FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

Kein Treffer. Suchen Sie allgemeiner, etwa nach „Sondierung“, „Georadar“, „Region“, „Kosten“ oder „Kontakt“.
Schematische Karte mit dem Wappen Nordrhein-Westfalens, daneben Tablet, Schutzhelm und Notizbuch.

Kampfmittelprüfung in Bergheim für Gründung und Bauablauf

Ein Gründungstermin steht im Bauablauf, doch die Untersuchung muss noch mit den vorgesehenen Bauteilen und Tiefen abgeglichen werden. FONTANA-EOD unterstützt Bauherren, Planungsbüros und Bauleitungen bei dieser Vorbereitung in Bergheim. Welche Ergebnisse vor welchem Arbeitsschritt gebraucht werden, sollte aus der konkreten Planung hervorgehen und für Bauleitung und Ausführende nachvollziehbar sein.

Gründung

Bauteile, Lage und vorgesehene Tiefen benennen.

Baufolge

Erforderliche Ergebnisse vor den jeweiligen Arbeiten klären.

Übergabe

Untersuchte Bereiche und Einschränkungen dokumentieren.

Bauvorhaben einordnen

Erforderliche Ergebnisse vor dem nächsten Eingriff festlegen

Bei Ihrem Bergheimer Bauvorhaben werden Gründung, vorhandene Erkenntnisse und die geplante Baufolge gemeinsam betrachtet. Wir klären, welche fachliche Aussage für den jeweiligen Bereich benötigt wird. Änderungen und noch offene Voraussetzungen bleiben bis zur Übergabe an die Ausführung nachvollziehbar.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

Schematische Karte mit dem Wappen Nordrhein-Westfalens, daneben Tablet, Schutzhelm und Notizbuch.

Bergheimer Behörden- und Untersuchungsbezug konkret einordnen

Der städtische Planentwurf zum Glessener Mühlenhof vom Juni 2025 beschreibt einen Antrag des Bergheimer Ordnungsamtes und eine anschließende Testsondierung durch den staatlichen Dienst. Die beigefügte Karte stammt von der Bezirksregierung Düsseldorf. Das Beispiel zeigt den Bezug zur konkreten Planfläche; für Ihr Vorhaben werden die eigenen Voraussetzungen mit der örtlichen Ordnungsbehörde abgestimmt. Der Entwurf beschreibt die damaligen technischen Einschränkungen durch Leitungen und Aufschüttungen ausdrücklich. Die eigene Untersuchung wird anhand der tatsächlichen Bedingungen auf der Projektfläche geplant. Bergheim ist eine Stadt im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln, in Nordrhein-Westfalen. Für Vorhaben beispielsweise in Glessen, Kenten, Quadrath-Ichendorf oder Niederaußem geben Sie die konkrete Projektadresse und die betroffenen Arbeitsbereiche an. Bei Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets wird die jeweilige kommunale Anlaufstelle gesondert geklärt.

Örtliche Einordnung

Untersuchungen können für den nächsten Bauabschnitt entscheidend sein

Bergheimer Bahnhofsberichte aus 2018 zeitlich einordnen

Die Stadt Bergheim berichtete am 10. April 2018 beim damaligen Bahnhofsprojekt über Verzögerungen von Rammpfahlarbeiten durch noch laufende Kampfmitteluntersuchungen. In einer weiteren Mitteilung vom 11. Oktober 2018 beschrieb sie nach Angaben des dort beteiligten Unternehmens die vorgesehenen Schritte für einen Teil des Einkaufs- und Dienstleistungszentrums. Das sind zeitlich begrenzte Berichte über dieses fremde Vorhaben, keine Aussage zu einem heutigen Grundstück.

Die eigene Baufolge aus den aktuellen Voraussetzungen ableiten

Für Ihre Planung ist zu klären, welche Voraussetzungen die nächste Bauphase hat. Ein Terminplan sollte nicht bloß Untersuchung und Gründung nebeneinander nennen, sondern die erforderlichen Übergaben erkennen lassen. Die damals veröffentlichte Baufolge lässt sich nicht auf ein anderes Vorhaben übertragen; dessen Untersuchungsbedarf wird aus den eigenen Unterlagen und geplanten Eingriffen bestimmt.

Die Chronologie des Bergheimer Geschichtsvereins nennt die Besetzung im März 1945 und Kriegsschäden im damaligen Amtsbezirk. Spätere bauliche Veränderungen und Bodenbewegungen werden für ein heutiges Vorhaben anhand der verfügbaren Grundstücksunterlagen eingeordnet. Historische Erkenntnisse erhalten einen nachvollziehbaren Flächenbezug. Das örtliche Planbeispiel zum Glessener Mühlenhof beschreibt eigene Hinweise aus historischen Unterlagen; solche Befunde gelten für die dort untersuchten Bereiche. Für andere Flächen werden die jeweils vorhandenen Erkenntnisse geprüft.

Zusammenarbeit

Aufgaben im Bauprojekt zuordnen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten zulässigen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen.

Die Kreisstadt Bergheim und der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst nehmen die behördlichen Aufgaben wahr. Für den Bereich des Regierungsbezirks Köln ist der Dienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Der örtliche Planentwurf nennt die Bauordnungsbehörde als Anlaufstelle für einen Untersuchungsantrag. Für Ihr Vorhaben werden die aktuell zuständige kommunale Stelle, die benötigten Antragsunterlagen und die erforderliche Weiterleitung geklärt. Die privaten fachlichen Aufgaben bleiben mit ihrem zulässigen Leistungsumfang beschrieben.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Fragestellung und örtliche Bedingungen zusammen prüfen

Der benötigte Untersuchungsumfang wird aus dem aktuellen Eingriff und den vorhandenen Erkenntnissen abgeleitet. Zugänglichkeit, Einbauten und Untergrundbedingungen können die fachliche Bearbeitung beeinflussen. Ein Verfahren aus einem fremden Projekt wird deshalb nicht ungeprüft übertragen. Für das eigene Vorhaben werden Eignung und Aussagegrenzen konkret beschrieben.

Historische Unterlagen auswerten

Staatliche Aufgabe und private Ergänzung abgrenzen

Behördliche Vorgaben und die zulässige private Fachleistung werden mit ihrem jeweiligen Gegenstand festgehalten. Vor einer Beauftragung sind die konkreten Voraussetzungen in NRW zu prüfen. Der vereinbarte Umfang nennt benötigte Ergebnisse und offene Abstimmungen. Eine technische Möglichkeit allein ersetzt keine erforderliche rechtliche oder behördliche Klärung.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Untersuchungen mit Bauteilen und Bauphasen verbinden

Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Bauteile mit ihrem jeweiligen Eingriff benennen

Ein gemeinsamer Gründungsplan kann verschiedene Tiefen und Arbeitsbereiche enthalten. Stellen Sie die maßgeblichen Bauteile und ihre Lage nachvollziehbar dar. Zusätzliche Arbeiten außerhalb des Gebäudeumrisses werden mit erfasst. Der fachliche Auftrag lässt dadurch erkennen, welche Aussage für welchen Eingriff benötigt wird.

Kennzeichnen Sie neben der Gründung die für ihre Herstellung benötigten Arbeitsräume und Zufahrten. Ein Bohr- oder Pfahlpunkt wird mit seiner Lage und dem aktuellen Höhenbezug beschrieben. Bei mehreren Bauteilarten bleibt erkennbar, welche Untersuchungsaussage für welchen Bodenraum benötigt wird. Das gilt auch für vorgelagerte Aufschlüsse und zusätzliche Leitungsanschlüsse. Vor vorbereitenden oder weiterführenden Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt. Die Auftragnehmer erhalten den für ihre Aufgabe maßgeblichen Planstand.

Fachleistungen für die einzelnen Eingriffe vergleichen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Ergebnisse als Voraussetzung im Ablauf führen

Ein Terminplan sollte zeigen, welche Unterlagen vor einem bestimmten Arbeitsschritt vorliegen müssen. Die bloße Reservierung eines Untersuchungstermins genügt dafür nicht. Halten Sie noch offene Voraussetzungen und Rückmeldungen fest. Der nächste Bauabschnitt wird auf den tatsächlich vorhandenen Erkenntnisstand bezogen; noch benötigte fachliche Ergebnisse bleiben benannt.

Ordnen Sie jeder Bauphase die dafür erforderlichen Unterlagen und den jeweiligen Empfänger zu. Wenn ein Ergebnis noch aussteht, wird diese Abhängigkeit im Ablauf ausdrücklich geführt. Ein vorgezogener oder verschobener Bauabschnitt wird mit den dann tatsächlich verfügbaren Erkenntnissen verglichen. Die Bauleitung erhält die Rückmeldung zu den von ihr betreuten Arbeitsbereichen. Veränderungen der örtlichen Voraussetzungen werden den zuständigen Beteiligten vor der betroffenen Ausführung mitgeteilt und fachlich eingeordnet.

Ablauf und Aufgaben abstimmen
Illustration: Zwei Personen mit Tablet neben einem Plantisch und einem Messwagen auf einem Baufeld.

Verschiedene Messaufgaben getrennt beauftragen

Kampfmitteluntersuchung und andere baubegleitende Messungen haben unterschiedliche Ziele. Benennen Sie für jede Aufgabe den benötigten Umfang und die Ergebnisunterlagen. Eine gemeinsame Bauphase macht die Aussagen nicht austauschbar. Die spätere Übergabe muss erkennen lassen, welche Fragestellung mit welcher Untersuchung tatsächlich bearbeitet wurde.

Unterscheiden Sie bei der Anfrage das Ziel der Kampfmitteluntersuchung vom Ziel einer Gründungs- oder Erschütterungsbewertung. Für jedes Arbeitspaket werden die räumliche Abgrenzung, die benötigten Eingangsangaben und die erwarteten Ergebnisunterlagen benannt. Gemeinsam nutzbare Lagepläne tragen einen eindeutig bezeichneten Stand. Die tatsächlichen Messdaten und Bewertungen bleiben der jeweiligen Fachaufgabe zugeordnet. Die Bauleitung kann dadurch erkennen, welche Aussage zur Vorbereitung eines bestimmten Eingriffs vorhanden ist und welche Rückmeldung einer anderen Fachdisziplin noch aussteht.

Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Historische Vorerkundung, technische Untersuchung und baubegleitende Facharbeit beantworten unterschiedliche Projektfragen. Die zulässige private Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren wird mit dem Erkenntnisziel und der erforderlichen behördlichen Einbindung vor einer Vereinbarung geklärt.

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Bergheimer Auftrag wird beschrieben, welche Aussage vor welchem Gründungsschritt benötigt wird. Bauteile, Positionen und Tiefen werden mit den vorhandenen Erkenntnissen verbunden. Daraus lässt sich bestimmen, ob Unterlagen zunächst einzuordnen, ein zusätzlicher Bodenraum zu untersuchen oder bereits bewertete Befunde weiterzubearbeiten sind. Die beauftragte Fachleistung und Ergebnisunterlagen erhalten einen klaren Umfang. Ein im Terminplan eingetragener Beginn bezeichnet noch keinen erreichten Untersuchungsstand. Die Planung berücksichtigt Feldarbeit, Bewertung und Übergabe als zusammengehörige Teile der benötigten Fachaufgabe.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Vor dem Untersuchungstermin werden die tatsächlich erreichbaren Messflächen und verfügbaren Leitungsinformationen geklärt. Die Vorbereitung wird mit den anstehenden Bauphasen und anderen Gewerken abgestimmt. Welche Vorarbeiten nötig sind, hängt von Methode und Standort ab. Zusätzlicher Aufbruch oder andere Bodeneingriffe zur Herstellung von Messzugängen werden vorab fachlich vorbereitet und nicht eigenmächtig vorgenommen. Offene Voraussetzungen bleiben dem betroffenen Gründungsbereich zugeordnet. Werden Zugänge erst durch eine spätere Bauphase möglich, wird deren fachlich abgestimmte Reihenfolge ausdrücklich berücksichtigt.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Der Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.

Umfang und Termin besprechen
Aufgaben am Standort

Die Gründung so beschreiben, dass sie geprüft werden kann

01

Einzelne Bauteile verorten

Stellen Sie Pfähle, Fundamente, Baugruben und Verbauelemente im aktuellen Plan dar, soweit sie vorgesehen sind. Auch außerhalb des Gebäudeumrisses liegende Arbeiten gehören dazu. Eine pauschale Bezeichnung wie Gründung verdeckt sonst Unterschiede, die für die Abgrenzung einer Untersuchung wesentlich sein können.

02

Tiefen eindeutig angeben

Für jedes betroffene Bauteil braucht die Planung eine nachvollziehbare Tiefenangabe mit Höhenbezug. Wenn sich Gelände oder Arbeitsebene ändern, muss dieser Unterschied berücksichtigt werden. Ein früheres Ergebnis für eine flachere Arbeit beantwortet nicht automatisch die Frage nach dem tieferen Eingriff.

03

Arbeitsbereiche zugänglich machen

Beschreiben Sie vorhandene Befestigungen, Einbauten und Zugänge. Welche Vorbereitung erforderlich und zulässig ist, wird fachlich abgestimmt. Aus einem geplanten Untersuchungstermin folgt keine Aufforderung, einen ungeklärten Bereich eigenständig aufzubrechen oder Boden vorab zu entfernen.

04

Änderungen vor dem nächsten Schritt melden

Wird ein Fundament versetzt oder eine andere Gründungsvariante gewählt, sollte die Änderung vor der betroffenen Ausführung vorliegen. Kennzeichnen Sie die neue Fassung gegenüber der bisherigen Planung. So lässt sich gezielt prüfen, ob die vorhandenen Ergebnisse auch den geänderten Umfang abdecken.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Den untersuchten Umfang mit dem Bauteil vergleichen

Prüfen Sie, ob Fläche und Tiefe der vorgesehenen Arbeiten vom dokumentierten Ergebnis erfasst werden. Einschränkungen bleiben bei der Zuordnung erhalten. Ein allgemeiner Berichtstitel reicht für diese Entscheidung nicht aus. Für noch offene Bereiche wird konkret bestimmt, welche weitere Einordnung oder Bearbeitung erforderlich ist.

Ein Ergebnisplan wird mit dem vorgesehenen Bauteil und dessen Arbeitsraum abgeglichen. Stimmen Lage oder Höhenbezug nicht überein, wird der Unterschied anhand der zugehörigen Unterlagen geklärt. Bereits bearbeitete Flächen werden von noch offenen Bereichen unterschieden. Einschränkungen durch Einbauten, Störkörper oder fehlende Zugänge bleiben bei der fachlichen Bewertung erhalten. Eine benötigte Ergänzung wird für die konkrete offene Aufgabe beschrieben und mit ihrem zulässigen Leistungsumfang vereinbart, bevor weitere Bodenarbeiten darauf aufbauen.

Den Abschluss einer Teilaufgabe eindeutig beschreiben

Eine Untersuchung kann nur einen Abschnitt des gesamten Vorhabens betreffen. Die Übergabe nennt den tatsächlich erreichten Stand und verbleibende Fragen. Weitere Bauphasen werden gesondert abgeglichen. So wird aus einem bearbeiteten Teilbereich kein unbegrenzter Nachweis für sämtliche späteren Eingriffe auf dem Grundstück.

Bezeichnen Sie die bearbeitete Teilfläche und die dazugehörigen Punkte im gemeinsamen Projektplan. Bei einer abschnittsweisen Bearbeitung bleibt erkennbar, welcher Bericht welchen Stand dokumentiert. Eine spätere Ergänzung erhält eine nachvollziehbare Verbindung zu den bisherigen Ergebnissen. Die Empfänger bekommen die vollständigen Anlagen und die noch offenen Aufgaben für ihren Bereich. Nach ausgeführten Räumarbeiten ergänzt das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und Aussagegrenzen die Nachweise für die tatsächlich bearbeitete Teilfläche und die zugehörigen Punkte im Projektplan. Für nachfolgende Arbeiten wird geprüft, ob der damals untersuchte Bodenraum und die zugrunde gelegte Oberfläche mit dem aktuellen Eingriff übereinstimmen.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Gründungsentwurf und Erkenntnisse gemeinsam ordnen

Stellen Sie den aktuellen Entwurf mit vorhandenen Auswertungen und vollständigen Berichten zusammen. Benennen Sie noch offene Varianten und fehlende Anlagen. Die erforderlichen Aussagen werden den vorgesehenen Bauabschnitten zugeordnet. Damit lässt sich die weitere Bearbeitung auf die tatsächlich bevorstehenden Aufgaben ausrichten.

Reichen Sie vollständige Berichte einschließlich Legenden, Karten und Anlagen ein. Vermerken Sie, welche Fassung des Gründungsplans bereits verbindlich ist und welche Varianten noch bearbeitet werden. Bei einem älteren Ergebnis wird dessen damaliger Anlass benannt. Fehlende Bestandteile werden beim Herausgeber angefragt. So lässt sich ein vorhandener Nachweis der tatsächlich dokumentierten Untersuchung zuordnen und mit den neu geplanten Flächen, Tiefen und Ausführungsbedingungen vergleichen. Eine ergänzende Fachaufgabe wird auf den noch fehlenden Erkenntnisumfang bezogen.

Geänderte Ausführung vor dem betroffenen Schritt prüfen

Wird ein Bauteil versetzt, vertieft oder anders hergestellt, wird die Änderung an die zuständigen Beteiligten weitergegeben. Der Vergleich mit bisherigen Ergebnissen bestimmt den ergänzenden Bedarf. Die maßgebliche Fassung bleibt für Bauleitung und Fachleute erkennbar. Ein unveränderter Kalendertermin erweitert keine vorhandene Untersuchung.

Beschreiben Sie, ob die Änderung nur eine Lageverschiebung oder zugleich einen tieferen beziehungsweise anders ausgeführten Eingriff betrifft. Zusätzliche Baugruben, Verbau und Anschlussbereiche werden mit erfasst. Eine überholte Planfassung bleibt als solche erkennbar, während die neue Grundlage den zuständigen Empfängern zugeht. Die Fachplanung prüft die Auswirkung auf die vorgesehene Untersuchung und ihre Aussage. Noch erforderliche Ergänzungen werden für die betroffenen Bereiche abgestimmt; unveränderte Teile behalten ihre dokumentierten Ergebnisse und Grenzen.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Aufnahmen, Aussagefähigkeit und betrachtete Flächengrenzen werden mit den geplanten Gründungseingriffen verbunden. Ein fehlender sichtbarer Befund ist keine technische Untersuchung des heutigen Bodens. Die Bewertung wird mit weiteren Ergebnissen und der aktuellen Bauaufgabe zusammengeführt. Für die nächsten Arbeitsschritte bleibt erkennbar, welche Fragen historisch eingeordnet sind und welche heutige Untersuchung noch benötigt wird. Ein allgemeiner Terminplan ergänzt diese Erkenntnisse nicht um eine bereits erreichte Aussage.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Die Eignung wird für erwartete Objekte, Untergrund, Störeinflüsse und benötigten Untersuchungsbereich beurteilt. Leitungen, Zäune und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Aus der Signalstärke allein folgt keine Identifizierung als Kampfmittel. Messung, Bewertung und weitere Klärung werden mit der für den nächsten Eingriff benötigten Aussage verbunden. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Wahl berücksichtigt verlangte Aussage, erreichbare Messflächen und störende Einbauten, nicht allein die Geräteverfügbarkeit. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Eine erforderliche Ergänzung ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und der noch offenen Aufgabe für den Gründungsbereich. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; ein unauffälliger Bereich bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachinterpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Ein vorhandener Radarplan für andere Aufgaben wird vor seiner Nutzung als Kampfmittelnachweis auf Zweck und Umfang geprüft. Für den nächsten Gründungsschritt zählt, ob die tatsächlich erreichte Aussage den vorgesehenen Bodenraum erfasst.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Positionen, Tiefen, Bezugshöhen, Bohrpunktanordnung und bekannte Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich geplant und mit der benötigten Baufolge verbunden. Ein Standardraster oder eine allgemeine Meterangabe ersetzt diese Aufgabe nicht. Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das Verfahren gebunden. Der Termin für die Gründungsarbeit wird von der dafür noch benötigten fachlichen Bearbeitung unterschieden.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden mit den konkreten Bauarbeiten verbunden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung benötigt die Zuordnung von Facharbeiten, neuen Erkenntnissen und offenen Bereichen zum Ablauf. Ein enger Terminplan allein begründet keine geeignete Bearbeitung. Die Voraussetzungen und erforderlichen Ergebnisse werden für das eigene Vorhaben abgestimmt, nicht aus der Baufolge eines fremden Projekts übernommen.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Unterschiedliche Messaufgaben auseinanderhalten

Vorerkundung für den Eingriff lesen

Eine historische Luftbildauswertung wird gemeinsam mit weiteren Erkenntnissen auf den geplanten Bereich bezogen. Ein bekanntes Bauereignis an anderer Stelle ersetzt diese Betrachtung nicht. Aus der Lage innerhalb Bergheims lässt sich weder eine konkrete Belastung noch die Eignung einer bestimmten Untersuchungsmethode ableiten.

Werden in der Prüfung vorhandener Unterlagen offene historische Fragen erkannt, wird die erforderliche Recherche darauf ausgerichtet. Eine benötigte amtliche Luftbildauswertung wird im örtlichen Verfahren veranlasst und durch den zuständigen staatlichen Dienst bearbeitet. Das Ergebnis wird mit den heutigen Eingriffsflächen und späteren Veränderungen abgeglichen. Für die technische Untersuchung werden die tatsächlich vorhandenen Messbedingungen erfasst. Historische Hinweise, ausgeführte Facharbeiten und noch offene Aufgaben bleiben in der Projektakte unterscheidbar.

Geeignete Untersuchung bestimmen

Eine Sondierung muss zur Fragestellung und zu den Bedingungen am Standort passen. Wenn tiefere Bauteile vorgesehen sind, ist die Aussage des gewählten Verfahrens dafür zu beurteilen. Eine bestimmte Technik wird nicht allein deshalb festgelegt, weil sie bei einem anderen Gründungsprojekt eingesetzt wurde. Für die Verfahrenswahl zählen Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Leitungen, Störkörper und tatsächliche Messbarkeit. Erforderliche Ergänzungen werden für die konkrete Aufgabe mit ihrem zulässigen Umfang abgestimmt.

Abfolge im Auftrag festhalten

Das Räumkonzept kann erforderliche Untersuchungen, Vorbereitung und weitere Schritte aufeinander abstimmen. Beschreiben Sie die jeweiligen Voraussetzungen und Übergaben. Falls Ergebnisse noch fehlen, bleibt das im Bauablauf erkennbar; eine geplante Kalenderwoche ersetzt keine fachliche Entscheidung zum nächsten Bodeneingriff. Die Ergebnisdokumentation hält den tatsächlichen Bearbeitungsstand fest.

Eine zulässige baubegleitende Fachaufgabe wird mit den betroffenen Arbeitsbereichen und den vorhandenen Erkenntnissen vereinbart. Die tatsächlich begleiteten Arbeiten, Messungen und Beobachtungen werden räumlich zugeordnet. Nicht untersuchte Bereiche und erforderliche Anschlussuntersuchungen bleiben benannt. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Leistung und die fachliche Bewertung. Eine bloße Sichtbeobachtung ist kein gleichwertiger Ersatz für fachgerechte baubegleitende Kampfmittelräumung. Für spätere Eingriffe wird die Anwendbarkeit des Ergebnisses mit dem geplanten Bodenraum abgeglichen.

Nächste Schritte

Vom Gründungsentwurf zur dokumentierten Übergabe

01

Erkenntnisse und Planung zusammenführen

Sichten Sie vorhandene Auswertungen, Ergebnisberichte und Karten zusammen mit dem Gründungsentwurf. Prüfen Sie, welche Bereiche schon betrachtet wurden und welche Aussage die Unterlagen tatsächlich zulassen. Fehlende Anlagen und noch offene Planungsvarianten werden vor einer Leistungsfestlegung benannt. Vorhandene Unterlagen werden auf Aktualität, räumlichen Bezug und Lücken geprüft. Bei fehlenden historischen Erkenntnissen werden die erforderlichen Recherchen durchgeführt; eine benötigte amtliche Luftbildauswertung wird im örtlichen Verfahren über die kommunale Anlaufstelle beim zuständigen staatlichen Dienst veranlasst.

02

Erforderliche Aufgaben getrennt benennen

Die Bergheimer Mitteilung vom Oktober 2018 unterscheidet eine Kampfmittelortung von der messtechnischen Überwachung der Erschütterungen. Auch im eigenen Auftrag müssen verschiedene Messaufgaben erkennbar bleiben. Ein Nachweis über Erschütterungswerte ist kein Ergebnis einer Kampfmitteluntersuchung und sagt nichts über deren räumliche Abdeckung aus. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird anhand von Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, Störkörpern und Messbedingungen gewählt. Zulässige Beauftragung und noch offene Ausführungsvoraussetzungen werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.

03

Vereinbarte Untersuchung ausführen

Die nach den nordrhein-westfälischen Vorgaben beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.

04

Messdaten und Befunde bewerten

Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.

05

Bericht und Plananlagen zusammenführen

Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Weiterverwendete ältere Ergebnisse und neu untersuchte Bereiche werden unterscheidbar festgehalten. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen.

06

Ergebnisse mit dem Bauteil vergleichen

Ordnen Sie den Untersuchungsbericht dem aktuellen Plan zu. Ist das vorgesehene Bauteil einschließlich seiner Tiefe erfasst, oder bleiben Teile ungeklärt? Die Antwort bestimmt den weiteren Abstimmungsbedarf. Eine allgemeine Ergebnisüberschrift genügt für diesen Vergleich nicht.

07

Bauleitung und Fachleute zusammenbringen

Übergeben Sie die maßgeblichen Unterlagen mit ihren Einschränkungen an die Bauleitung. Änderungen werden an die zuständigen Fachleute zurückgespielt. Für später hinzukommende Arbeiten sollte erkennbar sein, welche Ergebnisse weiter genutzt werden können und wo eine neue Bewertung erforderlich ist.

Nachweise

Termine, Messprotokolle und Kampfmittelberichte nicht gleichsetzen

Ergebnisse und Geltungsbereich

Ein Terminplan beschreibt vorgesehene Arbeiten; er dokumentiert nicht, dass sie ausgeführt wurden. Zur Kampfmitteldokumentation gehören der tatsächliche Untersuchungsumfang, die Ergebnisse und verbleibende Einschränkungen. Daneben erstellte Unterlagen, etwa zur Gründung oder zu Erschütterungen, bleiben nach ihrer jeweiligen Fachaufgabe erkennbar.

Verantwortlichkeiten im Projekt

FONTANA-EOD übernimmt den vereinbarten zulässigen Kampfmittelauftrag. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Die Aussage des technischen Berichts bleibt an die dokumentierte Fachaufgabe, Fläche, Tiefe und die festgehaltenen Grenzen gebunden; ihre Anwendbarkeit wird mit dem jeweiligen weiteren Eingriff abgeglichen. Die BFR Kampfmittelräumung dienen für die Planung und Dokumentation als fachliche Grundlage. Sie gelten unmittelbar für Bundesliegenschaften und sind außerhalb dieses Bereichs neben den örtlichen Anforderungen einzuordnen.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Fachaufgabe für die bezeichneten Bergheimer Gründungsbereiche und den maßgeblichen Planstand. Vor der Durchführung werden erreichbare Flächen und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird der Umfang vor den betroffenen Arbeiten geprüft. Der Bericht dokumentiert die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen. Die Bauleitung kann erkennen, welche Aussage für den nächsten Schritt vorliegt und welche Klärung noch benötigt wird. Eine geplante Untersuchung und ein bewertetes, übergebenes Ergebnis bleiben unterscheidbar.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Die Methodenwahl beginnt mit der Erkenntnis, die für den jeweiligen Gründungseingriff fehlt. Die Fachplanung berücksichtigt vorhandene Ergebnisse, Untergrund und tatsächliche Untersuchungsbedingungen. Ein verfügbares Gerät oder die Methode bei einem fremden Bauvorhaben genügt als alleinige Grundlage nicht. Das Vorgehen wird für die eigene Aufgabe begründet. Die Planung verbindet die benötigte Aussage mit dem betroffenen Bauteil und der nächsten Tätigkeit.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht erreichbare und eingeschränkt auswertbare Bereiche werden mit ihren tatsächlichen Grenzen benannt. Die Bauleitung kann ihnen die betreffenden Gründungsschritte und noch erforderlichen Ergänzungen zuordnen. Eine allgemeine Gesamtflächenangabe ersetzt diese Unterscheidung nicht. Planung und Ausführung stimmen ab, wann eine geeignete Untersuchung möglich wird. Der Ablauf zeigt dadurch, welche Tätigkeiten auf vorhandenen Ergebnissen aufbauen und wo vorher noch eine fachliche Aufgabe zu bearbeiten ist.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder eine andere Bauweise werden vor der betroffenen Arbeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält die erkennbare Änderung zum bisher untersuchten Bodenraum. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden dem betreffenden Bauteil und Arbeitsschritt zugeordnet. Ein unverändert eingetragener Gründungstermin oder derselbe Projektname bestätigt für sich keine unveränderte Untersuchungsaufgabe. Der Ablauf wird mit dem tatsächlich erreichten Erkenntnisstand verbunden.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Berichte und zugehörige Plananlagen werden der Bauleitung mit dem maßgeblichen Planungsstand vollständig übergeben. Eine Übersicht kann die für die nächsten Arbeitsschritte wichtigen Aussagen, Grenzen und offenen Aufgaben benennen. Sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Bei einem Wechsel von Bauleitung oder Unternehmen bleiben die Grundlagen den jeweiligen Gründungsbereichen zuordenbar. Die nächste Tätigkeit kann damit auf die tatsächlich vorliegenden Ergebnisse bezogen werden, statt nur einen ursprünglich geplanten Termin fortzuführen.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Ein Messprotokoll beantwortet eine bestimmte Frage

Prüfen Sie, welchem Auftrag das Protokoll zugeordnet ist und welche Aussage es tatsächlich enthält. Ergebnisse zu Erschütterungen und Kampfmitteln werden getrennt geführt. Der Bezug zur jeweiligen Fläche oder Bauphase bleibt erhalten. Eine gemeinsame Ablage allein macht verschiedene fachliche Nachweise nicht zu einem vollständigen Untersuchungsergebnis.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Ein örtliches Beispiel ersetzt die eigene Vorbereitung nicht

Die Bedingungen eines veröffentlichten Bauprojekts können sich von Ihrem Vorhaben unterscheiden. Verwenden Sie deshalb eigene Pläne und vorhandene Erkenntnisse als Arbeitsgrundlage. Die benötigte Untersuchung wird für diesen Umfang eingeordnet. Ein bekanntes Bauereignis liefert keine pauschale Aussage zu Belastung, Methode oder Bearbeitungsdauer eines anderen Grundstücks.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Fragen zu Gründung und Untersuchungsfolge in Bergheim

Belegt das Bahnhofsprojekt eine Belastung meines Grundstücks?

Nein. Die städtischen Mitteilungen beschreiben einzelne Arbeiten des damaligen Projekts im Jahr 2018. Für ein anderes Grundstück müssen die eigenen Erkenntnisse und geplanten Eingriffe betrachtet werden. Die Meldungen sind auch kein Nachweis eines Projekts von FONTANA-EOD.

Ist bei jeder Pfahlgründung dieselbe Untersuchung nötig?

Das lässt sich nicht pauschal festlegen. Geprüft werden die konkrete Gründung, vorhandene Erkenntnisse und Untersuchungsbedingungen. Welche Methode geeignet und welche weitere Maßnahme erforderlich ist, muss daraus fachlich bestimmt werden.

Ersetzt eine Erschütterungsmessung die Kampfmittelprüfung?

Nein. Die Messaufgaben unterscheiden sich. Ein Protokoll zu Erschütterungen belegt nicht, welche Fläche auf Kampfmittel untersucht wurde. Halten Sie beide Aufgaben und ihre Ergebnisunterlagen im Projekt getrennt zuordenbar.

Darf eine geänderte Gründung auf dem alten Bericht aufbauen?

Zunächst muss die Änderung mit dem dokumentierten Umfang abgeglichen werden. Entscheidend sind unter anderem Lage, Tiefe und Einschränkungen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die bisherigen Ergebnisse ausreichen oder weitere Klärung nötig ist.

Was ist bei einem möglichen Kampfmittelfund erforderlich?

Stoppen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich. Lassen Sie den Gegenstand unverändert liegen, gehen Sie auf Abstand und halten Sie andere Personen fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110 und befolgen Sie deren Anweisungen.

Was sollte vor einer einzelnen Gründungsphase feststehen?

Welche Aussagen für die betroffenen Bauteile benötigt werden, welche Ergebnisse vorliegen und welche Schritte noch offen sind. Maßgeblich bleibt der aktuelle Eingriff.

Wird ein Teilbericht auf spätere Bauabschnitte übertragen?

Nur nach Vergleich mit seinem dokumentierten Umfang und seinen Einschränkungen. Zusätzliche Flächen oder Tiefen erhalten eine eigene fachliche Einordnung.

Welche Kostenfaktoren sind für die Untersuchung maßgeblich?

Für eine geänderte Gründungsvariante werden der aktuelle Plan mit Lage, Tiefe und Bauweise sowie eine erkennbare Beschreibung der Änderung übergeben. Damit kann der weitere Untersuchungsbedarf gezielt geprüft werden. Für den Aufwand zählen nutzbare Vorunterlagen, benötigte Vorarbeiten und Zugänge, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe der Untersuchungspunkte, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation. Noch erforderliche Fachleistungen werden für die konkret offene Aufgabe mit ihrem zulässigen Umfang angeboten.

Projektanfrage

Die erste fachliche Abstimmung vorbereiten

Bauteile und Baufolge darstellen

Zeigen Sie Lage, Tiefe und vorgesehene Reihenfolge der betroffenen Arbeiten. Senden Sie für Ihr Vorhaben in Bergheim den Gründungsplan, die vorgesehenen Tiefen und vorhandene Kampfmittelberichte mit Karten. Nennen Sie geplante Bauphasen und noch offene Varianten. Damit kann der erforderliche fachliche Umfang besprochen und im weiteren Bauablauf berücksichtigt werden. Geben Sie Projektadresse, Planstand und gegebenenfalls Aktenzeichen an. Bei unterschiedlichen Bauteilen werden die jeweils betroffenen Arbeitsbereiche erkennbar beschrieben. Fügen Sie einen gemeinsamen Lageplan und verfügbare Angaben zu Bezugshöhen bei. Die weitere fachliche Anfrage erhält damit einen nachvollziehbaren Bezug zum tatsächlichen Vorhaben.

Benötigte Ergebnisse benennen

Fügen Sie vorhandene Berichte bei und kennzeichnen Sie noch offene Übergaben. Stellen Sie die benötigten Aussagen und ihre vorgesehenen Empfänger zusammen. Vermerken Sie bekannte Leitungen, Störkörper und Einschränkungen der Zugänglichkeit. Vor vorbereitenden oder weiteren Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt. Für Flächenräumung oder Bergungsaufgaben werden der erforderliche Umfang und die zulässige Beauftragung mit der zuständigen Stelle abgestimmt. Neu eingehende Angaben werden dem jeweiligen Projektstand zugeordnet.

Georadar auf einer Baustellenfläche
Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

Fontana EOD white

FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

Kontakt:

Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
Backoffice - E-Mail: office@fontana-eod.de

Verbandsmitgliedschaften

 Zentrale Rufnummer +49 (0) 6843 - 999 499 7   Am Kaninchenberg 5, D-66453 Gersheim und Bonner Straße 72, D-50389 Wesseling

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden.

Einstellungen