FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

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Schematische Karte mit dem Wappen Nordrhein-Westfalens, daneben Tablet, Schutzhelm und Notizbuch.

Kampfmittelprüfung in Ibbenbüren bei neuer Grundstücksnutzung

Ein geräumtes oder saniertes Grundstück kann für neue Bodenarbeiten noch offene Fragen haben. Entscheidend ist, was die vorhandenen Berichte tatsächlich untersucht haben. FONTANA-EOD unterstützt Bauherren, Planungsbüros und Bauleitungen in Ibbenbüren dabei, die Kampfmittelfrage von anderen Untergrundthemen zu unterscheiden und mit den geplanten Eingriffen abzugleichen.

Bestand

Alte Bauteile und verfügbare Unterlagen zuordnen.

Fachfragen

Baugrund, Schadstoffe und Kampfmittel getrennt beurteilen.

Neue Nutzung

Geplante Tiefen und Flächen konkret beschreiben.

Bauvorhaben einordnen

Neue Eingriffe mit dem vorhandenen Untergrund abgleichen

Für neue Bodenarbeiten in Ibbenbüren betrachten wir vorhandene Anlagen, bekannte Veränderungen und die tatsächlich geplanten Eingriffe zusammen. Berichte zu Bergbau, Boden und Kampfmitteln behalten ihren jeweiligen Aussageumfang. Daraus wird erkennbar, welche Kampfmittelfragen für die nächste Nutzung noch fachlich zu klären sind.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

Schematische Karte mit dem Wappen Nordrhein-Westfalens, daneben Tablet, Schutzhelm und Notizbuch.

Die örtliche Ordnungsbehörde in die Abstimmung einbeziehen

Die Begründung zum I-NOVA Park nennt im Kampfmittelhinweis die örtliche Ordnungsbehörde und den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe. Das beschreibt den behördlichen Rahmen für den dort behandelten Standort. Für Ihr eigenes Vorhaben werden dessen aktuelle Anforderungen mit der zuständigen Stelle geklärt. Bergbau-, Denkmal- und Bodenfragen behalten daneben ihre jeweiligen Fachzuständigkeiten. Ibbenbüren ist eine Stadt im Kreis Steinfurt, Regierungsbezirk Münster, in Nordrhein-Westfalen. Für Vorhaben beispielsweise in Laggenbeck, Püsselbüren, Dörenthe oder Uffeln geben Sie die konkrete Projektadresse und die betroffenen Arbeitsbereiche an. Bei Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets wird die jeweilige kommunale Anlaufstelle gesondert geklärt. Die fachlichen Angaben werden dem tatsächlichen Projektort und dem dort geltenden Verfahrensstand zugeordnet.

Örtliche Einordnung

Ein Abschluss in einem Fachgebiet beantwortet nicht jede Bodenfrage

Getrennte Fachthemen im I-NOVA Park berücksichtigen

Die Begründung zum Ibbenbürener Bebauungsplan Nr. 55 „I-NOVA Park“, Stand Juli 2025, behandelt die Nachnutzung der früheren Von-Oeynhausen-Schachtanlage. Sie enthält eigene Hinweise zu Bergbau, Denkmalschutz und Kampfmitteln. Für dieses Plangebiet werden zudem nach dem Rückbau verbleibende Bauteile im Untergrund beschrieben. Diese Angaben betreffen das dortige Vorhaben, nicht jedes Grundstück in Ibbenbüren.

Vorhandene Berichte auf die neue Bauaufgabe beziehen

Für die Vorbereitung eines anderen Bauprojekts sind zunächst die eigenen Unterlagen maßgeblich. Ein Bericht zur Bodenbelastung, eine Aussage zur Standsicherheit und eine Kampfmitteluntersuchung haben unterschiedliche Gegenstände. Lesen Sie deshalb nicht nur die Zusammenfassung, sondern auch den Auftrag, den untersuchten Bereich und die Einschränkungen. Ein abgeschlossener Rückbau ersetzt diesen Abgleich nicht.

Die Chronik der Feuerwehr Ibbenbüren dokumentiert den Luftangriff von 1940 und kriegsbedingte Einsätze 1945, darunter im Bahnumfeld in Püsselbüren. Historische Erkenntnisse werden für ein heutiges Vorhaben mit der konkreten Projektfläche verbunden. Spätere Nutzungen, Rückbau und veränderte Geländeoberflächen werden anhand vorhandener Unterlagen berücksichtigt. Diese Einordnung bleibt von der Prüfung chemischer Bodenbelastungen oder bergbaulicher Einwirkungen getrennt. Allgemeine Ortsgeschichte beschreibt den historischen Zusammenhang; der benötigte Untersuchungsumfang wird aus den eigenen Erkenntnissen und Bodenarbeiten abgeleitet.

Zusammenarbeit

Aufgaben im Bauprojekt zuordnen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten zulässigen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen.

Die örtliche Ordnungsbehörde und der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst nehmen die behördlichen Aufgaben wahr. Für den Regierungsbezirk Münster ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Die benötigten Anträge und fachlichen Anschlussaufgaben werden über die kommunale Anlaufstelle abgestimmt. Bergbauliche, bodenschutzrechtliche und denkmalrechtliche Fragen behalten ihre jeweiligen Fachzuständigkeiten. Die privaten Leistungen werden mit ihrem konkreten zulässigen Umfang vereinbart.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Technische Bedingungen im Bestand berücksichtigen

Bekannte unterirdische Bauteile und die Zugänglichkeit beeinflussen, welche Untersuchung für eine konkrete Frage geeignet sein kann. Diese Bedingungen werden vor der Verfahrensentscheidung benannt. Ein Verfahren wird nicht allein aus der früheren Nutzung des Standorts ausgewählt. Erforderliche Vorbereitungen erhalten eine eigene fachliche Abstimmung und werden nicht eigenständig vorausgesetzt.

Historische Unterlagen auswerten

Den zulässigen Auftrag eindeutig vereinbaren

Im NRW-Verfahren werden staatliche Aufgaben, private Ergänzungsleistungen und andere Fachgutachten voneinander abgegrenzt. Vor der Vereinbarung werden die Voraussetzungen der beabsichtigten Tätigkeit geprüft. Ein Auftrag zur Bodensanierung enthält nicht automatisch eine Kampfmittelleistung. Die benötigte Aussage und der dazugehörige Leistungsumfang müssen für die Beteiligten klar beschrieben sein.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Bestand und neue Nutzung nachvollziehbar zusammenführen

Illustration: Zwei Personen mit Tablet neben einem Plantisch und einem Messwagen auf einem Baufeld.

Verbleibende Anlagen in der Planung zeigen

Vorhandene Fundamente, Leitungen und andere bekannte Bauteile werden mit ihrer Lage und dem verfügbaren Informationsstand dargestellt. Unbekannte Abmessungen bleiben als offene Angabe erkennbar. Die neue Planung zeigt, wo Eingriffe diese Bereiche berühren können. Damit kann die Untersuchung auf tatsächliche Randbedingungen bezogen werden, ohne aus einer geräumten Oberfläche einen leeren Untergrund abzuleiten.

Kennzeichnen Sie, welche Angaben aus Bestandsplänen stammen und welche erst bei späteren Arbeiten festgestellt wurden. Bei einer fehlenden Tiefenangabe wird die Lücke ausdrücklich benannt. Der geplante Bodenraum wird mit dem tatsächlich bekannten Bestand abgeglichen. Dazu gehören auch Arbeitsräume und Anschlüsse außerhalb eines neuen Gebäudes. Vor vorbereitenden oder weiteren Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt. Eine erforderliche Ergänzung wird mit ihrem zulässigen Umfang für die offene Fachaufgabe vereinbart.

Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Abgeschlossene Maßnahmen nach ihrem Zweck unterscheiden

Rückbau, Bodensanierung und Kampfmitteluntersuchung werden jeweils mit den zugehörigen Berichten geführt. Ein abgeschlossener Auftrag beschreibt nur seinen vereinbarten und dokumentierten Umfang. Die Unterlagenübersicht hält diesen Zweck ausdrücklich fest. So können die Beteiligten erkennen, welche Erkenntnisse für die neue Bauaufgabe verwendet werden können und welche Fragen damit nicht beantwortet sind.

Ordnen Sie jedem Bericht den damaligen Anlass und die zugrunde liegende Fläche zu. Bei einer Kurzfassung werden die noch fehlenden Karten und Erläuterungen beim Herausgeber nachgefragt. Eine vollständige Abschlussakte zeigt, welche Arbeiten tatsächlich dokumentiert sind. Für die neue Nutzung wird anschließend geprüft, welche Erkenntnisse den vorgesehenen Eingriff betreffen. Die Bewertungen anderer Fachgebiete bleiben mit ihren eigenen Voraussetzungen erhalten. Offene Kampfmittelfragen werden als gesonderte Aufgabe in der weiteren Abstimmung geführt.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Illustration: Zwei Personen mit Tablet neben einem Plantisch und einem Messwagen auf einem Baufeld.

Neue Nutzung durch konkrete Bauteile beschreiben

Ein Nutzungswechsel erhält eine verständliche Darstellung der geplanten Fundamente, Anschlüsse und sonstigen Bodenarbeiten. Die neue Bezeichnung der Fläche reicht für eine Untersuchungsplanung nicht aus. Maßgeblich sind Lage, Tiefe und Bauweise der Eingriffe. Unterschiede zur früheren Nutzung werden anhand dieser Angaben und der vorhandenen Ergebnisse nachvollziehbar gemacht.

Stellen Sie neben dem neuen Baukörper die für seine Herstellung benötigten Aufschlüsse, Verbau- und Anschlussbereiche dar. Noch offene Varianten bleiben im Plan unterscheidbar. Benennen Sie, ob diese andere Flächen oder größere Tiefen betreffen. Vorhandene Abdeckungen und Schutzeinrichtungen werden als Randbedingungen angegeben und für eine Anfrage nicht geöffnet. Die Fachplanung kann auf dieser Grundlage den konkreten Untersuchungsbedarf einordnen und die zulässigen vorbereitenden Schritte mit den dafür zuständigen Beteiligten abstimmen.

Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Historische Vorerkundung, technische Untersuchung und baubegleitende Facharbeit beantworten unterschiedliche Projektfragen. Die zulässige private Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren wird mit dem Erkenntnisziel und der erforderlichen behördlichen Einbindung vor einer Vereinbarung geklärt.

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Ibbenbürener Auftrag werden vorhandene Berichte nach ihrem tatsächlichen Untersuchungszweck zusammengestellt. Ein abgeschlossener Rückbau, eine Bodenuntersuchung und eine Kampfmitteluntersuchung beantworten unterschiedliche Fragen. Die heutigen Fundamente, Leitungen und weiteren Eingriffe werden mit Lage, Tiefe und Bauweise beschrieben. Daraus lässt sich bestimmen, ob Unterlagen zunächst einzuordnen, zusätzliche Bodenräume zu untersuchen oder bereits bewertete Befunde zu bearbeiten sind. Die zulässige beauftragte Fachleistung und benötigten Ergebnisse erhalten einen eigenen Umfang. Dokumentierte verbleibende Einbauten werden für das konkrete Baufeld berücksichtigt, nicht als allgemeine Eigenschaft aller Grundstücke vorausgesetzt.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Vor der Untersuchung werden die tatsächlich erreichbaren Messflächen, bekannten Leitungen und Einbauten geklärt. Rückbauunterlagen werden mit dem heutigen Zustand abgeglichen; ein oberirdisch geräumter Bereich kann andere Bedingungen haben als der Plan erwarten lässt. Die nötigen Vorarbeiten richten sich nach Methode und Standort. Zusätzlicher Aufbruch oder andere Bodeneingriffe zur Herstellung von Messzugängen werden mit den verantwortlichen Beteiligten fachlich vorbereitet und nicht eigenmächtig vorgenommen. Andere Gewerke erhalten die für ihre Schnittstellen nötigen Angaben. Offene Voraussetzungen bleiben dem betroffenen Bodenraum zugeordnet.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Der Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.

Umfang und Termin besprechen
Aufgaben am Standort

Vorhandene Berichte nach ihrer Aussage zuordnen

01

Rückbau dokumentieren

Stellen Sie zusammen, welche Gebäude oder Anlagen entfernt wurden und welche Unterlagen zum verbliebenen Bestand vorliegen. Eine äußerlich freie Fläche muss nicht frei von unterirdischen Bauteilen sein. Für die Kampfmittelplanung sind solche Hinweise relevant, ohne dass aus einem alten Fundament bereits eine konkrete Kampfmittelbelastung folgt.

02

Sanierungsunterlagen richtig lesen

Ein Sanierungsbericht beschreibt die dort behandelte Fragestellung und die dazu ausgeführten Maßnahmen. Prüfen Sie, ob er auch Aussagen zu Kampfmitteln enthält und worauf diese beruhen. Ein günstiges Ergebnis zu chemischen Bodenbelastungen darf nicht ohne weiteren Nachweis als Ergebnis einer Kampfmitteluntersuchung übernommen werden.

03

Den neuen Eingriff beschreiben

Tragen Sie die geplanten Baugruben, Fundamente, Leitungen und sonstigen Bodenarbeiten ein. Ergänzen Sie Tiefen und Höhenbezüge. Der Vergleich mit dem früher bearbeiteten Umfang wird besonders wichtig, wenn die neue Nutzung andere Bauteile oder größere Eingriffstiefen erfordert als die bisherige Planung.

04

Offene Aufgaben zuweisen

Benennen Sie, wer Rückfragen zu Bergbau, Baugrund, Schadstoffen oder Denkmalbelangen beantwortet und wer den Kampfmittelvorgang betreut. Die Aufgaben können denselben Bereich betreffen, bleiben aber fachlich verschieden. Eine gemeinsame Besprechung darf nicht dazu führen, dass ungeklärte Punkte zwischen den Beteiligten verloren gehen.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Fachberichte mit ihren Anlagen erhalten

Berichte zu verschiedenen Themen werden vollständig und mit einem erkennbaren Stand übergeben. Karten und Einschränkungen bleiben bei jedem Dokument erhalten. Eine gemeinsame Übersicht erleichtert die Orientierung, ersetzt aber keine fachliche Aussage. Besonders bei wechselnden Eigentümern oder Planungsbüros muss der ursprüngliche Untersuchungszweck weiterhin erkennbar sein.

Bei einer Weitergabe erhält jeder Empfänger die zu seinem Arbeitsbereich gehörenden vollständigen Unterlagen. Der jeweilige Bericht bleibt mit seinen Anlagen und der maßgeblichen Planfassung verbunden. Ein neu geplanter Eingriff wird mit den tatsächlich untersuchten Bereichen und Tiefen verglichen. Frühere Bezugshöhen werden der damals geltenden Oberfläche zugeordnet. Geänderte Gelände- und Bauzustände werden bei der Prüfung der Anwendbarkeit berücksichtigt. Benötigte Ergänzungen bleiben als offene Fachaufgaben erkennbar, bevor weitere Bodenarbeiten auf den vorhandenen Ergebnissen aufbauen.

Den verbleibenden Klärungsbedarf benennen

Für die aktuelle Planung wird festgehalten, welche Kampfmittelaussagen vorliegen und wo weitere Einordnung erforderlich ist. Eine fehlende Information wird nicht durch das Ergebnis eines anderen Fachgebiets ersetzt. Die Übersicht verbindet bekannte Bedingungen mit dem nächsten Arbeitsschritt. Änderungen seit der letzten Untersuchung werden dabei ausdrücklich berücksichtigt.

Unterscheiden Sie in der Übersicht bereits bearbeitete Bereiche und solche, für die noch Angaben fehlen. Die offene Frage wird dem aktuellen Bauteil und seinem Arbeitsraum zugeordnet. Eine spätere Ergänzung erhält einen nachvollziehbaren Bezug zum bisherigen Vorgang. Bei abschnittsweiser Bearbeitung wird bezeichnet, welcher Bericht welchen Stand dokumentiert. Die Bauleitung erhält die Ergebnisse und noch offenen Aufgaben für ihren Bereich. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Bereich und der zugehörigen Planfassung zugeordnet. Fachliche Untersuchungsgrenzen bleiben dabei von organisatorischen Grundstücks- oder Bauabschnittsgrenzen unterscheidbar.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Vorhandene Erkenntnisse für den Entwurf ordnen

Stellen Sie die Berichte zur bisherigen Nutzung, bekannte Bestandspläne und den neuen Entwurf zusammen. Eine Übersicht benennt die jeweilige fachliche Fragestellung und fehlende Anlagen. Neue Bodenarbeiten werden räumlich zugeordnet. Die erste Abstimmung kann dadurch an tatsächlich vorhandene Erkenntnisse anknüpfen und gezielt die noch offenen Kampfmittelfragen behandeln.

Geben Sie an, welche Teile des Rückbaus ausgeführt wurden und wo noch Arbeiten vorgesehen sind. Alte Lagepläne werden mit ihrer Herkunft und ihrem Bearbeitungsstand bezeichnet. Bekannte verbleibende Fundamente, Leitungen und verfüllte Anlagen werden dargestellt, soweit dazu Informationen vorliegen. Für die weitere Bearbeitung werden Aussagen zu Baugrund, Sanierung und Kampfmitteln jeweils mit ihrem Nachweis zusammengeführt. Fehlende Angaben werden konkret benannt; sie lassen sich anschließend bei den zuständigen Herausgebern oder Fachbeteiligten gezielt klären.

Nach Änderungen den Untersuchungsumfang überprüfen

Veränderte Bauteile, zusätzliche Anschlüsse oder andere Tiefen werden mit dem bisher vorgesehenen Umfang verglichen. Auch inzwischen durchgeführte Arbeiten werden dokumentiert. Die nächste Untersuchung richtet sich auf den aktuellen Zustand und die geplante Ausführung. Ein früher abgestimmter Entwurf bleibt nicht stillschweigend Grundlage einer inzwischen anderen Bauaufgabe.

Beschreiben Sie auch vorübergehende Arbeitsräume, Hilfsgruben und zusätzliche Leitungsanschlüsse. Eine verschobene oder tiefere Baugrube wird mit dem neuen Plan dargestellt. Die Fachplanung prüft, ob sich dadurch die vorgesehene Untersuchung oder deren Aussage verändert. Verbindliche und überholte Fassungen bleiben unterscheidbar. Die für den betroffenen Bereich tätigen Unternehmen erhalten die maßgebliche Rückmeldung. Noch erforderliche Ergänzungen werden für die konkrete offene Aufgabe abgestimmt; unveränderte Teile behalten ihre dokumentierten Ergebnisse und Einschränkungen.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Aufnahmen, Aussagefähigkeit und Flächengrenzen werden mit dokumentierten Nutzungswechseln und den aktuellen Eingriffen verbunden. Ein fehlender sichtbarer Befund ist keine technische Untersuchung des heutigen Bodens. Weitere vorhandene Erkenntnisse werden einbezogen. Rückbau- oder Bergbauunterlagen behalten ihren jeweiligen Zweck und Zeitraum. Die historische Bewertung der Kampfmittelfrage wird mit diesen Grundlagen räumlich verknüpft, ohne einen Abschluss aus einem anderen Fachgebiet als vollständigen Kampfmittelnachweis zu übernehmen.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Die Eignung wird nach erwarteten Objekten, Untergrund und benötigtem Untersuchungsraum beurteilt. Leitungen, Zäune und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Dokumentierte verbliebene Einbauten werden deshalb mit ihrem tatsächlichen Lagebezug berücksichtigt. Die Signalstärke allein identifiziert kein Kampfmittel. Messung, Bewertung und weitere Klärung werden mit der konkreten Fachaufgabe verbunden. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Auswahl berücksichtigt verlangte Aussage, erreichbare Messflächen und störende Einbauten, nicht allein die Geräteverfügbarkeit. Ergebnisse werden mit Lage und tatsächlichen Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Eine erforderliche Ergänzung ergibt sich aus der Bewertung und dem für die neue Nutzung noch offenen Bodenraum. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; ein unauffälliger Bereich bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachinterpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Ein vorhandener Radarbericht zu baulichen Resten oder anderen Untergrundfragen wird vor seiner Nutzung als Kampfmittelnachweis nach Zweck und Erfassungsbereich geprüft. Die neue Bauplanung wird mit dem tatsächlich erreichten Aussageumfang verbunden.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Positionen, Tiefen, Bezugshöhen, Bohrpunktanordnung und bekannte Leitungen oder Einbauten gehören dann zur Vorbereitung. Die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich geplant. Ein Standardraster oder eine allgemeine Meterangabe ersetzt diese Aufgabe nicht. Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das Verfahren gebunden. Eine Aussage zur Standsicherheit oder zum Bergbau dokumentiert für sich keine Kampfmitteluntersuchung an den neuen Gründungspositionen.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden mit den tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten verbunden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung erhält die Zuordnung von Facharbeiten und offenen Bereichen zum Ablauf. Eine begleitende Tätigkeit aus einem anderen Fachgebiet wird mit ihrem eigenen Zweck behandelt. Rückbau und Kampfmittelfacharbeit werden für die nächsten Eingriffe mit ihren jeweiligen Voraussetzungen abgestimmt.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Die Kampfmitteluntersuchung am tatsächlichen Bestand ausrichten

Historische Angaben einbeziehen

Eine historische Luftbildauswertung wird mit weiteren verfügbaren Erkenntnissen betrachtet. Die frühere Nutzung einer Fläche kann für die Recherche relevant sein; sie ersetzt jedoch kein grundstücksbezogenes Ergebnis. Weder ein Ortsname noch die Bezeichnung als ehemaliger Gewerbestandort genügt, um eine bestimmte Belastung oder Entwarnung abzuleiten.

Werden bei der Sichtung vorhandener Unterlagen offene historische Fragen erkannt, wird die erforderliche Recherche darauf ausgerichtet. Eine benötigte amtliche Luftbildauswertung wird im örtlichen Verfahren über die kommunale Anlaufstelle veranlasst und durch den zuständigen staatlichen Dienst bearbeitet. Die Erkenntnisse werden mit den heutigen Eingriffsflächen und späteren Bodenveränderungen abgeglichen. Für die technische Untersuchung werden anschließend die tatsächlich vorhandenen Messbedingungen berücksichtigt. Historische Hinweise und Ergebnisse ausgeführter Facharbeiten bleiben in der Projektakte getrennt zuordenbar.

Messbedingungen berücksichtigen

Für eine Sondierung werden die Fragestellung und die Bedingungen vor Ort gemeinsam bewertet. Verbliebene Leitungen, Fundamente und andere Einbauten können dabei von Bedeutung sein. Welche Vorbereitung zulässig und erforderlich ist, muss vorab geklärt werden. Entfernen Sie ungeklärten Bestand nicht eigenständig, um eine Messfläche herzustellen. Für die Verfahrenswahl zählen Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Leitungen, Störkörper und tatsächliche Messbarkeit. Erforderliche Ergänzungen werden für die konkrete Aufgabe mit ihrem zulässigen Umfang abgestimmt.

Weitere Schritte aufeinander abstimmen

Das Räumkonzept verbindet die nötigen Kampfmittelarbeiten mit den vorgesehenen Bauphasen. Wenn für andere Fachfragen ebenfalls Boden geöffnet werden soll, muss die Reihenfolge abgestimmt werden. Eine bloße Beobachtung des Aushubs ersetzt keine fachgerecht geplante Untersuchung oder eine dafür erforderliche baubegleitende Kampfmittelräumung. Die Ergebnisdokumentation hält die tatsächlich bearbeitete Fachaufgabe fest.

Eine zulässige baubegleitende Fachaufgabe wird mit den betroffenen Arbeitsbereichen und den vorhandenen Erkenntnissen vereinbart. Die ausgeführten Arbeiten, Messungen und Beobachtungen werden räumlich zugeordnet. Nicht untersuchte Bereiche und erforderliche Anschlussuntersuchungen bleiben benannt. Der technische Bericht dokumentiert den tatsächlichen Leistungsumfang, seine fachliche Bewertung und die Aussagegrenzen. Für weitere Bodenarbeiten wird die Anwendbarkeit mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Die Informationen zu anderen Fachaufgaben bleiben mit ihren jeweiligen Berichten und Ansprechpartnern verbunden.

Nächste Schritte

Die neue Nutzung mit den bisherigen Ergebnissen vergleichen

01

Pläne und Berichte zusammenführen

Beginnen Sie mit einer Übersicht, die jeden Bericht einem Fachthema, Datum und räumlichen Bereich zuordnet. Legen Sie Karten und Anlagen dazu. Unklare Begriffe wie saniert oder untersucht sollten durch die konkrete Aussage des jeweiligen Dokuments erklärt werden, bevor sie in die weitere Planung eingehen. Vorhandene Unterlagen werden auf Aktualität, räumlichen Bezug und Lücken geprüft. Bei fehlenden historischen Erkenntnissen werden die erforderlichen Recherchen durchgeführt; eine benötigte amtliche Luftbildauswertung wird im örtlichen Verfahren über die kommunale Anlaufstelle beim zuständigen staatlichen Dienst veranlasst.

02

Die offenen Fragen benennen

Vergleichen Sie den neuen Eingriff mit den vorhandenen Ergebnissen. Halten Sie fest, welche Flächen, Tiefen oder Arbeitsschritte noch nicht ausreichend beschrieben sind. Daraus wird mit den zuständigen Beteiligten der weitere Klärungsbedarf bestimmt; eine neue Nutzung führt nicht automatisch überall zur gleichen Untersuchungsmethode. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird anhand von Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, Störkörpern und Messbedingungen gewählt. Zulässige Beauftragung und noch offene Ausführungsvoraussetzungen werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.

03

Vorbereitung gemeinsam festlegen

Stimmen Sie notwendige Zugänge und vorbereitende Arbeiten mit den fachlichen Anforderungen ab. Wenn sich der Bestand anders darstellt als in den Plänen, muss die Abweichung vor einer Fortsetzung der betroffenen Arbeiten eingeordnet werden. Ein geänderter Bauablauf allein beantwortet die dadurch entstandene Sachfrage nicht.

04

Vereinbarte Untersuchung ausführen

Die nach den nordrhein-westfälischen Vorgaben beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.

05

Messdaten und Befunde bewerten

Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.

06

Bericht und Plananlagen zusammenführen

Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Weiterverwendete ältere Ergebnisse und neu untersuchte Bereiche werden unterscheidbar festgehalten. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen.

07

Ergebnisse für die Ausführung übergeben

Die Bauleitung benötigt den Bericht mit seinem tatsächlichen Untersuchungsumfang und den verbleibenden Einschränkungen. Geben Sie auch die maßgebliche Planfassung weiter. Später ergänzte Schächte oder tiefere Fundamente sind vor ihrer Ausführung auf die vorhandene Abdeckung zu prüfen, statt sie pauschal dem früher bearbeiteten Grundstück zuzuschlagen.

Nachweise

Kampfmittelergebnisse nach ihrem fachlichen Umfang verwenden

Ergebnisse und Geltungsbereich

Ein Kampfmittelergebnis muss erkennen lassen, welche Aufgabe bearbeitet und welche Aussage daraus abgeleitet wurde. Andere Gutachten bleiben eigenständige Unterlagen. Für die Übergabe ist daher eine geordnete Zusammenstellung hilfreicher als ein einzelnes Etikett wie Grundstück geprüft. Offene Bereiche und Grenzen dürfen durch eine verkürzte Zusammenfassung nicht verdeckt werden.

Verantwortlichkeiten im Projekt

FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte zulässige Kampfmittelfachaufgabe. Bergrechtliche, bodenschutzrechtliche und denkmalrechtliche Entscheidungen treffen die dafür zuständigen Stellen. Die jeweiligen Behörden und Fachbeteiligten werden mit ihren Aufgaben einbezogen. Die Aussage des technischen Berichts bleibt an die dokumentierte Fachaufgabe, Fläche, Tiefe und die festgehaltenen Grenzen gebunden. Ihre Anwendbarkeit wird mit dem jeweiligen weiteren Eingriff abgeglichen. Die BFR Kampfmittelräumung sind unmittelbar für Bundesliegenschaften vorgesehen; bei anderen Vorhaben dienen sie als fachliche Orientierung neben den jeweils einschlägigen Anforderungen.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Kampfmittelfachaufgabe für den beschriebenen Ibbenbürener Planstand. Berichte zu Bergbau, Boden und Rückbau werden mit ihrem Aussagezweck eingeordnet. Vor der Durchführung werden erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Änderungen von Planung oder örtlichen Bedingungen werden vor den betroffenen Arbeiten geprüft. Der Bericht dokumentiert die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen. Die Bauleitung kann erkennen, welche Aussage zu den neuen Eingriffen vorliegt und welche Fragen aus diesem oder anderen Fachgebieten gesondert zu klären bleiben.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Die Methodenwahl beginnt mit der Erkenntnis, die für die Kampfmittelfrage der neuen Nutzung fehlt. Die Fachplanung berücksichtigt Bodenraum, vorhandene Ergebnisse und tatsächliche Bedingungen. Ein verfügbares Gerät oder ein ähnlich umgenutztes Nachbargrundstück genügt als alleinige Grundlage nicht. Verbliebene Einbauten werden berücksichtigt, soweit sie für das konkrete Baufeld dokumentiert oder bekannt sind. Die Auswahl wird für die eigene Fachaufgabe begründet und von anderen Untergrundprüfungen unterscheidbar gehalten.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht erreichbare und eingeschränkt auswertbare Bereiche werden mit ihren tatsächlichen Grenzen benannt. Die Bauleitung kann ihnen offene Facharbeiten und nötige Ergänzungen zuordnen. Eine allgemeine Angabe zur gesamten Rückbau- oder Sanierungsfläche ersetzt diese Unterscheidung nicht. Planung und Ausführung stimmen ab, wann eine geeignete Untersuchung möglich wird. Der dokumentierte Kampfmittel-Erkenntnisstand wird nicht stillschweigend um eine Aussage aus einem anderen Fachbericht erweitert. Für die nächsten Bodenarbeiten bleiben bearbeitete und weiterhin offene Bereiche erkennbar.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden vor der betroffenen Arbeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Das gilt auch, wenn sich nach einem Rückbau der bekannte Flächenzustand verändert hat. Die Fachplanung erhält die erkennbare Abweichung zum bisherigen Stand. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden dem betroffenen Bodenraum zugeordnet. Derselbe Grundstücksname oder ein neuer Abschlussbericht aus einem anderen Fachgebiet ersetzt diesen Abgleich nicht.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Berichte und zugehörige Plananlagen werden bei der Übergabe nach Fachaufgabe und Bearbeitungsstand zugeordnet. Eine Übersicht kann Aussagen zu Bergbau, Boden, Rückbau und Kampfmitteln mit ihren jeweiligen Grenzen und offenen Aufgaben aufführen. Sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Beim Wechsel von Planung, Bauleitung oder Unternehmen bleiben die Grundlagen für die neuen Eingriffe nachvollziehbar. Die weitere Ausführung kann passende Ergebnisse nutzen und zusätzliche Fragen der jeweils zuständigen Fachplanung zuordnen.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Eine geräumte Fläche kann Untergrundfragen behalten

Der sichtbare Zustand nach einem Rückbau sagt für sich genommen nichts über sämtliche unterirdischen Bauteile aus. Maßgeblich sind die vorhandenen Bestands- und Abschlussunterlagen. Die neue Eingriffsplanung wird mit diesen Informationen verglichen. Fehlende Angaben werden vor der weiteren Bearbeitung benannt, statt einen vollständig beseitigten Untergrund anzunehmen.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Gleiche Fläche bedeutet nicht gleiche Untersuchung

Mehrere Gutachten können denselben Standort betreffen und dennoch unterschiedliche Fragen beantworten. Ein Bodenbericht wird dadurch nicht zum Kampfmittelnachweis. Auch deren jeweilige Untersuchungsflächen und Tiefen können voneinander abweichen. Für die Bauplanung zählt deshalb die konkrete Aussage jedes Dokuments mit den dazugehörigen Grenzen.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Fragen zur neuen Nutzung von Flächen in Ibbenbüren

Ist ein saniertes Grundstück damit auch auf Kampfmittel geprüft?

Nicht allein aufgrund dieser Bezeichnung. Entscheidend ist, welche Fragestellung der Sanierungsbericht behandelt und ob eine nachvollziehbare Kampfmitteluntersuchung dokumentiert ist. Stellen Sie die vorhandenen Unterlagen vollständig bereit und vergleichen Sie deren Aussage mit den geplanten Bodenarbeiten.

Gelten die Hinweise zum I-NOVA Park überall in Ibbenbüren?

Nein. Die herangezogene Planbegründung behandelt ein bestimmtes Plangebiet und dessen Nachnutzung. Ihre Angaben zu Bestand und Untergrund lassen sich nicht auf andere Grundstücke übertragen. Für Ihr Vorhaben sind die eigenen Erkenntnisse und die dazu einschlägigen behördlichen Anforderungen zu klären.

Warum sind verbliebene Fundamente für die Vorbereitung wichtig?

Sie gehören zum tatsächlichen Bestand und können für Zugang, Untersuchungsbedingungen und geplante Eingriffe relevant sein. Fügen Sie vorhandene Rückbau- und Bestandspläne bei. Ob und welche zusätzliche Untersuchung erforderlich ist, wird aus der konkreten Fragestellung abgeleitet, nicht allein aus dem Vorhandensein alter Bauteile.

Ersetzt die Kampfmittelprüfung ein Baugrund- oder Schadstoffgutachten?

Nein. Die Untersuchungen beantworten unterschiedliche Fragen. Für eine Bauentscheidung müssen die benötigten Aussagen fachlich zugeordnet und mit den jeweiligen Ergebnissen belegt werden. Ein Kampfmittelbericht trifft nicht automatisch Aussagen zu Tragfähigkeit, Schadstoffen oder denkmalrechtlichen Anforderungen.

Was gilt bei einem verdächtigen Gegenstand während der Arbeiten?

Stoppen Sie die betroffenen Arbeiten, halten Sie Abstand und berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht. Halten Sie weitere Personen fern und informieren Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110. Weitere Maßnahmen richten sich nach den Anweisungen der zuständigen Behörden.

Was hilft bei mehreren Fachgutachten für dasselbe Grundstück?

Eine Übersicht mit Untersuchungszweck, Flächenbezug, Datum und vollständigen Anlagen. Die Kampfmittelfrage wird anhand der dafür geeigneten Erkenntnisse beurteilt.

Muss eine geänderte Gründung mit alten Ergebnissen abgeglichen werden?

Ja. Neue Lage, Tiefe und Bauweise werden dem dokumentierten Untersuchungsumfang gegenübergestellt. Der daraus erkennbare weitere Bedarf wird fachlich geklärt.

Welche Kostenfaktoren zählen bei einer Bestandsfläche?

Für die Einordnung neuer Bodenarbeiten werden bekannte verbliebene Anlagen, frühere Eingriffe und vorhandene Bestandsunterlagen berücksichtigt. Eine freie Oberfläche allein beschreibt den Bestand nicht vollständig. Für den Aufwand zählen nutzbare Vorunterlagen, benötigte Vorarbeiten und Zugänge, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe der Untersuchungspunkte, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation. Noch erforderliche Fachleistungen werden für die konkret offene Aufgabe mit ihrem zulässigen Umfang angeboten.

Projektanfrage

Die erste fachliche Abstimmung vorbereiten

Vorhandene Fachunterlagen ordnen

Übermitteln Sie Berichte getrennt nach Zweck und mit allen Karten und Anlagen. Senden Sie für ein Vorhaben in Ibbenbüren den aktuellen Eingriffsplan sowie verfügbare Rückbau-, Bestands- und Kampfmittelunterlagen. Benennen Sie, welche Fachfragen bereits geklärt wurden und welche noch offen sind. Damit lässt sich der benötigte Kampfmittelfachauftrag besprechen, ohne die Aussagen anderer Gutachten zu vermischen. Geben Sie Projektadresse, Planstand und gegebenenfalls Aktenzeichen an. Die Unterlagenübersicht nennt die jeweils behandelte Fragestellung und fehlende Bestandteile. Bei älteren Berichten wird der ursprüngliche Anlass angegeben. Für eine spätere Untersuchung werden die aktuellen Flächen und Tiefen beschrieben; noch offene Planungsvarianten bleiben erkennbar. Die fachliche Anfrage erhält damit einen nachvollziehbaren Bezug zur tatsächlich geplanten Nutzung.

Neue Eingriffe kennzeichnen

Zeigen Sie geplante Bauteile und bekannte Anlagen im selben räumlichen Bezug. Fügen Sie Angaben zu Bezugshöhen, bekannten Leitungen, Störkörpern und Einschränkungen der Zugänglichkeit bei. Kennzeichnen Sie noch offene Übergaben an die Bauleitung. Vor vorbereitenden oder weiteren Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt. Für Flächenräumung oder Bergungsaufgaben werden der erforderliche Umfang und die zulässige Beauftragung mit der zuständigen Stelle abgestimmt. Neu hinzukommende Angaben werden mit dem gemeinsamen Projektstand verbunden.

Georadar auf einer Baustellenfläche
Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

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Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

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Bonner Straße 72
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Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
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