FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

Kein Treffer. Suchen Sie allgemeiner, etwa nach „Sondierung“, „Georadar“, „Region“, „Kosten“ oder „Kontakt“.
Illustration einer Karte mit Niedersachsenwappen, Tablet, Schutzhelm und Unterlagen.

Kampfmittelsondierung in Nordhorn

Wird für Ihr Bauvorhaben in Nordhorn Boden abgetragen oder Gelände aufgefüllt, müssen die Höhenangaben in Planung und Kampfmittelbericht zusammenpassen. Von welcher Oberfläche aus wurde untersucht, wie tief reichen die neuen Bauteile? FONTANA-EOD klärt mit Ihnen den Untersuchungsbedarf und dokumentiert die beauftragten Untersuchungen mit ihrem Höhenbezug und ihren Grenzen.

Bestand und Planung

Geländehöhen mit eindeutigem Bezug angeben.

Eingriffe beschreiben

Abtrag, Gründung und Anschlüsse erfassen.

Untersuchungsergebnis

Untersuchungstiefe und Ausgangsfläche dokumentieren.

Bauvorhaben einordnen

Untersuchung und Erdarbeiten auf denselben Höhenbezug ausrichten

Abtrag, Aufschüttung und ein späteres Arbeitsplanum verändern den Bezug geplanter Eingriffstiefen. Für Ihr Vorhaben in Nordhorn ordnen wir die Untersuchung dem maßgeblichen Gelände- und Bauzustand zu. Die Reihenfolge der Bodenarbeiten und Änderungen der Höhenplanung werden vor der Ausführung abgestimmt.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

Illustration einer Karte mit Niedersachsenwappen, Tablet, Schutzhelm und Unterlagen.

Standort und vorhandene Anforderungen

Nordhorn liegt im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen. Der Landkreis gehört zum Amtsbezirk Weser-Ems. Geben Sie für Ihr Vorhaben die Projektadresse, die betroffenen Grundstücke und einen Lageplan an. Vorhandene Auskünfte, Auflagen und Untersuchungsberichte werden diesem Bereich zugeordnet. Die örtliche Zuständigkeit wird anhand der konkreten Gemeinde bestimmt. Änderungen des Geländes, geplante Bauabschnitte und benötigte Aussagen werden mit den jeweils verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.

Örtliche Einordnung

Auf welche Geländehöhe bezieht sich die Untersuchung?

Eindeutiger Höhenbezug

Eine Angabe wie „unter Gelände“ bleibt unklar, wenn mehrere Geländestände im Projekt verwendet werden. Vor einer erforderlichen Untersuchung ist deshalb zu bestimmen, ob eine Tiefe auf den heutigen Bestand, eine spätere Auffüllung oder eine geplante Baugrubensohle bezogen ist. Halten Sie diesen Bezug sowohl im Untersuchungsauftrag als auch im Ergebnisbericht fest.

Die Stadt Nordhorn dokumentiert den Absturz eines britischen Bombers in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1943 im Bereich des heutigen Vechtesees. Die Maschine war zu einem Angriff auf den Dortmund-Ems-Kanal bei Ladbergen gestartet und wurde über Nordhorn von einer Flugabwehrstellung auf einer nahen Textilfabrik getroffen. Für die historische Erkundung solcher Ereignisorte werden überlieferte Standortangaben und frühere Nutzungsgrenzen auf die heutige Grundstückssituation übertragen. Spätere Bodenbewegungen und Veränderungen von Ufer- oder Betriebsflächen werden anhand der verfügbaren Unterlagen mit einbezogen.

Geländehöhen an der Wietmarscher Straße

Die von der Stadt Nordhorn veröffentlichte Begründung zum Bebauungsplan 245 „Westlich Wietmarscher Straße“, Entwurfsfassung Mai 2023, beschreibt für bestimmte Neubauflächen eine Geländeanhebung im Zusammenhang mit der Entwässerung. Die geplanten Geländehöhen werden dort mit der Entwässerung abgestimmt. Für Ihr Vorhaben werden die eigenen aktuellen Gelände- und Eingriffsangaben verwendet und mit den jeweils dazugehörigen Untersuchungsergebnissen verglichen. Der damalige Planungsstand und sein räumlicher Geltungsbereich bleiben dabei erkennbar.

Im selben Entwurf wird die 2018 durchgeführte Luftbildauswertung für den damaligen Geltungsbereich beschrieben: Eine Kampfmittelbelastung wurde daraus nicht vermutet; eine Sondierung oder Räumung war dort nach dem dokumentierten Stand nicht erfolgt. Diese unterschiedlichen Aussagen werden mit ihrem Datum und Auswertebereich zusammen gelesen. Für eine aktuelle Bauentscheidung werden die vollständigen Unterlagen und spätere Ergänzungen herangezogen.

Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Projektbeteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.

Für Projekte im Stadtgebiet Nordhorn wird die örtliche Gefahrenabwehr mit der Stadt abgestimmt. Bei einem Standort im Umland ist die jeweilige Gemeinde anhand der Projektadresse zu bestimmen. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst des LGLN übernimmt seine landesbezogenen Aufgaben und unterstützt die zuständigen Behörden. Die fachliche Beauftragung und die erforderlichen behördlichen Abstimmungen werden im Projektablauf zusammengeführt.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Vorhandene Erkenntnisse mit ihrem Bezugssystem lesen

Ein früherer Bericht kann seine Aussagen auf den damals vorhandenen Gelände- oder Messzustand beziehen. Für die aktuelle Planung werden dieser Bezug und die dokumentierten Untersuchungsgrenzen benötigt. Eine Luftbildauswertung beschreibt keine vor Ort gemessene Tiefenabdeckung. Die jeweiligen Unterlagen werden deshalb nach ihrer tatsächlichen Fragestellung gelesen und mit der geplanten Abfolge der Erdarbeiten verglichen.

Historische Unterlagen auswerten

Untersuchung für den maßgeblichen Bauzustand planen

Die Wahl und Ausführung eines geeigneten Verfahrens hängen vom Untersuchungsziel, den erforderlichen Tiefen und den Bedingungen der Fläche ab. Wird das Gelände vorher verändert, muss dieser Zustand in der Planung berücksichtigt sein. Der Auftrag benennt die zu bearbeitenden Flächen und den zugrunde gelegten Höhenbezug. Spätere Änderungen werden vor dem betroffenen Eingriff erneut abgestimmt.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Unterschiedliche Gelände- und Bauzustände berücksichtigen

Illustration: Person mit Schutzhelm und Tablet neben einer abgesperrten Baugrube mit Bagger.

Abtrag vor dem eigentlichen Bauwerk

Ein vorbereitender Bodenabtrag kann bereits vor der endgültigen Gründung stattfinden. Seine Fläche und Tiefe gehören deshalb eigenständig in die Bauaufgabe. Die spätere Gebäudeplanung allein beschreibt diesen ersten Eingriff nicht ausreichend. Stellen Sie den vorhandenen und den geplanten Zustand gegenüber. Die kampfmittelfachliche Vorbereitung muss zu dem Arbeitsschritt passen, der tatsächlich zuerst in den Untergrund eingreift.

Geben Sie für jede vorbereitende Abtragsfläche an, welcher Zustand vor der Arbeit vorhanden ist und welches Arbeitsplanum danach entstehen soll. Sind diese Angaben auf verschiedene Pläne verteilt, helfen eindeutige Abschnittsbezeichnungen und eine gemeinsame aktuelle Planfassung. Berücksichtigen Sie auch seitliche Arbeitsräume und vorläufige Zufahrten, soweit deren Herstellung Bodenbewegungen erfordert. Die Fachplanung kann damit den ersten Eingriff von späteren Gründungen unterscheiden und die benötigten Untersuchungen zeitlich zuordnen. Notwendige Voraussetzungen für den Bodeneingriff werden vor seiner Ausführung geklärt.

Bauaushub fachlich begleiten
Illustration: Zwei Personen mit Tablet neben einem Plantisch und einem Messwagen auf einem Baufeld.

Aufschüttung mit späteren Fundamenten

Wird Gelände angehoben, können spätere Fundamente oder Leitungen durch die neue Schicht bis in den bisherigen Untergrund reichen. Entscheidend sind die geplanten Höhen und die tatsächliche Eingriffstiefe. Eine Aufschüttung ersetzt keine erforderliche Klärung der betroffenen Bereiche. Für die Planung werden der Zustand vor dem Einbau und die späteren Eingriffe nachvollziehbar beschrieben, damit Untersuchung und Ausführung aufeinander bezogen werden können.

Bei einer abschnittsweisen Aufhöhung können Nachbarbereiche während derselben Bauphase unterschiedliche Oberflächen besitzen. Kennzeichnen Sie daher den Zustand, auf den sich eine Untersuchung bezieht, und den geplanten Einbauzeitpunkt des Materials. Für später tiefere Bauteile werden die vorhandenen Ergebnispläne mit den tatsächlichen Höhen verglichen. Änderungen des Bauzustands werden an die Fachplanung weitergegeben, bevor sie Grundlage der nächsten Arbeiten werden. Die einbauenden und gründenden Unternehmen erhalten so denselben abgestimmten Unterlagenstand für ihre jeweils vorgesehenen Eingriffe.

Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Entwässerung unter wechselnden Geländehöhen

Eine Leitung kann entlang ihres Verlaufs unterschiedliche Tiefen unter dem jeweiligen Gelände haben. Stellen Sie deshalb Verlauf und Höhenbezug gemeinsam dar. Anschlussgruben, Schächte und vorübergehende Arbeitsräume gehören dazu. Wo das Gelände zuvor verändert wird, ist die Reihenfolge erkennbar. Der Untersuchungsumfang wird anhand dieser tatsächlichen Aufgabe bestimmt, nicht allein aus einer pauschalen Tiefenangabe für die gesamte Trasse.

Die Leitungsplanung sollte erkennen lassen, welche Teilstrecken zunächst gebaut werden und welche Anschlüsse erst mit einem späteren Ausbau hinzukommen. Ordnen Sie dazu Schacht- und Anschlussbezeichnungen, verfügbare Schnitte sowie die zugehörigen Höhenangaben zu. Bei einer geänderten Einbindung kann auch neben dem eigentlichen Leitungsgraben zusätzlicher Arbeitsraum erforderlich werden. Diese Bereiche werden in die Untersuchungsanfrage aufgenommen. Der abschließende Abgleich verbindet die dokumentierte Untersuchung mit genau dem Bauabschnitt, für den die Bauleitung eine Aussage benötigt.

Ablauf und Aufgaben abstimmen
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Die erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Ein belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Umfang, Termin und Aufwand werden für die konkrete Aufgabe vereinbart. Die Abstimmung verbindet Zugänge, Unterlagen und Ausführungsbedingungen mit dem benötigten Entscheidungstermin.

Umfang und Termin besprechen
Aufgaben am Standort

Diese Höhen und Tiefen braucht die Untersuchungsplanung

01

Abtrag und neue Oberflächen

Soll vorhandener Boden abgetragen werden, ist die Lage der geplanten neuen Oberfläche zu beschreiben. Auch der Abtrag selbst gehört zu den vorgesehenen Eingriffen. Eine spätere Untersuchung belegt nicht nachträglich, dass die Voraussetzungen für den bereits ausgeführten Bodenabtrag erfüllt waren.

02

Aufhöhungen und Gründungen

Bei einer Aufhöhung ist zwischen eingebrachtem Material und ursprünglichem Untergrund zu unterscheiden. Reichen Fundamente oder andere Bauteile durch die Aufhöhung hindurch, benötigt die Planung den Bezug zu beiden Geländeständen. Prüfen Sie anhand des ursprünglichen Höhenbezugs, ob die frühere Untersuchung die geplante Gründungstiefe abdeckt. Die aufgefüllte Oberfläche allein ist dafür kein Maßstab.

03

Leitungen und Anschlüsse

Gefälle, Schächte und Anschlussstellen können innerhalb einer Trasse zu unterschiedlichen Eingriffstiefen führen. Geben Sie wechselnde Tiefen abschnittsweise an, statt nur einen Wert für die gesamte Leitung zu verwenden.

04

Vorübergehende Arbeitsflächen

Arbeitsplattformen, vorbereitende Abträge oder provisorische Zufahrten sind gesondert zu berücksichtigen, wenn dafür in den Boden eingegriffen wird. Ihre Höhen können von der späteren Endplanung abweichen. Ergänzen Sie solche Zwischenzustände im Plan, wenn dieser bisher nur das fertige Gelände zeigt.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Bestehenden und geplanten Zustand eindeutig bezeichnen

Planunterlagen sollen erkennen lassen, ob sich eine Angabe auf das heutige Gelände, einen Zwischenzustand oder das spätere Planum bezieht. Ergänzen Sie die geplanten Eingriffe und ihre Reihenfolge. Gemeinsame Bezugspunkte erleichtern den Vergleich mit vorhandenen Berichten. Unklare oder widersprüchliche Angaben werden vor der Untersuchungsplanung mit den zuständigen Fachplanern geklärt.

Veränderungen an die Fachplanung weitergeben

Wenn Höhe, Lage oder Reihenfolge der Bodenarbeiten geändert werden, benötigt die Fachplanung den aktualisierten Stand. Das gilt auch für vorübergehende Arbeitsplattformen oder zusätzliche Entwässerung. Die vorhandenen Untersuchungsergebnisse werden mit der neuen Aufgabe verglichen. Im späteren Bericht und in der Übergabe muss nachvollziehbar bleiben, für welchen Zustand und welchen Eingriff eine Aussage gilt. Die Projektakte ordnet diesem Gelände- und Planungszustand die zum Auftrag gehörenden Messdaten, Sondierergebnisse und Befundbewertung im vollständigen Bericht zu. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen den tatsächlich bearbeiteten Flächen zugeordnet.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Vor dem ersten Abtrag oder Materialeinbau

Erfassen Sie die gesamte Reihenfolge der Bodenarbeiten, auch wenn die endgültige Gründung erst später ausgeführt wird. Die frühesten Eingriffe benötigen bereits zuvor geklärte Voraussetzungen. Stimmen Sie ab, welche Unterlagen und fachlichen Ergebnisse dafür vorliegen müssen. Wenn Vorarbeiten die Zugänglichkeit oder die Messbedingungen verändern, wird dieser Einfluss vor dem Termin mit der Fachplanung besprochen und im vereinbarten Ablauf berücksichtigt.

Beim Übergang zum nächsten Arbeitsplanum

Vergleichen Sie nach geänderten Bauzuständen die vorgesehenen nächsten Eingriffe mit den dokumentierten Aussagen. Ein neuer Planstand oder eine andere Geländehöhe erweitert einen vorhandenen Untersuchungsumfang nicht automatisch. Die Bauleitung benötigt den Zusammenhang zwischen Bericht, Gelände und Ausführungsplanung. Noch offene Bereiche oder zusätzlich benötigte Tiefen werden ausdrücklich benannt und vor den betreffenden Arbeiten fachlich geklärt.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.

Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort auf leitfähige Objekte ausgewertet. Die geeignete Anwendung und die Bewertung der Signale werden für den vorgesehenen Untersuchungsbereich festgelegt.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Vorhandene Ergebnisse mit den geplanten Tiefen vergleichen

Luftbilder und heutige Geländehöhen

Eine Luftbildauswertung liefert standortbezogene Erkenntnisse innerhalb ihres Auswertebereichs und ihrer Aussagegrenzen. Sie beschreibt für sich genommen keine gemessene Untersuchungstiefe unter der heutigen Oberfläche. Vorhandene Auswertungen werden deshalb gemeinsam mit den aktuellen Geländedaten und der Eingriffsplanung gelesen.

Bewahren Sie die räumliche Abgrenzung einer historischen Auswertung mit dem zugehörigen Bericht auf. Stimmen ältere Karten und heutige Grundstücksgrenzen nicht unmittelbar überein, wird die Zuordnung anhand nachvollziehbarer Lageangaben geklärt. Ein allgemeiner Projektname genügt dafür nicht. Beschreiben Sie, auf welche Teilfläche sich eine Rückfrage bezieht und welche neue Bodenarbeit dort vorgesehen ist. Die Auswertung kann dann gemeinsam mit weiteren verfügbaren Erkenntnissen in die aktuelle Untersuchungsplanung einfließen.

Ziel und Grenzen der Sondierung

Für eine erforderliche geophysikalische Sondierung sind das Ziel der Untersuchung, die vorhandenen Bedingungen und mögliche Einschränkungen festzulegen. Der dokumentierte Höhenbezug hilft, geplante Eingriffe und Untersuchungsergebnisse zu vergleichen. Die erreichbare Untersuchungstiefe hängt weiterhin vom Verfahren und den örtlichen Bedingungen ab.

Bei unterschiedlichen Höhenbezügen werden zunächst die verwendeten Bezugssysteme und die jeweils maßgeblichen Oberflächen festgestellt. Benötigte vermessungstechnische Angaben kommen von der zuständigen Fachplanung oder Vermessung. Die Untersuchung erhält eine nachvollziehbare Zuordnung zu diesem Stand. Veränderte Messbedingungen, etwa durch neue Einbauten oder eine zwischenzeitlich hergestellte Oberfläche, werden gesondert erfasst. Im Ergebnis bleibt unterscheidbar, welcher Bereich tatsächlich bearbeitet wurde und welche zusätzliche Frage aus der späteren Planung entstanden ist.

Untersuchungen und Bodenarbeiten abstimmen

Das Räumkonzept kann die erforderlichen Untersuchungen und ihre Abfolge mit den geplanten Bodenarbeiten verbinden. Private Fachunternehmen bearbeiten ihren vereinbarten fachlichen Auftrag. Die Gemeinde nimmt ihre Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr; der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die zuständigen Stellen im jeweiligen Aufgabenbereich.

Für eine gestaffelte Bauausführung werden die benötigten Ergebnisse den einzelnen Arbeitsabschnitten zugeordnet. Ein Zwischenbericht sollte zusammen mit seinen Plananlagen und dem erkennbaren Bearbeitungsstand weitergegeben werden. Benennen Sie bei der Übergabe, welche nächste Arbeit vorbereitet wird und welche Angaben dazu noch fehlen. Werden weitere Bereiche zugänglich oder Bauverfahren geändert, erhält die Fachplanung den aktualisierten Stand. Auftraggeber, Planung und Bauleitung können daraufhin die zusätzlich benötigten Facharbeiten und deren Einbindung in den Bauablauf abstimmen.

Nächste Schritte

Diese Angaben werden für die Untersuchung benötigt

01

Planstände zusammenstellen

Legen Sie Bestandsvermessung, geplante Geländehöhen und die bauteilbezogenen Eingriffe gemeinsam vor. Benennen Sie den jeweiligen Planstand und Höhenbezug. Klären Sie widersprüchliche Höhenangaben, bevor die Zeichnungen zur Grundlage des Untersuchungsauftrags werden. Für den Erstkontakt ergänzen Sie die Projektadresse, die ersten vorgesehenen Bodenarbeiten und eine Ansprechperson. Wir prüfen die vorhandenen Berichte und Plananlagen auf räumliche Zuordnung, Aussagegrenzen und offene Angaben.

02

Reihenfolge der Bodenarbeiten festlegen

Beschreiben Sie, welche Bodenarbeiten vor, während und nach einer möglichen Untersuchung stattfinden sollen. So kann beurteilt werden, ob die geplante Reihenfolge fachlich geeignet ist. Die Voraussetzungen für einen Bodeneingriff müssen vor seiner Ausführung geklärt sein; eine spätere Messung ersetzt das nicht. Bleiben historische Erkenntnisse offen, werden die dafür benötigten Quellen recherchiert und verfügbare Kriegsluftbilder ausgewertet. Die Ergebnisse werden räumlich dem heutigen Eingriff zugeordnet und für die weitere Untersuchungsplanung verwendet.

03

Flächen und Tiefen der Untersuchung festlegen

Vorhandene Erkenntnisse werden auf die tatsächlich geplanten Flächen und Tiefen bezogen. Ergänzende Untersuchungen erhalten eine konkrete Fragestellung. Klären Sie unklare Bezugshöhen, bevor Sie Untersuchungstiefen festlegen. Dazu werden geeignete Verfahren und die nötigen Zugänge ausgewählt. Untersuchungsziel, erwartete Objekte, Bodenverhältnisse, Störeinflüsse und die erreichbaren Bereiche werden gemeinsam berücksichtigt.

04

Untersuchung im vereinbarten Bereich ausführen

Die beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen werden mit ihrem Lage- und Höhenbezug erfasst. Nicht bearbeitete Teilflächen, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.

05

Messdaten und Befunde fachlich bewerten

Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für den geplanten Eingriff erforderlich ist.

06

Bericht und Plananlagen übergeben

Bericht und zugehörige Pläne dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen für Projektakte und Bauleitung.

07

Änderungen und nächste Bodenarbeiten abgleichen

Werden Baugrubensohlen, Leitungen oder Geländehöhen verändert, wird die neue Planung mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Die Auswirkungen auf den Auftrag werden festgehalten. Auch bei unverändertem Gebäudestandort können tiefere Bauteile einen zusätzlichen Klärungsbedarf auslösen. Auftraggeber, Planung und Bauleitung klären anhand der Ergebnisse, welche Arbeiten im vorgesehenen Umfang vorbereitet sind und welche ergänzenden Untersuchungen oder Abstimmungen vor dem nächsten Eingriff benötigt werden.

Nachweise

Höhenbezug und untersuchte Tiefen im Bericht festhalten

Ergebnisse und Geltungsbereich

Der Untersuchungsbericht sollte erkennen lassen, von welcher Oberfläche und welchem Höhenbezug ausgegangen wurde. Der Bericht muss die bearbeiteten Flächen, das Verfahren, die erreichten Untersuchungstiefen und Einschränkungen angeben. Bei einer späteren Übergabe müssen diese Angaben mit den Plananlagen erhalten bleiben, damit eine Tiefenangabe nicht versehentlich auf einen anderen Geländestand bezogen wird.

Verantwortlichkeiten im Projekt

Die BFR Kampfmittelräumung behandeln Planung und Dokumentation in ihrem bundesbezogenen Geltungsbereich. Sie bieten fachliche Grundlagen für die Unterlagen. Die Anforderungen des konkreten Vorhabens werden zusätzlich abgestimmt. Der Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihrem räumlichen und technischen Umfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Eine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Ergebnis und Geltungsbereich gemeinsam lesen

Eine Aussage ist nur zusammen mit ihrer Untersuchungsaufgabe verständlich. Beachten Sie, welche Fläche und Tiefe beschrieben werden, welche Verfahren eingesetzt wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein Berichtstitel oder eine Ergebniszeile allein ist dafür zu knapp. Für neue Arbeiten werden diese Angaben mit dem aktuellen Plan verglichen. So lässt sich fachlich begründet unterscheiden, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche Frage noch offen ist.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Begriffe im Projekt eindeutig verwenden

Unterlagenprüfung, Sondierung, baubegleitende Facharbeit und Bergung bezeichnen unterschiedliche Aufgaben. Für eine Anfrage muss nicht vorab das richtige Verfahren feststehen. Hilfreich ist stattdessen eine genaue Beschreibung des geplanten Eingriffs und der benötigten Entscheidung. Auf dieser Grundlage wird der passende fachliche Umfang geklärt. Dadurch wird vermieden, dass ein allgemeiner Begriff in Planung, Vergabe und Ausführung jeweils etwas anderes meint.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Fragen zu Gelände und Untersuchungstiefen in Nordhorn

Reicht die Angabe einer Tiefe unter Gelände?

Nur wenn eindeutig feststeht, welcher Geländestand gemeint ist. Bestandsoberfläche, geplante Endhöhe und vorübergehende Arbeitsfläche können verschieden sein. In Auftrag und Ergebnisbericht muss eindeutig erkennbar sein, auf welche Höhe sich die jeweilige Tiefe bezieht.

Ersetzt eine Auffüllung die Kampfmittelprüfung?

Nein. Eine Aufhöhung weist nicht nach, dass der darunter beanspruchte Boden untersucht wurde. Entscheidend bleiben die vorhandenen Erkenntnisse und die tatsächlich vorgesehenen Eingriffe. Ob weitere Untersuchungen nötig sind, wird anhand dieser Angaben und der Anforderungen der zuständigen Stellen geklärt.

Was sagt der Plan an der Wietmarscher Straße über mein Grundstück aus?

Die Entwurfsbegründung vom Mai 2023 beschreibt für bestimmte Flächen an der Wietmarscher Straße eine höhenbezogene Entwässerungsplanung. Der damalige Entwurf belegt weder den heutigen Planungsstand noch den Kampfmittelstatus anderer Flächen. Verwenden Sie für Ihr Vorhaben die aktuellen, dazugehörigen Unterlagen.

Bleibt ein Bericht nach einem Bodenabtrag verwendbar?

Vergleichen Sie die Ergebnisse mit dem im Bericht dokumentierten Ausgangsgelände und der neuen Planung. Eine Geländeänderung macht einen Bericht nicht automatisch unbrauchbar, erweitert aber auch seinen Untersuchungsumfang nicht. Offene Abweichungen müssen fachlich bewertet werden.

Wie verhalte ich mich bei einem möglichen Kampfmittelfund?

Stellen Sie betroffene Arbeiten ein, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und entfernen Sie sich. Halten Sie andere Personen fern und verständigen Sie die Polizei über 110. Befolgen Sie die behördlichen Anweisungen; nehmen Sie keine eigene Behandlung oder Beförderung vor.

Welche Angaben helfen bei einer noch veränderlichen Höhenplanung?

Stellen Sie den aktuellen Planstand und die noch offenen Varianten dar. Benennen Sie, welche Höhen und Eingriffe bereits feststehen und welche Entscheidung noch aussteht. Die Untersuchung wird auf einen nachvollziehbaren Zustand bezogen; spätere Änderungen werden vor der Ausführung mit dem dokumentierten Umfang verglichen.

Muss auch eine vorübergehende Arbeitsplattform beschrieben werden?

Ja, soweit ihre Herstellung oder Nutzung für die vorgesehenen Bodeneingriffe und Untersuchungsbedingungen relevant ist. Beschreiben Sie Lage, Aufbau, geplante Erdarbeiten und Reihenfolge. Die Fachplanung kann dann beurteilen, welcher Zustand für die Untersuchung maßgeblich ist und welche weiteren Arbeiten vorab abgestimmt werden müssen.

Was beeinflusst den Aufwand bei mehreren Geländephasen?

Neben Fläche, Tiefe und Untersuchungsziel sind die Zugänge, benötigten Vorarbeiten und zeitlichen Übergänge wichtig. Mehrere Bauzustände können getrennte Bearbeitungen oder erneute Abstimmung erfordern. Eine klare Darstellung der Höhenbezüge und der Arbeitsschritte ermöglicht eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und Ergebnisübergabe.

Projektanfrage

Kampfmittelprüfung für Ihr Vorhaben in Nordhorn

Höhen und Arbeitsschritte zusammen darstellen

Senden Sie Lagepläne und verfügbare Schnitte mit bestehendem Gelände, vorgesehenen Zwischenzuständen und späterem Planum. Ergänzen Sie Fundamente, Leitungen, Schächte und ihre Tiefen. Die Reihenfolge von Abtrag, Aufschüttung und weiteren Eingriffen soll daraus nachvollziehbar hervorgehen. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.

Vorhandene Berichte und offene Änderungen benennen

Übermitteln Sie bisherige Auswertungen und Untersuchungsberichte einschließlich ihrer Anlagen und Höhenbezüge. Kennzeichnen Sie geplante Änderungen sowie noch ungeklärte Angaben. Benennen Sie die zuständige Fachplanung und den Termin, zu dem die Aussage für den ersten betroffenen Bodeneingriff benötigt wird. Kennzeichnen Sie besonders Bauteile, deren Tiefe oder Höhenbezug noch nicht feststeht.

Georadar auf einer Baustellenfläche
Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

Fontana EOD white

FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

Kontakt:

Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
Backoffice - E-Mail: office@fontana-eod.de

 

 

 

 

             

 

 

Ihr direkter Kontakt zu unseren Ansprechpartnern

Ausschließlich Mo. - Fr.: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
 

O. Fontana: +49 170 322 323 9

B. Surat:       +49 157 337 227 77

D. Sinatra:    +49 163 887 832 9

Verbandsmitgliedschaften

 Zentrale Rufnummer +49 (0) 6843 - 999 499 7   Am Kaninchenberg 5, D-66453 Gersheim und Bonner Straße 72, D-50389 Wesseling

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden.

Einstellungen