Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Sie planen Baugrundaufschlüsse, Leitungen oder eine Baugrube in Friedrichshafen? FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung dabei, die Kampfmittelfrage für diese Eingriffe zu klären. Senden Sie vorhandene Auswertungen und den Lageplan mit Punkten, Flächen und Tiefen, damit sich benötigte Fachleistungen rechtzeitig mit der Erkundung abstimmen lassen.
Offene Aufgaben von Ergebnissen trennen.
Die vorgesehenen Eingriffe beschreiben.
Erkundung und Bauvorbereitung abstimmen.
Eine Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Friedrichshafen bezieht auch vorbereitende Bohrungen und andere Aufschlüsse mit Lage, Verfahren und Tiefe ein. Der benötigte Erkenntnisstand wird vor der Ausführung für diese konkreten Eingriffe geklärt. Vorhandene Ergebnisse werden berücksichtigt; noch Offenes bestimmt den ergänzenden Auftrag. Eine spätere Baugrube wird mit ihrem eigenen Umfang abgeglichen.

Die Begründung vom 8. April 2025 und die vorgezogene Umweltprüfung vom 24. März 2025 benennen noch zu bearbeitende Themen. Für eine heutige Bauaufgabe wird der inzwischen erreichte Stand anhand der tatsächlichen Berichte erfragt. Altlastenhinweise und die Kampfmittelfrage bleiben fachlich getrennt; vorbereitende Aufschlüsse werden in die Planung aufgenommen. Nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis ist Friedrichshafen eine Große Kreisstadt im Bodenseekreis, Regierungsbezirk Tübingen, in Baden-Württemberg. Ordnen Sie das Vorhaben mit Projektadresse und Flurstücken zu. Für Arbeiten jenseits des Stadtgebiets richtet sich die örtliche Ansprechstelle nach der tatsächlichen Gemeinde. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit zuständig. Weitere Standorte finden Sie im Regionenbereich.
Die städtische Darstellung der Luftangriffe vom 26. April 2024 beschreibt Friedrichshafens Bedeutung für die Produktion von Panzermotoren, Getrieben und Flugzeugen. Sie dokumentiert Angriffe zwischen 1943 und 1945, darunter den britischen Nachtangriff vom 27. auf den 28. April 1944 und den US-Tagangriff vom 20. Juli 1944. Zum örtlichen militärischen Hintergrund gehört die seit 1937 ausgebaute Flak-Garnison im Fallenbrunnen. Für eine heutige Untersuchung werden damalige Nutzungsbereiche und Angriffsinformationen mit geeigneten Luftbildern, Akten und der Lage des konkreten Vorhabens abgeglichen. Ob sich daraus ein Verdacht für bestimmte Eingriffsflächen ergibt, ist Gegenstand dieser grundstücksbezogenen Auswertung.
Der Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 747 „Kluftern Nord“ vom 8. April 2025 verlangt, Altlasten und Kampfmittel im weiteren Verfahren genauer zu betrachten. Er beschreibt eine Altlastenverdachtsfläche beziehungsweise Altablagerung. Das ist kein bestätigter Kampfmittelfund. Die beiden Themen werden im selben Abschnitt genannt, müssen aber fachlich jeweils für sich untersucht werden.
Die vorgezogene Umweltprüfung mit Stand 24. März 2025 führt unter den erforderlichen Fachgutachten auch Bodengutachten und Kampfmittelsondierung auf. Sie beschreibt damit noch zu erledigende Untersuchungen. Ob inzwischen Ergebnisse vorliegen und welche Eingriffe sie abdecken, ist für ein heutiges Vorhaben gesondert zu klären. Aus der Aufgabenliste lässt sich weder eine abgeschlossene Sondierung noch eine Freigabe ableiten.
Für ein heutiges Erkundungsprogramm werden die räumlichen Grenzen dieser Planunterlagen benötigt. Der Vorentwurf behandelt einen abgegrenzten Bereich im Norden Klufterns. Sein Bearbeitungsstand wird mit späteren Gutachten und der aktuellen Planung zusammengeführt. Eine Aussage zu diesem Gebiet wird mit ihren Anlagen aufbewahrt. Für eine andere Projektlage in Friedrichshafen werden die dort vorhandenen Grundlagen beschafft. Die Stadtgeschichte begründet die fachliche Recherche; das jeweilige Untersuchungsergebnis bezieht sich auf die tatsächlich ausgewertete Fläche und die beschriebene Bauaufgabe.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der Kluftern-Nord-Vorentwurf vom 8. April 2025 benennt den damaligen weiteren Prüfbedarf zu Altlasten und Kampfmitteln. Die vorgezogene Umweltprüfung vom 24. März 2025 führt noch erforderliche Fachgutachten auf. Für die heutige Bauaufgabe werden die inzwischen vorliegenden Berichte mit diesen Planungsständen abgeglichen.
Die BFR KMR zur Räumplanung beschreiben die Vorbereitung der Räumaufgabe; die Ausführungen zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl. Die Vorgaben zur Dokumentation helfen bei der nachvollziehbaren Ergebnisübergabe. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern fachliche Anforderungen der Kampfmittelräumung. Die Landesinformationen Baden-Württemberg beschreiben Aufgaben und Zuständigkeiten des staatlichen Dienstes.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Für Friedrichshafen ist der beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelte Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg die staatliche Fachstelle. Die städtische Dienstleistungsinformation beschreibt den Auftrag zur Luftbildauswertung mit Antrag und genau abgegrenztem Lageplan. Beratung, Suche und Bergung werden nach den dort genannten Bedingungen bearbeitet; private Fachaufträge werden mit ihrem konkreten Umfang vereinbart. Die Bauherrschaft beschafft die vorhandenen Unterlagen und benennt die Projektverantwortlichen. Planung und Bauunternehmen führen die Ergebnisse mit der aktuellen Ausführung zusammen. Behördliche Anforderungen werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
Ein im Vorentwurf genannter Untersuchungsbedarf wird mit dem heutigen Bearbeitungsstand verglichen. Bereits vorhandene verwertbare Ergebnisse fließen in die Bewertung ein. Daraus ergibt sich, welche Ergänzung für den nächsten Eingriff benötigt wird. Die Verfahrenswahl richtet sich nach der konkreten Aufgabe und nicht allein nach der Bezeichnung in einer älteren Liste.
Fachleistungen nach dem aktuellen Untersuchungsbedarf wählenEine Untersuchung für einzelne Aufschlüsse hat einen anderen Umfang als die Vorbereitung einer Baugrube. Die jeweiligen Flächen, Tiefen und Ziele müssen erkennbar sein. Bei der späteren Planung werden vorhandene Ergebnisse fachlich eingeordnet. Zusätzliche Arbeiten betreffen die verbleibenden Fragen; eine pauschale Übertragung der geprüften Punkte auf das gesamte Grundstück wäre zu ungenau.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Legen Sie vorhandene Auswertungen und einschlägige Planunterlagen mit Datum und Anlagen vor. Eine frühe Aufgabenliste kann auf noch benötigte Untersuchungen hinweisen. Sie belegt aber weder deren Ausführung noch ihr Ergebnis. Für die weitere Planung wird deshalb erfragt, welche Berichte inzwischen vorliegen und welche Fragen noch bearbeitet werden müssen.
Planunterlagen und ausgeführte Untersuchungen zuordnen
Zeichnen Sie die geplanten Aufschlusspunkte und andere vorbereitende Eingriffe in einen Lageplan ein. Ergänzen Sie die vorgesehenen Tiefen und den Ablauf. Diese Angaben helfen, die notwendigen Voraussetzungen für die Erkundung zu bestimmen. Eine erst später vorgesehene große Baugrube ersetzt die genaue Beschreibung der vorausgehenden Arbeiten nicht.
Erfassen Sie neben den eigentlichen Bohrpunkten auch bodeneingreifende Vorarbeiten. Dazu können eine herzustellende Arbeitsfläche, eine Untersuchungsgrube oder ein neu benötigter Leitungsanschluss gehören. Die ausführenden Fachleute benennen Verfahren, notwendige Arbeitsräume und Tiefenbezüge. Ein Gerätestandort und der Punkt des Aufschlusses werden im Plan unterscheidbar dargestellt. Bestehende Oberflächen, Einbauten und bekannte Auffüllungen gehören zu den Randbedingungen. Mit diesen Angaben lässt sich klären, welche Grundlagen vor dem Anrücken der Geräte benötigt werden und welche Bereiche erst mit der späteren Bauplanung bearbeitet werden.
Fachleistungen vergleichen
Nach einer Untersuchung werden Bericht und Anlagen mit ihrem tatsächlichen Umfang übergeben. Halten Sie fest, welche Frage damit beantwortet wird und welche Einschränkungen verbleiben. Ein Eintrag im Terminplan kann diese Angaben nicht ersetzen. Für den nächsten Arbeitsschritt wird der erreichte Stand mit dem benötigten Eingriffsbereich verglichen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenFragen Sie nach, welche der im Vorentwurf genannten Untersuchungen inzwischen beauftragt oder abgeschlossen wurden. Benötigt werden die tatsächlichen Berichte mit ihren Anlagen. Ein älterer Planungsstand kann weiterhin nützliche Hinweise geben, belegt aber nicht den heutigen Abschluss einer Aufgabe. Geben Sie offene Punkte bei der Abstimmung ausdrücklich an.
Auch eine Baugrunderkundung kann in den Boden eingreifen. Für den fachlichen Abgleich werden die vorgesehenen Positionen, das Verfahren und die geplanten Tiefen benötigt. Lassen Sie die Kampfmittelfrage vor diesen Eingriffen klären. Ein späteres Bodengutachten kann die Voraussetzungen für seine eigenen Aufschlüsse nicht rückwirkend herstellen.
Das Erkundungsprogramm wird mit seinem jeweiligen Planstand übergeben. Werden Punkte nach der Angebotsabgabe verlegt, erhält die Kampfmittelfachplanung die neue Fassung vor der Ausführung. Auch ein Wechsel des Aufschlussverfahrens kann andere vorbereitende Eingriffe oder Arbeitsräume mit sich bringen. Der Abgleich umfasst daher Lage, Tiefe und Vorgehensweise gemeinsam. Für den Tag des Einsatzes muss die Bauleitung erkennen können, auf welche Punkte sich die vorliegenden Unterlagen beziehen. Offene Positionen werden mit dem dafür vorgesehenen weiteren Schritt übergeben.
Ein Hinweis auf Auffüllungen oder mögliche Schadstoffe ist nicht zugleich ein Nachweis von Kampfmitteln. Umgekehrt beantwortet ein Kampfmittelbericht keine bodenschutzrechtliche Fragestellung. Übergeben Sie relevante Erkenntnisse an die beteiligten Fachleute, damit die Arbeiten abgestimmt werden können. Die jeweiligen Untersuchungsziele und Ergebnisse sollten dabei eindeutig benannt bleiben.
Für eine gemeinsame Untersuchungsvorbereitung beschreiben die Fachplanungen, welche Informationen sie voneinander benötigen. Die Baugrunduntersuchung kann Kenntnisse über Schichtaufbau und Auffüllungen liefern; die Kampfmittelbewertung betrachtet ihre eigene Verdachts- und Untersuchungsfrage. Bekannte Leitungen und frühere Fundamente werden in beiden Arbeitsprogrammen berücksichtigt. Die Gefährdungsbeurteilung bezieht die jeweils vorgesehenen Tätigkeiten ein. So lassen sich Zugang, Gerätebewegungen und Reihenfolge der Arbeiten abstimmen. Die fachlichen Berichte bleiben mit ihren eigenen Untersuchungszielen und den tatsächlich bearbeiteten Bereichen in der Projektakte erhalten.
Einzelne Erkundungspunkte und eine spätere Baugrube beanspruchen unterschiedliche Bodenbereiche. Halten Sie deshalb fest, welchem Eingriff eine Untersuchung dienen soll. Wenn sich die Bauplanung konkretisiert, werden vorhandene Ergebnisse erneut mit dem benötigten Bereich verglichen. Aus der Prüfung einzelner Punkte entsteht keine pauschale Aussage über die ganze Fläche.
Baugrund, mögliche Schadstoffe und Kampfmittel werden nach ihrer jeweiligen Fragestellung bearbeitet. Beschreiben Sie die geplanten Untersuchungen und ihre Bodeneingriffe gegenüber den Beteiligten. Gemeinsam wird geklärt, welche Ergebnisse vor welchem Schritt benötigt werden. Die Berichte bleiben dabei getrennt nachvollziehbar, auch wenn ihre Ausführung zeitlich aufeinander abgestimmt ist. Zur Ausgangsakte gehören der Lageplan mit Flurstücken, Baufeld oder Trasse sowie historische Unterlagen. Messdaten und Sondierergebnisse werden mit der Befundbewertung verbunden. Die Schlussfolgerung benennt den erreichten Erkenntnisstand und noch benötigte Schritte für die betroffenen Bodenarbeiten.
Wenn ein Aufschluss verlegt oder tiefer geplant wird, kann sich der benötigte Umfang der Vorbereitung ändern. Kennzeichnen Sie die Abweichung vor der Ausführung. Die Fachplanung prüft, ob die vorhandenen Aussagen weiterhin passen. Ein Terminwechsel oder eine neue Punktnummer allein zeigt nicht, ob auch die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit bearbeiteter Fläche und Leistungsumfang zur Projektakte. Der Sondierbericht dokumentiert Messdaten, Auswertung und Untersuchungsgrenzen; die Schlussfolgerung benennt den erreichten Stand und weitere Schritte für offene Bereiche.
Übermitteln Sie den Plan des Erkundungsprogramms und die vorhandenen Kampfmittelunterlagen. Benennen Sie die nächste Arbeit und noch fehlende Berichte. Die beteiligten Fachleute stimmen den benötigten Untersuchungsumfang und die Reihenfolge ab. Die Ausführung erhält anschließend einen nachvollziehbaren Stand der Voraussetzungen für die konkret vorgesehenen Punkte.
Aus den Erkundungen können neue Anforderungen an Gründung, Baugrube oder Leitungen entstehen. Stellen Sie die veränderte Planung dem bisher untersuchten Umfang gegenüber. Bereits passende Ergebnisse werden genutzt. Für zusätzliche Bereiche wird vor den dort vorgesehenen Bodenarbeiten geklärt, welche weiteren Angaben oder Untersuchungen erforderlich sind.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung und weitere einschlägige Unterlagen können die Grundlage der Kampfmittelbewertung bilden. Zuerst ist ihr tatsächlicher Inhalt zu lesen. Welche zusätzliche Untersuchung erforderlich ist, wird daraus und aus den geplanten Eingriffen abgeleitet. Die bloße Erwähnung einer Leistung im Vorentwurf beschreibt noch nicht ihren ausgeführten Umfang.
Eine Sondierung muss zur untersuchten Fläche, zur erforderlichen Tiefe und zu den örtlichen Bedingungen passen. Vorhandene Einbauten und mögliche Störungen sind bei der Verfahrenswahl zu berücksichtigen. Die Auswertung muss erkennen lassen, welche Aussagen möglich sind und wo Grenzen verbleiben. Ein nicht ausreichend auswertbarer Bereich ist kein unauffälliger Befund.
Wenn Sie eine Kampfmittelverdachtsfläche in Friedrichshafen prüfen lassen möchten, werden zunächst die konkrete Verdachtsgrundlage und das Erkenntnisziel beschrieben. Bodenaufbau, vermutete Zielobjekte, Eingriffstiefe und metallische Störeinflüsse beeinflussen die Verfahrenswahl. Bestandsleitungen, Bewehrung, Fundamente und Auffüllungen können die Messbedingungen verändern. Eine Bohrlochfreigabe wird mit Punktlage und dokumentiertem Tiefenbereich zugeordnet. Für Tiefensondierung oder Flächenräumung wird der tatsächlich benötigte Bodenraum festgelegt. Die Fachplanung hält fest, welche Frage das gewählte Verfahren beantworten soll und wie nicht ausreichend auswertbare Bereiche weiter behandelt werden. Die Sondierung wird auf dieses Erkenntnisziel ausgerichtet.
Ein erforderliches Räumkonzept beschreibt, wie die notwendigen Arbeiten aufeinander folgen. Es berücksichtigt auch vorbereitende Bodeneingriffe und die Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen. Bloße Sichtbeobachtung beim Aushub ersetzt keine fachgerechte Kampfmitteluntersuchung. Eine baubegleitende Kampfmittelräumung ist nur auf einer zur jeweiligen Aufgabe passenden Grundlage zu planen.
Die gewählte Arbeitsweise wird in der Ausschreibung als konkrete Fachaufgabe beschrieben. Benötigte Flächen und Tiefen, bekannte Störquellen, Zugänge und verfügbare Unterlagen gehören zur gemeinsamen Grundlage für die Angebote. Trennen Sie die Beschaffung fehlender Erkenntnisse von der technischen Untersuchung und einer gegebenenfalls anschließenden Befundbearbeitung. Eine geeignete Bauaushubüberwachung wird mit ihren Voraussetzungen, Arbeitsbereichen und Übergabeschritten vereinbart. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verantwortlichen werden vor Ort abgestimmt. Bei einer Planänderung erhält das Fachunternehmen die neue Aufgabenbeschreibung vor den betroffenen Bodenarbeiten. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit der jeweiligen Fachaufgabe und Zuständigkeit abgestimmt.
Benennen Sie in der Anfrage die als Nächstes geplante Arbeit, beispielsweise bestimmte Baugrundaufschlüsse. Ergänzen Sie vorhandene Berichte und die dafür vorgesehene Lageplanung. So kann der Fachauftrag auf den unmittelbar benötigten Bereich ausgerichtet werden, ohne eine spätere flächenhafte Baumaßnahme bereits als mitgeprüft zu behandeln. Beim Erstkontakt werden Projektort, nächste Bodenarbeit und benötigte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet Pläne und bisherige Kampfmittelberichte dem aktuellen Erkundungsprogramm zu.
Stimmen Sie ab, welche Unterlagen die beteiligten Fachleute voneinander benötigen und in welcher Reihenfolge gearbeitet werden kann. Änderungen am Erkundungsprogramm sollten allen Betroffenen vorliegen. Eine allgemeine Terminabsprache ersetzt nicht die fachlichen Voraussetzungen für den einzelnen Bodeneingriff. Fehlen tragfähige Grundlagen, werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Methodenauswahl berücksichtigt Verdachtslage, Zielobjekte, Tiefenbereich, Störeinflüsse und Zugänglichkeit.
Nach einer Untersuchung zählt das dokumentierte Ergebnis einschließlich der räumlichen Zuordnung und verbleibender Einschränkungen. Ein Eintrag „beauftragt“ oder „erledigt“ in einer Aufgabenliste reicht für die Bauleitung nicht aus. Die Unterlagen müssen zur vorgesehenen Arbeit passen und vor Beginn der betroffenen Eingriffe verfügbar sein. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet die festgelegten Bereiche. Die Bewertung verbindet Befunde und Messgrenzen mit den geplanten Eingriffen.
Ein Sondierbericht verbindet Messverfahren, bearbeitete Bereiche, Auswertung und Grenzen der Untersuchung. Für tatsächlich ausgeführte Räumarbeiten ergänzt ein Räumprotokoll die Angaben zur Leistung und ihrer räumlichen Zuordnung. Bewahren Sie auch Pläne mit den nicht abschließend bearbeiteten Bereichen auf. Für die anschließende Bauphase werden nutzbare Ergebnisse und noch erforderliche Schritte an die verantwortlichen Beteiligten übergeben. Bei einem Wechsel des Bauunternehmens bleiben diese Unterlagen verfügbar. Die spätere Verwendung richtet sich nach dem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie der dann vorgesehenen Arbeit. Die Freigabedokumentation hält den dokumentierten Leistungsumfang nachvollziehbar fest.
Wenn aus den Erkundungen eine konkrete Gründung oder Baugrube entwickelt wird, gleichen Sie die neue Planung mit dem bisherigen Untersuchungsumfang ab. Bereits verwertbare Ergebnisse werden berücksichtigt. Ergänzungen betreffen die noch offenen Bereiche; sie dürfen weder automatisch für das ganze Grundstück verlangt noch ohne fachlichen Vergleich ausgeschlossen werden. Bericht, Lageanlagen und bei ausgeführten Räumarbeiten das Räumprotokoll dokumentieren die Fachleistung. Die Anschlussentscheidung legt weitere Untersuchungen oder Abstimmungen für offene Bereiche fest.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist auch für Friedrichshafen zuständig. Beratung, Suche und Bergung übernimmt er nach verfügbarer Kapazität gegen Kostenerstattung. Kann der Dienst diese Arbeiten nicht ausführen, sind private Fachunternehmen zu beauftragen. Entschärfung und weitere staatliche Aufgaben beim Umgang mit geborgenen Kampfmitteln bleiben davon getrennt. Die städtische Verfahrensinformation erläutert die Antragsunterlagen für die Vorerkundung.
FONTANA-EOD stimmt mit Ihnen die benötigten Fachleistungen und die dafür erforderlichen Angaben ab. Ausgangspunkt ist der tatsächliche Stand Ihres Vorhabens, nicht allein die Aufgabenliste eines frühen Planentwurfs. Die BFR KMR können außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs fachlich herangezogen werden; ihre Anwendung ersetzt keine örtlich erforderliche behördliche Abstimmung.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Die Nennung einer erforderlichen Leistung beschreibt zunächst eine Planungsaufgabe. Ob diese beauftragt, ausgeführt oder ausgewertet wurde, muss gesondert nachvollziehbar sein. Halten Sie die jeweiligen Unterlagen zusammen. Für die Bauleitung zählt der fachliche Bericht mit seinem Umfang und nicht nur der organisatorische Status einer Aufgabe.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenErkundungsplan, Ausführungsbericht und spätere Bauplanung sollten mit ihren Fassungen erhalten bleiben. Damit wird sichtbar, welche Eingriffe der bisherigen Bewertung zugrunde lagen. Änderungen können gezielt abgeglichen werden. Die Dokumentation unterstützt so den nächsten Schritt, ohne aus einem früheren Teilauftrag eine unbegrenzte Aussage abzuleiten. Bewahren Sie den ursprünglichen Erkundungsplan, den Ausführungsbericht mit Anlagen und spätere Bauplanfassungen jeweils mit ihrem Stand auf. Damit lassen sich neue Eingriffe mit dem bisher untersuchten Umfang vergleichen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die vorgesehenen Bodenarbeiten und den benötigten Erkenntnisstand. Die Bedingungen von Industrie- und Infrastrukturvorhaben fließen in die Einsatzvorbereitung ein.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die Begründung vom 8. April 2025 beschreibt eine Altlastenverdachtsfläche beziehungsweise Altablagerung und weiteren Prüfbedarf. Daraus folgt kein bestätigter Kampfmittelfund.
Das geht aus der vorgezogenen Umweltprüfung vom 24. März 2025 nicht hervor. Sie nennt erforderliche Fachgutachten. Für den aktuellen Stand müssen die inzwischen vorliegenden Untersuchungsberichte erfragt werden.
Ja, auch diese Arbeiten können in den Boden eingreifen. Teilen Sie den beteiligten Fachleuten Lage, Verfahren und Tiefe der vorgesehenen Aufschlüsse mit, damit die notwendigen Voraussetzungen vor der Ausführung geklärt werden können. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf vor den betroffenen Arbeiten mit der Fachfirma und behördliche Anforderungen mit der zuständigen Stelle ab. Zum KMBD-Auftrag gehören Antrag und abgegrenzter Lageplan. Der fachliche Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Auswertung und Methodenwahl mit Untersuchung, Bewertung und Dokumentation.
Nicht automatisch. Punktuelle Eingriffe und eine Baugrube haben einen unterschiedlichen Umfang. Die vorhandenen Ergebnisse müssen mit der späteren Planung verglichen und bei Bedarf ergänzt werden.
Unterbrechen Sie die Arbeiten und halten Sie Abstand. Nichts berühren, bewegen oder freilegen; andere Personen fernhalten. Rufen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110 an und befolgen Sie deren Anweisungen.
Nein. Die Auswertung muss zwischen einem fachlich verwertbaren Ergebnis und einer verbleibenden Untersuchungsgrenze unterscheiden. Kennzeichnen Sie den betroffenen Bereich und die offene Frage. Welche ergänzenden Schritte für den nächsten Eingriff nötig sind, wird fachlich abgestimmt.
Benötigt werden Bericht und Lageanlagen mit den tatsächlich bearbeiteten Flächen, Tiefen, Ergebnissen und Untersuchungsgrenzen. Bei ausgeführten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll dazu. Der organisatorische Status „beauftragt“ beschreibt die Vergabe; den Ergebnisstand dokumentieren die fachlichen Unterlagen.
Vorhandene verwertbare Unterlagen, Recherchebedarf, benötigte Flächen und Tiefen sowie Zugang und Störeinflüsse bestimmen den Aufwand. Hinzu kommen Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls die Bearbeitung von Befunden. Leistungen und Kosten des staatlichen KMBD werden getrennt von privaten Fachaufträgen betrachtet.
Punkte, Verfahren und Tiefen zusammen mit vorhandenen Berichten senden. Ergänzen Sie Adresse, Flurstücke, vorhandene Luftbildauswertungen, Auflagen und Leitungspläne mit ihrem Stand.
Offene, beauftragte und bereits dokumentierte Aufgaben nachvollziehbar unterscheiden. Benennen Sie Baufeld, Trassen, Bohrpunkte, Eingriffstiefen und Bauzeiten sowie Projektstatus und gewünschte Entscheidung.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.