Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Welche Kampfmitteluntersuchungen sind für Ihr Bauvorhaben in Lingen (Ems) noch nötig? Zuerst zählen die vorhandenen Berichte und die geplanten Bodenarbeiten. Ergibt eine Auswertung für die betreffende Fläche keinen weiteren Handlungsbedarf, wird auch dieses Ergebnis berücksichtigt. FONTANA-EOD klärt mit Ihnen offene Fragen und übernimmt die erforderlichen, beauftragten Untersuchungen.
Prüfen, welche Flächen und Fragen sie abdecken.
Nur nötige weitere Untersuchungen planen.
Neue Flächen und Tiefen mit den Ergebnissen vergleichen.
Eine vorhandene Auswertung kann für ihre konkrete Fragestellung keinen weiteren Handlungsbedarf ergeben. Für Ihr Vorhaben in Lingen (Ems) prüfen wir zunächst, welchen Bereich und welche Aussage die Unterlage umfasst. Zusätzliche Maßnahmen richten sich nach den verbleibenden Fragen und den tatsächlich geplanten Eingriffen.

Geben Sie den tatsächlichen Projektstandort mit Lageplan und betroffenen Grundstücken an. Vorhandene Auskünfte, Auflagen und Berichte werden diesem Bereich zugeordnet. Lingen (Ems) liegt im Landkreis Emsland in Niedersachsen. Für die örtliche Zuständigkeit zählt die konkrete Projektadresse im Stadtgebiet oder in der jeweiligen Umlandgemeinde. Benennen Sie zu jedem Lageplan den Unterlagenstand und die für den Projektort zuständige Stelle.
Für Bau- und Leitungsarbeiten werden auch Zuwegungen, Anschlüsse und Arbeitsräume im Lageplan gekennzeichnet. Bei Vorhaben im Umland, etwa in Richtung Meppen oder Nordhorn, bestimmt die konkrete Projektgemeinde den kommunalen Zuständigkeitsweg. Eine erforderliche historische Luftbildauswertung wird auf die betroffene Fläche und Fragestellung bezogen.
In der veröffentlichten Begründung zum Bebauungsplanentwurf 22 im Lingener Ortsteil Brögbern, „Feuerwehr südlich der Duisenburger Straße“, wird eine LGLN-Luftbildauswertung vom 5. Juli 2023 wiedergegeben. Für das dortige Plangebiet wird in Bezug auf mögliche Bombenblindgänger kein weiterer Handlungsbedarf beschrieben. Zugleich hält die Unterlage fest, dass keine Sondierung und keine Räumung durchgeführt wurden.
Luftbildauswertung und technische Untersuchung sind unterschiedliche Arbeitsschritte. Eine Auswertung kann eine Fragestellung bereits beantworten, ohne dass anschließend sondiert werden muss. Das Ergebnis gilt aber nur im dokumentierten Umfang. Für andere Grundstücke werden die jeweils eigenen Erkenntnisse mit den geplanten Bodenarbeiten abgeglichen. Daraus ergibt sich, welche Frage gegebenenfalls weiter untersucht werden muss.
Das Stadtarchiv Lingen beschreibt Luftangriffe im Jahr 1944, Kämpfe um die Stadt Anfang April 1945 und den anschließenden Wiederaufbau. Eine Recherche zu Bombenabwürfen kann eine andere Frage behandeln als die Untersuchung früherer Kampfstellungen oder militärischer Nutzungen. Für das Grundstück werden die tatsächlich verfügbaren Unterlagen und ihre Aussagebereiche mit späteren Geländeänderungen und den heutigen Eingriffen verbunden. Ein bereits beantworteter Bombenblindgängerverdacht bleibt dabei mit seiner eigenen Ergebnisfläche und Begründung erhalten.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Erforderliche Erlaubnisse und Befähigungen werden den beschriebenen Tätigkeiten und verantwortlichen Personen zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Begründung zum Bebauungsplan 22 in Brögbern gibt das datierte Ergebnis der Luftbildauswertung und den Hinweis zum Umgang mit Funden wieder. Über die städtische Bauleitplanung lassen sich der bezeichnete Plan und seine Anlagen zuordnen. Das LGLN erläutert die Kriegsluftbildauswertung zur Gefahrenerforschung und die Aufgaben bei der Kampfmittelprüfung. Für das aktuelle Vorhaben werden diese Grundlagen mit dem eigenen Grundstück und Eingriff abgeglichen.
Die Grundsätze der Räumplanung verbinden die Fachaufgabe mit der Bauplanung. Die geophysikalischen Fachgrundlagen helfen, Verfahren und Messbedingungen einzuordnen. Die Dokumentationsanforderungen der BFR KMR beziehen die Ergebnisse auf die tatsächlich bearbeiteten Flächen, Tiefen und Bedingungen.
Die BFR KMR betreffen in ihrem festgelegten Aufgabenbereich den Bund. Ihre fachlichen Grundsätze werden für das Vorhaben mit den örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten abgeglichen.
Für Arbeiten in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
§ 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Welche Vorschriften beim Aufsuchen von Fundmunition anzuwenden sind, regelt § 1b SprengG. Der Auftrag benennt die vorgesehenen Tätigkeiten und die dafür verantwortlichen Personen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihren Flächen-, Tiefen- und Aussagegrenzen. Die zuständigen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen für die weiteren Bodenarbeiten.
Im Stadtgebiet werden kommunale Anforderungen mit der zuständigen Stelle der Stadt Lingen (Ems) abgestimmt. Liegt das Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets, ist die jeweilige Gemeinde am tatsächlichen Projektort maßgeblich. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die niedersächsischen Gemeinden in seinem Aufgabenbereich.
Vor einer Verfahrensentscheidung werden vorhandene Auswertungen, technische Berichte und einschlägige Schreiben zusammengetragen. Ihr räumlicher und fachlicher Umfang wird mit der Bauplanung verglichen. Die Angabe einer nicht durchgeführten Sondierung beschreibt zunächst den dokumentierten Bearbeitungsstand. Sie ist zusammen mit dem eigentlichen Ergebnis und den genannten Empfehlungen zu lesen, statt daraus isoliert eine neue Maßnahme abzuleiten.
Historische Unterlagen auswertenErst wenn eine offene Aufgabe erkennbar ist, wird ihre geeignete Bearbeitung bestimmt. Je nach Fragestellung kann zunächst eine ergänzende Unterlagenklärung erforderlich sein. Eine technische Untersuchung richtet sich gegebenenfalls nach Ziel, Tiefe, Untergrund und Zugänglichkeit. Der vereinbarte Umfang bleibt nachvollziehbar auf die aktuelle Bauaufgabe und die tatsächlich offenen Punkte bezogen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Liegt bereits eine fachliche Aussage vor, wird sie mit dem geplanten Eingriff und den zugehörigen Karten verglichen. Dabei zählt der vollständige Geltungsbereich, nicht nur eine Ergebniszeile. Passt die Aussage zur aktuellen Aufgabe, bleibt sie eine nutzbare Grundlage. Eine technische Untersuchung wird nicht allein deshalb erforderlich, weil im Bericht festgehalten ist, dass zuvor keine Sondierung oder Räumung stattgefunden hat.
Ordnen Sie die Ergebnisfläche aus dem Bericht den heute vorgesehenen Fundamenten, Anschlüssen und Arbeitsräumen zu. Stimmen Lage und Untersuchungsfrage überein, bleibt eine belastbare Bewertung Teil der Projektgrundlage. Bei einem Verweis auf weitere Anlagen werden auch diese beschafft. Die Entscheidung über den nächsten Schritt wird mit dem vollständigen Ergebnis und dem aktuellen Planstand festgehalten.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Zusätzliche Fundamente, Anschlüsse oder Arbeitsräume können außerhalb der bisher betrachteten Fläche liegen. Die Erweiterung wird im Lageplan kenntlich gemacht und mit den vorhandenen Unterlagen verglichen. Daraus ergibt sich, welche Fragen noch offen sind. Der ursprüngliche Bericht verliert dadurch nicht pauschal seinen Wert; seine Aussagen werden weiterhin dort genutzt, wo ihre räumlichen und fachlichen Voraussetzungen tatsächlich passen.
Markieren Sie Erweiterungen im Lageplan mit ihren maximalen Eingriffstiefen und dem verwendeten Höhenbezug. Eine neue Zuwegung, ein Leitungsanschluss oder eine versetzte Baugrube kann andere Bodenräume betreffen als das bisher betrachtete Gebäude. Für diese Bereiche wird der Erkenntnisstand gesondert zugeordnet. Die vorhandene Aussage bleibt für ihren tatsächlich erfassten Bereich erhalten; der ergänzende Auftrag benennt die noch offene Frage.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Manchmal liegt nur eine Zusammenfassung oder ein Auszug aus einem Bericht vor. Bevor aus dieser Lücke eine neue technische Aufgabe abgeleitet wird, sollten die vollständige Auswertung und ihre Karten beschafft werden. Eine Dokumentenlücke ist zunächst als solche zu behandeln. Erst der nachvollziehbare Vergleich von Erkenntnisstand und Bauplanung zeigt, ob fachliche Fragen verbleiben und wie sie weiter geklärt werden können.
Fragen Sie beim Auftraggeber oder Verfasser nach dem vollständigen Bericht, den Plananlagen und dem dazugehörigen Schreiben. Halten Sie fest, ob Unterlagen lediglich fehlen oder ob eine Untersuchung bisher nicht ausgeführt wurde. Aus der Ergebnisbegründung muss hervorgehen, welche Fragestellung bereits beantwortet ist. So kann die Planung eine notwendige Aktenbeschaffung von tatsächlich weiterem fachlichem Untersuchungsbedarf unterscheiden.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Beschreiben Sie für eine Ausschreibung die noch zu klärenden Fragen, die vorhandenen Ergebnisse und die benötigte Ergebnisübergabe. Alle angefragten Unternehmen erhalten denselben Lageplan und Unterlagenstand. Eine mögliche Erweiterung wird mit ihrem Auslöser und den betroffenen Flächen beschrieben. Werden später neue Unterlagen vorgelegt oder Bauabschnitte verlegt, wird deren Einfluss auf den beauftragten Umfang vor der Ausführung abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Auch vorbereitende Arbeiten werden mit Lage und Tiefe erfasst. Dazu können das Öffnen einer Befestigung, das Freimachen eines Messbereichs oder die Herstellung eines Untersuchungszugangs gehören. Vor solchen Eingriffen wird mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt, welche fachlichen Voraussetzungen bestehen müssen. Der Ablauf benennt, wann die Fläche untersucht werden kann und wer die Zugänglichkeit sowie die erforderlichen Bestands- und Leitungsunterlagen bereitstellt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenVergleichen Sie die in den Unterlagen behandelte Fläche mit der tatsächlichen Planung. Liegt der Eingriff außerhalb der ausgewerteten Fläche, gilt das Ergebnis nicht automatisch auch dort. Stimmen die Bereiche überein, wird das vorhandene Ergebnis mit seinen Erläuterungen in die weitere Bewertung einbezogen.
Ein Bericht kann sich auf bestimmte Verdachtsmomente oder eine begrenzte Auswertemöglichkeit beziehen. Geben Sie diese Einschränkungen zusammen mit dem Ergebnis weiter. Eine Aussage zu möglichen Bombenblindgängern ist nicht ohne Weiteres eine Aussage zu jeder denkbaren Art von Kampfmitteln.
Wenn nur ein kurzer Vermerk vorliegt, sollten zunächst der vollständige Bericht und seine Anlagen beschafft werden. Fehlende Dokumente und fachlich festgestellter Untersuchungsbedarf sind unterschiedliche Sachverhalte. Klären Sie zunächst, was im vollständigen Bericht steht. Erst dann lässt sich beurteilen, ob weitere Untersuchungen nötig sind.
Ergänzte Tiefen, zusätzliche Flächen oder neue standortbezogene Erkenntnisse werden mit den bisherigen Aussagen abgeglichen. Daraus kann sich weiterer Klärungsbedarf ergeben. Prüfen Sie, welche Ergebnisse von der Änderung betroffen sind. Die übrigen Aussagen werden durch die Änderung nicht automatisch unbrauchbar.
Bewahren Sie die vollständige Auswertung mit Lagebezug, Anlagen und begleitenden Schreiben auf. Kennzeichnen Sie, auf welche Fragestellung sich das Ergebnis bezieht. Wird die Unterlage weitergegeben, gehören ihre Einschränkungen mit dazu. So bleibt für Planer und Bauleitung erkennbar, weshalb eine Aussage für einen bestimmten Eingriff herangezogen wird und welche Fragen sie nicht beantwortet. Bei beauftragten Untersuchungen führt die Projektakte deren Messdaten, Sondierergebnisse und Befundbewertung im zugehörigen Bericht mit Lageplan und Aussagegrenzen zusammen. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang und Ergebnissen den tatsächlich bearbeiteten Flächen zugeordnet.
Wenn zusätzliche Klärung erforderlich ist, soll der Anlass benannt werden: etwa eine neue Fläche, ein geänderter Eingriff oder eine nicht beantwortete Fragestellung. Der weitere Auftrag beschreibt diese Aufgabe und die benötigte Aussage. Eine pauschale Wiederholung bereits erledigter Auswertungen wird dadurch ebenso vermieden wie die ungeprüfte Übertragung vorhandener Ergebnisse auf einen anderen Bereich.
Stellen Sie die vorhandenen Unterlagen vollständig bereit und beschreiben Sie, weshalb eine weitere Aussage benötigt wird. Ist nur ein Plananhang verloren gegangen, sollte dieser gezielt nachgefordert werden. Bei einer veränderten Bauplanung werden die Änderungen kenntlich gemacht. Auf dieser Grundlage lässt sich klären, welche weitere Bearbeitung fachlich erforderlich ist und welche bereits vorliegenden Ergebnisse weiter genutzt werden können.
Verschobene Anschlüsse, zusätzliche Arbeitsräume oder andere Gründungen werden vor ihrem Beginn mit dem vorhandenen Stand verglichen. Eine Änderung hebt nicht automatisch sämtliche bisherigen Erkenntnisse auf. Sie kann aber neue Fragen für die betroffenen Bereiche eröffnen. Dokumentieren Sie deshalb den geänderten Plan und die dazu getroffene fachliche Einordnung, damit der nächste Arbeitsschritt auf einem nachvollziehbaren Stand vorbereitet wird.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Eine notwendige Sondierung bleibt Bestandteil des vereinbarten Vorgehens; die Sichtkontrolle ergänzt sie. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben. Für die baubegleitende Kampfmittelräumung erläutern die DGUV-FAQ die erforderlichen technischen Untersuchungsarbeiten. Eine alleinige Sichtbeobachtung entspricht bei dieser Fachaufgabe nicht dem Stand der Technik.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine vorhandene Luftbildauswertung wird einschließlich der Ergebnisfläche und Erläuterungen gelesen. Das LGLN beschreibt die Anforderungen an entsprechende Anträge. Ist unklar, ob die Auswertung die geplanten Arbeiten abdeckt, muss diese Frage zuerst geklärt werden. Der Wunsch nach einem zusätzlichen Dokument begründet allein noch keine technische Untersuchung.
Entscheidend ist, welche Frage die vorhandene Auswertung tatsächlich beantwortet. Verfügbare Aufnahmezeitpunkte, räumliche Abdeckung und erkennbare Merkmale werden mit dem Ergebnis gemeinsam betrachtet. Spätere Überbauungen, Abträge oder Auffüllungen können für den Vergleich mit den heutigen Bodenarbeiten relevant sein. Bei offenen historischen Grundlagen wird die erforderliche Recherche durchgeführt und der weitere Untersuchungsbedarf anhand der gewonnenen Erkenntnisse festgelegt.
Falls eine geophysikalische Sondierung erforderlich ist, werden deren Ziel, Umfang und örtliche Voraussetzungen beschrieben. Verfahren und Aussagegrenzen müssen zusammenpassen. Eine allgemeine Standortbezeichnung oder das Fehlen einer früheren Sondierung reichen allein nicht aus, um die technische Aufgabe zu bestimmen.
Die Verfahrenswahl berücksichtigt erwartete Zielobjekte, Untergrund, Störeinflüsse und die benötigte Untersuchungstiefe. Bestandsleitungen, Bewehrung und andere metallische Einbauten werden bei der Planung der Messung berücksichtigt. Für eine Bohrung werden Ansatzpunkt, Tiefe und Höhenbezug angegeben. Der Bericht verbindet die tatsächlichen Messbereiche mit dem Verfahren, der fachlichen Auswertung und verbleibenden Einschränkungen. Nicht zugängliche oder nicht auswertbare Teilbereiche erhalten eine eindeutige Lagezuordnung.
Das Räumkonzept beschreibt bei entsprechendem Bedarf die fachliche Vorgehensweise. Nach der niedersächsischen Zuständigkeitsdarstellung bleiben hoheitliche Maßnahmen der Gemeinde und Aufgaben des KBD von gewerblichen Gefahrenerforschungsmaßnahmen getrennt. Der Fachbericht dokumentiert die ausgeführte Untersuchung; erforderliche behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
Ergibt die Bewertung weiteren Bearbeitungsbedarf, werden Räumziel, betroffener Bodenraum und Vorgehen abgestimmt. Die Ausschreibung benennt Voraussetzungen, Schnittstellen zu den Erdarbeiten und die benötigten Nachweise. Bei festgestellten Kampfmitteln werden Bergung und weitere Maßnahmen im niedersächsischen Aufgabenrahmen mit den zuständigen Stellen koordiniert. Sondierbericht und Räumprotokoll halten die tatsächlich ausgeführten Facharbeiten mit ihren Bedingungen und Aussagegrenzen fest.
Legen Sie vorhandene Auswertungen, Plananlagen und behördliche Schreiben zusammen mit der aktuellen Eingriffsplanung vor. Halten Sie fest, welche Aussage zu welchem Bereich gehört. Legen Sie Empfehlungen mit dem zugehörigen Bericht und Datum vor. Eine mündliche Zusammenfassung kann wichtige Einschränkungen auslassen. Für das erste Gespräch werden Projektadresse, betroffene Flurstücke, Lageplan und vorgesehener Baubeginn benannt. Stellen Sie dar, für welchen Eingriff die Planung noch eine Entscheidung benötigt.
Unklare Flächengrenzen, fehlende Anlagen und abweichende Planstände werden einzeln aufgelistet. Bei der Klärung ist zu unterscheiden, ob lediglich ein Dokument fehlt oder ob eine fachliche Frage noch nicht beantwortet wurde. Beauftragen Sie weitere Untersuchungen erst auf Grundlage der geklärten Aufgabenstellung. Die vorhandenen Unterlagen werden auf Vollständigkeit, Untersuchungsfrage und räumliche Aussage geprüft. Sind historische Grundlagen offen, werden die erforderliche Recherche und Kriegsluftbildauswertung durchgeführt. Ihre Ergebnisse und Grenzen werden den betroffenen Bodenarbeiten zugeordnet.
Soweit zusätzliche Untersuchungen benötigt werden, wird deren Zweck ausdrücklich beschrieben. Der Auftrag sollte erkennen lassen, welche offene Frage beantwortet werden soll und welche Ergebnisse zu übergeben sind. Berücksichtigen Sie dabei die bereits belastbar beantworteten Fragen. Für eine erforderliche technische Untersuchung wählt die Fachplanung das Verfahren anhand von Zielobjekten, Eingriffstiefe, Bodenaufbau und Störeinflüssen. Untersuchungsbereiche und benötigte Zugänge werden beschrieben; behördliche Anforderungen werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
Soweit weiterer Untersuchungsbedarf besteht, werden die vereinbarten Sondierungen oder fachlich geplanten Begleitarbeiten ausgeführt. Die Fachfirma wertet Messdaten und Befunde im Zusammenhang mit Verfahren und örtlichen Bedingungen aus. Einschränkungen werden mit ihrer Lage dokumentiert. Ein tatsächlicher Verdachtsfund führt zur Einstellung der betroffenen Arbeiten und unverzüglichen Verständigung der zuständigen Stellen.
Teilen Sie den Beteiligten mit, welche Unterlagen für die geplanten Eingriffe maßgeblich sind und was außerhalb ihres Umfangs liegt. Spätere Änderungen werden vor den betroffenen Arbeiten erneut abgeglichen. Wird eine Empfehlung geändert oder erweitert, muss der fachliche Anlass dafür festgehalten werden. Die Dokumentation benennt tatsächlich bearbeitete Flächen und Tiefen, Verfahren, Ergebnisse und verbleibende Fragen. Bericht und Plananlagen gehen gemeinsam an die vereinbarten Empfänger. Die Zuordnung bleibt bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern nachvollziehbar.
Die Beteiligten gleichen die folgenden Bodenarbeiten mit den dokumentierten Ergebnissen ab. Bei Änderungen werden neue Lage, Tiefe und Ausführung bezeichnet. Soweit weitere Klärung erforderlich ist, werden die offene Frage, die zuständige Ansprechperson und die benötigte Ergebnisübergabe vor dem betroffenen Eingriff festgehalten.
Zur Ergebnisübergabe gehören neben dem eigentlichen Befund die behandelte Fläche, die Fragestellung, die zugrunde liegenden Unterlagen und etwaige Einschränkungen. Bei einer technischen Untersuchung kommen Verfahren, bearbeiteter Umfang und Untersuchungsergebnis hinzu. Der Bericht muss erkennen lassen, worauf sich seine Aussagen stützen. Kennzeichnen Sie, ob ein Ergebnis aus einer Auswertung oder einer technischen Untersuchung stammt.
Die Lingener Planungsunterlage enthält trotz des beschriebenen fehlenden weiteren Handlungsbedarfs einen Hinweis zum Verhalten bei Funden. Ein verdächtiger Fund muss unabhängig vom früheren Planungsergebnis unverzüglich gemeldet werden. Ein Vermerk, nach dem kein weiterer Handlungsbedarf bestand, hebt diese Pflicht nicht auf.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Im Bericht und Übersichtsplan werden sie gesondert ausgewiesen. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Änderungen werden mit Datum und eindeutigem Planbezug weitergegeben. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine Aussage ist nur zusammen mit ihrer Untersuchungsaufgabe verständlich. Beachten Sie, welche Fläche und Tiefe beschrieben werden, welche Verfahren eingesetzt wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein Berichtstitel oder eine Ergebniszeile allein ist dafür zu knapp. Für neue Arbeiten werden diese Angaben mit dem aktuellen Plan verglichen. So lässt sich fachlich begründet unterscheiden, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche Frage noch offen ist.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenUnterlagenprüfung, Sondierung, baubegleitende Facharbeit und Bergung bezeichnen unterschiedliche Aufgaben. Für eine Anfrage muss nicht vorab das richtige Verfahren feststehen. Hilfreich ist stattdessen eine genaue Beschreibung des geplanten Eingriffs und der benötigten Entscheidung. Auf dieser Grundlage wird der passende fachliche Umfang geklärt. Dadurch wird vermieden, dass ein allgemeiner Begriff in Planung, Vergabe und Ausführung jeweils etwas anderes meint.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie bei der Anfrage die vorgesehenen Bodenarbeiten und welche Erkenntnisse für den nächsten Eingriff benötigt werden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Ob eine Sondierung nötig ist, muss für das konkrete Vorhaben geklärt werden. Entscheidend sind Ergebnis, Aussagegrenzen, Standort und geplante Eingriffe sowie die Anforderungen der zuständigen Stellen. Auch eine Auswertung ohne weiteren Handlungsbedarf ist mit ihrem konkreten Umfang zu berücksichtigen. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf mit der Fachfirma und behördliche Anforderungen mit der Stadt Lingen (Ems) vor den geplanten Bodenarbeiten ab. Der KBD unterstützt die Kommune in seinem Aufgabenbereich.
Nicht zwingend. Es können bereits andere Erkenntnisse oder Auswertungen vorliegen. Deren fachliche Aussage ist von einer technischen Sondierung zu unterscheiden. Prüfen Sie anhand der vollständigen Unterlagen und der geplanten Arbeiten, welche Fragen bereits beantwortet sind und was noch offen ist. Die Eignung technischer Verfahren richtet sich nach Bodenaufbau, Störeinflüssen und der benötigten Tiefe.
Die zitierte Unterlage betrifft ausschließlich das dort beschriebene Plangebiet und die wiedergegebene Auswertung vom 5. Juli 2023. Das Ergebnis gilt nicht für andere Grundstücke in Lingen (Ems). Für Ihr Vorhaben werden die eigenen Flächen und Erkenntnisse geprüft.
Wenn sich Eingriffsflächen oder Tiefen ändern, zusätzliche Erkenntnisse vorliegen oder der Zusammenhang zwischen Bericht und Planung unklar ist. Ein erneuter Abgleich bedeutet nicht automatisch eine vollständige Wiederholung von Untersuchungen. Art und Umfang weiterer Schritte sind zu begründen.
Stellen Sie betroffene Arbeiten ein und berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht. Entfernen Sie sich, halten Sie andere fern und verständigen Sie in Deutschland die Polizei über 110. Die Lingener Planungsunterlage nennt ebenfalls die unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Stellen; folgen Sie deren Anweisungen.
Fordern Sie die vollständige Unterlage mit Lageplan und Anlagen an. Die Ergebniszeile allein lässt oft nicht erkennen, welche Fläche und Fragestellung betrachtet wurden. Bis diese Zuordnung geklärt ist, bleibt die Dokumentation unvollständig; daraus folgt jedoch noch keine bestimmte zusätzliche Untersuchungsmethode. Nach der Unterlagenprüfung werden verbleibende Fragen und gegebenenfalls nötige Facharbeiten festgelegt. Die Ergebnisse werden mit Lagebezug und Aussagegrenzen übergeben.
Ja, soweit seine Aussagen auf die weiterhin erfassten Flächen und Fragestellungen passen. Die Erweiterung wird gesondert mit dem dokumentierten Umfang verglichen. Der weitere Bedarf richtet sich nach den verbleibenden Fragen und den Anforderungen des Vorhabens, nicht nach einer pauschalen Wiederholung aller bisherigen Arbeiten.
Von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Zuordnung zur aktuellen Planung und den noch offenen fachlichen Fragen. Wenn eine technische Bearbeitung erforderlich ist, kommen Fläche, Tiefe und Arbeitsbedingungen hinzu. Eine konkrete Aufgabenbeschreibung ermöglicht eine nachvollziehbare Abstimmung des Umfangs und der benötigten Ergebnisübergabe. Verfahren, Messbarkeit, Zugang und die benötigte Dokumentation beeinflussen Arbeitsumfang, Termine und Kosten.
Übermitteln Sie die Auswertung mit Lageplan, Anlagen und zugehörigen Schreiben. Ergänzen Sie vorhandene technische Berichte, falls solche Arbeiten später erfolgt sind. Kennzeichnen Sie fehlende Bestandteile und benennen Sie, bei wem ergänzende Unterlagen voraussichtlich beschafft werden können. Soll eine Verdachtsfläche geprüft werden, kennzeichnen Sie deren Grenze und Fragestellung im Lageplan.
Senden Sie den Plan der vorgesehenen Eingriffe mit ihren Tiefen. Markieren Sie neue Flächen oder Änderungen gegenüber dem früheren Stand. Teilen Sie mit, welche konkrete Entscheidung noch benötigt wird und wann die betreffenden Bodenarbeiten beginnen sollen, damit die weitere Klärung daran ausgerichtet werden kann.
Ergänzen Sie Projektadresse und Flurstücke, den aktuellen Projektstatus und vorhandene Auflagen. Für Leitungsbau oder Bohrungen werden Trassen und Ansatzpunkte im Plan zugeordnet. Reichen Sie Bestands- und Leitungspläne mit ihrem Datum und Höhenbezug ein. Die benötigte Entscheidung wird mit dem dafür maßgeblichen Bericht oder Planstand beschrieben.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.