Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Das Gebäude ist geplant, die Leitungsanschlüsse werden gesondert bearbeitet, und für die Zufahrt gibt es einen weiteren Plan. Für die Vorbereitung der Kampfmittelsondierung in Herford werden diese Teile gemeinsam betrachtet. FONTANA-EOD unterstützt Sie dabei, vorhandene Untersuchungsergebnisse den geplanten Bodenarbeiten in Herford zuzuordnen und offene fachliche Fragen vor der Ausführung zu klären.
Gründung und Baugrube mit ihren Tiefen erfassen.
Leitungswege und Übergabepunkte mit einbeziehen.
Untersuchte und noch offene Bereiche unterscheiden.
Ein Bauvorhaben kann mehrere Planungen und Auftraggeber zusammenführen. Für Ihr Herforder Projekt gleichen wir Gebäude, Leitungsanschlüsse und weitere Bodenarbeiten mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen ab. Jede Teilfläche bleibt mit ihrer eigenen Aufgabe und den noch offenen Aussagen erkennbar.

Die Hansestadt Herford führt die Abteilung 2.5 Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung als zuständige Stelle auf. Ihre Dienstleistungsseite verlinkt getrennte Anträge für allgemeine Bauvorhaben und Tiefbau. Welcher Weg für zusammengehörige Arbeiten zutrifft, wird mit der Stadt geklärt. Die fachliche Übersicht verbindet unabhängig davon alle tatsächlich vorgesehenen Eingriffe.
Für die Anfrage werden die vorgesehenen Arbeiten im aktuellen Lageplan zusammengeführt. Gebäude, Verbau, Anschlussleitungen und Außenanlagen erhalten eindeutige Bezeichnungen. Kennzeichnen Sie auch die Flächen, die außerhalb des eigenen Baugrundstücks liegen, und die dort beteiligten Auftraggeber. Bereits vorliegende Auskünfte und Untersuchungen werden mit ihren Karten zugeordnet. Offene Planungsvarianten bleiben mit Datum und Bearbeitungsstand erkennbar. Die städtische Abstimmung kann damit die zusammengehörigen Eingriffe und deren Schnittstellen berücksichtigen. Eine spätere Erweiterung wird anhand der tatsächlich hinzugekommenen Arbeiten eingeordnet. Weitere Projektlagen sind im Regionenbereich eingeordnet.
Für allgemeine Bauvorhaben verlangt das amtlich verlinkte Herforder Onlineformular einen Lageplan und einen Bauplan sowie gegebenenfalls eine Vollmacht. Der Lageplan soll die zu untersuchende Fläche einschließlich erforderlicher Leitungen eindeutig abgrenzen; als Maßstab wird in der Regel 1:1000 genannt. Straßenname und Hausnummer oder Flurstücksnummer helfen bei der Zuordnung. Im Bauplan sollen Lage und Umfang der Maßnahme erkennbar sein. Dazu können auch Anschlussleitungen in Straßen oder Nachbargrundstücken gehören. Wird eine andere Person mit der Antragstellung beauftragt, sieht das Formular eine Vollmacht der Grundstückseigentümerschaft vor. Für die gemeinsame Vorbereitung werden diese Anlagen mit den aktuellen Teilplänen zusammengeführt.
Die Hansestadt Herford fordert auf ihrer Dienstleistungsseite eine frühzeitige Beantragung der Kampfmittelüberprüfung vor Bauarbeiten mit Erdeingriff. Dafür verlinkt sie zwei Onlineformulare: eines für allgemeine Bauvorhaben, eines für Tiefbau. Welcher Antrag für Ihr Vorhaben passt und wie zusammengehörige Teilflächen behandelt werden, klären Sie mit der zuständigen städtischen Stelle.
Die Geschichte der Stadtbibliothek Herford beschreibt den Wechsel an die Arndtstraße im Jahr 1943 und schwere Beschädigungen durch einen Luftangriff im Folgejahr. Danach kehrte die Bibliothek in Räume an der Elisabethstraße zurück. Für eine heutige Fachfrage werden solche historischen Gebäudestandorte mit damaligen Plänen und heutigen Arbeitsflächen abgeglichen. Geeignete Luftbilder, Bauakten und weitere verfügbare Unterlagen werden für die betroffenen Bereiche recherchiert und ausgewertet. Spätere Nutzungs- und Geländeänderungen bleiben als eigene Zeitstände erkennbar. Die historische Zuordnung wird auf das tatsächlich geplante Baufeld bezogen.
Für die fachliche Vorbereitung hilft ein gemeinsamer Lageplan. Wenn etwa ein Neubau mit Kanalanschluss und Zufahrt vorgesehen ist, sollten alle daraus entstehenden Bodeneingriffe erkennbar sein. Das bedeutet nicht, dass überall dasselbe Verfahren erforderlich ist. Es verhindert zunächst, dass sich Beteiligte auf unterschiedliche Flächen beziehen, obwohl sie vom selben Bauvorhaben sprechen.
Wenn Gebäudebau, Kanalanschluss und Zufahrt getrennt geplant werden, werden ihre Ausführungsgrenzen in einer gemeinsamen Darstellung verglichen. Ein älterer Bericht kann nur den damals tatsächlich bearbeiteten Bereich beschreiben. Zusätzliche Leitungswege, veränderte Tiefen und vorbereitende Bodenarbeiten erhalten deshalb eine eigene Zuordnung. Erfasst werden auch Übergabestellen zwischen zwei Auftraggebern. Für die weitere Bearbeitung wird festgehalten, welche Frage sich aus vorhandenen Unterlagen beantworten lässt und welche Ergänzung noch benötigt wird. Die nächsten Facharbeiten und behördlichen Schritte werden den jeweiligen Eingriffen zugeordnet.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
In Herford ist die örtliche Ordnungsbehörde für die Gefahrenabwehr bei Kampfmitteln zuständig. Sie wird fachlich durch den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt, der für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster tätig ist.
Die Hansestadt Herford erläutert die frühzeitige Antragstellung vor Bauarbeiten mit Erdeingriff. Sie verlinkt getrennte Formulare für allgemeine Bauvorhaben und Tiefbau und benennt ihre zuständige Abteilung.
Die Grundsätze der Räumplanung verbinden die Untersuchung mit ihrer weiteren Bearbeitung. Die Geophysik der BFR KMR unterstützt die fachliche Verfahrenswahl. Die Dokumentationsanforderungen beziehen Ergebnisse auf die bearbeiteten Bereiche. Das Innenministerium NRW erläutert die staatliche Kampfmittelbeseitigung.
Die BFR KMR beschreiben die fachliche Bearbeitung auf Liegenschaften des Bundes. Für das Herforder Vorhaben werden die örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten gesondert bestimmt.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW sind die konkreten Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens zu beachten. Der private Auftrag verbindet die fachliche Eignung mit dem gesetzlich vorgesehenen Anwendungsbereich. Der behördliche Kenntnisstand und die für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen werden vor einer Vereinbarung geprüft.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Die Hansestadt Herford ist die örtliche Anlaufstelle für die Kampfmittelüberprüfung. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt die örtliche Behörde in seinem Aufgabenbereich. Für einen zulässigen privaten Fachauftrag werden Untersuchungsziel, Flächen und Ergebnisunterlagen vereinbart. Bei mehreren Auftraggebern bleibt erkennbar, wer welche Pläne beschafft und Rückmeldungen weitergibt. Die gemeinsame Übersicht bezeichnet außerdem die Verantwortlichen an den Übergabepunkten. Für Projektlagen außerhalb des Stadtgebiets wird die zuständige Kommune nach der tatsächlichen Adresse bestimmt. Ein Bedarf an Kampfmittelbergung wird mit der zulässigen Aufgabe und den zuständigen Stellen abgestimmt.
Erkenntnisstand, Eingriff und örtliche Bedingungen werden je Bereich zusammen betrachtet. Dadurch können sich unterschiedliche fachliche Aufgaben ergeben. Ein für die Baugrube geeignetes Vorgehen wird nicht ohne Prüfung auf einen Leitungsanschluss übertragen. Die Auswahl bleibt mit dem jeweiligen Untersuchungsziel und den dokumentierten Einschränkungen begründet.
Historische Unterlagen auswertenDie Übersicht kann mehrere Leistungen enthalten, ohne deren Zuständigkeiten zu vermischen. Benennen Sie, wer welche Aufgabe in welchem Umfang übernimmt. Behördliche Vorgaben und erforderliche staatliche Schritte werden berücksichtigt. Vor einem privaten Auftrag werden die konkreten Voraussetzungen der Tätigkeit in NRW gesondert geklärt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Baugrube, Verbau oder Anschlüsse können über den später sichtbaren Gebäudebereich hinausreichen. Stellen Sie diese Arbeiten mit ihren tatsächlichen Grenzen und Tiefen dar. Die gemeinsame Übersicht soll die Ausführung abbilden und nicht nur das fertige Gebäude. Noch nicht endgültig bestimmte Bereiche werden als Planungsstand kenntlich gemacht.
Bauaushub fachlich begleiten
Ein Anschluss kann von mehreren Planenden oder Auftraggebern bearbeitet werden. Benennen Sie die räumlichen Übergabepunkte und die jeweils benötigten Unterlagen. An diesen Stellen werden vorhandene Ergebnisse miteinander verglichen. Eine organisatorische Zuständigkeitsgrenze ist nicht automatisch mit einer dokumentierten Untersuchungsgrenze identisch.
Ablauf und Aufgaben abstimmen
Die spätere Nutzung als Zufahrt, Weg oder Entwässerungsfläche lässt die tatsächliche Ausführung offen. Ergänzen Sie Lage und Tiefe der vorgesehenen Eingriffe. Diese Angaben werden mit den vorhandenen Berichten abgeglichen. Eine gemeinsame Grundstücksadresse genügt nicht, um die Ergebnisse einer Baugrubenuntersuchung auf jede Außenfläche zu übertragen.
Fachleistungen und UntersuchungsaufgabenDie folgenden Fachthemen erläutern mögliche Untersuchungsaufgaben. Welche Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren privat beauftragt werden kann, wird vor einer Vereinbarung gesondert geklärt.
Für den Herforder Fachauftrag werden die Pläne für Gebäude, Anschlüsse und weitere Tiefbauarbeiten zusammengeführt. Benennen Sie die jeweils vorgesehenen Bodenräume und die bereits vorhandenen Ergebnisse. Damit lässt sich erkennen, welche Unterlagen zunächst einzuordnen, welche zusätzlichen Bereiche zu untersuchen und welche bereits bewerteten Befunde weiterzubearbeiten sind. Getrennte Auftraggeber oder Planungsaufträge behalten ihre Zuständigkeiten; die fachliche Übersicht zeigt ihre räumlichen Schnittstellen. Benötigte Facharbeiten und Ergebnisunterlagen werden den tatsächlichen Eingriffen zugeordnet. Welcher kommunale Antragsweg zutrifft, wird mit der Stadt geklärt.
Fachaufgabe einordnenVor dem Untersuchungstermin werden die tatsächlich erreichbaren Flächen für Baugrube, Anschlussleitungen und weitere Arbeiten abgestimmt. Vorhandene Leitungsinformationen und die Schnittstellen zu anderen Gewerken gehören zur Vorbereitung. Welche Vorarbeiten nötig sind, hängt von Methode und örtlichen Bedingungen ab. Zusätzlicher Aufbruch oder andere Bodeneingriffe zur Herstellung von Messzugängen werden mit den verantwortlichen Beteiligten fachlich abgestimmt und nicht eigenmächtig vorgenommen. Bei getrennten Bauaufträgen wird geklärt, wer die benötigten Voraussetzungen für den jeweiligen Bereich bereitstellt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDie Beauftragung beschreibt, welche Teile der gemeinsamen Planung bearbeitet werden und welche Voraussetzungen noch offen sind. Ist eine Anschlussfläche erst später zugänglich, wird dies im Umfang berücksichtigt. Termine und Aufwand werden mit den erforderlichen Zugängen, Unterlagen und Abstimmungen vereinbart; Auswertung und Ergebnisübergabe gehören zum Ablauf. Bereits ausgeführte Untersuchungen werden mit ihren tatsächlichen Grenzen zugeordnet. Für die nächste Bauphase bleibt damit erkennbar, auf welcher Grundlage Gebäude- und Tiefbauarbeiten aufbauen können und wo noch eine ergänzende Fachaufgabe benötigt wird.
Umfang und Termin besprechenTragen Sie die vorgesehenen Gebäudeteile ein und nennen Sie die geplanten Tiefen. Ergänzen Sie gegebenenfalls Verbau oder andere Bauteile, die über den Gebäudeumriss hinausreichen. Ein Plan nur mit den später sichtbaren Außenwänden beschreibt die tatsächlichen Eingriffe nicht vollständig.
Zeigen Sie den vorgesehenen Leitungsverlauf einschließlich der Übergabepunkte. Liegt ein Teil außerhalb des Baugrundstücks, muss dieser im fachlichen Abgleich ebenfalls erkennbar sein. Wer die Unterlagen dazu beschafft und weitergibt, sollte zwischen den beteiligten Auftraggebern abgestimmt werden.
Geben Sie an, wo für Zufahrten, Entwässerung oder weitere Außenanlagen tatsächlich in den Boden eingegriffen wird. Eine nur als spätere Nutzung markierte Fläche sagt noch nichts über die Ausführungstiefe aus. Unterscheiden Sie festgelegte Arbeiten von Varianten, deren Umfang noch offen ist.
Ordnen Sie jedem Bericht seinen untersuchten Bereich und den zugrunde liegenden Plan zu. Ein Ergebnis zur Baugrube beantwortet nicht automatisch Fragen zum später hinzugefügten Leitungsgraben. Durch eine gemeinsame Übersicht wird erkennbar, welche Teile bereits behandelt wurden und wo die Unterlagen ergänzt werden müssen.
Ordnen Sie jedem Dokument Fläche, Aufgabe und Planstand zu. Eine gemeinsame Übersicht erleichtert die Orientierung, ersetzt aber keine vollständigen Einzelberichte. Unterschiedliche Ergebnisse und Einschränkungen bleiben erkennbar. Für eine bestimmte Bauphase wird gezielt zusammengestellt, welche Aussage ihren tatsächlichen Eingriff abdeckt.
Benennen Sie die Herkunft und den gültigen Stand der Gebäude-, Leitungs- und Außenanlagenpläne. Für vorhandene Untersuchungen werden Bericht und Karten gemeinsam bereitgestellt. Eine Übersicht ordnet diese Unterlagen den jeweiligen Arbeitsbereichen zu. Fehlende Anlagen und noch offene Rückmeldungen bleiben ausdrücklich verzeichnet. Bei mehreren Auftraggebern wird festgehalten, wer die Unterlagen für den angrenzenden Abschnitt beschafft. Für Rückfragen verwenden alle Beteiligten dieselben eindeutigen Bezeichnungen von Bauteilen, Anschlüssen und Übergabepunkten.
Eine verschobene Leitung oder tiefere Gründung kann mehrere Teilplanungen berühren. Markieren Sie die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung. Die Beteiligten prüfen den neuen Umfang anhand derselben Unterlagen. Noch fehlende Aussagen werden vor den betroffenen Arbeiten geklärt, statt durch eine allgemeine Aktualisierung der Projektbezeichnung verdeckt zu werden.
Die Ergebnisübergabe weist bearbeitete, eingeschränkt auswertbare und noch offene Bereiche aus. Die Bauleitung erhält die vollständigen Unterlagen für ihre jeweiligen Arbeiten. Ändern sich Lage, Tiefe oder Bauweise, wird der Einfluss auf die dokumentierte Aussage vor der Ausführung geklärt. Vorhandene Erkenntnisse bleiben für ihren tatsächlich erfassten Bereich nutzbar. Neue Facharbeiten erhalten einen eigenen Untersuchungsumfang. Bei einer späteren Übergabe an weitere Unternehmen bleiben Planstand, Bericht und offene Aufgaben miteinander verbunden. Nach ausgeführten Räumarbeiten ergänzt das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen diese Unterlagen für den tatsächlich bearbeiteten Bauabschnitt.
Verwenden Sie die aktuellen Fassungen von Gebäude-, Leitungs- und Außenanlagenplanung. Ergänzen Sie bekannte Auskünfte und Ergebnisse mit ihren räumlichen Grenzen. Noch fehlende Angaben bleiben sichtbar. Die erste Abstimmung kann dadurch auf die tatsächlichen Schnittstellen und offenen Bereiche des gesamten Vorhabens ausgerichtet werden.
Die Bauleitung erhält die für ihren Arbeitsbereich geltenden Pläne und vollständigen Berichte. Änderungen und verbleibende Einschränkungen werden ausdrücklich benannt. Ein Teilabschluss wird nicht als pauschaler Abschluss aller Projektflächen verwendet. Spätere Erweiterungen werden erneut anhand der dann vorgesehenen Eingriffe eingeordnet.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Die betrachteten Aufnahmen und Flächengrenzen werden mit der gemeinsamen Planung für Gebäude und Anschlüsse verglichen. Verfügbarkeit und Aussagefähigkeit bestimmen den historischen Erkenntnisstand. Ein fehlender sichtbarer Befund ist keine technische Untersuchung des heutigen Bodens. Die Bewertung wird mit weiteren Erkenntnissen und den vorgesehenen Eingriffen verbunden. Anschlussräume außerhalb des eigenen Baugrundstücks werden mit ihrem tatsächlichen Lagebezug einbezogen; eine Aussage zur Gebäudegrundfläche bestätigt nicht pauschal alle weiteren Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Für die jeweiligen Bereiche von Baugrube und Anschlüssen wird die Eignung anhand erwarteter Objekte, Untergrund und benötigtem Untersuchungsraum beurteilt. Zäune, Leitungen und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Signal identifiziert kein Kampfmittel allein durch seine Stärke. Messung, Bewertung und erforderliche weitere Klärung werden als zusammengehörige Fachaufgabe geplant. Ergebnisse erhalten eine Zuordnung zu den tatsächlich bearbeiteten Bereichen, auch wenn dafür unterschiedliche Bauaufträge bestehen.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Wahl wird anhand der verlangten Aussage, erreichbarer Messflächen und störender Einbauten begründet. Geräteverfügbarkeit allein reicht nicht. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Eine erforderliche ergänzende Methode ergibt sich aus der Bewertung der jeweiligen Fachaufgabe. Für die gemeinsame Planung bleibt unterscheidbar, welche Aussage die Gebäudegrundfläche betrifft und welche zu einem Anschluss oder weiteren Tiefbaubereich gehört.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; ein unauffälliger Bereich bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachinterpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Ein vorhandener Radarplan für Leitungs- oder Gebäudeuntersuchungen wird vor einer Nutzung als Kampfmittelnachweis nach Zweck und Umfang geprüft. Sein tatsächlicher Erfassungsbereich wird mit den zusammengehörigen Bodenarbeiten verglichen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Tiefe Gründungsteile und Schächte werden mit Lage, Tiefe, Bezugshöhe und bekannten Leitungen beschrieben. Bohrpunktanordnung und Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge gehören zur Fachplanung. Ein Standardraster oder eine allgemeine Meterangabe ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bodenräume gebunden. Eine Untersuchung zur Gebäudegründung wird nicht allein wegen räumlicher Nähe als Nachweis für eine anders tiefe Anschlussarbeit übernommen.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden mit den tatsächlichen Bauarbeiten verbunden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung erhält die Zuordnung von Facharbeiten, neuen Erkenntnissen und offenen Bereichen zu den jeweiligen Tätigkeiten. Bei mehreren beteiligten Unternehmen werden die Schnittstellen zwischen Gebäude- und Tiefbauarbeiten fachlich abgestimmt und im Ablauf erkennbar beschrieben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung wird mit ihrer Karte und ihren Einschränkungen gelesen. Liegen mehrere Auswertungen vor, müssen deren Bereiche unterscheidbar bleiben. Aussagen werden nicht allein deshalb auf eine weitere Fläche übertragen, weil diese demselben Eigentümer gehört oder im selben Bauvertrag enthalten ist.
Für den technischen Abgleich werden die Planstände der einzelnen Fachplanungen mit Datum und räumlicher Zuordnung zusammengestellt. Bei einem Leitungsanschluss werden Verlauf, Anschlussstelle und vorgesehene Tiefen erkennbar dargestellt. Zusätzliche Gruben, Schächte oder seitliche Sicherungselemente werden mit ihren tatsächlichen Arbeitsräumen berücksichtigt. Eine Veränderung der Baugrubenlage kann auch die Übergabestelle zum Leitungsbau betreffen. Solche Änderungen werden in allen betroffenen Teilplänen nachvollzogen. Für die fachliche Bewertung bleibt erkennbar, welcher Umfang bereits untersucht wurde und welche Position neu hinzugekommen ist.
Die Tiefen erhalten einen eindeutigen Bezug zur Geländeoberfläche oder zur vorgesehenen Untersuchungsebene. Werden Gelände oder Arbeitsniveau verändert, wird dies mit dem zugehörigen Zeitpunkt angegeben. Ergebnisse aus verschiedenen Abschnitten werden zusammen mit ihren Bedingungen und Einschränkungen gelesen. An einem Übergabepunkt wird geprüft, ob die dokumentierten Bereiche räumlich aneinander anschließen und dieselbe geplante Aufgabe abdecken. Ein Bereich kann beispielsweise hinsichtlich seiner Fläche zugeordnet sein, während die Aussage für eine zusätzliche Vertiefung noch fehlt. Die verbleibende Frage wird für diese konkrete Position benannt. Ihre Bearbeitung wird vor dem betroffenen Bodeneingriff mit den Verantwortlichen abgestimmt.
Ob eine Sondierung benötigt wird und welches Verfahren infrage kommt, richtet sich nach Erkenntnisstand, Bauaufgabe und örtlichen Bedingungen. Leitungen, befestigte Flächen oder Einbauten können die Untersuchung beeinflussen. Die Verfahrenswahl für einen Teilbereich lässt sich nicht ohne fachlichen Abgleich auf alle anderen übertragen.
Das Räumkonzept kann unterschiedliche Untersuchungsaufgaben und ihre Grenzen zusammenführen. Bleibt ein Bereich zunächst unzugänglich, wird dies ausdrücklich festgehalten. Eine spätere Bearbeitung ist vor dem betroffenen Bodeneingriff zu planen; bloßes Beobachten während des Aushubs ersetzt keine erforderliche Kampfmitteluntersuchung.
Beschreiben Sie beim Erstkontakt Gebäude, Anschlüsse, Außenanlagen und die benötigte Entscheidung. Vorhandene Kampfmittelunterlagen werden mit ihren Karten den geplanten Eingriffen zugeordnet. Fehlen historische Grundlagen, wird die erforderliche Luftbildauswertung über die zuständige örtliche Stelle veranlasst. Offene Nutzungs- oder Geländeangaben werden anhand ergänzender Akten und Aufnahmen recherchiert und fachlich ausgewertet. Die Erkenntnisse werden für die tatsächlich vorgesehenen Arbeitsflächen zusammengeführt.
Der behördliche Stand und die noch offene Untersuchungsfrage werden je Arbeitsbereich bestimmt. Das geeignete Verfahren richtet sich nach Zielobjekten, Boden, Tiefe, Störeinflüssen und Zugang. Unterschiedliche Teilflächen können unterschiedliche Anforderungen haben. Staatliche Aufgaben und zulässige private Facharbeiten werden ihrem jeweiligen Auftrag zugeordnet. Die benötigten Vorarbeiten und Ergebnisunterlagen werden mit den Beteiligten festgehalten. Räumliche Übergabepunkte bleiben im gemeinsamen Plan erkennbar.
Die vereinbarte Sondierung oder fachlich geeignete ergänzende Begleitung wird unter den abgestimmten Bedingungen ausgeführt. Daten und Beobachtungen werden fachlich ausgewertet und den bearbeiteten Bereichen zugeordnet. Die Bewertung benennt verwertbare Ergebnisse, Auffälligkeiten und eingeschränkt auswertbare Stellen. Abweichungen vom Ausgangsplan bleiben mit ihrem tatsächlichen Umfang dokumentiert. Weitere Untersuchungen oder Abstimmungen werden aus den konkret noch offenen Fragen abgeleitet.
Berichte und Karten werden mit Umfang, Planstand und Einschränkungen an die Bauleitung übergeben. Vor dem jeweiligen Eingriff werden Lage, Tiefe und Bauweise mit den Ergebnissen verglichen. Noch offene Anschlussbereiche erhalten eine eigene nächste Aufgabe. Zusätzliche oder veränderte Arbeiten werden vor ihrer Ausführung mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Die Ergebnisübergabe lässt erkennen, welche Facharbeiten und behördlichen Entscheidungen für den jeweiligen Abschnitt noch benötigt werden.
Berichte, Karten und behördliche Rückmeldungen sollten sich eindeutig den jeweiligen Arbeiten zuordnen lassen. Dazu gehören auch nicht bearbeitete Teilflächen und methodische Einschränkungen. Eine zusammenfassende Projektbezeichnung wie „Neubau Herford“ reicht dafür nicht aus. Bewahren Sie die Einzelnachweise gemeinsam auf und kennzeichnen Sie, welcher Stand für die Ausführung verwendet wird.
Die BFR Kampfmittelräumung beschreiben die fachliche Bearbeitung auf Liegenschaften des Bundes und dienen außerhalb ihres unmittelbaren Geltungsbereichs als fachliche Orientierung. In Herford bleiben die örtlichen Anforderungen und nordrhein-westfälischen Zuständigkeiten maßgeblich. FONTANA-EOD dokumentiert die vereinbarte Fachleistung mit ihrem tatsächlich bearbeiteten Umfang. Behördliche Entscheidungen und die Festlegung des örtlichen Verfahrens liegen bei den zuständigen Stellen.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Fachaufgabe zu den bezeichneten Teilen der Herforder Gesamtplanung. Vor der Durchführung werden erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Lage, Tiefe oder örtliche Bedingungen, wird der Umfang vor den betroffenen Arbeiten geprüft. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Die Bauleitung kann die Aussage dem jeweiligen Gebäude-, Anschluss- oder Außenanlagenbereich zuordnen. Zusätzliche Planungsteile bleiben als eigene offene Aufgaben erkennbar, statt in einer allgemeinen Projektbezeichnung aufzugehen.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Methodenwahl setzt bei der Aussage an, die für den betreffenden Teil der gemeinsamen Planung fehlt. Eine Gründung, ein tiefer Schacht und eine Anschlussleitung können unterschiedliche Voraussetzungen haben. Das Vorgehen wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Bedingungen begründet. Ein verfügbares Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle genügt als alleinige Grundlage nicht. Die Fachplanung hält die Verbindung zur jeweiligen Tätigkeit und ihrem Bodenraum erkennbar.
Nicht zugängliche und eingeschränkt auswertbare Bereiche werden im gemeinsamen Plan mit ihren Grenzen benannt. Die Bauleitung ordnet ihnen die betroffenen Gewerke und noch erforderlichen Ergänzungen zu. Eine Aussage zur gesamten Baufläche wird um diese offenen Aufgaben ergänzt. Planung und Ausführung klären, wann eine geeignete Untersuchung möglich wird. Dabei bleiben auch Anschlussflächen außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar. Die Untersuchung der Gebäudegrundfläche wird nicht ungeprüft auf sämtliche zugehörigen Leitungswege ausgedehnt.
Werden Gebäude, Anschluss oder Zufahrt in Lage, Tiefe oder Bauweise verändert, wird der neue Stand vor der betroffenen Arbeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält die Änderung im gemeinsamen Lagebezug. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden den beteiligten Planungs- und Ausführungsaufgaben zugeordnet. Ein unveränderter Projektname oder ein neuer Einzelauftrag bestätigt für sich keine Übereinstimmung mit dem früheren Untersuchungsumfang.
Berichte und Plananlagen werden bei der Übergabe als zusammengehörige Ergebnisstände bereitgestellt. Eine Übersicht kann die jeweils bearbeiteten Gebäude-, Anschluss- und Tiefbaubereiche sowie offene Fragen benennen. Sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Beim Wechsel von Bauleitung oder Unternehmen wird die Zuordnung der Unterlagen zu den einzelnen Tätigkeiten erhalten. Die gemeinsame Planung kann damit passende Ergebnisse weiterverwenden und für zusätzliche Arbeiten den noch fehlenden Erkenntnisbedarf feststellen.
Untersuchungen werden mit ihrem dokumentierten räumlichen und fachlichen Umfang gelesen. Gleiche Eigentumsverhältnisse erweitern diese Aussagen nicht. Für zusätzliche Anschlüsse oder Außenanlagen wird deshalb geprüft, welche Ergebnisse tatsächlich passen. Die noch erforderliche Bearbeitung richtet sich nach den jeweiligen Eingriffen und dem vorhandenen Erkenntnisstand.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenDer Übersichtsplan hilft, mehrere Berichte und Auskünfte richtig zuzuordnen. Die Einzelunterlagen enthalten jedoch die entscheidenden Aussagen, Bedingungen und Grenzen. Halten Sie beides zusammen bereit. Bei einem Wechsel der Bauleitung bleibt so nachvollziehbar, auf welche Dokumentation sich die Ausführung eines bestimmten Abschnitts stützt.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie bei Ihrer Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die Erkenntnisse, die Sie für deren Vorbereitung benötigen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Stadt bietet getrennte Formulare für allgemeine Bauvorhaben und Tiefbau. Daraus folgt keine pauschale Zahl der Anträge für Ihr Projekt. Beschreiben Sie die zusammengehörigen Arbeiten und klären Sie mit der Stadt frühzeitig vor den vorgesehenen Bodeneingriffen den Untersuchungsbedarf und den zutreffenden Verfahrensweg. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die örtliche Behörde in seinem Aufgabenbereich.
Das lässt sich nur anhand des Berichts und seiner räumlichen und fachlichen Grenzen beurteilen. Gehört die Zufahrt nicht zum dokumentierten Untersuchungsumfang, darf sie nicht allein wegen der gemeinsamen Grundstücksadresse als mitgeprüft gelten. Für diesen Abgleich werden vollständige Berichte mit Karten sowie der aktuelle Lage- und Tiefenplan benötigt.
Kennzeichnen Sie mögliche Varianten und den noch offenen Planungsstand. Nach Festlegung des Verlaufs ist zu prüfen, ob die vorhandenen Erkenntnisse und Untersuchungen die tatsächlichen Eingriffe abdecken. Eine frühere Unterlage beantwortet eine später veränderte Aufgabe nicht automatisch.
Nein. Untersuchungsziel, geplante Eingriffe und Bedingungen im jeweiligen Bereich bestimmen die fachliche Auswahl. Unterschiedliche Verfahren oder Aufgabenumfänge müssen nachvollziehbar dokumentiert und mit den maßgeblichen Anforderungen abgestimmt sein. Eingeschränkt auswertbare Stellen und die jeweiligen Verfahrensgrenzen bleiben in den Ergebnisunterlagen dokumentiert.
Unterbrechen Sie die betroffenen Arbeiten. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen; entfernen Sie sich und halten Sie andere Personen fern. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und befolgen Sie die behördlichen Anweisungen.
Die tatsächlichen Übergabepunkte der Eingriffe und die dazugehörigen Ergebnisgrenzen. Organisatorische Zuständigkeiten und untersuchte Flächen können unterschiedlich zugeschnitten sein. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung und erforderliche historische Auswertung mit Verfahrenswahl, Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation. Vor den Anschlussarbeiten werden die Ergebnisse mit der Planung verglichen.
Anzahl und Umfang der Teilflächen, Verfahren, Tiefen, Störeinflüsse und Zugänglichkeit bestimmen den Aufwand. Zusätzliche Untersuchungen und erforderliche Vorarbeiten werden als eigene Aufgaben vereinbart. Bei mehreren Auftraggebern werden Leistungsumfang, benötigte Ergebnisunterlagen und Kostenzuordnung für die jeweiligen Abschnitte festgehalten. Maßgeblich sind die konkret erforderlichen Schritte und die für sie geltenden Voraussetzungen.
Den aktuellen Planstand und die vollständigen zugehörigen Berichte mit Karten, Einschränkungen und offenen Aufgaben. Eine Projektübersicht ergänzt diese Unterlagen. Offene Varianten der Außenanlagen bleiben als vorläufiger Planungsstand mit ihren möglichen Eingriffsbereichen gekennzeichnet. Nach Festlegung wird geprüft, welche vorhandenen Aussagen die tatsächliche Ausführung erfassen.
Senden Sie aktuelle Gebäude-, Leitungs- und Außenanlagenpläne mit vorgesehenen Tiefen. Ergänzen Sie Projektadresse, Flurstück, Auflagen, vorhandene Luftbildauswertungen und vollständige Fachberichte. Leitungs- und Bestandspläne werden mit ihren jeweiligen Fassungen bereitgestellt. Die Branchenübersicht ordnet typische Eingriffe und ihre benötigten Unterlagen ein.
Markieren Sie Übergabepunkte, noch offene Varianten und nicht durch vorhandene Berichte erfasste Bereiche. Benennen Sie Baufeld, Trassen, Bohrpunkte, Bauphasen, geplante Zeiten und die benötigte Entscheidung. Die zuerst anstehenden Arbeiten und die dafür verantwortlichen Ansprechpartner bleiben erkennbar.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.