Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für einen neuen Kabelgraben oder ein Fundament im bestehenden Umspannwerk müssen Arbeitsbereich und Betriebsbedingungen feststehen. FONTANA-EOD klärt mit Ihrer Planung den Untersuchungsbedarf im Boden. Der Betreiber und die zuständigen Elektrofachverantwortlichen legen fest, welche elektrischen Schutzmaßnahmen und betrieblichen Freigaben für die Arbeiten erforderlich sind. Diese Vorgaben fließen in die Vorbereitung der Kampfmitteluntersuchung ein.
Lage und Tiefe der Bodenarbeiten im Plan zeigen.
Schutzmaßnahmen mit den Verantwortlichen klären.
Leitungen und metallische Einbauten angeben.
Betriebliche Arbeitsfreigabe und Kampfmitteluntersuchung werden für den jeweiligen Abschnitt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben dokumentiert. Die zuständigen Elektrofachverantwortlichen klären den elektrischen Anlagenzustand; der Kampfmittelbericht beschreibt die ausgeführte Untersuchung des Bodenraums. Beschreiben Sie deshalb die vorgesehenen Bodenarbeiten und legen Sie die vorhandenen Kampfmittelberichte vor. Geben Sie außerdem an, welche betrieblichen Voraussetzungen bereits geklärt sind.

Eine Erweiterung der Energieanlage kann Fundamente, Kabelgräben, Entwässerung und vorübergehende Arbeitsräume umfassen. Stellen Sie diese Eingriffe mit Lage, Tiefe und Bezugshöhe dar. FONTANA-EOD kann vorhandene Erkenntnisse dadurch den tatsächlich vorgesehenen Arbeiten zuordnen. Die Bezeichnung als Umbau oder Instandhaltung beschreibt für sich genommen keinen Untersuchungsumfang. Auch eine kleine technische Ergänzung kann einen bisher anders bewerteten Bodenbereich beanspruchen.
Leistungen nach dem tatsächlichen Bauvolumen wählen
Leitungen, metallische Einbauten, Fundamente und benachbarte Anlagen können die Vorbereitung einer Untersuchung beeinflussen. Ergänzen Sie verfügbare Bestandspläne und kennzeichnen Sie bekannte Unklarheiten. Die fachlich geeignete Vorgehensweise richtet sich nach der Aufgabe und den erreichbaren Bedingungen. Aus einer Abschaltung folgt nicht automatisch, dass jede technische Untersuchung uneingeschränkt möglich ist. Bauzustand, Zugang und verbleibender Bestand werden weiterhin für den konkreten Bereich betrachtet.
Verfahren nach Bestand und Zugang abstimmen
Ein älterer Bericht wird zusammen mit seinen Lageplänen und der beschriebenen Aufgabe gelesen. Bei einem tieferen Fundament oder einer veränderten Kabeltrasse ist zu prüfen, ob die bisherige Aussage weiterhin passt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Grenzen der Facharbeit. Ein bereits untersuchter Anlagenstandort wird nicht pauschal auf alle späteren Tiefen und Erweiterungen übertragen. Die neue Bauplanung bleibt deshalb Grundlage des fachlichen Abgleichs.
Untersuchungsumfang mit neuen Tiefen vergleichen
Beschreiben Sie Trasse, Anschlussgruben und örtliche Vertiefungen gemeinsam. Auch ein kurzer neuer Anschluss kann zwischen vorhandenen Fundamenten einen bislang nicht behandelten Bodenbereich beanspruchen. Die Leitungsinformationen der zuständigen Stellen werden mit dem Bauplan zusammengeführt. Die Bestandsklärung wird durch die für Leitungsinformationen zuständigen Stellen bearbeitet. Für die Vorbereitung werden beide Informationsbereiche benötigt, damit die vereinbarte Facharbeit auf den tatsächlichen Eingriff und die örtlichen Bedingungen bezogen werden kann.
Anschlussgruben und Kabeltrassen einordnen
Für ein neues Aggregat, einen Schrank oder ein tragendes Bauteil werden Gründung, Aushub und erforderlicher Arbeitsraum angegeben. Die sichtbare Aufstellfläche kann kleiner sein als der beanspruchte Bodenbereich. Ergänzende Schnitte verdeutlichen unterschiedliche Tiefen. Vorhandene Unterlagen zu einer benachbarten Trasse werden erst nach einem räumlichen und fachlichen Vergleich verwendet. So bleibt erkennbar, welche Erkenntnisse bereits passen und welche Frage zusätzlich zu bearbeiten ist.
Untersuchungsumfang für Anlagenfundamente klären
Schächte, Rinnen und Anschlüsse können gegenüber der übrigen Maßnahme andere Tiefen aufweisen. Kennzeichnen Sie sie im Plan, auch wenn sie einem separaten Gewerk zugeordnet sind. Eine allgemeine Beschreibung der Anlagenfläche sollte diese örtlichen Eingriffe nicht verdecken. Bei der Vorbereitung werden Rückbau, Herstellung und Anschluss unterschieden. Die fachliche Aussage lässt sich anschließend auf die tatsächlich geplante Bodenarbeit beziehen.
Verfahren für Entwässerung und Nebenanlagen wählen
Für Geräteaufstellung oder Baulogistik können zusätzliche Flächen benötigt werden. Beschreiben Sie, ob dafür Boden abgetragen, befestigt oder verankert werden soll. Die Nutzung als vorübergehende Arbeitsfläche sagt allein noch nichts über den Untersuchungsbedarf aus. Entscheidend ist die tatsächliche Bauhandlung. Zugang und Tragfähigkeit werden von den zuständigen Beteiligten geklärt und mit den Anforderungen der vereinbarten Kampfmittelfacharbeit organisatorisch zusammengeführt.
Temporäre Flächen und Zugänge abstimmenZeigen Sie neue Gräben, Gründungen und Anschlüsse in einem aktuellen Plan. Ergänzen Sie die tatsächlichen Arbeitstiefen und Bezugshöhen. Damit wird der Untersuchungsbedarf aus der Bauhandlung abgeleitet und nicht aus einer pauschalen Bezeichnung der Gesamtanlage.
Stellen Sie Bestandsunterlagen und den vorgesehenen Arbeitsbereich bereit. Bekannte Unklarheiten werden benannt. Der Betreiber erläutert die organisatorischen Voraussetzungen, damit die Fachfirma ihre Aufgabe auf die tatsächlich erreichbaren Bedingungen beziehen kann.
Benennen Sie geplante Bauphasen sowie die Kontakte für betriebliche und bauliche Fragen. Noch vorläufige Angaben bleiben als solche erkennbar. Der benötigte fachliche Umfang wird anschließend mit den verfügbaren Arbeitsfenstern abgeglichen.
Beschreiben Sie beispielsweise einen neuen Kabelgraben, den Umbau eines Fundaments oder die Ergänzung einer Erdungsanlage als jeweils eigenen Eingriff. Benötigt werden Lage, Ausdehnung und Tiefe. Markieren Sie dafür die konkreten Gräben, Baugruben oder Fundamentpunkte im Anlagenplan.
Lassen Sie die für die Arbeit maßgeblichen Betriebsbedingungen von der zuständigen Betreiberseite benennen. Dazu gehören Grenzen des zugänglichen Bereichs und erforderliche Schutzmaßnahmen. Bauplanung und Fachfirma benötigen die für ihren Auftrag geltenden Bedingungen. Technische Schalthandlungen verbleiben bei den dafür zuständigen Elektrofachverantwortlichen.
Ein freies Zeitfenster muss auch einen tatsächlich nutzbaren Arbeitsraum bieten. Klären Sie Zugang, Verkehrswege und die vorgesehene Lage von Geräten und Material. Geben Sie an, welche Zonen erst nach einer betrieblichen Umstellung zugänglich werden. So kann die Untersuchung in der passenden Reihenfolge geplant werden.
Der Eingriffsplan zeigt räumliche Grenzen und unterschiedliche Tiefen. Zusätzliche Arbeitsräume und vorübergehende Bauzustände werden mitbeschrieben. Dadurch erhält die Fachplanung eine nachvollziehbare Grundlage für die konkrete Aufgabe.
Berichte werden mit ihren Anlagen und ihrem damaligen Planbezug übermittelt. Einschränkungen bleiben sichtbar. Erst der gemeinsame Vergleich zeigt, welche Erkenntnisse für die aktuelle Maßnahme verwendbar sind und welche Frage noch offen ist.
Die für den geplanten Arbeitsbereich maßgeblichen Bedingungen werden von den zuständigen Stellen bereitgestellt. Änderungen erhalten einen klaren Informationsweg. Die Fachfirma stimmt ihre Tätigkeit mit diesen Angaben ab; die betrieblichen Entscheidungen bleiben den zuständigen Verantwortlichen zugeordnet.
Aus dem Fachbericht muss hervorgehen, welche Bereiche untersucht wurden und was die Ergebnisse für den vereinbarten Auftrag bedeuten. Lagebezug, bearbeitete Bereiche und Einschränkungen sind für die spätere Nutzung der Ergebnisse entscheidend. Bei neuen Bodenarbeiten wird geprüft, ob sie innerhalb des dokumentierten Untersuchungsumfangs liegen. Dass sie zur selben Anlage gehören, reicht dafür nicht aus. Erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Betriebliche Freigaben und elektrotechnische Festlegungen bleiben als eigene Unterlagen erkennbar. Vereinbaren Sie, welche Dokumente die Bauleitung für den jeweiligen Abschnitt benötigt und wer sie bereitstellt. Versorgungssicherheit und weitere Betreiberpflichten werden mit den dafür zuständigen Betriebs- und Fachverantwortlichen gesondert geklärt.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV Information 203-001: Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen · § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung · § 8 ArbSchG: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme in der Energieanlage sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Übergeben Sie den für den Eingriff relevanten Anlagenplanausschnitt, vorhandene Kampfmittelberichte und den vorgesehenen Bauzustand. Kennzeichnen Sie die ungeklärten Stellen. Die Anlagen- und Gründungsplanung wird mit den Angaben zu Umspannwerken und Trafostationen abgeglichen.
Ordnen Sie jeder offenen Frage eine zuständige Person zu: Anlagenbetrieb, Bauleitung oder Kampfmittelfachfirma. Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, arbeiten die Arbeitgeber in Deutschland nach § 8 ArbSchG beim Arbeitsschutz zusammen und stimmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen ab. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, wer welche fachliche Bewertung oder betriebliche Freigabe erteilt hat.
Vorhandene Berichte und historische Grundlagen werden dem Eingriff zugeordnet. Boden, Leitungen, Metallbauteile und erreichbare Teilflächen bestimmen, welche technische Untersuchung geeignet ist. Verfahren, Arbeitsschutz und gegebenenfalls notwendige Vorarbeiten werden mit Betreiber und Bauleitung vor der Durchführung abgestimmt.
Die beauftragte Untersuchung wird in den abgestimmten Anlagenbereichen ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Anlagenbetrieb, Planung und Bauleitung benannt.
Prüfen Sie vor dem folgenden Bauabschnitt, ob Arbeitsbereich und vorgesehene Bodenarbeiten noch zum dokumentierten Stand passen. Offene Untersuchungsbereiche und betriebliche Einschränkungen werden getrennt weitergegeben. Benennen Sie im nächsten Auftrag, welche Fragen vor Beginn der Bodenarbeiten noch geklärt werden müssen.
Metallische Einbauten, Leitungen und Kabel können geophysikalische Untersuchungen beeinflussen. Bestandspläne und Angaben zu sichtbaren Anlagenbestandteilen helfen bei der Vorbereitung. Ob eine Oberflächensondierung oder ein anderes Verfahren für den vorgesehenen Eingriff geeignet ist, wird anhand der Bedingungen vor Ort geprüft. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Die elektrische Betriebsbedingung und die geophysikalische Aussagefähigkeit sind unterschiedliche Fragen. Auch nach einer betrieblichen Freigabe können vorhandene metallische Bauteile die Untersuchung begrenzen. Umgekehrt erlaubt eine grundsätzlich geeignete Messmethode noch keinen Zugang zu einem betrieblich gesperrten Bereich.
Wenn ein Kabelweg verschoben oder eine Baugrube tiefer geplant wird, gleichen Sie den neuen Eingriff mit den vorhandenen Ergebnissen ab. Auch geänderte Arbeitsbedingungen können eine erneute Abstimmung der Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Halten Sie fest, welche Änderung geprüft wurde und welche fachlichen oder betrieblichen Maßnahmen daraus folgen.
Leitungsbestand, neue Bauteile und die betriebliche Zugänglichkeit werden gemeinsam betrachtet. Aus der Nutzung als Versorgungsanlage folgt keine pauschale Verfahrenswahl; entscheidend ist die konkrete Untersuchungsaufgabe.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Bei einzelnen Fundament- oder Schachtpunkten werden das zu prüfende Bodenvolumen und die erreichbare Messabdeckung vor der Festlegung eines Bohrpunktrasters abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen festgelegt. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenFONTANA-EOD bereitet die Kampfmittelfacharbeit anhand der geplanten Erdarbeiten, der verfügbaren Erkenntnisse und der benannten Anlagenbedingungen vor. Der vereinbarte Umfang beschreibt, welche Fläche und welche Fragestellung bearbeitet werden. Betriebliche Voraussetzungen werden von den zuständigen Stellen bereitgestellt. Der Bericht ordnet die ausgeführte Untersuchung ihren Flächen und Tiefen zu. Betriebliche Erlaubnisse werden mit ihrem jeweiligen Zweck gesondert dokumentiert.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Planung erläutert Bauteile und Tiefen; der Betreiber benennt die Ansprechpartner für die betrieblichen Rahmenbedingungen. Bei mehreren Fachverantwortlichen wird festgehalten, welche Frage an wen gerichtet wird. Eine zentrale Projektkoordination kann die Informationen zusammenführen; einzelne Entscheidungen bleiben den dafür benannten Verantwortlichen zugeordnet. Für den geplanten Einsatz sollten Rückfragen zu Zugang, Arbeitsbereich und Änderungen rechtzeitig beantwortet werden können.
Die Vorbereitung beruht auf einem bestimmten Plan und den dazu übermittelten Betriebsbedingungen. Vor der Durchführung wird abgeglichen, ob der vereinbarte Arbeitsbereich tatsächlich bereitsteht. Abweichende Einbauten oder eine geänderte Erreichbarkeit können eine erneute Abstimmung benötigen. Die zuständigen Elektrofachverantwortlichen klären erforderliche Schaltmaßnahmen; die zuständigen Betreiberstellen klären die betrieblichen Voraussetzungen. Der fachliche Untersuchungsumfang wird daran angepasst.
Ist ein Teilabschnitt nicht erreichbar oder unter den gegebenen Bedingungen nicht im vereinbarten Umfang bearbeitbar, bleibt er in den Unterlagen erkennbar. Eine gemeinsame Anlagenbezeichnung macht ihn nicht zum Bestandteil eines abgeschlossenen Ergebnisses. Für die weitere Planung werden die offene Frage und die benötigten Voraussetzungen beschrieben. Dadurch kann eine spätere Bearbeitung gezielt vorbereitet werden, ohne den bisherigen Fachstand zu überschreiben.
Bericht und Plananlagen werden der konkreten Bauphase zugeordnet. Die Bauleitung erhält damit eine Grundlage, um die vorgesehene Arbeit mit dem dokumentierten Umfang zu vergleichen. Betriebliche Unterlagen werden daneben durch die zuständigen Stellen bereitgestellt. Für die Ausführung sind beide Informationsbereiche relevant. Eine verkürzte Abschlussmitteilung sollte die räumlichen Grenzen der Kampfmittelfacharbeit oder noch offene Anforderungen nicht verdecken.
Bei mehreren möglichen Standorten für ein neues Bauteil werden die Varianten im Plan unterschieden. Bekannte Tiefen, Anschlussstellen und Betriebsbedingungen werden beigefügt. Die erste fachliche Abstimmung kann dann klären, welche Erkenntnisse bereits vorliegen und welche Angaben für die Auswahl noch fehlen. Der endgültige Untersuchungsumfang wird auf die ausgewählte Bauaufgabe bezogen. Er entsteht nicht allein aus der Größe des gesamten Anlagengeländes.
Ein angekündigtes Stillstandsfenster wird mit seinen tatsächlich verfügbaren Flächen und organisatorischen Voraussetzungen beschrieben. Welche Facharbeit darin durchgeführt werden kann, hängt zusätzlich vom Untersuchungsziel und den örtlichen Bedingungen ab. Die Beteiligten stimmen den benötigten Umfang deshalb vorab ab. Die zeitliche Planung sollte auch erkennen lassen, welche Aufgaben vor dem Fenster geklärt sein müssen und welche Teilbereiche gegebenenfalls gesondert zu behandeln sind.
Wenn benachbarte Bereiche weiter betrieben werden, erläutert der Betreiber die für den Arbeitsbereich maßgeblichen Bedingungen. Die Fachfirma beschreibt die Anforderungen der vorgesehenen Untersuchung. Daraus wird ein konkreter Ablauf abgestimmt. Ändern sich Zugang oder Betriebszustand, werden die Auswirkungen auf die tatsächlich ausführbare Facharbeit erneut betrachtet.
Eine nachträglich verschobene Trasse oder tiefer geplante Gründung wird mit den früheren Ergebnisunterlagen verglichen. Der bestehende Bericht bleibt als Dokumentation seines damaligen Umfangs erhalten. Die neue Bewertung ordnet verwendbare Erkenntnisse und offene Fragen zu. Auch innerhalb desselben Anlagenzauns kann ein zusätzlicher Bodenbereich betroffen sein. Die fachliche Zuordnung richtet sich deshalb nach dem Eingriff und nicht allein nach dem bekannten Standortnamen.

Nennen Sie Standort, Anlage und den konkreten Bauabschnitt. Bei mehreren Betriebsteilen helfen eindeutige interne Bezeichnungen und ein Übersichtsplan. Ergänzen Sie die vorgesehene Zufahrt und eine erreichbare Projektkontaktperson. Die regionale Zuordnung erleichtert die Vorbereitung. Die Besonderheiten der einzelnen Anlage werden über die Betreiberangaben und den aktuellen Eingriffsplan für die tatsächlich geplante Tätigkeit geklärt.

Behördliche Auskünfte, Betreiberbedingungen und frühere Fachberichte werden vollständig bereitgestellt. Kennzeichnen Sie, welche Fläche und Maßnahme jeweils behandelt werden. Eine Aussage zu einer früheren Kabeltrasse kann eine andere Reichweite haben als die aktuelle Gründung. Die zuständigen Beteiligten bleiben für Rückfragen benannt. So können örtliche Anforderungen und fachliche Erkenntnisse zusammengeführt werden, ohne ihre jeweiligen Gegenstände zu vermischen.
Die DGUV Information 203-001 behandelt Schutzmaßnahmen für Arbeiten an und in der Nähe elektrischer Anlagen. Für die konkrete Tätigkeit sind Gefährdungsbeurteilung und fachlich festgelegte Arbeitsgrenzen maßgeblich. Erforderliche elektrotechnische Maßnahmen und Zuständigkeiten werden mit dem Betreiber geklärt. Diese Aufgaben bleiben auch bei einer beauftragten Kampfmitteluntersuchung bei den dafür Verantwortlichen.
Angaben zum Betriebszustand werden von den dafür zuständigen Stellen übermittelt. Für die Vorbereitung ist wichtig, auf welchen Bereich und auf welchen Zeitraum sie sich beziehen. Die Kampfmittelfacharbeit wird unter diesen Rahmenbedingungen geplant. Ihre Dokumentation beschreibt anschließend die tatsächlich ausgeführte Untersuchung. Betriebszustand und kampfmitteltechnischer Untersuchungsstand werden mit ihren jeweiligen Flächen, Zeitbezügen und Aussagegrenzen dokumentiert.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenEine bearbeitete Fläche wird mit den dokumentierten Tiefen, Grenzen und Einschränkungen betrachtet. Für einen späteren Kabelgraben kann die seitliche Lage entscheidend sein; für ein neues Fundament die Tiefe. Der zugehörige Bericht und seine Anlagen bleiben deshalb zusammen. Ein allgemeiner Vermerk über einen früheren Auftrag genügt nicht, um den Umfang für eine veränderte Bodenarbeit zuverlässig nachzuvollziehen.
Flächen und Tiefen gemeinsam dokumentierenBeschreiben Sie zunächst die geplante Arbeit und die dafür benötigte fachliche Aussage. Vorhandene Unterlagen können den weiteren Umfang beeinflussen. Die Leistungsübersicht erläutert unterschiedliche Tätigkeiten der Vorbereitung, Untersuchung und Begleitung. FONTANA-EOD stimmt ihre Einordnung auf die konkrete Anlage ab. Eine einzelne Gerätebezeichnung ersetzt dabei weder die Beschreibung des Bauvolumens noch die Klärung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen.
Passende Fachleistungen auswählenDer Betreiber ordnet betriebliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten zu. Die Informationen beziehen sich auf den konkreten Arbeitsbereich und Zeitraum. Damit kann die Vorbereitung der Untersuchung an den tatsächlichen Bedingungen ausgerichtet werden.
Die Planung beschreibt die vorgesehenen Bodenarbeiten und aktualisiert ihren Planstand bei Änderungen. Auch kurze Anschlussstücke oder örtliche Vertiefungen bleiben erkennbar. Sie können für die Zuordnung vorhandener Untersuchungsergebnisse entscheidend sein.
Die Fachfirma klärt die Kampfmittelfrage im vereinbarten Umfang und dokumentiert die ausgeführte Arbeit. Die Ergebnisse bleiben dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Weitere Anlagen- und Betriebsbewertungen werden von den hierfür verantwortlichen Stellen bereitgestellt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
In Deutschland wird ein möglicher Kampfmittelfund unverzüglich der Polizei unter 110 gemeldet. Die zuständigen Stellen veranlassen die Gefahrenabwehr und binden den behördlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst entsprechend dem örtlichen Verfahren ein. Außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Betriebliche Abläufe und vereinbarte private Facharbeit werden in der Projektorganisation gesondert zugeordnet.
Der Betreiber benennt die zuständigen Personen für betriebliche Voraussetzungen und deren Abstimmung. Angaben zu Schaltzuständen und Arbeitsbedingungen bleiben ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zugeordnet. Die Kampfmittelfachfirma erhält daraus die für ihre Tätigkeit relevanten Rahmenbedingungen. Die elektrische Betriebsführung bleibt den zuständigen Betreiber- und Elektrofachverantwortlichen zugeordnet. Diese Aufgabentrennung wird vor der Durchführung für den konkreten Arbeitsbereich verständlich festgehalten.
Die Planung beschreibt die Eingriffe und führt Änderungen nachvollziehbar nach. Die Bauleitung stellt sicher, dass die für die jeweilige Arbeit relevanten Unterlagen verfügbar sind. Eine veränderte Lage oder Tiefe wird vor der betroffenen Ausführung mit dem bisherigen Fachstand verglichen. Diese Zuordnung bleibt auch bei engen Terminfenstern erforderlich. Der vorgesehene Ablauf wird an den tatsächlich geklärten Umfang gebunden.
FONTANA-EOD dokumentiert die vereinbarte Facharbeit mit ihren räumlichen Grenzen und den maßgeblichen Bedingungen. Andere technische Bewertungen bleiben bei den dafür zuständigen Fachstellen. Für die Bauvorbereitung werden die unterschiedlichen Ergebnisse zusammen betrachtet. Noch offene Fragen werden für die nächste Bauphase ausdrücklich benannt. Die nächste Bauentscheidung kann sich damit auf die tatsächlich vorhandenen Aussagen der beteiligten Fachgebiete stützen.
In Deutschland werden für die vorgesehenen Tätigkeiten die Anforderungen an Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der 1. SprengV geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Regel 113-003 wird ihrem Gegenstand des Zerlegens oder Vernichtens von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und der Beseitigung von Fundmunition entsprechend bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die BFR KMR enthalten Vorgaben für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes; ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme in der Energieanlage und standortbezogene Anforderungen werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

Ältere Pläne oder Luftbilder können den Standort in einem anderen Ausbauzustand zeigen. Kennzeichnen Sie bekannte Veränderungen und stellen Sie die Unterlagen mit ihrem räumlichen Bezug bereit. Die fachliche Auswertung ordnet diese Informationen der heutigen Bauaufgabe zu. Aus einer früheren Nutzung wird nicht ohne weitere Grundlage eine umfassende Aussage über alle aktuellen Anlagenflächen oder ihre verschiedenen Eingriffstiefen abgeleitet.
Historische Grundlagen vertiefen
Fotos können Befestigungen, Zugänge und sichtbare Einbauten verdeutlichen. Ordnen Sie die Aufnahmen dem Lageplan zu und beachten Sie die für den Standort geltenden Bedingungen ihrer Weitergabe. Sichtbare Verhältnisse unterstützen die Vorbereitung, ersetzen aber keine Angaben zu unterirdischen Anlagen oder Betriebszuständen. Diese Informationen werden über die jeweils verantwortlichen Stellen und die zugehörigen Bestandsunterlagen für die geplante Tätigkeit geklärt.
Dokumentation einordnen
Die Dokumentation wird so abgelegt, dass Fläche, Tiefe, Planstand und tatsächlicher Umfang der Facharbeit später nachvollzogen werden können. Anlagen bleiben mit dem Bericht verbunden. Für neue Anschlüsse oder weitere Gründungen wird der dokumentierte Stand mit der aktuellen Bauplanung verglichen. Diese Zuordnung verhindert, dass eine frühere Teiluntersuchung allein aufgrund des gleichen Standorts als vollständige Aussage zu einer späteren Erweiterung verwendet wird.
Ergebnisunterlagen nachvollziehbar dokumentieren


Eine Energieanlage kann mit externen Leitungen, Verkehrsflächen und weiteren technischen Einrichtungen verbunden sein. Die Übersicht zur kritischen Infrastruktur unterstützt die organisatorische Einordnung. Für die Kampfmittelprüfung bleiben die einzelnen Bodenarbeiten maßgeblich. Gemeinsamer Betrieb bedeutet nicht zwangsläufig einen einheitlichen Untersuchungsumfang. Die Teilaufgaben werden deshalb mit ihrer Lage und den jeweiligen vorhandenen Erkenntnissen beschrieben.
Kritische Infrastruktur einordnen
Die Leistungsübersicht hilft, die offenen Baufragen einer geeigneten fachlichen Tätigkeit zuzuordnen. Stellen Sie den aktuellen Plan, vorhandene Berichte und die benannten Betriebsbedingungen bereit. Daraus lassen sich Vorbereitung, Durchführung und benötigte Dokumentation abstimmen. Der Auftrag erhält einen konkret beschreibbaren Umfang. Der Abschlussbericht bezeichnet die bearbeiteten Teilflächen und deren Tiefen sowie die noch offenen Untersuchungsbereiche.
Leistungen vergleichenDie zuständigen Fachverantwortlichen bestimmen die erforderlichen Maßnahmen anhand der konkreten Tätigkeit und elektrischen Gefährdungen. Arbeitsraum, Gerätebewegungen und betriebliche Bedingungen sind dafür abzustimmen.
Die zuständigen elektrotechnischen Fachverantwortlichen planen und veranlassen Schalthandlungen. Der Kampfmittelauftrag beschreibt die Untersuchung des vereinbarten Bodenraums; betriebliche und elektrotechnische Maßnahmen werden gesondert mit dem Betreiber organisiert.
Nein. Metallische Anlagenbestandteile und Leitungen können geophysikalische Ergebnisse auch unabhängig von einer betrieblichen Zugangsfreigabe beeinflussen. Die Messbedingungen werden deshalb eigenständig fachlich bewertet.
Der neue Verlauf und seine Tiefe sind mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang abzugleichen. Eine Änderung innerhalb desselben Betriebsgeländes ist nicht automatisch durch die frühere Untersuchung abgedeckt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Anlagenbetrieb, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Es beschreibt eine betriebliche Rahmenbedingung. Ob und in welchem Umfang die Facharbeit darin ausgeführt werden kann, hängt zusätzlich vom Untersuchungsziel, Zugang und örtlichen Bestand ab. Diese Punkte werden vorab zusammen abgestimmt.
Ja, soweit für ihre Herstellung in den Boden eingegriffen wird. Die sichtbare Aufstellfläche allein kann kleiner sein als der tatsächlich beanspruchte Bereich. Der Eingriffsplan sollte deshalb auch Arbeitsräume und Anschlussstellen zeigen.
Die Kosten richten sich nach Fläche, Eingriffstiefe und Bodenvolumen, Bodenaufbau, Bestandsleitungen und metallischen Störquellen, vorhandenen Erkenntnissen und dem geeigneten Verfahren. Verfügbare Arbeitsbereiche, betriebliche Vorgaben und abgestimmte Stillstandsfenster beeinflussen die Durchführung. Die Kalkulation bezieht sich auf die für den Bauabschnitt benötigte Untersuchung mit Auswertung und Dokumentation.
Senden Sie den für den Eingriff relevanten Anlagenplanausschnitt mit Art, Lage, Ausdehnung, Tiefen und Bezugshöhen der geplanten Bodenarbeiten. Ergänzen Sie vorhandene Kampfmittelunterlagen und vollständige Berichte mit Anlagen sowie den vorgesehenen Bauzustand.
Benennen Sie den zuständigen Betreiberkontakt, verfügbare Arbeitsflächen, Zugänge und Bauzeiten. Ergänzen Sie bekannte Zugangsbeschränkungen und den Stand der betrieblichen Abstimmung. Wir besprechen den Untersuchungsumfang für die vorgesehenen Flächen und Tiefen. Schaltungen, elektrische Schutzmaßnahmen und betriebliche Weiterarbeit werden mit dem Betreiber und den zuständigen Elektrofachverantwortlichen gesondert abgestimmt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.