in denen kein Bodeneingriff erfolgen darf, müssen erkennbar sein. Ein Plan allein erfüllt diese Anforderung nicht. Unklarheiten sind vor den Arbeiten mit den Verantwortlichen zu klären.
Nicht ohne fachliche Prüfung. Ein verschobener Punkt kann eine andere Aussage liefern. Prüfen Sie, ob er die vorgesehene Aufgabe noch erfüllt und welche Bereiche offen bleiben. Halten Sie die Änderung in der abgestimmten Planung und im späteren Bericht fest. Verfahren und erreichbare Aussage werden anhand von Boden, Zielobjekten, Tiefe und Störeinflüssen beurteilt. Dokumentiert werden ursprüngliche und neue Lage, Änderungsgrund und fachliche Auswirkung.
Nein. Leitungsangaben und Kampfmitteluntersuchungen beantworten unterschiedliche Fragen. Entscheidend ist, was die jeweilige Unterlage für welchen Bereich bestätigt. Die Bezeichnung Freigabe allein macht daraus keinen Nachweis für andere Fachfragen. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung und erforderliche historische Auswertung mit Verfahrenswahl, Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation. Die Ergebnisse werden vor dem nächsten Eingriff mit der Planung verglichen.
Stellen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich ein, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und nehmen Sie Abstand. Halten Sie andere Personen fern. Informieren Sie unverzüglich die örtliche Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei über 110 und folgen Sie den behördlichen Anweisungen.
Herkunft, Datum und Geltungsbereich jedes Plans sowie die konkret widersprüchliche Stelle. Die Abweichung wird vor betroffenen Arbeiten geklärt und nicht durch die Auswahl eines beliebigen Plans aufgelöst. Vollständige Berichte, behördliche Mitteilungen, aktuelle Eingriffspläne und die verfügbaren Leitungsunterlagen werden mit ihrem jeweiligen Zweck übergeben.
Verfahren, Untersuchungsumfang, Tiefe, Störeinflüsse und Zugänglichkeit bestimmen den Aufwand. Vorbereitende, begleitende und nachbereitende Arbeiten sowie mögliche erschwerte Umstände werden im konkreten Vorgang berücksichtigt. Ungeklärte Leitungsverläufe, ausgefallene Punkte oder zusätzliche Untersuchungen können die weitere Bearbeitung beeinflussen. Die Leistungsvereinbarung benennt die zulässige Fachaufgabe und ihre Nachweise; die jeweilige Kostentragung wird mit den zuständigen Beteiligten geklärt.
Eine Markierung allein belegt weder ein Verfahren noch ein Ergebnis. Entscheidend sind ihre zugeordnete Bedeutung und die vollständigen Unterlagen zur tatsächlich ausgeführten Untersuchung.
Senden Sie verfügbare Pläne mit Datum und Herkunft sowie bekannte Abweichungen oder offene Auskünfte. Ergänzen Sie Projektadresse, Flurstück, Bauphase, Terminrahmen und die gewünschte Entscheidung. Unterschiedliche Planstände werden nachvollziehbar zugeordnet. Die Branchenübersicht ordnet typische Eingriffe und ihre benötigten Unterlagen ein.
Kennzeichnen Sie vorgesehene Eingriffe, ausgeschlossene Flächen und bereits erwogene Punktänderungen im aktuellen Lageplan. Benennen Sie den zuerst anstehenden Eingriff und die für offene Leitungsfragen verantwortlichen Personen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.