Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Sind auf Ihrer Baufläche in Paderborn auch archäologische Arbeiten vorgesehen? Dann müssen deren Bodenarbeiten, die Kampfmittelprüfung und die spätere Bauausführung aufeinander abgestimmt werden. FONTANA-EOD unterstützt die Planung und Dokumentation der zulässigen beauftragten Kampfmittelarbeiten. Dazu gehören genaue Angaben zu Arbeitsflächen, Tiefen und bereits vorliegenden Ergebnissen.
Die Ergebnisse beider Untersuchungen getrennt dokumentieren.
Vorbereitung, Untersuchungen und Bauausführung abstimmen.
Festhalten, welche Arbeiten jeder Nachweis abdeckt.
Archäologische Arbeiten und Kampfmitteluntersuchungen können dieselbe Fläche betreffen, beantworten aber verschiedene Fragen. Für Ihr Paderborner Vorhaben stimmen wir die beauftragte Kampfmittelaufgabe mit den geplanten Eingriffen ab. Eine bearbeitete Grabungsfläche wird nicht allein dadurch zu einem Kampfmittelnachweis.

Die Allgemeine Gefahrenabwehr im Amt für öffentliche Ordnung nennt Kampfmittelräumungen als Aufgabe. Für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die Untere Denkmalbehörde zuständig. Der Stadthausbericht beschreibt getrennte archäologische und kampfmittelbezogene Arbeiten an einem konkreten Vorhaben. Für Ihr Grundstück werden die erforderlichen Untersuchungen anhand der eigenen Planung und der örtlichen Vorgaben bestimmt. Paderborn ist eine Stadt im Kreis Paderborn, Regierungsbezirk Detmold, in Nordrhein-Westfalen. Geben Sie für das Vorhaben die genaue Projektadresse und die betroffene Fläche an. Für Arbeiten in einer anderen Gemeinde des Kreises wird die jeweilige örtliche Zuständigkeit gesondert geklärt. Bei archäologischen und späteren Bauarbeiten werden außerdem die Ansprechpartner und die räumlich zugeordneten Fachunterlagen zusammengeführt.
Für die Denkmalpflege ist in Paderborn die Untere Denkmalbehörde zuständig. Kampfmittelräumungen gehören zu den Aufgaben der Allgemeinen Gefahrenabwehr im Amt für öffentliche Ordnung. Sind beide Fragen für Ihr Vorhaben relevant, müssen Sie beide Stellen einbeziehen. Eine denkmalfachliche Aussage ersetzt keinen Kampfmittelnachweis.
Beim neuen Stadthaus am Abdinghof beschreibt die Stadt archäologische Untersuchungen und eine vorgesehene Tiefensondierung der Bohransatzpunkte als getrennte Arbeiten im selben Bauablauf. Die dort beschriebene Reihenfolge gilt nicht ohne Weiteres für andere Bauflächen. Für Ihr Vorhaben sind die örtlichen Erkenntnisse, die geplanten Eingriffe und die zuständigen Vorgaben maßgeblich.
Die Stadt erinnert an den schweren Bombenangriff vom 27. März 1945 und die Zerstörung weiter Teile der historischen Bebauung. Für die heutige Projektakte werden belegte Kriegseinwirkungen, ältere Bauteile und spätere Bodenveränderungen mit ihrer jeweiligen Herkunft erfasst. Archäologische Befunde und kampfmittelbezogene Erkenntnisse behalten dabei ihren eigenen Aussagezweck. Die Untersuchungsvoraussetzungen für eine konkrete Fläche werden anhand der verfügbaren Unterlagen und der tatsächlich vorgesehenen Eingriffe geklärt.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen und ordnet Aufgaben und Entscheidungen den jeweils zuständigen Beteiligten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
In Paderborn ist die örtliche Ordnungsbehörde für die Gefahrenabwehr bei Kampfmitteln zuständig. Sie wird durch den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt, der für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster tätig ist.
Verfahren am Standort: Stadt Paderborn: Allgemeine Gefahrenabwehr · Stadt Paderborn: Denkmalschutz und Denkmalpflege · Stadt Paderborn: Archäologie und Baugrubenvorbereitung am Stadthaus · KampfmittelVO NRW: insbesondere § 3.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Innenministerium NRW: Explosives Erbe
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Arbeiten gelten die KampfmittelVO-Ausnahmen und die Voraussetzungen des amtlichen Leitfadens. Die Ausnahmen betreffen insbesondere Bohrlochdetektionen im Rahmen von Spezialtiefbau und baubegleitende Kampfmittelräumung unter den gesetzlich bestimmten Bedingungen. Eine private baubegleitende Kampfmittelräumung setzt dabei voraus, dass die vorherige Untersuchung mit anerkannten Kampfmittelerkennungsverfahren nicht möglich ist. Maßgeblich ist dabei auch die Einschätzung des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes, dass auf der betreffenden Fläche keine konkreten Belastungshinweise vorliegen. Sämtliche weiteren räumlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden für die konkrete Tätigkeit geklärt. Zuständige Stellen entscheiden über die behördliche Beauftragung.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten zulässigen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen.
Die Allgemeine Gefahrenabwehr im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Paderborn nennt Kampfmittelräumungen als Aufgabe. Die Untere Denkmalbehörde gehört zum Planungsamt und ist für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Stadtgebiet zuständig. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet die staatlichen Kampfmittelaufgaben für den Regierungsbezirk Detmold. Fachliche und behördliche Anforderungen werden ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zugeordnet; die zuständigen Stellen treffen ihre Entscheidungen im zugehörigen Verfahren.
Luftbildauswertung, Grabungsplan und Bestandsunterlagen können wichtige Informationen enthalten. Ihre jeweiligen Aussagen werden miteinander abgeglichen, ohne sie gleichzusetzen. Ein archäologischer Plan kann räumliche Angaben liefern, dokumentiert aber nicht allein eine Kampfmitteluntersuchung. Welche weitere Aufgabe erforderlich ist, wird aus dem konkreten Vorhaben bestimmt.
Historische Unterlagen auswertenZustand der Fläche, geplante Tiefe und vorhandene Einbauten werden bei der Verfahrenswahl berücksichtigt. Auch notwendige vorbereitende Bodenarbeiten benötigen zuvor die passende Klärung. Private Tätigkeiten werden innerhalb der NRW-Voraussetzungen vereinbart. Ein örtlich veröffentlichtes Bauprojekt liefert dafür ein Beispiel, aber keine allgemeine Verfahrensvorgabe.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Auch für eine vorbereitende Grabung müssen die vorgesehenen Bodenarbeiten erkennbar sein. Geben Sie Fläche, Tiefe und den erwarteten Zustand des Arbeitsbereichs an. Welche Kampfmittelklärung davor benötigt wird, wird gesondert abgestimmt. Die archäologische Aufgabenstellung beantwortet diese Frage nicht automatisch.
Eine vorbereitende Grabung kann zunächst einen Streifen oder einzelne Teilflächen betreffen. Geben Sie an, welche Bereiche hierfür geöffnet werden sollen und wie sich die Arbeitsfläche von späteren Bauarbeiten unterscheidet. Schon für diesen ersten Bodeneingriff werden die erforderlichen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn geklärt. In der Abstimmung bleiben die archäologische Aufgabe, die Kampfmittelaufgabe und die Herstellung benötigter Zugänge unterscheidbar. Die Beteiligten benennen den Unterlagenstand, auf dessen Grundlage die nächste Tätigkeit geplant wird.
Bauaushub fachlich begleiten
Baugrube, Pfähle oder Sicherungselemente können über den zunächst betrachteten Grabungsabschnitt hinausreichen. Stellen Sie deren räumlichen Umfang zusätzlich dar. Vorhandene Ergebnisse werden jedem vorgesehenen Eingriff zugeordnet. Der Abschluss eines archäologischen Abschnitts oder einer begrenzten Untersuchung wird nicht auf sämtliche späteren Bodenarbeiten übertragen.
Beschreiben Sie beispielsweise auch den seitlichen Arbeitsraum einer Baugrube, vorgesehene Verbauelemente und den räumlichen Verlauf von Rückverankerungen, soweit sie Teil der Planung sind. Diese Bereiche können außerhalb einer zuvor archäologisch bearbeiteten Fläche liegen. Der Plan soll deshalb sowohl den untersuchten Abschnitt als auch die zusätzlichen Eingriffe erkennen lassen. Die Fachbeteiligten gleichen die vorhandenen Ergebnisse mit der neuen Aufgabe ab und vereinbaren erforderliche Ergänzungen. Für die nächste Ausführungsphase werden die passenden Berichte mit ihrem tatsächlichen Umfang bereitgestellt.
Bohrlochsondierung einordnen
Verändern Befunde oder freigelegte Bauteile die Arbeitsfläche, müssen die Beteiligten den aktuellen Zustand kennen. Beschreiben Sie die Änderung mit nachvollziehbarem Planstand. Die weitere Untersuchung wird darauf bezogen. Eine frühere Aufgabenbeschreibung bleibt nicht ungeprüft gültig, wenn sich Zugang, Oberfläche oder vorgesehene Tiefe verändert haben.
Wird etwa ein alter Keller freigelegt, werden seine bekannte Lage und der aktuelle Zustand der angrenzenden Arbeitsfläche im Plan nachgeführt. Teilen Sie mit, ob damit eine andere Zugänglichkeit, eine zusätzliche Bodenarbeit oder eine geänderte Gründung verbunden ist. Die Fachfirma benötigt diese Angaben, um den Auftrag und die Untersuchungsbedingungen abzugleichen. Ungeklärte Punkte werden der betreffenden Fläche zugeordnet und vor den betroffenen Arbeiten abgestimmt. Die Projektakte hält fest, welche Fassung für die weitere Planung maßgeblich ist.
Ablauf und Aufgaben abstimmenHistorische Vorerkundung, technische Untersuchung und baubegleitende Facharbeit beantworten unterschiedliche Projektfragen. Die zulässige private Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren wird mit dem Erkenntnisziel und der erforderlichen behördlichen Einbindung vor einer Vereinbarung geklärt.
Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Umfang und Termin besprechenTragen Sie die vorgesehenen archäologischen Arbeitsflächen und die dafür nötigen Bodenbewegungen ein. Klären Sie gesondert, welche Kampfmittelprüfung vor diesen Eingriffen erforderlich ist. Die archäologische Fragestellung allein beantwortet das nicht.
Zeigen Sie auch die späteren Baugruben- und Gründungsarbeiten im Plan. Sie können seitlich oder in der Tiefe über den zuerst untersuchten Bereich hinausgehen. Ein Ergebnis aus einem begrenzten Abschnitt darf deshalb nicht pauschal auf die gesamte Gründung übertragen werden.
Ergänzen Sie bekannte alte Keller, Fundamente und andere Bauteile mit ihren verfügbaren Lageangaben. Sie können den Zugang und die Reihenfolge der Arbeiten beeinflussen. Aus einem Bestandsplan lässt sich aber weder die Kampfmittelsituation noch die Eignung eines Messverfahrens allein ableiten.
Erfassen Sie zusätzliche Bodenarbeiten für Zufahrten, Arbeitsflächen oder Leitungen einzeln. Die Bezeichnung Baustelleneinrichtung sagt noch nicht, wo und wie tief eingegriffen wird. Diese Angaben werden auch für ergänzende Arbeiten benötigt.
Die denkmalfachlichen und kampfmittelbezogenen Aufgaben werden mit ihren jeweiligen Ansprechpartnern erfasst. Halten Sie fest, welche Ergebnisse vor dem nächsten Eingriff benötigt werden. Diese Abstimmung verbindet die Arbeitsfolge, überträgt aber keine Entscheidungskompetenz zwischen den Fachgebieten. Jeder Nachweis bleibt seinem tatsächlichen Zweck zugeordnet.
Für einen gestaffelten Bauablauf hilft eine Zuordnung nach Teilfläche und nächstem Arbeitsschritt. Benennen Sie, wer den archäologischen Stand mitteilt, wer die Kampfmittelunterlagen bereitstellt und wer die anschließende Bauarbeit plant. Zu jeder offenen Aufgabe gehören die benötigten Angaben und ihr vorgesehener Empfänger. Ändert sich ein Untersuchungsbereich, werden die betroffenen Fachbeteiligten mit dem neuen Planstand einbezogen. So kann die Bauleitung die Reihenfolge mit den tatsächlich vorliegenden Ergebnissen abstimmen und noch erforderliche behördliche Bearbeitungen berücksichtigen.
Die Bauleitung benötigt die vollständigen Unterlagen mit Karten und Einschränkungen. Eine kurze Meldung sollte erkennen lassen, welche Untersuchung gemeint ist. Die Formulierung bearbeitet allein kann unterschiedliche Arbeitsstände verdecken. Nicht untersuchte Bereiche und noch erforderliche fachliche oder behördliche Schritte bleiben ausdrücklich benannt.
Führen Sie für einen Abschnitt den zugehörigen Bericht, seine Plananlagen und die verwendete Ausführungszeichnung zusammen. Aus diesen Unterlagen soll hervorgehen, welche Fläche und Tiefe jeweils behandelt wurden und welche Voraussetzungen für spätere Arbeiten gelten. Eine ergänzende Untersuchung erhält ihren erkennbaren Bezug zu den bisherigen Ergebnissen. Werden Unterlagen an eine neue Firma übergeben, gehören auch noch offene Aufgaben und bekannte Messgrenzen dazu. Die Empfänger können dadurch ihre nächste Tätigkeit auf den dokumentierten Stand beziehen. Nach ausgeführten Kampfmittelräumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen den Kampfmittelunterlagen für den tatsächlich bearbeiteten Abschnitt zugeordnet.
Stellen Sie die geplanten Arbeiten und die vorhandenen Erkenntnisse zusammen. Beziehen Sie die jeweils zuständigen Stellen ein und benennen Sie offene Fragen. Die benötigte Kampfmittelaussage wird gesondert geklärt. Ein bereits bearbeiteter benachbarter Abschnitt ersetzt keinen Abgleich für die zusätzliche Fläche.
Vergleichen Sie die späteren Bodenarbeiten mit den dokumentierten Ergebnissen beider Fachaufgaben. Ordnen Sie den jeweiligen Berichten ihre Karten und Grenzen zu. Noch erforderliche Maßnahmen bleiben erkennbar. Die Bauleitung erhält einen nachvollziehbaren Stand, ohne aus dem Abschluss einer einzelnen Aufgabe einen pauschalen Gesamtabschluss abzuleiten.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung, archäologische Unterlagen und Bestandspläne können bei der Vorbereitung helfen. Sie beantworten unterschiedliche Fragen. Ein archäologischer Lageplan zeigt etwa Flächen und Bauteile; er ersetzt keinen Nachweis einer Kampfmitteluntersuchung.
Bei älteren Plänen werden Datum, Höhenbezug und dargestellter Bauzustand mit den heutigen Unterlagen verglichen. Eine eingezeichnete Kellerwand kann weiterhin bestehen, teilweise zurückgebaut oder überdeckt sein; welche Situation vorliegt, wird anhand verfügbarer Bestandsangaben und der vorgesehenen Arbeiten geklärt. Herkunft und Genauigkeit der Information bleiben erkennbar. Für die Untersuchungsplanung werden daraus die konkreten Fragen zu Zugang, Arbeitsraum und geplanter Tiefe abgeleitet. Die fachliche Bewertung unterscheidet bestätigte Angaben von noch zu klärenden Annahmen.
Für eine Sondierung müssen Zugang, vorhandene Einbauten und mögliche Störeinflüsse geprüft werden. Klären Sie dabei auch die Voraussetzungen für vorbereitende Bodenarbeiten. Bloßes Beobachten des Aushubs ersetzt kein fachgerecht bestimmtes Untersuchungsverfahren. Bei eingeschränkter Messbarkeit werden geeignete ergänzende Untersuchungen oder eine zulässige Baubegleitung fachlich abgestimmt. Das gewählte Verfahren und seine Aussagegrenzen bleiben dem konkreten Auftrag zugeordnet.
Das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung braucht einen eindeutig bezeichneten Planstand. Ändern sich nach einem Befund Flächen oder Tiefen, ist zu prüfen, ob die bisherigen Ergebnisse den neuen Eingriff abdecken. Geben Sie den aktualisierten Plan an alle betroffenen Beteiligten weiter.
Ein neuer Grabungsbefund kann beispielsweise dazu führen, dass eine Baugrube anders zugeschnitten oder eine Leitung versetzt werden soll. Stellen Sie die alte und die neue Planung so gegenüber, dass die zusätzlichen Bodenräume erkennbar werden. Die vorhandenen Ergebnisse werden anschließend genau auf diese Änderung bezogen. Auftraggeber und Fachbeteiligte stimmen ab, welche weitere Untersuchung benötigt wird und wer sie beauftragt. Die Ergebnisunterlagen halten bereits bearbeitete Bereiche und neu hinzugekommene Aufgaben mit eindeutiger Planfassung auseinander.
Erfassen Sie die archäologischen Arbeiten, die nötige Kampfmittelklärung und die spätere Bauausführung. Benennen Sie für jede Aufgabe die Ansprechpartner und benötigten Unterlagen. Stimmen Sie ab, wer vor seinem nächsten Arbeitsschritt welche Ergebnisse erhalten muss. Übermitteln Sie Projektadresse, Untersuchungsfrage und vollständige vorhandene Unterlagen. Auswertungen und Berichte werden auf Stand, räumlichen Bezug und Lücken geprüft. Bei offenen historischen Fragen werden die erforderliche Quellenrecherche und Luftbildauswertung durchgeführt und dem heutigen Eingriff zugeordnet.
Beschreiben Sie den Zustand, den die Fläche für die jeweilige Untersuchung haben muss. Vermerken Sie veränderte Geländeoberflächen und bereits freigelegte Bauteile. Der Auftrag muss sich auf die tatsächliche Situation vor Ort beziehen. Das geeignete Verfahren wird anhand von Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Leitungen und Messbedingungen abgestimmt. Zuständigkeiten und Ausführungsvoraussetzungen werden vor der Arbeit geklärt.
Die nach den nordrhein-westfälischen Vorgaben beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Übergeben Sie das Ergebnis mit einem Plan des untersuchten Bereichs und den dokumentierten Einschränkungen. Auch eine kurze Meldung muss erkennen lassen, ob sie archäologische Arbeiten oder eine Kampfmitteluntersuchung betrifft. Die Angabe, ein Abschnitt sei bearbeitet, reicht dafür nicht. Bericht und Plananlagen dokumentieren die fachliche Bewertung, die ausgeführten Arbeitsbereiche und Untersuchungstiefen sowie die verbleibenden Aussagegrenzen. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Ergebnisse mit offenen Anschlussaufgaben.
Prüfen Sie vor zusätzlichen Eingriffen, welche Fragen noch offen sind, und beziehen Sie die zuständigen Behörden ein. Ein neuer Bautermin erweitert weder die Aussage einer Fachuntersuchung noch eine behördliche Entscheidung.
Bewahren Sie archäologische Berichte und Kampfmittelunterlagen mit den zugehörigen Plänen auf. Kennzeichnen Sie, welche Untersuchung jeden Teilbereich behandelt. Bei einer Planänderung oder weiteren Bodenarbeit lässt sich dann gezielt prüfen, welche Ergebnisse dafür vorliegen.
Die BFR Kampfmittelräumung liefern fachliche Orientierung für nachvollziehbare Planung und Dokumentation. Die Zuständigkeiten und Grenzen privater Tätigkeiten in NRW bleiben davon unberührt. FONTANA-EOD bearbeitet den zulässigen beauftragten Kampfmittelumfang. Denkmalrechtliche Entscheidungen und archäologische Fachbewertungen bleiben den hierfür zuständigen Stellen und Fachbeteiligten zugeordnet.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Verschiedene Untersuchungen können zeitlich aufeinander aufbauen oder parallel abgestimmt werden. Ihre Ergebnisse behalten dennoch unterschiedliche Aufgaben und Grenzen. Für jeden späteren Eingriff muss erkennbar sein, welche konkrete Aussage vorliegt. Die organisatorische Verbindung ersetzt weder eine erforderliche Untersuchung noch eine behördliche Entscheidung.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenDer Ablauf am Stadthaus bezieht sich auf die dortige Erkenntnislage und Planung. Für eine andere Fläche werden eigene Grundlagen und Vorgaben benötigt. Nutzen Sie das Beispiel zur Verdeutlichung der Abstimmung verschiedener Fachaufgaben. Die tatsächliche Arbeitsfolge wird anhand des eigenen Vorhabens bestimmt.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden die offene Aufgabe, betroffene Flächen und Tiefen sowie die benötigten Ergebnisse beschrieben. Der zulässige Leistungsumfang wird mit den tatsächlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Entscheidend sind die tatsächlich ausgeführten Kampfmittelarbeiten und ihre Dokumentation. Eine archäologische Untersuchung beantwortet andere Fragen, auch wenn sie dieselbe Fläche betrifft.
Ja, sie können Angaben zu Flächen und vorhandenen Strukturen liefern. Herkunft und Planstand müssen erkennbar sein. Ob weitere Untersuchungen nötig sind, ist anhand dieser Angaben, der übrigen Standorterkenntnisse und der vorgesehenen Bodenarbeiten zu beurteilen.
Nicht ungeprüft. Der städtische Bericht betrifft ein bestimmtes Vorhaben. Für eine andere Fläche sind die vorhandenen Erkenntnisse, die geplanten Eingriffe und die zuständigen Vorgaben gesondert zu prüfen. Aus dem Ablauf am Stadthaus folgt kein Untersuchungsnachweis für Ihr Grundstück.
Die beteiligten Behörden und Fachstellen entscheiden jeweils für ihren Aufgabenbereich. Stimmen Sie deren Anforderungen im Bauablauf miteinander ab. Ein Auftrag an FONTANA-EOD ersetzt weder die denkmalrechtliche Abstimmung noch erforderliche staatliche Kampfmittelaufgaben nach NRW-Recht.
Beenden Sie die betroffenen Arbeiten, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und nehmen Sie Abstand. Halten Sie andere Personen fern und verständigen Sie unverzüglich die Polizei über 110 beziehungsweise die örtliche Ordnungsbehörde. Befolgen Sie deren Anweisungen; eine eigene Funduntersuchung unterbleibt.
Die betreffende Fachaufgabe, die tatsächliche Fläche und wesentliche Einschränkungen. Nur die Aussage bearbeitet beschreibt noch nicht, welche Ergebnisse vorliegen.
Mit einem aktualisierten Planstand und einer Beschreibung der Auswirkungen auf Arbeitsfläche, Zugang oder vorgesehene Eingriffe. Die weitere Kampfmittelaufgabe wird damit abgeglichen.
Die Bauleitung erhält die getrennten vollständigen Fachberichte mit Karten, Ergebnisgrenzen und offenen Aufgaben sowie den aktuellen Ausführungsplan. Unterschiedliche Nachweiszwecke bleiben erkennbar. Für die Beauftragung werden vorliegende Unterlagen, die konkrete Untersuchungsfrage und der aktuelle Zustand der Arbeitsfläche benötigt. Der Aufwand hängt von nutzbaren Vorunterlagen, zugänglichen Flächen und Vorarbeiten, Anzahl und Tiefe von Untersuchungspunkten, geeignetem Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation ab. Noch erforderliche Fachleistungen werden mit ihrem Umfang angeboten.
Beschreiben Sie archäologische Eingriffe und spätere Bauarbeiten mit Flächen, Tiefen und Ansprechpartnern. Geben Sie an, welche vorbereitenden Bodenarbeiten zuerst stattfinden sollen und welche Bereiche später für die Bauausführung hinzukommen. Ordnen Sie den vollständigen Unterlagen ihre Planfassungen und den jeweiligen Untersuchungszweck zu. Die Beschreibung soll auch die benötigten Zugänge, bekannte Einbauten und noch offene räumliche Fragen erkennen lassen. Die Fachfirma kann damit den zulässigen beauftragbaren Umfang und die Voraussetzungen für dessen Ausführung abstimmen.
Fügen Sie vorhandene Grabungspläne, Kampfmittelunterlagen und behördliche Angaben vollständig bei.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.