Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Wer schafft den Zugang für die Sondierung, welche Unterlagen fehlen und was muss nach der Untersuchung noch erledigt werden? In Bottrop liegen vorbereitende, begleitende und nachbereitende Arbeiten nach der städtischen Information bei der Eigentümer- beziehungsweise Bauherrenseite. FONTANA-EOD unterstützt die beauftragte fachliche Vorbereitung und Dokumentation.
Klären, wer Untersuchung und Begleitarbeiten veranlasst.
Hindernisse, Einbauten und fehlende Angaben erfassen.
Untersuchte Flächen und offene Aufgaben festhalten.
Ein Sondierungstermin klärt noch nicht jede Aufgabe am Baufeld. Für Ihr Bottroper Vorhaben unterscheiden wir die Untersuchung von notwendigen Vor- und Folgearbeiten. Zuständigkeiten, verfügbare Unterlagen und offene Bedingungen werden vor der konkreten Beauftragung nachvollziehbar festgehalten. Klären Sie den kommunalen Antrag und die benötigten Facharbeiten vor den betroffenen Bodeneingriffen.

Die Stadt nennt die örtliche Ordnungsbehörde für den Antrag und den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg für die Luftbildauswertung. Bei entsprechenden Hinweisen veranlasst sie eine Sondierung. Vorbereitende, begleitende und nachbereitende Arbeiten ordnet die städtische Information der Eigentümer- beziehungsweise Bauherrenseite zu. Der konkrete private Leistungsumfang wird daneben ausdrücklich vereinbart. Bottrop ist eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Münster. Benennen Sie für Vorhaben in der Innenstadt, in Kirchhellen oder anderen Teilen des Stadtgebiets die genaue Projektadresse und die beantragte Fläche. Bei mehreren Bauabschnitten werden die jeweiligen Eingriffe und nächsten Entscheidungen getrennt bezeichnet. Der tatsächliche Projektort bestimmt den kommunalen Ansprechpartner.
Die Stadt Bottrop beschreibt den Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde als Einstieg für Bauvorhaben mit Bodeneingriff. Bei entsprechenden Hinweisen aus der Luftbildauswertung veranlasst sie eine Sondierung; für die Luftbildauswertung nennt sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Hagen. Diese Zuständigkeiten sind von frei vereinbarten Leistungen eines Fachunternehmens zu unterscheiden. Der Fachbereich Recht und Ordnung ist die kommunale Eingangsstelle. In ihrer Mitteilung vom 17. Februar 2026 weist sie darauf hin, dass die Überprüfung auch bei einem Abtrag von nur wenigen Zentimetern erforderlich ist. Die Stadt rät zur frühzeitigen Antragstellung und nennt einen Lageplan, der per E-Mail an gefahrenabwehr@bottrop.de zu schicken ist. Die kommunalen Anforderungen werden deshalb bereits bei der Planung vorbereitender Bodenarbeiten berücksichtigt. Die städtische Untersuchung zum Hansaviertel beschreibt Zerstörungen von Industrieanlagen und Innenstadtgebäuden durch Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg und den anschließenden Wiederaufbau. Für heutige Vorhaben werden historische Bau- und Nutzungsunterlagen mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Frühere Bergbau- und Betriebsflächen, Bahn- und Versorgungskorridore sowie spätere Umbau- und Entwicklungsflächen werden nach ihrer dokumentierten Nutzungsgeschichte betrachtet.
Klären Sie frühzeitig, welche vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Arbeiten für Ihr Vorhaben nötig sind. Die Stadt ordnet diese der Eigentümer- beziehungsweise Bauherrenseite zu. Ein vereinbarter Sondierungstermin sagt noch nicht, ob die Fläche dafür bereit ist und wer die anschließenden Arbeiten übernimmt. Die veröffentlichten Bottroper Gebührenangaben beziehen sich auf die dort beschriebene Sondierung und die gegebenenfalls notwendigen Entschärfungs- beziehungsweise ordnungsbehördlichen Maßnahmen. Für private Fachleistungen werden Auftrag, Leistungsumfang und Vergütung gesondert vereinbart. Benennen Sie deshalb die Tätigkeiten, die Sie zusätzlich zur kommunal veranlassten Untersuchung benötigen, und den dafür vorgesehenen Auftragnehmer. Für die Beauftragung halten Sie fest, wer den Zugang ermöglicht, welche Vorarbeiten bereits erbracht wurden und welche Leistungen die Fachfirma übernehmen soll. Bauseitig bereitgestellte Einrichtungen und noch zu beauftragende Arbeiten werden getrennt bezeichnet. Angebote werden anhand desselben Flächen-, Tiefen- und Aufgabenstands verglichen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Bottrop: Kampfmittelbeseitigung und Sondierung · Innenministerium NRW: Explosives Erbe · KampfmittelVO NRW: insbesondere § 3.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW werden die Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens auf die Bauaufgabe bezogen. Die eng begrenzten Ausnahmen betreffen Bohrlochdetektionen im Spezialtiefbau und baubegleitende Kampfmittelräumung unter den jeweils geltenden Bedingungen. Vor einer Vereinbarung werden die erforderlichen staatlichen Flächenbedingungen, Berechtigungen und Abstimmungen geklärt. Konkrete Belastungshinweise werden auf dem zuständigen staatlichen Weg bearbeitet. Erforderliche sprengstoffrechtliche Anzeigen bleiben zusätzlich zu beachten.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Vergleichen Sie die Anforderungen der vorgesehenen Untersuchung mit dem vorhandenen Zustand. Zugang, Unterlagen und technische Messbedingungen sind dabei unterschiedliche Fragen. Die Aussage Fläche frei beantwortet sie nicht vollständig. Benennen Sie, welche Grundlage vorhanden ist und welche Klärung für den konkreten Untersuchungsauftrag noch fehlt.
Historische Unterlagen auswertenIst eine Fläche nicht ausreichend untersuchbar, muss dies in der weiteren Planung erkennbar bleiben. Das passende Vorgehen wird fachlich und mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Eine reine Sichtbeobachtung ersetzt keine fehlende Detektion. Private Ergänzungsleistungen werden nur innerhalb der jeweiligen NRW-Voraussetzungen vereinbart.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Eine pauschale Bezeichnung wie Baufeld vorbereiten zeigt nicht, welche Tätigkeiten tatsächlich vorgesehen sind. Beschreiben Sie Zugänge, bekannte Hindernisse und benötigte Unterlagen einzeln. Notwendige Bodeneingriffe werden vorab fachlich geklärt. Der Zweck, eine spätere Untersuchung zu ermöglichen, macht die vorbereitende Tätigkeit nicht automatisch unbedenklich.
Ablauf und Aufgaben abstimmen
Halten Sie fest, wer einen fehlenden Plan oder eine ungeklärte Zugangsbedingung bearbeitet. Die Antwort wird mit ihrer Grundlage in die Projektunterlagen aufgenommen. Eine organisatorische Zusage ist von einer bestätigten fachlichen Aussage zu unterscheiden. Ungeprüfte Informationen bleiben erkennbar, bis die erforderliche Klärung erfolgt ist.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Die Wiederherstellung oder eine anschließende bauliche Veränderung kann eigene Bodeneingriffe enthalten. Erfassen Sie Fläche und Tiefe dieser Arbeiten. Ihr Name entscheidet nicht darüber, ob das vorhandene Ergebnis sie abdeckt. Zusätzliche Bereiche werden vor der Ausführung mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang verglichen.
Fachleistungen und UntersuchungsaufgabenDie folgenden Fachthemen erläutern mögliche Untersuchungsaufgaben. Welche Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren privat beauftragt werden kann, wird vor einer Vereinbarung gesondert geklärt.
Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenStellen Sie den aktuellen Lageplan, eine Beschreibung der Bodenarbeiten und vorhandene Ergebnisse zusammen. Benennen Sie Ergänzungen und Widersprüche. Kennzeichnen Sie Angaben, die noch geprüft werden müssen, damit sie nicht als bestätigte Grundlage in den Auftrag eingehen. Zu jedem Bericht gehören die zugehörigen Pläne, der untersuchte Bereich, die damals vorgesehene Bauaufgabe und erkennbare Einschränkungen. Stellen Sie die beantragte Fläche und den aktuellen Entwurf daneben. Wenn der Bauabschnitt geändert wurde, sind auch die neu beanspruchten Arbeitsräume und Tiefen kenntlich zu machen. Für die fachliche Vorbereitung wird geklärt, welche Aussagen den geplanten Arbeiten bereits zugeordnet werden können und welche Unterlagen noch fehlen.
Stimmen Sie ab, welchen Zustand die Fläche für die Untersuchung haben muss. Klären Sie den Zugang und bekannte Einbauten oder Hindernisse. Auch vorbereitende Bodeneingriffe brauchen vorher die nötige fachliche Klärung. Zeitdruck rechtfertigt nicht, sie ungeprüft vorzuziehen. Beschreiben Sie die tatsächlich vorhandene Oberfläche, Zufahrten und die für die Untersuchung erreichbaren Bereiche. Einbauten, abgestellte Materialien oder laufender Betrieb werden mit ihrer Lage und den verfügbaren Zeitfenstern angegeben. Die Fachfirma stimmt die notwendigen Voraussetzungen für das vorgesehene Verfahren mit den Beteiligten ab. Der Zustand zum Untersuchungstermin und später geplante Veränderungen bleiben unterscheidbar dokumentiert. Die jeweiligen Arbeitgeber beziehen die vorgesehenen Tätigkeiten und ihre Schnittstellen in die Gefährdungsbeurteilung ein. Änderungen der Zugänglichkeit werden vor dem betreffenden Untersuchungstermin weitergegeben.
Informieren Sie die Beteiligten, wenn ein Arbeitsbereich verschoben wird oder eine Teilfläche nicht zugänglich ist. Geben Sie an, welche Fläche und welcher Arbeitsschritt betroffen sind. Der bisherige Plan muss gegebenenfalls angepasst werden.
Die Bauleitung braucht den Bericht mit den untersuchten Flächen und den festgestellten Einschränkungen. Die Meldung, eine Untersuchung habe stattgefunden, reicht nicht. Kennzeichnen Sie noch offene Bereiche für die weitere Bauplanung.
Die Stadt beschreibt den Weg vom Antrag zur erforderlichen Sondierung. Ergänzende Leistungen werden mit ihrem jeweiligen Auftrag und den geltenden Voraussetzungen abgegrenzt. Halten Sie fest, welche Stelle welchen Schritt veranlasst. Eine private Vereinbarung über Vorarbeiten überträgt weder staatliche Aufgaben noch die Entscheidung über ein Untersuchungsergebnis. Im Angebot und im Arbeitsplan werden die einzelnen Aufgaben mit einem zuständigen Beteiligten benannt. Halten Sie fest, wer Unterlagen beschafft, Zugänge klärt und erforderliche Vorleistungen organisiert. Eine noch nicht erledigte Voraussetzung erhält einen Termin und einen Ansprechpartner. Änderungen der Flächen oder der Baufolge werden an die betroffenen Unternehmen und die kommunale Stelle weitergegeben, soweit deren Aufgabe davon berührt ist.
Wenn eine Fläche nicht wie vorgesehen bereitsteht, benötigen die Beteiligten eine aktuelle Beschreibung. Benennen Sie den betroffenen Bereich und die Auswirkungen auf die Aufgabe. Der ursprüngliche Termin- oder Arbeitsplan wird nicht ungeprüft fortgeschrieben. Tatsächlich nicht untersuchte Teilflächen bleiben später im Bericht sichtbar. Für die Übergabe nach der Untersuchung wird festgehalten, welcher Zustand untersucht wurde und welche Arbeiten danach noch geplant sind. Dazu können weitere Leitungsgruben, die Wiederherstellung beanspruchter Flächen oder Änderungen eines Bauabschnitts gehören. Ordnen Sie solche Tätigkeiten mit ihrer tatsächlichen Lage und Eingriffstiefe ein. Wenn sie über den dokumentierten Untersuchungsumfang hinausgehen, wird der zusätzliche Bedarf vor ihrer Ausführung fachlich geklärt. Stellen Sie der Bauleitung den Bericht mit seinen Plananlagen und einer Liste noch offener Aufgaben bereit. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit den bearbeiteten Teilflächen, dem tatsächlichen Räumumfang und den Ergebnissen in diesen Übergabestand aufgenommen. Die beteiligten Unternehmen erhalten die für ihren Arbeitsbereich erforderlichen Unterlagen. Eine spätere Beauftragung von Folgearbeiten wird mit diesem Erkenntnisstand vorbereitet.
Listen Sie die vorgesehene Untersuchung und die erforderlichen Vor-, Begleit- und Folgearbeiten auf. Ordnen Sie jeder Tätigkeit einen Verantwortlichen und die benötigten Grundlagen zu. Offene Fragen bleiben ausdrücklich benannt. Ein umfassend klingender Auftragstitel ersetzt keine nachvollziehbare Beschreibung des tatsächlichen Leistungsumfangs.
Prüfen Sie, welche Arbeiten erledigt und welche Untersuchungsergebnisse vollständig vorhanden sind. Ordnen Sie den Bericht den nächsten Eingriffen zu. Ein hergestellter Zugang ist kein Kampfmittelnachweis; ein Fachbericht beantwortet nicht automatisch Fragen der Wiederherstellung. Die jeweils benötigten Grundlagen werden getrennt weitergegeben.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Für geplante Baugrundbohrungen werden die Bohrpunkte und Ansatzhöhen mit der Eingriffstiefe vorgelegt. Benennen Sie, welche kampfmittelbezogene Aussage vor der Herstellung des Bohransatzes benötigt wird. Eine geotechnische Erkundung und der Nachweis für einen kampfmittelbezogenen Eingriff haben unterschiedliche Aufgaben. Die vereinbarte Aussage wird bezogen auf Bohrpunkt, Bereich und fachliche Grenzen dokumentiert. Bei versetzten oder zusätzlichen Bohrpunkten werden die Erkenntnisse vor den betroffenen Arbeiten erneut mit der Planung abgeglichen.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung liefert andere Erkenntnisse als die technische Untersuchung vor Ort. Ein historischer Hinweis kann weitere Untersuchungen begründen. Welche Flächen und Verfahren dafür infrage kommen, muss fachlich bewertet und mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.
Für eine Sondierung können Leitungen, metallische Einbauten und andere örtliche Bedingungen von Bedeutung sein. Stimmen Sie die Vorbereitung auf das vorgesehene Verfahren ab. Die Angabe, die Fläche sei frei, ersetzt keine Prüfung der Messbedingungen.
Ist die vorgesehene Untersuchung auf einer Teilfläche nicht möglich, muss das weitere Vorgehen fachlich abgestimmt werden. Das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung muss die noch offene Aufgabe beschreiben. Bloße Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt keine fehlende technische Untersuchung.
Listen Sie auf, welche Untersuchung behördlich veranlasst wird und welche ergänzenden Arbeiten Sie organisieren müssen. Beschreiben Sie die einzelnen Tätigkeiten. Aus der pauschalen Bezeichnung komplette Vorbereitung geht nicht hervor, wer Zugang, Hindernisse oder fehlende Unterlagen klärt. Für die erste Projektanfrage werden Bauaufgabe, Flächen, Tiefen und die nächste benötigte Entscheidung besprochen. Neben den neuen Gebäuden werden Rückbau, Anschlüsse und vorübergehende Bauzustände einbezogen. Bekannte Leitungen und der jeweils aktuelle Planstand werden zugeordnet.
Listen Sie fehlende Unterlagen und ungeklärte Bedingungen auf der Fläche auf. Benennen Sie für jeden Punkt einen Ansprechpartner im Projekt. Die behördlichen Zuständigkeiten bleiben davon unberührt. Auskünfte, Luftbildauswertungen und Untersuchungsberichte werden auf Planstand, räumliche Abdeckung, Tiefenbezug und offene Fragen zur heutigen Aufgabe geprüft. Maßgeblich ist der tatsächlich dokumentierte Umfang. Fehlende oder widersprüchliche Angaben werden mit ihrem Bezug zum geplanten Eingriff benannt.
Die erforderliche staatliche Luftbildauswertung wird über den örtlich vorgesehenen kommunalen Verfahrensweg veranlasst. Bei ergänzungsbedürftiger Erkenntnislage wird weitere historische Recherche für die konkrete Fragestellung durchgeführt. Verfügbare Luftbilder, Karten und Nutzungsunterlagen werden fachlich ausgewertet und dem heutigen Baufeld zugeordnet. Die Erkenntnisse fließen in die weitere Untersuchungsplanung ein.
Tragen Sie Änderungen wie einen eingeschränkten Zugang oder eine verschobene Eingriffsfläche in den Arbeitsplan ein. Stimmen Sie die weitere Untersuchung auf diese Situation ab. Ein nicht mehr passender Ablauf muss angepasst werden. Die Fachfirma wählt das technisch geeignete Vorgehen anhand von Untersuchungsziel, Verdachtsgrundlage, Bodenaufbau, Störeinflüssen und Zugänglichkeit aus. Vorleistungen und zulässiger Tätigkeitsumfang werden geklärt. Untersuchungsbereiche und Schnittstellen werden mit der Baufolge abgestimmt.
Im vereinbarten und zulässigen Umfang werden die festgelegten Flächen oder Punkte mit dem geeigneten Verfahren untersucht. Die erhobenen Daten werden mit Lage, Tiefenbezug und örtlichen Bedingungen erfasst. Das Fachpersonal bewertet die Ergebnisse und Auffälligkeiten anhand von Untersuchungsziel, Verfahren und Störeinflüssen. Eine Messanomalie ist noch kein identifiziertes Kampfmittel. Weiterer Klärungsbedarf und nicht ausreichend bearbeitete Bereiche werden benannt; bei einem Fund gelten die örtlichen Meldewege.
Prüfen Sie vor den anschließenden Arbeiten, ob der Bericht die geplanten Flächen und Tiefen abdeckt. Ergänzungen und tiefere Eingriffe müssen gesondert geklärt werden. Das gilt auch für nachbereitende Arbeiten: Deren Bezeichnung erweitert den untersuchten Bereich nicht. Die ausgeführten Arbeiten und ihre fachliche Bewertung werden in einem Bericht mit zugehörigen Lage- und Plananlagen dokumentiert. Verfahren, bearbeitete Bereiche, Tiefenbezüge und Aussagegrenzen bleiben nachvollziehbar. Auftraggeber und Planung gleichen diesen Stand mit der nächsten Bauphase ab. Zusätzliche Facharbeiten oder behördliche Schritte werden vor den davon betroffenen Eingriffen benannt.
Halten Sie bei der Übergabe getrennt fest, welche Untersuchungsergebnisse vorliegen und welche Begleitarbeiten erledigt sind. Ein hergestellter Zugang ist kein Kampfmittelnachweis. Ein Untersuchungsbericht wiederum klärt nicht jede Frage zur Wiederherstellung oder nächsten Bauphase. Bewahren Sie die zugehörigen Pläne und Berichte in der Projektakte auf.
Für Leistungen von FONTANA-EOD gelten die rechtlichen Grenzen des jeweiligen Auftrags. § 3 KampfmittelVO NRW regelt den Umgang mit Kampfmitteln und begrenzte Ausnahmen für bestimmte private Tätigkeiten. Ein privater Auftrag allein erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Die BFR Kampfmittelräumung dienen außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs als fachliche Orientierung.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Zutritt, bereitgestellte Pläne oder vereinbarte Termine können wichtige Voraussetzungen erfüllen. Sie dokumentieren jedoch keine ausgeführte Kampfmitteluntersuchung. Halten Sie diese Arbeitsstände deshalb getrennt fest. Die Bauleitung kann dann erkennen, ob eine Voraussetzung hergestellt oder die benötigte fachliche Aussage tatsächlich vorhanden ist.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenBeschreiben Sie Tätigkeiten und offene Fragen so, dass ihre Erledigung nachvollziehbar wird. Benennen Sie die zugehörigen Pläne, Ansprechpartner und betroffenen Flächen. Pauschale Sammelbegriffe können Lücken verdecken. Die Liste dient der Organisation und ersetzt weder die fachliche Untersuchung noch den vollständigen Ergebnisbericht.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden Untersuchungsziel, vorhandene Ergebnisse und offene Entscheidungen der passenden Fachaufgabe zugeordnet.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDer Antrag wird bei der Ordnungsbehörde gestellt. Ergibt die Luftbildauswertung entsprechende Hinweise, veranlasst die Stadt Bottrop eine Sondierung. Klären Sie getrennt davon, welche ergänzenden Aufgaben Sie privat beauftragen müssen und dürfen.
Die Stadt Bottrop weist vorbereitende, begleitende und nachbereitende Arbeiten der Eigentümer- beziehungsweise Bauherrenseite zu. Klären Sie deshalb für Ihr Vorhaben, welche Tätigkeiten nötig sind und wer sie fachgerecht ausführt.
Erfordert die Entfernung einen Bodeneingriff oder andere für die Untersuchung relevante Veränderungen, muss sie vorher fachlich abgestimmt werden. Die Kampfmittelfrage ist auch für solche vorbereitenden Eingriffe zu klären.
Kennzeichnen Sie die Teilfläche im Bericht als nicht untersucht. Ob und wie die Untersuchung ergänzt werden kann, ist fachlich und mit den zuständigen Stellen zu klären. Ergebnisse aus benachbarten Bereichen gelten nicht automatisch für die ausgelassene Fläche.
Unterbrechen Sie die betroffenen Arbeiten und berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht. Entfernen Sie sich, halten Sie andere Personen fern und verständigen Sie unverzüglich die Polizei über 110 beziehungsweise die örtliche Ordnungsbehörde. Folgen Sie deren Anweisungen; nehmen Sie keine eigene Bergung vor.
Damit ihr tatsächlicher Umfang und die Zuständigkeit erkennbar sind. Auch zusätzliche Bodeneingriffe bei der Vorbereitung oder Wiederherstellung müssen mit den vorhandenen Grundlagen abgeglichen werden.
Die betroffene Fläche, die konkrete Änderung und ihre Bedeutung für die vorgesehene Aufgabe. Der aktuelle Planstand wird an die Beteiligten weitergegeben.
Nach den Bottroper Angaben werden für die dort beschriebene Sondierung und gegebenenfalls notwendige Entschärfungs- oder ordnungsbehördliche Maßnahmen keine Gebühren erhoben. Vorbereitende, begleitende und nachbereitende Arbeiten trägt die Eigentümer- oder Bauherrenseite. Private Fachleistungen werden gesondert vereinbart. Für deren Kalkulation zählen Flächen, Tiefen, Verfahren, Zugänge, Vorleistungen, Auswertung und Dokumentation. Stimmen Sie vollständige Unterlagen, erforderliche Voraussetzungen und den tatsächlichen Verfahrensstand mit den vorgesehenen Bauterminen ab.
Nennen Sie Untersuchung, benötigte Vorarbeiten und geplante Folgeeingriffe mit ihren Ansprechpartnern. Für die erste Besprechung werden erledigte Vorbereitungen, tatsächlich dokumentierte Untersuchungsergebnisse und noch offene Folgeaufgaben getrennt aufgeführt. Beschreiben Sie, welche Arbeiten behördlich veranlasst sind und welche Tätigkeiten Sie zusätzlich beauftragen möchten. Zu jeder Leistung werden betroffene Fläche, benötigte Aussage und vorgesehener Zeitpunkt angegeben. Wenn eine Aufgabe noch nicht bestimmt ist, nennen Sie die offene Frage. Die fachliche Abstimmung kann darauf aufbauen und die nächsten erforderlichen Schritte zuordnen.
Senden Sie behördliche Angaben, aktuelle Flächenpläne und vorhandene Berichte mit offenen Voraussetzungen. Zu den Berichten gehören die zugehörigen Plananlagen und die damaligen Untersuchungsziele. Markieren Sie die nächste Bauphase sowie neue oder tiefere Eingriffe. Fehlende Unterlagen und nicht zugängliche Teilflächen werden ausdrücklich benannt. Bei einem veränderten Baufeldzustand werden betroffene Fläche, konkrete Veränderung und Bedeutung für die vorgesehene Arbeit festgehalten; der neue Planstand wird weitergegeben. Nach einer Unterbrechung bleiben frühere Ergebnisse mit ihrem dokumentierten Umfang verbunden. Klären Sie vor der Wiederaufnahme, ob die vorhandenen Grundlagen die nun geplanten Arbeiten abdecken. Kennzeichnen Sie schematische Darstellungen und nicht bestätigte Tiefenangaben.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.