Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Auf einem Plan ist eine größere Fläche markiert, an anderer Stelle steht ein einzelner Punkt. Entscheidend ist, was diese Einträge bedeuten und welche Untersuchung bereits dazu vorliegt. FONTANA-EOD unterstützt Bauherren, Planungsbüros und Bauleitungen bei der fachlichen Vorbereitung ihres Vorhabens in Castrop-Rauxel, damit aus unterschiedlichen Hinweisen eine nachvollziehbare Aufgabenstellung wird.
Den beschriebenen Bereich mit der Bauplanung vergleichen.
Kennzeichnung und Bearbeitungsstand zusammen lesen.
Ausgeführte Untersuchungen von offenen Fragen trennen.
Ein Punkt oder eine Fläche auf einer Karte beschreibt erst zusammen mit der Erläuterung eine fachliche Aussage. Für Ihr Vorhaben in Castrop-Rauxel ordnen wir die vorhandenen Unterlagen der aktuellen Bauplanung zu. Offene Fragen werden mit ihrem tatsächlichen Bearbeitungsstand geklärt.

Die Stadt beschreibt die Fachabteilung Kampfmittel im Bereich Ordnung als Anlaufstelle für Anfragen und Anmeldungen. Auch die Kommunikation mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg läuft über diese Fachabteilung. Für Ihr Bauvorhaben werden die vorhandenen Auskünfte und Ergebnisse der aktuellen Planung zugeordnet und die noch erforderlichen Schritte im passenden Verfahren geklärt. Castrop-Rauxel ist eine Stadt im Kreis Recklinghausen, Regierungsbezirk Münster, in Nordrhein-Westfalen. Benennen Sie die Projektadresse und die betroffenen Arbeitsbereiche. Der staatliche KBD Arnsberg ist auch für den Regierungsbezirk Münster zuständig. Bei Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets wird die jeweilige kommunale Anlaufstelle gesondert geklärt. Die örtliche Zuständigkeit und die Zuordnung vorhandener Unterlagen richten sich nach dem konkreten Projektort.
Die Stadt Castrop-Rauxel erläutert unterschiedliche flächenbezogene und punktuelle Hinweise. Sie unterscheidet dabei auch einen Blindgängerverdachtspunkt von einem Verdachtsmoment aus einer Detektion. Für ein Bauvorhaben ist deshalb nicht nur die Lage wichtig, sondern ebenso die Bedeutung und Herkunft der Kennzeichnung.
Anfragen und Anträge laufen über die städtische Fachabteilung Kampfmittel im Bereich Ordnung. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass Suche und Überprüfung dem Kampfmittelbeseitigungsdienst beziehungsweise entsprechend beauftragten Firmen vorbehalten sind. Klären Sie daher den zulässigen Aufgaben- und Auftragsumfang, bevor Untersuchungen oder vorbereitende Bodeneingriffe veranlasst werden.
Die städtische Geschichte beschreibt Zerstörungen durch Luftangriffe und Artilleriebeschuss im Zweiten Weltkrieg. Für ein heutiges Vorhaben werden historische Erkenntnisse mit der tatsächlichen Projektfläche und späteren Bodenveränderungen verbunden. Wiederaufbau, Nutzungswechsel und veränderte Arbeitsräume werden anhand vorhandener Unterlagen berücksichtigt. Welche weitere Fachaufgabe sich daraus ergibt, wird mit den geplanten Eingriffen und dem dokumentierten Bearbeitungsstand abgeglichen. Die allgemeine Stadtgeschichte belegt dabei keinen individuellen Untersuchungsstand.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen und ordnet Aufgaben und Entscheidungen den jeweils zuständigen Beteiligten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Castrop-Rauxel: Kampfmittel – Fachabteilung und Verfahren.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Innenministerium NRW: Explosives Erbe
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Arbeiten gelten die KampfmittelVO-Ausnahmen und die Voraussetzungen des amtlichen Leitfadens. Die Ausnahmen betreffen insbesondere Bohrlochdetektionen im Rahmen von Spezialtiefbau und baubegleitende Kampfmittelräumung unter den gesetzlich bestimmten Bedingungen. Eine private baubegleitende Kampfmittelräumung setzt dabei voraus, dass die vorherige Untersuchung mit anerkannten Kampfmittelerkennungsverfahren nicht möglich ist. Maßgeblich ist dabei auch die Einschätzung des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes, dass auf der betreffenden Fläche keine konkreten Belastungshinweise vorliegen. Sämtliche weiteren räumlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden für die konkrete Tätigkeit geklärt. Zuständige Stellen entscheiden über die behördliche Beauftragung.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten zulässigen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen.
Die Fachabteilung Kampfmittel im Bereich Ordnung der Stadt Castrop-Rauxel nimmt die örtlichen Anfragen und Anmeldungen an und führt die Kommunikation mit dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg. Die Stadt erläutert, dass Suche und Überprüfung dem KBD beziehungsweise entsprechend beauftragten Firmen vorbehalten sind. Für den konkreten Vorgang werden die erforderlichen Aufgaben und die dazu berechtigten Beteiligten mit der Fachabteilung geklärt. Eine zulässige private Fachleistung wird mit ihrem eigenen Auftrag und Dokumentationsumfang abgestimmt.
Historische Auswertung und technische Untersuchung liefern unterschiedliche Arten von Informationen. Für die weitere Planung wird zunächst geklärt, welche Aussage vorliegt und welche Frage noch offen ist. Das geeignete Vorgehen folgt dieser Einordnung und dem geplanten Eingriff. Eine Symbolbezeichnung allein bestimmt kein Untersuchungsverfahren.
Historische Unterlagen auswertenDie städtische Fachabteilung vermittelt das örtliche Verfahren mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst. Weitere Tätigkeiten werden nach Aufgabe und Berechtigung abgestimmt. Ein privater Fachbeitrag erhält einen klaren, rechtlich zulässigen Umfang. Aus einer vorhandenen Karte folgt keine eigenständige Erlaubnis, eine auffällige Stelle durch Bodenarbeiten zu untersuchen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Eine weitergeleitete Abbildung kann den Zusammenhang mit Bericht und Legende verlieren. Beschaffen Sie deshalb die vollständige Unterlage mit Datum und Anlagen. Die Bedeutung einer Kennzeichnung wird daraus gelesen. Eine ähnliche Farbe oder Symbolform auf einer anderen Karte rechtfertigt keine Übertragung ihrer fachlichen Aussage.
Ordnen Sie die verwendete Kartenfassung dem zugehörigen Bericht und dem aktuellen Entwurf zu. Bei mehreren Teilflächen bleibt für jede erkennbar, auf welcher Grundlage die Kennzeichnung beruht. Fehlt eine Anlage, wird sie beim Herausgeber gezielt nachgefragt. Ein später eingegangenes Dokument wird mit seinem Datum und räumlichen Umfang aufgenommen. Die Fachplanung kann so nachvollziehen, welche Informationen bei der nächsten Entscheidung bereits vorlagen und welche Angaben noch benötigt werden.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Ein Vorgang kann aus mehreren Anträgen, Rückmeldungen und Untersuchungen bestehen. Ordnen Sie jedem Schritt die betroffene Fläche oder Stelle zu. Eine spätere Antwort ergänzt nur den darin beschriebenen Umfang. Andere noch offene Fragen bleiben sichtbar, auch wenn ein Teil der Bearbeitung bereits abgeschlossen ist.
Verwenden Sie durchgängig nachvollziehbare Flächen- oder Stellenbezeichnungen. Eine Rückmeldung zu einem Einzelpunkt wird zusammen mit ihrer Lage und dem beschriebenen Ergebnis geführt. Wird die Bauaufgabe geändert, kennzeichnen Sie die neu betroffenen Bodenräume. Auch Zugänge und vorbereitende Aufschlüsse können hierfür wichtig sein. Vor den jeweiligen Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt. Der aktualisierte Vorgang lässt erkennen, welche konkrete Frage für die geänderte Ausführung noch beantwortet werden muss.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Lage und Tiefe der geplanten Eingriffe werden mit den vorhandenen Aussagen verglichen. So wird deutlich, welche Frage für die bevorstehende Ausführung relevant ist. Ein Hinweis wird nicht eigenständig in eine Arbeitsanweisung übersetzt. Die weiteren Schritte werden anhand der vollständigen Unterlagen mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Stellen Sie neben dem Baukörper auch Verbau, Anschlüsse und benötigte Arbeitsräume dar. Ein versetzter Schacht oder eine tiefere Gründung kann andere Bereiche betreffen als die frühere Planung. Geben Sie die Tiefen mit dem maßgeblichen Gelände- oder Höhenbezug an. Die vorhandenen Ergebnisse werden der so beschriebenen Aufgabe zugeordnet. Noch benötigte Aussagen werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt und vor der entsprechenden Ausführung mit dem dafür erforderlichen Bearbeitungsumfang verbunden.
Ablauf und Aufgaben abstimmenHistorische Vorerkundung, technische Untersuchung und baubegleitende Facharbeit beantworten unterschiedliche Projektfragen. Die zulässige private Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren wird mit dem Erkenntnisziel und der erforderlichen behördlichen Einbindung vor einer Vereinbarung geklärt.
Für den Castrop-Rauxeler Auftrag werden die vorhandenen Kennzeichnungen mit ihren Erläuterungen und Ergebnissen zusammengetragen. Ein flächenbezogener Hinweis, ein Blindgängerverdachtspunkt und ein Verdachtsmoment aus einer Detektion bezeichnen nicht dieselbe Fachfrage. Benennen Sie Herkunft, Lage und dokumentierten Bearbeitungsstand. Die zulässige nächste Aufgabe wird mit der städtischen Fachabteilung und der Fachplanung eingeordnet: Unterlagen klären, einen bezeichneten Bodenraum untersuchen oder einen bereits bewerteten Befund weiterbearbeiten. Die beauftragte Leistung und benötigten Ergebnisunterlagen erhalten darauf aufbauend einen konkreten Umfang.
Fachaufgabe einordnenVor einer vereinbarten Untersuchung werden tatsächliche Zugänge, verfügbare Leitungsinformationen und erforderliche Abstimmungen mit anderen Gewerken geklärt. Welche Vorarbeiten benötigt werden, hängt von Verfahren, Standort und der fachlich eingeordneten Aufgabe ab. Eine Punktmarkierung auf dem Plan beschreibt noch keine vorbereitete Messstelle. Zusätzlicher Aufbruch oder andere Bodeneingriffe zur Herstellung von Untersuchungszugängen werden vorab mit den verantwortlichen Beteiligten fachlich abgestimmt und nicht eigenmächtig vorgenommen. Bestehende Hinweise bleiben mit ihrem tatsächlichen Stand in dieser Vorbereitung erkennbar.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Umfang und Termin besprechenNotieren Sie, aus welchem Bericht die Karte stammt und welches Datum sie trägt. Eine historische Auswertung und eine technische Messung können unterschiedliche Informationen liefern. Ohne Legende und Erläuterung lässt sich ein Punkt nicht verlässlich als erledigte Untersuchung oder noch offene Aufgabe einordnen.
Suchen Sie nach dem zugehörigen Ergebnisbericht. Eine beantragte Maßnahme ist nicht dasselbe wie eine ausgeführte Leistung. Ist ein Vorgang nachträglich ergänzt worden, gehören auch diese Unterlagen dazu. Eine ältere Karte wird nicht allein durch ein neueres Anschreiben in allen Punkten ersetzt.
Legen Sie Gründung, Baugrube, Verbau und weitere Bodeneingriffe mit ihren geplanten Tiefen darüber. Ein Hinweis kann für einen Teil der Ausführung relevant sein, ohne dass daraus dieselbe Aufgabe für das gesamte Grundstück folgt. Änderungen an der Bauweise müssen in diesen Vergleich eingehen.
Formulieren Sie konkret, was aus den vorliegenden Dokumenten nicht hervorgeht. Fehlt die räumliche Abgrenzung, der Ergebnisbericht oder die Aussage zu einer vorgesehenen Tiefe? Diese Fragen lassen sich gezielt an die zuständige Stelle und Fachplanung weitergeben, statt eine unklare Markierung selbst zu deuten.
Eine Karte aus einer technischen Untersuchung wird mit dem dazugehörigen Bericht gelesen. Erst dieser Zusammenhang erläutert Aufgabe, Bedingungen und Aussagegrenzen. Ein einzelnes Symbol wird nicht als bestimmter Gegenstand interpretiert. Fehlende Erläuterungen werden vor einer darauf aufbauenden Bauentscheidung gezielt angefragt.
Bei einer abschnittsweisen Untersuchung bleiben die tatsächlich bearbeiteten Bereiche unterscheidbar. Halten Sie fest, unter welchen Zugangs- und Messbedingungen sie untersucht wurden und wo Einschränkungen verblieben. Der fachliche Bericht ordnet die Bewertung den erfassten Daten und Befunden zu. Eine spätere Ergänzung wird mit ihrem eigenen Umfang dokumentiert. Für den Planabgleich werden zusammengehörige Texte und Anlagen mit demselben Stand verwendet, damit die vereinbarte Aufgabe und das erreichte Ergebnis nachvollziehbar bleiben.
Die Dokumentation hält fest, was tatsächlich bearbeitet wurde und welche Aussagen noch fehlen. Ein abgeschlossener Teilvorgang wird seinem räumlichen Umfang zugeordnet. Die Bauleitung erhält die vollständigen Unterlagen für ihren Bereich. Eine zusammenfassende Freigabenotiz darf die im Bericht genannten Grenzen oder offenen Fragen nicht verdecken.
Benennen Sie auch die Empfänger der Unterlagen und den Arbeitsbereich, für den sie benötigt werden. Wird ein neuer Bericht übergeben, bleibt er zusammen mit seinen Plänen und Anlagen erhalten. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird auch das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Bereich und den zugehörigen Plananlagen zugeordnet. Offene Fragen werden mit der betroffenen Fläche oder Stelle und dem aktuellen Planstand weitergegeben. Die für eine weitere Beauftragung zuständigen Beteiligten können daraus den nächsten Klärungsbedarf ableiten. Änderungen an Lage, Tiefe oder Bauweise werden vor der entsprechenden Ausführung mit den vorhandenen Aussagen abgeglichen.
Verbinden Sie Karten, Berichte, Aktenzeichen und spätere Rückmeldungen. Markieren Sie, welche Aussage unklar oder welche Anlage noch nicht vorhanden ist. Ergänzen Sie die aktuelle Eingriffsplanung. Eine gezielte Frage kann dann dem richtigen Bearbeitungsschritt zugeordnet werden, ohne unterschiedliche Hinweise miteinander zu vermischen.
Ordnen Sie die neue Aussage dem tatsächlich behandelten Bereich zu. Frühere Unterlagen bleiben mit Datum und Zweck erkennbar. Noch offene Stellen werden nicht durch den Abschluss eines anderen Vorgangs als erledigt geführt. Für die Ausführung wird der aktuelle Stand mit den jeweils betroffenen Bodenarbeiten abgeglichen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Bei einer Kennzeichnung wird geprüft, ob sie aus historischen Aufnahmen oder einer späteren Untersuchung stammt und welche Aussage dazu dokumentiert ist. Verfügbarkeit, Aussagefähigkeit und Flächengrenzen bestimmen den historischen Erkenntnisstand. Ein fehlender sichtbarer Befund ist keine technische Untersuchung des heutigen Bodens. Die Auswertung wird mit weiteren Ergebnissen und den geplanten Eingriffen verbunden. Eine historische Punktangabe und ein aktuelles Messsignal werden mit ihrer unterschiedlichen Herkunft in die weitere Bewertung übernommen.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Die Eignung wird für erwartete Objekte, Untergrund, Störeinflüsse und den benötigten Untersuchungsraum beurteilt. Zäune, Leitungen und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Aus der Signalstärke allein folgt keine Identifizierung als Kampfmittel. Ein kartiertes Messsignal wird mit seiner fachlichen Bewertung und erforderlichen weiteren Klärung dokumentiert. Es wird nicht allein durch die Darstellung als Punkt mit einem historischen Hinweis gleichgesetzt. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Auswahl berücksichtigt erreichbare Messflächen, störende Einbauten und die verlangte Aussage; Geräteverfügbarkeit allein genügt nicht. Ergebnisse erhalten Lagebezug und Angaben zu den tatsächlichen Untersuchungsbedingungen. Aus der Bewertung ergibt sich, ob eine ergänzende Methode oder weitere Klärung benötigt wird. Eine Punktmarkierung bleibt mit dem zugrunde liegenden Messergebnis und seiner Bedeutung verbunden. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; ein unauffälliger Bereich bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachinterpretation und Grenzen werden mit dem Untersuchungsauftrag dokumentiert. Die Bedeutung einer Markierung in einem Radarplan wird anhand dieser Unterlagen geklärt. Ein Bericht für andere Zwecke wird vor seiner Verwendung als Kampfmittelnachweis auf Aussageziel und tatsächlich erfassten Bereich geprüft.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Eine Punktdarstellung ohne passende Tiefen- und Ergebnisangaben ersetzt diese Planung nicht. Auch die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich vorbereitet. Ein Standardraster oder eine pauschale Tiefenzahl genügt dafür nicht. Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bodenräume und das ausgeführte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet und zulässig ist. Vorhandene Hinweise werden mit der zuständigen Stelle und der Fachplanung eingeordnet. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden mit den konkreten Bauarbeiten verbunden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung benötigt die Zuordnung von Facharbeiten, neuen Erkenntnissen und offenen Bereichen zum Arbeitsablauf. Die Bedeutung einer vorhandenen Markierung bleibt dabei erkennbar und wird nicht durch eine allgemeine Bezeichnung der Begleitung ersetzt.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung enthält Erkenntnisse aus den ausgewerteten Aufnahmen und weiteren herangezogenen Quellen. Sie ist kein Protokoll einer bereits ausgeführten Geländemessung. Für die weitere Planung bleiben ihre Grenzen und die daraus abgeleiteten Anforderungen erkennbar.
Die Herkunft eines Hinweises wird in der Projektakte mit der tatsächlich vorliegenden Aussage festgehalten. Bei einer Rückfrage werden die vollständige Auswertung und die konkrete Bauaufgabe gemeinsam bereitgestellt. Fehlt eine historische Grundlage, wird die benötigte weitere Bearbeitung über die zuständige Stelle geklärt. Eine ergänzte Aussage wird dem behandelten Bereich zugeordnet. Frühere Unterlagen bleiben mit ihrem eigenen Zweck und ihren Grenzen erkennbar, auch wenn später eine technische Untersuchung hinzukommt.
Zu einer Sondierung gehören die untersuchte Fläche, das Untersuchungsziel und die dokumentierten Einschränkungen. Ein Messplan ohne fachliche Bewertung lässt offen, welche Bedeutung die dargestellten Ergebnisse haben. Aus einem Symbol darf insbesondere nicht eigenständig auf einen bestimmten Gegenstand geschlossen werden. Für eine geeignete Verfahrenswahl zählen Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, Störkörper und tatsächliche Messbarkeit. Die fachliche Bewertung beschreibt, welche Aussage unter diesen Bedingungen erreicht wird und welche Ergänzung gegebenenfalls benötigt wird.
Im Räumkonzept werden erforderliche Aufgaben und ihre Reihenfolge beschrieben. Ausgangspunkt sind die konkreten Erkenntnisse und die geplanten Eingriffe. Allgemeine Verfahrensbeispiele liefern keine Anleitung für eigenständige Bodenarbeiten und ersetzen nicht die Abstimmung mit der zuständigen Stelle. Die Ergebnisdokumentation beschreibt die tatsächliche Bearbeitung.
Eine zulässige baubegleitende Untersuchung wird mit ihrer konkreten Aufgabe und den zu bearbeitenden Bereichen abgestimmt. Beobachtungen und Messungen werden dem tatsächlich begleiteten Arbeitsabschnitt zugeordnet. Einschränkungen und noch erforderliche Anschlussuntersuchungen bleiben benannt. Der Bericht hält die ausgeführte Fachleistung und ihre Aussagegrenzen fest. Für spätere Bodenarbeiten wird geprüft, ob der dokumentierte Umfang den vorgesehenen Eingriff erfasst. Fachgerechte baubegleitende Kampfmittelräumung umfasst die vereinbarte technische Fachaufgabe und ihre Bewertung; eine bloße Sichtbeobachtung ist dafür kein gleichwertiger Ersatz.
Fordern Sie zum Kartenausschnitt den vollständigen Bericht und seine Anlagen an. Übernehmen Sie Aktenzeichen und Planstand in die Projektunterlagen. Ein weitergeleitetes Bildschirmfoto kann zur Orientierung dienen, ersetzt aber nicht die Erläuterungen, auf die sich die Kennzeichnungen beziehen. Vorhandene Unterlagen werden auf Aktualität, räumlichen Bezug und Lücken geprüft. Bei fehlenden historischen Erkenntnissen werden die erforderlichen Recherchen durchgeführt. Eine benötigte amtliche Luftbildauswertung wird über die Fachabteilung durch den zuständigen staatlichen Dienst bearbeitet und ihr Ergebnis den heutigen Eingriffen zugeordnet.
Kennzeichnen Sie, welche behördliche Antwort zu welchem Bereich und welchem Antrag gehört. Bei mehreren Schreiben sollten offene und erledigte Punkte getrennt erkennbar bleiben. Eine telefonische Terminabsprache ist kein Nachweis dafür, dass eine erforderliche Untersuchung bereits abgeschlossen ist.
Beschreiben Sie die tatsächlich beauftragte Fachleistung und ihre Voraussetzungen. Dazu zählen gegebenenfalls Zugang, Leitungsinformationen und die Vorbereitung der Untersuchungsfläche. Ob und wie vorbereitende Arbeiten ausgeführt werden dürfen, muss vor deren Beginn geklärt sein. Das geeignete Verfahren wird anhand von Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Leitungen, Störkörpern und Messbedingungen ausgewählt. Die zulässige Beauftragung und noch offene Voraussetzungen werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Die nach den nordrhein-westfälischen Vorgaben beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Weiterverwendete ältere Ergebnisse und neu untersuchte Bereiche werden unterscheidbar festgehalten. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen.
Geben Sie der Bauleitung den vollständigen Unterlagensatz für ihren Arbeitsbereich. Benennen Sie verbleibende Einschränkungen und noch nicht bearbeitete Stellen. Bei späteren Planänderungen wird erneut abgeglichen, ob die vorhandenen Ergebnisse die geänderte Aufgabe erfassen.
Die Dokumentation sollte erkennen lassen, welche Fragen beantwortet wurden und welche noch offen sind. Ein abgeschlossener Teilvorgang darf nicht als pauschaler Abschluss für alle Flächen dargestellt werden. Bewahren Sie Karten und Texte gemeinsam auf, damit spätere Beteiligte die räumlichen und fachlichen Grenzen des Ergebnisses nachvollziehen können.
FONTANA-EOD bearbeitet den vereinbarten zulässigen Fachumfang. Behördliche Aufgaben und Entscheidungen sind den jeweils zuständigen Stellen zugeordnet. Die BFR Kampfmittelräumung bieten Planungs- und Dokumentationsgrundsätze mit unmittelbarem Geltungsbereich für Bundesliegenschaften. Anforderungen aus dem örtlichen Verfahren und die konkrete Beauftragung sind daneben zu beachten.
FONTANA-EOD bearbeitet die zulässig vereinbarte Fachaufgabe anhand der bezeichneten Hinweise und des aktuellen Bauentwurfs. Vor der Durchführung werden Herkunft und Bearbeitungsstand der Unterlagen mit den benötigten Ergebnissen und erreichbaren Bereichen verbunden. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird der Umfang vor den betroffenen Arbeiten geprüft. Der Bericht dokumentiert die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen. Die Bauleitung kann vorhandene Aussagen und noch offene Fachfragen zuordnen. Eine Markierung allein wird dabei weder als erledigter Vorgang noch als identifiziertes Kampfmittel behandelt.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Methodenwahl beginnt mit der Frage, die zur betreffenden Fläche oder Stelle noch offen ist. Die Fachplanung ordnet dazu die vorhandenen Erkenntnisse und die Bedeutung ihrer Kennzeichnungen ein. Erwartete Objekte, Untergrund und tatsächliche Bedingungen bestimmen das geeignete Vorgehen mit. Ein verfügbares Gerät oder eine ähnlich markierte Nachbarstelle genügt als alleinige Auswahlgrundlage nicht. Der Auftrag verbindet die Auswahl mit dem geplanten Bodeneingriff und der benötigten Aussage.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkt auswertbare Bereiche werden mit ihren konkreten Grenzen benannt. Die Bauleitung kann ihnen die noch erforderlichen Aufgaben und Voraussetzungen zuordnen. Ein dort eingezeichneter Punkt wird mit seinem tatsächlichen Bearbeitungsstand geführt. Eine allgemeine Gesamtflächenangabe ersetzt diese Unterscheidung nicht. Planung und Ausführung stimmen ab, wann eine geeignete Untersuchung möglich wird. Aus der Dokumentation bleibt erkennbar, welche Aussage bereits vorliegt und welche Frage für die nächste Tätigkeit weiterhin offen ist.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder ein anderes Bauverfahren werden vor der betroffenen Arbeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält den geänderten Entwurf und die Beziehung zu den bisherigen Flächen- und Punktangaben. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden dem betroffenen Bodenraum zugeordnet. Dieselbe Grundstücksadresse oder eine unveränderte Markierungsnummer bestätigt für sich keine Übereinstimmung der aktuellen Bauaufgabe mit dem früheren Untersuchungsumfang.
Bei der Übergabe werden Bericht, Plananlagen und Erläuterungen zu den Kennzeichnungen zusammen bereitgestellt. Eine kurze Übersicht kann auf die für die nächste Tätigkeit wichtigen Aussagen, Einschränkungen und offenen Aufgaben verweisen. Sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch beim Wechsel von Bauleitung oder Unternehmen bleiben Herkunft und Bearbeitungsstand der Hinweise erkennbar. Ein neuer Beteiligter kann dadurch die konkrete Fachfrage zur Fläche oder Stelle nachvollziehen, anstatt allein aus einer grafischen Markierung eine Aussage zur Ausführung abzuleiten.
Die Herkunft erklärt, welche Information einer Kennzeichnung zugrunde liegt. Ein Befund aus einer Auswertung ist nicht identisch mit einem Ergebnis einer späteren Untersuchung. Halten Sie diese Schritte nachvollziehbar auseinander. Nur so kann ein fehlender Bearbeitungsstand gezielt geklärt und der aktuellen Bauaufgabe richtig zugeordnet werden.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenPrüfen Sie, welchen Bereich und welche Aussage die neue Rückmeldung tatsächlich betrifft. Unveränderte und weiterhin offene Teile bleiben erkennbar. Die Projektunterlagen werden entsprechend ergänzt. Eine pauschale Ablösung aller älteren Dokumente kann wichtige Grenzen oder noch ausstehende Aufgaben aus dem Blick geraten lassen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden die offene Aufgabe, betroffene Flächen und Tiefen sowie die benötigten Ergebnisse beschrieben. Der zulässige Leistungsumfang wird mit den tatsächlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die Bedeutung ergibt sich aus Legende, Erläuterung und zugrunde liegender Untersuchung. Ein Hinweis oder eine Messauffälligkeit ist nicht ohne weitere fachliche Einordnung mit einem identifizierten Fund gleichzusetzen.
Zuständig für die Anfragen ist die Fachabteilung Kampfmittel im städtischen Bereich Ordnung. Stimmen Sie dort ab, welche Unterlagen und Schritte für den konkreten Vorgang erforderlich sind.
Veranlassen Sie keine eigenständigen Bodeneingriffe zur Klärung einer solchen Stelle. Das Vorgehen und die dazu berechtigten Beteiligten müssen mit der zuständigen Stelle geklärt werden. Eine Planmarkierung ist keine Arbeitsanweisung an den Tiefbau.
Nur soweit der dokumentierte Umfang die tatsächlich geplanten Eingriffe abdeckt. Vergleichen Sie Fläche, Tiefe, Untersuchungsziel und Einschränkungen. Zusätzlicher Bedarf wird daraus fachlich begründet und nicht allein aus der gemeinsamen Projektbezeichnung abgeleitet.
Stoppen Sie die betroffenen Arbeiten und bewegen oder berühren Sie den Gegenstand nicht. Gehen Sie auf Abstand und halten Sie andere Personen fern. Verständigen Sie unverzüglich Feuerwehr unter 112 oder Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen.
Fordern Sie den vollständigen Bericht mit Originalkarte, Legende und Anlagen an. Das Bildschirmfoto allein kann den fachlichen Zusammenhang und Aussageumfang nicht zuverlässig wiedergeben.
Mit Datum und eindeutiger Zuordnung zur betroffenen Fläche oder Stelle. Nur die darin tatsächlich behandelte Aussage wird entsprechend aktualisiert.
Die vorgesehenen Eingriffe bestimmen, welche Aussage für die Ausführung benötigt wird. Lage, Tiefe und Bauweise werden deshalb mit den vollständigen vorhandenen Unterlagen verglichen. Für den Aufwand zählen nutzbare Vorunterlagen, benötigte Vorarbeiten und Zugänge, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe der Untersuchungspunkte, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation. Die Stadt erläutert mögliche Kosten vorbereitender, begleitender und nachbereitender Arbeiten. Deren konkreter Umfang wird für den Einzelfall abgestimmt; ein privates Angebot bezieht sich auf den zulässig beauftragten Fachumfang.
Fügen Sie Bericht, Karte, Legende und zugehörige Rückmeldungen gemeinsam bei. Nennen Sie Projektadresse, Planstand und gegebenenfalls Aktenzeichen. Beschreiben Sie, welche Frage durch die nächste Bearbeitung beantwortet werden soll. Bei mehreren Teilflächen werden deren Bezeichnungen durchgängig verwendet. Fehlende Anlagen und noch ausstehende Rückmeldungen bleiben als konkrete Punkte erkennbar. Die vorhandenen Unterlagen können dadurch dem passenden fachlichen Schritt zugeordnet werden. Bereits ausgeführte Arbeiten und lediglich beabsichtigte weitere Maßnahmen werden im übergebenen Stand unterschieden.
Benennen Sie unklare Kennzeichnungen oder fehlende Ergebnisse und zeigen Sie die betroffenen geplanten Eingriffe. Fügen Sie die aktuelle Eingriffsplanung mit Flächen, Tiefen und benötigten Arbeitsräumen bei. Teilen Sie bekannte Leitungen und Einschränkungen der Zugänglichkeit mit. Vor vorbereitenden oder weiteren Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt. Für Flächenräumung oder Bergungsaufgaben werden der erforderliche Umfang und die zulässige Beauftragung mit der zuständigen Stelle abgestimmt. Ergänzende Angaben werden der ursprünglichen Frage mit ihrem jeweiligen Stand zugeordnet.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.