FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

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Fachpersonal mit Tablet an einer abgesteckten Baustelle vor einem Gebäudekomplex.

Kampfmittelprüfung für öffentliche Bauvorhaben

Bei öffentlichen Bauvorhaben stellen verschiedene Beteiligte die Unterlagen bereit: etwa die Liegenschaftsverwaltung, das zuständige Fachamt und externe Planer. FONTANA-EOD gleicht die geplanten Bodeneingriffe mit vorhandenen Erkenntnissen zu Kampfmitteln ab. Offene Untersuchungsfragen werden benannt und mit der Planung sowie den benötigten Nachweisen abgestimmt.

Aktuelle Pläne

Unterlagen und Planstände zusammenführen.

Klare Aufgaben

Prüfung und Zuständigkeiten zuordnen.

Berichte und Pläne

Ergebnisse an die Ausführung geben.

Kommunale Projektübersicht

Einordnung

Geplante Bodeneingriffe mit vorhandenen Berichten abgleichen

Bei einem öffentlichen Bauvorhaben wird der Untersuchungsbedarf aus den geplanten Bodeneingriffen und den vorhandenen Kampfmittelunterlagen abgeleitet. Dazu gehören auch vorgezogene Erkundungen, Anschlüsse und Arbeitsräume außerhalb des späteren Gebäudes. FONTANA-EOD stimmt mit Bauherrschaft und Planung ab, welche Fragen vor dem nächsten Eingriff geklärt werden müssen.

Untersuchungsaufgabe

Vorhandene Erkenntnisse und neue Eingriffe abgleichen

Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Geplante Bodenarbeiten abgrenzen

Ob Verwaltungsgebäude, Kulturhaus oder kommunaler Erweiterungsbau: Die Bezeichnung des Vorhabens erklärt noch nicht, welcher Untergrund beansprucht wird. Zur Vorbereitung gehören deshalb auch Baugrundaufschlüsse, Baustelleneinrichtung, Leitungsverlegungen und spätere Außenanlagen. Auch vorgezogene Erkundungsbohrungen werden mit Lage und Tiefe erfasst und auf offenen Untersuchungsbedarf geprüft.

Geeignete Untersuchungen für die Bodenarbeiten wählen
Projektarten

Gebäude, Erkundung und Außenanlagen

Projektanfrage für Kampfmittelprüfung und Sondierung.

Neubau auf kommunaler Fläche

Ein Gebäudeentwurf zeigt zunächst den späteren Baukörper. Für die Kampfmittelprüfung werden zusätzlich Baugrubenrand, Verbau, Arbeitsräume, Gründungen und die ersten Baugrundaufschlüsse benötigt. Zu Beginn genügt eine nachvollziehbare Abgrenzung des Entwurfsstands; noch nicht festgelegte Teile werden als offen geführt. So kann eine frühe Untersuchung vorbereitet werden, ohne den Eindruck einer bereits vollständig geplanten Bauausführung zu erzeugen. Mit jeder vertieften Planung wird geprüft, ob sich die beanspruchten Bodenbereiche verändern.

Neubaupläne und Arbeitsräume prüfen lassen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Erweiterung im Gebäudebestand

Beim Anbau treffen neue Fundamente und Leitungen auf bestehende Bauwerke. Ein alter Bericht ist besonders dann hilfreich, wenn seine Plananlagen die damaligen Untersuchungsgrenzen erkennen lassen. Bestandspläne und heutiger Entwurf werden nebeneinandergelegt: Wo endet die frühere Baugrube, welche Tiefe wurde betrachtet und wo entstehen zusätzliche Arbeitsräume? Auch ein räumlich kleiner Anschluss an den Altbau kann eine eigenständige Untersuchungsfrage enthalten. Die bisherigen Nutzungen werden beschrieben, aber nicht als Untersuchungsergebnis behandelt.

Frühere Nachweise mit dem Anbau abgleichen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Außenanlagen mit getrenntem Auftrag

Freianlagen, Entwässerung und Versorgung werden häufig von anderen Planern oder erst in einer späteren Vergabe bearbeitet. Ihre Bodeneingriffe sollten dennoch im gemeinsamen Übersichtsplan erscheinen. Ein Bericht zum Hochbau kann sonst bei der späteren Herstellung von Mulden, Beleuchtungsfundamenten oder Leitungen missverstanden werden. Für die Übergabe ist deshalb festzuhalten, welche Teilaufgaben bereits enthalten sind und welche erst mit dem Freianlagenplan konkret werden. Damit bleibt der Untersuchungsumfang auch bei unterschiedlichen Auftragnehmern nachvollziehbar.

Teilaufträge und Nachweisumfang nachvollziehbar übergeben
Entscheidung vorbereiten

Den nächsten Arbeitsschritt fachlich vorbereiten

Frühe Planung

Wenn Lage oder Tiefe einzelner Bauteile noch offen sind, wird zunächst die vorhandene Erkenntnisgrundlage eingeordnet. Eine frühe Abstimmung soll die weitere Planung unterstützen, nicht einen unbestimmten Gesamtauftrag ersetzen. Für die Abgrenzung sind neben dem künftigen Baukörper auch Gründungen, Leitungsanschlüsse, Baustellenzufahrten und vorgezogene Arbeiten zu betrachten, soweit sie mit Bodeneingriffen verbunden sind. Bei einer Erweiterung bleibt erkennbar, welche Teile des Bestands weiter genutzt werden und wo sich Arbeitsflächen oder Zugänge verändern. Diese Angaben ermöglichen die Zuordnung vorhandener Auskünfte zu den tatsächlich geplanten Maßnahmen. Ein Bericht für eine frühere Baugrube wird deshalb nicht allein aufgrund derselben Adresse auf eine neue Trasse übertragen. Fehlen noch endgültige Tiefen oder Abmessungen, werden die offenen Planungsentscheidungen benannt. Die weitere Planung kann dann gezielt die Angaben liefern, von denen Untersuchungsumfang und belastbare Aussagegrenzen abhängen.

Vergabe wird vorbereitet

Für die Beschaffung werden Fachaufgabe, verfügbare Plananlagen, Zugänge und erwarteter Bericht beschrieben. Die Vergabestelle benötigt dafür eine abgestimmte technische Grundlage und eine klare Trennung von Fachleistung und Vorarbeiten. Für den technischen Leistungsumfang werden die zu beantwortenden Fragen den einzelnen Untersuchungsbereichen zugeordnet. Ein Flächenauftrag, einzelne Untersuchungspunkte und die Begleitung eines bestimmten Eingriffs haben unterschiedliche Grenzen und Übergaben. Ebenso wird geklärt, wer notwendige Vorarbeiten organisiert und welche Voraussetzungen am Einsatzort tatsächlich vorliegen müssen. Unsicherheiten über Bestand oder Zugänglichkeit werden als offene Punkte aufgenommen. Auf dieser Grundlage lassen sich Rückfragen der Fachfirmen sachlich bearbeiten und Angebote auf denselben Projektstand beziehen. Ändert sich dieser Stand vor der Ausführung, werden betroffene Leistungsanteile erneut abgestimmt. Vor einer weiteren Verwendung werden der beschriebene Leistungsumfang des älteren Angebots und die aktuelle Bauaufgabe mit ihren Plananlagen fachlich abgeglichen.

Ausführung steht bevor

Vor dem nächsten Bodeneingriff werden Ausführungsplan und Untersuchungsbericht zusammengeführt. Neue Leitungen, geänderte Gruben oder zusätzliche Arbeitsflächen werden gesondert abgeglichen, bevor die Bauleitung deren Bearbeitung einplant. Dieser Abgleich betrifft auch provisorische Einbauten, zusätzliche Anschlüsse und eine verschobene Baustelleneinrichtung. Maßgeblich ist, ob die Änderung innerhalb des tatsächlich untersuchten und bewerteten Bereichs liegt und ob der beschriebene Tiefenbezug weiterhin zutrifft. Eine andere Lage der Baugrube kann deshalb eine neue fachliche Einordnung erfordern, obwohl das Bauziel unverändert geblieben ist. Auftraggeber und Bauleitung halten fest, wer eine solche Änderung zur Prüfung weitergibt und wie die Antwort an die ausführenden Unternehmen gelangt. Noch nicht beurteilte Arbeiten werden im Planstand entsprechend kenntlich gehalten. Die Entscheidung über den nächsten Arbeitsschritt bezieht sich damit auf die vorliegenden Ergebnisse und ihre Grenzen, statt allein auf einen allgemeinen Vermerk in der Projektakte.

Projektbezogene Aufgaben

Unterlagen und Aufgaben zwischen den Beteiligten abstimmen

01

Bauherrschaft und Fachämter

Benennen Sie eine Stelle, die den Unterlagenstand bündelt. Liegenschaftsakte, Nutzeranforderungen und technische Planung sollten auf dasselbe Baufeld verweisen. Ein Ansprechpartner kann Informationen koordinieren; dadurch werden die gesetzlichen oder vertraglichen Verantwortlichkeiten der übrigen Beteiligten nicht aufgehoben.

02

Fachplanung und Erkundung

Hochbau, Tragwerksplanung, Tiefbau und Baugrunduntersuchung liefern unterschiedliche Eingriffspunkte. Zeichnen Sie diese zusammen mit Arbeitsräumen und vorgesehenen Tiefen ein. So wird sichtbar, ob eine frühe Bohrung, ein Verbau oder eine vorgezogene Leitung außerhalb der zunächst betrachteten Fläche liegt.

Person in orangefarbener Warnweste zwischen kleinen Erdhaufen und Bodenmarkierungen auf einer offenen Baufläche.
03

Bauabschnitte und Zwischenzustände

Ein erster Abschnitt kann zugänglich sein, während daneben noch Nutzung oder Rückbau stattfindet. Untersuchungen, Hindernisse und offene Bereiche werden je Abschnitt festgehalten. Eine Freigabe für den nächsten Arbeitsschritt darf nicht allein aus dem Abschluss eines benachbarten Abschnitts abgeleitet werden.

04

Übergabe an die Bauausführung

Die ausführenden Unternehmen benötigen mehr als eine Ergebnisüberschrift. Zum Arbeitsauftrag gehören die zugehörigen Pläne, untersuchten Bereiche, Aussagegrenzen und vereinbarten Meldewege. Bei einer Planänderung muss erkennbar bleiben, ob die vorhandene Untersuchung den neuen Eingriff weiterhin beschreibt.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen verbinden Auftrag und Ergebnis

Gemeinsamer Lagebezug

Die Liegenschaftsakte, der Entwurf und die geotechnische Planung sollten denselben Standort eindeutig bezeichnen. Bei mehreren Grundstücken oder Gebäudeabschnitten hilft eine Übersicht, die den jeweiligen Detailplan zuordnet. Eine gemeinsame postalische Adresse ersetzt diese räumliche Zuordnung nicht. Bei einem Standort mit mehreren Gebäuden werden Übersichtsplan, Detailpläne und Berichtsanlagen über gemeinsame Kennzeichnungen miteinander verbunden. Betroffene Gründungen oder Leitungsabschnitte lassen sich so auch nach einer organisatorischen Übergabe wiederfinden. Enthalten Unterlagen unterschiedliche Flurstücksbezeichnungen oder frühere Gebäudenamen, wird diese Zuordnung nachvollziehbar erklärt. Verwendete Koordinaten benötigen einen erkennbaren Lagebezug; die gemeinsame Verwendung ähnlich aussehender Planausschnitte reicht für einen räumlichen Abgleich nicht aus. Ungeklärte Abweichungen werden vor einer Übertragung von Ergebnissen benannt. Das ist besonders bei Grundstücksteilungen, Erweiterungsbauten und gemeinsam genutzten Zufahrten hilfreich, bei denen dieselbe Liegenschaftsakte mehrere fachlich getrennte Untersuchungsbereiche enthalten kann.

Planstand der Beauftragung

Zum Auftrag werden die verwendeten Plananlagen mit Datum oder Revisionsstand abgelegt. Spätere Ergänzungen bleiben davon unterscheidbar. So lässt sich nachvollziehen, ob eine Aussage bereits die neue Gründung oder noch den früheren Entwurf betrifft. Änderungen an Baugruben, Gründungen oder Leitungstrassen werden mit dem jeweils betroffenen Bereich beschrieben. Die Fachfirma kann dann prüfen, welche Aussagen weiterhin passen und wo eine zusätzliche Beurteilung notwendig ist. Auch ein geänderter Höhenbezug wird mitgeteilt, wenn er die Einordnung der geplanten Eingriffe berührt. In der Projektakte bleiben die ursprüngliche Untersuchung und eine spätere Ergänzung getrennt nachvollziehbar. Dazu gehören die Frage, die der Ergänzung zugrunde lag, die verwendete neue Plananlage und der darauf bezogene Ergebnisstand. Wer Unterlagen weitergibt, benennt deshalb den gültigen Stand und fügt erforderliche Einschränkungen bei. Eine neue Zeichnungsnummer allein ersetzt die fachliche Zuordnung nicht.

Übergabe an die Unterhaltung

Für spätere Reparaturen sind die tatsächlichen Untersuchungsflächen, Tiefenbezüge und Einschränkungen aufzubewahren. Die für das Gebäude oder Grundstück zuständige Stelle erhält deshalb Bericht und zugehörige Pläne gemeinsam. Ein verkürzter Abschlussvermerk allein genügt dafür nicht. Bei einem späteren Umbau wird zuerst geprüft, welche ursprüngliche Aufgabe der vorhandene Bericht beantwortet hat. Eine Untersuchung vor dem damaligen Neubau kann andere Flächen oder Eingriffstiefen betreffen als eine nachträgliche Leitung oder ein zusätzlicher Gebäudeteil. Auch nicht untersuchte Bereiche bleiben deshalb in den Anlagen sichtbar. Die Unterlagen werden so abgelegt, dass Flächenabgrenzung, Mess- oder Untersuchungsergebnisse und Bewertung gemeinsam auffindbar sind. Technischer Gebäudebetrieb und künftige Planung erhalten damit eine verwendbare Ausgangsbasis für neue Fragen. Ob diese für den konkreten späteren Eingriff ausreicht, wird anhand der tatsächlichen Aufgabe entschieden. Die Berichtsaussage bleibt an die dokumentierte Aufgabe, Fläche, Tiefe und die festgehaltenen Grenzen gebunden.

Bauphasen

Bauphasen und Änderungen nachvollziehbar bearbeiten

Baugrundaufschlüsse vorziehen

Ein früher Bohrtermin kann zeitlich vor der eigentlichen Bauvergabe liegen. Für die fachliche Abstimmung werden die Bohrpunkte mit vorgesehenem Verfahren, Tiefe und Lagebezug beschrieben. Die spätere Gebäudegrundfläche reicht als Ersatz dafür nicht aus. Sind einzelne Punkte noch verschiebbar, wird festgehalten, wie Änderungen vor dem Ansetzen des Geräts mitgeteilt werden. Ein Ergebnis für die untersuchten Punkte wird anschließend als punktbezogene Unterlage in die Projektakte übernommen und nicht zur Aussage über das gesamte Baufeld erweitert.

Entwurfsänderung vor der Vergabe

Wird der Baukörper gedreht, ein Keller ergänzt oder ein Technikbauwerk verschoben, ist zuerst der Unterschied zum bisher betrachteten Eingriff zu zeigen. Die unveränderten Bereiche müssen dafür nicht neu beschrieben werden. Ein Änderungsplan macht zusätzliche Flächen, Tiefen und Bauzustände kenntlich. FONTANA-EOD kann auf dieser Grundlage den ergänzenden Klärungsbedarf abgrenzen. Die Vergabeunterlagen erhalten danach den passenden Planstand, damit Angebote und spätere Ausführung nicht auf unterschiedlichen Annahmen beruhen.

Ergebnis an mehrere Gewerke übergeben

Ein gemeinsam abgelegter Bericht ist nur dann praktisch nutzbar, wenn die beteiligten Unternehmen den für ihre Arbeit relevanten Geltungsbereich erkennen. Bauleitung und Planung ordnen deshalb die Plananlagen den jeweiligen Bauteilen zu. Offene Restflächen bleiben sichtbar, auch wenn ein anderer Abschnitt bereits abgeschlossen ist. Für nachträgliche Arbeiten wird ein Ansprechpartner benannt, der neue Eingriffe mit dem dokumentierten Stand abgleicht. So bleibt die Unterlage über die erste Erdbaumaßnahme hinaus verwendbar.

Nachweise

Eine Projektakte für Planung, Bauleitung und spätere Unterhaltung

Ergebnisse dem Vorhaben zuordnen

Eine kommunale Projektakte soll nachvollziehbar zeigen, welche Frage zu welchem Zeitpunkt bearbeitet wurde. Ordnen Sie Berichte nicht nur einer Adresse, sondern konkreten Plänen und Bauabschnitten zu. Das erleichtert spätere Erweiterungen, Reparaturen und die Übergabe an einen anderen Betreiber. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.

Aufgaben und weitere Arbeiten abstimmen

Die private Fachleistung umfasst den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Stellen. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.

Nächste Schritte

Untersuchungsumfang und Übergaben festhalten

01

Projektgrenze beschreiben

Lageplan, Bauziel und vorgezogene Arbeiten zusammenstellen. Auch ungeklärte Planungsfragen ausdrücklich benennen.

02

Erkenntnisse abgleichen

Auskünfte, Altberichte und Plananlagen auf ihre räumliche und fachliche Reichweite prüfen lassen. Fehlen historische Erkenntnisse, werden die benötigten Luftbilder und weiteren Quellen für den betroffenen Bereich recherchiert und ausgewertet. Die Ergebnisse werden den heutigen Eingriffsflächen zugeordnet und auf noch offene Fragen bezogen.

03

Erforderliche Untersuchung abstimmen

Untersuchungsaufgabe, Zugänge, Reihenfolge und erwartete Nachweise vor dem betroffenen Bodeneingriff abstimmen. Die Auswahl des Verfahrens richtet sich nach der fachlichen Suchaufgabe, dem vorgesehenen Eingriff sowie Zugänglichkeit und vorhandenen Störungen. Auch die Grenzen der gewählten Untersuchung und gegebenenfalls erforderliche ergänzende Verfahren werden festgehalten.

04

Untersuchung ausführen

Die beauftragte Untersuchung wird im festgelegten Bereich ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.

05

Ergebnisse bewerten

Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Planung und Bauleitung benannt.

06

Stand weitergeben

Ergebnis und Einschränkungen mit Planstand und Datum an Bauleitung und Folgegewerke übergeben. Die fachliche Bewertung, die untersuchten Bereiche und ihre Aussagegrenzen werden im Bericht mit den zugehörigen Plananlagen dokumentiert.

Fachliche Einordnung

Verfahren und Ausführung für die geplanten Eingriffe festlegen

Vorhandene Erkenntnisse auswerten

Historische Informationen und vorhandene Untersuchungen zeigen, welche Fragen bereits beantwortet sind. Für die offenen Bereiche wird ein geeignetes Untersuchungsverfahren ausgewählt. Maßgeblich sind die geplanten Eingriffe und die Bedingungen vor Ort.

Zugang und Hindernisse vor der Untersuchung klären

Befestigte Flächen, Bestandsbauwerke, Leitungen oder Materiallager können die Untersuchungsmöglichkeiten begrenzen. Solche Hindernisse sollten vor der Beauftragung beschrieben werden. Ein noch nicht zugänglicher Bereich bleibt als offen kenntlich, statt in einer pauschalen Flächenangabe zu verschwinden. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen bei Rodung, Aufbruch oder Herstellung von Untersuchungszugängen, Arbeitsflächen und Zuwegungen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.

Bauablauf bei begrenzter Vorabprüfung

Ist eine erforderliche Untersuchung vor dem Aushub nicht vollständig möglich, braucht das Projekt ein fachlich abgestimmtes Vorgehen. Die bloße Beobachtung des Baggers ist keine gleichwertige Ersatzleistung für eine notwendige baubegleitende Kampfmittelsondierung. Technische Untersuchung und Bewertung jeder Arbeitslage gehen dem kontrollierten Abtrag voraus; Arbeitsgrenzen, Stoppsignal und Meldewege werden vor Beginn festgelegt.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren und TDEM

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Eine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.

Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihrem Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Aussagegrenzen. Die Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.

In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden dem betroffenen Bauvorhaben zugeordnet.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

Grafisch dargestellte Deutschlandkarte mit Ortsmarkierungen auf einer Baustellenfläche.

Standort und vorhandene Anforderungen

Geben Sie den tatsächlichen Projektstandort mit Lageplan und betroffenen Grundstücken an. Vorhandene Auskünfte, Auflagen und Berichte werden diesem Bereich zugeordnet. Regionale Anforderungen sind für das konkrete Vorhaben zu klären; aus der Darstellung eines Einsatzgebiets folgt keine Zusage einer bestimmten Behördenleistung oder einer bereits erfolgten Untersuchung. Die regionale Übersicht unterstützt die Orientierung, während der Lageplan und die Projektunterlagen die fachliche Aufgabe bestimmen.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Ergebnis und Geltungsbereich gemeinsam lesen

Eine Aussage ist nur zusammen mit ihrer Untersuchungsaufgabe verständlich. Beachten Sie, welche Fläche und Tiefe beschrieben werden, welche Verfahren eingesetzt wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein Berichtstitel oder eine Ergebniszeile allein ist dafür zu knapp. Für neue Arbeiten werden diese Angaben mit dem aktuellen Plan verglichen. So lässt sich fachlich begründet unterscheiden, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche Frage noch offen ist.

Ergebnisse und Begriffe vertiefen

Begriffe im Projekt eindeutig verwenden

Unterlagenprüfung, Sondierung, baubegleitende Facharbeit und Bergung bezeichnen unterschiedliche Aufgaben. Für eine Anfrage muss nicht vorab das richtige Verfahren feststehen. Hilfreich ist stattdessen eine genaue Beschreibung des geplanten Eingriffs und der benötigten Entscheidung. Auf dieser Grundlage wird der passende fachliche Umfang geklärt. Dadurch wird vermieden, dass ein allgemeiner Begriff in Planung, Vergabe und Ausführung jeweils etwas anderes meint.

Leistungsumfang einordnen
Unterlagen und Ausführung

Unterlagen und Untersuchung im Zusammenhang betrachten

Zwei Monitore mit Luftbildern und Karten; auf dem Schreibtisch liegen weitere Luftbildausdrucke.

Unterlagen räumlich zuordnen

Für die Vorbereitung werden Lageplan und vorhandene Erkenntnisse zusammen betrachtet. Die Auswertung historischer Unterlagen beantwortet eine andere Aufgabe als eine technische Untersuchung des heutigen Untergrunds.

Historische Grundlagen vertiefen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Ergebnisse für die Bauplanung nutzen

Untersuchungsumfang, Planbezug und Einschränkungen werden gemeinsam dokumentiert. Die Bauleitung kann daraus erkennen, welche konkrete Aussage für den nächsten Eingriff vorliegt.

Dokumentation einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Fragen aus der Planung

Häufige Fragen zum Vorhaben

Muss die Ausführungsplanung bereits abgeschlossen sein?

Nein. Für eine erste Einordnung reichen ein zuordenbarer Standort, ein beschriebener Planungsstand und die nächsten vorgesehenen Bodeneingriffe. Noch offene Tiefen oder Bauverfahren sollten sichtbar bleiben. Spätere Änderungen werden mit den bisherigen Aussagen erneut abgeglichen.

Wer sollte die Unterlagen an FONTANA-EOD übermitteln?

Sinnvoll ist eine koordinierende Person aus Bauherrschaft, Planung oder Projektsteuerung. Sie stellt die verfügbaren Unterlagen zusammen und benennt fachliche Ansprechpartner. Die Übermittlung durch eine Person ersetzt keine Verantwortungsabgrenzung innerhalb des Projekts.

Kann ein Bericht mehrere Bauabschnitte abdecken?

Das ist möglich, wenn Umfang, Lagebezug und Ergebnisse die betreffenden Abschnitte tatsächlich erfassen. Der Bericht muss erkennen lassen, welche Arbeiten und Untersuchungsgrenzen gemeint sind. Eine gemeinsame Projektadresse allein genügt dafür nicht.

Was ist bei einer veränderten Gebäudeplanung zu tun?

Vergleichen Sie den geänderten Gebäudeumriss, die neuen Tiefen und zusätzlichen Nebenarbeiten mit dem dokumentierten Prüfbereich. Daraus ergibt sich, ob vorhandene Erkenntnisse weiterverwendbar sind oder eine ergänzende Untersuchung beziehungsweise fachliche Bewertung erforderlich wird.

Was ist bei einem verdächtigen Gegenstand während der Erdarbeiten zu tun?

Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.

Müssen Außenanlagen im selben Auftrag untersucht werden?

Das richtet sich nach der fachlichen Aufgabe und der Projektorganisation. Außenanlagen sollten im Gesamtplan erkennbar sein, auch wenn sie getrennt beauftragt werden. Der jeweilige Auftrag muss eindeutig benennen, welche Flächen und Eingriffe er umfasst. Ergebnisse aus dem Gebäudeauftrag werden nur auf tatsächlich mit erfasste Bereiche bezogen.

Welche Angaben sind für Aufwand und Kosten entscheidend?

Wichtig sind die räumliche Ausdehnung, vorgesehenen Tiefen, Untergrund und Störeinflüsse, vorhandenen Erkenntnisse, Zugänglichkeit und benötigten Ergebnisse. Ein kommunales Bauvolumen oder die Anzahl der Geschosse beschreibt den Untersuchungsaufwand nicht ausreichend. Auch erforderliche Vorarbeiten und die Zahl der zeitlich getrennten Bauabschnitte werden berücksichtigt.

Wie werden geänderte Bohrpunkte behandelt?

Die neue Lage und Tiefe werden mit dem dokumentierten Untersuchungsbereich abgeglichen. Ein Ergebnis für einen anderen Punkt wird nicht ungeprüft übertragen. Teilen Sie Änderungen deshalb vor dem Eingriff mit und kennzeichnen Sie im Plan eindeutig, welcher Punkt ersetzt oder ergänzt werden soll.

Projektanfrage

Unterlagen zu Ihrem Bauvorhaben senden

Planstand und Entscheidungstermin

Benennen Sie, ob es um eine frühe Planung, die Vorbereitung einer Vergabe oder einen bereits bevorstehenden Bodeneingriff geht. Der Termin, zu dem eine fachliche Aussage benötigt wird, hilft bei der Abstimmung. Noch offene Angaben werden ausdrücklich mitgeteilt, statt durch angenommene Werte ersetzt zu werden. Hilfreich ist eine kurze Zuordnung der Beteiligten: Wer kann den aktuellen Planstand erläutern, wer organisiert den Zugang und wer nimmt die fachlichen Ergebnisse für den Auftraggeber entgegen? Bei mehreren Dienststellen oder einem eingebundenen Eigenbetrieb wird der gemeinsame Ansprechpartner für diese Abstimmung benannt. Für die Aufwandseinschätzung sind außerdem Größe und Verteilung der Untersuchungsbereiche, vorgesehene Eingriffstiefen, vorhandene Oberflächen und verfügbare Arbeitsfenster relevant. Gesperrte Zugänge oder noch nicht verfügbare Teilflächen werden von Anfang an mitgeteilt. Ein gewünschter Angebotstermin wird vom Termin des ersten Bodeneingriffs unterschieden. Auf dieser Grundlage lässt sich klären, welche Angaben noch fehlen und welche vorbereitenden Entscheidungen der Auftraggeber vor der Ausführung treffen muss.

Unterlagen räumlich zuordnen

Senden Sie Lageplan und verfügbare Berichte mit den zugehörigen Anlagen. Bei mehreren Bauabschnitten ist kenntlich zu machen, welche Unterlage zu welchem Bereich gehört. Fotos ergänzen die Beschreibung von Zugang und Bestand; sie ersetzen keine Angaben zu unterirdischen Bauteilen oder geplanten Tiefen.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

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Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
Backoffice - E-Mail: office@fontana-eod.de

Verbandsmitgliedschaften

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