Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Netzbetreiber, Leitungsplanung, Tragwerksplanung und Fundamentbau müssen Mastgründungen, Erdungen, Zuwegungen und Montageflächen auf die vorhandene Verdachtslage beziehen. FONTANA-EOD plant geeignete Untersuchungen nach Mastnummer, Fundamentgeometrie, Tiefe und Rückbauzustand. Senden Sie Mastpunktlisten, Gründungspläne, Solltiefen sowie Arbeitsflächen und Bauphasen, damit Leistungen und Nachweise vor Bohrungen, Aushub und Rückbau festgelegt werden können.
Koordinaten und Fundamentgeometrie festlegen.
Pfähle, Baugruben und Bohrungen erfassen.
Zuwegung, Rückbau und Montage abstimmen.
Vor Arbeiten an einem Maststandort wird anhand vorhandener Verdachtshinweise und geplanter Bodeneingriffe geklärt, welche Kampfmitteluntersuchung benötigt wird. Das betrifft Baugrundbohrungen, Fundamentaushub, Pfähle, Erdungen, Provisorien, Zuwegungen und den Rückbau vorhandener Gründungen.
Ein Freileitungsmast ist kampfmitteltechnisch kein einzelner Punkt. Fundamentgruppen, Baugrube, Erdung, Zuwegung, Kranfläche und Rückbauzone besitzen unterschiedliche Geometrien und Eingriffstiefen.
Die Prüfung folgt der tatsächlichen Baufolge. Dadurch kann jeder Maststandort abschnittsweise bearbeitet, dokumentiert und an das nächste Gewerk übergeben werden.
Bei Bestandsleitungen werden betriebliche Zugänge, Schutzbereiche und vorhandene Stahl- oder Leitungseinbauten als reale Randbedingungen der Methodenauswahl berücksichtigt.

Bei neuen Maststandorten wird der Untersuchungsbedarf anhand der historischen Verdachtslage und der geplanten Gründungen ermittelt. Mastpunkt, Fundamentabmessungen, Baugrube, Arbeitsraum und Zuwegung werden als zusammenhängender Bauabschnitt erfasst.
Sind Pfähle oder tief reichende Bohrungen vorgesehen, wird der relevante Tiefenraum gesondert geplant. Für die freien Flächen und die einzelnen Gründungspunkte wird geprüft, welche Verfahren die benötigten Arbeitsräume erfassen können.
Mastgründungen tiefenbezogen prüfen
Beim Ersatz vorhandener Maste beeinflussen Altgründungen, Erdungen, Leitungen und metallische Bauteile die technische Untersuchung. Der Bearbeitungsplan unterscheidet Bestand, Rückbau, neue Fundamentpunkte und Bereiche, die erst nach dem Abbruch zugänglich werden.
Eine Verschiebung der neuen Mastachse wird gegen den vorhandenen Nachweis geprüft. Ergebnisse des Altstandorts werden nicht ohne räumlichen und tiefenbezogenen Abgleich auf die neue Geometrie übertragen.
Ersatzneubau fachlich einordnen
Verstärkungen können zusätzliche Pfähle, Fundamentverbreiterungen, Anker oder Erdarbeiten neben der bestehenden Konstruktion erfordern. Der Arbeitsraum liegt dann in unmittelbarer Nähe metallischer und elektrischer Anlagen.
Messbare Teilflächen, tiefe punktuelle Bodeneingriffe und zunächst nicht untersuchbare Zonen werden im Plan getrennt dargestellt. Für verbleibende Zonen werden geeignete ergänzende Verfahren geprüft. Betriebs- und Sicherheitsvorgaben des Netzbetreibers fließen in Zugang und Ausführung ein.
Ergänzungsumfang und Nachweise festlegen
Temporäre Zufahrten, Kranplätze und Montageflächen können Bodenaustausch, Planumsherstellung, Entwässerung oder lastverteilende Gründungen benötigen. Damit entstehen zusätzliche Eingriffsflächen außerhalb der eigentlichen Mastfundamente.
Die kampfmitteltechnische Bearbeitung wird auf die tatsächlich vorgesehene Bautätigkeit bezogen. Flächen ohne Bodeneingriff und Bereiche mit Aushub oder Bodenverbesserung bleiben im Lageplan unterscheidbar.
Geeignete Verfahren für Logistikflächen bestimmen
Geotechnische Bohrungen, Rammsondierungen oder Grundwassermessstellen können vor der endgültigen Mastplanung in den Untergrund eingreifen. Ihr Untersuchungsbedarf wird bereits in der frühen Phase anhand von Lage, Tiefe und vorhandenen Verdachtshinweisen geklärt.
Punktliste, Solltiefe, Bohrverfahren, Durchmesser und Reihenfolge werden mit vorhandenen Verdachts- und Bestandsinformationen abgeglichen. Änderungen an den Aufschlusspunkten werden fortgeschrieben.
Baugrundpunkte vorbereiten
Beim Ausbau vorhandener Fundamente werden oft Bereiche erreicht, die durch Stahl, Beton und Erdungsanlagen zuvor nicht belastbar messbar waren. Die Rückbaufolge bestimmt deshalb, wann eine ergänzende Prüfung möglich wird.
Aushubabschnitte, Stopppunkte, noch nicht untersuchte Zonen und die Behandlung auffälliger Befunde werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachfirma abgestimmt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen beim Rückbau oder Herstellen von Zugängen eingeplant.
Rückbau und Aushub fachlich planenDie Kampfmittelprüfung entwickelt sich mit dem Planungsstand. Frühe Trassenbewertungen beantworten andere Fragen als eine detaillierte Mastpunktliste oder der Rückbau einer bestehenden Gründung.
Vor der Untersuchung wird festgelegt, welche Flächen und Tiefen betroffen sind und welche Ergebnisse die Planung oder Bauleitung benötigt.
In der frühen Planung muss geklärt werden, welche Maststandorte historisch auffällig sind und welche Flächen für Zuwegung, Arbeitsraum und Provisorien benötigt werden.
Die erste Bewertung schafft keine technische Aussage über den heutigen Untergrund, grenzt aber die Bereiche ein, für die weitere Prüfung vorbereitet werden sollte.
Ergebnis ist eine räumlich nachvollziehbare Grundlage für Variantenvergleich, Terminplanung und Kostenansatz.
Historische Verdachtslage bewertenSobald Mastkoordinaten und Gründungsart vorliegen, werden Fundamentpunkte, Solltiefen, Durchmesser und Arbeitsräume im Lageplan erfasst.
Vier Einzelfundamente oder mehrere Pfähle werden nicht als ein abstrakter Mastpunkt behandelt, sondern als einzelne technische Prüfbereiche.
Verschiebungen und zusätzliche Punkte erhalten einen neuen Abgleich mit dem dokumentierten Bearbeitungsstand.
Fundamentpunkte und Tiefe prüfenDie Leistungsbeschreibung muss zwischen historischer Prüfung, Flächensondierung, Tiefenprüfung, Freilegung und baubegleitender Bearbeitung unterscheiden.
Mastanzahl, Punktmengen, Flächengrößen, Tiefen, Zugänglichkeit, Bestandsstörungen, Vermessung und geschuldete Dokumentation werden eindeutig beschrieben.
So entstehen vergleichbare Angebote und klare Auslöser für mögliche Zusatzleistungen.
Vergabegrundlage und Nachweise strukturierenWährend der Ausführung können Gründungen verschoben, Zuwegungen angepasst oder zusätzliche Montageflächen benötigt werden. Jede Änderung wird gegen den vorhandenen Flächen- und Punktnachweis geprüft.
Liegt die neue Geometrie außerhalb des bearbeiteten Bereichs oder reicht tiefer, wird vor dem Bodeneingriff eine Ergänzung festgelegt.
Die Bauleitung erhält dadurch eine klare Aussage, welche Arbeit fortgesetzt werden kann und wo eine neue Fachentscheidung notwendig ist.
Geänderte Mastgeometrie prüfenAltgründungen, Erdungsnetze, Stahlteile, Leitungen und Baustelleneinrichtungen können Oberflächenmessungen überlagern. Diese Einschränkungen werden mit Lage und Bauzustand dokumentiert.
Nach einzelnen Rückbauschritten können neue Messzugänge entstehen. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor den vorbereitenden Bodeneingriffen eingeplant. Für nicht vollständig voruntersuchte Bereiche wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
Ein unvollständig messbarer Bereich wird nicht als unauffällig behandelt.
Nicht messbare Zonen weiterbearbeitenEine Messanomalie beschreibt zunächst eine auffällige physikalische Antwort. Erst weitere Auswertung oder Freilegung klärt, ob ein technischer Störkörper oder ein kampfmittelrelevanter Gegenstand vorliegt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Die weitere Bearbeitung richtet sich nach dem Befund und den Anweisungen der zuständigen Stellen.
Befunde und Zuständigkeiten nachvollziehbar erfassenDer Grundstücksumriss oder eine allgemeine Streckenbewertung reicht für den Freileitungsbau nicht aus. Maßgeblich sind die tatsächlichen Mast-, Baugruben-, Zuwegungs- und Logistikgeometrien.
Die fachliche Entscheidung benennt nicht nur das Verfahren, sondern auch den räumlichen Geltungsbereich und die noch offenen Anschlussmaßnahmen.
Ausgangslage: Der Korridor steht fest, Maststandorte und Bauflächen sind jedoch noch nicht abschließend bestimmt.
Fachlicher Schritt: Historische Quellen und bekannte Hinweise werden auf Korridor, Varianten und mögliche Arbeitsflächen bezogen.
Nachweisziel: Die Planung erkennt prioritäre Verdachtsabschnitte und kann technische Prüfungen in Termin und Budget einordnen.
Korridor historisch bewertenAusgangslage: Fundamentabmessung, Baugrube und Arbeitsfläche sind bekannt; der oberflächennahe Bereich ist zugänglich.
Fachlicher Schritt: Eine geeignete flächenbezogene Sondierung wird nach Zielobjekt, Boden und Störumfeld ausgewählt.
Nachweisziel: Messfläche, Anomalien, Einschränkungen und Anschlussmaßnahmen werden auf den Maststandort bezogen dokumentiert.
Flächenprüfung am Maststandort planenAusgangslage: Einzelne Gründungselemente reichen deutlich tiefer als eine oberflächennahe Messzone.
Fachlicher Schritt: Für den vollständigen Punkt- und Tiefenraum wird geprüft, welche Bereiche vorhandene Untersuchungen erfassen und welche ergänzende Bohrloch- oder Tiefensondierung zur späteren Gründungsgeometrie passt.
Nachweisziel: Jeder Pfahl oder Bohrpunkt erhält einen eindeutigen Status mit Soll- und Prüftiefe.
Tiefe Gründungspunkte untersuchenAusgangslage: Der neue Standort liegt im Einflussbereich von Altgründung, Erdung, Leitung und bestehendem Mast.
Fachlicher Schritt: Freie Messbereiche, technisch überlagerte Zonen und erst nach Rückbau erreichbare Arbeitsräume werden getrennt geplant.
Nachweisziel: Der Bericht zeigt, welche Aussage im jeweiligen Bauzustand belastbar ist und welche Ergänzung folgt.
Bauzustände und Anschlussmaßnahmen festlegenAusgangslage: Für Anlieferung und Kranbetrieb werden Planum, Entwässerung oder Bodenverbesserung hergestellt.
Fachlicher Schritt: Die Abschnitte mit Bodeneingriffen werden als eigene Untersuchungsflächen erfasst. Für vorab nicht vollständig untersuchbare Bereiche werden geeignete ergänzende Verfahren geprüft.
Nachweisziel: Dauerhafte Mastgründung und temporäre Logistikfläche bleiben in der Projektakte getrennt erkennbar.
Untersuchungsbedarf zusätzlicher Arbeitsflächen klärenAusgangslage: Eine Messung oder Altunterlage weist auf einen weiter zu klärenden Punkt im geplanten Arbeitsraum hin.
Fachlicher Schritt: Lage, Tiefe, Störumfeld und spätere Gründung werden abgeglichen; die weitere Untersuchung wird fachlich und organisatorisch vorbereitet.
Nachweisziel: Freilegung, Befund, Übergabe und verbleibende Grenzen werden dem Mastpunkt eindeutig zugeordnet.
Weitere Untersuchungen und Maßnahmen dokumentierenFreileitungsprojekte benötigen eine Dokumentation, die über viele Maststandorte und Bauphasen konsistent bleibt. Punktlisten, Flächen, Tiefen und Maßnahmenstatus müssen demselben Mast- und Trassenbezug folgen.
Jeder Nachweis benennt den geltenden Planstand und den tatsächlich untersuchten Arbeitsraum.
Mastnummer, Trassenabschnitt, Koordinatensystem, Lageplan, Flurstück, Planstand und vorgesehene Bauphase bilden den eindeutigen räumlichen Bezug.
Bei Ersatzneubauten werden Alt- und Neumast sowie Rückbau- und Neubauflächen getrennt gekennzeichnet.
Fundamentpunkte, Baugruben, Pfähle, Bohrungen, Erdungen, Arbeitsräume und Solltiefen werden aus der technischen Planung übernommen.
Die Dokumentation zeigt, welche Geometrie tatsächlich geprüft wurde und wie Änderungen nachgeführt wurden.
Luftbilder, Karten, Behördenunterlagen, Altberichte und bekannte Fundinformationen werden auf Mastkorridor und Arbeitsflächen bezogen.
Quellenlage und verbleibende Datenlücken bleiben von technischen Messergebnissen unterscheidbar.
Messflächen, Raster, Bohrlochgeometrien, Prüftiefen, Positionierung, Boden- und Oberflächenbedingungen sowie technische Störquellen werden nachvollziehbar festgehalten.
Rohdaten, Auswertung und Lageplan verwenden dieselben Punkt- und Flächenkennungen.
Altgründungen, Stahlkonstruktionen, Erdungsanlagen, fehlender Zugang oder geänderte Bauzustände können die Untersuchung begrenzen.
Diese Zonen werden im Plan gekennzeichnet. Geeignete ergänzende Verfahren und der mögliche Untersuchungszeitpunkt werden gesondert geprüft.
Bericht und Lageplan führen Ergebnisse, Befunde, bearbeitete Tiefen, nicht geprüfte Bereiche und Anschlussentscheidungen je Mastnummer zusammen.
Dadurch kann die Bauleitung den Status eines einzelnen Standorts prüfen, ohne Aussagen auf andere Maste zu übertragen.
Das Dossier führt historische Grundlage, technische Untersuchung und Baufortschritt zusammen. Es zeigt je Maststandort, welche Bereiche untersucht wurden und welche Aufgaben vor dem nächsten Bodeneingriff noch offen sind.
Bei mehrjährigen Projekten bleibt die Entwicklung von Planung, Punktlisten und Bauzuständen nachvollziehbar.
Trassenplan, Mastliste, Koordinaten, Gründungstypen, Bauphasen und Planindizes werden in einer gemeinsamen Struktur geführt.
Jede Datei lässt erkennen, für welchen Mast und welchen Bearbeitungsstand sie gilt.
Verdachtsflächen, Quellenhinweise und offene Daten werden dem Trassenabschnitt und den betroffenen Maststandorten zugeordnet.
So bleibt erkennbar, ob eine Aussage aus einer allgemeinen Korridorbewertung oder einer punktbezogenen Prüfung stammt.
Messflächen, Fundamentpunkte, Bohrungen, Prüftiefen und technische Randbedingungen werden georeferenziert dokumentiert.
Die Datensätze lassen sich mit Gründungsplan, Zuwegung und Bauablauf verknüpfen.
Anomalien, Störkörper, Freilegungen und tatsächliche Funde erhalten einen fortschreibbaren Status.
Offene Punkte werden mit Anschlussmaßnahme, Verantwortlichkeit und Terminbezug geführt.
Netzbetreiber, Planung, Bauleitung, HSE, ausführende Firmen und zuständige Stellen erhalten rollenbezogene Informationen.
Übergaben benennen Mastnummer, Planstand, offenen Arbeitsraum und die vor dem nächsten Eingriff erforderliche Entscheidung.
Berichte, Karten, Punktlisten und Protokolle werden zu einer mastbezogenen Projektakte zusammengeführt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Neue Maste, Punktverschiebungen oder geänderte Gründungen werden als Ergänzung dokumentiert, ohne frühere Ergebnisse auszuweiten.
Der aktuelle Planstand und die vorgesehenen Arbeiten je Mast bestimmen den Untersuchungsablauf. Frühe historische Einordnung schafft Orientierung; die technische Bearbeitung wird mit fortschreitender Planung auf einzelne Fundament- und Arbeitsbereiche verdichtet.
Die mastbezogene Dokumentation erlaubt eine abschnittsweise Übergabe, ohne Ergebnisse auf nicht untersuchte Standorte auszudehnen.
Korridor, Maststandorte, Neubau oder Ersatzneubau, Gründungsarten, Bauphasen und benötigte Projektentscheidung werden beschrieben.
Der erste Abgleich trennt bekannte Arbeitsräume von noch offenen Varianten.
Historische Auswertungen, behördliche Hinweise, Altgründungen, Leitungen, Baugrunddaten und vorhandene Sondierberichte werden auf Mastnummer und Lage bezogen.
Widersprüche und fehlende Grundlagen werden als konkrete Klärungsaufgaben festgehalten.
Einzelfundamente, Pfähle, Baugruben, Erdungen, Zuwegungen, Kran- und Montageflächen werden mit Fläche, Punktlage und Tiefe erfasst.
Diese Geometrie bildet die Grundlage für Leistungsbeschreibung und Feldplanung.
Messziel, Boden, Oberfläche, Störumfeld und erforderliche Tiefe bestimmen die geeignete Kombination aus historischer, flächiger, punktbezogener oder baubegleitender Leistung.
Für Rückbau- und Bestandsbereiche werden geeignete ergänzende Verfahren und mögliche Messzeitpunkte geprüft.
Mastpunkte, Messflächen, Bohrungen, Schutzbereiche, Zufahrten und Ansprechpartner werden vor dem Einsatz abgeglichen.
Betriebliche Vorgaben und Parallelgewerke werden mit der vorgesehenen Arbeitsfolge verbunden.
Messungen, Tiefensondierungen und kontrollierte Erdarbeiten erfolgen auf Grundlage der dokumentierten Geometrie.
Abweichungen, Störzonen und nicht erreichbare Bereiche werden unmittelbar mastbezogen aufgenommen.
Messwerte, Anomalien, Freilegungen und Feldbeobachtungen werden mit Verdachtshinweisen, Gründungsplanung und Bauzustand abgeglichen.
Für jeden offenen Bereich wird festgehalten, welche weitere Untersuchung oder Maßnahme benötigt wird.
Bericht, Plan, Punktliste und Einschränkungen werden für Netzbetreiber, Bauleitung und Folgegewerke aufbereitet.
Änderungen an Mastlage, Gründung oder Arbeitsfläche lösen einen gezielten Abgleich mit dem vorhandenen Status aus.
Die kampfmitteltechnische Aufgabe orientiert sich an der realen Gründung und den für Bau und Montage benötigten Nebenflächen. Mastmittelpunkt oder Grundstücksgrenze allein liefern keine ausreichende Prüfgeometrie.
Für jeden Standort werden flächige, lineare und tiefe punktbezogene Eingriffe voneinander getrennt, aber in derselben Lagegrundlage dokumentiert.
Ein Freileitungsmast kann aus mehreren Fundamentpunkten bestehen, die durch Baugruben, Erdungsanlagen und Montageflächen miteinander verbunden sind. Bei Ersatzneubauten kommen Rückbauzonen und die Nähe zur bestehenden Konstruktion hinzu.
Für jeden Punkt werden Solltiefe, Durchmesser, Gründungsart und mögliche Lageabweichung erfasst. Bei flächigen Baugruben zählen Böschung, Verbau und der Raum für Gerätebewegung zum betrachteten Arbeitsbereich.
Die Methodenauswahl unterscheidet freie Messflächen, technisch überprägte Bereiche und Zonen, die erst nach einem definierten Rückbauschritt zugänglich werden. Der Bericht verknüpft jede Einschränkung mit einer konkreten späteren Bearbeitung.
Zuwegungen und Kranflächen werden nur dann einbezogen, wenn ihre Herstellung tatsächlich in den Boden eingreift. Der Untersuchungsumfang wird auf die vorgesehenen Erdarbeiten abgestimmt.
Bei Masten mit mehreren Fundamentpunkten erhält jeder Punkt eine eigene Koordinate und Tiefenangabe. Zusätzlich werden Baugrubenrand, Böschung oder Verbau und der Arbeitsraum zwischen den Fundamenten berücksichtigt.
Eine Aussage für den Mastmittelpunkt ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Fundamentgeometrie.
Pfähle, Mikropfähle oder tief reichende Bohrungen werden als punktbezogene Tiefenräume geplant. Solltiefe, Durchmesser, Einbringverfahren und mögliche Abweichungen bestimmen die Mess- und Sicherheitsgeometrie.
Eine oberflächennahe Flächenmessung wird nur dann angerechnet, wenn sie den erforderlichen Raum nachvollziehbar abdeckt.
Kranstand, Vormontage, Abspann- oder Seilzugflächen können über den Fundamentbereich hinausreichen. Sobald dort Aushub, Bodenverbesserung, Gründung oder Entwässerung vorgesehen ist, entsteht ein eigener Prüfbereich.
Temporäre und dauerhafte Flächen werden mit unterschiedlichen Kennungen dokumentiert.
Erdungsringe, Tiefenerder, Steuerkabel und Anschlussleitungen erzeugen lineare oder punktuelle Bodeneingriffe. Bestehende metallische Einbauten können zugleich die Messbarkeit beeinflussen.
Für Eingriffsachse, Tiefe und Bauzustand werden geeignete Untersuchungsverfahren festgelegt.
Altgründungen und Stahlteile können relevante Bereiche abschatten oder Signale überlagern. Der Rückbauplan legt fest, wann welche Zone zugänglich wird und wie sie vor dem nächsten Arbeitsschritt bewertet wird.
Nicht erreichbare Bereiche bleiben bis zur vorgesehenen Ergänzung als offen gekennzeichnet.
Maststandorte und Fundamentpunkte können sich zwischen Entwurf und Ausführung verschieben. Der Nachweis wird deshalb nicht nur über Namen, sondern über Koordinaten und dokumentierte Geometrien geführt.
Liegt die neue Lage außerhalb des geprüften Bereichs, wird der zusätzliche Arbeitsraum vor Ausführung bewertet.

Die passende Leistung richtet sich nach Masttyp, Gründungsart, Solltiefe, Arbeitsfläche, Bodenaufbau, technischer Überprägung und historischem Verdacht. Reichen die geplanten Bodeneingriffe über den oberflächennah erfassten Bereich hinaus, wird geprüft, welches Verfahren den benötigten Arbeitsraum bis zur vorgesehenen Tiefe untersuchen kann.
Verfahren nach Tiefe und Gründungsart auswählen
Bei bestehenden Leitungen können Altgründungen, Erdungsbänder, Stahlteile, Leitungen und frühere Baumaßnahmen die Messbarkeit einschränken. Für solche Bereiche werden geeignete ergänzende Verfahren und Untersuchungszeitpunkte vor oder nach einzelnen Rückbauschritten geprüft.
Untersuchung mit den Rückbauzuständen abstimmenKeine Methode deckt automatisch Trassenkorridor, Mastfläche, Pfahlpunkt und Rückbauzustand gleichermaßen ab. Die Verfahren werden nach ihrer physikalischen Aussage und dem späteren Eingriff kombiniert.
Der Nachweis nennt für jeden Bereich, welches Verfahren angewandt wurde und welche Grenzen für die Bauentscheidung bestehen.
Ordnet ein, ob und in welchen Teilen des Trassenkorridors ein historisch begründeter Kampfmittelverdacht besteht.
Sie ersetzt keine technische Untersuchung der heutigen Mastfundamente oder Arbeitsflächen.
Kann auf freien Flächen ferromagnetische Auffälligkeiten erfassen und für Mast- oder Zuwegungsbereiche geeignet sein.
Bestehende Maste, Erdungen, Zäune, Fahrzeuge und Schrottanteile können die Auswertbarkeit begrenzen.
Erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann bestimmte Flächen- oder Punktfragen ergänzen.
Leitungsanlagen, Bodenleitfähigkeit und Zielgeometrie werden vor dem Einsatz fachlich bewertet.
Bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann auf geeigneten befestigten oder heterogenen Flächen zusätzliche Informationen liefern.
Eine Radarreflexion identifiziert ein Kampfmittel nicht eindeutig. Sie wird mit bekannten Einbauten und Verdachtshinweisen abgeglichen.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Pfähle, Bohrungen und tiefe Mastfundamente.
Bohrlochlage, Messstrecke, Verrohrung, Solltiefe und spätere Gründung werden aufeinander abgestimmt.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege, Dokumentation und Arbeitsraum werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt.
Der Untersuchungsplan nennt die Mast- und Fundamentkoordinaten, die benötigten Tiefen und die Gründe für die Verfahrenswahl. Verschieben sich Punkte oder ändern sich Bauphasen, werden die vorhandenen Ergebnisse mit dem neuen Plan abgeglichen.
Freileitungsprojekte verbinden viele räumlich getrennte Standorte. Einheitliche Benennung und konsequente Fortschreibung sind deshalb ebenso wichtig wie die Feldleistung selbst.
FONTANA-EOD beginnt mit der Frage, welche Bodeneingriffe an welchem Mast tatsächlich vorgesehen sind. Fundamentgruppen, Pfähle, Erdung, Zuwegung und Montageflächen werden nicht zu einer unbestimmten Standortfläche zusammengefasst.
Die Methodenauswahl folgt Verdachtslage, Zielobjekt, Gründungstiefe, Boden, Oberfläche und technischer Umgebung. Bestehende Stahlteile und Erdungsanlagen werden als Messgrenze frühzeitig berücksichtigt.
Während der Ausführung bleiben Punktlisten, Messflächen und Rückbauzustände mit dem geltenden Planstand verbunden. Änderungen werden fachlich eingeordnet, bevor ein vorhandenes Ergebnis auf die neue Geometrie übertragen wird.
Auffälligkeiten werden mit Mastnummer, Koordinate und Arbeitsraum kommuniziert. Messanomalie, technischer Störkörper und tatsächliche Fundlage bleiben getrennte Sachverhalte, damit Projektbeteiligte auf derselben Informationsgrundlage handeln.
Die Abschlussunterlagen beschreiben den erreichten Bearbeitungsstand und seine Grenzen. Netzbetreiber und Bauleitung erkennen daraus, welche Aufgaben vor dem nächsten Arbeitsschritt noch offen sind. Aussagen über nicht untersuchte Standorte lassen sich daraus nicht ableiten.
Mastnummer, Koordinaten, Fundamentpunkte und Bauphase werden vor Beginn festgelegt.
Verfahren richten sich nach Zielobjekt, Tiefe, Boden und vorhandener metallischer Überprägung.
Zugänge, Schutzbereiche, Abschaltungen und Parallelgewerke fließen in die Einsatzvorbereitung ein.
Messungen, Bohrpunkte, Befunde und Einschränkungen bleiben dem aktuellen Mastplan zugeordnet.
Punktverschiebungen, neue Gründungen und zusätzliche Flächen werden gegen den bestehenden Nachweis geprüft.
Das Ergebnis benennt den nächsten fachlichen Schritt für den dokumentierten Standort.
FONTANA-EOD beschreibt anhand dieser Angaben die zu untersuchenden Flächen und Tiefen sowie die benötigten Nachweise je Maststandort und Bauabschnitt.
Ändern sich Fundamentpunkte, Pfahlgeometrie oder Baugrubenabmessungen, werden die bisherigen Ergebnisse mit der neuen Planung verglichen. Provisorien und zusätzliche Arbeitsflächen erhalten einen eigenen Bearbeitungsstand, wenn sie über den dokumentierten Untersuchungsraum hinausgehen.
Netzbetreiber, Planung, HSE, Bauunternehmen, Fachfirma und zuständige Stellen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Vor der Ausführung wird festgelegt, wer Planänderungen meldet, noch offene Flächen nachverfolgt und Ergebnisse übernimmt.
Fachliche Bewertung, betriebliche Arbeitsfreigabe und behördliche Fundentscheidung werden voneinander unterscheidbar dokumentiert.
Definieren Trassenabschnitt, Mastprogramm, Bauphasen, betriebliche Rahmenbedingungen und benötigte Nachweise.
Sie stellen vorhandene Plan-, Bestands- und Verdachtsunterlagen bereit und beauftragen die erforderlichen Fachleistungen.
Überführen das Vorhaben in Mastpunktlisten, Gründungsarten, Baugruben, Pfähle, Zuwegungen und temporäre Arbeitsflächen.
Änderungen an Lage oder Gründung werden so kommuniziert, dass der vorhandene Bearbeitungsstand geprüft werden kann.
Regeln Zugang, Schutzbereiche, Arbeiten im Leitungsumfeld, Unterweisung und betriebliche Arbeitsfreigaben.
Ihre Vorgaben bestimmen, wann und unter welchen Bedingungen Bestandsstandorte und Rückbauzonen erreichbar sind.
Setzen Bohrungen, Pfähle, Fundamentaushub, Rückbau, Erdung und Zuwegungsbau innerhalb des abgestimmten Arbeitsraums um.
Abweichungen an Lage, Tiefe oder Bauweise werden vor dem Eingriff an die Fachbeteiligten gemeldet.
Ordnet Verdachtslage und Unterlagen ein, entwickelt die beauftragte Vorgehensweise und dokumentiert Ergebnisse sowie methodische Grenzen.
Die Bearbeitung wird auf Mastpunkt, Gründungsgeometrie und aktuellen Bauzustand bezogen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden den tatsächlichen Maststandorten und Bauabschnitten zugeordnet; Meldewege werden vor Beginn festgelegt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand in Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen.
Tätigkeit, Projektort, Leitungszustand und Bauverfahren bestimmen die organisatorischen Anforderungen. Leistungsumfang, Qualifikation, Schutzmaßnahmen und Dokumentation werden für den konkreten Mast- oder Trassenabschnitt festgelegt.
Betriebliche Regeln des Netzbetreibers ergänzen den kampfmitteltechnischen Ablauf. Sie ersetzen weder die fachliche Methodenauswahl noch die eindeutige Beschreibung des bearbeiteten Bereichs.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung verbindet Baugrundaufschlüsse, Bohrungen, Pfähle, Fundamentaushub, Rückbau, schwere Geräte, Leitungsumfeld, Schutzbereiche, Rettungswege und Kommunikation mit der vorgesehenen kampfmitteltechnischen Bearbeitung.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Freileitungsprojekt wird gesondert geklärt.
Eine planbare Voruntersuchung unterscheidet sich von einer tatsächlichen Fundlage. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend Bauleitung und Anlagenverantwortliche informieren.
Vertragliche Abnahme, betriebliche Arbeitsfreigabe und behördliche Entscheidung erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Projektorganisation legt fest, welche Unterlagen und Entscheidungen vor dem jeweiligen Arbeitsschritt benötigt werden.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Beim Freileitungs- und Mastbau wird die erforderliche Qualifikation mit den tatsächlich beauftragten Tätigkeiten und Arbeitsräumen verbunden.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Unternehmen, verantwortliche Personen und konkreter Aufgabenbereich müssen zur ausgeführten Tätigkeit passen.
Gründungsverfahren, Arbeitsräume, Geräte, Leitungsumfeld, Schutzbereiche und Meldewege werden projektbezogen festgelegt.
Mastpunkte, Flächen, Tiefen, Verfahren, Qualitätskontrolle und geschuldete Nachweise werden vor Vergabe eindeutig beschrieben.
Bauleitung, HSE, Projektträger und örtlich zuständige Stellen erhalten einen abgestimmten Informations- und Meldeweg.
Punktmengen, Gründungsarten, Bauflächen, Zugänglichkeit, Qualifikationsanforderungen und Abnahmegrundlagen werden vergleichbar beschrieben.
Bedarfspositionen erhalten einen klaren fachlichen Auslöser.
Planstand, Vermessung, Schutzbereiche, Zugänge, Geräte, Unterweisung und Ansprechpartner werden geprüft.
Änderungen vor Mobilisierung werden in die Aufgabenstellung übernommen.
Arbeiten sofort einstellen, den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen, den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Anschließend Bauleitung und Anlagenverantwortliche informieren. Die Fortsetzung der Arbeiten richtet sich nach den Anweisungen der zuständigen Stellen.
Die Arbeitsergebnisse verbinden historische Grundlage, technische Prüfung, Bauausführung und Übergabe. Entscheidend ist der eindeutige Bezug zu Mastnummer, Koordinaten, Gründungsgeometrie und Planstand.
Der Plan verbindet Mastpunktliste, Gründungsgeometrie, Arbeitsflächen und aktuelle Bauphase. Er ist die Grundlage für Messung, Bericht und Übergabe.
Maststandorte im Energieprojekt einordnen
Quellenlage und Verdachtsbereiche unterstützen die Priorisierung technischer Untersuchungen, ersetzen aber keine heutige Sondierung.
Historische Verdachtsbewertung vertiefen
Pfähle und tiefe Einzelgründungen erhalten einen eigenen Mess- und Bewertungsnachweis. Änderungen werden nicht aus allgemeinen Flächenaussagen abgeleitet.
Mastgründungen tiefenbezogen untersuchen
Wo Bestand oder Rückbau eine vorgelagerte Messung begrenzen, wird der tatsächliche Erdprozess nach abgestimmter Methodik erfasst.
Aushub und Rückbau fachlich begleiten
Die Dokumentation verbindet ursprüngliche Auffälligkeit, weitere Bearbeitung und die für den Bauabschnitt relevante Anschlussentscheidung.
Befunde und Übergaben in der Projektakte führen
Netzbetreiber und Bauleitung können den Bearbeitungsstand jedes Maststandorts anhand derselben Datenstruktur nachvollziehen.
Mastbezogene Projektakte dokumentieren

Freileitungsmasten verbinden historische Verdachtsklärung, punktbezogene Tiefenprüfung, Rückbau, Bauaushub und eine mastbezogene Projektakte. Für jede dieser Aufgaben wird der dafür zuständige Leistungsumfang getrennt festgelegt.
Kampfmittelprüfungen für Verkehrs-, Leitungs-, Energie- und andere Infrastrukturprojekte nach den jeweiligen Bodeneingriffen planen.
Weitere Projektarten vergleichen
Leitungskorridore, Querungen, Fundamente und Anlagenflächen nach Bauverfahren und Eingriffstiefe unterscheiden.
Energieprojekt insgesamt einordnen
Verdachtsgrundlage, historische Nutzung und betroffene Mastabschnitte vor der technischen Prüfung klären.
Historische Verdachtslage bestimmen
Tiefe Gründungs-, Pfahl- und Bohrpunkte mit einer eigenen Prüfgeometrie vorbereiten.
Tiefe Mastpunkte fachlich prüfen
Eignung und Ablauf einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für verbleibende Aushubbereiche klären.
Aushubablauf am Maststandort planen
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Befund- und Bergungsprozess klären
Leistungsbeschreibung, Punktstatus, Lagepläne, Qualitätskontrolle und Abschlussunterlagen abstimmen.
Vergabe und Mastnachweise vorbereiten
Projektort und örtliche Zuständigkeiten für Planung, Auflagen und Fundkommunikation klären.
Regionale Zuständigkeit klären
Für die Planung werden Mastnummer, Koordinaten, Fundamentpunkte, Baugrubengeometrie, Gründungstiefe, Zuwegung und temporäre Arbeitsflächen auf denselben Lagebezug gebracht. So bleibt erkennbar, welche Aussage für welchen Mast und welchen Bauzustand gilt.
Projektort, Trassenabschnitt und Mastnummer verbinden die Unterlagen mit dem konkreten Standort. Vorhandene Anforderungen und Ansprechpartner werden dem jeweiligen Abschnitt zugeordnet.
Untersuchungsergebnisse bleiben an die dokumentierte Mastnummer, Lage und Tiefe gebunden. Ein benachbarter Standort kann andere Gründungen, Bestandsbauteile und Messbedingungen aufweisen; sein Untersuchungsbedarf wird entsprechend separat beschrieben.
Nachweise am Eingriff prüfenBaustraßen, Montageflächen und Provisorien können außerhalb der eigentlichen Mastgründung liegen. Soweit dort Bodeneingriffe geplant sind, werden Lage, Tiefe und Bauzustand mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen.
Fachliche Grundlagen vertiefenFür die konkrete Leistung bleiben Mastgeometrie, Gründungsart, Verdachtslage, Bauzustand und benötigter Nachweis maßgeblich.
Die fachliche Einordnung sollte einsetzen, sobald Maststandorte, Trassenkorridor und vorgesehene Gründungsart ausreichend bestimmt sind. Vor Baugrundbohrungen, Fundamentaushub, Pfahlherstellung, Zuwegungsbau oder Rückbau bestehender Fundamente müssen Verdachtslage und betroffener Arbeitsraum räumlich aufeinander bezogen werden.
Eine flächige Untersuchung kann oberflächennahe Bereiche und freie Arbeitszonen abdecken, beantwortet aber tiefe Einzelgründungen nicht automatisch. Bei Pfählen, tiefen Fundamenten oder Bohrpunkten wird geprüft, ob eine punkt- und tiefenbezogene Sondierung für den vollständigen späteren Eingriffsraum erforderlich ist.
Jeder Fundamentpunkt erhält eine eindeutige Koordinate, Solltiefe und Zuordnung zur aktuellen Mastgeometrie. Zusätzlich werden Baugrube, Böschung oder Verbau, Arbeitsraum zwischen den Fundamenten sowie mögliche Lageabweichungen berücksichtigt. Der Nachweis bleibt auf die dokumentierten Punkte und Flächen begrenzt.
Das hängt vom vorgesehenen Bodeneingriff ab. Werden Wege neu aufgebaut, Boden verbessert, Entwässerungen hergestellt, Kranflächen gegründet oder Gelände abgetragen, gehören diese Bereiche zur kampfmitteltechnischen Aufgabenstellung. Reine Befahrung ohne Bodeneingriff stellt eine andere Projektlage dar.
Beim Ersatzneubau können alte Fundamente, Erdungen, Leitungen und metallische Bauteile die Messbarkeit begrenzen. Die Prüfung wird deshalb an Rückbaufolge und Bauzustand gekoppelt. Erst nach dem Freilegen oder Entfernen bestimmter Bauteile zugängliche Zonen werden als eigener Bearbeitungsabschnitt geführt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor den Bodeneingriffen beim Rückbau eingeplant.
Hilfreich sind Mastpunktliste, Lageplan, Gründungsplanung, Baugrundaufschlüsse, Zuwegungs- und Logistikplanung, Angaben zu Provisorien, Altleitungen und Bestandsfundamenten sowie historische Auswertungen und behördliche Hinweise. Planstand und Koordinatensystem müssen eindeutig sein. Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt.
Maßgeblich sind Zahl und räumliche Verteilung der Maststandorte, Gründungsart und Tiefe, Größe der Arbeitsflächen, Zugänglichkeit, Boden und Oberfläche, vorhandene Leitungen und Stahlteile, benötigte Verfahren, Bauphasen, Vermessungsaufwand und Umfang der geforderten Dokumentation.
Die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend Bauleitung und Anlagenverantwortliche informieren.
Eine erste Anfrage kann auf einem frühen Planstand beruhen. Erkennbar sein sollten Trassenabschnitt, Mastpunkte, vorgesehene Gründungen und der nächste Entscheidungstermin.
Unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen können mitgesendet werden. Sie zeigen, welche Grundlagen vor einer belastbaren Leistungsbeschreibung noch fehlen.
Übermitteln Sie Trassenplan, Mastnummern, Koordinaten, Flurstücke, Koordinatensystem und aktuellen Planindex.
Kennzeichnen Sie Neubau, Ersatzneubau, Rückbau, Provisorien und mögliche Varianten.
Bei mehreren Baulosen sollte die vorgesehene Reihenfolge der Maststandorte erkennbar sein.
Beschreiben Sie Einzelfundamente, Pfähle, Bohrungen, Baugruben, Erdungen, Solltiefen und Einbringverfahren.
Fügen Sie Zuwegungs-, Kran-, Montage- und Seilzugflächen bei, sofern dort Bodeneingriffe vorgesehen sind.
Änderungen gegenüber dem Entwurf sollten mit Datum und neuer Geometrie kenntlich gemacht werden.
Fügen Sie Altgründungs-, Leitungs- und Erdungspläne, historische Auswertungen, behördliche Schreiben, Baugrundunterlagen und frühere Sondierberichte bei.
Nennen Sie Zugangsbedingungen, Schutzbereiche, Abschaltungen, Bauzeitenfenster und Parallelgewerke.
Beschreiben Sie, ob das Ergebnis für Planung, Vergabe, HSE, Bauleitung oder Projektakte benötigt wird.
Für eine erste Einordnung reichen häufig Lageplan, Mastpunktliste, kurze Beschreibung von Neubau oder Ersatzneubau, Gründungsart, maximale Tiefe, Zuwegungen und vorhandene Verdachtsunterlagen.
FONTANA-EOD prüft anhand Ihrer Unterlagen, welche Untersuchungen je Maststandort benötigt werden und welche Angaben noch fehlen.
Für die Kalkulation werden danach Punktmengen, Flächen, Tiefen, Zugänge, Datenformate und geschuldete Nachweise konkretisiert.
Mastnummer, Koordinaten, Bauabschnitt, Flurstück und Planstand.
Fundamentpunkte, Pfähle, Bohrungen, Solltiefen und Einbringverfahren.
Zuwegung, Kranplatz, Rückbau, Schutzbereiche und Bauzeitenfenster.
Unterlage für Planung, Vergabe, HSE, Bauleitung oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.