Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Fürth klärt FONTANA-EOD, welche vorhandenen Kampfmittelergebnisse die geplanten Bodenarbeiten abdecken. Eine Aussage zu Bombenblindgängern wird mit ihrem Untersuchungsgegenstand und den erfassten Flächen gelesen. Senden Sie den vollständigen Bericht und den aktuellen Plan mit Trasse, Bauwerken und Eingriffstiefen, damit der noch erforderliche Untersuchungsumfang abgestimmt werden kann.
Den Untersuchungsgegenstand kennen.
Die erfassten Grenzen vergleichen.
Neue Eingriffe berücksichtigen.
Vergleichen Sie den Untersuchungsgegenstand, die erfassten Flächen und Tiefen mit dem aktuellen Trassenplan. Schächte, Anschlüsse und seitliche Arbeitsbereiche gehören dazu. Ausdrücklich begrenzte Aussagen behalten ihre Grenzen. Für nicht ausreichend erfasste Bereiche wird der weitere Bedarf abgestimmt, bevor die dort vorgesehenen Bodenarbeiten beginnen.

Die Vorplanung zum Hafengebiet trennt historische Bewertung, Teilflächensondierung und verbleibende Aufgaben. Ihre Aussagen betreffen den beschriebenen Stand und Untersuchungsbereich. Für andere Fürther Vorhaben werden die eigenen Unterlagen und Eingriffe zusammengeführt. Private Fachleistungen und örtliche Gefahrenabwehr bleiben nach den bayerischen Vorgaben getrennt. Fürth ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Mittelfranken des Freistaats Bayern. Für das konkrete Vorhaben werden Adresse, Gemarkung und Grundstück sowie die betroffenen Bauabschnitte benannt. Die örtliche Gefahrenabwehr liegt regelmäßig bei der Gemeinde als Sicherheitsbehörde; tatsächliche Funde sind unverzüglich der Polizei zu melden. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die Behörden bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel. Für Mittelfranken ist das Sprengkommando Nürnberg zuständig. Die projektbezogene Vorerkundung und die erforderlichen Fachleistungen werden mit der Bauherrschaft und den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Bei einer anderen Projektgemeinde richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach deren Lage.
Ein von der Stadt Fürth veröffentlichtes Gutachten zum Gymnasiumsneubau an der Henri-Dunant-Straße vom 22. Februar 2021 nennt den Hauptbahnhof, die Flugzeugwerke von Bachmann, von Blumenthal & Co. mit ihrem Flugfeld und den Flugplatz Atzenhof als Angriffsziele im Zweiten Weltkrieg. Die historische Recherche beschreibt außerdem Brückensprengungen und Artilleriebeschuss im April 1945. Diese Angaben erläutern die örtlichen Rechercheansätze des damaligen Gutachtens. Für ein heutiges Fürther Baufeld werden die zugehörigen eigenen Akten und Luftbilder mit der genauen Projektlage verbunden. Frühere militärische Nutzungen, Bahnflächen und spätere Bodenänderungen werden berücksichtigt, soweit sie für diesen Bereich dokumentiert sind. Die Fachplanung ordnet die Erkenntnisse den heutigen Bodeneingriffen zu und bestimmt daraus die noch zu bearbeitende Frage.
Die Fürther Vorplanung „Entwässerung des Hafengebiets – Alternativtrassen“ vom 28. April 2025 unterscheidet mehrere Untersuchungsgrundlagen. Für den Rosenstockweg beschreibt sie eine historische Luftbildauswertung und eine auf Bombenblindgänger begrenzte Aussage. Kleinmunition wird dabei ausdrücklich nicht gleichermaßen ausgeschlossen. Eine zusätzliche Oberflächensondierung bezog sich auf einen bestimmten Bauwerksbereich.
Der Bericht behandelt außerdem Messstörungen und weiteren Untersuchungsbedarf für betroffene Bereiche; eine alternative Trassenführung kann zusätzliche Flächen berühren. Es handelt sich um eine Vorplanung, nicht um einen Abschlussbericht für sämtliche Leitungsarbeiten. Für ein eigenes Vorhaben sollten deshalb der vollständige Bericht und die zugehörigen Lagepläne geprüft werden, bevor eine frühere Aussage übernommen wird.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Fürther Vorplanung zur Entwässerung des Hafengebiets vom 28. April 2025 erläutert in Abschnitt 2.6 den Untersuchungsumfang am Rosenstockweg. Die Beschlussvorlage zum Golfpark 460a von 2023 beschreibt die beabsichtigte Entwicklung früherer Kasernenflächen. Beide Unterlagen werden mit ihrem Datum, Zweck und räumlichen Geltungsbereich für den heutigen Planabgleich herangezogen.
Die BFR KMR erläutern Grundsätze der Räumplanung, geophysikalische Untersuchungen und die Dokumentation von Ergebnissen. Die DGUV beantwortet Fragen zur Kampfmittelräumung. Die bayerische Bekanntmachung vom 13. August 2026 ordnet die Gefahrenabwehr, die Grundstücksverantwortung und die Aufgaben des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes ein.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Benennen Sie, welcher Teil des neuen Vorhabens durch die vorhandenen Unterlagen noch nicht erfasst ist. Dazu können Lage, Tiefe oder Untersuchungsgegenstand gehören. Das weitere Verfahren wird an dieser Frage ausgerichtet. Eine wiederholte Untersuchung ohne klaren Auftrag verbessert die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse nicht automatisch.
Weitere Verfahren nach der verbleibenden Aufgabe auswählenMetallische Einbauten und andere Störeinflüsse können die Aussage begrenzen. Die Fachplanung klärt, welche Erkenntnis unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist und welche weitere Aufgabe verbleibt. Diese Bereiche bleiben im Ergebnisplan sichtbar. Ein schwer auswertbarer Abschnitt wird dadurch nicht mit einem bestätigten Fund gleichgesetzt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Die Auswertung beschreibt einen bestimmten Bereich und eine konkrete Fragestellung. Dazu gehören Karten, verwendete Grundlagen und Einschränkungen. Übernehmen Sie diese Angaben zusammen. Eine kurze Ergebnisformulierung ohne ihren Zusammenhang kann die weitere Planung in die falsche Richtung führen. Offene Fragen werden vor einer technischen Ergänzung benannt.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Eine Trasse besteht nicht nur aus einer Linie im Lageplan. Schächte, Start- und Zielbereiche sowie zusätzliche Baugruben können größere Flächen und andere Tiefen beanspruchen. Stellen Sie diese Angaben bereit. Der Untersuchungsauftrag erhält dadurch einen nachvollziehbaren Bezug zur tatsächlich vorgesehenen Ausführung.
Fachleistungen vergleichen
Wenn später ein weiterer Bereich untersucht wird, bleibt dessen Bezug zu früheren Berichten erkennbar. Dokumentieren Sie, welche Frage zusätzlich beantwortet wurde. Unveränderte Aussagen behalten ihre bisherigen Grenzen. Für die Bauleitung wird so nachvollziehbar, welche Unterlagen gemeinsam für die geplanten Arbeiten maßgeblich sind.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt. Kennzeichnen Sie im aktuellen Plan auch Baugruben für Schächte, Start- und Zielbereiche, Anschlüsse und seitliche Arbeitsräume. Bei mehreren Varianten werden deren Unterschiede nachvollziehbar dargestellt. Die vorhandene Untersuchungskarte wird diesen Flächen und Tiefen gegenübergestellt. Die Fachplanung kann damit bestimmen, welche frühere Erkenntnis nutzbar bleibt und welche Ergänzung für die ausgewählte Variante erforderlich ist. Die beauftragte Leistung wird auf diese konkrete Aufgabe bezogen.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin. Für die Ablaufplanung werden vorbereitende Bodenarbeiten und später zugängliche Bereiche mit benannt. Vorhandene Einbauten, Leitungen und bekannte Messstörungen werden den betroffenen Abschnitten zugeordnet. Die Fachplanung berücksichtigt diese Angaben bei Verfahren, Arbeitsumfang und notwendiger Vorbereitung. Das Angebot beschreibt die vereinbarte Aufgabe und die zu übergebenden Ergebnisunterlagen. Ausführung, fachliche Auswertung und Übergabe werden im Projektablauf berücksichtigt.
Umfang und Termin besprechenLesen Sie, auf welche Kampfmittelarten und Fragestellungen sich die Aussage bezieht. Eine begrenzte Bewertung darf nicht durch eine verkürzte Wiedergabe zur allgemeinen Freigabe werden. Auch Voraussetzungen und verbleibende Unsicherheiten gehören zum Ergebnis. Ist die Formulierung unklar, sollte ihre Reichweite fachlich geklärt werden.
Ein Bauwerksstandort, ein Trassenabschnitt und das gesamte Grundstück sind unterschiedliche Flächen. Übertragen Sie die dokumentierten Grenzen auf die aktuelle Planung. Anschlüsse oder seitlich verschobene Arbeitsbereiche können außerhalb liegen. Eine Untersuchung in der Nähe ist für diese zusätzlichen Bereiche noch kein ausreichender Nachweis.
Ferromagnetische Störungen können die Auswertung beeinflussen, ohne damit bereits einen Kampfmittelfund zu belegen. Der Bericht muss erkennen lassen, wo eine fachliche Aussage möglich war und wo weitere Klärung nötig bleibt. Solche Bereiche dürfen bei der Übergabe an die Bauleitung nicht als vollständig untersucht erscheinen.
Wenn eine Leitung anders geführt werden soll, vergleichen Sie die neue Lage mit den bisherigen Untersuchungsgrenzen. Berücksichtigen Sie auch Schächte, Baugruben und die vorgesehenen Tiefen. Eine wirtschaftlich oder technisch günstigere Trasse kann einen anderen Untersuchungsbedarf haben. Diese Frage gehört in die Variantenentscheidung und nicht erst in die laufenden Erdarbeiten.
Wird ein Ergebnis innerhalb eines Projekts weitergegeben, müssen Untersuchungsziel und Einschränkungen mitübermittelt werden. Eine knappe Freigabebezeichnung kann diesen Umfang nicht ersetzen. Verweisen Sie deshalb auf den vollständigen Bericht und den zugehörigen Plan. Die Ausführenden benötigen den Stand für ihren tatsächlich betroffenen Arbeitsbereich. Eine Übergabeliste nennt Bericht, Karten und fachliche Ergänzungen mit Datum und Bearbeitungsstand. Die beauftragten Verfahren, tatsächlich bearbeiteten Bereiche und Tiefen, Bewertungen und Aussagegrenzen werden in Bericht und Plananlagen dokumentiert. Bei beauftragten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit Lage- und Ergebnisangaben zu den Nachweisen. Die Bauleitung erhält die vollständigen Anlagen für den betroffenen Abschnitt. Fachliche Rückfragen werden der zuständigen Ansprechperson zugeordnet.
Eine andere Führung kann bereits bewertete Flächen verlassen oder zusätzliche Gründungen benötigen. Kennzeichnen Sie diese Unterschiede frühzeitig. Die fachliche Abstimmung kann dann den zusätzlichen Bedarf und die Voraussetzungen einordnen. Die reine Länge einer Trasse sagt wenig darüber aus, welche Erkenntnisse bereits vorliegen. Die Variantenentscheidung hält fest, welche frühere Untersuchung für welche Teilfläche herangezogen wird. Die Vorplanung von 2025 nennt für den Rosenstockweg eine historische Recherche von 2013 und eine Oberflächensondierung von 2020. Diese Bearbeitungsstände werden mit den ursprünglichen Berichten und dem tatsächlich ausgewählten Bauwerks- oder Trassenbereich verbunden. Spätere Ergänzungen erhalten ihren eigenen Datums- und Auftragsbezug. Bei einer Änderung an Schächten, Baugruben oder Tiefen wird der Vergleich aktualisiert. Ergänzende Ergebnisse werden mit ihrem Bezug zum bisherigen Bericht abgelegt. Eine neue Planfassung nennt die zugehörigen fachlichen Grundlagen. Vor dem nächsten Arbeitsabschnitt erhalten die betroffenen Beteiligten den maßgeblichen Stand und die noch offenen Aufgaben.
Übergeben Sie die vorhandenen Ergebnisse vollständig und legen Sie die neue Trassenfassung bei. Markieren Sie Änderungen an Schächten, Baugruben und Tiefen. Bei der Abstimmung wird der dokumentierte Umfang mit diesen Eingriffen verglichen. Daraus ergibt sich die fachliche Aufgabe für noch fehlende Erkenntnisse. Benennen Sie, welche Entscheidung vor der nächsten Bauphase benötigt wird und ob eine Trassenvariante bereits ausgewählt ist. Übergeben Sie bekannte Zugangsbedingungen, Leitungspläne und Angaben zu vorbereitenden Arbeiten. Beschreiben Sie die tatsächlich benötigten Ergebnisunterlagen. Die Fachplanung ordnet Altberichte und ergänzende Untersuchungen dieser Aufgabe zu. Für noch offene Fragen werden Flächen, Tiefen und Voraussetzungen gemeinsam festgelegt. So lässt sich der weitere Auftrag vor den betroffenen Bodenarbeiten abstimmen.
Vor der Ausführung wird geprüft, ob die gewählte Variante weiterhin zu den herangezogenen Unterlagen passt. Nachträgliche Verschiebungen werden kenntlich gemacht. Die Bauleitung erhält Berichte und Lagepläne mit ihren Grenzen. Für neue Eingriffe wird der zusätzliche Bedarf vor Beginn der betroffenen Arbeit abgestimmt. Bei einem Wechsel des ausführenden Unternehmens werden die Berichte und Karten dem übernommenen Arbeitsbereich zugeordnet. Die Übergabe nennt offene Aufgaben und fachliche Kontaktpersonen. Nach einer Unterbrechung wird die nächste geplante Bodenarbeit ebenfalls mit dem dokumentierten Stand verglichen. Neue Ergebnisse und Änderungen werden mit Datum in die Projektakte aufgenommen. Bauleitung und weitere betroffene Beteiligte erhalten die aktuelle Fassung mit ihren vollständigen Anlagen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung liefert eine Bewertung der verfügbaren Aufnahmen für einen bestimmten Bereich. Sie ersetzt nicht automatisch jede technische Untersuchung. Vorhandene Erkenntnisse werden weiterverwendet, soweit sie zur Fragestellung passen. Wo Karten, Anlagen oder Erläuterungen fehlen, sollten zunächst die vollständigen Unterlagen beschafft werden.
Bei einer erforderlichen Sondierung sind Untersuchungsziel, räumliche Abdeckung und örtliche Einschränkungen festzulegen. Eine Messung für einen einzelnen Bauwerksstandort beantwortet nicht ohne Weiteres die Fragen einer langen Trasse. Das gewählte Verfahren muss zu den Bedingungen passen. Nicht auswertbare Teilbereiche gehören ausdrücklich in die Ergebnisdarstellung.
Ein Räumkonzept kann die noch notwendigen Leistungen und ihre Reihenfolge für den geplanten Eingriff beschreiben. Dabei werden die verwertbaren früheren Ergebnisse berücksichtigt. Eine bloße Sichtbeobachtung beim Aushub schließt fachliche Lücken nicht. Ob ein baubegleitendes Räumverfahren möglich und geeignet ist, erfordert eine gesonderte Beurteilung.
Fügen Sie einen aktuellen Plan mit Trasse, Bauwerken und Arbeitsbereichen bei. Geben Sie die geplanten Tiefen und noch offenen Varianten an. Eine Projektadresse allein reicht für den Abgleich mit früheren Untersuchungskarten nicht aus. Kennzeichnen Sie außerdem, welche Bodenarbeiten zuerst anstehen und welche davon abhängen. Für das erste Projektgespräch werden Adresse, Bauphase und die bevorstehenden Bodenarbeiten benannt. Die Fachplanung prüft vorhandene Kampfmittelauskünfte und Berichte mit ihren vollständigen Anlagen auf Planstand, Flächen- und Tiefenabdeckung und offene Fragen zur heutigen Aufgabe. Die weitere Bearbeitung knüpft an die tatsächlich verwertbaren Erkenntnisse an.
Senden Sie den vollständigen Untersuchungsbericht, soweit er vorliegt. Bei mehreren Bearbeitungsständen sollten Datum und Zugehörigkeit der Karten erkennbar sein. Unterschiedliche Ergebnisse dürfen nicht ohne Prüfung zusammengezogen werden. Ein früheres Ergebnis kann verwendbar bleiben, auch wenn für einen anderen Teil des Vorhabens noch eine Untersuchung fehlt.
Soweit die vorhandenen Grundlagen die heutige Frage noch nicht beantworten, wird die erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Die Erkenntnisse werden räumlich zugeordnet und mit den geplanten Eingriffen verbunden. Die Fachplanung legt daraus den benötigten Untersuchungsumfang und ein geeignetes Verfahren fest. Bodenaufbau, Einbauten, Messgrenzen und die vorgesehenen Tiefen werden berücksichtigt. Zugang und notwendige Vorarbeiten werden mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Ein ausreichender vorhandener Erkenntnisstand wird für die weitere Planung weiterverwendet.
Nach dem Abgleich werden die noch offenen Fragen und erforderlichen Fachleistungen abgestimmt. Dazu können weitere Vorerkundung oder technische Untersuchungen gehören. Vereinbaren Sie auch notwendige Voraussetzungen für den Einsatz. Ein Auftrag sollte klar erkennen lassen, welche Bereiche bearbeitet werden und welche nicht enthalten sind.
Das Fachpersonal führt die festgelegte Sondierung oder Begleitung für die vereinbarte Aufgabe aus. Messdaten, Befunde und die tatsächlich erreichten Untersuchungsbedingungen werden mit Lage und Tiefenbezug erfasst. Nicht bearbeitete oder eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben erkennbar. Die gewonnenen Daten werden unter dem Untersuchungsziel und den örtlichen Störeinflüssen fachlich bewertet. Daraus wird der weitere Bearbeitungsbedarf oder die Ergebnisübergabe abgeleitet. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten unterbrochen und die zuständigen Einsatzstellen verständigt.
Übergeben Sie die Ergebnisse mit eindeutigen Lageangaben und den verbleibenden Einschränkungen. Bei ergänzenden Untersuchungen muss erkennbar sein, welche frühere Aussage sie erweitern oder ersetzen. Änderungen der Trasse oder Eingriffstiefe sind erneut abzugleichen. So bleibt nachvollziehbar, welche Unterlagen für den jeweiligen Arbeitsschritt gelten. Die fachliche Bewertung wird in einem Bericht mit den zugehörigen Plananlagen festgehalten. Darin werden Verfahren, tatsächlich bearbeitete Bereiche und Tiefen sowie Aussagegrenzen dokumentiert. Die Bauleitung gleicht den nächsten Eingriff damit ab und stimmt erforderliche Ergänzungen vor der betroffenen Ausführung ab.
In Bayern liegt die örtliche Gefahrenabwehr nach der aktuellen Bekanntmachung regelmäßig bei den Gemeinden. Bei einem tatsächlich aufgefundenen Kampfmittel ist die Polizei unverzüglich zu informieren. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst ersetzt keine projektbezogene Vorerkundung privater Grundstücke. Für die grundstücksbezogene Vorsorge werden historische Recherche, Gefahrenbewertung und gegebenenfalls technische Untersuchung als konkrete Fachaufgaben vereinbart. Bauherrschaft und ausführende Unternehmen berücksichtigen dabei ihre Verantwortung für die Baumaßnahmen. Der kostenfreie Beitrag des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes bezieht sich auf seine festgelegten Aufgaben zur Bearbeitung aufgefundener alter Kampfmittel. Private Vorerkundungs- und Untersuchungsleistungen werden mit ihrem eigenen Umfang und der entsprechenden Vergütung beauftragt. Die Übergabe geborgener Kampfmittel wird vom Fachunternehmen mit dem zuständigen Sprengkommando abgestimmt.
FONTANA-EOD stimmt mit Ihnen die erforderlichen Fachleistungen für das Fürther Vorhaben ab. Maßgeblich bleiben das konkrete Untersuchungsziel und die geplanten Eingriffe. Für Planung und Dokumentation können die BFR KMR fachlich herangezogen werden. Ihr unmittelbarer Bundesbezug wird dadurch nicht zu einer pauschalen zusätzlichen Pflicht für jedes private Grundstück.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine Aussage zu einem bestimmten Untersuchungsgegenstand wird zusammen mit dessen Bezeichnung weitergegeben. Räumliche Grenzen und Voraussetzungen gehören ebenfalls dazu. So kann die nächste Fachplanung erkennen, was bereits geklärt wurde. Unklare Kurzformulierungen werden anhand der vollständigen Unterlagen erläutert.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin Entwurfsplan und ein Ergebnisplan können dieselbe Fläche unterschiedlich darstellen. Kennzeichnen Sie Datum, Zweck und Zugehörigkeit zum jeweiligen Bericht. Die spätere Bauplanung wird nachvollziehbar dazu abgeglichen. Ältere Karten bleiben als Grundlage verfügbar, ohne versehentlich als aktueller Ausführungsplan verwendet zu werden.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Maßgeblich ist der ausdrücklich untersuchte Gegenstand. Die Fürther Vorplanung unterscheidet die Aussage zu Bombenblindgängern von der Frage nach Kleinmunition. Diese Begrenzung darf bei der weiteren Verwendung nicht verloren gehen.
Nicht automatisch. Die dokumentierten Flächengrenzen und Untersuchungsziele müssen mit allen geplanten Eingriffen verglichen werden. Für außerhalb liegende Abschnitte ergibt sich daraus noch keine entsprechende Aussage.
Nein. Solche Störungen können verschiedene Ursachen haben und die Messung oder Auswertung beeinträchtigen. Ob weitere Untersuchung erforderlich ist und welche Aussage möglich bleibt, muss fachlich beurteilt werden.
Die neue Lage und die vorgesehenen Eingriffstiefen müssen mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen werden. Zusätzliche Flächen oder andere Anforderungen können weitere Untersuchungen nötig machen; verwendbare Erkenntnisse bleiben dabei zu berücksichtigen.
Arbeiten einstellen, den Gegenstand nicht berühren oder bewegen und andere Personen fernhalten. Informieren Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie den behördlichen Anweisungen.
Neben der Leitungsführung auch Schächte, Baugruben, Start- und Zielbereiche sowie die vorgesehenen Eingriffstiefen.
Indem Untersuchungsgegenstand, räumlicher Umfang und Einschränkungen zusammen mit Bericht und Lageplan übergeben werden.
Kennzeichnen Sie Datum, Zweck und Zugehörigkeit zum jeweiligen Bericht. Der Entwurf beschreibt die geplante Ausführung, während der Ergebnisplan die tatsächlich untersuchten Bereiche zuordnet. Bewahren Sie beide mit ihrem Stand auf, damit eine ältere Karte nicht versehentlich als aktuelle Ausführungsplanung verwendet wird. Der Aufwand hängt vom verbleibenden Untersuchungsumfang, Flächengröße oder Punktzahl, Tiefe, Unterlagenlage, Zugängen, Störeinflüssen und dem geeigneten Verfahren ab. Vorarbeiten und die benötigten Ergebnisunterlagen werden mit vereinbart. Für die Terminabstimmung wird benannt, wann der fachlich bewertete Stand für den nächsten Arbeitsschritt benötigt wird.
Trasse und zugehörige Bauflächen mit Tiefen einzeichnen. Sie haben bereits Berichte für eine Fürther Fläche oder Trasse? Senden Sie diese mit der aktuellen Planung. Wir klären mit Ihnen, welche Aussagen die vorgesehenen Bodenarbeiten abdecken und welche Fachleistungen noch erforderlich sind.
Karten, Einschränkungen und ergänzende Ergebnisse zusammen senden. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.