Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Ein Anbau, eine neue Gründung oder ein zusätzlicher Hausanschluss können Bodenbereiche betreffen, zu denen ältere Baupläne noch keine Kampfmittelaussage enthalten. FONTANA-EOD unterstützt Sie bei der fachlichen Klärung für Umbau und Erweiterung in Pulheim. Die heutigen Eingriffe werden mit den tatsächlich vorhandenen Untersuchungsergebnissen und ihren Aussagegrenzen verbunden.
Vorhandene Pläne und Berichte zusammenstellen.
Anbau, Fundamente und Anschlüsse im Entwurf zeigen.
Fehlende Angaben vor den Bodenarbeiten klären.
Bei Umbau oder Erweiterung in Pulheim helfen alte Pläne, den vorhandenen Baukörper einzuordnen. Entscheidend bleibt, wo heute in den Boden eingegriffen werden soll und welche Aussagen dazu vorliegen. Wir vergleichen Bestand, neue Planung und Nachweise und benennen den weiteren fachlichen Bedarf.

Für ein Bauvorhaben in Pulheim werden der vorhandene Kenntnisstand und die neue Eingriffsplanung zusammengeführt. Die Stadt nennt das Pulheimer Ordnungsamt als Anlaufstelle für Anträge auf Luftbildauswertung und verweist auf den Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Die zulässige private Fachleistung wird mit ihrer konkreten Aufgabe und den benötigten Ergebnissen vereinbart.
Das Stadtarchiv Pulheim beschreibt anhand der Schulchronik von Sinthern den Artilleriebeschuss und den Einmarsch amerikanischer Truppen Anfang März 1945. Solche örtlichen Überlieferungen können die historische Einordnung eines Baugebiets ergänzen. Für ein konkretes Grundstück werden sie mit geeigneten Luftbildern, Karten und weiteren Erkenntnissen räumlich verbunden. Bauakten erfüllen daneben die Aufgabe, den damaligen baulichen Planungsstand zu erschließen. Für einen heutigen Umbau werden diese unterschiedlichen Unterlagen mit dem tatsächlich vorgesehenen Bodenraum zusammengeführt; eine einzelne Chronik beschreibt noch keine technische Untersuchung des Grundstücks.
Im Pulheimer Bauaktenarchiv können Eigentümerinnen und Eigentümer oder ihre Bevollmächtigten vorhandene Gebäudeunterlagen einsehen. Die Stadt nennt unter anderem Grundrisse, Schnitte und statische Berechnungen. Für die Planung eines Umbaus lässt sich damit zunächst klären, welche baulichen Unterlagen überhaupt vorliegen. Die Berechtigung zur Einsicht ist nachzuweisen.
Ein Bauplan dokumentiert einen baulichen Planungsstand. Für die Kampfmittelklärung werden zusätzlich frühere Auswertungen, Ergebnisberichte und ihre Karten benötigt. Die Stadt Pulheim empfiehlt, eine Luftbildauswertung vor größeren Bauvorhaben auch dann in Betracht zu ziehen, wenn in dem Bereich bisher keine Kampfmittel gefunden wurden. Der Antrag wird an das Ordnungsamt gerichtet.
Bestandsunterlagen können Lage und Aufbau erklären, beantworten aber nicht automatisch jede Frage zum Untergrund. Vergleichen Sie die vorhandenen Erkenntnisse mit den heute geplanten Eingriffen. Daraus wird der weitere Bedarf abgeleitet. Untersuchungsverfahren werden anschließend nach Fragestellung, Bedingungen am Ort und rechtlich zulässigem Umfang eingeordnet.
Historische Unterlagen auswertenArchivzugang, behördliche Kampfmittelklärung und ergänzende private Fachleistung betreffen unterschiedliche Aufgaben. Für den konkreten Auftrag in NRW werden Voraussetzungen und erforderliche Berechtigungen geprüft. Der vereinbarte Umfang nennt die benötigte Aussage und seine Grenzen. Eine alte Genehmigung ersetzt keine noch ausstehende Abstimmung zum jetzigen Eingriff.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Halten Sie fest, aus welchem Vorgang und welchem Stand ein Plan stammt. Eine Zeichnung kann eine damalige Planung zeigen, ohne jede spätere Änderung abzubilden. Bekannte Abweichungen werden ergänzend vermerkt. Für die heutige Einordnung werden daher die Unterlagen und die verfügbaren Informationen zum tatsächlich vorhandenen Bestand zusammen betrachtet. Ein Planverzeichnis kann diese Zuordnung unterstützen. Es nennt die vorhandenen Zeichnungen und den zugehörigen Stand, ohne aus der Zahl der Dokumente auf die Vollständigkeit des Bestands zu schließen. Offene Fragen werden der zuständigen Planung weitergegeben.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Stellen Sie dar, welche Teile erhalten bleiben und wo neue Arbeiten vorgesehen sind. Dazu gehören gegebenenfalls Anschlüsse und Eingriffe außerhalb des bisherigen Gebäudes. Tiefe und Bezugshöhe werden nachvollziehbar benannt. Die konkrete Abgrenzung hilft, vorhandene Erkenntnisse gezielt mit den neuen Aufgaben zu vergleichen.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Weichen Zeichnungen, Angaben oder bekannte Bestandsverhältnisse voneinander ab, wird diese Unsicherheit ausdrücklich festgehalten. Eine beliebige Auswahl der bequemsten Fassung schafft keine verlässliche Grundlage. Klären Sie, welche Angaben für die nächste fachliche Aufgabe benötigt werden. Ergänzende Erkenntnisse erhalten anschließend einen nachvollziehbaren Bezug zur aktuellen Planung.
Ablauf und Aufgaben abstimmenFür die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Qualifikationen und Zuständigkeiten werden den konkreten Aufgaben und Schnittstellen zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
In Pulheim ist das Ordnungsamt die kommunale Schnittstelle der Gefahrenabwehr bei Kampfmitteln. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt die örtliche Ordnungsbehörde fachlich und ist für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zuständig.
Verfahren am Standort: Stadt Pulheim: Bauaktenarchiv · Stadt Pulheim: Kampfmittel.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Innenministerium NRW: Explosives Erbe
Die BFR Kampfmittelräumung gelten unmittelbar für die dort genannten Bundesliegenschaften. Für andere Vorhaben dienen sie als fachliche Orientierung für Planung und Dokumentation neben den jeweils maßgeblichen örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW sind die konkreten Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens zu beachten. Technische Eignung allein begründet keinen zulässigen privaten Auftrag. Der behördliche Kenntnisstand und die für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen werden vor einer Vereinbarung geprüft.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll. Benennen Sie außerdem, wer das Gebäude aktuell nutzt und wer den Zutritt zum Grundstück abstimmt. Bei Arbeiten im laufenden Betrieb müssen Untersuchungsflächen, Anlieferung und freizuhaltende Wege zu den tatsächlichen Nutzungsbedingungen passen.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar. Die Abgrenzung umfasst auch Bauhilfsmaßnahmen, soweit dafür Bodenarbeiten vorgesehen sind. Ein zusätzliches Widerlager oder eine vorübergehende Baustellenzufahrt kann einen anderen Bereich betreffen als der genehmigte Baukörper. Solche Änderungen werden der Fachplanung mit Lage und Ausführungstiefe übergeben.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht ordnet die ausgeführte Fachleistung und ihre Aussagen dem vorgesehenen Eingriff zu. Weitere Fachprüfungen und behördliche Entscheidungen werden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich bearbeitet.
Ob eine Untersuchungsaufgabe privat beauftragt werden darf, richtet sich nach dem konkreten NRW-Verfahren und den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen. Die zulässige Tätigkeit wird vor einer Vereinbarung geklärt.
Für den Pulheimer Auftrag werden vorhandene Gebäudeunterlagen und tatsächliche Kampfmittelergebnisse getrennt zusammengestellt. Grundrisse, Schnitte und statische Berechnungen helfen, den früheren baulichen Planungsstand einzuordnen. Sie zeigen noch keine ausgeführte Kampfmitteluntersuchung. Der heutige Anbau, neue Fundamente oder Anschlüsse werden mit Lage, Tiefe und Bauweise beschrieben. Daraus wird bestimmt, ob Unterlagen zunächst einzuordnen, zusätzliche Bodenräume zu untersuchen oder bereits bewertete Befunde weiterzubearbeiten sind. Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen erhalten einen klaren Bezug zu diesen Eingriffen.
Fachaufgabe einordnenVor dem Untersuchungstermin werden die tatsächlichen Messzugänge und vorhandenen Leitungsinformationen geklärt. Angaben aus älteren Bauakten werden mit dem heutigen Bestand abgeglichen; spätere Einbauten oder Änderungen bleiben erkennbar. Die benötigten Vorarbeiten richten sich nach Methode und Standort. Zusätzlicher Aufbruch oder andere Bodeneingriffe zur Herstellung von Untersuchungszugängen werden mit den verantwortlichen Beteiligten fachlich vorbereitet und nicht eigenmächtig vorgenommen. Die Berechtigung zur Akteneinsicht und die tatsächlichen Voraussetzungen der Feldarbeit erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDie Beauftragung beschreibt, welche heutige Bauaufgabe bearbeitet werden soll und welche Ergebnisse dazu bereits vorliegen. Nur teilweise zugängliche Flächen und fehlende Voraussetzungen werden im Umfang berücksichtigt. Aufwand und Termine richten sich nach den tatsächlichen Zugängen, Unterlagen und Abstimmungen; Auswertung und Übergabe gehören zum Ablauf. Noch offene Unterschiede zwischen alten Plänen und aktuellem Bestand werden benannt. Änderungen der Planung werden vor zusätzlichen Facharbeiten mit dem vereinbarten Auftrag verglichen. Ein unveränderter Gebäudegrundriss allein bestimmt den Untersuchungsbedarf eines neuen Bodeneingriffs nicht.
Umfang und Termin besprechenMarkieren Sie im Entwurf, welche Fundamente erhalten bleiben und wo neue hergestellt werden sollen. Wenn ein Gebäudeteil entfällt, gehört auch der vorgesehene Rückbauumfang dazu. Die fachliche Prüfung muss erkennen können, welche Arbeiten den Boden berühren und welche ausschließlich oberhalb des Geländes stattfinden. Eine Unterfangung kann den Boden unmittelbar neben einem bestehenden Fundament betreffen. Zeigen Sie der Fachplanung deshalb den vorgesehenen Arbeitsraum und die geplante Tiefe. Die statische Bemessung und die Kampfmitteluntersuchung werden mit ihren jeweiligen Aufgaben koordiniert.
Tragen Sie die geplanten Tiefen mit ihrem Höhenbezug ein. Eine Angabe unter Oberkante Gelände bleibt unklar, wenn sich das Gelände seit dem älteren Plan verändert hat. Weisen Sie auf solche Unterschiede hin und lassen Sie fehlende Höhenangaben durch die zuständige Planung ergänzen. Für einen tieferen Keller oder eine veränderte Gründung müssen frühere Untersuchungstiefen mit demselben Höhenbezug verglichen werden. Eine Zahl in einem Altbericht ist erst zusammen mit ihrer Bezugshöhe und der tatsächlich untersuchten Lage sinnvoll einzuordnen.
Ein neuer Leitungsgraben kann über die eigentliche Gebäudeerweiterung hinausreichen. Zeichnen Sie seinen vorgesehenen Verlauf ebenso ein wie Schächte oder andere neue Einbauten. Ob ein vorhandener Bericht diese Bereiche erfasst, wird anhand seiner Karten und Untersuchungstiefen geprüft, nicht allein anhand der Grundstücksadresse. Auch ein seitlich versetzter Anschluss oder ein zusätzlicher Schacht wird eingezeichnet. Stellen Sie die gesamte Trasse bis zur vorgesehenen Anschlussstelle dar. So lassen sich bereits untersuchte Abschnitte und zusätzlich zu klärende Bodenbereiche räumlich unterscheiden.
Unterschiedliche Planstände sollten erkennbar bleiben. Notieren Sie, wenn der heutige Bestand von einer Zeichnung abweicht oder sich ein früherer Bericht nicht eindeutig zuordnen lässt. Eine fehlende Information wird als offene Frage weitergegeben; sie sollte nicht durch eine vermeintlich passende Annahme ersetzt werden. Eine erkennbare Abweichung wird mit ihrer Herkunft festgehalten: Stammt die Angabe aus einer alten Genehmigung, einer späteren Aufnahme oder einer aktuellen Ausführungsplanung? Die verantwortliche Planung klärt, welcher Stand für die nächsten Arbeiten maßgeblich ist.
Der vorhandene Plan zeigt den früheren Gebäudestand, der neue Entwurf einen zusätzlichen Baukörper. Stellen Sie beide mit eindeutigem Stand bereit. Die Fachplanung grenzt die betroffenen Bodenbereiche ab und vergleicht sie mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen. Erst dieser Abgleich zeigt, welche Aussagen für die neue Maßnahme nutzbar sind und welche Fragen noch geklärt werden müssen.
Eine veränderte Gründung kann über die Tiefe einer früheren Untersuchung hinausgehen. Geben Sie Lage, geplante Tiefe und Bezugshöhe an. Für die nächste Entscheidung werden die tatsächliche Untersuchungstiefe, vorhandene Einschränkungen und die neue Bauaufgabe zusammen betrachtet. Der zusätzliche Bedarf wird fachlich bestimmt und mit den übrigen Planungsaufgaben abgestimmt.
Ein neuer Leitungsgraben oder Schacht kann Flächen betreffen, die in den älteren Gebäudeunterlagen kaum beschrieben sind. Zeichnen Sie den gesamten vorgesehenen Verlauf ein. Vorhandene Berichte werden räumlich zugeordnet; verbleibende Lücken und Zugangsbedingungen werden festgehalten. Die Untersuchung wird auf den tatsächlich benötigten Bodenraum und den vorgesehenen Bauabschnitt abgestimmt.
Die Dokumentation hält fest, welche Bereiche betrachtet und welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeführt wurden. Ein vorhandener Baukörper wird nicht allein aufgrund seines Alters als vollständig untersucht bezeichnet. Die Aussage wird der aktuellen Aufgabe zugeordnet. Noch unklare oder nicht bearbeitete Teile bleiben für spätere Beteiligte erkennbar. Gehört eine rechtlich zulässige Flächenräumung zum vereinbarten Umfang, wird auch diese mit ihrer tatsächlichen Abgrenzung dokumentiert. Ein Räumprotokoll hält die ausgeführte Aufgabe und die festgestellten Befunde fest. Weitere Bearbeitungsschritte werden den zuständigen Beteiligten zugeordnet.
Bewahren Sie verwendete Bestandspläne, aktuelle Planung und Ergebnisse gemeinsam mit ihrem jeweiligen Stand auf. Eine spätere Änderung lässt sich dadurch gezielt vergleichen. Für zusätzliche Eingriffe wird geprüft, welche Aussage bereits vorliegt. Die Dokumentation ersetzt keine neue Einordnung, wenn der spätere Umfang über den bisherigen Bereich hinausgeht.
Fügen Sie vorhandene Pläne und bekannte Änderungen mit der aktuellen Eingriffsplanung zusammen. Benennen Sie Widersprüche und noch fehlende Unterlagen. Die nächsten fachlichen Fragen können damit konkret formuliert werden. Eine frühe Übersicht erleichtert die Abstimmung, ohne aus unvollständigen Archivunterlagen einen gesicherten Gesamtzustand abzuleiten. Trennen Sie dabei genehmigte Zeichnungen, nachträgliche Bestandsaufnahmen und Skizzen mit noch offenen Maßen. Die Herkunft einer Angabe bleibt erkennbar. Eine aktuelle Vermessung und die Auswertung alter Unterlagen beantworten unterschiedliche Fragen und können einander bei der Zuordnung ergänzen.
Vergleichen Sie die geplante Ausführung mit dem bisher bearbeiteten Umfang. Verlagerte Anschlüsse, neue Fundamente und zusätzliche Tiefen werden erfasst. Ergebnisse erhalten den passenden Bezug zum Bauabschnitt. Die Bauleitung übernimmt einen aktuellen Stand, in dem verbleibende Einschränkungen und noch erforderliche Entscheidungen nachvollziehbar benannt sind. Für die Übergabe werden auch jene Teilbereiche benannt, in denen eine Untersuchung erst nach einem anderen Bauabschnitt möglich wird. Dadurch kann die nächste Entscheidung mit dem tatsächlichen Bearbeitungsstand verbunden werden, statt eine gesamte Grundstücksfläche als erledigt vorauszusetzen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Frühere Bauzeichnungen werden mit geeigneten Aufnahmen und weiteren Erkenntnissen verbunden; ihre unterschiedlichen Zwecke und Zeitstände bleiben erkennbar. Verfügbarkeit, Aussagefähigkeit und Flächengrenzen bestimmen den historischen Stand. Ein fehlender sichtbarer Befund ist keine heutige Untergrundmessung. Für den Umbau werden die Erkenntnisse dem tatsächlichen Bodenraum der neuen Arbeiten zugeordnet. Ein Plan zum früheren Baukörper bestätigt nicht pauschal alle heutigen Fundamente, Anschlüsse oder sonstigen zusätzlichen Eingriffe.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Die Eignung wird für erwartete Objekte, Untergrund, Störeinflüsse und benötigten Untersuchungsraum beurteilt. Zäune, Leitungen und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ältere Zeichnungen werden deshalb mit den tatsächlich vorhandenen Einbauten verbunden. Die Signalstärke allein identifiziert kein Kampfmittel. Messung, Bewertung und erforderliche weitere Klärung werden als zusammengehörige Fachaufgabe geplant. Ergebnisse gelten für die bearbeiteten Bereiche und Bedingungen, nicht allein für die Kontur eines früher gezeichneten Gebäudes.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Wahl berücksichtigt die verlangte Aussage, erreichbare Messflächen und störende Einbauten; Geräteverfügbarkeit allein genügt nicht. Der aktuelle Bestand ist dabei von alten Planangaben zu unterscheiden. Ergebnisse erhalten Lagebezug und Angaben zu den tatsächlichen Untersuchungsbedingungen. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und der noch offenen Frage für den Anbau oder die neuen Anschlüsse.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; ein unauffälliger Bereich bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachinterpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Ein Radarbericht zu vorhandenen Bauteilen oder Leitungen wird vor seiner Nutzung als Kampfmittelnachweis auf Zweck und Umfang geprüft. Für die heutige Bauarbeit zählt, ob der tatsächlich erfasste Bodenraum zur neuen Planung passt.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Neue Fundamentpositionen werden mit Lage, Tiefe, Bezugshöhe, Bohrpunktanordnung und vorhandenen Leitungen vorbereitet. Auch die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich geplant. Ein Standardraster oder eine allgemeine Meterangabe ersetzt diese Aufgabe nicht. Eine alte statische Berechnung dokumentiert für sich keine Kampfmitteluntersuchung an den heutigen Positionen. Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bodenräume und das Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden mit den tatsächlichen Umbauarbeiten verbunden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung erhält die Zuordnung von Facharbeiten, neuen Erkenntnissen und offenen Bereichen zum Ablauf. Werden beim Abgleich von Bauakten und Bestand zusätzliche Eingriffe erkennbar, werden diese vor der betroffenen Tätigkeit in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung wird mit den übrigen Erkenntnissen zum geplanten Bereich gelesen. Ihre räumliche Abdeckung und verbleibende Unsicherheiten sind zu beachten. Auch bei einem seit Langem genutzten Gebäude lässt sich die Frage nach neuen Bodenarbeiten nicht allein aus der bisherigen Nutzung beantworten. Zu einer alten Stellungnahme gehören die genannten Anlagen und ihre tatsächliche Flächenabdeckung. Wenn nur das Anschreiben vorliegt, wird die fehlende Karte gezielt beschafft. Der Ortsname oder dieselbe Postanschrift allein ersetzen den räumlichen Vergleich nicht.
Fundamente, Leitungen und andere Einbauten können die Bedingungen einer Sondierung beeinflussen. Welche Methode für die konkrete Fragestellung geeignet ist, wird fachlich beurteilt. Aus der Nähe zu einem Gebäude folgt weder automatisch die Wahl eines bestimmten Geräts noch die Notwendigkeit einer zusätzlichen Untersuchung. Verfügbare Informationen zu Bestandsleitungen, Bodenaufbau und bekannten Störkörpern werden bei der Vorbereitung berücksichtigt. Diese Angaben beschreiben die Randbedingungen der Untersuchung. Sie begründen für sich allein weder einen konkreten Kampfmittelbefund noch eine uneingeschränkte Aussage über den Boden.
Im Räumkonzept werden die erforderlichen Untersuchungs- und Ausführungsschritte aufeinander abgestimmt. Wenn der Entwurf noch Varianten enthält, müssen diese benannt werden. Ein ungeklärter Bereich darf nicht allein deshalb vorab aufgegraben werden, weil dort später ein Anbau entstehen soll. Bleibt ein Gebäudeteil während der Erweiterung in Nutzung, werden die dafür erforderlichen Zugänge mit den vorgesehenen Facharbeiten abgestimmt. Eine veränderte Baufolge kann den verfügbaren Untersuchungsraum beeinflussen und wird deshalb vor der betroffenen Arbeit weitergegeben.
Welche Facharbeiten erforderlich sind, richtet sich nach dem Vorhaben und dem vorhandenen Erkenntnisstand. Die Beteiligten stimmen die benötigten Schritte und deren Reihenfolge für den jeweiligen Bauabschnitt ab.
Legen Sie Bestandszeichnungen, Genehmigungsunterlagen und Kampfmittelberichte getrennt ab. Bewahren Sie zu jedem Bericht die zugehörigen Karten auf. So kann die Fachplanung feststellen, welche Aussage zum vorhandenen Bauwerk gehört und welche tatsächlich auf einer Untersuchung des Bodens beruht. Geben Sie an, welche Unterlagen im Original vorliegen und welche bisher nur erwähnt werden. Für die erste Abstimmung benötigt die Fachplanung den erkennbaren Bestand, die neue Planung und die konkrete Frage, die beantwortet werden soll.
Stellen Sie die geplanten Arbeiten dem Bestand gegenüber. Dazu gehören auch Änderungen, die erst während der weiteren Planung hinzukommen. Eine nachvollziehbare Gegenüberstellung ermöglicht eine gezielte Prüfung; sie ersetzt jedoch nicht die fachliche Bewertung der vorhandenen Ergebnisse. Fehlende Unterlagen werden bei den jeweiligen Eigentümern oder zuständigen Stellen beschafft. Der aktuelle Planstand erhält eine eindeutige Bezeichnung. Die räumliche und zeitliche Abgrenzung der Untersuchungsaufgabe wird mit den Beteiligten abgestimmt, bevor die Ausführung vorbereitet wird.
Die vorhandenen Erkenntnisse werden mit den geplanten Bodenarbeiten verglichen. Dazu gehören räumliche Abdeckung, Untersuchungstiefen und erkennbare Einschränkungen früherer Ergebnisse. Die Fachplanung bestimmt die noch offene Frage und das dafür geeignete Vorgehen. Behördliche Anforderungen und die Voraussetzungen einer zulässigen privaten Beauftragung werden mit den zuständigen Beteiligten geklärt. Vorhandene historische Auswertungen und Luftbilder werden mit den heutigen Eingriffen verbunden. Bei offenen Grundlagen wird die erforderliche amtliche Luftbildauswertung über das Ordnungsamt veranlasst; die benötigten Unterlagen werden recherchiert und geeignete Aufnahmen fachlich ausgewertet. Erforderliche Ergänzungen und die für Boden, Störeinflüsse, Zielobjekte und Eingriffstiefe geeignete Untersuchungsmethode werden abgestimmt.
Der vereinbarte Umfang wird mit Zugang, Leitungsinformationen und den Bedingungen am Bestandsgebäude vorbereitet. Benennen Sie weiterhin genutzte Gebäudeteile, freizuhaltende Wege und noch belegte Flächen. Die Beteiligten stimmen die geeignete Reihenfolge der Facharbeiten ab. Erst nach Klärung der erforderlichen Voraussetzungen wird die betroffene Untersuchung ausgeführt.
Die mit Ordnungsamt und Fachplanung geklärte Untersuchungsaufgabe wird auf den vorgesehenen Bauablauf abgestimmt. Noch offene Angaben zu Flächen oder Tiefen werden vor der betroffenen Ausführung ergänzt. Die Facharbeiten erfolgen in den vereinbarten, tatsächlich zugänglichen Bereichen. Abweichende örtliche Bedingungen oder neue Erkenntnisse werden aufgenommen und mit den verantwortlichen Beteiligten besprochen.
Die tatsächlich erhobenen Daten und Befunde werden im Zusammenhang mit dem angewandten Verfahren beurteilt. Abweichungen von der vorgesehenen Bearbeitung und eingeschränkte Aussagen bleiben erkennbar. Eine Auffälligkeit wird nach ihrer fachlichen Bedeutung eingeordnet. Erforderliche zusätzliche Klärungen oder behördliche Maßnahmen werden über die vereinbarten Zuständigkeiten weiterbearbeitet.
Die ausgeführte Untersuchung wird mit Lage, Umfang, Ergebnissen und Einschränkungen dokumentiert. Die Bauleitung erhält den Bericht zusammen mit den maßgeblichen Karten und dem zugehörigen Planstand. Bei Teilbearbeitung werden die noch offenen Bereiche ausdrücklich benannt. Die weitere Ausführung kann so mit der tatsächlich vorliegenden fachlichen Aussage abgestimmt werden.
Die maßgebliche Fassung muss bei den Ausführenden ankommen. Übergeben Sie Ergebnisse zusammen mit dem zugehörigen Planstand und den festgehaltenen Einschränkungen. Wird ein Fundament später versetzt oder vertieft, ist vor dieser Arbeit erneut zu prüfen, ob die dokumentierte Aussage dafür ausreicht.
Bei der Abschlussdokumentation sollten untersuchte und nicht untersuchte Bereiche eindeutig erkennbar sein. Das betrifft gerade Projekte, bei denen nur ein Teil des Grundstücks verändert wird. Eine Aussage für den Anbau darf nicht ohne Prüfung auf den weiter entfernten Leitungsanschluss übertragen werden. Auch eine vollständige Bauakte ersetzt diese räumliche Zuordnung nicht.
FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarte Fachaufgabe. Behördliche Entscheidungen verbleiben bei den zuständigen Stellen. Die BFR Kampfmittelräumung enthalten Grundsätze zur Planung und Dokumentation; unmittelbar gelten sie für Bundesliegenschaften. Bei anderen Vorhaben dienen sie als fachliche Orientierung neben den maßgeblichen örtlichen Anforderungen.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Fachaufgabe zum aktuellen Pulheimer Umbau und den beschriebenen Bodeneingriffen. Vorhandene Gebäudeunterlagen und Kampfmittelergebnisse werden mit ihrem jeweiligen Zweck eingeordnet. Vor der Durchführung werden erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Änderungen von Planung oder örtlichen Bedingungen werden vor den betroffenen Arbeiten geprüft. Der Bericht dokumentiert die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen. Für die Bauleitung bleibt nachvollziehbar, welche Aussage den neuen Eingriff erfasst und welche zusätzliche Klärung noch nötig ist.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Methodenwahl beginnt mit der Erkenntnis, die für das heutige Fundament, den Anbau oder einen Anschluss fehlt. Die Fachplanung berücksichtigt vorhandene Ergebnisse und tatsächliche Bedingungen. Ein verfügbares Gerät oder ein ähnlich umgebautes Nachbargebäude genügt als alleinige Grundlage nicht. Alte Baupläne unterstützen die Bestandszuordnung, ersetzen aber nicht die fachliche Begründung des Verfahrens. Die benötigte Aussage wird dem konkreten Bodenraum der aktuellen Planung zugeordnet.
Nicht erreichbare und eingeschränkt auswertbare Bereiche werden mit ihren tatsächlichen Grenzen benannt. Die Bauleitung kann ihnen die noch offenen Umbauarbeiten und benötigten Ergänzungen zuordnen. Eine allgemeine Angabe zur Gebäude- oder Grundstücksfläche ersetzt diese Grenzen nicht. Planung und Ausführung stimmen ab, wann eine geeignete Untersuchung möglich wird. Bereits untersuchte Bereiche und zusätzliche Fundament- oder Anschlussräume bleiben unterscheidbar, auch wenn sie innerhalb derselben alten Gebäudezeichnung liegen.
Wird ein Fundament verschoben, der Anbau erweitert oder eine andere Tiefe oder Bauweise vorgesehen, wird die Änderung vor der betroffenen Arbeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält die erkennbare Abweichung zur bisher betrachteten Fläche. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden dem neuen Bodenraum zugeordnet. Eine unveränderte Hausadresse oder die Weiterverwendung eines alten Plans ersetzt diesen fachlichen Vergleich nicht.
Bauunterlagen und tatsächliche Ergebnisberichte werden bei der Übergabe mit ihren jeweiligen Plananlagen vollständig bereitgestellt. Eine Übersicht kann auf den früheren Gebäudestand, die heutige Planung und noch offene Fachfragen verweisen. Sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Bei einem Wechsel von Bauleitung oder Unternehmen bleiben Aussagezweck und räumliche Grenzen der Unterlagen erkennbar. Die weitere Ausführung kann passende Ergebnisse nutzen und zusätzliche Bodenräume gezielt als noch zu klärende Aufgabe benennen.
Datum und Planbezeichnung helfen bei der Einordnung, beweisen aber nicht die vollständige heutige Ausführung. Spätere Umbauten oder ergänzte Anschlüsse können fehlen. Halten Sie bekannte Änderungen und Unsicherheiten fest. Für die weitere Planung wird erkennbar, welche Angaben bereits nachvollziehbar sind und welche noch ergänzt werden müssen. Benennen Sie erkennbare Anbauten, veränderte Kelleraußenwände und nachträglich ergänzte Leitungen im vorhandenen Plan. Wenn Maße oder Höhen noch fehlen, bleibt diese Lücke ausdrücklich bestehen. Die anschließende Fachplanung erhält damit einen verständlichen Ausgangsstand für ihre Aufgabe.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenStellen Sie den gesamten Verlauf der vorgesehenen Bodenarbeiten dar, soweit er bereits feststeht. Der neue Eingriff kann andere Flächen betreffen als die vorhandenen Bauakten oder bisherigen Untersuchungen. Diese Bereiche werden gesondert abgeglichen. Ein gemeinsames Bauvorhaben bedeutet deshalb nicht automatisch einen einheitlichen vorhandenen Nachweisstand. Dies betrifft auch Arbeiten, die der späteren Nutzung dienen: etwa zusätzliche Entwässerungsleitungen, neue Schächte oder Fundamente außerhalb der Gebäudegrundfläche. Entscheidend ist der tatsächlich vorgesehene Bodeneingriff. Reine organisatorische Projektgrenzen beschreiben diesen Raum nicht vollständig.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Ordnen Sie die benötigte Fachleistung Ihrer konkreten Frage zu: Historische Grundlagen werden ausgewertet, festgelegte Bereiche technisch untersucht und bewertete Befunde im vereinbarten Verfahren weiterbearbeitet.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDas Pulheimer Bauaktenarchiv ermöglicht die Einsicht auch Bevollmächtigten. Die Berechtigung muss nachgewiesen werden. Welche Unterlagen zu Ihrem Gebäude vorhanden sind und wie die Einsicht erfolgt, klären Sie mit dem Bauaufsichtsamt. Stimmen Sie den Unterlagen- und Untersuchungsbedarf vor den geplanten Bodeneingriffen ab. Für die Fachprüfung werden die Bestandszeichnungen, die aktuelle Eingriffsplanung und die vollständigen Kampfmittelberichte mit ihren Karten zusammengestellt.
Nein. Prüfen Sie die tatsächlich vorhandenen Kampfmittelunterlagen und deren räumliche sowie fachliche Aussage. Eine Genehmigungszeichnung allein belegt keine ausgeführte Untersuchung. Der geplante Anbau muss mit den dokumentierten Ergebnissen abgeglichen werden.
Das hängt von Lage, Tiefe und Untersuchungsumfang des früheren Berichts ab. Legen Sie den neuen Leitungsverlauf darüber und prüfen Sie die Einschränkungen. Bleiben Bereiche oder Tiefen offen, muss der weitere Klärungsbedarf fachlich bestimmt werden. Das eingesetzte Verfahren, die örtlichen Störeinflüsse und die untersuchten Tiefen begrenzen, welche Aussage der Bericht für den neuen Leitungsverlauf trägt.
Nicht jede Planänderung führt automatisch zu einer weiteren Messung. Zunächst werden der tatsächliche Bodeneingriff und die vorhandenen Erkenntnisse verglichen. Ob zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind, ergibt sich aus diesem Abgleich und den maßgeblichen Anforderungen. Der Ablauf führt von der Unterlagenprüfung und gegebenenfalls ergänzenden historischen Auswertung über die Verfahrenswahl und Untersuchung zur fachlichen Bewertung und Dokumentation. Den fachlichen Untersuchungsbedarf stimmen Sie mit der Fachfirma, die behördlichen Anforderungen mit der zuständigen örtlichen Stelle ab.
Unterbrechen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen; Abstand nehmen und andere Personen fernhalten. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110 und befolgen Sie die behördlichen Anweisungen.
Verfahren, Fläche, Tiefe, Störeinflüsse und Zugänglichkeit bestimmen den Untersuchungsaufwand. Auch fehlende Unterlagen, noch genutzte Gebäudeteile und erforderliche Vorarbeiten sind zu berücksichtigen. Für die Beauftragung werden die Fachleistung und die vorgesehenen Ergebnisunterlagen mit ihrem konkreten Umfang vereinbart. Die jeweilige Kostenzuordnung klären die zuständigen Beteiligten im konkreten Verfahren.
Neue Baukörper und Gründungen sowie Anschlüsse und andere Bodenarbeiten mit Lage und Tiefe. Bekannte Bezugshöhen und Änderungen zum Bestand helfen bei der Zuordnung.
Indem ihr tatsächlicher Umfang mit der neuen Planung verglichen wird. Zusätzliche Bereiche oder Tiefen werden ausdrücklich benannt und bei Bedarf erneut fachlich eingeordnet. Bei widersprüchlichen Bestandsplänen werden die Unterschiede benannt und mit den verfügbaren Angaben zum tatsächlichen Bestand verglichen. Für die nächste Aufgabe benötigte, noch unklare Angaben werden gezielt geklärt.
Senden Sie vorhandene Baupläne und Hinweise auf spätere Änderungen. Fügen Sie vollständige Kampfmittelberichte mit den zugehörigen Karten bei. Kennzeichnen Sie noch fehlende Dokumente und bislang ungeklärte Angaben. Benennen Sie, welche fachliche Unterstützung für den Umbau oder die Erweiterung in Pulheim benötigt wird.
Zeigen Sie Baukörper, Anschlüsse und bekannte Tiefen der aktuellen Maßnahme. Teilen Sie mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. Notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse können damit auf den tatsächlichen Ablauf abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.