Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für die Kampfmittelprüfung Ihres Bauvorhabens in Garbsen benötigen wir einen Lageplan mit den geplanten Bodenarbeiten und die bereits vorhandenen Berichte. Dazu gehören auch Leitungsanschlüsse und vorübergehende Baustellenflächen. FONTANA-EOD klärt mit Ihnen, welche Untersuchungen nötig sind und was mit Planung, Versorgungsträgern oder Behörden abzustimmen ist.
Aktuelle Pläne und vorhandene Berichte zusammenstellen.
Flächen, Tiefen und Ansprechpartner angeben.
Festhalten, wer fehlende Angaben oder Ergebnisse liefert.
Ein Bauvorhaben umfasst häufig mehr Bodenarbeiten als den späteren Gebäudeumriss. Für Ihr Projekt in Garbsen erfassen wir auch Anschlüsse, Arbeitsräume und vorübergehend genutzte Flächen. Der Untersuchungsumfang und die zuständigen Ansprechpartner werden vor den jeweiligen Eingriffen nachvollziehbar zugeordnet.

Geben Sie den tatsächlichen Projektstandort mit Lageplan und betroffenen Grundstücken an. Vorhandene Auskünfte, Auflagen und Berichte werden diesem Bereich zugeordnet. Garbsen liegt in der Region Hannover in Niedersachsen. Die Region Hannover gehört zum Amtsbezirk Leine-Weser. Für das Vorhaben ist die tatsächliche Projektadresse maßgeblich; bei Arbeiten über Gemeindegrenzen hinweg werden die jeweils zuständigen kommunalen Stellen einbezogen. Benennen Sie zu jedem Lageplan den Unterlagenstand und die für den Projektort zuständige Stelle.
Die Stadt Garbsen bietet nach ihrer Bauberatungsinformation für größere Vorhaben Bauantragskonferenzen unter Beteiligung von Versorgungsträgern und Fachbehörden an. Für eine Beratung soll das betreffende Grundstück oder Vorhaben vorab benannt werden. Ob und wie ein solcher Termin für Ihr Projekt sinnvoll ist, wird mit der Stadt abgestimmt.
Für den Geltungsbereich der 156. Änderung des Flächennutzungsplans in Stelingen nennt die Begründung mit Planungsstand Juli 2023 eine Luftbildauswertung des LGLN. Dabei wurde keine Kampfmittelbelastung vermutet; eine Sondierung war nach dieser Unterlage nicht durchgeführt worden. Bringen Sie zur Projektabstimmung die eigentliche Auswertung samt Flächenplan mit. Prüfen Sie, ob sie Ihr Baufeld einschließlich Anschlusswegen und vorübergehenden Arbeitsflächen erfasst. Welche weiteren Untersuchungen nötig sind, ist anhand der konkreten Unterlagen und geplanten Eingriffe zu klären.
Für die Kampfmittelprüfung reicht die Lage des geplanten Gebäudes allein nicht aus. Benötigt werden auch die vorgesehenen Erdarbeiten, Anschlüsse, Arbeitsflächen und vorhandenen Erkenntnisse. Mit diesen Unterlagen lässt sich klären, welche Untersuchungen beauftragt werden sollen und welche Fragen noch an die zuständigen Stellen zu richten sind.
Karl-Heinz Strehlke beschreibt in seinen von der Stadt veröffentlichten Erinnerungen eine Scheinwerferstellung nahe der Havelser Mühle. Solche Ortsangaben werden für eine heutige Untersuchung mit weiteren Akten, Karten und späteren Geländeänderungen zusammengeführt. Eine historische Erinnerung liefert einen Rechercheansatz; die fachliche Bewertung bezieht sich auf das tatsächlich betroffene Baufeld.
Gleichen Sie frühere Gemeinde- und Ortsteilbezeichnungen mit der heutigen Projektadresse und den Flurstücken ab. In der Projektakte werden die ursprüngliche Bezeichnung, der zugehörige Zeitraum und die heutige räumliche Zuordnung festgehalten. Das unterstützt den Vergleich älterer Pläne mit Anschlussgräben, Randstreifen und vorübergehend beanspruchten Arbeitsflächen. Räumlich noch ungeklärte Angaben werden vor der weiteren Untersuchung gezielt überprüft.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Erforderliche Erlaubnisse und Befähigungen werden den beschriebenen Tätigkeiten und verantwortlichen Personen zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie in Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Untersuchen, bewegen oder transportieren Sie den Gegenstand nicht selbst.
Die Begründung zur 156. Änderung des Flächennutzungsplans in Stelingen beschreibt eine Luftbildauswertung ohne anschließende Sondierung für den dortigen Planbereich. Mit der städtischen Bauberatung können offene Planungsfragen vorab geklärt werden; das Geoportal Garbsen stellt räumliche Planungsinformationen bereit. Das LGLN erläutert die Kriegsluftbildauswertung zur Gefahrenerforschung und die Aufgaben bei der Kampfmittelprüfung. Für das Vorhaben werden benötigte Auskünfte und Fachberichte mit dem aktuellen Lageplan zusammengeführt.
Die Grundsätze der Räumplanung verbinden das Untersuchungsziel mit der Bauaufgabe. Die geophysikalischen Fachgrundlagen helfen, Verfahren und örtliche Messbedingungen einzuordnen; die Dokumentationsanforderungen der BFR KMR beziehen Ergebnisse auf die untersuchten Bereiche und die tatsächlich ausgeführten Facharbeiten.
Die BFR KMR betreffen in ihrem festgelegten Aufgabenbereich den Bund. Ihre fachlichen Grundsätze werden für das Vorhaben mit den örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten abgeglichen.
Für Arbeiten in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
§ 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Das Sprengstoffgesetz erfasst nach § 1b SprengG auch das Aufsuchen von Fundmunition. Der Auftrag beschreibt die vorgesehenen Tätigkeiten und die dafür verantwortlichen Personen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihren Flächen-, Tiefen- und Aussagegrenzen. Die zuständigen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen für die weiteren Bodenarbeiten.
Für ein Vorhaben in Garbsen werden die kommunalen Anforderungen mit der am Projektort zuständigen Stelle abgestimmt. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die niedersächsischen Gemeinden in seinem Aufgabenbereich.
Öffentlich zugängliche Bauleitpläne helfen bei der räumlichen Orientierung. Für die Kampfmittelfrage werden daneben die einschlägigen Auswertungen, Berichte und behördlichen Schreiben benötigt. Prüfen Sie besonders, ob deren Anlagen auch die außerhalb des Gebäudes vorgesehenen Eingriffe erfassen. Fehlende Unterlagen werden gezielt beschafft; aus einer nicht auffindbaren Anlage folgt noch keine bestimmte technische Maßnahme.
Historische Unterlagen auswertenAus dem Vergleich von Bauplanung und vorhandenen Ergebnissen wird die verbleibende Aufgabe abgeleitet. Zugänglichkeit, Einbauten, Gelände und benötigte Tiefe beeinflussen das geeignete Verfahren. Der Auftrag soll eindeutig benennen, welche Teilflächen bearbeitet werden und welche Aussage benötigt wird. Damit können die beteiligten Unternehmen ihre folgenden Arbeitsschritte auf einen nachvollziehbaren Untersuchungsumfang beziehen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Der Hochbauplan zeigt nicht zwangsläufig sämtliche Anschlussgruben und Leitungstrassen. Stellen Sie deshalb auch die Verbindungen bis zu den vorgesehenen Übergabepunkten dar. Für jeden Abschnitt muss erkennbar sein, wer die Planung liefert und welche Untersuchung bereits vorliegt. Ein Bericht über das Gebäudebaufeld kann wichtige Erkenntnisse enthalten, ohne alle außerhalb liegenden Anschlüsse abzudecken. Diese räumliche Zuordnung wird vor der Beauftragung geprüft.
Ergänzen Sie zum Trassenplan die vorgesehenen Grabenprofile, Anschlussgruben und seitlichen Arbeitsräume. Die Tiefe der Leitung und die Tiefe des erforderlichen Aushubs können voneinander abweichen. Für die Untersuchung wird der tatsächlich beanspruchte Bodenraum beschrieben. Treffen zwei Untersuchungsbereiche an einem Übergabepunkt zusammen, werden ihre Grenzen und Tiefen anhand der vollständigen Pläne abgeglichen. So erhält das ausführende Unternehmen eine eindeutige Grundlage für den betreffenden Anschluss.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Provisorische Zufahrten, Einfassungen, Containeranschlüsse oder vorbereitende Entwässerung können früher beginnen als die eigentlichen Fundamente. Entscheidend sind die konkret vorgesehenen Arbeiten und ihre Tiefen. Eine reine Flächenbezeichnung wie Baustelleneinrichtung reicht dafür nicht aus. Werden zunächst nur Flächen ohne Bodeneingriff genutzt, ist auch das von späteren Erdarbeiten zu unterscheiden. Der Ablaufplan soll diese Unterschiede für alle Beteiligten nachvollziehbar zeigen.
Ein Vorarbeitsauftrag soll erkennen lassen, ob nur eine vorhandene Fläche genutzt oder beispielsweise eine Befestigung entfernt, eine Zufahrt hergestellt oder eine Entwässerung angelegt wird. Für Arbeiten mit Bodeneingriff werden Lage, Tiefe und Reihenfolge benannt. Die kampfmittelfachlichen Voraussetzungen werden vor diesem Arbeitsschritt geklärt. Vereinbaren Sie, wann die Fläche für die Untersuchung zugänglich ist und wer sie bereitstellt. Verändern die Vorarbeiten das Gelände, wird der neue Zustand im weiteren Untersuchungsablauf berücksichtigt.
Bauaushub fachlich begleiten
Ein Versorgungsunternehmen, ein Grundstückseigentümer und ein Bauunternehmen können unterschiedliche Teilaufgaben veranlassen. Stimmen Sie ab, wer die erforderlichen Unterlagen beschafft, den Untersuchungsumfang bestätigt und die Ergebnisse erhält. Gemeinsam genutzte Karten erleichtern diese Abstimmung. Sie ersetzen jedoch nicht die vollständigen Berichte und die eindeutige Zuordnung eines Auftrags. Offene Übergänge zwischen den Teilflächen bleiben bis zu ihrer Klärung sichtbar.
Unterscheiden Sie im gemeinsamen Lageplan Grundstücksgrenzen, Leistungsgrenzen und die Grenzen vorhandener Untersuchungen. Diese Linien können an unterschiedlichen Stellen verlaufen. Für jede Anschlussfläche wird festgehalten, welcher Auftrag sie erfasst und wer den vollständigen Bericht erhält. Bei einem Wechsel des ausführenden Unternehmens werden die maßgeblichen Unterlagen mit ihrem Planstand übergeben. Noch offene Teilflächen bleiben als eigene Aufgaben erkennbar.
Ablauf und Aufgaben abstimmenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
In einer Ausschreibung werden Unterlagenprüfung, erforderliche Auswertung, technische Untersuchung und Ergebnisübergabe nach ihrem jeweiligen Umfang beschrieben. Benennen Sie vorhandene Grundlagen und Leistungen, deren Notwendigkeit erst nach einer fachlichen Bewertung feststeht. Damit lässt sich erkennen, welche Arbeiten bereits angeboten werden können und welche Voraussetzung zuvor zu klären ist. Die Angebote beziehen sich auf dieselben Flächen und vorgesehenen Eingriffe.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Klären Sie außerdem, wer den Zugang zu einer Anschlussfläche ermöglicht und wer die Abstimmung mit Eigentümern oder Betreibern übernimmt. Ein verfügbarer Termin auf dem Hauptbaufeld bedeutet noch keinen Zugang zur Leitungstrasse außerhalb davon. Die betroffenen Unternehmen benötigen vor Beginn denselben Stand der Zugangs- und Leitungsinformationen. Werden Bedingungen vor Ort verändert, wird das weitere Vorgehen mit den Verantwortlichen abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenStellen Sie Gründungen, Untergeschosse, Entwässerung und sonstige Erdarbeiten gemeinsam dar. Prüfen Sie, ob die beteiligten Planer für dieselben Flächen von denselben Eingriffstiefen ausgehen. Für den Kampfmittelprüfauftrag muss erkennbar sein, welcher Eingriff tatsächlich ausgeführt werden soll und welche Angaben noch vorläufig sind.
Beschreiben Sie Leitungskorridore, Anschlussstellen und mögliche Eingriffe außerhalb des eigentlichen Baufelds. Benennen Sie den zuständigen Versorgungsträger und fügen Sie verfügbare Bestandspläne bei. Prüfen Sie gesondert, ob der geplante Anschlussgraben von den vorhandenen Kampfmitteluntersuchungen abgedeckt ist.
Wenn Baustellenzufahrten, provisorische Leitungen oder andere Einrichtungen mit Bodeneingriffen vorgesehen sind, gehören sie in die Übersicht. Auch diese vorübergehenden Bodenarbeiten müssen bei der Kampfmittelprüfung berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem diese Flächen erstmals beansprucht werden sollen.
Legen Sie fest, welche Eingriffe durch welchen Auftrag erfasst werden. Endet eine beauftragte Untersuchung an der Grundstücksgrenze, bleibt der Anschluss außerhalb davon gesondert zu klären. Halten Sie fest, wer die Untersuchung der Anschlussfläche veranlasst und wem die Ergebnisse übergeben werden.
Führen Sie Gebäudeflächen, Anschlusstrassen und vorbereitende Eingriffe in einer abgestimmten Übersicht zusammen. Ergänzen Sie die geplanten Tiefen und die jeweils vorhandenen Fachberichte. Die Beteiligten benötigen denselben Planstand, wenn sie ihren Leistungsumfang beschreiben. Veränderte Übergabepunkte oder zusätzliche Arbeitsräume werden mit Datum nachgeführt, damit keine Untersuchung auf einer überholten räumlichen Annahme beruht.
Halten Sie fest, welche fachliche Frage geklärt wurde, welche Unterlage noch fehlt und wer die nächste Entscheidung vorbereitet. Ein Gesprächsprotokoll kann diese Aufgaben ordnen. Ob eine Fläche tatsächlich untersucht wurde und welche Aussage daraus folgt, bleibt dem zugehörigen Fachbericht vorbehalten. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird ergänzend das Räumprotokoll mit dem tatsächlichen Räumumfang und den Ergebnissen den bearbeiteten Flächen und dem maßgeblichen Lageplan zugeordnet. Vor dem nächsten Bodeneingriff wird kontrolliert, ob die benötigten Ergebnisse bei den ausführenden Beteiligten angekommen sind.
Die frühesten Erdarbeiten bestimmen, wann Unterlagen und fachliche Entscheidungen vorliegen müssen. Das kann ein Leitungsanschluss oder eine provisorische Entwässerung vor dem Gebäudebau sein. Legen Sie deshalb die tatsächliche Reihenfolge offen. Benötigte Plananlagen, Zugangsabsprachen und Ergebnisübergaben werden diesen Arbeitsschritten zugeordnet. Eine spätere Untersuchung des Hauptbaufelds deckt einen vorher begonnenen, außerhalb liegenden Eingriff nicht rückwirkend ab.
Ein geänderter Anschlusspunkt kann einen anderen Leitungsverlauf und neue Arbeitsräume erforderlich machen. Geben Sie die Änderung vor der Ausführung an die Fachplanung weiter. Diese vergleicht den neuen Eingriff mit den vorhandenen Ergebnissen und beschreibt einen gegebenenfalls ergänzenden Bedarf. Anschließend erhalten die betroffenen Beteiligten den aktualisierten Planstand und die zugehörigen Aussagen. Ein unverändertes Bauvorhaben kann so dennoch einzelne neue Untersuchungsfragen enthalten.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Eine notwendige Sondierung bleibt Bestandteil des vereinbarten Vorgehens; die Sichtkontrolle ergänzt sie. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDas Garbsener Geoportal stellt räumliche Informationen bereit; die städtische Erläuterung nennt unter anderem Bebauungspläne. Solche Karten helfen bei der räumlichen Orientierung, ersetzen aber keine Kampfmittelunterlagen. Eine Luftbildauswertung benötigt eine eindeutig abgegrenzte Antragsfläche. Ihr Ergebnis ist gesondert für die geplanten Bodenarbeiten zu bewerten.
Für den Abgleich werden die vollständigen Kampfmittelberichte mit ihren Anlagen benötigt. Halten Sie fest, ob eine historische Auswertung, eine ausgeführte Sondierung oder eine weiterführende Bearbeitung dokumentiert ist. Zu jedem Bericht gehören die untersuchte Fläche, der Planstand und gegebenenfalls der verwendete Höhenbezug. Fehlende Anlagen werden beschafft, bevor aus einer kurzen Ergebnisangabe eine Entscheidung für einen neuen Anschluss oder eine tiefere Baugrube abgeleitet wird.
Für erforderliche Messungen sind die tatsächlichen Bedingungen auf der Fläche zu beschreiben: Zugänglichkeit, vorhandene Leitungen, Befestigungen und andere Einflüsse auf die Untersuchung. Die geophysikalische Sondierung muss zum Untersuchungsziel und zu diesen Bedingungen passen. Das Verfahren ist vor der Ausführung fachlich festzulegen.
Bei einer angefragten Bohrlochfreigabe werden der vorgesehene Ansatzpunkt, die maximale Bohrtiefe und die zugehörige Gelände- oder Bezugshöhe benötigt. Geben Sie an, ob sich der Bohrpunkt noch verschieben kann und welche anderen Bodeneingriffe für Geräteaufstellung oder Zugang erforderlich sind. Die Fachplanung bestimmt daraus die geeignete kampfmittelfachliche Untersuchung. Ihre dokumentierte Aussage bleibt mit dem bearbeiteten Bodenraum verbunden; die spätere Bohrung wird mit diesem Umfang abgeglichen.
Die niedersächsische Aufgabenverteilung trennt beauftragte Gefahrenerforschung von hoheitlichen Maßnahmen der Gemeinde und den Aufgaben des staatlichen KBD. Ein Räumkonzept kann die erforderlichen Leistungen und Abstimmungen zusammenführen. Behördliche Entscheidungen bleiben den zuständigen Stellen vorbehalten.
Wird eine fachlich geplante baubegleitende Untersuchung vereinbart, beschreibt die Ausführungsplanung die Arbeitsfolge, Untersuchungsabschnitte und erforderlichen Bewertungen. Die Sichtkontrolle ergänzt die vorgesehenen technischen Untersuchungen. Vor dem nächsten Abtrag erhalten Bauleitung und ausführendes Unternehmen die dazu nötigen Angaben. Weisungsbefugnisse und Meldewege werden vor Beginn abgestimmt. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die betroffenen Arbeiten eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Führen Sie die aktuelle Planung, vorhandene Kampfmittelunterlagen und bekannte behördliche Vorgaben zusammen. Kennzeichnen Sie vorläufige Angaben. Für jeden vorgesehenen Eingriff sollten zumindest Fläche und Tiefe soweit beschrieben sein, wie es der Planungsstand erlaubt. Für den Erstkontakt werden der genaue Projektort und die zuerst vorgesehenen Bodenarbeiten benannt. Vorhandene Luftbildauswertungen, Sondierberichte und behördliche Schreiben werden mit Gebäude, Anschlüssen und Arbeitsflächen verglichen. Die Unterlagenprüfung zeigt, welche Erkenntnisse bereits zugeordnet werden können und welche Grundlagen fehlen.
Sind die Grundlagen für den betroffenen Bereich offen, werden die erforderliche historische Recherche und Kriegsluftbildauswertung durchgeführt. Frühere Ortsangaben, Nutzungen und Geländeänderungen werden auf die heutige Eingriffsfläche bezogen. Die Auswertung beschreibt ihre Erkenntnisse und Aussagegrenzen als Grundlage für die anschließende Untersuchungsplanung.
Notieren Sie, welche Frage eine fachliche Untersuchung erfordert und welche durch Planung, Versorgungsträger oder Behörde zu klären ist. Benennen Sie die jeweiligen Ansprechpartner. Besprechen Sie die offenen Fragen für die konkret geplanten Bodenarbeiten. Die Kampfmittelfachplanung wählt das geeignete Verfahren nach Untersuchungsziel, Tiefe, Bodenaufbau und Störeinflüssen. Unterschiedliche Anschluss- und Gebäudeflächen können unterschiedliche Vorgehensweisen benötigen. Zugänge, erforderliche Vorarbeiten und die Abstimmung mit Versorgungsträgern werden vor der Ausführung geklärt.
Die beauftragte Sondierung oder fachlich geplante Begleitung wird im beschriebenen Bereich ausgeführt. Messdaten und Auffälligkeiten werden anhand des Verfahrens und der örtlichen Bedingungen fachlich bewertet. Nicht erreichbare Teilflächen und weiterer Klärungsbedarf bleiben räumlich erkennbar. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die betroffenen Arbeiten eingestellt und die zuständigen Stellen verständigt.
Das Protokoll sollte zwischen getroffenen Festlegungen, Arbeitsaufträgen und offenen Fragen unterscheiden. Vermerken Sie, welche Unterlagen nachzureichen sind und wer sie erhält. Behördliche Entscheidungen und Untersuchungsberichte müssen als eigene Unterlagen vorliegen. Die Untersuchungsdokumentation hält die tatsächlichen Arbeiten mit Flächen, Tiefen, Verfahren und Einschränkungen fest. Bericht und zugehörige Pläne werden gemeinsam an die benannten Empfänger übergeben. Für die Projektakte bleibt erkennbar, welche konkrete Aussage für den nächsten Bauabschnitt vorliegt.
Wenn sich nach der Abstimmung die Gründung oder ein Leitungsweg verändert, wird die Änderung den betroffenen Fachbeteiligten vorgelegt. Zu prüfen ist, ob die bisherige Aufgabenstellung noch ausreicht. Klären Sie erforderliche Ergänzungen vor den geänderten Bodenarbeiten. Vor der nächsten Bodenarbeit wird geprüft, ob Lage, Tiefe und Arbeitsweise vom dokumentierten Ergebnis erfasst sind. Noch erforderliche Facharbeiten und behördliche Abstimmungen erhalten einen konkreten nächsten Schritt. Die maßgeblichen Unterlagen werden an das nachfolgende Unternehmen weitergegeben.
Ein fachlicher Bericht sollte erkennen lassen, auf welche Fläche und Planung sich das Ergebnis bezieht. Die zugehörigen Pläne, Untersuchungsgrenzen und Einschränkungen müssen bei der Weitergabe an Bauleitung und Versorgungsträger erhalten bleiben. Übergeben Sie deshalb den vollständigen Bericht mit seinen Anlagen.
Die BFR KMR beschreiben unter anderem die Zusammenstellung vorhandener Informationen, die Ermittlung von Defiziten und die nachvollziehbare Dokumentation. Ihr unmittelbarer Geltungsbereich ist bundesbezogen. Für ein anderes Vorhaben dienen diese Grundsätze der fachlichen Orientierung; die tatsächlich geltenden behördlichen und vertraglichen Anforderungen sind zusätzlich zu klären.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Im Bericht und Übersichtsplan werden sie gesondert ausgewiesen. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Änderungen werden mit Datum und eindeutigem Planbezug weitergegeben. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine Aussage ist nur zusammen mit ihrer Untersuchungsaufgabe verständlich. Beachten Sie, welche Fläche und Tiefe beschrieben werden, welche Verfahren eingesetzt wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein Berichtstitel oder eine Ergebniszeile allein ist dafür zu knapp. Für neue Arbeiten werden diese Angaben mit dem aktuellen Plan verglichen. So lässt sich fachlich begründet unterscheiden, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche Frage noch offen ist. Maßgeblich bleiben die dokumentierten Flächen und Tiefen, auch wenn Grundstück oder Projektbezeichnung gleich bleiben.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenUnterlagenprüfung, Sondierung, baubegleitende Facharbeit und Bergung bezeichnen unterschiedliche Aufgaben. Für eine Anfrage muss nicht vorab das richtige Verfahren feststehen. Hilfreich ist stattdessen eine genaue Beschreibung des geplanten Eingriffs und der benötigten Entscheidung. Auf dieser Grundlage wird der passende fachliche Umfang geklärt. Dadurch wird vermieden, dass ein allgemeiner Begriff in Planung, Vergabe und Ausführung jeweils etwas anderes meint.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie für die Anfrage, ob vorhandene Unterlagen bewertet, eine Fläche technisch untersucht oder bewertete Befunde weiter bearbeitet werden sollen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Stadt beschreibt dieses Angebot für größere Bauvorhaben. Ob eine Konferenz sinnvoll ist und welche Beteiligten benötigt werden, sollte mit der städtischen Bauberatung anhand des konkreten Vorhabens geklärt werden.
Die städtische Erläuterung nennt räumliche Planungsinformationen, unter anderem Bebauungspläne. Ein solcher Kartenausschnitt ist kein Kampfmittelbefund. Für die fachliche Einordnung werden die vorhandenen Erkenntnisse und die tatsächlich vorgesehenen Bodeneingriffe benötigt.
Klären Sie mit Planung und Versorgungsträger, wer die erforderliche Untersuchung veranlasst und welche behördlichen Abstimmungen nötig sind. Tragen Sie Lage und Tiefe des Grabens in den Plan ein. Ein Bericht für die Gebäudefläche deckt einen außerhalb liegenden Anschlussgraben nicht automatisch ab.
Nein. Es dokumentiert zunächst das Gespräch und die festgehaltenen Aufgaben oder Entscheidungen. Ein Untersuchungsergebnis braucht seine eigenen fachlichen Nachweise und Grenzen. Behördliche Vorgaben sind als solche zu erkennen und dürfen nicht aus einer eigenen Gesprächszusammenfassung abgeleitet werden.
Hilfreich sind der aktuelle Lageplan mit Eingriffsflächen und Tiefen, vorhandene Kampfmittelunterlagen sowie die Fragen aus der bisherigen Projektabstimmung. Ergänzen Sie vorgesehene Leitungsanschlüsse und provisorische Flächen. Damit können wir prüfen, welche Angaben fehlen und welche Untersuchungen benötigt werden.
Benennen Sie in der Projektorganisation eine zuständige Person für den gemeinsamen Dokumentenstand. Die jeweiligen Auftraggeber und Fachunternehmen bleiben für ihre vereinbarten Aufgaben verantwortlich. Eine zentrale Übersicht erleichtert die Übergabe, ersetzt aber weder die vollständigen Fachberichte noch notwendige Entscheidungen der zuständigen Stellen.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie in Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Untersuchen, bewegen oder transportieren Sie den Gegenstand nicht selbst.
Neben Flächen, Tiefen und Verfahren sind die verfügbaren Unterlagen, die Zugänge und die zeitlichen Abhängigkeiten maßgeblich. Beschreiben Sie, welche Teilbereiche gemeinsam bearbeitet werden können und welche separat zugänglich sind. Vergleichbare Angebote benötigen dieselben Voraussetzungen sowie eine eindeutig benannte Ergebnisübergabe.
Senden Sie einen Lageplan mit Gebäude, Anschlussleitungen, Arbeitsräumen und vorübergehenden Bodenarbeiten. Ergänzen Sie die jeweiligen Tiefen sowie bereits vorhandene Auswertungen und Untersuchungsberichte. Markieren Sie Flächen, deren Planung sich noch ändern kann, und benennen Sie die frühesten vorgesehenen Erdarbeiten.
Teilen Sie mit, welche Beteiligten einzelne Flächen oder Anschlüsse planen und beauftragen. Hilfreich sind bekannte Übergabepunkte, Zuständigkeiten für fehlende Unterlagen und ein Termin für die benötigte fachliche Aussage. So können offene Fragen vor der Angebots- und Ablaufplanung gezielt abgestimmt werden.
Ergänzen Sie die Projektadresse, Flurstücke, den aktuellen Projektstatus und die geplanten Bauzeiten. Behördliche Auflagen werden mit ihren vollständigen Anlagen übermittelt. Benennen Sie die benötigte Entscheidung und den dafür maßgeblichen Termin sowie vorhandene Leitungs- und Bestandspläne.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.