Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Bei einem Bauvorhaben in Baden-Württemberg kommt es auf die Geschichte der Fläche und die geplanten Bodenarbeiten an. FONTANA-EOD prüft vorhandene Erkenntnisse und plant die beauftragte Untersuchung. Dabei berücksichtigen wir den Untergrund, die erforderlichen Tiefen und die Zugänglichkeit des Baufelds.
Vorhandene Luftbildauswertungen prüfen.
Zufahrten und Arbeitsflächen klären.
Untersuchte Flächen und Tiefen dokumentieren.
Stellen Sie Lageplan, geplante Bodenarbeiten und vorhandene Kampfmittelunterlagen zusammen. Die Auskunft des landesweiten KMBD und die beauftragte Fachleistung werden mit der konkreten Fläche verbunden. Gelände, Zugang und mögliche Messhindernisse fließen in die technische Planung ein; die Ergebnisse bleiben mit ihrem tatsächlichen Umfang nachvollziehbar.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit zuständig. Für die technische Vorbereitung bleibt der konkrete Eingriff maßgeblich: Fläche, Tiefe, Gelände und vorhandene Erkenntnisse werden zusammen betrachtet. Die beauftragten Fachleistungen und die Aufgaben der zuständigen Behörden werden im Projektvorgang nachvollziehbar voneinander abgegrenzt. Für die Zuordnung werden Gemeinde, Grundstück und geplante Bodenarbeiten gemeinsam benannt. Bei einem Vorhaben über mehrere Gemeinden hinweg werden die jeweiligen Ansprechpartner und Unterlagen den einzelnen Abschnitten zugeordnet.
Das Stadtlexikon des Karlsruher Stadtarchivs dokumentiert Luftangriffe auf Karlsruhe in beiden Weltkriegen. Für den Ersten Weltkrieg nennt es Militärdienststellen, die Deutsche Waffen- und Munitionsfabrik und den Eisenbahnknoten als Zielzusammenhänge. Für den Zweiten Weltkrieg beschreibt es schwere Angriffe 1942 und 1944, darunter Schäden an Betrieben im Rheinhafen und in Stadtteilen. Für ein heutiges Bauvorhaben werden solche historischen Erkenntnisse mit der konkreten Lage, früheren Nutzungen und dokumentierten Bodenänderungen verbunden. Akten, Kriegsluftbilder und vorhandene Auswertungen helfen, die offenen Fragen des Baufelds einzugrenzen. Die Untersuchung wird anhand dieser Grundlagen und des geplanten Eingriffs vorbereitet.
Der beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelte Kampfmittelbeseitigungsdienst ist für ganz Baden-Württemberg zuständig. Er unterstützt die Polizeibehörden und übernimmt insbesondere Entschärfung, Beförderung geborgener Kampfmittel und Vernichtung. Die Luftbildauswertung des KMBD ist entgeltpflichtig.
Die Suche nach und Bergung von Kampfmitteln haben Grundstückseigentümer selbst zu veranlassen. Der KMBD bietet diese Arbeiten im Rahmen seiner Kapazitäten gegen Kostenerstattung an; stehen keine freien Kapazitäten zur Verfügung, sind private Kampfmittelräumfirmen zu beauftragen. FONTANA-EOD plant die beauftragten Arbeiten anhand des Untersuchungsbedarfs und stimmt die erforderlichen Schritte mit den zuständigen Stellen ab.
Prüfen Sie für Ihre Terminplanung frühzeitig die amtlichen Antragsunterlagen und aktuellen Bearbeitungszeiten. Ein geplanter Baustart ersetzt weder eine erforderliche Vorerkundung noch die fachliche Klärung eines bestehenden Verdachts.
Die Informationen des KMBD Baden-Württemberg unterstützen die Zuordnung der zuständigen Stellen und der erforderlichen Vorerkundung zum geplanten Vorhaben.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg erläutert die landesweite Aufgabenverteilung. Die Formulare zur Vorerkundung und Aktualisierung verbinden die Anfrage mit dem konkreten Bauvorhaben. Die Fragen und Verhaltensregeln des KMBD beschreiben unter anderem den Meldeweg bei einem Fund. Diese Angaben werden mit den vorhandenen Projektunterlagen und den bevorstehenden Bodenarbeiten zusammengeführt.
Die BFR-Grundsätze zur Räumplanung strukturieren Untersuchungsziel und Leistungsumfang. Die BFR-Hinweise zur Geophysik betreffen Verfahren und Messbedingungen; die BFR-Hinweise zur Dokumentation ordnen Ergebnisse und Plananlagen ein. Außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs dienen die BFR KMR als fachliche Orientierung. Die örtlichen Anforderungen und die projektbezogene Abstimmung bleiben maßgeblich.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die ihr zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben. In Baden-Württemberg ist der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart landesweit zuständig. Die zuständigen Polizei- und Ortspolizeibehörden werden über die vorgesehenen Meldewege eingebunden. Bei einem tatsächlichen Fund bestimmen die Fachleute des KMBD die weitere Behandlung. Die private Fachfirma und die Projektverantwortlichen stimmen ihre jeweils beauftragten Arbeiten mit diesen staatlichen Aufgaben ab.
Aus der vorhandenen Erkenntnislage und dem geplanten Eingriff wird die fachliche Aufgabe bestimmt. Der technische Ansatz richtet sich danach, welche Aussage für die konkrete Bodenarbeit benötigt wird. Ein Hang oder eine befestigte Fläche allein legt kein Verfahren fest. Die örtlichen Bedingungen werden zusammen mit Ziel und Umfang betrachtet.
Verfahren nach Aufgabe und Bedingungen vergleichenEinbauten, Geländeform und zugängliche Flächen können die Durchführung und Auswertung beeinflussen. Die Fachplanung beschreibt diese Bedingungen. Nicht ausreichend erfasste Bereiche bleiben im Ergebnis kenntlich und erhalten eine abgestimmte weitere Behandlung. Eine pauschale Standortangabe oder das bloße Beobachten der Erdarbeiten ersetzt den erforderlichen fachlichen Nachweis nicht.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Vorhandene Luftbildauswertungen und zugehörige Mitteilungen werden zusammen mit dem aktuellen Bauplan gelesen. Die flächenbezogene Aussage und ihre Voraussetzungen bleiben erkennbar. Ein älterer Vorgang kann wichtige Grundlagen enthalten. Für die heutige Aufgabe wird geprüft, ob er zum vorgesehenen Bauvorhaben passt und welche Aktualisierung oder weitere Klärung erforderlich ist.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Zeigen Sie Baugruben, Gräben, Bohrpunkte und vorbereitende Eingriffe mit ihren Tiefen. Gelände und Zugänglichkeit gehören ebenfalls zur Anfrage. Die Fachplanung verbindet diese Angaben mit den vorhandenen Erkenntnissen. Eine allgemeine Landschaftsbezeichnung bestimmt weder einen Kampfmittelverdacht noch das passende Untersuchungsverfahren für die einzelne Fläche.
Fachleistungen vergleichen
Die Dokumentation zeigt, welche Bereiche mit welchem Umfang bearbeitet wurden und welche Grenzen bestehen bleiben. Sie wird mit den zugehörigen Lageplänen übergeben. Zusätzliche Arbeiten werden damit verglichen. Die Bauleitung erhält so eine nachvollziehbare Grundlage für den konkreten Abschnitt und kann offene Aufgaben gezielt abstimmen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenBebauung und Gelände bestimmen mit, wie eine Fläche untersucht werden kann. Ob ein Kampfmittelverdacht besteht, muss gesondert geprüft werden. Eine Hanglage oder Flussnähe allein begründet ihn nicht.
Bei Industrie-, Gewerbe- und Logistikvorhaben im Raum Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe können Bestandsleitungen, Fundamente und verfüllte Arbeitsbereiche die Messbedingungen beeinflussen. Historische Unterlagen und aktuelle Werkspläne sollten zusammen betrachtet werden.
Für lange Trassen oder abschnittsweise Erschließung ist festzulegen, welche Teilbereiche wann zugänglich und tatsächlich zu untersuchen sind.
Nachverdichtung, Tiefgaragen und Infrastruktur in dicht bebauten Räumen erfordern eine genaue Beschreibung des Eingriffs. Nachbargebäude, Bewehrung, Verbau und bestehende Verkehrsflächen können die Sondierbarkeit einschränken.
Planung und Untersuchung müssen deshalb auch die Tiefen und Randbereiche erfassen, die später durch Gründung, Anker oder Baugrubensicherung beansprucht werden.
In unebenem oder terrassiertem Gelände sind sichere Zugänge, Messspuren und der Höhenbezug besonders sorgfältig zu planen. Maschinenwahl und Flächenleistung hängen hier stark von den konkreten Bedingungen ab.
Bei Vorhaben im Raum Freiburg, Ulm oder am Bodensee wird ein möglicher Verdacht ebenso grundstücksbezogen geprüft wie in einer Großstadt.
Stellen Sie das betroffene Grundstück mit seinen Grenzen und den tatsächlich vorgesehenen Eingriffen dar. Ein gemeinsames Aktenzeichen erleichtert die Zuordnung, ersetzt aber keine vollständige räumliche Beschreibung. Auch vorbereitende Arbeiten und zusätzliche Bauflächen gehören in den Abgleich.
Die Stellungnahme kann erforderliche weitere Arbeiten benennen. Prüfen Sie, welche davon bereits dokumentiert ausgeführt wurden. Die zugehörigen Berichte bleiben mit ihren Anlagen verfügbar. Eine genannte Anforderung und der Nachweis ihrer Bearbeitung sind unterschiedliche Bestandteile der Projektgrundlage.
Legen Sie fest, für welche nächste Arbeit eine Aussage benötigt wird. Verschiedene Abschnitte können unterschiedliche Zugänge und Eingriffstiefen haben. Halten Sie den Untersuchungsstand deshalb für jeden Bereich getrennt erkennbar, auch wenn die Beauftragung gemeinsam erfolgt.
Kennzeichnen Sie Änderungen gegenüber dem bereits betrachteten Vorhaben. Zusätzliche Flächen, größere Tiefen oder andere vorbereitende Tätigkeiten können einen erneuten Abgleich erforderlich machen. Die vorhandenen Ergebnisse werden dabei mit ihrem tatsächlichen Umfang berücksichtigt.
Welche Untersuchung nötig ist, hängt von den vorhandenen Hinweisen und den geplanten Bodenarbeiten ab. Auf dieser Grundlage werden Verfahren und Arbeitsumfang festgelegt.
Historische Kriegsluftbilder und ergänzende Unterlagen helfen, Auffälligkeiten räumlich einzuordnen. Vorliegende KMBD-Auswertungen werden mit dem heutigen Bauvorhaben abgeglichen.
Für Erschließungs- und Konversionsflächen wird ein zur Messumgebung passendes Verfahren gewählt. Zugänglichkeit, Leitfähigkeit, metallische Einbauten und mögliche Störfelder beeinflussen die Auswertbarkeit.
Bei Pfahlgründungen, Spundwänden oder tiefen Baugruben wird der Untersuchungsbedarf für den betroffenen Tiefenraum geklärt. Ein gemeinsamer Lage- und Höhenbezug ist gerade bei wechselndem Gelände wesentlich.
Für ausgewiesene Verdachtsbereiche werden Räumziel, Zugänglichkeit und Bearbeitungsgrenzen festgelegt. Die spätere Dokumentation muss zeigen, welcher Bereich tatsächlich bearbeitet wurde.
Bei eingeschränkter Voruntersuchung kann eine abgestimmte Begleitung der Erdarbeiten erforderlich sein. Bauleitung, Geräteführer und fachliche Aufsicht benötigen klare Kommunikations- und Entscheidungswege.
Werden bei der Untersuchung Auffälligkeiten festgestellt, wird das weitere Vorgehen mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Der vereinbarte und zulässige Auftragsumfang bleibt dabei maßgeblich. Entschärfung und Vernichtung übernimmt die dafür zuständige Organisation.
Beschreiben Sie verfügbare Zufahrten, Arbeitsflächen und erkennbare Hindernisse. Fachplanung und Ausführung stimmen ab, welche Voraussetzungen für die vorgesehene Leistung benötigt werden. Noch fehlende Zugänge bleiben im Ablauf sichtbar. Ein geplanter Termin wird erst zusammen mit den tatsächlich erfüllten Voraussetzungen für den betreffenden Abschnitt betrachtet. Die Ergebnisakte verbindet Lageplan, Flächen und Tiefen mit Verfahren, Messbedingungen und fachlich bewerteten Befunden. Bearbeitete und noch offene Räume bleiben unterscheidbar. Bei beauftragten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit den zugehörigen Lage- und Ergebnisangaben zur Nachweisakte. Planung und Bauleitung können die nächste Tätigkeit mit diesem dokumentierten Umfang vergleichen.
Stellen Sie klar, welche Unterlagen bereits vorliegen und welche Rückmeldung noch aussteht. Die beauftragte Leistung erhält eine bestimmte Aufgabe und nachvollziehbare Voraussetzungen. Behördliche Zuständigkeiten bleiben gesondert erkennbar. Terminannahmen werden mit dem jeweiligen Vorgang abgestimmt, ohne aus allgemeinen Angaben eine verbindliche Zusage für das eigene Projekt abzuleiten. Bei einer abschnittsweisen Übergabe werden Bericht und Plananlagen mit den offenen Aufgaben weitergegeben. Einschränkungen durch Zugang oder Störeinflüsse bleiben dem jeweiligen Raum zugeordnet. Neu beteiligte Firmen erhalten den tatsächlich erreichten Bearbeitungsstand für ihre nächste Aufgabe.
Senden Sie den aktuellen Lageplan mit den vorgesehenen Tiefen sowie vorhandene Auswertungen und Berichte. Benennen Sie den geplanten Ablauf und noch offene Angaben. Die gemeinsame Abstimmung grenzt die fachliche Aufgabe ab. Erforderliche Voraussetzungen und weitere Schritte werden so mit dem konkreten Bauvorhaben verbunden.
Prüfen Sie mit den zuständigen Beteiligten, ob vorhandene Unterlagen weiterhin zum Vorhaben passen und eine Aktualisierung erforderlich ist. Neue Flächen oder tiefere Eingriffe werden kenntlich gemacht. Die Fachplanung vergleicht die bisherige Abdeckung. Bereits vorhandene Ergebnisse bleiben mit ihrem tatsächlichen Umfang und den dokumentierten Grenzen berücksichtigt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenVorhandene Luftbildauswertungen und behördliche Mitteilungen werden mit dem aktuellen Eingriffsplan gelesen. Ihre Aufgabe und räumliche Abdeckung bleiben erkennbar. Die technische Planung knüpft an diese Erkenntnisse an und beschreibt, welche weitere Aussage für die vorgesehene Bodenarbeit benötigt wird.
Verfügbare Zugänge, Einbauten und örtliche Störeinflüsse beeinflussen die Untersuchung. Das geeignete Vorgehen wird mit dem Untersuchungsziel abgestimmt. Eine frühere Methode oder ein allgemeiner Gebietsname legt das Verfahren für eine neue Aufgabe nicht automatisch fest.
Nicht ausreichend erfasste Bereiche bleiben als offene Aufgabe dokumentiert. Ergänzende Schritte erhalten einen bestimmten räumlichen und fachlichen Umfang. Ein Teilbericht wird dadurch für die weitere Planung nutzbar, ohne seine Aussage auf noch nicht untersuchte Flächen zu erweitern.
Stellen Sie Stellungnahme, vorhandene Berichte und die aktuelle Eingriffsplanung mit ihren Anlagen bereit. Unklare Flächenbezüge und fehlende Unterlagen werden benannt. Für den Erstkontakt werden Projektadresse, Bauphase und bevorstehende Bodenarbeiten mitgeteilt. Die vorhandenen Auskünfte und Fachberichte werden mit ihren Anlagen auf aktuellen Planstand, räumliche Abdeckung und offene Fragen geprüft. Die erste Abstimmung klärt, welche Aussage für den nächsten Eingriff benötigt wird und welche Unterlagen noch fehlen.
Bei offenen Grundlagen wird erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Verfügbare Akten, Kriegsluftbilder und frühere Karten werden mit der heutigen Lage und der Untersuchungsfrage verbunden. Überlieferte Kriegseinwirkungen, Nutzungswechsel und dokumentierte Bodenänderungen werden räumlich eingeordnet. Die Erkenntnisse werden für die weitere Untersuchungsplanung ausgewertet; bereits ausreichende vorhandene Grundlagen können weiterverwendet werden.
Beschreiben Sie, welche Aussage für welchen Eingriff benötigt wird. Untersuchungsumfang, Voraussetzungen und die Aufgaben der Beteiligten werden nachvollziehbar abgestimmt. Aus Untersuchungsziel, Eingriffsplan, vorhandenen Erkenntnissen und örtlichen Bedingungen wird das geeignete Verfahren festgelegt. Zugang, Einbauten und mögliche Störeinflüsse werden berücksichtigt. Fachfirma, Planung und Bauleitung stimmen Vorbereitung, Leistungsumfang und den benötigten Übergabezeitpunkt ab. Erforderliche behördliche Mitteilungen werden der konkreten Tätigkeit zugeordnet.
Klären Sie Zugänge, Bauphasen und die erforderlichen Mitteilungen vor dem vorgesehenen Beginn. Änderungen der Planung werden den betroffenen Beteiligten rechtzeitig übergeben. Das Fachpersonal führt die vereinbarte Sondierung oder fachlich festgelegte Begleitung mit dem abgestimmten Verfahren aus. Daten und Befunde werden mit Lage und tatsächlichem Bearbeitungsumfang erfasst. Einschränkungen durch Zugang oder Störeinflüsse bleiben dokumentiert. Unerwartete Bedingungen werden über die vereinbarten Ansprechpartner weitergegeben und vor einer abweichenden Ausführung fachlich abgestimmt.
Die Fachfirma bewertet die erfassten Daten und Befunde anhand von Untersuchungsziel, Verfahren und tatsächlichen Bedingungen. Eine Messanomalie wird eingeordnet, ohne sie allein aufgrund ihres Auftretens als bestimmten Gegenstand zu bezeichnen. Bearbeitungsstand, Störeinflüsse, offene Bereiche und erforderliche Ergänzungen werden im Bericht mit den zugehörigen Plänen dokumentiert. Die Bewertung beschreibt den fachlich erreichten Stand und die weiter zu klärenden Fragen.
Berichte und Lagepläne zeigen den tatsächlich bearbeiteten Umfang. Offene oder eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben für die nächsten Arbeiten erkennbar. Bericht und Lagepläne ordnen Verfahren, bewertete Ergebnisse, bearbeitete Räume und Grenzen einander zu. Planung und Bauleitung vergleichen die nächste Bodenarbeit mit diesem Stand. Benötigte Ergänzungen oder weitere behördliche Abstimmungen werden vor dem betroffenen Eingriff geklärt. Die Dokumentation bleibt auch für spätere Planänderungen und neu beteiligte Firmen verfügbar.
Lageplan, Vorerkundung und Untersuchungsbericht müssen dasselbe Bauvorhaben beschreiben. Ändern sich die Planung oder das Baufeld, müssen die Unterlagen entsprechend ergänzt werden.
Markieren Sie das vollständige Baufeld einschließlich Baustelleneinrichtung und geplanter Bodeneingriffe. Für Trassen, Brücken oder Stützkonstruktionen gehören Einzelpunkte und Randbereiche ebenfalls in die Beschreibung, soweit sie tatsächlich betroffen sind.
Laut KMBD gilt die Vorerkundung grundsätzlich für das Bauvorhaben, für das sie ausgestellt wurde. Bei Verzögerungen sollte spätestens nach drei Jahren eine Aktualisierung eingeholt werden. Eine wesentliche Planänderung ist zusätzlich auf ihre Bedeutung für den Untersuchungsumfang zu prüfen.
Berichte, Pläne und Protokolle sollen Untersuchungsmethode, Bearbeitungsgrenzen und Einschränkungen erkennen lassen. Eine pauschale Aussage für das gesamte Grundstück wäre unzureichend, wenn nur bestimmte Bereiche oder Tiefen untersucht wurden.
Nachweise für das ProjektDie Formulare und Angaben des KMBD zur Aktualisierung erläutern den Bezug der Vorerkundung auf das geplante Bauvorhaben. Bei einem veränderten Planungsstand werden die betroffenen Flächen und offenen Fragen für die weitere Abstimmung benannt.
Der Ergebnisbericht hält die ausgeführte Aufgabe mit ihrem räumlichen Umfang und den festgestellten Grenzen fest. Die Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes bleibt als eigene Grundlage erkennbar. Bei der Übergabe wird deutlich, welche Anforderungen bearbeitet wurden und welche Fragen für die nächsten Bodenarbeiten noch offen sind.
Die vereinbarte private Fachleistung wird mit den vorgesehenen Eingriffen und den jeweiligen Voraussetzungen verbunden. Die behördlichen Aufgaben bleiben bei den zuständigen Stellen. Änderungen am Bauplan werden daraufhin geprüft, ob vorhandene Ergebnisse weiterhin passen und welche zusätzliche Abstimmung für die betroffenen Bereiche erforderlich wird.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Sie können uns für Vorhaben in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Pforzheim, Reutlingen und Ulm sowie in den umliegenden Landkreisen anfragen. Dazu gehören beispielsweise Rhein-Neckar, Karlsruhe, Ortenau, Böblingen, Esslingen, Rems-Murr, Alb-Donau, Konstanz und der Bodenseekreis.
Für eine ehemalige Garnisonsfläche werden andere Unterlagen benötigt als für die Erschließung eines neuen Wohnquartiers. Beschreiben Sie deshalb den Standort und die vorgesehenen Arbeiten und legen Sie vorhandene Berichte bei. Daraus lässt sich der weitere Untersuchungsbedarf ableiten.
Die amtliche Information zur Gültigkeit bezieht die Auswertung auf das geplante Vorhaben, für das sie ausgestellt wurde. Bei Änderungen oder Verzögerungen werden deshalb Planstand und Aktualisierungsbedarf geprüft. Die vorhandene Unterlage wird mit ihren Anlagen weitergegeben. Ihre Aussage wird nicht allein aufgrund derselben Adresse auf andere Eingriffe ausgedehnt.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenDie Geländeform beeinflusst Zugang und technische Durchführung. Ein Verdacht auf Kampfmittel wird anhand der dafür vorliegenden Erkenntnisse bewertet. Beide Fragen werden bei der Vorbereitung zusammengeführt, behalten aber ihren jeweiligen Zweck. Für das Vorhaben werden konkrete Bodenarbeiten beschrieben, statt aus einer Landschaftsbezeichnung eine pauschale Untersuchungsaussage abzuleiten.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseHier finden Sie Antworten zum Einfluss des Geländes, zur Verwendung früherer Auswertungen und zum Verhalten bei einem Fund.
Nein. Die Geländeform beeinflusst Zugänglichkeit, Vermessung und technische Ausführung. Ein Kampfmittelverdacht wird durch historische oder sonstige konkrete Hinweise begründet; Geländeform und Belastung sind fachlich getrennt zu bewerten.
Sie sollte auf räumliche Abdeckung, Vorhabensbezug und Aktualität geprüft werden. Benennen Sie bei einer Anfrage frühere Aktenzeichen und legen Sie die vorhandenen Unterlagen bei, damit Wiederholungen und offene Bereiche erkannt werden können.
Nicht berühren oder bewegen, Abstand halten und umgehend Polizei beziehungsweise Ortspolizeibehörde verständigen. Verdächtige Gegenstände dürfen nicht selbst zu einer Dienststelle gebracht werden. Die Polizei veranlasst die Einbindung des KMBD.
Der landesweit zuständige KMBD ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Seine aktuellen Informationen beschreiben Antrag, Auswertung und weitere Aufgaben.
Nach der amtlichen Darstellung veranlassen Grundstückseigentümer diese Arbeiten. Der KMBD kann im Rahmen seiner Kapazität gegen Kostenerstattung tätig werden; andernfalls sind private Fachfirmen zu beauftragen.
Beschreiben Sie Gelände, verfügbare Zufahrten und Arbeitsflächen sowie erkennbare Hindernisse. Diese Angaben werden mit dem Untersuchungsziel und den benötigten Voraussetzungen abgeglichen.
Neue Flächen, versetzte Eingriffe und geänderte Tiefen werden vorgelegt. Vorhandene Auswertungen und Ergebnisse werden auf ihre Abdeckung und gegebenenfalls nötige Aktualisierung geprüft.
Eine Auswertung und ein Ausführungsbericht erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Für die Bauvorbereitung werden die vollständigen Unterlagen mit ihrem jeweiligen Umfang und ihren Grenzen betrachtet. Aufwand und Kosten hängen von Fläche beziehungsweise Punktzahl, Eingriffstiefe, Unterlagenlage, Zugang und Messbedingungen ab. Benötigte Vorarbeiten und Ergebnisunterlagen werden im Leistungsumfang beschrieben. Für die Terminabstimmung werden der zuerst benötigte Abschnitt und die vor der Ausführung zu erfüllenden Voraussetzungen benannt.
Die Verhaltensregeln des KMBD beim Auffinden von Fundmunition erläutern den Meldeweg und den Schutz anderer Personen. Verdächtige Gegenstände bleiben unverändert am Fundort; die Polizei beziehungsweise Ortspolizeibehörde wird verständigt.
Lageplan und vorgesehene Bodenarbeiten eindeutig beschreiben.
Vorhandene Berichte, Gelände und mögliche Hindernisse angeben. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Stellen Sie uns Lageplan, Projektbeschreibung, Eingriffstiefen und vorhandene Vorerkundungen zur Verfügung. Ergänzen Sie Hinweise auf Gelände, Zugang und Baubeginn. So lässt sich die notwendige Untersuchung gezielt in Planung und Ausführung einbinden.
Sie erreichen uns unter +49 (0) 6843 999 499 7 oder info@fontana-eod.de.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.