Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Bei der Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Delmenhorst gleicht FONTANA-EOD vorhandene Berichte mit den heutigen Baufeldern und Eingriffstiefen ab. Bauherren, Planer und Bauleitung erhalten eine abgestimmte Grundlage für notwendige ergänzende Facharbeiten. Senden Sie dafür Lageplan und vollständige Altberichte; benennen Sie geänderte Grundstücksgrenzen, zusätzliche Bauflächen und tiefere Bauteile.
Bereits untersuchte Flächen mit dem Bauplan vergleichen.
Zusätzliche Flächen und tiefere Bauteile kennzeichnen.
Auch verbleibende Lücken im Bericht dokumentieren.
Neue Flurstücksgrenzen oder eine gemeinsame Adresse verändern den Umfang eines vorhandenen Kampfmittelberichts nicht. Für Ihr Vorhaben in Delmenhorst ordnen wir frühere Ergebnisse den untersuchten Flächen und Tiefen zu. Zusätzliche Baufelder, Verbindungstrassen und tiefere Eingriffe werden vor der Ausführung gesondert bewertet.

Geben Sie den tatsächlichen Projektstandort mit Lageplan und betroffenen Grundstücken an. Vorhandene Auskünfte, Auflagen und Berichte werden diesem Bereich zugeordnet. Delmenhorst ist eine kreisfreie Stadt in Niedersachsen und gehört zum Amtsbezirk Weser-Ems. Für die örtliche Kampfmittel-Gefahrenabwehr wird die Stadt einbezogen; der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die Gemeinden in seinem Aufgabenbereich. Benennen Sie zu jedem Lageplan den zugehörigen Unterlagenstand und die für den Projektort zuständige Stelle.
Bei einer Flächenentwicklung können ältere Auswertungen, Teiluntersuchungen und neue Baupläne nebeneinander vorliegen. Die Berichte müssen den tatsächlich untersuchten Flächen zugeordnet werden, auch wenn inzwischen Flurstücke zusammengelegt wurden oder dieselbe Adresse tragen. Zu prüfen ist, welchen Bereich ein Bericht tatsächlich behandelt, auf welchen Unterlagen er beruht und welche Aussagen er für die vorgesehenen Erdarbeiten ermöglicht.
Am 8. Oktober 1943 traf ein Luftangriff Delmenhorst. Bei der Auswertung früherer Nutzungen werden verfügbare Schadensunterlagen und historische Luftbilder auf das heutige Baufeld bezogen. Frühere Untersuchungsergebnisse werden mit ihren eigenen Flächen- und Tiefengrenzen in den Vergleich einbezogen.
Die Begründung zum Bebauungsplan 374 „Straßenverlegung Am Wollepark“ dokumentiert eine 2022 beim LGLN angefragte Luftbildauswertung. Danach wurde für den beschriebenen Bereich keine Kampfmittelbelastung vermutet. Zugleich hält die Unterlage fest, dass keine Sondierung und keine Räumung stattgefunden hatten. Vegetation und Schatten erschwerten stellenweise die Bodensicht in den Luftbildern. Diese Angaben betreffen den damaligen Stand dieses Planbereichs. Prüfen Sie bei älteren Unterlagen deshalb, worauf das Ergebnis beruht: auf einer Luftbildauswertung oder auf einer technischen Untersuchung. Ob daraus weiterer Untersuchungsbedarf für Ihr Vorhaben folgt, wird anhand der erfassten Fläche, der geplanten Eingriffe und der geltenden Anforderungen geklärt.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Erforderliche Erlaubnisse und Befähigungen werden den beschriebenen Tätigkeiten und verantwortlichen Personen zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Begründung zum Bebauungsplan 374, Abschnitt 9 „Kampfmittel“ hält eine konkret abgegrenzte Luftbildbewertung fest. Für weitere Grundstücke werden die jeweiligen Flächen und Eingriffe gesondert betrachtet. Das LGLN beschreibt die Kriegsluftbildauswertung zur Gefahrenerforschung und erläutert, wer welche Aufgaben bei der Kampfmittelprüfung übernimmt. Die Räumstellenanzeige und Einreichung der Arbeitsergebnisse werden mit den zuständigen Stellen und dem beauftragten Fachunternehmen abgestimmt. Historische Angaben zum Luftangriff enthält die Geschichts- und Erinnerungstafel zum Luftangriff am 8. Oktober 1943.
Die Grundsätze der Räumplanung, die geophysikalischen Untersuchungsbedingungen und die Dokumentationsanforderungen der BFR KMR helfen, Ziel, Verfahren und Ergebnisunterlagen aufeinander abzustimmen. Der räumliche Bezug bleibt für jede bearbeitete Teilfläche nachvollziehbar.
Die BFR KMR betreffen in ihrem festgelegten Aufgabenbereich den Bund. Ihre fachlichen Grundsätze werden für das Vorhaben mit den örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten abgeglichen.
Für Arbeiten in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Das Sprengstoffgesetz erfasst nach § 1b SprengG auch das Aufsuchen von Fundmunition.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihren Flächen-, Tiefen- und Aussagegrenzen. Die zuständigen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen für die weiteren Bodenarbeiten.
Behördliche Fragen werden für das Stadtgebiet mit der Stadt Delmenhorst geklärt. In Niedersachsen unterstützt der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst die Gemeinden in seinem Aufgabenbereich. Für das Vorhaben werden Auflagen, Ansprechpartner, Meldewege und die Übergabe bewerteter Befunde abgestimmt. Der technische Auftrag bezeichnet die vereinbarten Fachuntersuchungen mit ihren Flächen- und Tiefengrenzen.
Ein älterer Vorgang kann eine historische Auswertung, eine technische Untersuchung oder beides enthalten. Deshalb wird zunächst geprüft, auf welcher Grundlage seine Aussagen beruhen. Zum Vergleich mit der neuen Planung gehören die betrachtete Fläche, erkennbare Einschränkungen und Empfehlungen. Die bloße Überschrift eines Schreibens oder eine zusammenfassende Ergebniszeile reicht dafür nicht aus.
Historische Unterlagen auswertenAus dem Vergleich werden offene Teilflächen und Tiefen abgeleitet. Der weitere Auftrag benennt diese Bereiche und die benötigte fachliche Aussage. Die Wahl geeigneter Verfahren berücksichtigt den jeweiligen Bestand und die Zugänglichkeit. Vorhandene Ergebnisse werden dabei genutzt, soweit sie zur Aufgabe passen; nicht untersuchte Zwischenräume werden nicht stillschweigend als miterfasst behandelt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Nach einer Teilung können mehrere Bauherren auf Unterlagen zurückgreifen, die ursprünglich für eine größere Fläche erstellt wurden. Entscheidend ist, welchen Bereich die damalige Untersuchung tatsächlich umfasst. Die Zuordnung erfolgt anhand der Plananlagen und erkennbaren Lagebezüge. Neue Flurstücksbezeichnungen werden ergänzend dokumentiert. So kann jeder Auftraggeber nachvollziehen, welche Ergebnisse auf seine Eingriffe passen und welche Fragen noch offen sind. Stellen Sie alle verfügbaren Berichte zusammen, auch wenn sie verschiedene Eigentümer oder ältere Flurstücksnummern nennen. Der jüngste Bericht kann einen anderen Teilbereich betreffen als ein älterer. Ein Verzeichnis mit Datum, Titel, Anlagen und dargestellter Auswerte- oder Untersuchungsfläche macht die Zuordnung prüfbar. Fehlende Karten werden beim ursprünglichen Auftraggeber oder der zuständigen Stelle angefragt. Die neue Eigentums- oder Adresszuordnung führt die getrennten Untersuchungsumfänge fachlich noch nicht zusammen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Ein neuer Leitungskorridor kann außerhalb der beiden untersuchten Baufelder liegen, obwohl er diese unmittelbar verbindet. Auch Anschlussgruben, Schächte und zusätzliche Arbeitsräume sind mit ihren Tiefen aufzunehmen. Der Verlauf wird mit den vorhandenen Untersuchungskarten verglichen. Die Ergebnisse der angrenzenden Flächen sind dabei eine Grundlage für die Planung, ersetzen aber keinen Nachweis für einen nicht erfassten Zwischenbereich. Berücksichtigen Sie auch kleine Anschlussgruben, Entwässerungsleitungen und einzelne Bohrpunkte. Ein kurzer Eingriff kann außerhalb der alten Untersuchungsgrenze liegen oder tiefer reichen. Lage und Tiefe solcher Ergänzungen werden vor dem betroffenen Arbeitsschritt mit der Fachplanung abgeglichen.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Eine Nutzungsänderung kann andere Fundamente, einen Keller oder eine tiefer liegende Entwässerung erfordern. Die bereits dokumentierte Untersuchung wird deshalb nicht nur mit dem Gebäudeumriss, sondern auch mit diesen neuen Tiefen verglichen. Ein früherer Bericht kann weiterhin verwertbare Erkenntnisse enthalten. Für darüber hinausgehende Eingriffe wird der ergänzende Bedarf fachlich bestimmt und vor den betroffenen Arbeiten abgestimmt. Zum Vergleich gehören die seinerzeit verwendete Gelände- oder Höhenreferenz und die heutigen Planhöhen. Wenn Aufschüttungen, Abtrag oder veränderte Bauteile den Bezug verändern, werden die jeweiligen Grenzen nachvollziehbar gegenübergestellt. So wird erkennbar, welche neue Fragestellung eine ergänzende Untersuchung beantworten soll.
Bauaushub fachlich begleitenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt. Bei erforderlicher Flächenräumung werden Räumziel, bearbeiteter Bereich und maßgebliche Ausführungsbedingungen im Räumkonzept beschrieben. Die Ergebnisunterlagen beziehen sich auf diese vereinbarte Aufgabe.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin. Für eine vergleichbare Ausschreibung werden bereits untersuchte Bereiche und neue Aufgaben im selben Plan gekennzeichnet. Bezeichnen Sie zusätzliche Anschlussflächen, benötigte Tiefen und die erwarteten Ergebnisunterlagen. Die Leistungsbeschreibung benennt Zugänge, bekannte Einschränkungen und gegebenenfalls getrennte Bauabschnitte, soweit diese die Ausführung und den Aufwand beeinflussen.
Umfang und Termin besprechenZeichnen Sie Gebäude, Arbeitsräume und sonstige Bodeneingriffe in einen gemeinsamen Lageplan ein. Reicht eine Baugrube über den früher untersuchten Bereich hinaus, muss der zusätzliche Streifen gesondert geprüft werden. Die Grenze des Baugrundstücks und die Grenze einer Untersuchung müssen dabei nicht übereinstimmen.
Werden einzelne Teilflächen durch eine Zufahrt oder neue Leitungen verbunden, sind auch diese Verbindungen zu betrachten. Zwei vorhandene Berichte über benachbarte Baufelder belegen für sich genommen nicht den Untersuchungsstand des dazwischenliegenden Korridors. Geben Sie deshalb auch Lage und Tiefe der Anschlussstellen an.
Ein alter Bericht kann sich auf einen anderen Eingriff oder Höhenbezug beziehen. Für neue Keller, Gründungen oder Entwässerungsanlagen sind deshalb die geplanten Tiefen gegenüberzustellen. Auch wenn die Baufläche bereits untersucht wurde, muss die dokumentierte Tiefe zum neuen Eingriff passen.
Bei einer abschnittsweisen Entwicklung sollte für jeden Abschnitt erkennbar bleiben, welche Unterlagen vorliegen und welche Aufgaben noch offen sind. Tragen Sie spätere Änderungen an Leitungen, Zufahrten oder Baustellenflächen beim jeweiligen Bauabschnitt nach. Prüfen Sie vor der Ausführung, ob dafür weitere Untersuchungen erforderlich sind.
Ordnen Sie jedem Bericht Titel, Datum, Plananlage und untersuchten Bereich zu. Wenn sich Grundstücksnummern oder Planbezeichnungen geändert haben, stellen Sie den Zusammenhang her. Unvollständige Unterlagen und fehlende Anlagen bleiben in der Übersicht erkennbar. Damit kann die weitere Prüfung auf vorhandenen Ergebnissen aufbauen und gezielt die tatsächlich offenen Fragen bearbeiten.
Die Bauleitung benötigt eine nachvollziehbare Gegenüberstellung von Untersuchungsumfang und vorgesehenen Erdarbeiten. Dabei sind zusätzliche Korridore, tiefere Eingriffe und unzugängliche Teilflächen einzeln erkennbar. Veränderte Planstände werden mit Datum weitergegeben. Ein Übersichtsplan erleichtert die Orientierung, während die vollständigen Fachberichte und ihre Einschränkungen verbindlich zugeordnet bleiben. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit dem Räumumfang und den Ergebnissen dem bearbeiteten Bereich und der zugehörigen Planfassung zugeordnet.
Wenn mehrere Bauabschnitte nacheinander entwickelt werden, sollen ihre gemeinsamen Anschlüsse bereits in der Vorbereitung erkennbar sein. Dazu gehören Zufahrten, Leitungen und vorübergehende Bodenarbeiten. Jeder Abschnitt wird mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Eine rechtzeitige Abstimmung verhindert, dass ein Verbindungskorridor erst kurz vor seiner Ausführung als offene Untersuchungsaufgabe auffällt. Die konkrete Reihenfolge richtet sich nach dem Vorhaben und seinen fachlichen Voraussetzungen.
Neue Verantwortliche benötigen die vollständigen Berichte, die zugehörigen Karten und den aktuellen Stand der Planung. Eine Liste bereits erledigter Bauabschnitte allein beschreibt keine Untersuchungsgrenzen. Übergeben werden deshalb auch noch offene Bereiche, bisherige Einschränkungen und zwischenzeitlich geänderte Tiefen. Vor dem nächsten Eingriff wird geprüft, ob die übergebenen Aussagen die tatsächlich vorgesehene Ausführung abdecken.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen. Stark leitfähige Böden können seine Reichweite begrenzen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Eine ausschließlich visuelle Aushubbeobachtung entspricht bei der präventiven Kampfmittelräumung nicht dem Stand der Technik. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben. Bei geeignetem Verfahren wird jede Arbeitslage vor dem kontrollierten lagenweisen Abtrag technisch sondiert und bewertet. Die Sichtkontrolle ergänzt die Sondierung. Der Ablauf wird bis zur vereinbarten Sohle und erforderlichenfalls an Wänden oder Böschungen fortgeführt; Stoppsignal, Weisungsbefugnisse und Meldewege werden vorher abgestimmt.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie Luftbildauswertung ist anhand ihrer konkreten Auswertefläche und Aussage zu lesen. Das LGLN verlangt für einen Antrag unter anderem eine eindeutige Markierung des auszuwertenden Bereichs. Liegt nur eine Zusammenfassung ohne zugehörigen Plan vor, sollte zunächst die vollständige Unterlage beschafft werden; ein positives oder negatives Ergebnis darf nicht über seine Grenzen hinaus übertragen werden.
Für eine erforderliche technische Untersuchung sind Bebauung, Befestigungen, Leitungen und sonstige Störeinflüsse im jeweiligen Teilbereich relevant. Die geophysikalische Sondierung wird nach Untersuchungsziel und örtlichen Bedingungen ausgewählt. Ein Verfahren, das auf einer offenen Nachbarfläche geeignet war, lässt sich nicht ohne Prüfung auf eine überbaute Anschlussfläche übertragen.
Nach den Informationen des LGLN übernehmen beauftragte gewerbliche Fachfirmen Gefahrenerforschungsmaßnahmen; hoheitliche Maßnahmen liegen bei den Gemeinden. Die Aufgaben des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind davon getrennt. Ein Räumkonzept beschreibt die Untersuchungsaufgabe und die erforderlichen Abstimmungen. Die behördlichen Zuständigkeiten bleiben dabei unverändert. Legen Sie behördliche Schreiben mit vollständigem Wortlaut, Datum und Plananlagen vor. Festgehalten wird, welche Fläche die Auskunft oder Entscheidung betrifft und welche Aufgaben noch zu bearbeiten sind. Geänderte Pläne werden vor dem betroffenen Eingriff an die Fachplanung und die ausführenden Beteiligten weitergegeben.
Legen Sie die vollständigen Berichte mit Anlagen, bisherige behördliche Schreiben und die neue Planung zusammen. Eine Liste mit Datum, Titel und zugehöriger Fläche erleichtert die Prüfung der Berichte. Unvollständige Kopien und fehlende Anlagen werden ausdrücklich vermerkt. Für die erste Abstimmung werden das Vorhaben und der benötigte nächste Entscheidungsschritt benannt. Ordnen Sie die vorhandenen Kampfmittelunterlagen mit ihren Anlagen den alten und neuen Grundstücksbezeichnungen zu. Auftraggeber, Planer und Bauleitung benennen, wer fehlende Unterlagen beschafft und wer die ausgewerteten Ergebnisse für die nächsten Arbeiten benötigt.
Stellen Sie die beschriebenen Untersuchungsbereiche und die geplanten Eingriffe im selben räumlichen Bezug gegenüber. Überdeckungen, zusätzliche Flächen und abweichende Tiefen sollten einzeln erkennbar sein. Ob ein älterer Bericht weiterhin nutzbar ist, muss anhand seines Inhalts und der geplanten Arbeiten geprüft werden. Stellen Sie auch Verbindungstrassen, Anschlussgruben und neue Arbeitsräume dar. Ein älterer Untersuchungsbereich kann durch die neue Grundstücksteilung verlaufen oder nur einen Teil des heutigen Vorhabens abdecken. Der Vergleich hält nutzbare Erkenntnisse und den Bedarf weiterer Klärung für die einzelnen Eingriffe auseinander.
Sind die bisherigen Grundlagen unvollständig oder bestehen offene historische Fragen, werden für die betroffene Fläche geeignete weitere Unterlagen recherchiert und historische Luftbilder ausgewertet. Frühere Nutzungen, erkennbare Schadenshinweise und vorhandene Untersuchungen werden räumlich zugeordnet. Aussagefähigkeit, Aufnahmebedingungen und Grenzen der Auswertung werden festgehalten. Die Ergebnisse helfen, die weiteren Untersuchungsaufgaben für die heute geplanten Bodenarbeiten zu bestimmen.
Der Vergleich zeigt, welche Ergebnisse für das Vorhaben nutzbar sind und welche Fragen offenbleiben. Danach werden Art und Umfang weiterer Untersuchungen festgelegt. Bereits vorliegende Ergebnisse werden berücksichtigt, soweit sie die geplanten Bodenarbeiten tatsächlich abdecken. Für die Methodenauswahl werden Untersuchungsziel, Eingriffstiefen, Bodenaufbau, baulicher Bestand, Leitungen und metallische Störeinflüsse berücksichtigt. Oberflächen-, geophysikalische oder gegebenenfalls tiefenbezogene Untersuchungen werden für die konkret benötigte Aussage ausgewählt. Messraster oder Bohrpunkte ergeben sich aus dieser Aufgabe und den örtlichen Bedingungen. Erforderliche Vorarbeiten und Zugänge werden vor der Ausführung abgestimmt.
Die Fachfirma untersucht die vereinbarten Flächen oder Punkte nach dem abgestimmten Vorgehen. Bei einer geeigneten baubegleitenden Untersuchung werden technische Facharbeit und kontrollierter Baufortschritt aufeinander abgestimmt. Auswertbarkeit, Störeinflüsse und unzugängliche Bereiche werden dokumentiert. Messdaten und Befunde werden fachlich bewertet; auffällige Signale werden dem Untersuchungsziel und den örtlichen Bedingungen zugeordnet. Erforderliche weitere Klärung und Maßnahmen werden mit ihren betroffenen Bereichen benannt.
Bericht und Plananlagen bezeichnen die tatsächlich untersuchten Flächen oder Punkte, den Tiefenbezug und das eingesetzte Verfahren. Ergebnisse, Messbedingungen und Einschränkungen werden gemeinsam festgehalten. Noch offene Teilflächen oder Tiefen bleiben erkennbar. Bei ausgeführten Räumarbeiten dokumentiert das Räumprotokoll den bearbeiteten Umfang und das Ergebnis. Die zusammengehörigen Unterlagen werden mit ihrem Planstand an Auftraggeber und Bauleitung übergeben.
Bestimmen Sie, wer neue Planstände an die Fachplanung und die ausführenden Beteiligten weitergibt. Ein verlegter Anschluss oder eine geänderte Baugrube kann den Prüfbedarf verändern. Solche Änderungen werden vor dem betroffenen Eingriff bewertet und in den Unterlagen nachgeführt. Vor den nächsten Bodenarbeiten werden nutzbare Ergebnisse, noch ausstehende Untersuchungen und erforderliche behördliche Abstimmungen dem betreffenden Bauabschnitt zugeordnet. Für neue oder verlegte Bauteile wird geprüft, ob Fläche und Tiefe vom dokumentierten Ergebnis erfasst sind. Vereinbarte nächste Schritte und die dafür zuständigen Beteiligten werden festgehalten. Nachfolgende Unternehmen erhalten die zugehörigen Pläne und fachlichen Einschränkungen.
Die Dokumentation sollte den untersuchten Bereich, den Bezug zur Planung, das eingesetzte Verfahren und dessen Aussagegrenzen erkennen lassen. Untersuchte und noch offene Teilflächen müssen im Übersichtsplan eindeutig unterscheidbar sein. Für die Weitergabe an Bauleitung und nachfolgende Planer müssen die zugehörigen Anlagen zusammenbleiben. Ein Sondierbericht hält die Untersuchungsaufgabe, Ergebnisse und Einschränkungen zusammen. Ein Räumprotokoll dokumentiert ausgeführte Räumarbeiten mit deren Lage, Umfang und Ergebnis. Die zugehörigen Pläne verbinden diese Angaben mit dem tatsächlich bearbeiteten Bereich.
In Niedersachsen wird die erforderliche Räumstellenanzeige gegenüber dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt abgegeben; der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst wird nachrichtlich beteiligt. Nach Abschluss werden die Arbeitsergebnisse beim KBD eingereicht. Erforderliche Anzeigen, Ansprechpartner und Unterlagenübergaben werden vor Beginn mit dem beauftragten Fachunternehmen festgelegt. Der technische Bericht und die behördlichen Entscheidungen behalten ihre jeweiligen Aufgaben.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Im Bericht und Übersichtsplan werden sie gesondert ausgewiesen. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Auch bei unverändertem Projektnamen bleiben der aktuelle Eingriff und Planstand maßgeblich. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine Aussage ist nur zusammen mit ihrer Untersuchungsaufgabe verständlich. Beachten Sie, welche Fläche und Tiefe beschrieben werden, welche Verfahren eingesetzt wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein Berichtstitel oder eine Ergebniszeile allein ist dafür zu knapp. Für neue Arbeiten werden diese Angaben mit dem aktuellen Plan verglichen. So lässt sich fachlich begründet unterscheiden, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche Frage noch offen ist.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenUnterlagenprüfung, Sondierung, baubegleitende Facharbeit und Bergung bezeichnen unterschiedliche Aufgaben. Für eine Anfrage muss nicht vorab das richtige Verfahren feststehen. Hilfreich ist stattdessen eine genaue Beschreibung des geplanten Eingriffs und der benötigten Entscheidung. Auf dieser Grundlage wird der passende fachliche Umfang geklärt. Dadurch wird vermieden, dass ein allgemeiner Begriff in Planung, Vergabe und Ausführung jeweils etwas anderes meint.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie bei der Anfrage die vorgesehenen Bodenarbeiten und welche Erkenntnisse für den nächsten Eingriff benötigt werden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDas muss anhand des Berichts geprüft werden. Entscheidend sind die untersuchte Fläche, die dokumentierten Bedingungen und die geplanten Bodenarbeiten. Eine neue Flurstücksnummer ändert für sich genommen nichts am Umfang der früheren Untersuchung.
Sie kann eine relevante Vorinformation sein, erfasst aber nicht automatisch die eigene Eingriffsfläche. Zu vergleichen sind Auswertebereich, Erkenntnisse und Grenzen der vorhandenen Untersuchung. Für nicht erfasste Bereiche ist der weitere Klärungsbedarf gesondert festzustellen.
Eine Planzeichnung oder Bekanntmachung allein ist kein Untersuchungsnachweis. Vorhandene fachliche Berichte und behördliche Vorgaben müssen mit dem konkreten Eingriff zusammen gelesen werden. Aus einer städtebaulichen Festsetzung folgt keine pauschale Aussage über Kampfmittel im Boden. Stimmen Sie vor den geplanten Bodenarbeiten den erforderlichen Untersuchungsumfang mit der Fachfirma und die behördlichen Anforderungen mit der Stadt Delmenhorst ab. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die Kommune in seinem Aufgabenbereich.
Nein. Verfahren und Umfang richten sich nach dem begründeten Untersuchungsziel und den Bedingungen des jeweiligen Bereichs. Unterschiedliche Zugänglichkeit oder Störeinflüsse können eine differenzierte Planung erfordern. Die Auswahl ist fachlich zu begründen und mit den geltenden Anforderungen abzustimmen.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund die Arbeiten am Fundort sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen und ihren Anweisungen folgen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Ein Formular für geplante Bauvorhaben ist kein Notrufkanal.
Hilfreich sind die früheren und aktuellen Lagepläne sowie vollständige Untersuchungsberichte mit Anlagen. Stellen Sie den räumlichen Zusammenhang zwischen alten Bezeichnungen und heutiger Planung her. Eine neue gemeinsame Flurstücksnummer macht die Aussagen einzelner Berichte nicht automatisch auf die gesamte Fläche übertragbar.
Nein. Zuerst wird geprüft, welche belastbaren Ergebnisse bereits vorliegen und welchen Teil der aktuellen Bauaufgabe sie abdecken. Ergänzende Untersuchungen richten sich nach den verbleibenden Fragen und den geltenden Anforderungen. Das Ergebnis dieses Vergleichs muss für die einzelnen Flächen und Tiefen nachvollziehbar bleiben.
Beschreiben Sie die geplanten Eingriffe und stellen Sie alle vorhandenen Fachberichte mit ihren Anlagen bereit. Kennzeichnen Sie die noch offenen Bereiche und die benötigte Ergebnisübergabe. Zugänge, Bauphasen und Entscheidungstermine gehören ebenfalls dazu. Angebote lassen sich nur sinnvoll vergleichen, wenn sie sich auf denselben Untersuchungsumfang und dieselben Voraussetzungen beziehen. Der Aufwand und damit die Kosten hängen auch von Fläche, Tiefe, Messbedingungen, erforderlichen Vorarbeiten und dem noch offenen Untersuchungsumfang ab.
Senden Sie den aktuellen Lageplan mit Baufeldern, Verbindungstrassen und vorgesehenen Tiefen. Ergänzen Sie frühere Grundstücks- oder Planbezeichnungen, wenn diese in vorhandenen Berichten verwendet werden. Offene Anschlussbereiche und noch veränderliche Planungen sollen ausdrücklich erkennbar sein. Wenn Sie eine Kampfmittelverdachtsfläche in Delmenhorst prüfen lassen, werden vorhandene Hinweise mit den tatsächlich vorgesehenen Eingriffen abgeglichen. Kennzeichnen Sie auch Bodenarbeiten außerhalb der neuen Grundstücksgrenze, soweit sie für Anschlüsse oder vorübergehende Arbeitsräume vorgesehen sind.
Übermitteln Sie die vollständigen Untersuchungsberichte mit Plänen, Anlagen und behördlichen Schreiben. Benennen Sie den nächsten Bauabschnitt und den Termin, zu dem eine fachliche Aussage benötigt wird. Teilen Sie mit, wer fehlende Unterlagen beschaffen kann und welche Beteiligten den abgestimmten Untersuchungsumfang erhalten sollen. Ergänzen Sie Höhenbezug, Leitungsinformationen, Baugrund- oder Bestandsunterlagen sowie bekannte Messbehinderungen. Geben Sie an, welche Bauarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Teilflächen vorerst unzugänglich bleiben.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.