Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Netzbetreiber, Stadtwerke, Planung und Anlagenbau müssen Fundamente, Kabelwege, Erdungsanlagen und Nebenflächen auf die vorhandene Verdachtslage beziehen. FONTANA-EOD plant geeignete Untersuchungen nach Anlagenlayout, Eingriffstiefe, bestehender Infrastruktur und betrieblicher Zugänglichkeit. Senden Sie Anlagen- und Fundamentpläne, Punktlisten, Tiefen und Bauphasen, damit Leistungen und Nachweise vor Erdarbeiten, Bohrung und Gründung festgelegt werden können.
Fundamente, Kabelwege und Nebenflächen zuordnen.
Pfähle, Portale und Baugruben erfassen.
Zugänge, Abschaltungen und Nachweise abstimmen.
Vor den Erd- und Gründungsarbeiten wird anhand vorhandener Verdachtshinweise und geplanter Bodeneingriffe geklärt, welche Kampfmitteluntersuchung benötigt wird. Berücksichtigt werden Fundamente, Kabelkanäle, Erdungsanlagen, Entwässerung, Zufahrten und Baugruben. Maßgeblich ist die ausführungsnahe Geometrie der einzelnen Bauteile; eine allgemeine Flächenangabe für das Betriebsgelände reicht für tiefe oder punktuelle Eingriffe nicht aus.
Ein Umspannwerk besteht aus unterschiedlichen Bau- und Betriebszonen. Transformatorfundamente, Portale, Kabelkanäle, Betriebsgebäude, Zufahrten, Entwässerung und Erdungsanlagen unterscheiden sich bei Fläche, Tiefe und technischer Überprägung.
Die Kampfmittelprüfung folgt deshalb dem konkreten Anlagenlayout und dem Bauphasenplan. Jeder Arbeitsraum erhält einen eigenen Bearbeitungsstatus, der sich später auf Ausschreibung, Bauleitung und Projektakte übertragen lässt.
Bei laufendem Betrieb werden Arbeitsgrenzen, Zugangsbedingungen, Abschaltungen und Sicherheitsbereiche mit der technischen Prüfung abgestimmt. Nicht zugängliche Zonen werden nicht pauschal bewertet, sondern für einen späteren Bauzustand oder eine geeignete Ersatzmaßnahme ausgewiesen.

Transformatoren, Kompensationsanlagen und Schaltgeräte benötigen tragfähige Fundamente, Ölauffangräume oder tiefer reichende Gründungselemente. Die Prüfung wird auf Fundamentabmessung, Aushubtiefe, Pfähle und mögliche Unterbauten bezogen.
Oberflächennahe Messungen beantworten nicht automatisch den gesamten Tiefenraum. Für Pfahl- oder Bohrpunkte wird geprüft, ob vorhandene Untersuchungen den benötigten Tiefenraum erfassen und welche Ergänzungen gegebenenfalls erforderlich sind.
Fundament- und Tiefenpunkte prüfen
Kabelwege verlaufen zwischen Schaltfeldern, Transformatoren, Betriebsgebäuden und Netzanschlüssen. Tiefe, Breite, Querungen und vorhandene Kabel bestimmen den tatsächlichen Arbeitsraum.
Bestandskabel, metallische Einbauten und Erdungsleiter können die Messbarkeit begrenzen. Der Leitungsgraben wird deshalb abschnittsweise geplant und mit dem Bauzustand verknüpft.
Verfahren für Kabelgräben und Kanäle auswählen
Portale, Sammelschienenstützen, Blitzschutz- und Leitungsmasten erzeugen zahlreiche punktuelle Gründungen. Punktlage, Solltiefe, Durchmesser und Einbringverfahren müssen mit dem Sondierkonzept übereinstimmen.
Verschobene oder ergänzte Punkte werden nicht aus einem älteren Flächennachweis übernommen, sondern gegen die dokumentierte Prüfgeometrie neu bewertet.
Portal- und Mastpunkte vorbereiten
Schalthäuser, Schutz- und Leittechnikgebäude, Werkstatt- oder Lagerbereiche benötigen Baugruben, Bodenplatten, Medienanschlüsse und häufig weitere Gründungspunkte.
Der Gebäudebereich wird als zusammenhängender Arbeitsraum mit Außenanlagen, Kabelzuführungen und Entwässerung betrachtet. So lassen sich Übergänge zwischen Hochbau und Anlagenbau im Plan erkennen und auf noch offene Untersuchungen prüfen.
Gebäudebereich fachlich einordnen
Mulden, Kanäle, Schächte, Rückhaltebecken, Ölabscheider und Löschwasseranlagen können außerhalb der eigentlichen Schaltfelder liegen und dennoch erhebliche Bodeneingriffe verursachen.
Diese Bauwerke werden mit Lage, Tiefe und Baugrubengeometrie in den Prüfbereich aufgenommen. Spätere Planänderungen werden gegen den vorhandenen Bearbeitungsstand geprüft.
Nebenanlagen und Nachweise zuordnen
Schwerlastzufahrten, Kranstellflächen, Montageplätze und temporäre Kabelwege können Bodenverbesserungen, Aushub oder Lastverteilungsmaßnahmen erfordern.
Auch zeitlich begrenzte Flächen werden geprüft, wenn dort in den Untergrund eingegriffen wird. Der Nachweis unterscheidet dauerhafte Anlagenbereiche und baubedingte Arbeitszonen.
Logistik- und Montageflächen prüfenUmspannwerksprojekte entwickeln sich vom Standort- und Variantenvergleich zu einem detaillierten Anlagenlayout. Mit jeder Planungsstufe werden Fundamente, Kabelwege, Baugruben und temporäre Flächen genauer festgelegt.
Die Kampfmittelprüfung wird fortgeschrieben, sobald sich Bauteile, Tiefen oder Bauphasen ändern. Ein früher Flächennachweis wird mit den neu hinzugekommenen Tiefenpunkten oder verschobenen Anlagenachsen abgeglichen. Erst daraus ergibt sich, welche Ergänzungen benötigt werden.
Vor Grundstückssicherung oder Entwurfsplanung wird geklärt, ob historische Quellen, frühere Nutzungen oder bekannte Fundlagen einen räumlichen Verdacht begründen.
Die frühe Bewertung unterstützt Layoutvarianten und priorisiert technische Untersuchungsbereiche, ohne den späteren Baugrund bereits abschließend zu bewerten.
Standort historisch bewertenSobald Schaltfelder, Transformatoren, Betriebsgebäude und Kabelachsen räumlich feststehen, wird der Verdacht mit dem Anlagenlayout verschnitten.
Daraus entstehen konkrete Flächen-, Linien- und Punktaufgaben für Vergabe, Zeitplanung und HSE-Abstimmung.
Prüfumfang für die Planung festlegenFlächen, Tiefen, Verfahren, Zugänge, Störquellen, Datenformate und geschuldete Nachweise müssen für alle Bieter gleich beschrieben sein.
Pauschale Positionen zur Kampfmittelsondierung reichen bei stark gegliederten Anlagenflächen regelmäßig nicht aus.
Vergabefähigen Leistungsumfang vorbereitenPfähle, Bohrungen, Maste, Portale und Verbauachsen benötigen eine Prüfung des tatsächlichen Punkt- und Tiefenraums.
Koordinaten, Solltiefe, Durchmesser, Einbringverfahren und Sicherheitsabstände werden vor der Feldarbeit zusammengeführt.
Tiefe Gründungsräume prüfenBestandsanlagen können Zugänge und Messbedingungen einschränken. Rückbau, Abschaltung und Neubau werden so gegliedert, dass neu erreichbare Zonen zum richtigen Zeitpunkt geprüft werden.
Betriebliche Arbeitsfreigabe und kampfmitteltechnischer Bearbeitungsstatus bleiben als getrennte Entscheidungen dokumentiert.
Umbauphasen und Prüfzeitpunkt abstimmenEine Messanomalie, ein technischer Störkörper und ein tatsächlicher verdächtiger Gegenstand sind fachlich zu unterscheiden.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt. Die Fortsetzung der Arbeiten richtet sich nach deren Anweisungen.
Befunde und Anschlussentscheidungen dokumentierenHistorische Verdachtslage, technische Messbarkeit und geplante Eingriffsgeometrie werden zunächst getrennt betrachtet. Danach werden die für den jeweiligen Anlagenbereich geeigneten Untersuchungen ausgewählt.
Im freien Neubaufeld können flächige Verfahren geeignet sein, während ein Bestandsbereich durch Stahlbau, Kabel und Erdungsnetz stark überprägt ist. Der Bearbeitungsstatus wird deshalb bauteil- und abschnittsbezogen geführt.
Luftbilder, Karten, Archive oder vorhandene Projektunterlagen begründen einen möglichen Verdacht auf Teilen des Standorts.
Der Verdachtsbereich wird mit Anlagenlayout, Baugruben, Kabeltrassen und temporären Flächen verschnitten.
Die historische Einordnung führt zu einer priorisierten technischen Prüfaufgabe; sie beschreibt noch keinen tatsächlich nachgewiesenen Einzelgegenstand.
Verdachtsfläche räumlich abgrenzenEin zugänglicher Bereich ohne dominante technische Störer kann geophysikalisch flächig untersucht werden.
Verfahren und Messraster richten sich nach Zielobjekt, Boden, Oberfläche, erforderlicher Datentiefe und späterem Aushub.
Nicht messbare Randzonen bleiben im Lageplan sichtbar und erhalten eine eigene Anschlussmaßnahme.
Flächige Untersuchung fachlich planenSchaltfelder, Maste, Erdungsleiter, Transformatoren und Leitungen können Messdaten überlagern.
Der Bereich wird nach zugänglichen Zonen, Rückbauzuständen und verfügbaren Arbeitsfenstern gegliedert.
Für nicht ausreichend untersuchbare Bereiche werden geeignete ergänzende Verfahren und spätere Messzugänge geprüft. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt nur bei fachlicher Eignung infrage.
Bestandsbereich und Ersatzmaßnahmen klärenEin geplanter Pfahl, Bohrpunkt oder Mastfuß beansprucht einen klar definierten Tiefenraum.
Die Prüfung wird auf Punktlage, Solltiefe, Bohr- oder Einbringverfahren und vorhandene Leitungen bezogen.
Das Ergebnis gilt für die dokumentierte Prüfgeometrie und nicht für benachbarte Punkte oder die gesamte Anlagenfläche.
Punkt- und Tiefenraum untersuchenKabelgräben, Fundamentsanierungen oder Rückbauflächen können erst während der Bauausführung vollständig zugänglich werden.
Zunächst wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für die jeweilige Aushublage geprüft. Die Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Geräteeinsatz, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Dokumentation werden vor Beginn festgelegt.
Der Nachweis beschreibt ausschließlich die tatsächlich begleiteten Bereiche und Tiefen.
Aushubabschnitt kontrolliert begleitenAuffällige Messbereiche werden lagegenau bewertet und mit bekannten Einbauten sowie der Projektgeometrie verglichen.
Messauffälligkeiten erhalten eine fachliche Anschlussuntersuchung oder Freilegung. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt. Erforderliche Änderungen des Bauablaufs werden auf den betroffenen Anlagenbereich bezogen.
Befund, Bearbeitung und Übergabe bleiben in der Projektakte dem ursprünglichen Arbeitsraum zugeordnet.
Untersuchungsergebnisse und weitere Maßnahmen festhaltenUmspannwerke benötigen eine Dokumentation, die Anlagenlayout, Bauphasen und fachliche Leistung miteinander verbindet. Flächen, Linien, Punkte und Tiefen erhalten dieselben Kennungen wie in Planung und Bauausführung.
Der Nachweis beschreibt neben den Ergebnissen auch nicht zugängliche Zonen, technische Störquellen und die daraus folgende Anschlussentscheidung. So bleibt erkennbar, welche Aussage für welchen Bauzustand gilt.
Projektbezeichnung, Flurstück, Koordinatensystem, Anlagenlayout, Baufeld, Bauabschnitt und Bearbeitungsgrenzen bilden die räumliche Grundlage.
Transformatorstandorte, Portale, Kabelwege, Betriebsgebäude und Nebenanlagen werden mit eindeutigen Objektkennungen geführt.
Historische Auswertungen, behördliche Unterlagen, Altberichte und bekannte Fundlagen werden mit Quelle, Datum und Geltungsbereich dokumentiert.
Widersprüche oder fehlende Angaben bleiben als offene Projektaufgabe sichtbar und werden nicht durch allgemeine Annahmen ersetzt.
Messprinzip, Raster, Messrichtung, Prüftiefe, Bohrlochgeometrie, Oberfläche, Boden, Zugänglichkeit und Störquellen werden abschnittsbezogen beschrieben.
Bei Bestandsanlagen werden Stahlbau, Kabel, Erdungsnetz, Fahrzeuge und Betriebszustand als Einfluss auf die Auswertbarkeit festgehalten.
Rohdaten, Auswertung, Anomalienlisten, Lagepläne, Feldprotokolle und Freilegungsbefunde müssen aufeinander verweisen.
Auffälligkeiten erhalten eine eindeutige Kennung, damit ihre weitere Bearbeitung bis zur Anschlussentscheidung nachvollziehbar bleibt.
Fehlender Zugang, Bestandsleitungen, technische Überprägung oder ein abweichender Bauzustand können die Untersuchung begrenzen.
Diese Bereiche werden im Plan ausgewiesen. Für sie werden geeignete ergänzende Verfahren und spätere Messzugänge geprüft.
Der Abschlussbericht beschreibt den tatsächlich bearbeiteten Flächen-, Punkt- und Tiefenraum, die angewandten Verfahren und verbleibende Einschränkungen.
Planänderungen und zusätzliche Bauteile werden gegen diesen Stand geprüft, bevor der vorhandene Nachweis weiterverwendet wird.
Die Projektakte enthält historische Grundlagen, technische Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zum Baufortschritt. Alle Unterlagen beziehen sich auf denselben Planstand und dieselbe Objektstruktur.
Bei mehrphasigen Erweiterungen bleibt erkennbar, welche Bereiche bereits bearbeitet wurden, welche erst nach Rückbau zugänglich werden und welche neuen Bauteile eine ergänzende Prüfung benötigen.
Lagepläne, Flurstücke, Schaltfelder, Transformatoren, Portale, Gebäude, Kabelwege und Nebenanlagen werden als gemeinsame Projektgrundlage abgelegt.
Planstand und Änderungsindex zeigen, auf welche Geometrie sich ein Ergebnis bezieht. Vor einem neuen Bauabschnitt wird dieser Stand mit der aktuellen Planung abgeglichen.
Quellenlage, Verdachtsbereiche, frühere Nutzungen und bekannte Fundinformationen werden räumlich auf den Standort bezogen.
Die historische Bewertung bleibt von technischen Messergebnissen und tatsächlichen Befunden unterscheidbar.
Messflächen, Bohrpunkte, Tiefen, Linien, Feldbedingungen und Qualitätskontrollen werden georeferenziert dokumentiert.
Dateibenennung und Objektkennung ermöglichen die Verknüpfung mit Fundamentplan, Kabelplan und Bauablauf.
Anomalien, Freilegungen, technische Störkörper und tatsächliche Fundlagen erhalten einen fortschreibbaren Bearbeitungsstatus.
Offene Punkte werden mit geplanter Anschlussmaßnahme, Verantwortlichkeit und Bezug zum nächsten Bauabschnitt geführt.
Auftraggeber, Planung, Bauleitung, HSE, ausführende Unternehmen und zuständige Stellen erhalten die für ihre Rolle erforderlichen Unterlagen.
Übergaben dokumentieren Planstand, Anlagenverzeichnis, offene Bereiche und den vereinbarten nächsten Entscheidungspunkt.
Berichte, Lagepläne, Datenlisten und Protokolle werden zu einer prüfbaren Projektakte zusammengeführt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Erweiterungen, Ersatzneubauten und zusätzliche Leitungsachsen werden als Fortschreibung aufgenommen, ohne den Geltungsbereich früherer Ergebnisse auszuweiten.
Der Ablauf folgt Planungsreife, Bauzustand und tatsächlicher Eingriffsgeometrie. Frühe Verdachtsklärung schafft Orientierung; die technische Prüfung wird mit zunehmender Detailplanung auf einzelne Bauteile und Bauphasen bezogen.
Im Bestandsbetrieb werden Rückbau, Zugänge und betriebliche Freigaben mit den Untersuchungsterminen abgestimmt. Dabei wird festgehalten, ab wann die einzelnen Arbeitsräume zugänglich sind.
Standort, Neubau oder Erweiterung, Anlagenlayout, Bauphasen, Betriebssituation und benötigte Entscheidung werden eindeutig beschrieben.
Der erste Abgleich zeigt, welche Bereiche bereits baureif sind und wo Plan- oder Bestandsdaten fehlen.
Lagepläne, historische Auswertungen, behördliche Unterlagen, Altberichte, Leitungspläne und bekannte Fundlagen werden räumlich abgeglichen.
Daraus entstehen priorisierte Prüfbereiche und erkennbare Datenlücken.
Fundamente, Kabelgräben, Portale, Gebäude, Entwässerung und temporäre Flächen werden mit Fläche, Punktlage und Solltiefe beschrieben.
Die Geometrie bildet die Grundlage für Ausschreibung und Feldplanung.
Zielobjekt, Boden, Oberfläche, Störumfeld, Zugänglichkeit und erforderliche Datentiefe bestimmen die geeignete Leistung.
Für technisch begrenzte oder tiefe Bereiche werden Ergänzungsverfahren vorab vorgesehen.
Betriebliche Freigaben, Abschaltungen, Schutzbereiche, Unterweisung, Vermessung, Geräte und Kommunikationswege werden vor Mobilisierung abgestimmt.
Der Einsatzplan berücksichtigt parallel laufende Tiefbau- und Anlagenarbeiten.
Flächige Messungen, Tiefensondierung oder Bauaushubüberwachung werden lagebezogen nach der vereinbarten Methodik durchgeführt.
Abweichungen vom Plan und nicht erreichbare Zonen werden unmittelbar dokumentiert.
Messwerte, Anomalien, Freilegungen und Störquellen werden mit Verdachtsgrundlage und Baugeometrie plausibilisiert.
Für offene Bereiche wird eine fachliche Anschlussentscheidung formuliert.
Bericht, Pläne, Punktlisten, Einschränkungen und Maßnahmenstatus werden für Projektakte, Bauleitung und Folgegewerke aufbereitet.
Neue Planstände oder zusätzliche Bauteile werden gegen den dokumentierten Bearbeitungsumfang geprüft.
Die kampfmitteltechnische Aufgabe folgt nicht dem Grundstücksumriss, sondern der Summe aller geplanten Bodeneingriffe. Flächen, Kabelachsen, Baugruben, Punktgründungen und temporäre Arbeitszonen werden deshalb getrennt erfasst.
Ein Anlagenlayout kann während Detailplanung und Ausschreibung mehrfach geändert werden. Jede Änderung wird mit dem vorhandenen Bearbeitungsstand verschnitten, bevor Ergebnisse auf neue Geometrien übertragen werden.
Transformatorfundamente, Schaltfelder und Betriebsgebäude erzeugen flächige Baugruben. Kabelgräben, Erdungsleiter und Entwässerung bilden lineare Eingriffe. Portale, Maste, Pfähle und Bohrungen sind punkt- und tiefenbezogene Aufgaben. Diese Geometrien werden in einer gemeinsamen Lagegrundlage geführt, aber methodisch unterschiedlich bearbeitet.
Für jede Geometrie werden Oberkante, Unterkante, Arbeitsbreite, Böschung oder Verbau, Einbringverfahren und mögliche Lageabweichung beschrieben. Bei tiefen punktuellen Bodeneingriffen zählt nicht nur die Achse, sondern der vollständige Arbeits- und Sicherheitsraum um das spätere Bauteil.
Bestandskabel, Erdungsnetze, Stahlkonstruktionen und Transformatoren können geophysikalische Signale überlagern. Deshalb wird zwischen freien Messflächen, technisch eingeschränkten Bereichen und erst nach Rückbau erreichbaren Zonen unterschieden. Der Bericht zeigt diese Unterschiede räumlich und verbindet sie mit einer konkreten Anschlussmaßnahme.
Baugruben für Transformatoren, Schaltfelder, Gebäude oder Rückhalteanlagen werden mit ihrer tatsächlichen Ausdehnung und Tiefe erfasst.
Randzonen, Arbeitsräume und spätere Erweiterungsflächen bleiben von nicht betroffenen Betriebsteilen unterscheidbar.
Kabelgräben, Kanäle, Drainagen und Rohrleitungen werden mit Achse, Breite, Tiefe, Schächten und Querungen beschrieben.
Bei der Verfahrenswahl werden Abschnittswechsel und vorhandene Leitungen berücksichtigt. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt nur bei fachlicher Eignung infrage.
Mast-, Portal-, Pfahl- und Bohrpunkte erhalten Koordinaten, Solltiefe, Durchmesser und Einbringverfahren.
Der Nachweis bleibt auf diese dokumentierte Punktgeometrie begrenzt und wird bei Verschiebungen fortgeschrieben.
Erdungsleiter und Stahlbau beeinflussen magnetische und elektromagnetische Messungen.
Vorhandene Pläne und der tatsächliche Bauzustand werden genutzt, um auswertbare Teilflächen und methodische Grenzen zu bestimmen.
In Bestandsanlagen können Fundamente, Kabel und Stahl erst nach definierten Rückbauschritten entfernt oder zugänglich werden.
Die Prüfung wird an diese Bauzustände gekoppelt, damit offene Zonen nicht irrtümlich als bearbeitet gelten. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen bei Rückbau oder Herstellen von Zugängen eingeplant.
Kranplätze, Schwerlastzufahrten, Lager- und Montageflächen werden berücksichtigt, wenn dort Bodenverbesserung, Aushub oder Gründungen vorgesehen sind.
Dauerhafte und temporäre Bearbeitungsräume erhalten getrennte Kennungen und Übergabepunkte.

Bei Erweiterungen bestehender Umspannwerke können Stahlkonstruktionen, Transformatoren, Schaltfelder, Erdungsnetze, Kabel und befestigte Flächen geophysikalische Messungen erheblich beeinflussen. Deshalb wird früh festgelegt, welche Bereiche vor dem Anlagenbau frei zugänglich sind, welche erst nach Rückbau untersucht werden können und wo eine tiefenbezogene Prüfung benötigt wird.
Geeignete Verfahren für die Messbedingungen wählen
Neubauflächen, Brownfield-Standorte und betriebliche Umbauten besitzen unterschiedliche Planungsbedingungen. Eine historische Bewertung klärt den räumlichen Verdacht; die technische Untersuchung wird anschließend auf Transformatorfundamente, Portale, Betriebsgebäude, Kabelwege, Lösch- oder Rückhalteeinrichtungen und temporäre Montageflächen bezogen.
Untersuchungsbedarf für Neubau und Umbau bestimmenHistorische Quellen und technische Untersuchungen liefern unterschiedliche Informationen über den Standort. Die Auswahl richtet sich nach Anlagenbereich, Zielobjekt, Tiefe und Störumfeld.
Begründet und begrenzt einen historischen Verdacht auf dem Standort.
Sie weist nicht nach, welche Objekte sich heute tatsächlich im Baugrund befinden.
Reagiert auf ferromagnetische Objekte und kann auf freien, wenig überprägten Flächen leistungsfähig sein.
Stahlbau, Erdungsnetz, Fahrzeuge und Leitungen können die Auswertbarkeit im Bestandsumspannwerk stark begrenzen.
Erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper.
Elektromagnetische Anlagen, Kabel und Bodenbedingungen werden vor Einsatz auf ihren Einfluss geprüft.
Bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann auf geeigneten befestigten Flächen ergänzen.
Die Reflexion erlaubt allein keine eindeutige Objektidentifikation als Kampfmittel.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Pfähle, Portale, Bohrungen und tiefe Gründungen.
Bohrlochgeometrie, Verrohrung, Solltiefe und spätere Bauweise müssen aufeinander abgestimmt sein.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Dokumentation werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Planung, Fachfirma und Bauleitung legen fest, welche Flächen und Tiefen untersucht werden und welche Unterlagen vor dem jeweiligen Bauabschnitt benötigt werden.
In Energieanlagen kommen betriebliche Sicherheitsanforderungen, technische Überprägung und kurze Bauzeitenfenster hinzu. Diese Randbedingungen werden vor der Feldarbeit in den Ablauf integriert.
FONTANA-EOD beginnt mit der Frage, welche Aussage für welchen Anlagenbereich benötigt wird. Für Transformatorfundament, Kabelgraben und Portalpunkt wird jeweils geprüft, ob vorhandene Ergebnisse die geplante Fläche und Tiefe erfassen.
Die Methodenauswahl erfolgt nach Verdachtslage, Zielobjekt, Boden, Oberfläche, erforderlicher Tiefe und technischer Umgebung. In Bestandsanlagen werden Stahlbau, Kabel, Erdungsnetz und betriebliche Zugänge als reale Grenzen berücksichtigt.
Während der Ausführung bleiben Messflächen, Punktlisten und Bauabschnitte mit dem geltenden Planstand verbunden. Änderungen werden fachlich eingeordnet, bevor ein vorhandenes Ergebnis für eine neue Geometrie verwendet wird.
Auffälligkeiten werden lagebezogen kommuniziert. Messanomalie, technischer Störkörper und tatsächliche Fundlage bleiben als unterschiedliche Sachverhalte erkennbar, damit Bauleitung und zuständige Stellen auf einer eindeutigen Informationsgrundlage entscheiden können.
Die Abschlussdokumentation beschreibt den erreichten Bearbeitungsstand und seine Grenzen. Sie ist damit für Vergabe, Bauleitung, HSE und spätere Erweiterungen nutzbar, ohne eine weitergehende Aussage über nicht untersuchte Bereiche zu erzeugen.
Anlagenbereich, Eingriff, Tiefe, Bauzustand und benötigte Aussage werden vor Beginn festgelegt.
Verfahren werden nach technischer Eignung und nicht allein nach Geräteverfügbarkeit eingesetzt.
Zugänge, Abschaltungen, Schutzbereiche und Parallelgewerke fließen in die Einsatzplanung ein.
Messflächen, Punkte, Befunde und Grenzen bleiben dem aktuellen Anlagenplan zugeordnet.
Planänderungen und neue Bauteile werden gegen den vorhandenen Bearbeitungsstand geprüft.
Der Bericht zeigt, welche Bereiche untersucht wurden und welche Aufgaben vor dem nächsten Bodeneingriff noch offen sind.
Für eine belastbare Beauftragung werden Fläche, Punktlage, Eingriffstiefe, Bauverfahren, Leitungsbestand, Bauzustand und Nachweisziel eindeutig beschrieben. FONTANA-EOD legt anhand dieser Angaben die benötigten Untersuchungen und Nachweise fest. Die Verfahren werden nach ihrer fachlichen Eignung ausgewählt.
Die Untersuchungstermine werden mit den tatsächlich zugänglichen Anlagenbereichen verbunden. Werden Kabelkanäle, Erdungsanlagen oder Fundamente erst während des Rückbaus erreichbar, wird dieser spätere Untersuchungsbedarf im Bauablauf ausdrücklich geführt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor vorbereitenden Bodeneingriffen eingeplant. Betriebliche Voraussetzungen werden mit dem Betreiber abgestimmt.
Netzbetreiber, Planung, Tiefbau, Anlagenbau, HSE, Fachfirma und zuständige Stellen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Vor der Ausführung wird festgelegt, wer Unterlagen bereitstellt, Planänderungen meldet und Untersuchungsergebnisse übernimmt.
Definieren Projektziel, Anlagenlayout, Bauphasen, betriebliche Randbedingungen und benötigte Nachweise.
Sie stellen vorhandene Bestands- und Verdachtsunterlagen bereit und beauftragen die erforderlichen Fachleistungen.
Überführen das Vorhaben in konkrete Flächen, Kabelachsen, Fundamente, Bohrpunkte und Eingriffstiefen.
Die Fachplanung verankert die Kampfmittelprüfung im Entwurf, in der Leistungsbeschreibung und in den maßgeblichen Projektterminen.
Regeln Zugang, Abschaltungen, Schutzbereiche, Unterweisung und betriebliche Arbeitsfreigaben.
Ihre Vorgaben bestimmen, wann und unter welchen Bedingungen einzelne Anlagenbereiche erreichbar sind.
Setzen Baugruben, Kabelgräben, Gründungen und Montageflächen entsprechend dem abgestimmten Arbeitsraum um.
Änderungen an Lage, Tiefe oder Bauweise werden vor Ausführung an die Fachbeteiligten gemeldet.
Ordnet Unterlagen und Verdachtslage ein, entwickelt die beauftragte Vorgehensweise und dokumentiert Ergebnisse sowie Grenzen.
Die Leistung wird mit Planstand, Bauzustand und konkreter Projektentscheidung verbunden.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden den tatsächlichen Anlagenbereichen und Bauabschnitten zugeordnet; Meldewege werden vor Beginn festgelegt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand in Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen.
Tätigkeit, Projektort, Bauzustand und betriebliche Umgebung bestimmen den organisatorischen Rahmen. Leistungsumfang, Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation werden daraus für den konkreten Umspannwerksauftrag abgeleitet.
Betriebliche Regeln des Netzbetreibers ergänzen den kampfmitteltechnischen Ablauf. Sie ersetzen weder die fachliche Methodenauswahl noch die eindeutige Beschreibung von Bearbeitungsgrenzen und Anschlussentscheidungen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung verbindet Erdarbeiten, Bohrungen, Verbau, schwere Geräte, Hochspannungsumfeld, Leitungsbestand, Schutzbereiche, Rettungswege und Kommunikation mit dem geplanten kampfmitteltechnischen Vorgehen.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Umspannwerksprojekt wird gesondert geklärt.
Eine planbare Vorerkundung folgt anderen Abläufen als eine tatsächliche Fundlage. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend Bauleitung und Anlagenverantwortliche informieren.
Vertragliche Abnahme, betriebliche Arbeitsfreigabe und behördliche Fundentscheidung sind unterschiedliche Vorgänge. Für jeden Projektübergang wird festgelegt, welche Entscheidung vorliegen muss und welche Unterlagen sie nachvollziehbar tragen.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Umspannwerken und Trafostationen wird die erforderliche Qualifikation anhand der tatsächlich beauftragten Tätigkeiten im jeweiligen Bauzustand bestimmt.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Unternehmen, verantwortliche Personen, Bestellung und Aufgabenbereich müssen zur konkreten Tätigkeit passen.
Arbeitsverfahren, Personal, Geräte, elektrische Anlagen, Schutzbereiche und Rettungswege werden projektbezogen festgelegt.
Fläche, Tiefe, Methode, Schnittstellen, Qualitätskontrolle und Abnahmegrundlagen werden eindeutig beschrieben.
Bearbeitungsbereich, Daten, Befunde, Grenzen und Schlussfolgerung werden für Projektakte und Folgegewerke zusammengeführt.
Leistungsbild, Flächen- und Tiefenbezug, Qualifikationsanforderungen und geschuldete Nachweise werden festgelegt.
Bedarfspositionen erhalten einen klaren fachlichen Auslöser.
Verantwortliche Personen, Zugänge, Unterweisung, Arbeitsbereiche, Stopppunkte und Änderungen müssen allen Beteiligten bekannt sein.
Abweichungen vom Plan werden vor Fortsetzung fachlich eingeordnet.
Arbeiten sofort einstellen, den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen, den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Anschließend Bauleitung und Anlagenverantwortliche informieren. Die Fortsetzung der Arbeiten richtet sich nach den Anweisungen der zuständigen Stellen.
Die typischen Arbeitsergebnisse verbinden Anlagenlayout, Verdachtsgrundlage, Feldleistung und Baufortschritt. Sie zeigen nicht nur Messergebnisse, sondern auch deren räumlichen Geltungsbereich und die daraus folgende Entscheidung.
Historische Bewertung, Tiefensondierung, Aushubbegleitung, Befundbearbeitung und Abschlussbericht bleiben als eigenständige Fachleistungen erkennbar und werden über den jeweiligen Anlagenbereich zusammengeführt.

Flächen, Linien, Punktgründungen und temporäre Arbeitsräume werden im selben Anlagenplan dargestellt.
Umspannwerk im Energieprojekt einordnen
Verdachtsflächen, Datenlücken und frühere Nutzungen werden im Lageplan dem geplanten Bodeneingriff zugeordnet.
Historische Verdachtsgrundlage prüfen
Der Nachweis dokumentiert Koordinaten, Prüftiefe, Messbedingungen, Störeinflüsse und noch offene Aufgaben.
Fundament- und Mastpunkte tiefenbezogen untersuchen
Feldprotokolle halten Arbeitsbereich, Bauzustand, Untersuchungen, Unterbrechungen, Beobachtungen und Meldewege fest.
Kabel- und Baugrubenaushub begleiten
Die Projektakte dokumentiert Freilegung, Bewertung, Zuständigkeit und weitere Maßnahmen mit Lage, Datum und Bearbeitungsstand.
Befunde und Bearbeitungsstand nachvollziehbar übergeben
Der Abschlussbericht enthält Ausgangslage, Verfahren, Daten, Befunde, Untersuchungsgrenzen und noch offene Aufgaben.
Anlagenakte und Übergabe dokumentieren

Historische Verdachtsklärung, Tiefensondierung, Bauaushubüberwachung, Befundbearbeitung und Nachweisführung beantworten jeweils einen eigenen Teil des Vorhabens.
Die Auswahl richtet sich nach dem nächsten Planungsschritt, dem konkreten Anlagenbereich und der Aussage, die vor Vergabe oder Bauausführung benötigt wird.

Kampfmittelprüfungen für Verkehrs-, Leitungs-, Energie- und andere Infrastrukturprojekte nach den jeweiligen Bodeneingriffen planen.
Projektumfeld fachlich einordnen
Leitungskorridore, Querungen, Fundamente und Anlagenflächen nach Bauverfahren und Eingriffstiefe unterscheiden.
Energieprojekt im Gesamtzusammenhang prüfen
Historische Hinweise und Datenlücken auf dem geplanten Anlagenstandort auswerten.
Historische Verdachtslage bestimmen
Untersuchungen für tiefe Fundamente, Maste, Pfähle, Verbau- und Bohrpunkte vorbereiten.
Tiefe Eingriffe fachlich prüfen
Eignung und Ablauf einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für verbleibende Aushubbereiche klären.
Aushubüberwachung im Bauablauf planen
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Befund- und Bergungsprozess klären
Leistungsbeschreibung, Datenformate und Abschnittsübergaben für den Anlagenbau vorbereiten.
Vergabe und Nachweise vorbereiten
Projektort und örtliche Zuständigkeiten für Planung, Auflagen und Fundkommunikation klären.
Regionale Zuständigkeit klären
Anlagenplan, Eingriffstiefen und Bauzeiten für eine Projekteinschätzung einreichen.
Projektunterlagen einreichen
Nennen Sie Projektort, Anlagenbezeichnung und die betroffenen Schaltfelder, Transformatorplätze oder Kabelabschnitte. Lageplan, Fundamentliste und betriebliche Zugangsplanung müssen denselben Planstand erkennen lassen. Vorhandene Anforderungen werden den jeweiligen Arbeitsräumen zugeordnet.
Ein neuer Transformator oder ein geändertes Portal kann andere Fundamentabmessungen und Tiefen erfordern. Vergleichen Sie die aktuelle Gründungsgeometrie mit dem dokumentierten Untersuchungsraum und kennzeichnen Sie Bereiche, die darüber hinausgehen.
Nachweise am Eingriff prüfenAuch kleinere Kabel- oder Erdungsarbeiten können außerhalb der bisher untersuchten Flächen liegen. Geben Sie ihren Verlauf und die vorgesehenen Tiefen im Anlagenplan an, damit die Bearbeitung nicht allein auf die großen Fundamentflächen beschränkt bleibt.
Fachliche Grundlagen vertiefenNetzbetreiber, Planung und Bauausführung benötigen vor jedem Bauabschnitt Angaben zu untersuchten Flächen und noch offenen Aufgaben. Maßgeblich bleiben Anlagenlayout, Eingriffstiefe, Bauzustand und technische Messbarkeit.
Die Einordnung sollte beginnen, sobald Standort und wesentliche Baugeometrien bekannt sind. Vor Baugrundaufschlüssen, Fundamentaushub, Kabelgräben, Pfählen, Portalen und temporären Schwerlastflächen müssen Verdachtslage und konkreter Arbeitsraum fachlich geklärt sein.
Die historische Auswertung begründet und begrenzt einen möglichen Verdacht, misst jedoch keine heutigen Objekte im Untergrund. Bei relevantem Verdacht folgt eine technische Prüfung, die auf Fundamente, Kabelwege, Gebäude und weitere Bodeneingriffe des Anlagenlayouts bezogen wird.
Erdungsleiter, Stahlbau, Kabel und technische Anlagen können magnetische oder elektromagnetische Messungen beeinflussen. Bestandspläne, Bauzustand und freie Messflächen werden deshalb vor dem Einsatz geprüft. Für nicht ausreichend auswertbare Bereiche werden geeignete ergänzende Verfahren und spätere Messzugänge geprüft.
Pfähle, Maste, Portale, Verbau und Baugrundbohrungen können über den oberflächennah erfassten Bereich hinausreichen. Dann wird geprüft, welches Verfahren den geplanten Arbeitsraum bis zur benötigten Tiefe erfassen kann. Koordinaten, Durchmesser, Einbringverfahren, Boden und technische Störungen werden bei der Auswahl berücksichtigt.
Das ist projektabhängig. Zugänge, Abschaltungen, Schutzbereiche, elektrische Anlagen, Messstörungen und Parallelgewerke werden mit dem Betreiber abgestimmt. Bereiche, die im aktuellen Zustand nicht belastbar erreichbar sind, werden einem geeigneten späteren Bauzustand zugeordnet.
Erforderlich sind Aufgabenstellung, Planstand, Anlagen- und Punktbezug, Verfahren, Mess- und Arbeitsbedingungen, Daten, Anomalien, Befunde, nicht prüfbare Zonen, Bearbeitungsgrenzen und die fachliche Anschlussentscheidung für den jeweiligen Bauabschnitt.
Maßgeblich sind Flächengröße, Zahl und Tiefe der Gründungs- und Bohrpunkte, Kabeltrassen, Zugänglichkeit, Boden und Oberfläche, technische Störquellen, Betriebsbedingungen, erforderliche Verfahren, Datenformate und der Umfang der Projekt- und Abschlussdokumentation.
Die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend Bauleitung und Anlagenverantwortliche informieren.
Eine erste Anfrage kann auf einem frühen Planungsstand beruhen. Erkennbar sein sollten Standort, Anlagenlayout, geplante Bauphasen, wesentliche Bodeneingriffe und die Entscheidung, die als Nächstes benötigt wird.
Bei Erweiterungen ist die Trennung zwischen Bestand, Rückbau, Umbau und Neubau besonders wichtig. So lässt sich der Prüfbedarf auf tatsächlich bodeneingreifende Maßnahmen beziehen.
Unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen können mitgesendet werden. Sie zeigen, welche Plan- oder Bestandsinformationen vor der belastbaren Leistungsbeschreibung noch geklärt werden müssen.
Übermitteln Sie Adresse, Flurstück, Lageplan, Koordinatensystem, Schaltfelder, Transformatorstandorte, Gebäude und geplante Erweiterungsflächen.
Kennzeichnen Sie Bestandsbereiche, Rückbauzonen, Bauabschnitte und vorläufige Layoutvarianten.
Bei mehreren Planständen sollte der für die Prüfung maßgebliche Index eindeutig benannt sein.
Beschreiben Sie Fundamente, Pfähle, Maste, Portale, Kabelgräben, Entwässerung, Baugruben, Bohrungen und temporäre Schwerlastflächen.
Geben Sie Solltiefen, Durchmesser, Böschung oder Verbau und geplante Ausführungsreihenfolge an.
Tiefe punktuelle Bodeneingriffe sollten mit Koordinaten und Solltiefen in einer Punktliste angegeben werden.
Fügen Sie Leitungs-, Erdungs- und Bestandspläne, historische Auswertungen, behördliche Unterlagen, frühere Sondierberichte und bekannte Befunde bei. Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt.
Nennen Sie Zugangsbedingungen, Abschaltungen, Schutzbereiche, Bauzeitenfenster und Parallelgewerke.
Beschreiben Sie, ob das Ergebnis für Planung, Ausschreibung, Bauleitung oder Projektakte benötigt wird.
Für eine erste Einordnung reichen häufig Lageplan, kurze Beschreibung des Vorhabens, Fundamente und Kabelwege, maximale Eingriffstiefen, aktueller Bauzustand und vorhandene Verdachtsunterlagen.
FONTANA-EOD prüft anhand Ihrer Unterlagen, welche Untersuchungen benötigt werden und welche Angaben noch fehlen. Bei mehrphasigen Projekten kann die Bearbeitung nach Bauabschnitt und Entscheidungstermin gegliedert werden.
Für eine belastbare Kalkulation werden danach Flächen, Punktmengen, Tiefen, Zugänge, Datenformate und geschuldete Nachweise präzisiert.
Anlagenfläche, Schaltfelder, Gebäude, temporäre Flächen und nicht zugängliche Zonen.
Transformatorfundamente, Maste, Portale, Pfähle, Bohrungen und Solltiefen.
Kabel, Erdungsnetz, Stahlbau, Abschaltungen, Schutzbereiche und Bauzeitenfenster.
Unterlage für Planung, Vergabe, HSE, Bauleitung, Betreiber oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.